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Erweiterung der Abwasseranlagen in Leuna - Unterlagen können online eingesehen werden - Einwendungen bis zum 6. März möglich

Die Firma InfraLeuna GmbH betreibt Abwasseranlagen zur ordnungsgemäßen Entsorgung des am Industriestandort Leuna anfallenden Abwassers. In der Zentralen Abwasserbehandlungsanlage ZAB Leuna werden die anfallenden industriellen Abwässer derzeit in einer zweistraßigen Turmbiologie gereinigt. Die Neuansiedlung weiterer Unternehmen sowie beabsichtigte Produktionsweiterungen bereits ansässiger Firmen führen zu einem erhöhten Abwasseranfall und erfordern eine Erhöhung der vorhandenen Abwasserbehandlungskapazität. Die InfraLeuna GmbH hat darum eine Gesamtplanung zur Erweiterung der Abwasserbehandlungsanlage in drei Bauabschnitten vorgelegt. In einem ersten Bauabschnitt wurde mit Genehmigung vom 12.12.2023 die Errichtung und der Betrieb einer Anaeroben Vorbehandlungsanlage zur Behandlung der zukünftig anfallenden Abwässer der geplanten Bio-Raffinerie der Firma UPM GmbH zugelassen. Die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt 2025. Mit der nun geplanten zweiten Anlagenerweiterung soll durch die Errichtung und den Betrieb einer 3. aeroben Behandlungslinie die Redundanz der beiden Straßen der Turmbiologie wieder hergestellt werden. Der eingereichte Antrag sowie die entsprechenden Unterlagen zur Erweiterung der ZAB im 2. Bauabschnitt einschließlich der zusammenfassenden Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen für das Gesamtvorhaben werden ab sofort und bis einschließlich 6. Februar 2025 auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes unter https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/abwasser/verfahren-fuer-zulassungsentscheidungen veröffentlicht. Darüber hinaus können bei den nachfolgenden Behörden die Anträge und Unterlagen zu den angegebenen Dienstzeiten eingesehen werden. Öffnungszeiten:                      Mo. – Fr.                     09:00 – 12:00 Uhr Mo. – Do.                    13:00 – 16:00 Uhr Es wird um eine telefonische Terminvereinbarung unter 0345-5142889 gebeten. Öffnungszeiten:                      Mo. – Fr.                     09:00 – 12:00, Die.                             13:00 – 18:00 Uhr und Mo., Mi. und Do.         13:00 – 15:00 Uhr. Es wird um eine telefonische Terminvereinbarung unter 03461-2495021 gebeten. Ab sofort und bis einschließlich 6. März 2025 können gegen das Vorhaben Einwendungen schriftlich oder elektronisch (industrieabwasser@lvwa.sachsen-anhalt.de) bei der Genehmigungsbehörde (Landesverwaltungsamt, Dessauer Straße 70, 06118 Halle) vorgebracht werden. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Wesentliche Änderung einer Biomethananlage durch Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage als Nebenanlage

Die geplante Windenergieanlage wird zur Eigenstromversorgung errichtet. Die von der Nebenanlage (Windenergieanlage) erzeugte elektrische Energie wird überwiegend zur Sicherung der Produktion in der Hauptanlage (Bioraffinerie MD Werk 1) eingesetzt.

