Als Grundwasser bezeichnet man das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht. Grundwasser führende Schichten nennt man Grundwasserleiter. Je nach geologischen Verhältnissen können ein oder mehrere Grundwasserstockwerke übereinander liegen, deren einzelne Grundwasserleiter jeweils durch zwischengelagerte undurchlässige Schichten voneinander getrennt sind. Das Grundwasser ist durch die als Filtersystem wirkenden Deckschichten vor Verunreinigungen gut geschützt. Dennoch besteht eine Gefährdung auch tiefer gelegener Grundwasservorkommen durch andauernde Schadstoffeinträge, die z. B. aus Luftverschmutzungen, übermäßiger Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln oder aus Altlasten stammen können. Zum Schutz dieses Trinkwassers müssen die Grundwasservorkommen erkundet, bewertet und ständig überwacht werden. Das Entnehmen von Grundwasser ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Dies gilt auch für zeitlich begrenzte Bauwasserhaltungen.
Diese Datensammlung beinhaltet alle sonstigen Daten des ASYS-Verfahren wie Abfallmakler, Entsorgergemeinschaft, technische Überwachungsorganisationen, Lehrgangsträger, tech. Sachverständige, Behörden, allg. Adressen, Anzeigen nach § 11 NachwV, Freistellung nach § 13 NachwV, Kataloge
In Deutschland werden etwa 25-30% der flüssigen gefährlichen Abfälle chemisch-physikalisch (CP) behandelt. Das dabei entstehende Abwasser soll möglichst weitgehend von Schadstoffen befreit werden, bevor es in das Gewässer eingeleitet wird. Neuere Untersuchungen zeigen jedoch, dass trotz der Anwendung der aktuellen Besten Verfügbaren Techniken (BVT) die organischen Mikroverunreinigungen (MV), vor allem die persistenten organischen Schadstoffe, nicht vollständig aus dem Abwasser entfernt werden können. So gelangen die zurückgebliebenen organischen MV entweder direkt in die Umwelt oder werden einer Kläranlage zugeführt. Die genannten MV können in Kläranlagen ohne vierte Reinigungsstufe nicht entfernt werden. Aufgrund mangelnder Emissionsdaten aus den CP-Behandlungsanlagen ist es nicht möglich, im Rahmen der bereits angelaufenen Novellierung des BVT-Merkblatts 'Abfallbehandlung' die Einträge von MV in das Gewässer zu erfassen und die BVT zur Minderung der MV zu ermitteln. Mit diesem Vorhaben soll die Datengrundlage in Bezug auf organische MV in Abfällen vor der CP-Behandlung sowie im Abwasser aus den CP-Anlagen bereitgestellt werden. Dazu sollen an ausgewählten CP-Anlagen möglichst repräsentative Untersuchungen durchgeführt werden. Darauf basierend sollen die geeigneten organisatorischen und technischen Maßnahmen sowie die Best-Practice-Beispiele zur Minderung der MV im Abwasser aus den CP-Behandlungsanlagen für die Fortschreibung des BVT-Merkblattes 'Abfallbehandlung' identifiziert werden. Weiterhin sollen Vorschläge für eine Anpassung des Anhangs 27 der Abwasserverordnung (Behandlung von Abfällen durch chemische und physikalische Verfahren (CP-Anlagen) sowie Altölaufarbeitung) hinsichtlich der Anforderungen an die Einleitung und Vermischung des Abwassers unterbreitet werden. Zur Erreichung der o.g. Ziele sollen die Überwachungsbehörden, die Abfallerzeuger und die Betreiber der CP-Anlagen in die wissenschaftliche und technische Entwicklung einbezogen werden.
