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nachweispflichtiger Abfall

Daten aus dem abfallrechtlichen Nachweisverfahren über die Entsorgung gefährlicher Abfälle (§§ 50-52 KrWG, §§ 2-13 NachwV) und über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen (gefährlich und nicht gefährlich). Die Objektart gliedert sich in folgende Unterteile: Entsorgungsnachweise bzw. Notifizierung und Begleitscheine. Der Raumbezug kann jeweils nur über den Betrieb ermittelt werden.

Begleitscheine (StALU MS Neubrandenburg)

Daten der Abfall-Begleitscheine

Mengenströme Gefährlicher Abfälle

Auswertung zu gefährlichen Abfällen und den entsprechenden Mengenströmen, Datengrundlage sind die Begleitscheine aus dem elektronischen Abfallnachweisverfahren.

Services to support the IMPEL network in connection with joint enforcement actions on waste shipment inspections and to co-ordinate such actions

Das Projekt "Services to support the IMPEL network in connection with joint enforcement actions on waste shipment inspections and to co-ordinate such actions" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BIPRO Beratungsgesellschaft für integrierte Problemlösungen GmbH durchgeführt.

Online Entsorgungsnachweis und Begleitscheinlösung für Bayern und Deutschland

Das Projekt "Online Entsorgungsnachweis und Begleitscheinlösung für Bayern und Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz durchgeführt. Seit dem Jahr 2001 wurde im Auftrag des StMUG von der bifa Forschungsinstitut GmbH in Zusammenarbeit mit Verbänden der elektronische Begleitschein Bayern (eBS) entwickelt. Dadurch kann das in der Nachweisverordnung (NachwV) vorgeschriebene Begleitscheinverfahren in Papierform (6-facher Durchschreibesatz) erheblich vereinfacht werden. Bayern hat damit frühzeitig den Einstieg in die elektronische Nachweisführung begonnen und bundesweit Signale für eine Vereinfachung der Überwachung gefährlicher Abfälle gesetzt. Seit Anfang 2006 betreibt die bifa GmbH das System ohne weitere staatliche Finanzierung. Das System wurde von der Wirtschaft gut angenommen. Neben der Verbleibkontrolle (rd. 200.000 Begleitscheine/Jahr in Bayern) ist nach der NachwV auch die Vorabkontrolle mittels des Entsorgungsnachweises (rd. 10.000 Fälle/Jahr in Bayern) als Teil der Überwachung gefährlicher Abfälle vorgeschrieben. Dieser war im bestehenden System nicht implementiert, da er in der EDV-Umsetzung komplexer ist und die Verbleibkontrolle im Hinblick auf die Kontrolle der tatsächlichen Entsorgung den wesentlichen Teil darstellt. Mit der Novellierung der NachwV im Zuge der Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung ist ab dem 01.04.2010 die vollkommen elektronische Nachweisführung (Verbleibkontrolle und Vorabkontrolle) obligatorisch. Die bestehende eBegleitscheinplattform ist entsprechend fortzuentwickeln. Hierfür ist es vor allem im Hinblick auf die kommende bundesweite zentrale Lösung notwendig, allen Betrieben den praktischen Einsatz digitaler Dokumente zu ermöglichen. Entsprechende Lösungen müssen den Anforderungen unterschiedlicher Branchen sowie der behördlichen Überwachung genügen. Für einen effizienten und reibungslosen Übergang insbesondere bei Branchen mit spezifischen Organisationsformen und Problemen ist daher zunächst eine intensive Anwendungsforschung erforderlich. Über die Ergebnisse der Anwendungsforschung (systematische Erfassung und Auswer-tung der Erfahrungen aus dem bisherigen Betrieb, des Anwenderbedarfs sowie der Anwenderroutinen) soll die Software anschließend so fortentwickelt werden, dass für alle Betriebe eine vollständige online Bearbeitung von allen relevanten Dokumenten und Vorgängen im Rahmen der Nachweisverordnung möglich wird.

Bundesweite Auswertung der Begleitscheine

Das Projekt "Bundesweite Auswertung der Begleitscheine" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von INPLUS durchgeführt. Beim Transport von Sonderabfaellen fallen Begleitscheine an, die bei den zustaendigen Behoerden der Bundeslaender geprueft werden. Diese Begleitscheine wurden EDV-gerecht erfasst und ausgewertet. Fuer das Jahr 1983 liegt somit eine vollstaendige Statistik der Abfallstroeme von einzelnen Landkreisen zu den jeweiligen Beseitigungsanlagen vor. Die Ergebnisse sind nach Abfallarten und -mengen aufgeschluesselt. Insgesamt wurden 4,87 Mio. Tonnen Sonderabfaelle 1983 in der Bundesrepublik produziert.