UBA-CO₂-Rechner: Neue Berechnungsgrundlage bei Holzenergie

UBA-CO₂-Rechner: Neue Berechnungsgrundlage bei Holzenergie Was kann ich selbst für den Klimaschutz tun? Der CO₂-Rechner liefert Antworten auf diese Frage, indem er die Möglichkeit bietet, den eigenen CO₂-Fußabdruck zu berechnen und so mögliche Einsparpotenziale zu erkennen. Im März 2024 wurde die Berechnung für das Heizen mit Holz im Rechner angepasst. Im Folgenden beantwortet das Umweltbundesamt (UBA) die am häufigsten hierzu gestellten Fragen. 1 Holzenergie im UBA-CO₂-Rechner 1.1 Warum wurde die Berechnung für Holzbrennstoffe im CO₂-Rechner angepasst? Holz ist ein wertvoller, nachwachsender und begrenzt verfügbarer Rohstoff, der vielfältige Eigenschaften und Anwendungsfelder hat. Wälder und Holz sind wichtige Speicher für CO 2 . Zudem konkurrieren zahlreiche Anwendungen um die Nutzung von Holz, z. B. der Bau, die Möbel- und Papierherstellung, Anwendungen in der Industrie und schließlich die Heizenergiegewinnung. Auch durch den schrittweisen Ausstieg aus der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas steigt der Bedarf nach Holz weltweit an, während der Waldbestand weiter zurückgeht. Mit dem CO 2 -Rechner möchte das ⁠ UBA ⁠ Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, indem Umweltauswirkungen und mögliche Preisrisiken der Nutzung von Holz als Brennstoff gemäß wissenschaftlicher Erkenntnisse sichtbar gemacht werden. 1.2 Wie wird die Höhe des CO₂-Ausstoßes für Holzenergie durch das UBA ermittelt und festgelegt? Die Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe setzen sich wie folgt zusammen: Erstens aus den Treibhausgasemissionen, die durch den Energieeinsatz für Ernte und Transport des Holzes sowie für weitere Herstellungsschritte entstehen (indirekte Emissionen). Diese Berechnung erfolgt auf der Basis durchschnittlicher Wegelängen und üblicherweise genutzter Technik und Verfahren. Zweitens aus Treibhausgasemissionen, die direkt bei der Verbrennung entstehen (direkte Emissionen). Diese ergeben sich aus dem Kohlenstoffgehalt des Holzes und schwanken geringfügig nach Art des Holzes. Für Holz aus Garten- und Landschaftspflege werden die direkten CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung mit null angesetzt, weil davon ausgegangen wird, dass dieses Holz zeitnah verrotten und somit das CO 2 auch ohne weitere Nutzung freigesetzt werden würde. Vor dem Hintergrund steigender Bedarfe im Gartenbau (z. B. als Torfersatz) sowie absehbar neuer Nutzungspfade (z. B. als Rohstoff in sogenannten Bioraffinerien oder für die Pflanzenkohlenherstellung) wird allerdings diese Annahme in Zukunft kritisch zu diskutieren sein. 1.3 Mit welchen Werten rechnet der CO₂-Rechner beim Heizen mit Holzbrennstoffen und mit welchen Werten bei anderen Brennstoffen wie Erdgas oder Erdöl? Beim CO 2 -Rechner werden grundsätzlich sowohl die direkten Emissionen von Brennstoffen als auch die indirekten Emissionen aus der ⁠ Vorkette ⁠ (Herstellung, Transport) betrachtet. Zudem werden neben CO 2 auch weitere Treibhausgase wie Methan und Lachgas berücksichtigt. Die einzelnen Emissionsfaktoren lassen sich direkt im UBA-CO 2 -Rechner durch die Eingabe der Verbräuche herauslesen. Normiert auf die Einheit kWh ergeben sich die in der Tabelle aufgeführten Werte für die unterschiedlichen Brennstoffe. Wichtig zu beachten: Die hohen Werte für Holzbrennstoffe dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass Öl- und Gasheizungen keine Alternative für Holzheizungen sind. Ein Ausstieg aus Öl und Gas ist zur Erreichung der Klimaneutralitätsziele unabdingbar und dementsprechend auch im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert. Laut dem GEG gibt es ein Betriebsverbot für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen ab dem 1. Januar 2045. Ab Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 sind Heizkessel mit fossilen Brennstoffen nur noch in Kombination mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien oder, unter bestimmten Umständen, als Übergangslösung zulässig. Bereits heute neu installierte Gas- oder Ölkessel müssen ab 2029 einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien im Brennstoff nachweisen. Das UBA sieht in Wärmepumpen und Wärmenetzen die vielversprechendsten Heiztechniken. Viele nützliche Hinweise und Empfehlungen zur Wahl der für Ihr Haus passenden Heiztechnik finden Sie in unserem Umwelttipp „ Heizungstausch “. 