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s/bau bestand/Baumbestand/gi

Manuell erfasste Einzelbaum Stammpositionen in einigen Wuppertaler Parkanlagen

Der Datensatz umfasst die vom Ressort Grünflächen und Forsten der Stadt Wuppertal manuell erfassten 15.194 punktförmigen Einzelbaumpositionen in den Parkanlagen Nordpark, Mirker Hain (südlicher Teil zwischen Kohl- und Vogelsangstraße) und Nützenberg (Teilbereich Kaiserhöhe). Die Daten wurden am Bildschirm mit der Software QGIS auf Basis von digitalen Orthophotos des Landes Nordrhein-Westfalen digitalisiert (Befliegungsdatum 01.03.2023, Bodenauflösung 10 cm). In diesen Luftbildern sind die Bäume ohne Belaubung abgebildet, was eine zuverlässige Erfassung der Stammpositionen ohne Sichtbehinderung durch das Blattwerk erlaubt. Der Datensatz wurde im Zusammenhang mit der Entwicklung des Verfahrens "twin4tree" im Rahmen der Forschungskooperation DigiTalZwilling4D innerhalb des Förderprojektes smart.wuppertal / DigiTal Zwilling erstellt (Leitung dieses Teilvorhabens: EFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH, Münster). Er dient zur unabhängigen quantitativen Überprüfung der Ergebnisse von KI-Verfahren zur Detektion von Einzelbäumen aus Luftbildern ("Ground Truth"). In dichten Baumbeständen ist nämlich die Identifikation einzelner Bäume aufgrund von zusammenwachsenden Baumkronen ("Kronenschluss") erschwert. Daher unterschätzen solche Verfahren die Anzahl von Bäumen in diesen Bereichen deutlich. Mit den hier bereitgestellten Ground-Truth-Daten wurde für wurde für Wuppertal ein durchschnittlicher Korrekturfaktor von 1,6 abgeleitet. Der Datensatz ist in den Formaten GeoPackage, GeoJSON und KML in verschiedenen Koordinatenreferenzsystemen unter der Open-Data-Lizenz CC BY 4.0 verfügbar.

Erosionsprozesse in degradierten Arganbeständen in Südmarokko

Boden und Vegetation endemischer Arganbestände in Marokko werden durch Expansion und Intensivierung der Agrarwirtschaft sowie Überweidung zunehmend degradiert. Überschirmte Flächen nehmen ab, unbedeckte Flächenanteile zwischen den Arganien nehmen zu. Infolge verminderter Infiltration steigen Oberflächenabfluss- und Bodenabtragsraten stark an. Auf den degradierten Böden kann sich nur lückenhafter Unterwuchs (Krautige und Gras) und kein Jungwuchs mehr ausbilden. Durch Untersuchungen verschieden stark degradierter Arganbestände werden in diesem Vorhaben Grenzwerte herausgearbeitet, ab denen bodenerodierende Prozesse initiiert werden, sowie solche, ab denen von einer Dynamisierung der Prozesse, insbesondere Rinnen- und Gully-Erosion, auszugehen ist. Dazu werden in drei Testgebieten im Hohen und Anti-Atlas eingezäunte Aufforstungsflächen mit ungeschützten Flächen auf verschiedenen Hangneigungen verglichen. Die Entwicklung der Bestandsdichten wird mit hochauflösenden CORONA-Satellitenbildern aus dem Jahr 1968 und großmaßstäbigen Luftbildern von 2017/18 quantifiziert, welche mit unbemannten Fluggeräten (UAVs) aufgenommen werden. Die Wuchsform der Bäume wird mit Structure from Motion (SfM)-Verfahren (3D-Modelle aus Multikopter-Aufnahmen) dokumentiert und klassifiziert. Untersuchungen zur Korngrößenverteilung, Aggregatstabilität, organischen Bodensubstanz und Bodennährstoffen sollen hypothesengeleitet den - mit steigendem Abstand der Bäume - sinkenden Einfluss der baumüberschirmten Fläche auf die erweiterten Zwischenbaumflächen aufzeigen. Mit Beregnungsversuchen und Infiltrationsmessungen werden Erodibilität und Infiltrationsvermögen der Zwischenbaumflächen in verschiedenen Degradationsstadien untersucht. Der Sedimentaustrag aus linearen Erosionsformen wird durch ein SfM-Monitoring mittels 3D-Modellen quantifiziert. Steinbedeckung und Viehwege lassen sich aus den selbst erstellten Luftbildern ermitteln. Viehzählungen und Interviews mit Schlüsselinformanten ergänzen die Kenntnisse über den Beweidungsdruck durch Schafe und Ziegen auf die Arganbestände. Anhand der Untersuchungen zur Degradation von Bestandsdichten, Zwischenbaum- und baumüberschirmten Flächen können die Arganbestände in mit Werten unterfütterte Stabilitätsklassen unterteilt werden. Die durch das Multi-Methoden-Konzept erarbeiteten Grenzwerte zeigen die Dynamisierung der Bodenerosionsprozesse unter Arganbeständen und belegen, dass bestimmte Erosionsprozesse verschiedenen Degradationszuständen der Fläche sowie unterschiedlichen Bestandsdichten zugeordnet werden können. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die nachhaltige Bewirtschaftung der Arganbestandsflächen.

