Rattengift in der Kanalisation verursacht weiträumige Gewässerbelastung Rattengift, das in der kommunalen Kanalisation eingesetzt wird, gelangt in Gewässer und reichert sich dann in der Leber von Fischen an. Dies zeigt ein aktuelles Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Die in den Rattenködern enthaltenen Wirkstoffe werden in den Kläranlagen nicht vollständig abgebaut und gelangen so in die Flüsse. Dabei gelten rechtsverbindliche Vorgaben, die einen Kontakt der Köder mit dem Abwasser untersagen. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts: „Städte und Kommunen müssen bei der chemischen Rattenbekämpfung die Vorgaben zum Gewässerschutz einhalten. Es gibt bereits zahlreiche innovative Lösungen, wie dies umgesetzt werden kann, beispielsweise durch spezielle Köderschutzstationen. Die Fische in unseren Flüssen dürfen nicht weiterhin zum ungewollten Ziel von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen werden.“ In den meisten deutschen Städten und Kommunen werden Ratten in der Kanalisation mithilfe von Antikoagulanzien-haltigen Fraßködern bekämpft. Die als Rodentizide bezeichneten Nagetierbekämpfungsmittel hemmen die Blutgerinnung und führen mehrere Tage nach Köderaufnahme zum Tod durch inneres Verbluten. In der Kanalisation werden die Köder mit einem Draht am Steigeisen befestigt und in Kanalschächte gehängt. Die Studie zeigt, dass dabei insbesondere bei Starkregen - und Rückstauereignissen die in den Ködern enthaltenen Wirkstoffe in das Abwasser freigesetzt werden. Die Antikoagulanzien werden nicht vollständig bei der konventionellen Abwasserreinigung in Kläranlagen abgebaut und dadurch mit dem gereinigten Abwasser in Gewässer eingeleitet. Dies belegt die Studie anhand der Analyse von Antikoagulanzien in Leberproben von Karpfen, die für ein halbes Jahr in Teichen mit gereinigtem kommunalem Abwasser gehalten wurden. Die Studie umfasst zudem die Analyse zahlreicher Umweltproben, die im Verlauf kommunaler Rattenbekämpfungsmaßnahmen in Kläranlagen und Flüssen gesammelt wurden. Parallel dazu wurden Fische aus den beprobten Fließgewässern auf Rodentizid-Gehalte untersucht. In nahezu allen in diesem Forschungsprojekt analysierten Leberproben von Fischen, darunter Arten wie Flussbarsch, Zander, Bachforelle, Döbel und Gründling, wurden die Forschenden fündig. Bei den in den Fischlebern nachgewiesenen Wirkstoffen handelte es sich zumeist um sogenannte Antikoagulanzien der zweiten Generation, hauptsächlich Brodifacoum, Difenacoum und Bromadiolon. Diese Wirkstoffe gelten als persistent, bioakkumulierend und toxisch. Sie bauen sich also schlecht ab, reichern sich in Lebewesen an und haben eine giftige Wirkung. Welche Auswirkungen die Rodentizid-Rückstände auf die Fischgesundheit genau haben, wird nun in einem Folgevorhaben des UBA von der Bundesanstalt für Gewässerkunde in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt untersucht. Ob für Menschen gesundheitliche Risiken durch den Verzehr von mit Antikoagulanzien belasteten Fischen bestehen, war dagegen nicht Gegenstand der Untersuchungen im Forschungsprojekt. Für die Verwendung von Rodentiziden bestehen EU-weit strikte und rechtsverbindliche Vorgaben. Die Köder dürfen nicht in Kontakt mit (Ab-)Wasser kommen, damit keine Wirkstoffe mit dem gereinigten Abwasser oder durch Abschwemmungen in Gewässer gelangen. Diese Vorgabe wird in der bisherigen Anwendungspraxis in vielen Städten und Kommunen nicht konsequent umgesetzt. Das zeigt die im Forschungsprojekt durchgeführte bundesweite Umfrage zur kommunalen Rattenbekämpfung. Demnach wurden in dem Jahr 2017 überwiegend Köder am Draht in den Kanalschacht gehängt. Angesichts der aktuellen Forschungsergebnisse ist der Schutz der Köder vor Kontakt mit (Ab-)Wasser zum Schutz der aquatischen Umwelt dringend geboten. Es gibt auch praktikable Alternativen: Verschiedene Hersteller von Köderschutzstationen oder Fallen bieten professionelle und smarte Lösungen für eine wirksame, rechtssichere und umweltgerechte Rattenbekämpfung in der Kanalisation bereits heute an. Das Forschungsprojekt, dessen Abschlussbericht nun veröffentlicht ist, wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes von der Bundesanstalt für Gewässerkunde durchgeführt.