1.4 Ist eine Holzheizung klimafreundlich, wenn man sie mit Holz vom eigenen Grundstück betreibt (etwa aus Pflegeschnitten oder von abgestorbenen Bäumen)? Der ⁠ UBA ⁠-CO 2 -Rechner bietet für Holz aus Garten- und Landschaftspflege eine eigene Kategorie zur Auswahl an. Hierbei werden die direkten CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung weiterhin mit null angesetzt, da davon ausgegangen wird, dass es für dieses Holz keine andere wirtschaftliche Verwertung gibt und die CO 2 -Emissionen ansonsten durch Verrottung zeitnah freigesetzt würden. Umwelttipps zum Heizen mit und zu Luft- und Gesundheitsbelastungen finden Sie auch in den UBA-Umwelttipps  unter der Rubrik Heizen & Bauen nützliche Hinweise zum Betrieb von Holzheizungen: Pelletkessel , Pelletofen und Kaminofen . Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „ Heizen mit Holz “ oder in unserem Flyer „ Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig! “. Die Nutzung von ⁠ Totholz ⁠ aus dem Wald wird übrigens nicht empfohlen. Insbesondere stehendes Totholz ist für ein gesundes Wald-⁠ Ökosystem ⁠ besonders wichtig. Daher sollten einzelne abgestorbene Waldbäume nur im Notfall (z. B. zur Schadabwehr) gefällt werden. 1.5 Werden für die Produktion von Pellets weitgehend Sägeabfälle aus der Holzindustrie benutzt, die sonst verrotten und das gespeicherte CO₂ freisetzen würden? Sägenebenprodukte wie Holzspäne finden Verwendung u. a. in Spanplatten, in der Zellstoffherstellung, im Gartenbau oder eben auch in der Pelletherstellung. Es handelt sich demnach nicht um Abfälle, die sonst ungenutzt verrotten würden, sondern um Rohstoffe mit einem wirtschaftlichen Wert für verschiedene Anwendungen. Dieser Wert spiegelt sich in einem entsprechenden Marktpreis wider, der deutlich macht, dass die Verfügbarkeit des Rohstoffs begrenzt ist. Die werkstoffliche Nutzung der Sägenebenprodukte ersetzt neu eingeschlagenes Holz sowohl für kurzlebige Produkte (Zellstoff) als auch für langlebige Produkte (Möbel, Baustoffe). Auch Sägeabfälle können so in langlebigen Produkten den holzbasierten CO 2 -Produktspeicher erhöhen. Die Ausweisung der direkten CO 2 -Emissionen im CO 2 -Rechner ermöglicht es, die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten von Sägenebenprodukten in Bezug auf ihr Klimaschutzpotenzial miteinander zu vergleichen. 1.6 Stimmt es, dass bei der Verbrennung von Holz nur das CO₂ frei wird, das zuvor durch die Bäume gebunden wurde? Holz ist ein nachwachsender Rohstoff. Er benötigt allerdings Zeit zum Wachsen. Ein Baum ist in der Regel erst nach rund 80 Jahren „erntereif“. Wird dieser Baum verbrannt, wird das über Jahrzehnte gespeicherte CO 2 sofort frei und erhöht damit die CO 2 -Konzentration der ⁠ Atmosphäre ⁠. Es dauert Jahrzehnte, bis an gleicher Stelle dieses CO 2 wieder gebunden wird. Lange Zeit wurde davon ausgegangen, dass das CO 2 zwar nicht an der gleichen Stelle, aber durch den Zuwachs des gesamten Waldes erneut zeitnah gebunden würde. Daraus entwickelte sich die Konvention, CO 2 -Emissionen, die beim Verbrennen von Holz entstehen, mit den durch allgemeinen Waldzuwachs gebundenen CO 2 -Emissionen pauschal zu verrechnen und auszugleichen. Aus fachlicher Perspektive sprechen jedoch mehrere Gründe gegen diese Berechnung: Wachsende Wälder binden CO 2 unabhängig davon, ob geerntetes Holz verbrannt oder ob es in langlebigen Produkten verwendet wird oder ob sogar auf die Holzernte verzichtet wird. Im ersten Fall wird das CO 2 sofort frei, im zweiten und dritten hingegen kann es noch Jahrzehnte gebunden bleiben. Um diesen für den ⁠ Klimaschutz ⁠ bedeutenden Unterschied sichtbar zu machen, ist es wichtig, beide Bereiche getrennt zu betrachten: Waldwachstum einerseits, Holzverwendung andererseits. Gemäß Klimaschutzgesetz (KSG) soll der sogenannte ⁠ LULUCF ⁠-Sektor (⁠ Landnutzung ⁠, ⁠ Landnutzungsänderung ⁠ und Forstwirtschaft) zukünftig deutlich mehr CO 2 binden. Die wichtigste CO 2 -Senke ist dabei der Wald. Ein „klimaneutraler“ Wald genügt demnach nicht zur Erfüllung der Klimaschutzziele. Stattdessen bedarf es einer Ausweitung der Senkenleistung von Waldflächen. Vor diesem Hintergrund folgt der CO 2 -Rechner einer Grundregel, die auch für ökonomische Bilanzen gilt: Ausgaben (hier: CO 2 -Emissionen) und Einnahmen (hier: CO 2 -Bindung) werden nicht vorab verrechnet, sondern getrennt in der Bilanz ausgewiesen, damit wichtige Informationen transparent zugänglich sind. Daher weist der ⁠ UBA ⁠-CO 2 -Rechner z. B. Flugemissionen auch dann aus, wenn diese kompensiert wurden. 