geschützte Landschaftsbestandteile (Flächen)

geschützte Landschaftsbestandteile (Flächen) soweit von den zuständigen Behörden geliefert. Geschützte Landschaftsbestandteile sind nach § 29 BNatSchG durch Rechtsverordnung festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist. Als Teile von Natur und Landschaft kommen insbesondere Bäume, Baum- und Gehölzgruppen, Alleen, Hecken, Röhrichte, Feldgehölze und kleinere Wasserflächen in Betracht. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Weitere Informationen unter: https://naturschutz.rlp.de/de/fachinformationen/schutzgebiete-und-schutzobjekte

Umwandlung von Fichtenreinbeständen durch Buchen-Saat

Versuch innerhalb des Deutschen Verbandes Forstlicher Forschungsanstalten (DVFFA) Waldumbau durch Bucheckern-Voraussaat (Technik, Keimprozente, Wachstum, Konkurrenz Fi-Naturverjüngung) Waldbautechnik zur Buchen-Saat (Maschinelle, manuelle Verfahren) Aktuelle Bedeutung als Waldumbau-Maßnahmen im Klimawandel

Neubau eines Radweges im Zuge der L 532 zwischen der Abfahrt zum Sportplatzparkplatz und dem Hochwasserrückhaltebecken „Brühl“ in Wiesenbach, 1. Planänderung nach Plangenehmigung

Am 17.02.2026 beantragte die Gemeinde Wiesenbach als Baulastträgerin für das Land Baden-Württemberg eine 1. Planänderung der Plangenehmigung vom 28.07.2025 (Az.: RPK17-0513.2-90) zum Vorhaben „Neubau eines Radweges im Zuge der L 532 zwischen der Abfahrt zum Sportplatzparkplatz und dem Hochwasserrückhaltebecken „Brühl“ in Wiesenbach“. Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 3 UVwG ist es erforderlich auf Grundlage geeigneter An-gaben festzustellen, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung nach § 7 Absatz 3 UVwG in Verbindung mit §§ 6 bis 14 UVPG besteht. Neben dem Planänderungsantrag wurden folgende Unterlagen eingereicht: - Erläuterungsbericht zu 1. Planänderung - Maßnahmenplan vom 01.04.20206 (neue Maßnahmen) - Maßnahmenplan zum LBP mit Kennzeichnung der nicht mehr vorgesehenen Maßnah-men - Aktenvermerk zum Ortstermin am 26.01.2026 - Gemeinderatsbeschluss vom 27.03.2025 zum Kommunalen Biotopverbundplan Wie-senbach - Zustimmung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis - Amt für Landwirtschaft und Natur-schutz - zur CEF-Maßnahme für die Zauneidechsen vom 06.02.2026 Die Vorhabenträgerin beabsichtigt mit dem Antrag die Änderung des im Landschaftspflegeri-schen Begleitplan (LBP) zur Plangenehmigung vorgesehenen Maßnahmenkonzepts. Nach dem ursprünglichen LBP vom 10.01.2024 sollten zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Tatbestände Zauneidechsen auf Flächen direkt westlich und süd-östlich des geplanten Rad-wegs vergrämt werden, die hierfür aufgewertet werden sollten. Auf der kleineren westlichen Fläche sollten Teile einer Schotterfläche und ihrer Randbereiche mit Strukturen angereichert werden. Auf der größeren östlichen Fläche sollte die dort vorhandene Fettwiese in eine Ma-gerwiese umgewandelt werden. Darüber hinaus sollten auch hier spezielle Strukturen für Ei-dechsen angelegt werden. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Flächen u. a. aufgrund des hohen natürlichen Nährstoff-gehalts der Böden für eine Entwicklung von Magergrünland nicht geeignet sind. Daher wurden mit der beantragten 1. Planänderung alternative artenschutzrechtliche Maßnahmen entwickelt. Im Einzelnen: 1. Anlage und Pflege eines 210 m langen und 10 m breiten mesophytischen Saums von rund 2.100 m² als dauerhaftes Eidechsenhabitat auf einem bisherigen Acker entlang einer ge-schützten Feldhecke am westlichen Oberhang des Kühbergs. 2. Vorgezogene Herstellung und Pflege eines Niederwalds (inkl. Anlage von Totholzstruktu-ren) auf einer ca. 3.000 m² großen Fläche eines naturfernen Mischwalds als temporäres Zauneidechsen-Habitat bis zur vollständigen Funktionserfüllung des mesophytischen Saums. Die Anlage des Niederwalds ist Bestandteil der kommunalen Biotopverbundplanung der Gemeinde Wiesenbach (vgl. Anlage zum Kommunalen Biotopverbundplan für die Gemeinde Wiesenbach vom Juni 2025, Maßnahmensteckbrief 5.3 „Verbesserung Biotopqualität von Waldbeständen (Mittel- und Niederwald – hier: niederwaldartige Bewirtschaftung). Die Bio-topverbundplanung hat zum Ziel ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope zu schaffen (vgl. § 22 NatSchG) und dient insbesondere der dauerhaften Sicherung der Popula-tionen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Le-bensgemeinschaften (vgl. § 21 Abs. 1 BNatSchG) Die Niederwaldfläche befindet sich ca. 150 m von der Vorhabenfläche des Radwegs entfernt. Zur Herstellung des Niederwalds wurde der Baumbestand mit Ausnahme der Buchen mit Brusthöhendurchmesser (BHD) > 40 cm, einer Eiche, der Habitatbäume und einem Horst-baum im Februar 2026 gefällt. Aus dem Astholz wurden Totholzstrukturen angelegt. Die Stämme sowie nicht verwertbares Altholz und Reisig abtransportiert. Die Gestrüppe wurden gemäht. Der Gehölzbestand am Nordrand auf der Böschungskante zum in der Talsohle ver-laufenden Kapellenweg wurde vollständig belassen. Der sich südlich anschließende Wald-bestand wurde aufgelichtet. Durch den Lichtzutritt zum Boden, die vorhandene Nahrungs-grundlage und die im Zug der Fällung erfolgte Anlage von Totholzstrukturen ist die Maß-nahmenfläche umgehend als Zauneidechsen-Lebensraum geeignet. Die Umsiedlung der Zaun-eidechsen soll bis zum 15. Juni 2026 abgeschlossen sein. Sobald sich die Gehölze des Niederwalds wieder verdichtet haben, werden die Zauneidechsen in die Maßnahmenfläche für den mesophytischen Saum abwandern können. 3. Anpassung des Verlaufs des Reptilienschutzzauns (Maßnahme V4Art der Plangenehmigung) entlang des gesamten Baufelds Nicht mehr vorgesehen werden die folgenden im LBP vom 10.01.2024 beschriebenen Maß-nahmen: - V5Art Vergrämung Zauneidechse - V6Art Zauneidechsenfenster - A2 Magerwiese unter Baumreihe (inkl. mehrjähriger Kraut- und Altgrassaum) - A3CEF Magerwiese östlich Sportplatz - A4 Magerwiese aus Fettwiese - A5CEF Magerwiese und Schotterfläche am Sportplatzparkplatz - G2 Naturnahe Stützmauer (Die Stützmauer wird als Blocksteinwand aus Natursteinen am Böschungsfuß unterhalb des Radwegs zur Hangsicherung errichtet. Aus statischen Gründen muss sie mit Beton hinterfüllt werden und ist daher nicht „naturnah“) Ebenso sind die folgenden Maßnahmen nicht mehr vorgesehen, die im Maßnahmenplan zum LBP dargestellt sind (ohne textliche Beschreibung bzw. Maßnahmenblätter): - Kleinwüchsige, dornige Sträucher - Anlage von Kleinstrukturen für Zauneidechsen - Temporär aufgewertete Habitatfläche für Zauneidechsen (Interimsfläche) Im Übrigen bleiben die mit Plangenehmigung vom 28.07.2025 genehmigten Maßnahmen des LBP unberührt.