Klimabedingte Schadereignisse entstehen u.a. durch das Auftreten von Pilzen und Insekten, die in Mitteleuropa bis jetzt keine natürlichen Feinde haben und sich daher schnell ausbreiten können. Holzzerstörende Insekten, wie beispielsweise der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis, ALB), können durch den internationalen Handel über befallenes Schnitt- oder Verpackungsholz ungewollt importiert werden, und ihre Ausbreitung im Wald hat bereits zu wirtschaftlichen Schäden geführt. Bisherige Kontrollverfahren sind nicht ausreichend, so dass der Holzhandel und die Forstwirtschaft durch verbesserte präventive Maßnahmen unterstützt werden sollen. Ziel des Vorhabens ist es daher, ein Kontrollverfahren zu entwickeln und zu erproben, mit dem Lieferungen von Importware bzw. holzbasierten Verpackungen auf Befall von Schadinsekten überprüft werden können, bevor sie den weiteren Transport antreten. Das Kontrollverfahren soll zwei Stufen umfassen: 1. Begutachtung einer Lieferung, ggf. Auswahl von Proben mit Verdacht auf Befall 2. Akustisches Verfahren zur Erkennung aktiven Befalls anhand der Schallemissionen von Insektenlarven bei der Nahrungsaufnahme. Für die erste Stufe sind eine Strategie und eine Handlungsanweisung zur Probenauswahl anhand einfach feststellbarer visueller Befallsmerkmale (sichtbare Imagines, Larven, Bohrlöcher, Fraßgänge, Bohrmehl etc.) zu entwickeln. Hier kann man sich auf das übliche gutachterliche Fachwissen stützen, das bei der Schadensanalyse in Holzbauten angewandt wird. Es ist bekannt, dass fressende Larven in Massivholz von außen messbare Körperschallemissionen verursachen und durch Analyse der Emissionsmuster über einen gewissen Zeitraum die Vitalität der Larven festgestellt werden kann. Dieses Verfahren soll adaptiert und weiterentwickelt werden: In der zweiten Stufe des Kontrollverfahrens könnten Verdachtsproben in einer temperierten und schallisolierten Prüfkammer für einen bestimmten Zeitraum (maximal einige Tage, möglichst kürzer) gelagert, mit Körperschallsensoren bestückt und auf Schallemissionen überwacht werden. Angestrebtes Projektergebnis ist eine vor allem praxistaugliche und wirtschaftliche Erkennungsmethode, die aus einer visuellen Begutachtung von Lieferungen und einer zusätzlichen akustischen Prüfung von Verdachtsproben besteht und z.B. bei Holzhändlern oder Überwachungsbehörden eingesetzt werden kann.
Die Beurteilung von Nachbarbeschwerden verursacht durch die Geruchsemissionen von privat betriebenen Kleinfeuerungsanlagen (wie z.B. Kaminöfen und Kachelöfen) ist mit Problemen verbunden. Weder die Bearbeitung der Nachbarbeschwerde erfolgt einheitlich noch gibt es belastbare Beurteilungsmaßstäbe, die eine Entscheidung der zuständigen Behörden über eine ggf. vorhandene schädliche Umwelteinwirkung ausreichend stützen. Es ist davon auszugehen, dass sich in Zukunft diese Problematik durch die vermehrte Verbrennung von festen Brennstoffen wie z. B. Holz voraussichtlich noch verstärkt. Die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bewertung möglicher Geruchsbelästigungen verursacht durch privat betriebene Kleinfeuerungsanlagen sind auf diese Anlagen nicht übertragbar. Die rechtlichen Vorschriften behandeln ausschließlich Geruchsimmissionen verursacht durch gewerbliche genehmigungsbedürftige bzw. nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen. Ziel des Projektes ist es eine Vollzugshilfe zu entwickeln, in der eine Vorgehensweise zur Bearbeitung von Nachbarbeschwerden wegen Gerüchen aus Kleinfeuerungsanalgen definiert wird, die ein möglichst rechtssicheres Ergebnis erzielen soll. Zudem soll untersucht werden, inwieweit eine Schwelle oder Grenze der unzulässigen Beeinträchtigung von Nachbarn definiert werden kann, die der Überwachungsbehörde als Maßstab für die eigene Entscheidung dienen kann. Vorläufige Struktur: Die Vollzugshilfe soll wie folgt strukturiert sein: 1. Allgemeine Informationen und Rechtsgrundlagen (Stichworte sind u. a.: BImSchG, 1. BImSchV, GIRL, Schornsteinfegerhandwerksgesetz, Feuerungsverordnung, VDI-Richtlinien). 2. Aufgaben der Beteiligten (Stichworte sind u. a.: Schornsteinfeger, Ordnungsbehörden, Immissionsschutzbehörden). 3. Vorgehensweise beim Bearbeiten einer Geruchsbeschwerde (Stichworte sind u. a.(Stichworte sind u. a.: Prüfungen nach 1. BImSchV und anderen Regelwerken, Durchführung von Messungen, Ausbreitungsrechnungen und Ortsbegehungen, Bescheidmöglichkeiten). 4. Maßnahmen zur Vermeidung von unzumutbaren Geruchsbelästigungen bei der Planung und beim Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen (Stichworte sind u. a.: Festsetzungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung, Informationsmaterial für Betreiber und Betreiberinnen, Anlagenbedienung, Betriebszeitenbeschränkung, Lagerung und Verwendung von Brennstoffen, Abluftreinigung).