1.7 Ist die CO₂-Neutralität von Holzenergie in EU- und deutschem Recht verankert? Verstößt der CO₂-Rechner gegen geltendes Recht? Die Ausweisung von Verbrennungsemissionen in einem Informations- und Bildungstool widerspricht nicht geltendem Recht. Der ⁠ UBA ⁠-CO 2 -Rechner fällt nicht unter den Anwendungsrahmen der Richtlinie 2018/2001 des Europäischen Parlaments zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der darauf aufbauenden Berechnung der Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger. Im Rahmen der internationalen Treibhausgasbilanzierung ist das UBA sogar gesetzlich verpflichtet, Verbrennungsemissionen und Einbindungen von CO 2 getrennt zu erfassen und zu betrachten. Im Bundes-Klimaschutzgesetz sind die Ziele für die Sektoren ⁠ Landnutzung ⁠, ⁠ Landnutzungsänderung ⁠ und Forstwirtschaft (⁠ LULUCF ⁠) verbindlich festgelegt. Demnach sollen bis zum Jahr 2030 jährlich mindestens 25 Mio. t CO 2 -Äquivalente (CO 2 e), bis zum Jahr 2045 mindestens 40 Mio. t CO 2 e aus der ⁠ Atmosphäre ⁠ durch den Sektor LULUCF zurückgeholt werden. Damit steigen die Anforderungen an die Leistung des Waldes als CO 2 -Senke. Deutsche Wälder müssen demnach mehr CO 2 -Emissionen einbinden als emittieren. Daraus folgt, dass ein „klimaneutraler“ Wald den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr genügt. 1.8 Ist das UBA grundsätzlich gegen die Bewirtschaftung von Wäldern und die Ernte von Holz? Das ⁠ UBA ⁠ befürwortet eine nachhaltige und naturnahe Bewirtschaftung von Wäldern. Aus Klimaschutzsicht gibt es zwei zentrale Herausforderungen: Erstens die Stärkung der Wälder als Kohlenstoffsenke, wie sie das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vorgibt. Zweitens die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit unserer Wälder gegenüber den Folgen des Klimawandels (Erhöhung der Klimaresilienz). Laut Bundes-Klimaschutzgesetzes müssen bis 2030 mindestens 25 Mio. t CO 2 , bis 2035 mindestens 35 Mio. t CO 2 und bis 2045 mindestens 40 Mio. t CO 2 durch die Ökosysteme (u. a. Wälder, Moore und Grünflächen) eingespeichert werden. Dies ist ein gesetzliches Ziel, genauso wie die Treibhausgasminderung in anderen Sektoren wie der Energiewirtschaft oder Industrie. Im Bereich der Wälder kann dies durch naturnahe Waldbewirtschaftung, Waldzuwachs und Waldumbau mit möglichst hohem Struktur- und Artenreichtum gelingen. Auch braucht es mehr geschützte Waldbestände. Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld ist die Speicherung von Kohlenstoffvorräten in Holzprodukten. Denn CO 2 wird nicht nur im Wald und im Waldboden, sondern auch in Holzprodukten gespeichert (Produktspeicher). Es ist daher sinnvoll, den wertvollen Rohstoff Holz möglichst lange und mehrfach zu nutzen (Kaskadennutzung), indem er beispielsweise zunächst stofflich als Baustoff genutzt und erst später nach möglichst weiteren Nutzungen als Altholz zur Wärmegewinnung in dafür geeigneten Kraftwerken verbrannt wird. Dies gilt auch für Sägenebenprodukte und die Weiternutzung eines beträchtlichen Anteils des Altholzaufkommens. Für das ⁠ Klima ⁠ ist es wichtig, den gesamten CO 2 -Speicher „Holz“ (inklusive der Holzprodukte) zu stabilisieren und systematisch zu vergrößern. Hierzu braucht es sowohl Maßnahmen auf der Ebene des Waldspeichers als auch auf der Ebene des Holzproduktspeichers. In unseren Hintergrundpapieren „ Umweltschutz, Wald und nachhaltige Holznutzung in Deutschland “ und „ Netto-null in 2045: Ausbau der Senken durch klimaresiliente Wälder und langlebige Holzprodukte “ finden sich ausführliche Empfehlungen für eine nachhaltige und umweltfreundliche Forst- und Holzwirtschaft. 2 Praktische Fragen rund ums Heizen mit Holzenergie 2.1 Haben die CO₂-Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe im CO₂-Rechner Folgen für den Betrieb meiner Holzheizung? Nein, der ⁠ UBA ⁠-CO 2 -Rechner ist ein Informations- und Bildungstool und hat keine rechtliche Wirkung auf den Betrieb Ihrer Heizung. Wenn Sie mit Holz heizen, müssen Sie die Anforderungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) erfüllen, die u. a. Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Heizkesseln und Einzelraumheizungen enthält. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird von den Schornsteinfeger*innen kontrolliert. Beachten Sie hierzu auch unsere Umwelttipps zu Pelletkessel , Pelletofen und Kaminofen . Viele Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „ Heizen mit Holz “ oder in unserem Flyer „ Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig! “. Wenn Sie einen Austausch der Heizung oder einen Neubau planen, finden Sie wertvolle Tipps auf unserer Seite zum Heizungstausch sowie in unserem Portal zu Wärmepumpen . Das Umweltbundesamt empfiehlt die Installation eines Heizsystems, das keine Brennstoffe benötigt (also ohne Gas, Öl, Holz auskommt). 