Manuell erfasste Einzelbaum Stammpositionen in einigen Wuppertaler Parkanlagen

<p>Der Datensatz umfasst die vom Ressort Grünflächen und Forsten der Stadt Wuppertal manuell erfassten 15.194 punktförmigen Einzelbaumpositionen in den Parkanlagen Nordpark, Mirker Hain (südlicher Teil zwischen Kohl- und Vogelsangstraße) und Nützenberg (Teilbereich Kaiserhöhe). Die Daten wurden am Bildschirm mit der Software QGIS auf Basis von digitalen Orthophotos des Landes Nordrhein-Westfalen digitalisiert (Befliegungsdatum 01.03.2023, Bodenauflösung 10 cm). In diesen Luftbildern sind die Bäume ohne Belaubung abgebildet, was eine zuverlässige Erfassung der Stammpositionen ohne Sichtbehinderung durch das Blattwerk erlaubt. Der Datensatz wurde im Zusammenhang mit der Entwicklung des Verfahrens "twin4tree" im Rahmen der Forschungskooperation DigiTalZwilling4D innerhalb des Förderprojektes smart.wuppertal / DigiTal Zwilling erstellt (Leitung dieses Teilvorhabens: EFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH, Münster). Er dient zur unabhängigen quantitativen Überprüfung der Ergebnisse von KI-Verfahren zur Detektion von Einzelbäumen aus Luftbildern ("Ground Truth"). In dichten Baumbeständen ist nämlich die Identifikation einzelner Bäume aufgrund von zusammenwachsenden Baumkronen ("Kronenschluss") erschwert. Daher unterschätzen solche Verfahren die Anzahl von Bäumen in diesen Bereichen deutlich. Mit den hier bereitgestellten Ground-Truth-Daten wurde für Wuppertal ein durchschnittlicher Korrekturfaktor von 1,6 abgeleitet. Der Datensatz ist in den Formaten GeoPackage, GeoJSON und KML in verschiedenen Koordinatenreferenzsystemen unter der Open-Data-Lizenz CC BY 4.0 verfügbar.</p> <p> </p>

