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s/abablv/AbfAblV/gi

Deponieverordnung in Kraft getreten

Die Deponieverordnung enthält detaillierte technische, betriebliche und organisatorische Anforderungen an Errichtung, Beschaffenheit, Betrieb, Stilllegung sowie Nachsorge von Deponien und Langzeitlagern. Diese Anforderungen sind für jeden Anlagenbetreiber unmittelbar rechtsverbindlich. Ökologisch unzulängliche Deponien dürfen ab 2009 nicht mehr weiter betrieben werden. Ziel ist es, die abzulagernde Menge und deren Schadstoffgehalt auf ein für Umwelt und Gesundheit vertretbares Maß zu beschränken. Gemeinsam mit der seit März 2001 geltenden Abfallablagerungsverordnung, die eine Vorbehandlung des auf Deponien abzulagernden Abfalls vorsieht, dient die Deponieverordnung der Umsetzung der EU-Deponierichtlinie (1999/31/EG).

Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle verboten

Die Deponierung unbehandelter biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle ist ohne weitere Einschränkungen verboten. Mit dem 31. Mai 2005 ging eine zwölfjährige Übergangsfrist zu Ende, in der sich Kommunen und die Entsorgungswirtschaft auf die Neuregelung der Abfallablagerungsverordnung eingestellt haben.

Klärschlammentsorgung in der Bundesrepublik Deutschland

Die Kosten der Abfallwirtschaft für Verbraucher

Das Projekt "Die Kosten der Abfallwirtschaft für Verbraucher" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP), Arbeitsgruppe Infrastrukturökonomie und -management durchgeführt. Die Studie skizziert die relevanten Entwicklungen im Bereich der Abfallwirtschaft seit der Wiedervereinigung. Diese werden sowohl im Hinblick auf die erreichten ökologischen Erfolge als auch hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Kosten bzw. auf die Abfallgebühren analysiert. Zudem werden Potenziale und Probleme aktueller wie zukünftiger Entwicklungen (TA Siedlungsabfall, Abfallablagerungsverordnung, Gelb-in-Grau oder Gelbe Tonne Plus-Konzepte, Ausbau der Bioabfallverwertung) systematisch dargestellt und beleuchtet. Ziel der Studie ist es, den aktuellen Stand der Abfallwirtschaftspolitik aus Sicht der Verbraucher zu bewerten und mögliche Reformoptionen aufzuzeigen.

Deponieverhalten mineralischer Abfälle auf Deponien der Klassen I und II nach 2005 (EU21)

Das Projekt "Deponieverhalten mineralischer Abfälle auf Deponien der Klassen I und II nach 2005 (EU21)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz durchgeführt. Ab dem 1. Juni 2005 können auf Grund der Vorgaben der Abfallablagerungsverordnung nur noch vorbehandelte Abfälle mit geringen organischen Anteilen auf Deponien der Klassen I und II abgelagert werden. Damit wird ein neuer Deponietypus entstehen, der ausschließlich Abfälle mit überwiegend mineralischen bzw. anorganischen Inhaltsstoffen enthält. Ziel des Vorhabens ist, bereits bei Verfüllung der Deponieabschnitte die Wechselwirkungen zwischen den abzulagernden Abfällen zu nutzen, um durch Lösungs- und Fällungsreaktionen innerhalb der Deponie die Ausbildung einer wirksamen 'inneren' Barriere zu fördern. Durch eine Beschleunigung der Stabilisierungsreaktionen könnte die Nachsorgezeit deutlich verkürzt werden. Mit diesen neuen 'Inertstoffdeponien' können die Betriebskosten während der Betriebsphase der Deponie, aber auch der erforderliche Aufwand für Maßnahmen und deren Kontrolle in der Nachsorgephase erheblich reduziert werden. Mit dem Vorhaben werden Entscheidungskriterien für eine nachhaltige Abfallablagerung entwickelt, die einen entsprechenden Wissens- bzw. Technologietransfer zwischen Forscher und Anwender schaffen. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Umweltsicherheit in die Praxis und die Schaffung zugehöriger Infrastruktur wird dadurch gefördert. Das Vorhaben wird im Rahmen des Ziel-2-Programms Bayern 2000-2006 (Maßnahme Nr. 3.2.: Bodennutzung, Altlasten, Abfallwirtschaft) von der EU kofinanziert (http://www.stmwivt.bayern.de/EFRE/)