2.2 Sollten Heizungen, die mit Holzbrennstoffen betrieben werden, zeitnah wieder ausgebaut werden, auch wenn sie noch funktionieren? Eine funktionierende Heizung mit Holzbrennstoffen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, darf betrieben werden. Ist Ihr Heizkessel älter als 15 Jahre, empfiehlt das Umweltbundesamt aber, den Austausch des Heizkessels zu prüfen. Auch empfehlen wir, rechtzeitig den Ausstieg aus der Heizung mit Brennstoffen (Gas, Öl, Holz) vorzubereiten und mögliche Fördergelder im Blick zu haben (siehe Umwelttipp Heizungstausch ). 2.3 Ich habe bereits eine Holzheizung eingebaut. Wie kann ich sie so betreiben, dass sie Klima, Umwelt und Gesundheit möglichst wenig belastet? In den ⁠ UBA ⁠-Umwelttipps finden Sie unter der Rubrik Heizen & Bauen nützliche Hinweise zum Betrieb von Holzheizungen: Pelletkessel , Pelletofen und Kaminofen . Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „ Heizen mit Holz “ oder in unserem Flyer „ Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig! “. 2.4 Welche Heizsysteme sind aus Umweltsicht sinnvoll? Grundsätzlich sollte man vor der Auswahl eines spezifischen Heizsystems den Wärmebedarf des Hauses möglichst weitgehend reduzieren – insbesondere durch eine umfassende Wärmedämmung . Durch Gebäudesanierungen können enorme Einsparpotenziale bei der Wärmeversorgung erschlossen werden. Ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist es, Gebäude vornehmlich mit Hilfe von Wärmenetzen, sofern diese verfügbar sind, oder Wärmepumpen zu beheizen. Diese können inzwischen auch teilsanierte Bestandsgebäude effizient versorgen. Wo eine Wärmepumpe allein nicht ausreicht, sind Hybridheizungen eine Lösung, bei denen die Wärmepumpe die meiste Heizwärme liefert und ein Heizkessel an den kältesten Tagen unterstützt. Bereits diese Kombination spart viel Brennstoff. Stromdirektheizungen eignen sich nur in energetisch sehr gut gedämmten Gebäuden mit minimalem Heizbedarf. Wenn Sie einen Austausch der Heizung oder einen Neubau planen, finden Sie wertvolle Tipps in unseren ⁠ UBA ⁠-Umwelttipps zum Heizungstausch sowie unterschiedliche Praxisbeispiele in unserem Portal zu Wärmepumpen . 2.5 Muss ich mir als Besitzer*in einer Holzheizung Sorgen machen, dass auf Holzenergie eine CO₂-Abgabe anfallen könnte? Das Umweltbundesamt hat keine Empfehlung zur CO 2 -Bepreisung von Holzenergie abgegeben. Doch auch ohne eine CO 2 -Abgabe auf Holzenergie sind steigende Preise für Holzbrennstoffe wahrscheinlich. Grund dafür sind die absehbar weltweit steigende Nachfrage nach Holzrohstoffen einerseits und die weltweit abnehmenden Waldbestände andererseits. 3 Allgemeine Fragen zum UBA-CO₂-Rechner 3.1 Wer kann den CO₂-Rechner nutzen? Der UBA-CO 2 -Rechner ist ohne Zugangsbarriere für jede und jeden nutzbar. Auch Institutionen oder Unternehmen können den Rechner dementsprechend nutzen. 3.2 Wie sieht es mit Datenschutz beim CO₂-Rechner aus? Was genau passiert mit den eingegebenen Daten? Der ⁠ UBA ⁠-CO 2 -Rechner ist ohne Anmeldung nutzbar. Der Rechner speichert weder zuordenbare IP-Adressen noch sonstige Informationen darüber, wer den Rechner genutzt hat. Eine statistische Auswertung der Besucherzugriffe erfolgt lediglich anonym mit der Open-Source-Software Matomo (siehe Datenschutzerklärung des Rechners (auf der Seite ganz unten)). Wenn die Nutzenden ihre Eingaben speichern oder für wissenschaftliche Auswertungen zur Verfügungen stellen möchte, müssen sie dieser Speicherung aktiv zustimmen . Sie können sich in diesem Fall einen bei der Zustimmung erzeugten Link kopieren und mit diesem die Eingaben wieder aufrufen, gegebenenfalls weiterbearbeiten und auch wieder löschen. Auch in diesem Fall gilt: Die Daten bleiben anonym, da eine Zuordnung der Daten z. B. über eine IP-Adresse nicht möglich ist. Wurde von den Nutzenden der Speicherung der Daten für wissenschaftliche Zwecke zugestimmt, nutzt das UBA diese anonymen Bilanzen für Forschungszwecke . 3.3 Wo finde ich UBA-Publikationen und weitere Informationen zu dem Thema? Allgemeine Informationen zum CO 2 -Rechner finden Sie zum einen in den Informationstexten im UBA-CO 2 -Rechner selbst sowie in der Publikation „ Der UBA-CO 2 -Rechner für Privatpersonen: Hintergrundinformationen “. Das UBA-Factsheet „ Einsatzmöglichkeiten des UBA-CO2-Rechners in Kommunen “ listet Anwendungsfelder und Praxisbeispiele des Rechners z. B. im Kontext von Bildung oder Öffentlichkeitsarbeit auf. Spezifische Erläuterungen zur Bilanzierung von Holzbrennstoffen finden sich in im Factsheet „ Ansatz zur Neubewertung von CO 2 -Emissionen aus der Holzverbrennung “, die wissenschaftlichen Grundlagen hierzu u. a. in der 2024 veröffentlichten Studie „ Auswirkungen der energetischen Nutzung forstlicher Biomasse in Deutschland auf deutsche und internationale LULUCF-Senken (BioSINK) “. Darüber hinaus finden Sie viele Anregungen in den UBA-Umwelttipps (z. B. zum Thema Heizen & Bauen ) sowie in der Publikationsdatenbank des UBA .

