Das Gesetz dient in erster Linie der Anpassung des Bundesrechts an die zwingenden Vorgaben der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (ABl. EU Nr. L 156 S. 17). Das Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz wurde am 14. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt (Teil I 2006 Nr. 58, S. 2819) veröffentlicht und ist am folgenden Tag in Kraft getreten.
Bild: HZB Atomaufsicht und Strahlenschutz In Berlin gibt es eine atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, die in Auftragsverwaltung des Bundes für die Kernanlagen und den Umgang mit Kernbrennstoff in Berlin zuständig ist. Weitere Informationen Bild: LVwA Bekanntmachungen Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen, die unter anderem auf Grund des Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetzes vorzunehmen sind. Weitere Informationen Bild: BGR Hannover Bodenschutz / Altlasten Gefährdungen und Belastungen des Bodens. Schutz des Bodens - vor allem durch Sanierung von Altlasten. Weitere Informationen Bild: SenStadt, bearbeitet durch SenMVKU Digitalisierung und Umwelt Die Herausforderungen der Gegenwart – Klimawandel, Biodiversitätsverlust, Energie- und Mobilitätswende – erfordern eine Transformation mit tiefgreifender Auswirkung auf den Umweltschutz. Dabei gilt es, die Digitalisierung als Chance zu begreifen und in den Dienst der Umwelt zu stellen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Elektromagnetische Felder und Licht Elektromagnetische Felder begleiten uns täglich im Arbeits- und Privatbereich. Das elektromagnetische Spektum gliedert sich in niederfrequente Felder, Radiowellen, Mobilfunkbereich, Radar- und Mikrowellen und den Lichtbereich. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Förderprogramme Die Berliner Programme für Nachhaltige Entwicklung (BENE & BENE 2) sowie das EU-Förderprogramm LIFE werden ausführlich dargelegt. Fördermittel für innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen sind enthalten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) Die Teilnahme am FÖJ ermöglicht es Jugendlichen, die Zeit zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung für ein freiwilliges Engagement zu nutzen sowie neue berufliche Perspektiven kennen zu lernen. Das nächste Projektjahr beginnt am 01.09.2024. Weitere Informationen Bild: Vattenfall, Sabine Wenzel Industrie- und Gewerbeanlagen Informationen zu Errichtung und Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Weitere Informationen Bild: Alba Mediathek Kreislaufwirtschaft Informationen zu Themen wie Abfallwirtschaftsplanung, Abfallarten, Abfallstrategien, Abfallentsorgung, Ressourcenschonung. Es wird über Vollzug und Überwachung berichtet. Zusätzlich ist das Thema Grundsatzangelegenheiten der ordnungsmäßigen Straßenreinigung hier verortet. Weitere Informationen Bild: Philipp Eder Lärm Die Lärmminderungsplanung in Berlin mit dem konkreten Lärmaktionsplan wird vorgestellt, der Aktionsplan ist durch Bürgerbeteiligung entstanden. Weitere Themen sind der Baulärm, ein Ratgeber zum Lärmschutz schließt sich an.. Weitere Informationen Bild: tdezenzio / Depositphotos.com Luft Wie gut ist die Berliner Luft? Welches sind die Quellen für die aktuelle Luftbelastung? Mit welcher Belastung muss in Zukunft gerechnet werden? Diese Fragen werden hier beantwortet als auch die Maßnahmen zur Luftreinhaltung dargelegt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit ist ein Thema, dass uns alle betrifft. Zur Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele wird die Berliner Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt. Die Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin setzt sich für die Beschleunigung der Nachhaltigkeitsziele in Berlin ein. In dem Konzept der Umweltgerechtigkeit werden Umweltschutz und sozialer Gerechtigkeit miteinander verknüpft. Weitere Informationen Bild: travelwitness - Fotolia.com Strahlenmessstelle Berlin In der Strahlenmessstelle Berlin werden Messungen zur Bestimmung der Umweltradioaktivität, der Orts- und Personendosis gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung durchgeführt. Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Wasser und Geologie Informationen zu fachlichen Zusammenhängen und Planungsstrategien der Wasserwirtschaft des Landes und Überblick über die wichtigsten Aufgaben und Inhalte des Gewässerschutzes. Weitere Informationen Bild: MH - Fotolia.com Zuständigkeiten im Bereich Umwelt Die Aufgaben im Umweltschutz sind sehr vielfältig und kompex. Hier möchten wir Ihnen die Suche nach einer Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner erleichtern, so dass Sie schnell Auskünfte und Beratungen für Ihr Anliegen erhalten. Weitere Informationen
