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Placing arbuscular mycorrhizal fungi on the risk assessment test battery of plant protection products (PPPs)

Arbuscular mycorrhizal fungi (AMF) are mutualistic symbionts considered a key group in soil systems involved in the provision of several ecosystem services. Recently they have been listed by EFSA as organisms to be included in the test battery for the risk assessment of plant protection product (PPPs). This study aimed to contribute to improve the ISO Protocol (ISO 10832: 2009) by assessing the feasibility of using other AMF species under different test conditions. Overall, results showed that AMF species Gigaspora albida and Rhizophagus clarus (selected out of five AMF species) are suitable to be used in spore germination tests using the ISO protocol (14 days incubation with sand or artificial soil as substrate) to test PPPs. However, several modifications to the protocol were made in order to accommodate the use of the tested isolates, namely the incubation temperature (28†˚C instead of 24†˚C) and the change of reference substance (boric acid instead of cadmium nitrate). The need for these changes, plus the results obtained with the three fungicides tested (chlorothalonil, mancozeb and metalaxyl-M) and comparisons made with literature on the relevance of the origin of AMF isolates in dictating the adequate test conditions, emphasize the importance of adjusting test conditions (AMF species/isolates and test temperature) when assessing effects for prospective risk assessment targeting different climatic zones. So, further studies should be conducted with different AMF species and isolates from different climatic regions, in order to better define which species/isolate and test conditions should be used to assess effects of a particular PPP targeting a given climatic zone. © Springer Science+Business Media, LLC, part of Springer Nature 2018

Markt für Borsäure, wasserfrei, Pulver

technologyComment of boric acid production, anhydrous, powder (RER, RoW): This dataset models the production of boric acid from colemanite minerals (calcium borates) with the aid of sulfuric acid, with process yield of 95%. As by-product, gypsum (CaSO4) is produced. The production of boric acid can be summarized with the following reaction equation: (2CaO.3B2O3.5H2O) + 2 H2SO4 → 3 (B2O3.3H2O) + 2 CaSO4

Informationen zur chemischen Verbindung: Borsäure, Verbindung mit N,N,N',N'-Tetramethyl-2,2'-oxybis(ethylamin)

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Borsäure, Verbindung mit N,N,N',N'-Tetramethyl-2,2'-oxybis(ethylamin). Stoffart: Stoffklasse.

Informationen zur chemischen Verbindung: Borsäure, natürliche, rohe, mit einem Massenanteil von höchstens 85 % H3BO3 in der Trockensubstanz

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Borsäure, natürliche, rohe, mit einem Massenanteil von höchstens 85 % H3BO3 in der Trockensubstanz. Stoffart: Stoffklasse.

Informationen zur chemischen Verbindung: Orthoborsäure, Verbindung mit 1,3,5-Triazin-2,4,6-triamin

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Orthoborsäure, Verbindung mit 1,3,5-Triazin-2,4,6-triamin. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Farbe: weiß.

Informationen zur chemischen Verbindung: Borsäure, Verbindung mit 2,2'-Iminobis(ethanol)

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Borsäure, Verbindung mit 2,2'-Iminobis(ethanol). Stoffart: Einzelinhaltsstoff.

Informationen zur chemischen Verbindung: Borsäure

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Borsäure. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..

Informationen zur chemischen Verbindung: Borsäure

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Borsäure. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Aggregatzustand: fest. Stoffbeschaffenheit: Kristalle (Plättchen), Pulver, Granulat. Farbe: farblos - weiß. Inhalt des Regelwerks: Die REACH-Verordnung (zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) sieht einen umfassenden Rechtsrahmen für die Herstellung und Verwendung chemischer Stoffe in Europa vor..

Informationen zur chemischen Verbindung: Fettsäuren, Tallöl, Reaktionsprodukte mit Iminodiethanol und Borsäure

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Fettsäuren, Tallöl, Reaktionsprodukte mit Iminodiethanol und Borsäure. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..

Informationen zur chemischen Verbindung: Borsäure und Borate

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Borsäure und Borate. Stoffart: Stoffklasse.

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