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Die moderne städtebauliche Planung und das Planungsschadensrecht

Das Projekt "Die moderne städtebauliche Planung und das Planungsschadensrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Planungsschäden gelten in der kommunalen Wirklichkeit als Reizwort. Ihre Geltendmachung hat in der Vergangenheit vielfach dazu geführt, dass städte-baulich an sich notwendige und aus kommunaler Sicht erwünschte Planänderungen unterblieben sind. Vielerorts war man aufgrund der drohenden Entschädigungsansprüche nicht einmal bereit, offensichtliche Fehlplanungen zu beseitigen. Daher scheinen Planungsschäden wie ein Damoklesschwert über der Bauleitplanung zu schweben. Das Planungsschadensrecht wurde zuletzt im Jahre 1976 reformiert. Es sollte die Sozialpflichtigkeit des Grundeigentums betont und den Gemeinden die Anpassung von Bebauungsplänen an urbane und wirtschaftliche Entwicklungen erleichtert werden. Vor dem Hintergrund der nunmehr formalisierten Eigentumsdogmatik stellt sich die Frage, ob einfach-gesetzliche Regelungen, die aus einer Zeit vor dem Wandel der dogmatischen Grundlagen stammen, mit diesen Veränderungen Schritt halten können. Außerdem darf nicht übersehen werden, dass die Verortung von hoheitlich angeordneten Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen in das System des Art.14 GG nach wie vor mit großen Unsicherheiten belastet ist. Hinsichtlich des Naturschutz- und Denkmalschutzrechts sind die in diesen Rechtsgebieten relevanten Nutzungsbeschränkungen durchaus unterschiedlich im Hinblick auf deren Eingriffsqualität beurteilt worden. Für die Entschädigungstatbestände der Paragraphen 39-44 BauGB haben die strukturellen Neuerungen der Eigentumsdogmatik bislang jedoch wenig Beachtung gefunden. Durch die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts im kürzlich ergangenen Beschluss zum Götzenturmpark der Stadt Heilbronn hat diese Diskussion nunmehr auch das Planungsschadensrecht erreicht. Veränderte ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingen zwingen mehr als bisher zu Planänderungen. Die Bauleitplanung kann ihre Funktion zur Steuerung der weiteren städtebaulichen Entwicklung nur dann wirkungsvoll erfüllen, wenn sie Lösungen für die sich stellenden Probleme bereit hält. Ebenso darf nicht übersehen werden, dass gegenwärtig der Handlungsspielraum der Kommunen stark eingeschränkt ist, weil sich deren Finanzsituation zunehmend verschlechtert. Auch vor diesem Hintergrund lohnt es sich, über die Rechtfertigung eines eher großzügigen Entschädigungssystems, wie es in den Paragraphen 39-44 BauGB vorzufinden ist, nachzudenken. Der Verfasser greift die genannten Problemstellungen auf und entwickelt dazu differenzierte Lösungsansätze. In einem ersten Schritt geht er ausführlich auf die sich stellenden verfassungsrechtlichen Fragen ein und erarbeitet dogmatisch schlüssige Kriterien zur Beurteilung von Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen des Eigentums. In einem zweiten Schritt erfolgt eine umfassende Auseinandersetzung mit den einzelnen Entschädigungstatbeständen. Indes beschränkt sich die Untersuchung nicht auf die Darstellung der geltenden Rechtslage. ...

Teilprojekt: Stoffretentionspotentiale in Feuchtgebieten des Elbe-Tiefland unter den Bedingungen des globalen Wandels