Bewertungshilfe für Altdeponien in NRW

Das Projekt "Bewertungshilfe für Altdeponien in NRW" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Geotechnisches Büro Prof.Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH durchgeführt. Der methodische Teil dieser Bewertungshilfe ist im Juni 2001 als Druckschrift des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MUNLV) erschienen. Die 'Bewertungshilfe für Deponien' soll dazu dienen, die Sicherheitselemente einzelner Deponien unter Berücksichtigung der abgelagerten Abfälle hinsichtlich bestehender und potentieller Immissionen im Einzelnen zu beurteilen und daraus ggf. Empfehlungen für weitergehende Prüfungen oder Nachrüstungen abzuleiten. Das Bewertungsverfahren bietet auch die Möglichkeit, für den jeweils zu betrachtenden Planungsraum die Deponien zu benennen, die - einschließlich der jeweiligen Nachrüst- oder Erweiterungsmöglichkeiten - langfristig Deponieabschnitte mit dem erforderlich hohen Sicherheitsniveau bereitstellen könnten. Der 2. Teil des Vorhabens fasst die Ergebnisse der Anwendung der Bewertungshilfe auf die für die Entwicklung des Verfahrens herangezogenen Modelldeponien zusammen. Acht dieser Modelldeponien sind reine Siedlungsabfalldeponien, eine Deponie verfügt sowohl über einen Siedlungsabfall- als auch über einen Sonderabfallbereich, eine Deponie ist eine reine Sonderabfalldeponie. Die Deponien unterscheiden sich ferner in ihrem Alter, in ihren Formen und Größen sowie den Standortverhältnissen. Sie sind gleichmäßig über die fünf Regierungsbezirke Nordrhein-Westfalens verteilt. Das Bewertungsverfahren orientiert sich überwiegend an den Regelanforderungen der TA Abfall und der TA Siedlungsabfall (TA Si). Um besonders günstige Umstände zu berücksichtigen, sind in die Stufung der Bewertung bei einigen Kriterien aber auch Sachverhalte eingegangen, die über diese Anforderungen der TA Si bzw. der TA Abfall hinausgehen. Deshalb und angesichts der Übergangsregelungen in Paragraph 11 TA Si kann aus der formalisierten Bewertung nicht unmittelbar auf das Verhältnis zu den Anforderungen nach diesen Verwaltungsvorschriften geschlossen werden. Entsprechendes gilt für die Abfallablagerungsverordnung und die erst am 1. August 2002 in Kraft getretene Deponieverordnung. Die Anwendung der Bewertungshilfe erfolgte gesondert für die einzelnen, zu verschiedenen Zeiten eingerichteten und betriebenen Abschnitte der Modelldeponien. Insgesamt wurden 36 Deponieabschnitte unterschieden. Die Aggregation der einzelnen Einstufungen ergibt im Hinblick auf die Maßstäbe der Bewertungshilfe für zwei Deponieabschnitte die Bewertungsstufe 'erfüllt' für 11 Deponieabschnitte die Bewertungsstufe 'teilweise erfüllt' und für die übrigen - durchgehend nicht mehr im Ablagerungsbetrieb befindlichen - Abschnitte die Stufe 'unzureichend erfüllt'. Die Immissionen bzw. Immissionsempfindlichkeiten wurden überwiegend positiv bewertet, woraus abzuleiten ist, dass aktuell nur an wenigen Standorten Beeinträchtigungen der Umgebung festzustellen sind.

Untersuchungen zur Klimarelevanz der Abfallwirtschaft in den Abfallverbänden des Freistaates Sachsen (Module B und C)

Das Projekt "Untersuchungen zur Klimarelevanz der Abfallwirtschaft in den Abfallverbänden des Freistaates Sachsen (Module B und C)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Büro Ibold Wagner Apitz Consult GbR durchgeführt. Aufbauend auf den Forschungsergebnissen zur Klimarelevanz der Abfallwirtschaft im FS Sachsen aus dem Jahr 2003 sind nach Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung die in diesem Zusammenhang praktisch in Betrieb befindlichen Entsorgungssysteme mit entsprechender Anlagentechnik hinsichtlich ihrer Energieeffizienz und Klimarelevanz zu untersuchen. Ein Systemvergleich ist durchzuführen. Konkrete Vorschläge zur Effizienzverbesserung sind zu erarbeiten. Ferner sind die klimarelvanten Effekte zu bewerten, im Rahmen der Klimaschutzziele des FS Sachsen einzuordnen und Empfehlungen für weitere abfallwirtschaftliche Maßnahmen abzuleiten. Im Modul A wurden im Jahr 2007 methodische und andere vorbereitende Arbeiten umgesetzt. Im Rahmen der Arbeiten zu den Modulen B und C erfolgen im Jahr 2008 umfangreiche Datenerhebungen und -auswertungen.

Untersuchungen zur klimarelevanz der Abfallwirtschaft im Freistaat Sachsen - Modul A

Das Projekt "Untersuchungen zur klimarelevanz der Abfallwirtschaft im Freistaat Sachsen - Modul A" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Büro Ibold Wagner Apitz Consult GbR durchgeführt. Aufbauend auf den Forschungsergebnissen zur Klimarelevanz der Abfallwirtschaft im FS Sachsen aus dem Jahr 2003 sind nach Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung die in diesem Zusammenhang praktisch in Betrieb befindlichen Entsorgungssysteme mit entsprechender Anlagentechnik hinsichtlich ihrer Energieeffizienz und Klimarelevanz zu untersuchen. Ein Systemvergleich ist durchzuführen. Konkrete Vorschläge zur Effizienzverbesserung sind zu erarbeiten. Ferner sind die klimarelevanten Effekte zu bewerten, im Rahmen der Klimaschutzziele des FS Sachsen einzuordnen und Empfehlungen für weitere abfallwirtschaftliche Maßnahmen abzuleiten. Im Modul A sollen zunächst methodische und andere vorbereitende Arbeiten umgesetzt werden. Datenerhebungen und -auswertungen erfolgen dann in nachfolgenden Bearbeitungsmodulen.