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

Pressemitteilung: 100 / 2020 Magdeburg, den 06.10.2020 Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Wirtschaftsministerium fördert Ansiedlung mit knapp 20 Millionen Euro Willingmann: „Mit der Bioraffinerie von UPM entwickelt sich Sachsen-Anhalt weiter zu einem Land der Zukunftstechnologien“ Der finnische Konzern UPM hat am Mittwoch den Startschuss für den Bau einer weltweit einzigartigen Bioraffinerie in Leuna (Saalekreis) gegeben. Von 2022 an sollen im dortigen Chemiepark aus nachhaltig erwirtschaftetem Laubholz Biochemikalien gewonnen werden. In den Bau der Bioraffinerie investiert UPM rund 550 Millionen Euro und wird rund 200 neue Arbeitsplätze schaffen. Beim feierlichen Spatenstich überreichte Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann einen Zuwendungsbescheid über knapp 20 Millionen Euro (4,8 Mio. Euro GRW-Investitionsförderung sowie 15 Mio. Euro Umweltschutzbeihilfe). „Die Ansiedlung der Bioraffinerie von UPM steht ganz im Zeichen der von uns vorangetriebenen Weiterentwicklung Sachsen-Anhalts zu einem Land der Zukunftstechnologien“, erklärte Willingmann. „Mit der Ansiedlung erhalten der Chemiestandort Leuna und das Mitteldeutsche Braunkohlerevier hoch attraktive Entwicklungsperspektiven.“ Jyrki Ovaska, Executive Vice President Technology von UPM, betonte: „Unser zentrales Bestreben ist es, Innovationen für eine Zukunft ohne fossile Rohstoffe zu schaffen. Die Investition in die Bioraffinerie markiert daher einen Meilenstein unserer Unternehmenstransformation, mit der wir noch lange nicht am Ende sind. Sie ist aber auch ein Meilenstein für unsere Innovationsarbeit. Die patentierten Technologien wurden von UPM – teilweise gemeinsam mit Partnern – entwickelt und werden nun in Leuna zur industriellen Reife gebracht.“ Nach Angaben des Unternehmens sollen die in der Bioraffinerie hergestellten Chemikalien künftig der nachhaltigeren Herstellung einer Vielzahl von Produkten dienen, darunter Textilien, Kunststoffe, Gummi, Kosmetika und Medikamente. Laut UPM werden bei der Herstellung der Biochemikalien der Verbrauch fossiler Rohstoffe wie auch CO2-Emissionen deutlich reduziert. Der Bau der Bioraffinerie des finnischen Konzerns UPM spiegelt die in den vergangenen Jahren dynamische Entwicklung der Unternehmensinvestitionen in Sachsen-Anhalt wider. So hat die Progroup AG im August 2020 eine der modernsten Papierfabriken der Welt für rund 500 Millionen Euro in Sandersdorf-Brehna in Betrieb genommen – nach nur 18 Monaten Bauzeit und trotz Corona-Pandemie absolut pünktlich. Der chinesisch-amerikanische Konzern Farasis hat 2019 die Errichtung einer Fabrik für E-Auto-Batterien in Bitterfeld-Wolfen für rund 600 Millionen Euro bekanntgegeben; Porsche baut mit der Schuler AG seit einem Jahr für rund 100 Millionen Euro ein modernes Presswerk in Halle. Und die FEV-Gruppe hat in Sandersdorf-Brehna vor wenigen Wochen ihr neues Prüf- und Entwicklungszentrum (Investitionsvolumen: rund 70 Millionen Euro) eröffnet. Allein die in dieser Legislaturperiode geförderten Investitionsvorhaben nationaler und internationaler Investoren werden sich bis Mitte 2021 voraussichtlich auf rund vier Milliarden Euro summieren. „Sachsen-Anhalt hat sich insbesondere in den vergangenen vier Jahren zu einem attraktiven Investitionsstandort entwickelt, weil wir durch die seit 2016 stark vorangetriebene Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft einen guten Mix bieten: gezielte Investitionsförderung, erstklassige Forschungseinrichtungen für Kooperationen und qualifizierte Fachkräfte“, erklärte Willingmann. Auch in den kommenden Jahren müsse das Land deshalb weiter gezielt in Wirtschaft und Wissenschaft investieren und Förderung, namentlich in Forschung und Zukunftsbranchen, sicherstellen. Neben Neuansiedlungen flossen zudem mehrstellige Millionenbeträge in Standorterweiterungen. So gab der südkoreanische Konzern Hanwha Q Cells 2020 bekannt, 125 Millionen Euro in sein Solar-Forschungszentrum in Thalheim zu investieren. Bereits 2019 erklärte der japanische Batterie- und Brennstoffzellen-Spezialist Horiba FuelCon, für 30 Millionen Euro sein Testzentrum in Barleben zu erweitern und damit auch den geplanten „E-Mobility-Campus“ entscheidend voranzutreiben. „Die Investitionen und Ansiedlungen der vergangenen vier Jahre haben gemein, dass es im Regelfall um Zukunftstechnologien und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze geht – ein wesentliches Ziel unserer Landespolitik“, so Willingmann. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung finden Sie auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Twitter, Instagram und Facebook. Impressum: Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443 E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.de Web: www.mw.sachsen-anhalt.de Datenschutzerklärung

Erweiterung der Zentralen Abwasserbehandlungsanlage der InfraLeuna GmbH

Die InfraLeuna GmbH, Am Haupttor in 06237 Leuna hat mit Schreiben vom 30.04.2021 sowie Änderungen vom 03.09.2021 und 26.11.2021 einen Antrag gemäß § 60 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Erweiterung der Zentralen Abwasserbehandlungsanlage ZAB Leuna bei der zuständigen oberen Wasserbehörde im Landesverwaltungsamt gestellt. Die Zentrale Abwasserbehandlungsanlage nimmt bereits jetzt industrielle Abwässer des Industriestandortes Leuna zur Behandlung an. Die Neuansiedlung weiterer Unternehmen sowie beabsichtigte Produktionsweiterungen bereits ansässiger Firmen führen zu einem erhöhten Abwasseranfall und erfordern eine Erhöhung der vorhandenen Abwasserbehandlungskapazität. Mit der geplanten Anlagenerweiterung soll eine ausreichende Behandlungskapazität geschaffen werden. Für die geplante Erweiterung der ZAB Leuna besteht aufgrund der im Antrag angegebenen Größen- und Leistungswerte gemäß § 9 Abs.1 Nr. 1 UVPG i.V.m. Anlage 1, Punkt 13.1.1 UVPG die unbedingte Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Erweiterung der ZAB Leuna stellt damit eine wesentliche Änderung der bestehenden, mit Bescheid des Regierungspräsidiums Halle vom 16.03.1994 planfestgestellten Abwasserbehandlungsanlage dar und bedarf gemäß § 60 Abs. 3 Nr. 1 WHG i.V.m. § 81 Abs. 3 WG LSA einer wasserrechtlichen Genehmigung. Darüber hinaus unterliegt dieses Vorhaben auch den Anforderungen nach § 60 Abs. 3 Nr. 2 WHG, da die ZAB Leuna eine eigenständig betriebene Abwasserbehandlungsanlage im Sinne der Industrie-Emissionsrichtlinie ist. Es sind hier zusätzlich die Regelungen der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) anzuwenden. Das hier beantragte Vorhaben zur Erweiterung der ZAB Leuna beinhaltet die Errichtung einer Anaeroben Vorbehandlungsanlage zur Behandlung der zukünftig anfallenden Abwässer der geplanten Bio-Raffinerie der Firma UPM GmbH. Das in der Anaeroben Vorbehandlungsanlage in einer ersten Verfahrensstufe erzeugte Biogas wird in einer sich anschließenden Verfahrensstufe einer Biogasreinigung und –verwertung zugeführt. Die Biogasreinigung und –verwertung unterliegt immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen. Hierfür wird durch die zuständige Immissionsschutzbehörde beim Landkreis Saalekreis ein eigenständiges Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG geführt.