UBA: Bis 2015 sollen weitere 15 Prozent dieses Gewässertyps einen guten Zustand erreichen Der Gewässertyp des Jahres 2011, in der Fachsprache übrigens als „grobmaterialreicher, silikatischer Mittelgebirgsbach (Typ 5)“ bekannt, hat unsere volle Aufmerksamkeit verdient: Denn mit über 18.000 Kilometern Fließstrecke ist er der häufigste Fließgewässertyp in Deutschland. Überall in den deutschen Mittelgebirgen schlängelt er sich zwischen 250 und 1000 Metern Höhe - durch Harz, Thüringer Wald, Bayerischen Wald, Erzgebirge, Franken- oder Schwarzwald und das Rheinische Schiefergebirge. Ist der Bach gesund, leben in ihm Köcher-, Stein- oder Eintagsfliegen und viele andere Wasserinsekten. Sie ernähren sich vom Algenbewuchs der Steine und leben auch vom Laub und Holzresten im Wasser. Die Wasserinsekten selbst sind Nahrung für Bachforelle, Groppe, Schmerle und andere Fische. Aber der Preisträger braucht unsere Hilfe: Nur knapp 20 Prozent der steinigen, kalkarmen Mittelgebirgsbäche in Deutschland befinden sich noch in einem sehr guten bis guten ökologischen Zustand. Einen mäßigen Zustand haben dagegen 43 Prozent; einen unbefriedigenden 27 Prozent und 10 Prozent gar einen schlechten. Bis 2015 möchten die Gewässerschützer weiteren 15 Prozent der Mittelgebirgsbäche ihren guten Zustand zurückgeben. Dazu müssen dem Gewässer links und rechts wieder mehr Raum zur Verfügung gestellt, Wehre rückgebaut oder entfernt und Bäume und Sträucher im Uferbereich gepflanzt werden. Aus den Kläranlagen und Feldern müssen weniger Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphat in die Bäche gelangen. Mit der neuen Aktion „Gewässertyp des Jahres“, die 2011 erstmals startet, will das UBA mehr Aufmerksamkeit für Gewässer schaffen, die wegen ihrer Verbreitung, Eigenschaft, Nutzung, Zustand und insbesondere Gefährdungspotenzial unser besonderes Augenmerk benötigen. Neben dem Gewinner des Jahres 2011, gibt es weitere 50 verschiedene Typen von Flüssen, Seen, Übergangs- und Küstengewässern. Gewässer sind vielfältige und ökologisch äußerst wertvolle Lebensräume, die im Naturhaushalt eine zentrale Rolle einnehmen: So helfen Gewässer, der Ausbreitung von Arten und stellen durch ihre Selbstreinigungskraft sauberes Wasser für Mensch, Tiere und Pflanzen zu Verfügung. Dessau-Roßlau, 21.03.2011
Die Forelle ist zum Fisch des Jahres 2013 gewählt worden. Die zur Familie der Lachsfische (Salmonidae) zählende Forelle gehört wohl zu den bekanntesten heimischen Fischarten. Je nach Lebensweise unterscheidet man drei verschiedene Formen der gleichen Art: Die Bachforelle, die in der Regel ständig in Fließgewässern lebt, die Seeforelle, die in Süßwasserseen vorkommt, zum Laichen aber in die Zuflüsse aufsteigt, und die Meerforelle, die einen Teil ihres Lebens im Salzwasser verbringt und in Lebensweise und Verhalten dem atlantischen Lachs ähnlich ist. Auf der Basis neuerer genetischer Erkenntnisse wird auch die These dreier verschiedener Arten diskutiert.