Der Einfluss von Habitatfragmentierung und Landschaftsstruktur auf die Diversität, Abundanz und Populationsdynamik von Bienen, Wespen und ihren Gegenspielern auf Streuobstwiesen

Die Diversität, Abundanz und Populationsdynamik von Bienen, Wespen und ihren Gegenspielern sollen auf 45 Streuobstwiesen unterschiedlicher Größe, Bewirtschaftung und Landschaftseinbindung über einen Zeitraum von 3 Jahren untersucht werden. Die Aufstellung von insgesamt 540 Nisthilfen für Bienen und Wespen und die jährliche Auswertung der angelegten Nester erlauben Aussagen zur Artenvielfalt und Häufigkeit sowie zur Populationsentwicklung der einzelnen Arten, zu stadienspezifischen Mortalitätsraten, zu Parasitierungsraten und zum Artenspektrum von Gegenspielern sowie dem resultierenden Reproduktionserfolg. Die Landschaftsstruktur wird in acht Radien von 250m bis 3000m um die Streuobstwiesen mit einem Geographischen Informationssystem (GIS) erfasst. Die Bedeutung der Habitatgröße und der Landschaftsstruktur auf unterschiedlichen räumlichen Skalen für die Populationsdynamik kann so getestet werden. Zur Bewertung der Habitatqualität wird der Baumbestand, der Totholzanteil, die Vegetationsstruktur und das Blütenangebot erfasst, um Aussagen zur relativen Bedeutung von Ressourcenverfügbarkeit (Nistmöglichkeiten und Pollenquellen) und Regulation durch Gegenspieler für die Populationsentwicklung auf den Streuobstwiesen zu erhalten. Die Analyse von Pollenproben ermöglicht Aussagen zur Ressourcennutzung und zur relativen Bedeutung der Streuobstwiesen und der umgebenden Landschaft als Nahrungsquelle. Detaillierte Auswertungen und Experimente mit Osmia rufa beinhalten die Entfernung der Gegenspieler an 15 Standorten, die Bestimmung von Kokongewichten und Geschlechterverhältnissen und die individuelle Markierung und Beobachtung schlüpfender Weibchen zur Ermittlung von Sammelzeiten und Ansiedlungsraten.

Katrin Eder: „Die neue Holzbau-Begegnungsstätte in Rheinböllen verbindet Naturerlebnis, Gemeinschaft und Kultur auf besondere und nachhaltige Weise miteinander“