Genetisch veraenderte Viren (GVV) werden zunehmend als Lebendimpfstoffe gegen Tierseuchen benutzt, und sie bekommen Bedeutung als Vektoren fuer den Gentransfer. Hierzu werden sie nach Gentechnikrecht freigesetzt und in Verkehr gebracht. Genetisch veraenderte Poxviren wurden zur Bekaempfung der Fuchstollwut in Frankreich, Belgien und Luxemburg bereits grossflaechig ueber mehrere Jahre ausgebracht und sind in diesen Laendern im Verkehr. Genetisch veraenderte animale Herpesviren sind sowohl in der Europaeischen Union als auch in groesserer Zahl in den USA bereits in Verkehr. Die Entwicklung rekombinanter viraler Lebendimpfstoffe fuer den Menschen ist bereits vorangeschritten. Auch fuer die Gentherapie am Menschen werden virale Vektoren eingesetzt, ein zunehmender Einsatz ist zu erwarten. Erkrankungen auf Grund von Impfdurchbruechen von attenuierten Viren als Lebendimpfstoffen sind zwar selten, aber bekannt. Auch fuer GVV ist dies nicht ausgeschlossen. Fuer diagnostische Zwecke, epidemiologische Untersuchungen und amtliche Ueberwachung werden geeignete Methoden benoetigt, die eine Differenzierung genetisch veraenderter Viren von Wildtypviren erlauben. Methoden, die eine solche Differenzierung durch molekulargenetische Feinanalyse erlauben, existieren (Polymerase Kettenreaktion (PCR), Southern Blot, Sequenzierung). Sie muessen jedoch fuer die vorliegenden Fragestellungen etabliert, angepasst und optimiert werden - analog zu Referenzmethoden fuer den Nachweis herkoemmlicher Erreger. Methoden wurden zunaechst fuer Herpesviren erprobt, da hier die internationale Entwicklung am weitesten vorangeschritten ist. Der erste experimentelle Schwerpunkt richtete sich auf die Identifizierung von Wildtyp-Herpesviren, der zweite auf Verfahren zur spezifischen Darstellung von genetischen Veraenderungen.