Der Verband Deutscher Sportfischer (VDSF) hat die Bachforelle zum Fisch des Jahres 2005 gewählt. Durch Verbauung und Regulierung von Flüssen und Bächen sind die Bestände zunehmend gefährdet. Die Bachforelle braucht für ihren Bestand naturnahe, durchgängige und strukturreiche Fließgewässer sowie eine hohe Wasserqualität. Die weite Verbreitung ist vor allem Besatzmaßnahmen zu verdanken.
Jetzt, von Mitte/Ende Mai bis in den Juni hinein, wandern die ersten Maifische wieder von der Nordsee aus den Rhein hinauf. Denn in warmen Mai- und Juni-Nächten legen die Weibchen zwischen 100.000 und 400.000 Eier an kiesigen Flussabschnitten ab – und davon hat der Rhein reichlich. Im letzten Jahrhundert waren sie im Rhein ausgestorben. Voraussetzung für die Rückkehr des Maifischs war die Verbesserung seiner Wasserqualität. Obwohl der Rhein noch lange keine Trinkwasser-Qualität hat, besiedeln heute wieder über 40 verschiedene Fischarten den Rhein. LANUV-Präsident Dr. Delschen: „Gute Wasserqualitäten zu schaffen ist Ziel der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Eine der Kernaufgaben des LANUV ist es, die Wasserqualität unserer Flüsse regelmäßig zu prüfen und für die Europäischen Union über die Umsetzung dieser Richtlinie zu berichten. So betreiben wir neben den festen Wasserkontrollstationen auch das Laborschiff Max Prüss – es ist Tag ein Tag aus auf den schiffbaren Flüssen und Kanälen in NRW unterwegs und überwacht deren Qualität“. Zum Rhein und seinen Fischarten Von insgesamt 1.200 Kilometern Fließstrecke des Rheins liegen 226 Kilometer allein in NRW. Damit ist der NRW-Streckenabschnitt des Rheins knapp länger als die Lippe, die mit ihren 224,8 Km Fließstrecke der längste Fluss ist, der komplett in NRW liegt. Der Rhein ist zudem mit über 150 Mio. Tonnen transportierter Güter pro Jahr (Rhein bei Emmerich) und einem mittleren Abfluss von 2.300 Kubikmetern pro Sekunde wirtschaftlich der wichtigste Fluss in NRW. Die Wasserqualität des Rheins hat sich seit den 60er und 70er Jahren des zurückliegenden Jahrhunderts kontinuierlich verbessert. Neben seiner wirtschaftlichen Funktion inklusive. der Trinkwassergewinnung spielt der Rhein heute wieder eine tragende Rolle für die biologische Vielfalt in Nordrhein-Westfalen. So kommen im Rhein heute wieder folgende 39 heimische oder ehemals heimische Fischarten vor: Aal, Aland (Nerfling), Äsche, Bachforelle, Barbe, Bitterling, Brassen, (Brachse oder Blei), Döbel, Dreistachliger Stichling, Flunder, Flussbarsch, Flussneunauge, Giebel, Groppe (Koppe, Mühlkoppe), Gründling, Güster, Hasel, Hecht, Karpfen, Kaulbarsch, Lachs, Maifisch, Meerforelle, Meerneunauge, Moderlieschen, Nase, Neunstachliger Stichling, Quappe (Rutte, Trüsche), Rapfen, Rotauge (Plötze), Rotfeder, Schleie, Schmerle, Schneider, Steinbeißer, Ukelei (Laube), Wels, Zährte, Zander. Bei weiteren Fischarten ist der aktuelle Status im Rhein nicht ganz klar, zumindest liegen aber Hinweise auf einzelne Tiere vor: ,Schnäpel, Stachelgroppe, Rheingroppe, Weißflossengründling. Folgende Fischarten zählen zu den sogenannten „Neubürgern“ (Neozoen), sie sind erst durch Menschen in den Rhein gelangt: Blaubandbärbling, vier verschiedene Grundeln (Marmorierte Grundel, Kesslergrundel, Flussgrundel, Schwarzmundgrunde) und Zwergwels. Zum Maifisch Maifische ( Alosa alosa ) werden ausgewachsen