Klimaschutzministerium fördert Holz-Neubau einer multifunktionalen Begegnungsstätte in Rheinböllen (Rhein-Hunsrück-Kreis) mit 152.000 Euro „Etwa 50 Prozent des weltweiten Rohstoffverbrauchs und rund 40 Prozent aller CO2-Emissionen fallen im Bausektor an. In diesem Bereich müssen wir die Wende hin zu mehr Nachhaltigkeit und einer effizienteren Ressourcennutzung schaffen. Mit ihrer Entscheidung, die neue Begegnungsstätte als Holzbau zu verwirklichen, geht die Stadt Rheinböllen vorbildlich im Bereich des ressourcen- und CO2-sparenden Bauens voran. Hier entsteht ein Anlaufpunkt, der auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und unserer Umwelt zugeschnitten ist“, sagte Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich einer Förderung für das Projekt in Höhe von 152.000 Euro. Die Förderung der insgesamt rund 842.000 Euro teuren, multifunktionalen Begegnungsstätte, erfolgt über das „Klimabündnis Bauen in Rheinland-Pfalz – nachwachsende und kreislaufeffiziente Rohstoffe stärken“. Sie soll als Anlaufpunkt für die gesamte Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen auf dem Waldgrundstück der ehemaligen Grillhütte „Auf der Eich“ entstehen. Hier standen bislang zwei Holzbauten aus den 1980er Jahren mit einem überdachten Grillplatz und einem kleinen Aufenthaltsraum für Regentage. Mit dem Neubau wird nun ein moderner, sozialer Treffpunkt für diverse Nutzungsmöglichkeiten geschaffen: Von den Natur- und Waldtagen des Forstverbandes Rheinböllen bis zu Schulausflügen mit Open Air-Unterricht und Kulturveranstaltungen wie Ausstellungen lokaler Künstler soll der Begegnungsort vielfältig verwendet werden. Bernadette Jourdant, Bürgermeisterin der Stadt Rheinböllen, sagte: „Wir freuen uns sehr, dass wir mit der freundlichen Unterstützung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität unseren Bürgerinnen und Bürgern einen naturnahen Begegnungsraum bieten können. Welcher Ort könnte sich besser dazu eigenen, als dieser idyllische Platz im Wald ‚Die Eich‘, um moderne Architektur und Natur miteinander in Einklang zu bringen!“ Das Ensemble, das die historische Bauform eines dreiseitigen Hofs aufgreift, besteht aus einem Hauptgebäude mit offenem Forum, integriertem Holzofen und einer Küche, einer überdachten Feuerstelle mit witterungsgeschütztem Sitzbereich sowie einem über einen Laubengang erschlossenen, abgesetzten Sanitärbereich. Die Gebäudeteile können getrennt voneinander, barrierefrei und witterungsunabhängig genutzt werden. Die Konstruktion erfolgt nach den Grundsätzen des einfachen Bauens: Wenige Bauteilschichten und Materialien werden zu einem einfachen, durchdachten Gebäude entwickelt. Die einzelnen Bauteile können stets zurückgebaut und wiederverwendet werden. Die Außenwände sollen als Vollholzwandsystem erstellt und mit Holz-Aluminiumfenstern versehen werden. Die Fassade wird aus lokalem, sägerauem und unbehandelten Lärchenholz und Absätzen kommerziell schwer verwertbarer Eiche entstehen. Dadurch wird der Gebäudekomplex optisch in den ihn umgebenden Baumbestand integriert. „Der geplante Bau schafft in Rheinböllen einen multifunktionalen Ort, der Naturerlebnis, Gemeinschaft und Kultur auf besondere und nachhaltige Weise miteinander verbindet. Über das Klimabündnis Bauen fördern wir Projekte wie dieses, die gesellschaftliches Engagement und ökologische Verantwortung vereinen“, sagte Katrin Eder. Hintergrund zu Projekten des „Klimabündnis Bauen“ Seit der Beschlussfassung durch den Ministerrat am 24. Mai 2022 über das Konzept „Klimabündnis Bauen in Rheinland-Pfalz – nachwachsende und kreislaufeffiziente Rohstoffe stärken“ wurden nachstehende Projekte über dieses Programm durch das Klimaschutzministerium finanziell unterstützt (Stand 18. November 2025): Forschungsprojekte zur Stärkung der Verwendung nachwachsender Rohstoffe Im Bereich der Forschung wurden insgesamt sieben Forschungsprojekte finanziell mit über zwei Millionen Euro unterstützt: „Erstellung eines Bauwerks mit einem neuartigen Tragsystem aus Eichenschwachholz“ (Hochschule Trier) „HIVE HOME“ (Hochschule Koblenz) „Kreislaufeffizientes Bauen mit