Bekanntmachung gem. § 5 UVPG - Rheine Bioraffinerie GmbH & Co. KG, Rheine

Wesentliche Änderung einer Biogasanlage durch Neubau mehrerer Behälter einer Biomethanaufbereitungsanlage. Rückbau von einigen stehenden Behältern.

Bekanntmachung gem. § 5 UVPG - Bioraffinerie Kanalhafen GmbH & Co. KG, Rheine

Neben dem unveränderten Weiterbetrieb der vorhandenen Biogasanlage soll diese um folgende Komponenten erweitert werden: • Änderung der Anzahl, Lage und der Leistung (10,824 MW FWL) der Blockheizkraftwerke • Errichtung und Betrieb eines Warmwasserpufferspeichers • Errichtung und Betrieb eines Technikgebäudes Die Inputstoffe werden angepasst, sodass keine nachwachsenden Rohstoffe mehr in die Anlage gefahren werden.

Bioökonomie in der Bioabfallwirtschaft – After Work Event

Bioökonomie in der Bioabfallwirtschaft: Mit neuen Verfahren Bioabfälle effizient verwerten und Wertstoffe erzeugen – unter diesem Titel veranstaltete das Kompetenzzentrum Bioabfall der LUBW gemeinsam mit der Umwelttechnik BW GmbH Ende September 2023 ein After-Work-Event in Backnang. Mit über 40 Teilnehmenden aus den Bereichen Industrie, kommunale Abfallwirtschaft und Wissenschaft war die Veranstaltung bestens besucht. Zu Beginn des Events hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit die Bioraffinerie BW2PRO zu besichtigen. Das bioökonomische Verfahren befindet sich aktuell im Test. Das Besondere an diesem Versuchsvorhaben ist, dass jeder einzelne Stoffstrom innerhalb der Bioabfallverwertung einer möglichst hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt wird. Unter hohem Druck und hohen Temperaturen wird der vorbehandelte Bioabfall aufgetrennt. Mit den so hergestellten Fraktionen können beispielsweise faserbasierte Pflanztöpfe oder das Enzym Cellulase gewonnen werden. Cellulase findet unter anderem in der Nahrungs- und Waschmittelindustrie Anwendung. Im Anschluss an die Besichtigung gab es im Rahmen der Abendveranstaltung in gemütlicher Atmosphäre spannende Vorträge zu den Themen bioökonomische Verfahren, den Herausforderungen der kleinen Novelle der Bioabfallverordnung sowie der Produktion von Wasserstoff aus Obsttrester mit Purpurbakterien. Bild zeigt: Spannende Vorträge zu verschiedenen Themen rund um Bioabfall, Bildnachweis: LUBW

Energieminister Willingmann besucht Zellstoffwerk von Mercer in Arneburg

Nirgendwo in Deutschland kommen Erneuerbare Energien in der industriellen Produktion so stark zum Einsatz wie im Landkreis Stendal. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag ihr Anteil mit 13 Petajoule bei 72 Prozent. Entscheidenden Anteil daran hat das Biomassekraftwerk des Unternehmens Mercer in Arneburg. Dies versorgt nicht nur das Zellstoffwerk mit nachhaltiger Energie, sondern Unternehmen und Haushalte in der Region gleich mit. Am heutigen Montag hat Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann den Mercer-Standort besucht, um sich mit dem Geschäftsführer von Mercer Stendal, André Listemann, und dem Vizepräsidenten von Mercer International, Wolfram Ridder, zu umwelt-, energie- und industriepolitischen Fragen auszutauschen. „Mercer zeigt in Arneburg beispielhaft auf, wie nachhaltige und klimaneutrale Energieversorgung auch für die energieintensive Industrie organisiert werden kann“, erklärte Willingmann. „Angesichts der Energiekrise und des fortschreitenden Klimawandels wird es in den kommenden Jahren auch für die Industrie in anderen Landesteilen darauf ankommen, die gesamte Wertschöpfungskette nachhaltig zu gestalten. Neben grüner Energie wird sich vor allem eine nachhaltige Rohstoffversorgung zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor entwickeln.“ Geschäftsführer André Listemann erklärte: „Mit unserer jahrzehntelangen erworbenen Kompetenz in der effizienten Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz können wir einen großen Beitrag zur Dekarbonisierung weiterer Industriesektoren leisten. Wir stehen an der Schwelle des Übergangs von einer Zellstofffabrik zu einer Bioraffinerie, einhergehend mit großartigen Potentialen für die Erzeugung neuer klimaneutraler Produkte am Standort.” Der Grundstein für das Zellstoffwerk in Arneburg wurde 2002 gelegt und war mit Baukosten von etwa einer Milliarde Euro eine der größten Investitionen nach der Wiedervereinigung. Nach mehreren Erweiterungen arbeiten heute bei Mercer in Arneburg rund 600 Beschäftigte. Auf zwei Dampfturbinen erzeugt Mercer jährlich bis zu eine Milliarde Kilowattstunden an erneuerbarer Energie in Kraft-Wärme-Kopplung. Diese entspricht dem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von ca. 250.000 Vier-Personen-Haushalten. Zum Abschluss seines Besuchs besichtigte Willingmann die zentrale Warte des Zellstoffwerks, um einen Einblick in die komplexen Produktionsprozesse zu gewinnen. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und Twitter.