etwa einen halben Meter lang, bis zu 3 kg schwer und gehören zur Gruppe der Heringe. Sie leben überwiegend in den Küstengewässern Europas von der westlichen Ostsee, über Nordsee und Atlantik bis in hin zum Mittelmeer und ernähren sich von tierischem Plankton. Damit ist für sie nicht nur die Wasserqualität der Flüsse, sondern auch die des küstennahen Meers entscheidend. Noch bis in die Anfänge des letzten Jahrhunderts hinein war der Maifisch in Rhein, Weser, Elbe und Ems sowie in deren Nebenflüssen ein wichtiger Speisefisch und saisonweise regelrecht der „Brotfisch“ der Binnenfischerei. Die Kombination aus Gewässerausbau (Verlust der Laichplätze), Wasserverschmutzung und zum Schluss auch Überfischung machten dem Maifisch jedoch den Garaus. Dabei setzte der Aussterbeprozess im Rhein schon im vorletzten Jahrhundert ein: in den Niederlanden ging die gefangene Menge Maifisch bis in die 20er Jahre des letzten Jahrhunderts auf 0,5% der Fangmenge vor 1900 zurück. Danach starb er im Rhein aus. Nachdem sich die Wasserqualität des Rheins verbesserte, wurde, ähnlich wie es beim Lachs der Fall ist, begonnen, mit Hilfe sogenannter „Besatzmaßnahmen“ den Maifisch wieder in das Rhein-System zurück zu bringen. Ein Zeichen für den Erfolg dieses EU-Förderprogrammes sind die verstärkten Rückkehrerraten in 2014. Nächste Woche, am Mittwoch den 3. Juni werden die 2015er Besatzmaßnahmen am Poller Fischerhaus in Köln stattfinden. Maifischbesatz am 3. Juni 2015 in Köln-Poll www.lanuv.nrw.de/aktuelles/2015/Einladung_Maifisch_Poll_2015.pdf Studie zur Wiederansiedlung im Rhein www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/fachberichte/fabe28/fabe28start.htm Traditionelles Maifisch-Rezept www.pollermaigeloog.de/rezepte.html Wasserqualitäten allgemein www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf Wasserkontrollstationen Rhein www.lanuv.nrw.de/wasser/oberflaechengewaesser/ueberwachung/wasserkontroll.htm Flussgebiete in NRW www.flussgebiete.nrw.de/index.php/Hauptseite Die NRW-Fischgewässertypen wrrl.flussgebiete.nrw.de/Ziele_und_Chancen/f__r_die_Gew__sser/__kologischer_Zustand/Fischfauna/NRW_Fischgewaessertypen/index.jsp Fotowettbewerb www.umwelt.nrw.de/ministerium-verwaltung/fotowettbewerb/ NRW-Programm Lebendige Gewässer www.umwelt.nrw.de/umweltschutz-umweltwirtschaft/umwelt-und-wasser/gewaesser-eu-wrrl/programm-lebendige-gewaesser/ Downloads Pressemitteilung
Der Ober- und Mittellauf des Hellbachs war in der Vergangenheit durch die beiden Wegdurchlässe im Bach für die Besiedlung bzw. Aufwärtswanderung von Fischarten und benthischen Wirbellosen aus dem Unterlauf und der Westpeene isoliert. Diese führte zu einer vollständigen Isolation der Bachneunaugenpopulation des Ober- und Mittellaufes und vermutlich auch zu Isolation der Forellenpopulation des Oberlaufs. Lediglich größere Bachforellen konnten, wie eine Beobachtung aus dem Jahre 2002 zeigte, gelegentlich den Mittellauf erreichen. Die Untersuchungen der Bachneunaugenpopulation des Hellbachs im Rahmen des Artenmonitorings der Art in M- V wiesen auf eine zunehmende Überalterung der Larvenbestände bei sehr geringen Laicherbeständen in den letzten Jahren hin. Damit war die Gefahr des Aussterbens der Oberlaufpopulation gegeben. Mit der Rekonstruktion der Sohlübergänge und der Anlage einer Aufstiegshilfe an der obersten