Ein Teil der Magen-Darm-Infektionen kann von den sog. VTEC/EHEC-Bakterien (Verotoxinogene (shiga-like-toxin-producing)/Enterohaemorrhagische E.coli-Staemme (VTEC/SLT-EC) verursacht werden. Sie gehoeren zur grossen Gruppe der ubiquitaer vorkommenden E.coli. Sie werden bei Schlachttieren und Lebensmitteln tierischen Ursprungs angetroffen und koennen vom Tier ueber Lebensmittel auf den Menschen uebertragen werden. Das Vorhaben dient der Bestandsaufnahme und Aufklaerung von Infektionsketten beim Menschen mit immunologischen und molekularbiologischen Verfahren. Die bisher unzureichende Datenlage zu VTEC/EHEC-Erkrankungen soll verbessert werden. Ausserdem sind routinemaessige Untersuchungsverfahren zu entwickeln, um damit die Einfuehrung praxisfaehiger, spezifischer diagnostischer Methoden in den Untersuchungseinrichtungen zu unterstuetzen und zu koordinieren. Ziel des Vorhabens ist damit die weitere Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, insbesondere: - die Etablierung fuer Lebensmitteluntersuchungen geeigneter, hochempfindlicher diagnostischer Verfahren zum Nachweis Verotoxin-bildender E.coli (VTEC) sowie Hilfe bei der unmittelbaren Einfuehrung solcher Nachweisverfahren in amtlichen Veterinaer- und Lebensmitteluntersuchungseinrichtungen; - die Bestandsaufnahme von Reservoiren der VTEC/STEC (EHEC) in und auf Schlachttieren und in Lebensmitteln; - Untersuchungen zur Aufklaerung von EHEC-Infektionsketten beim Menschen unter logistischen Voraussetzungen fuer die Zusammenarbeit der in der Bundesrepublik Deutschland foederal organisierten und strukturierten Untersuchungs- und Ueberwachungseinrichtungen. Das Forschungsvorhaben wurde im Bundesinstitut fuer gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinaermedizin (BgVV) und unter dessen Federfuehrung erstellt. Die Untersuchungen wurden in der Zeit von August 1995 bis Februar 1998 durchgefuehrt.
Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung haben die Unternehmen sowie die Vollzugsbehörden in Bund und Ländern eine Reihe neuer Aufgaben und Pflichten erhalten. Die unter REACH für die Bewertung von Stoffen zuständigen Bundesbehörden haben einen zentralen Helpdesk eingerichtet und leisten umfassende Beratung für Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und andere betroffene Kreise. Darunter fallen auch die Vollzugsbehörden der Länder, die Hilfestellung benötigen, um den Überwachungspflichten unter REACH nachzukommen. Die seit dem Inkrafttreten von REACH gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass die Leitfäden in vielen Punkten noch nicht praxistauglich sind und viele Fragen aufweisen. Beispielsweise ist Unternehmen unklar, wie notwendige Daten zur Durchführung einer Expositionsschätzung zu beschaffen sind oder wie die Vollzugsbehörden Zugang zu den REACH-Daten bekommen können. Die Erfahrungen aus der 1. Registrierungsphase müssen in die Praxis getragen werden und insbesondere KMU, nachgeschaltete Anwender sowie die Überwachungsbehörden in den Bundesländern müssen über die aktuellen Entwicklungen informiert werden. Weiterhin ist für die zuständigen Überwachungsbehörden bisher kein anwendbares Konzept vorhanden, wie die unter REACH generierten Informationen für die Vollzugsbehörden aufbereitet und von diesen angewandt werden können. Zu diesen Informationen gehören sowohl stoffbezogenen Daten als auch die Ergebnisse der von der ECHA durchgeführten Dosierbewertungen. Dies betrifft vor allem die von der ECHA an die Registranten gerichteten Schreiben zur Beseitigung von Mängeln in der Stoffregistrierung, die nicht mittels einer formalen Entscheidung adressiert werden können. Ziel ist die Unterstützung der einzelnen Akteure in ihren Pflichten gem. REACH-VO durch Informationsveranstaltungen, Übungen, Diskussionsrunden, Vorschläge zur Einordnung von REACH-Pflichten in bestehende Pflichten sowie die Vernetzung kompetenter Ansprechpartner in Bund und Ländern.