Holz/Re-Use-Holzbauelemente“ (Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau) „Gewachsene Dorfstrukturen stärken – Aufwertung der Bausubstanz mit Methoden der seriellen Sanierung“ (Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau) „Reversibler Holzmodulbau in einer Bestandshalle“ – Landesgartenschau 2027 (Stadt Neustadt an der Weinstraße) „PV-Parkplatzüberdachung aus acetylierter Buche“ – Landesgartenschau 2027 (Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau) Bauen mit Lehm und Eichenholz (Fachwerk 2.0, „TiCO“) (Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau) Machbarkeitsstudien Eine Machbarkeitsstudie ist eine systematische Voruntersuchung, die prüft, ob ein Sanierungsvorhaben technisch, wirtschaftlich, rechtlich und organisatorisch realisierbar ist. Sie dient als Entscheidungsgrundlage für den Bauherren, bevor detaillierte Planungen beginnen: „Machbarkeitsstudie über die energetische und serielle Sanierung der Skatehalle in Trier“ (Stadt Trier) „Machbarkeitsstudie über die serielle Sanierung des St.-Willibrord-Gymnasiums in Bitburg“ (Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm) „Machbarkeitsstudie über die serielle Sanierung und evtl. Erweiterung der Kindertagesstätte in der Gemeinde Morscheid (Verbandsgemeinde Ruwer) „Leuchtturmprojekte“ des Holzbaus Ein weiterer Schwerpunkt vom Klimabündnis besteht in der Förderung von hoch innovativen und musterhaften Holzbauten, die Vorbildcharakter für den modernen Holzbau haben. Insgesamt wurden rund 2,4 Millionen Euro an Förderung an folgende Projekte ausgereicht: „Neubau von drei Feuerwehrhäusern als Systembaukasten mit regionalem Holz in den Gemeinden Börrstadt, Breunigweiler und Steinbach“ (Verbandsgemeinde Winnweiler) „Mörs:DORF - Neubau eines generationsübergreifenden Dorfzentrums in Holzbauweise als Begegnungs- und Lernort in der Gemeinde Mörsdorf“ (Verbandsgemeinde Kastellaun) „Bau einer Wetterschutzhütte“ als Ergebnis eines Studierendenwettbewerbs im Forstamt Westrich“ „Nachhaltige Sanierung der Dachlandschaft der Grundschule in der Gemeinde Essenheim” (Verbandsgemeinde Nieder-Olm) „Neubau multifunktionaler Forsthof in Annweiler mit Kastanienhybridträgern“ (Trifels Natur GmbH) „Neubau eines Gesundheitszentrums in Holz in Bad Kreuznach“ (Unternehmen Enk Verwaltung GmbH/Langenlonsheim) „Bau von innovativen Fahrzeughallen in Holz-Beton-Hybridbauweise für die Betriebsfahrzeuge der Stadtwerke und der Stadt Trier im Energie- und Technikpark“ (Stadtwerke Trier) „Neubau eines vierstöckigen energieeffizienten Verwaltungsgebäudes aus Holz in Ingelheim“ (Kreisverwaltung Mainz-Bingen) „Neubau einer Interimsschule für das Regino-Gymnasium Prüm in demontierbarer Holz-Modulbauweise“ (Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm) „Neubau eines Aussichtsturms auf dem Idarkopf bei Stipshausen“ (Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen) „Sanierung der Fassade und energetische Komplettsanierung der Grundschulturnhalle in der Gemeinde Körperich“ (Verbandsgemeinde Südeifel) „Neubau von zwei Feuerwehrgerätehäusern in modularer Holzbauweise als Prototyp in den Gemeinden Palzem und Lampaden“ (Verbandsgemeinde Saarburg-Kell) Öffentlichkeitsarbeit: Eine weitere wichtige Säule des Klimabündnisses ist die Vermittlung von Wissen an die verschiedenen Zielgruppen zur Steigerung des klimafreundlichen Bauens. Dafür wurde unter anderem eine eigene Homepage aufgebaut und verschiedene Veranstaltungen finanziell unterstützt: „Westerwälder Holztage 2025“ in Oberhonnefeld-Gierend Zweitägiges Fachsymposium zum Thema „Kommunales Bauen, Serielles Sanieren und kostengünstiges Bauen mit Holz“ in Saarburg und Konz Preisverleihung „Holzbaupreis Rheinland-Pfalz 2024“ in Mainz „7. Trierer Waldforum – Auf dem Holzweg!? Mit Holznutzung und verstärktem Holzbau unterwegs zu mehr Klimaschutz und gesunden Wäldern“ in Trier Beteiligung am Forum Bois Construction 2025 und 2026 in Paris Außerdem setzt sich das Klimabündnis für die Umsetzung des eingeführten Umweltlabels „Holz von Hier®“ ein. Weitere Informationen zum Klimabündnis Bauen finden Sie unter https://klimabuendnis-bauen.rlp.de