Vorrohrung, sollte die Durchgängigkeit des Gewässers und somit auch die Aufwärtswanderung von Arten und der Populationsaustausch zwischen den isolierten Teilpopulationen wiederhergestellt werden. Bei den Bachneunaugen erfolgte eine Konzentration auf ein effizientes, aus den Erfahrungen der bisherigen Überwachung der Neunaugen abgeleitetes Laicherkontrollprogramm für die einzelnen Gewässerabschnitte. Die populationsökologischen Auswirkungen sollen im Rahmen des Artenmonitorings in den nächsten Jahren überwacht werden. Bei der Forelle müssen zunächst die Bestände der Art in den drei Abschnitten erfasst werden. Außerdem wurde in der Laichzeit zu drei Terminen die Reproduktion der Forelle in den drei Bachabschnitten als Maß der Anzahl aufwärtswandernder adulter Tiere gezählt. Die Untersuchungen an der Forelle müssen in den nächsten Jahren wiederholt werden, da nur so die Auswirkungen auf die Population zu erfassen sind. Die Effizienzkontrollen im Hellbach konzentrieren sich auf die Laichwanderung des Bachneunauges und der Forelle. Die Laichplatzkontrollen des Bachneunauges wurden entsprechend des Verfahrens zum Artenmonitoring des Bachneunauges durchgeführt. Zur Erhöhung der Effizienz sollten zusätzlich zu den 10 im Rahmen des Monitorings vorgesehen Erfassungen an 5 weiteren Beobachtungstermine Kontrollen erfolgen. Da sich die Laichzeit im Hellbach außergewöhnlich lang hinzog wurden letztendlich insgesamt 21 Kontrollen durchgeführt.
Als Werkzeuge für das Biomonitoring von Arzneimitteln wurden Wirkmechanismus-basierte in vitro-Assays entwickelt, durch die der Nachweis von Wirkungen zweier Arzneimittelgruppen, entzündungs-hemmender Schmerzmittel, wie Diclofenac (NSAIDs) und Beta-Blocker, wie Metoprolol. möglich ist. Hierfür wurden stabile Zelllinien entwickelt, die Wirkmechanismus-basierte sensorische und signal-gebende rekombinante Proteine exprimieren. Diese ermöglichen die schnelle Visualisierung von Fluo-reszenzsignaländerungen in den lebenden Zellen. Darauf aufbauenden Mikroplattenformat-Assays wurden für die quantitative Bestimmung von Metoprolol- und Diclofenac-Aktivität in Kläranlagenab-läufen erfolgreich eingesetzt um die Relevanz und Eignung dieser Tests zum Abbilden von Wirkungen bei Freilandrelevanten aquatischen Organismen zu zeigen, wurden parallel Wirkuntersuchungen mit Fischen (Bachforellen und deren Eier), Krebstieren (Flohkrebsen, Daphnien), Schnecken und mit im Sediment lebenden Würmern durchgeführt. Die Untersuchungen fanden (1) unter kontrollierten Laborbedingungen mit Einzelsubstanzen und binären Mischungen, (2) in aquatischen Mesokosmen (Fließrinnen) sowie im Freiland in einem Durchflusssystem, das vom Ablauf einer kommunalen Kläranlage gespeist war, statt. An den exponierten Organismen wurden sowohl populationsrelevante Endpunkte, wie Mortalität, Fruchtbarkeit oder Reproduktion, als auch Biomarker (Reaktionen von Stressproteinen und Parame-tern, die oxidativen Stress anzeigen sowie histologische Veränderungen) untersucht, die den Gesund-heitsstatus der Individuen abbilden. Quelle: Forschungsbericht