In 2007, within the HELCOM Monitoring Programme of the Baltic Sea and as part of the quality assurance of the German Marine Monitoring Programme a common ring test on phytoplankton was carried out. 25 employees from 7 HELCOM member states took part in this inter-laboratory comparison. Three different typs of samples were analysed: a synthetic sample (series 1) consisting of different types of microparticles and two samples (series 2 and 3) consisting of phytoplankton from the western part of the Baltic Sea (Kieler Bucht). For series 1 a good comparability of counting and measuring results within a laboratory (repetitions) became apparent. A very good comparability of results between laboratories became recognizable as well, due to the simple geometric bodies of the microparticies. The results of series 1 show that the greater the number of microparticles and the smaller the size of microparticles was, the greater were the counting and measurement errors. Overall, it can be concluded that almost all participants were able to identify, count and measure most of the taxa of series 2 with adequate certainty. Participants attracting attention due to their z deep u score in series 1 did not necessarily in series 2 or vice versa. The results of series 1 and series 2 indicate that the counting strategies 'stripes' and 'fields' could cause higher mean values with a higher variability than the counting strategy 'whole chamber'. Because this ring test did not specifically concentrate on methodologically issues, the observed effects are not statistically ensured. Therefore, especially the suitability of the counting strategies 'stripes' and 'fields' for the determination of abundancies should be reviewed in detail in particularly prepared ring tests or laboratory comparisons. The technical equipment of the participants obviously was suitable for the routine monitoring. A direct dependence of counting and measurement results from microscopic equipment was not found. For species determination of many taxa, however, additional methods like special staining methods or scanning electron microscopy would be required. Because these methods arc time and cost intensive it is often difficult to find a suitable compromise. Nevertheless, especially methodological aspects of the phytoplankton analysis like the mentioned influence of the counting strategy on the abundance results should be further examined to better assess analytical errors. Assuming that the ring test samples compared to routine samples were most carefully examined and that participants invested more time than usual, it has to be expected that the detected variations in routine analysis are much higher. Participants reported many single proofs with respect to the comparability of the taxa composition results of series 3. Only a few taxa had been identified by all participants on species level. usw.
Durch das Beratungshilfeprogramm des BMU werden Staaten Mittel- und Osteuropas, Südosteuropas, im Südkaukasus und in Zentralasien sowie die Russische Förderation bei der Verbesserung des Umweltschutzes, der Stärkung ihrer Umweltverwaltungen und beim Aufbau der Zivilgesellschaft unterstützt. Das ehemalige Uranbergbaugebiet Mailuu Suu in Kirgisistan zählt heute zu den zehn weltweit am stärksten kontaminierten Gebieten. Zu Sowjetzeiten wurde hier im großen Umfang Uran abgebaut. Der Umwelt- und Gesundheitsschutz wurden dabei nicht oder nur sehr unzureichend berücksichtigt. Schlämme und Haldenmaterial mit einem hohen radioaktiven und toxischen Gefährdungspotenzial bedrohen bei einer unkontrollierten Abspülung mehrere einhunderttausende Menschen. Im Zuge des Projekts werden die kirgisische Regierung, zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörden sowie lokale Firmen, die mit dem Vorhaben der Sanierung betraut sind, in Trainings geschult. Know-how wird transferiert. Das Projekt wird in zwei Etappen durchgeführt. Während der ersten Etappe werden kirgisische Behörden unterstützt, den Zustand eines radioaktiv verseuchten Schlammteichs (Tailings) zu begutachten und ein Genehmigungsverfahren durchzuführen. Des Weiteren werden Interessengruppen wie Nichtregierungsorganisationen und die lokale Bevölkerung im Rahmen einer der Öffentlichkeitsbeteiligung intensiv informiert. Im zweiten Schritt erhalten lokale und regionale Behörden sowie lokale Unternehmen die Möglichkeit, sich mit praktischen Strahlungsschutztechniken vertraut zu machen. Dazu ist eine Studienreise auf das Gelände der Wismut GmbH in Deutschland geplant. Die Beteiligten sollen so die Grundlagen für eine effektive Sanierungsbegleitung erlernen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 31 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 1 |
| Land | 6 |
| Wissenschaft | 4 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 27 |
| Text | 1 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1 |
| Offen | 28 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 28 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 1 |
| Keine | 23 |
| Webseite | 8 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 16 |
| Lebewesen und Lebensräume | 24 |
| Luft | 14 |
| Mensch und Umwelt | 29 |
| Wasser | 17 |
| Weitere | 31 |