Das Projekt "Teilprojekt: Stoffretentionspotentiale in Feuchtgebieten des Elbe-Tiefland unter den Bedingungen des globalen Wandels" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V., Institut für Landschaftswasserhaushalt durchgeführt. Hauptziel des Projektes ist die Ermittlung des Retentionspotentials von Feuchtgebieten im Elbe-Tiefland für Nährstoffe unter den veränderten globalen Bedingungen, eingebunden in das Vorhaben IV von GLOWA-Elbe II. Das Retentionspotential von Feuchtgebieten ergibt sich aus der Reaktivierung ihrer Funktion als Wasser- und Stoffsenken in Flusseinzugsgebieten, die sie heute infolge Entwässerung und Nutzung nicht mehr erfüllen können. Durch die Retention von Nährstoffen in den Feuchtgebieten wird ein Beitrag zur Verbesserung der Güte unterhalb liegender Oberflächengewässer erwartet. Für die Ermittlung des unter veränderten Nutzungs- und Bewirtschaftungsbedingungen verfügbaren Nährstoffretentionspotentials in Feuchtgebieten wird ein Stoffretentionsmodul für das Modell WABI entwickelt und für die im Vorhaben III bearbeiteten Feuchtgebiete in das WBalMo Elbe integriert. Für die bereits im Vorhaben III berücksichtigten Feuchtgebiete wird dieses Modul für Szenarienuntersuchungen zur Stoffretention in Feuchtgebieten genutzt. Mittels daraus abzuleitender Transferfunktionen soll dann das Retentionspotential für kleinere, nicht im WBalMo Elbe berücksichtigte Feuchtgebiete abgeschätzt werden.

Renaturierung von Niedermooren durch Schwarzerlenbestockung (ALNUS), Nachauftrag Wasserhaushalt

Das Projekt "Renaturierung von Niedermooren durch Schwarzerlenbestockung (ALNUS), Nachauftrag Wasserhaushalt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V., Institut für Landschaftswasserhaushalt durchgeführt. Ziel des ALNUS-Projektes ist die Entwicklung eines Produktionsverfahrens für Erlenwertholz auf Niedermoorstandorten bei gleichzeitiger Minimierung der umweltschädigenden Effekte. Der Nachauftrag Wasserhaushalt untersucht an Beispielsgebieten, inwieweit sowohl die forstwirtschaftlichen als auch die ökologischen Anforderungen an die Grundwasserverhältnisse unter den dort gegebenen Standortverhältnissen erfüllt werden können.

Harmonisierung des oeffentlich-rechtlichen Schadenausgleichs bei Umweltschaeden

Das Projekt "Harmonisierung des oeffentlich-rechtlichen Schadenausgleichs bei Umweltschaeden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Juliane Kokott durchgeführt. Das Vorhaben soll dazu dienen, Eckpunkte fuer eine deutsche Verhandlungsposition im Blick auf kuenftige EG-Aktivitaeten betr. den Schadensausgleich bei Umweltschaeden vorzubereiten. Dies gilt zunaechst fuer ein bald zu erwartendes Weissbuch der Europaeischen Kommission. Erforderlich ist es hierzu die unterschiedlichen Reaktionen der deutschen Rechtsordnung auf Schaeden der Umwelt zu analysieren und zu bewerten. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden etwa anders ausgeglichen als Bodenveraenderungen nach Polizei- und Ordnungsrecht oder dem BodSchG. Systematisch sind drei Fallgruppen zu unterscheiden: a) die Umwelt wird ausserhalb der Bestimmungen einer Genehmigung beeintraechtigt (jetzt insbesondere: polizei- und ordnungsrechtliche Generalklausel und Bodenschutzrecht), b) die Umwelt wird innerhalb der Bestimmungen einer Genehmigung beeintraechtigt, die Beeintraechtigung wurde vor der Erteilung der Genehmigung als solche erkannt (jetzt: naturschutzrechtliche Eingriffsregelung), c) die Umwelt wird innerhalb der Bestimmungen einer Genehmigung beeintraechtigt, die Beeintraechtigung wurde vor der Erteilung der Genehmigung nicht als solche erkannt (jetzt: nachtraegliche Anordnung nach BImSchG). Diese Regelungen unterscheiden sich beim geschuetzten Rechtsgut, dem Ausmass des Schutzes und der Relativierung durch andere Schutzgueter. Der Auftragnehmer soll eruieren, ob fuer diese Unterscheidung ausreichende Gruende ersichtlich sind und ob diese Gruende auch auf der europaeischen Ebene tragen. Er soll dabei die bestehende Rechtslage sowie die Vorschlaege der SK-UGB bewerten und ggf. einen begruendeten Vorschlag entwickeln; wie den europaeischen Aktivitaeten begegnet werden kann. Vorliegende auslaendische Erfahrungen, insbesondere Untersuchungen der Europaeischen Kommission, sind mit einzubeziehen.

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