Schutzgebiete

Die Unterschutzstellung ausgewählter Landschaftsbereiche ist das klassische Instrument zum Schutz von Natur und Landschaft. Das Naturschutzrecht kennt verschiedene Kategorien von Schutzgebieten und -objekten. Zu diesen zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) – einzelne Bäume und Findlinge, aber auch kleine Flächen –, Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) – zum Beispiel Baumgruppen, Bestände von Ufervegetation oder Hecken – und Naturparks (NP), wie der länderübergreifende Naturpark Barnim. Besondere Bedeutung kommt den zum europäischen Netz NATURA 2000 gehörenden FFH- und Vogelschutzgebieten zu. Um die Schutzgebiete in ihrer Qualität dauerhaft zu sichern, werden spezielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt. Bild: SenUMVK Ausweisung von Schutzgebieten In acht Schritten zum Schutzgebiet. Weitere Informationen Bild: Bruno D'Amicis Aktuelle Verfahren zur Unterschutzstellung Zurzeit laufen Verfahren für die Unterschutzstellung weiterer Gebiete. Die Verfahren befinden sich noch in der Behörden- oder in der Verbandsbeteiligung. Sobald die Öffentlichkeit an diesen Verfahren zu beteiligen ist, finden Sie hier weitere Informationen. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Naturschutzgebiete (NSG) Besonders schutzwürdige und -bedürftige Gebiete werden als NSG ausgewiesen, um die seltenen und gefährdeten Biotope eines Naturraums erhalten zu können. Alle Handlungen, die diese Gebiete oder auch Teile davon zerstören, beschädigen, verändern können, sind dort verboten. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Landschaftsschutzgebiete (LSG) Bei Landschaftsschutzgebieten handelt es sich überwiegend um großflächige Gebiete, die vorrangig für die Erhaltung eines intakten Naturhaushaltes, aufgrund ihres besonderen Landschaftsbildes oder für die Erholung des Menschen als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Weitere Informationen Bild: Ulrike Hörmann Naturdenkmale (ND) Naturdenkmale können flächig wie die Geschützten Landschaftsbestandteile oder sogenannte Einzelschöpfungen der Natur (Bäume und Findlinge) sein. Diese Flächen bzw. einzelnen Schutzobjekte werden auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes gesichert. Weitere Informationen Bild: Konrad Zwingmann Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) Kleinere naturschutzfachlich wertvolle Flächen können auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes als geschützter Landschaftsbestandteil gesichert werden. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Der länderübergreifende Naturpark Barnim Der Naturpark Barnim ist ein gemeinsames Großschutzgebiet von Berlin und Brandenburg. 5,4 Prozent der Fläche befinden sich in den nördlichen Berliner Stadtbezirken Pankow und Reinickendorf. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Behördliche Zulassungen im Bereich Schutzgebiete und Baumschutz Mit den Verordnungen über Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile (hierzu gehört in Berlin auch die Baumschutzverordnung), Naturdenkmale oder einstweilig sichergestellte Flächen wird der Fortbestand wertvoller Teile von Natur und Landschaft gesichert. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Pflege und Entwicklung der Schutzgebiete Durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten sollen seltene Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume erhalten werden. Es bedarf gezielter Maßnahmen der Landschaftspflege, um die Schutzwürdigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Weitere Informationen Naturschutz- und NATURA 2000-Gebiete , Faltplan und Flyer zu den Publikationen Karte im Geoportal Berlin Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (inkl. Natura 2000)