Anfall und Entsorgung von Sonderabfaellen im Land Brandenburg - Grundlagendaten, Tendenzen, Vorschlaege

Das Projekt "Anfall und Entsorgung von Sonderabfaellen im Land Brandenburg - Grundlagendaten, Tendenzen, Vorschlaege" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umwelt- und Wirtschaftsinstitut zu Berlin durchgeführt. Auf der Grundlage von Auswertungen der Abfallbegleitscheine, Mengenangaben der Betriebe aus DDR-Zeit, stichprobenartigen Betriebsbefragungen und Vergleichen mit den Sonderabfallmengen der alten Bundeslaender wurden zukuenftig zu erwartende Sonderabfallmengen fuer das Land Brandenburg branchenbezogen und regionenbezogen ermittelt. Unter der Voraussetzung der zu erwartenden Wirtschaftsentwicklung und Vermeidungs- bzw. Verwertungsmassnahmen wurden zukuenftige Sonderabfallmengen prognostiziert.

Abfallbilanzen

Siedlungsabfälle Siedlungsabfälle sind im Wesentlichen Abfälle aus privaten Haushaltungen (Hausmüll, Sperrmüll) und ähnliche Abfälle aus Gewerbe, Industrie und Infrastruktureinrichtungen sowie Bauabfälle und Klärschlämme. Das gilt, soweit diese Abfälle nicht als gefährlich (umgangssprachlich: „Sonderabfälle“) einzustufen sind. Die Abfallbilanzen enthalten neben Daten zum Abfallaufkommen auch Aussagen über die Art der Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) sowie die Entwicklung des Abfallaufkommens in den letzten 10 Jahren. Grundlage bilden die jeweiligen Bilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die Mengenstromnachweise der dualen Systeme sowie Daten des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz und des Statistischen Landesamtes. Gefährliche Abfälle („Sonderabfälle“) Gefährliche Abfälle unterliegen gemäß den Bestimmungen der Paragrafen 48 bis 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Nachweisverordnung (NachwV) einer besonderen Nachweispflicht. Diese wird in der Regel durch Dokumentation der jeweiligen Entsorgungswege erfüllt. Dazu werden für jeden einzelnen Entsorgungsvorgang Entsorgungsnachweise sowie Begleitscheine erstellt. Die Abfallbilanzen für gefährliche Abfälle basieren auf einer jährlichen Auswertung der Begleitscheine sowie vergleichbarer Listennachweise. Sie erfassen sämtliche gefährlichen Abfälle. Diese sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10.12.2001 jeweils mit einem Stern (*) gekennzeichnet.

Bundesweite Auswertung der Begleitscheine (1988)

Das Projekt "Bundesweite Auswertung der Begleitscheine (1988)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von INPLUS durchgeführt. Die in Abfallbegleitscheinen dokumentierten Abfallstroeme in der Bundesrepublik Deutschland sollen nach Abfallart, Mengen, Herkunft und Kapazitaet der Entsorgungsanlage fuer das Jahr 1988 mittels Datenverarbeitung erfasst und ausgewertet werden. Die Auswertung von Begleitscheinen wurde bereits fuer die Jahre 1983 bis 1985 durchgefuehrt. Die kontinuierliche statistische Erfassung und Auswertung des Sonderabfallaufkommens und der Entsorgung ist eine wesentliche Grundlage fuer abfallwirtschaftliche Planungen.

Projekt: Experimentaluntersuchungen zur Ablagerung von Abfaellen in Salzkavernen - Teilvorhaben: Abfallerhebung und Projektdefinitionsphase (Untersuchung zur spezifischen abfallwirtschaftlichen Konzeptfindung)

Das Projekt "Projekt: Experimentaluntersuchungen zur Ablagerung von Abfaellen in Salzkavernen - Teilvorhaben: Abfallerhebung und Projektdefinitionsphase (Untersuchung zur spezifischen abfallwirtschaftlichen Konzeptfindung)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall durchgeführt. In Vorbereitung auf das geplante Verbundforschungsvorhaben Experimental-Untersuchungen zur Ablagerung von Abfaellen in Salzkavernen wurde ermittelt, welche typischen Abfallarten/ Reststoffe in jedem der einzelnen 11 Bundeslaendern in den Jahren 1983, 1984 bzw. 1985 in welchen Mengen anfielen und welche dieser Abfallarten/Reststoffe fuer eine Einlagerung in einer Salzkaverne prinzipiell in Frage kommen. Darueber hinaus wurde die chemische/physikalische und technologische Beschaffenheit der Abfallarten/Reststoffe und deren Verwertungspotential erfasst sowie eine Prognose ueber das zukuenftige Aufkommen und die Entsorgungswege erstellt. Fuer die Abfallerhebung wurden 48 Abfall=/Reststoffarten ausgewaehlt. Die Auswertung umfasste die in den einzelnen Bundeslaendern vorliegenden Begleitscheine der Jahre 1983/1985 fuer erzeugte und entsorgte Abfallmengen. Parallel dazu wurden die bei den einzelnen statistischen Landesaemtern und dem statistischen Bundesamt fuer das Jahr 1984 vorhandenen Daten ausgewertet. Zusaetzlich wurde auf Daten von Institutionen, Grossfirmen und Dachverbaende zurueckgegriffen.

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