Der Eintrag und das Verhalten von acht antikoagulanten Rodentizid-Wirkstoffen und zwei antikoagulanten Arzneimittel-Wirkstoffen wurde an zwei Standorten im Rahmen eines umfangreichen Kläranlagen- und Fließgewässer-Monitorings während der kommunalen Rattenbekämpfung mit Antikoagulanzien-haltigen Fraßködern in der Kanalisation untersucht. An 25 weiteren Standorten verschiedener kommunaler Kläranlagen wurden zudem Gewebeproben von Fischen aus Bioakkumulationsteichen, die ausschließlich mit gereinigtem Abwasser gespeist wurden, untersucht. Die Studienergebnisse zeigen, dass Antikoagulanzien bei der konventionellen Abwasserbehandlung nicht vollständig eliminiert werden und bestätigen die Hypothese einer Exposition von Wasserorganismen durch gereinigtes kommunales Abwasser. Die Ergebnisse verdeutlichen ebenfalls, dass sich antikoagulante Rodentizide der zweiten Generation unter realistischen Umweltbedingungen und Expositionsszenarien in der Leber von Fischen anreichern. Darüber hinaus konnte gezeigt werden, dass die gängige Praxis der Ausbringung von ungeschützten Fraßködern am Draht in Entwässerungssystemen zur Freisetzung von antikoagulanten Rodentiziden ins Abwasser und somit in die aquatische Umwelt beiträgt. Von 58 untersuchten Fischleberproben (unter anderem von Arten wie Flussbarsch, Zander, Bachforelle, Döbel und Gründling) aus 9 unterschiedlichen Fließgewässern enthielten 97 % der Proben Rückstände von mindestens einem antikoagulanten Rodentizid-Wirkstoff der zweiten Generation, hauptsächlich der Wirkstoffe Brodifacoum, Difenacoum und Bromadiolon. Quelle: Forschungsbericht
Die Gemeinde Herbertingen beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Herstellung der Durchgängigkeit der „Schwarzach“ und Erstellung einer Leiteinrichtung für Biber auf den Grundstücken Flst. Nrn. 733/1 und 632/1, Gemarkung Marbach, Gemeinde Herbertingen im Landkreis Sigmaringen. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen, Informationen aus Verwaltungsakten und Datenbanken, relevanten Unterlagen zu Gebiet und Gewässer sowie Ortskenntnis wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Geplant ist die Herstellung der Durchgängigkeit des Gewässers „Schwarzach“ bei der Ölmühle Marbach. Hierzu soll der Rückbau des vorhandenen Absturzes und der Anlagen der ehemaligen Ölmühle, der Bau eines Raugerinnes mit Beckenstruktur in der „Schwarzach“ und einer Leiteinrichtung für Biber erfolgen. Die unterschiedlichen Gewässerspiegellagen mit einem Höhenunterschied von ca. 1,40 m müssen angepasst werden. Der gepflasterte Biberweg wird seitlich am Ufer und unter der Brücke mit einer Breite von 1,30 m und Höhe 0,80 m eingebaut. Zur Abweisung der Biber vom Landweg werden Trockenmauern mit einer Höhe von 0,8 m und einer Gesamtlänge von ca. 20,00 m neben der Landesstraße errichtet. Die Ufer werden mit geeignetem Material aufgefüllt und angeglichen, zur Gebäudesicherung wird eine Betonmauer errichtet. Der Bereich um die bewohnte Ölmühle befindet sich direkt an der L282 im Talraum der „Schwarzach“. Durch die benachbarten „Schwarzachtalseen“ ist der überwiegend landwirtschaftlich genutzte Raum auch ein Ziel zur Erholung und Freizeitnutzung. Für die Anwohner sowie Besucher des Umfeldes kommt es zu baubedingten Auswirkungen wie Lärm, Erschütterungen und Staubbelästigungen sowie vermehrtem Aufkommen von Baufahrzeugen. Da aber nur eine kurzzeitige Belästigung erfolgt, ist nicht mit erheblichen Auswirkungen auf Menschen insbesondere auf die menschliche Gesundheit zu rechnen. Im Bereich der Maßnahmen wurden vor allem Vögel, Biber und