Öffentliche Auslegung der Rechtsverordnung zusammen mit der Begründung und der dazu gehörenden Karte für das Naturdenkmal Kalte-Grund-Pfuhl im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow vom 28. Oktober bis einschließlich 27. November 2024 . Während der Auslegung können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Weitere Informationen In einem partizipativen Prozess können Interessierte zusammen mit Gärtnerinnen und Gärtner und den verschiedenen Verwaltungen erarbeiten, wie bestehende Gemeinschaftsgärten in ihrer Vielfalt unterstützt und neue Gemeinschaftsgärten entstehen können. Darüber hinaus werden Ideen für den Relaunch der Gemeinschaftsgarten-Plattform Berlin gesucht. Beteiligung auf meinBerlin Plattform Produktives Stadtgrün Bild: djama / fotolia.com Planfeststellungen zu Straße und Schiene Planung großer Bauvorhaben, insbesondere für den Straßen- und Schienenverkehr. Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen! Weitere Informationen Bild: LVwA Amtliche Bekanntmachungen zum Umweltschutz Veröffentlichungen zusätzlich zum Amtsblatt von Berlin auf der Grundlage des Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetzes. Weitere Informationen Bild: Foto: Berlin Partner/FTB-Werbefotografie Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm Planungsinstrument zur integrativen Umweltvorsorge in der gesamten Stadt. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Verfahren zur Unterschutzstellung Planungsinstrument zur Ausweisung von Schutzgebieten. Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Wasserrahmenrichtlinie Umsetzung der Europäische Wasserrahmenrichtlinie in Berlin unter Beteiligung aller Interessierter. Weitere Informationen Bild: bitpics / Depositphotos.com Luftreinhalteplan Maßnahmestrategien zur Verbesserung der Luft in der Stadt. Weitere Informationen
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. April 2013 (BGBl. I Seite 753), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I Seite 2069) geändert worden ist. Die europäische Richtlinie 2003/35/EG vom 26. Mai 2003 setzt das internationale Aarhus-Übereinkommen im Hinblick auf die Beteiligung der Öffentlichkeit bei umweltrechtlichen Zulassungsverfahren und beim Erlass bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme um. Damit ist die Einführung eines erweiterten Gerichtszugangs, insbesondere für Umweltverbände, bei allen Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen nach den Richtlinien der Europäischen Union zur integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie 96/61/EG) und zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie 85/337/EWG) vorgesehen. Die Bundesregierung hat die europäische Richtlinie durch das Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz und das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz umgesetzt. Beide Rechtsvorschriften sind am 15. Dezember 2006 in Kraft getreten. Seitdem wurde das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mehrfach geändert. Die letzte umfassende Änderung erfolgte durch das Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben vom 29. Mai 2017 (BGBl. I Seite 1298). Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland) Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das UmwRG.
Die europäische Richtlinie 2003/35/EG vom 26. Mai 2003 setzt das internationale Aarhus-Übereinkommen im Hinblick auf die Beteiligung der Öffentlichkeit bei umweltrechtlichen Zulassungsverfahren und beim Erlass bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme um. Damit ist die Einführung eines erweiterten Gerichtszugangs, insbesondere für Umweltverbände, bei allen Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen nach den Richtlinien der Europäischen Union zur integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie 96/61/EG) und zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie 85/337/EWG) vorgesehen. Die Bundesregierung hat die europäische Richtlinie durch das Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz und das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz umgesetzt. Beide Rechtsvorschriften sind am 15. Dezember 2006 in Kraft getreten. Sowohl das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz als auch die Gesetze und Verordnungen, die mit dem Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz geändert wurden, wurden zwischenzeitlich mehrfach geändert. Hinweis: Das PDF-Dokument (unterschrieben mit "Bundesanzeiger") ist ein Service des Bundesanzeiger. Dieses Angebot ist nur als Leseversion ausgestaltet und berechtigt nicht zu einer darüber hinaus gehenden Verwendung. Das Dokument kann beim Bundesanzeiger kostenpflichtig erworben werden. Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das ÖffBetG.