Große Ansiedlungen in Sachsen-Anhalt in der Umsetzung – Dafür wird Ingenieurs-Team erweitert

Der positive Trend bei der Ansiedlung großer Wirtschaftsunternehmen in Sachsen-Anhalt setzt sich fort. Neben Intel befinden sich zahlreiche weitere Projekte in der Umsetzung. Aktueller Coup ist die Errichtung einer Bioraffinerie zur Gewinnung von Glukose und Lignin aus Holzschnitzeln, also aus nachwachsenden Rohstoffen, der UPM am Chemiestandort Leuna. Die Errichtung ist bereits weit vorangeschritten.  „Aber auch in anderen Bereichen wie der Produktion alternativer Energieformen, beispielsweise dem Grünen Wasserstoff sind wir in Sachsen-Anhalt auf dem Weg, eine Spitzenposition in Deutschland einzunehmen und zu einem Hot-Spot zu werden.“, erklärt der Präsident des für die Prüfung und Genehmigung der Ansiedlungsprojekte zuständigen Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye. So konnten allein im letzten Jahr 47 Genehmigungsverfahren eingeleitet bzw. 52 abgeschlossen und damit ein Investitionsvolumen von 1,2 Mrd. Euro generiert werden. Um diese Ansiedlungsprojekte fachgerecht realisieren zu können, soll nun das Ingenieurs-Team im Landesverwaltungsamt erweitert werden. „Die stetig steigende Zahl an Genehmigungsverfahren und anschließender genauso notwendiger Überwachungstätigkeit macht die Erweiterung unseres Experten-Teams zwingend erforderlich. Wer an entscheidender Stelle an der Umsetzung dieser großen Projekte mitwirken möchte, ist bei uns herzlich willkommen.“, so Pleye weiter. Die umfangreichen, hoch komplexen und anspruchsvollen Verfahren mit großer Außenwirkung und Bedeutung für die weitere wirtschaftliche Entwicklung Sachsen-Anhalts bedürfen eines schlagkräftigen und engagierten Experten-Teams aus Ingenieuren. Dem entsprechend abwechslungsreich und spannend ist auch das Aufgabenfeld, denn neben der Anwendung von zahlreichen Fachgebieten durch die Konzentrationswirkung des Genehmigungsverfahrens wie beispielsweise Wasserrecht, Bodenschutz, Naturschutz, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Emission und Immission (Umwelteinflüsse/ -belange), Abwasser, Abfall etc. beinhaltet die Tätigkeit ebenso die Durchführung von öffentlichkeitswirksamen Erörterungsterminen mit Investor und Bevölkerung. „Besonders herausfordernd, aber auch bedeutsam ist zudem die Mitarbeit an der Energiewende durch die Zuständigkeit für die Genehmigung von Elektrolyseverfahren bei der Wasserstoffgewinnung – Stichwort Grüner Wasserstoff. Hier wollen wir unsere Vorreiterposition in Deutschland ausbauen und festigen. Wir freuen uns auf neue Kolleginnen und Kollegen, die mitwirken wollen, den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt weiterzuentwickeln.“, so Pleye weiter. Dafür bietet das Landesverwaltungsamt neben den herkömmlichen Wegen, sich zu bewerben, auch die Möglichkeit mit Kolleginnen und Kollegen zu chatten, die bereits Teil des Teams sind und aus erster Hand über das Arbeitsfeld und die Aufgaben Auskunft geben können. Dafür können sich Interessenten am 8. März zwischen 16.00 und 17.30 Uhr über diesen Link einwählen. Hier klicken, um an der Besprechung teilzunehmen Ein zweiter Online-Chat findet am 9. März ebenfalls zwischen 16.00 und 17.30 Uhr statt. Hier klicken, um an der Besprechung teilzunehmen Die Einwahlmöglichkeiten sind auch auf unserer Internet-Startseite hinterlegt: Das LVwA (sachsen-anhalt.de) Darüber hinaus stehen die Kolleginnen und Kollegen auch telefonisch für Auskünfte zur Verfügung. Frau Dr. Blechschmidt-Zeng - 0345 514-2136 Herr Zorn - 0345 514-2500 Herr Hesse - 0345 514-2410 Herr Kruse - 0345 514-2862 Herr Dietrich - 0345 514-2650 Die konkreten Stellenausschreibungen finden Interessierte unter: Stellenausschreibung (sachsen-anhalt.de) Hintergrund Das Landesverwaltungsamt hat im Bereich Immissionsschutz die Aufgabe, Anträge für die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb sowie zur wesentlichen Änderung von Anlagen, welche genehmigungsbedürftig im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind, im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu prüfen. Dieses entfaltet Bündelungs- und Konzentrationswirkung, indem die Genehmigung andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen (z.B. baurechtliche) einschließt. Gleichzeitig hat es die Zulassungsverfahren zu anderen Vorhaben, welche mit dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvorhaben im Zusammenhang stehen, vollständig zu koordinieren. Es ist immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde für genehmigungsbedürftige Anlagen. Ihm obliegt damit auch der immissionsschutzrechtliche Überwachungsvollzug. Auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Verfahren zur Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Satzungen nach dem Baugesetzbuch ist es Träger öffentlicher Belange. Für ausgewählte Regelungen im Chemikalien- und Gefahrstoffrecht ist es Überwachungs- und Vollzugsbehörde. Hinweis: Darüber hinaus stellt das Landesverwaltungsamt alle aktuellen Informationen über die offiziellen Kanäle bei Instagram unter @lvwalsa und Twitter unter @LVwALSA zur Verfügung. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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