Libellen festgestellt. Im Gewässer befinden sich Bachforellen. Das Ufer ist mit nicht standortgerechten Fichten bepflanzt. Die Bepflanzung wird entfernt und durch standortgerechte Pflanzen ersetzt. Tiere und Pflanzen werden durch die Bauarbeiten kurzzeitig beeinträchtigt. Durch Bauzeitenregelungen und Fischbergung wird diese Beeinträchtigung auf ein Minimum reduziert. Der temporäre Eingriff verbessert durch die Neuanlage eines durchgängigen Gewässerbettes, die Wiederherstellung des Ufers mit standortgerechter Bepflanzung sowie den Biberweg die Situation für das Fließgewässer sowie die Fauna und Flora. Es ist nicht mit dem Verlust biologischer Vielfalt zu rechnen, sie wird vielmehr gestärkt. Für die gesamten Maßnahmen werden im Gewässer, am Ufer und in angrenzenden Bereichen ca. 450 m² Fläche für die Anlage und weitere 300 m² Fläche baubedingt in Anspruch genommen. Durch den Einbau der rauen Rampe/Sohlgleite im Gewässerbett ergibt sich eine mit Wasserbausteinen befestigte Fläche von ca. 100 m². Am Ufer wird Boden mit ca. 100 m³ abgetragen und etwa 150 m³ zur Anpassung der neuen Sohle an das vorhandene Gelände wieder aufgetragen. Der Boden ist baubedingten Auswirkungen durch die Abtragung, die Lagerung und den Wiedereinbau ausgesetzt. Durch den Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen besteht die Gefahr des Eintrags von Stoffen in den Untergrund. Nach Wiederherstellung des Geländes wird nicht mit dem Verlust von Bodenfunktionen gerechnet. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist unter anderem die Herstellung der Durchgängigkeit bei der Ölmühle an der „Schwarzach“. Der Umbau der Wasserkraftanlagen zu einer rauen Rampe verfolgt dieses Ziel und verbessert damit die Situation des Fließgewässers. Die Hochwassersituation wird durch die Maßnahme berücksichtigt und soll keine Änderung erfahren. Grundwasser wird nicht tangiert. Aufgrund der Kleinräumigkeit der Maßnahme und der Topographie ist nicht mit Auswirkungen auf das Klima zu rechnen. Das Kulturdenkmal Kapelle ist von der Maßnahme nicht betroffen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden. Sigmaringen, 01.08.2023 Landratsamt -Dezernat Bau und Umwelt- gez. A. Schiefer
Vertreter der Fische bilden in Fließgewässern häufig die obere Ebene des aquatischen Nahrungsnetzes. Infolge dessen reagiert die Qualitätskomponente Fischfauna auch empfindlich auf Schad- und Nährstoffe innerhalb des Ökosystems. In den Oberläufen steht die Bachforelle an der Spitze des Nahrungsnetzes (Abb. 1). Im Unterlauf der großen Flüsse sind es eher die Raubfische Hecht, Wels und Rapfen. Viele Fischarten benötigen im Verlauf ihres Lebenszyklus zudem Habitate mit unterschiedlichsten Umweltbedingungen. Ein prominentes Beispiel hierfür ist der Atlantische Lachs (S almo salar ), welcher im Salzwasser heranwächst, dessen Fortpflanzungshabitate jedoch im Mittel- bis Oberlauf der Fließgewässer zu finden sind. Der Lebensraum Fließgewässer ist durch ständige Veränderungen geprägt. Neben lokalen Änderungen zum Beispiel der Abflusssituation, des Gewässerverlaufes oder der Wassertemperatur, unterscheiden sich die Umweltbedingungen im Ober-, Mittel und Unterlauf erheblich. Die meist gefällereichen Oberläufe, vor allem in den Mittelgebirgen, sind durch hohe Fließgeschwindigkeiten, niedrigere Jahresmitteltemperaturen und