Entwicklung der Anzahl ausgewählter klimatologischer Kenntage 2022

Die Ergebnisse zeigen die räumliche Ausprägung von Hitzeereignissen in Berlin und wie sich die Häufigkeit des Auftretens von Hitzeereignissen über die Zeit verändert. Die kleinräumige Ausprägung der Auftrittshäufigkeiten der Kenntage ist dabei vornehmlich von der konkreten Flächennutzung abhängig. Eine genau Aufschlüsselung der Anzahl der Kenntage nach Nutzungstypen bzw. Siedlungsstrukturen findet sich in der Dokumentation. Entsprechend spiegeln die mittleren Auftrittshäufigkeiten der Stadtbezirke die vornehmliche Stadtstruktur und den Anteil an Grün- und Wasserflächen wider. Insbesondere mit Hinblick auf gesundheitliche Auswirkungen von langanhaltenden Hitzeereignissen können die Ergebnisse der Berechnung zur Priorisierung und Verortung von Anpassungsmaßnahmen hinzugezogen werden und ergänzen somit die Ergebnisse der Klimaanalyse. Darüber hinaus verdeutlichen die Ergebnisse die Auswirkungen von stadtklimatischen Effekten. Sommertage und Hitzetage Die Anzahl der Sommertage (Abb. 2) und der Hitzetage (Abb. 3) ist in denjenigen Gebieten erhöht, die tagsüber ein erhöhtes Lufttemperaturniveau aufweisen. Insbesondere sind dies dicht bebaute und unverschattete Gebiete mit einem hohen Versiegelungsgrad, u.a. dicht bebaute Gewerbe- und Industriegebiete, Kerngebiete und Flächen mit einer geschlossenen Blockbebauung und unverschatteten Innenhöfen. In diesen Bereichen treten im Referenzzeitraum durchschnittlich 49 bis 50 Sommertage bzw. ca. 11 Hitzetage pro Jahr auf. Damit liegt die Auftrittshäufigkeit deutlich über dem gesamtdeutschen Flächendurchschnitt für den Referenzzeitraum 1971-2000 (30,4 Sommertage bzw. 5,2 Hitzetage pro Jahr). Offene Grün- und Ackerflächen weisen durchschnittlich 40 Sommertage bzw. 8 Hitzetage im Jahr auf. Die Anzahl der Sommer- und Hitzetage ist demgegenüber deutlich verringert in Wäldern, wo durch den Baumbestand die Flächen überwiegend verschattet sind und das Temperaturniveau darüber hinaus durch Verdunstung abgemildert ist. Im Referenzzeitraum ergeben sich deswegen durchschnittlich 20 Sommertage bzw. 2 Hitzetage im Jahr in Wäldern, was unter der Auftrittshäufigkeit des gesamtdeutschen Flächendurchschnitts für Wälder im Referenzzeitraum liegt. Teilflächen, die unmittelbar an den Ufern von Gewässern liegen, weisen tendenziell eine geringere Anzahl an Sommer- und Hitzetagen auf, da Gewässer sich tagsüber durch die hohe Wärmekapazität von Wasser sich nur verzögert erwärmen und damit lokal kühlend auf die Luft wirken. Bedingt durch den Klimawandel ist ein Anstieg der Anzahl der Sommer- und Hitzetage zu erwarten, der in den Gebieten, in denen Sommer- und Hitzetage bereits im Referenzzeitraum häufig auftreten, stärker ausfallen wird als in den Gebieten, in denen Sommer- und Hitzetage seltener auftreten. Bis zum Zeitraum 2031-2060 erhöht sich die Anzahl der Sommertage im Siedlungsraum um durchschnittlich 20 im Jahr und die Anzahl der Hitzetage um durchschnittlich 10 im Jahr, während sich in den Grünflächen die Anzahl der Sommertage um durchschnittlich 16 im Jahr erhöht und die Anzahl der Hitzetage um 7. Durch den Anstieg ergiben sich in den thermisch stark belasteten Siedlungsgebieten durchschnittlich etwa 71 Sommertage bzw. 22 Hitzetage pro Jahr. Dies entspricht Auftrittshäufigkeiten, die bezogen auf den gesamtdeutschen Durchschnitt in der Vergangenheit nur in Jahren mit stark ausgeprägten Hitzewellen aufgetreten sind (z.B. 2018 mit 74,7 Sommer- und 20,3 Hitzetagen). Im gleichen Zeitraum ergibt sich ein Anstieg der Anzahl der Sommertage in Wäldern auf durchschnittlich 34 im Jahr und ein Anstieg der Anzahl der Hitzetage auf durchschnittlich 7 im Jahr. Bis zum Ende des Jahrhunderts ist ein weiterer Anstieg der Auftrittshäufigkeit von Sommer- und Hitzetagen zu erwarten. Für die thermisch am stärksten belasteten Siedlungsgebiete werden im Zeitraum 2071-2100 durchschnittlich etwa 84 bis 85 Sommertage im Jahr und etwa 34 bis 35 Hitzetage im Jahr erwartet. In Wäldern wird auf Basis dieser Berechnungen die durchschnittliche jährliche Anzahl bei 46 Sommer- und 13 Hitzetagen im Jahr liegen. Tropennächte Während die Anzahl der Sommer- und Hitzetage durch das lokale Temperaturniveau am Tag bedingt ist, wird die Anzahl der Tropennächte (Abb. 4) durch das Temperaturniveau in der Nacht beeinflusst. Insbesondere dicht bebaute Flächen mit einem hohen Versiegelungsgrad tendieren zu einer hohen Auftrittshäufigkeit von Tropennächten. Dies ist insbesondere der Fall für enge Straßenschluchten und Teilflächen mit vollständig umbauten und großflächig versiegelten Innenhöfen. Im Referenzzeitraum 1971-2000 ergeben sich in Kerngebieten, in dicht bebauten Gewerbe- und Industriegebieten und in Gebieten mit einer dichten Blockbebauung durchschnittlich 2 bis 3 Tropennächte im Jahr. In diesen Gebieten ist die Auftrittshäufigkeit höher als der bisherige gesamtdeutsche Flächendurchschnitt selbst in Jahren mit extremen Hitzeperioden (z.B. 1994 mit 1,7 Tropennächten) bedingt durch das grundsätzlich seltene Auftreten von Tropennächten in der Vergangenheit (gesamtdeutscher Durchschnitt im Referenzzeitraum 1971-2000: 0,2 Tropennächte pro Jahr). Offene Grünflächen und Ackerflächen kühlen nachts besonders stark ab, sodass im Durchschnitt im Referenzzeitraum auf diesen Flächen keine Tropennächte auftreten. Wälder hingegen kühlen nachts weniger stark ab, da durch das Kronendach die Abkühlung der Erdoberfläche abgemildert wird. Im Durchschnitt ergibt sich deshalb in Wäldern ca. eine Tropennacht im Jahr. An Wasserflächen erhöht sich die Auftrittshäufigkeit von Tropennächten bedingt durch die hohe Wärmekapazität von Wasser. Hierdurch kühlen sich Wasserkörper nachts nur langsam ab, wodurch auch die Lufttemperatur lokal beeinflusst wird. Wie bei den Sommer- und Hitzetagen ist der Anstieg der Häufigkeit von Tropennächten stärker in den Gebieten, die bereits im Referenzzeitraum eine erhöhte Auftrittshäufigkeit besitzen. In dicht bebauten Gebieten ergeben sich im Zeitraum 2031-2060 durchschnittlich etwa 9 zusätzliche jährliche Tropennächte (entspricht 11 bis 12 Tropennächte insgesamt im Jahr im Zeitraum 2031-2060), während sich über offenen Grün- und Ackerflächen durchschnittlich insgesamt 2 bis 3 Tropennächte im Jahr ergeben. In Wäldern erhöht sich die Anzahl der Tropennächte auf durchschnittlich 6 pro Jahr. Bis zum Ende des Jahrhunderts wird ein weiterer Anstieg der Anzahl der Tropennächte erwartet. Für dicht bebaute Gebiete werden im Zeitraum 2071-2100 durchschnittlich etwa 28 bis 29 Tropennächte im Jahr erwartet, in Wäldern durchschnittlich 19 und über offenen Grünflächen und Ackerflächen etwa 9 Tropennächte pro Jahr. Tabelle 1 zeigt die mittlere Anzahl der klimatologischen Kenntage pro Jahr aufgeteilt nach Siedlungsraum, Grünflächen und Straßenraum. Insgesamt zeigt sich, dass im Siedlungs- und im Straßenraum die analysierten Kenntage sowohl im Referenzzeitraum, als auch in den zukünftigen Perioden häufiger auftreten als in Grünflächen. Darüber hinaus ist ebenso davon auszugehen, dass der zukünftige Anstieg der Auftrittshäufigkeit im Siedlungs- und Straßenraum stärker ausgeprägt sein wird als in den Grünflächen. Eine Aufschlüsselung nach Nutzungstypen und Siedlungsstrukturen finden sich in der Dokumentation. Tabelle 2 und Abbildung 5 zeigen die Mittelwerte der jährlichen Auftrittshäufigkeiten der einzelnen Kenntage in den einzelnen Bezirken. Die Auftrittshäufigkeiten der einzelnen Kenntage in den Bezirken ist dabei vor allem abhängig von der vorherrschenden Stadtstruktur und dem Anteil an Grün- und Wasserflächen.

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