Das Projekt "Wissenschaftliche Begleitung und Beratung bei der Erstellung des Nationalen Allokationsplans für die zweite Handelsperiode 2008-2012 des Handels mit Treibhausgasemissionen gemäß der RL 2003/87/EG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, DIW Berlin (Institut für Konjunkturforschung) durchgeführt. A) Problemstellung: Mit der Richtlinie 2003/87/EG hat die EU ein EU-weites Handelssystem für Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2005 eingeführt. Bereits bis zum Sommer 2006 müssen alle Mitgliedsstaaten ihre nationalen Allokationspläne für die zweite Handelsperiode 2008-2012 erstellen und der KOM zur Notifizierung vorlegen. In Deutschland wird hierfür die parallele Verabschiedung eines Zuteilungsgesetzes für 2008-2012 analog zum ZuG 2007 notwendig. Der NAP für 2008-2012 muss dabei auf die Regeln und die bis dahin gewonnenen Vollzugserfahrungen der ersten Handelsperiode aufbauen. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Gemäß der Paragraphen 7 und 8 TEHG ist das BMU federführend die Abstimmung des NAP innerhalb der Bundesregierung und die Anhörung der Länder zuständig. Paragraph 8 (1) sieht vor, dass die Bundesregierung diesen Prozess bereits am 31 März 2006 abgeschlossen haben soll und eine Öffentlichkeitsbeteiligung einleitet. Angesichts der Erfahrungen aus dem Entscheidungsprozess für den ersten NAP ist davon auszugehen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. C) Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung umsetzungsfähiger Vorschläge zur Erstellung des nationalen Allokationsplans für 2008-2012. Bei der Erstellung des NAP ist dessen Einbettung in die umfassende klimaschutzpolitische Zielplanung für die Kyoto-Periode zu berücksichtigen. Wichtige Kernelemente des Vorhabens sind: - die Auswertung der bis dahin konkret gemachten Vollzugserfahrungen bei der Anwendung der Zuteilungsregeln; - die Einbindung der betroffenen Wirtschaftskreise wie auch NGO's (Durchführung von Branchengesprächen) - konkrete Beratung der Entscheidungsträger während der Verhandlungen um den NAP sowie das ZuG 2012; - Ggf. Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung im Frühjahr 2006; - Beratung und Zuarbeit für die Fragen und ggf. Änderungsanforderungen der KOM während des Notifzierungsverfahrens.
Das Projekt "Entwicklung und Erstellung eines nationalen Allokationsplans gemäß des EU-Richtlinienentwurfs für einen EU-weiten Emissionshandel (Konzeption und Bestimmung der Caps für alle Ebenen, Konzeption und Analyse von Zuteilungsregeln der Zertifikate)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, DIW Berlin (Institut für Konjunkturforschung) durchgeführt. A) Problemstellung: Zur Erfüllung der Emissionsminderungsziele für Treibhausgase gemäß dem Kyoto-Protokoll plant die EU-Kommission die Einführung eines EU-weiten Emissionshandelssystems ab dem Jahr 2005. Der Richtlinienentwurf weist den Mitgliedsstaaten die Aufgabe zu, einen nationalen Allokationsplan zu erstellen, in dem nach objektiven und transparenten Kriterien insbesondere die Festlegung der Emissionsobergrenzen für die Gesamtheit der Teilnehmer benannt und erläutert werden sowie das Zuteilungsverfahren für Emissionsberechtigungen festgeschrieben und erklärt werden soll. Hierbei sind die in Anhang III des Richtlinienentwurfs aufgezählten Kriterien einzuhalten. B) Handlungsbedarf (BMU: ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Aus heutiger Sicht ist mit Verabschiedung des Richtlinienentwurfs, wenn auch in modifizierter Form, zu rechnen. Der Entwurf sieht derzeit vor, dass jeder Mitgliedsstaat seinen nationalen Allokationsplan bereits bis zum 31. März 2004 veröffentlicht hat. Angesichts der zahlreichen offenen Fragen besteht daher dringender Handlungsbedarf. C) Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung umsetzungsfähiger Vorschläge zur Erstellung eines nationalen Allokationsplans für Deutschland. Die Erstellung eines solchen Plans ist eine hochkomplexe Aufgabenstellung, bei der zahlreiche konzeptionelle, methodische und praxisbezogene Fragen zu beantworten sind. Dabei sollte eine enge Anlehnung an die Debatte innerhalb der AGE erfolgen und die Einbettung des Allokationsplans zum Emissionshandel in die umfassende klimaschutzpolitische Zielplanung für die Kyoto-Periode berücksichtigt werden. Kernelemente des Allokationsplans sind zum einen die Festlegung von Emissionsobergrenzen für die Teilnehmer als Gesamtheit sowie die einzelnen Anlagen. Hierbei ist unter anderem zu prüfen, wie die Selbstverpflichtungen der deutschen Wirtschaft als Orientierungsmaßstab verwendet werden können. Zum anderen ist eine praxistaugliche Allokationsregel aus den möglichen Verfahrensregeln herauszufiltern, die den zahlreichen Kriterien (u.a.: Diskriminierungsverbot, early action, Marktneuzugänge) gerecht werden kann. Hier ist auch sicherzustellen, dass die notwendigen Datengrundlagen verfügbar sind. Je nach der Dynamik des Entscheidungsprozesses in Brüssel sollen Erkenntnisse des Vorhabens auch zur Stärkung der deutschen Position verwendet werden.