grobes Sohlsubstrat geprägt. Richtung Unterlauf verringert sich die Strömung, die Jahresmitteltemperaturen steigen und feiner Kies sowie Sande bestimmen zunehmend die Gewässersohle. Aufgrund der gerichteten Änderung der Habitatbedingungen im Längsverlauf der Fließgewässer, wechseln die Besiedlungsschwerpunkte der Fischarten. Es lassen sich typische Fischlebensgemeinschaften beschreiben, die zur Abgrenzung von Fischregionen genutzt werden. Neben den namensgebenden Arten umfassen die Lebensgemeinschaften stets weitere typische Fischarten, deren Anzahl und damit die Komplexität der Fischlebensgemeinschaft vom Ober- zum Unterlauf zunimmt. Viele Flussfische sind, wenn auch nicht so drastisch, auf zyklische Wechsel zwischen Teillebensräumen angewiesen, um alle im Verlauf ihrer Entwicklung erforderlichen Habitate zu erreichen. Aus diesem Grund reagieren Fische sehr sensibel auf Unterbrechungen des Fließgewässerkontinuums (ökologische Durchgängigkeit) infolge menschlicher Eingriffe. Hierzu gehören Querverbauungen, wie Wehre und Staue, aber auch Wasserentnahmen sowie thermische oder chemische Belastungen innerhalb ihrer natürlichen Wanderwege. Der hohe Anspruch an die Habitatvielfalt lässt die Fischfauna zudem sensibel auf die Degradation der Gewässermorphologie, einschließlich des Eintrags von Feinsedimenten, und die Belastung durch organische Stoffe reagieren. Insbesondere auf eine mangelnde Sauerstoffverfügbarkeit im Kieslückensystem der Gewässersohle reagieren kieslaichende Fischarten sehr sensitiv. Die Fischfauna ist bei der Fließgewässerbewertung die Qualitätskomponente, welche folgendes Spektrum an Belastungsfaktoren (Stressoren) indiziert: Degradation der Gewässermorphologie, inkl. Feinsedimenteintrag Trophische Belastung Schadstoffbelastung Versauerung Ökologische Durchgängigkeit Die Fischfauna kann durch bestimmte menschliche Nutzungen (wie z. B. Besatz, Entnahme), sowie an Land lebende Räuber in erheblichem Maße beeinflusst sein. Diese Aspekte sind bei der Interpretation der Bewertungsergebnisse zu berücksichtigen. Die Ergebnisse sind daher stets einer sorgfältigen Plausibilitätsprüfung zu unterziehen. In begründeten Fällen kann eine Korrektur des Bewertungsergebnisses durch den bewertenden Experten erforderlich sein. Zur Bewertung der Fischfauna gemäß WRRL steht für die Fließgewässer das fischbasierte Bewertungssystem fiBS zur Verfügung, das hier im Folgenden beschrieben wird. In den nicht tideoffenen Marschengewässern kommen die Verfahren fiBS und MGFI (Marschengewässer Fisch-Index) und i n den tideoffenen Marschengewässern die Verfahren fiBS und FAT-FW (Fishbased Assessment Tool – Estuarine FreshWater: Beschreibung hier ) zur Anwendung. Die Verfahren umfassen: Methodische Empfehlungen für die Entwicklung regional angepasster Referenzzustände für den sehr guten ökologischen Zustand bzw. das höchste ökologische Potenzial Methodische Empfehlungen für eine standardisierte Probenahme und Datenaufbereitung Entwicklung eines Bewertungssystems z. T. Bereitstellung einer Bewertungssoftware Die Bewertung der Qualitätskomponente Fischfauna erfolgt anhand der Abweichung der aktuellen Fischfauna von einem den sehr guten ökologischen Zustand bzw. das höchste ökologische Potenzial repräsentierenden Referenzzustand.
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