Ermittlung und Beschreibung des Beitrages zum Klimaschutz, der bisher durch abfallwirtschaftliche Maßnahmen bis zum Juni 2005 erbracht wurde, sowie Ausblick und Quantifizierung der noch möglichen Potenziale der Abfallwirtschaft bis 2012/2020

Das Projekt "Ermittlung und Beschreibung des Beitrages zum Klimaschutz, der bisher durch abfallwirtschaftliche Maßnahmen bis zum Juni 2005 erbracht wurde, sowie Ausblick und Quantifizierung der noch möglichen Potenziale der Abfallwirtschaft bis 2012/2020" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. a) Problemstellung: Die Verminderung von Klimagasen zu Erfüllung der von Deutschland - im Rahmen der EU - eingegangenen Kyotoverpflichtungen hat als Umweltschutzziel besondere Priorität. Bedingt durch das Verminderungsinstrument des Emissionshandels, das sich an Anlagen orientiert, wurde die Rolle der Abfallwirtschaft dabei bisher in ihrer Bedeutung für den Klimaschutz nicht ausreichend wahrgenommen. Neben dem Beitrag, der aus der stofflichen und energetischen Verwertung von Abfällen und er Abfallverbrennung erbracht wird, trägt auch die mit den Vorgaben aus der TA Siedlungsabfall und der Abfallablagerungsverordnung verbundene Beendigung der Ablagerung von unbehandelten Abfällen (ab Juni 2005) erheblich zur Verminderung von Treibhausgasemissionen aus Deponien bei. Die Abfallwirtschaft verfügt darüber hinaus aber noch über weitere Potenziale, die es mit Blick auf die Minderungsziele aus der Kyotoverpflichtungen bis 2012 und die Zielsetzung des Eckpunktepapiers des BMU bei der Siedlungsabfallentsorgung bis 2020 darzustellen und verstärkt auszuschöpfen gilt. b) Forschungsbedarf: In der Abfallwirtschaft spielt neben der Ressourcenschonung und Stoffstromlenkung auch die Klimaschutzproblematik eine zunehmende Rolle, für die neue Handlungsziele formuliert werden müssen. Die bisher aus der Abfallwirtschaft im Rahmen der Kyoto-Klimaberichterstattung gesammelten und erfassten Daten müssen neu bewertet werden und mit noch zu bestimmenden Emissionsdaten aus anderen abfallwirtschaftlichen Aktivitäten abgeglichen werden. Dazu müssen die Substitutionseffekte von Entsorgungsmaßnahmen (z.B. der stofflichen Verwertung, der HMV-Asche-Verwertung, NE- und Fe-Metallverwertung) hinsichtlich ihres derzeitigen und noch möglichen Beitrages zum Klimaschutz bewertet werden. c) Zielsetzung: Ziel des Vorhabens ist es darzustellen, welchen Beitrag die Abfallwirtschaft bisher schon zum Klimaschutz geleistet hat und wie viel zukünftig von dem vorhandenen Potenzial noch nutzbar gemacht werden kann. Diese Ergebnisse sollen eine nachhaltige Entwicklung in der Abfallwirtschaft unterstützen und einen anhaltenden Minderungsbeitrag zum Klimaschutz erreichen.

Oberflächenabdichtung hessischer Deponien im Rahmen der Stilllegung - Stand und Empfehlungen zur Umsetzung

Das Projekt "Oberflächenabdichtung hessischer Deponien im Rahmen der Stilllegung - Stand und Empfehlungen zur Umsetzung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Lehr- und Forschungsgebiet Umwelt- und Lebensmittelwissenschaften, Fachgebiet Abfallwirtschaft und Altlasten durchgeführt. Nach der Deponieverordnung in Verbindung mit der Abfallablagerungsverordnung ist die Deponierung von unbehandelten Abfällen ab 01.06.2005 verboten. Dies wird erhebliche Auswirkungen auf die in Hessen in Betrieb befindlichen Siedlungsabfalldeponien haben, da die Ablagerungsmengen stark zurückgehen werden. Die Stilllegung zahlreicher hessischer Hausmülldeponien wird die Folge sein. 1. Erstellung eines Rechtsgutachtens zur Auslegung der Deponieverordnung. 2. Typisierung hessischer Deponien und Deponieteilflächen. 3. Auswahl und Eignungsprüfung in Frage kommender Alternativabdichtungssysteme. 4. Prüfung der Verfügbarkeit von Boden- und Inertmaterialien. Auf Grundlage der nach den Punkten 1 bis 4 ermittelten Erkenntnisse wird eine Entscheidungsmatrix entwickelt, die zuständige Behörden sowie Deponiebetreiber und Planer bei der Herleitung potenziell genehmigungsfähiger alternativer Deponieoberflächenabdichtungssysteme unterstützt.

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