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Internationaler Artenschutz

Grundlage des internationalen Artenschutzes ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973, welches durch entsprechende Verordnungen in EU-Recht und damit auch in das bundesdeutsche Recht überführt wurde. Für die dort aufgeführten Arten gelten je nach Gefährdungsgrad besondere Vorschriften hinsichtlich Haltung, Vermarktung usw. Hierzu werden die geschützten Arten in Schutzkategorien (Anhänge A, B, C und D) eingeteilt. Welcher Schutzkategorie eine bestimmte Art zuzuordnen ist, können Sie auf einer Informationsseite des Bundesamtes für Naturschutz zum internationalen Artenschutz erfahren. In Deutschland wird das Washingtoner Artenschutzübereinkommen durch die Bundesartenschutzverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz ergänzt. Dort werden weitere Arten als streng geschützt bzw. besonders geschützt eingeordnet. Für alle geschützten Arten gelten besondere Vorschriften bezüglich Erwerb, Haltung, Vermarktung usw. Für alle Fragen zum Artenschutz, beispielsweise Meldung geschützter Arten, Vermarktungsgenehmigungen, sonstige artenschutzrechtliche Genehmigungen, Beratungen zum Artenschutz usw. steht Ihnen im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ein „Team Artenschutz“ zur Verfügung.

Vorhaben 'Empfehlungen zum Einsatz von Transpondern als Kennzeichnungsmethode'

Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Besonders geschützte und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten Die in Anlage 1 Spalte 2 mit einem Kreuz (+) bezeichneten Tier- und Pflanzenarten werden unter besonderen Schutz gestellt. Die in Anlage 1 Spalte 3 mit einem Kreuz (+) bezeichneten Tier- und Pflanzenarten werden unter strengen Schutz gestellt.

Nationalparkwacht

Gemäß VwV-NpVw vom 04.07.1996 umfassen die Aufgaben der Nationalparkwacht folgende Schwerpunkte: 1. Besucher der freien Landschaft über die Vorschriften zum Schutz von Natur und Landschaft zu informieren 2. die Einhaltung und Durchsetzung der in Nr. 1 genannten Vorschriften zu überwachen, 3. Zuwiderhandlungen gegen mit Strafe oder Geldbußen bedrohte Rechtsvorschriften zu unterbinden und bei der Verfolgung von Verstößen mitzuwirken, Damit sind im wesentlichen folgende Befugnisse der Naturschutzwacht verbunden: - Naturschutzgebiete und sonstige geschützte Flächen und Objekte auch außerhalb von Wegen zu betreten, - eine Person zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten, wenn sie bei Rechtsverstößen angetroffen wird oder solcher Verstöße verdächtig ist bzw. Personen vorübergehend von einem Ort zu verweisen oder das Betreten eines Ortes vorübergehend zu verbieten, - besonders geschützte Tiere und Pflanzen im Sinne von §1 der Bundesartenschutzverordnung oder Teile davon, die unbefugt entnommen wurden, sicherzustellen. Den Naturschutzwarten können ehrenamtliche Helfer zur Erfüllung ihrer Aufgaben beigeordnet werden. Weitere Informationen zur Nationalparkwacht finden Sie unter https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/wir-ueber-uns/nationalparkwacht/.

Fische und Rundmäuler, überwiegend in Fließgewässern 1981-2019 (Artenauswahl mit punktgenauer Darstellung)

Aus Artenschutzgründen wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesfachausschuss Ichthyofaunistik und Feldherpetologie eine Regelung erarbeitet, die die Darstellung von Daten zu Fischen und Rundmäulern im Kartenportal Umwelt KPU für jedermann und die Weitergabe dieser Daten im Verfahren der allgemeinen Datenherausgabe unter Berücksichtigung der Schutzkategorien ermöglicht. a) Für alle Arten nach Bundesartenschutzverordnung werden die Angaben in einem Raster (16tel MTB = ca. 2,75x2,75 km Kantenlänge) dargestellt. b) die gleiche Regel für alle Arten der Roten Liste 0, 1 und 2 c) die gleiche Regel für alle sonstigen FFH-Anhang-II Arten d) die gleiche Regel für die Meerforelle e) alle anderen Arten werden punktgenau dargestellt Aus dem Gesamt-Datenbestand aller Beobachtungen zu Fischen und Rundmäulern im LINFOS (fi_fg_p.shp) entstanden zusätzlich 2 Datenbestände, die nach oben beschriebener Regelung aus dem Gesamt-Datenbestand ausgewählt wurden (punktgenau: fi_fg_ap.shp und rastergenau: fi_fg_ar.shp). Dieser Datenbestand (fi_fg_ap.shp) stellt die Auswahl der punktgenauen Beobachtungen innerhalb M-Vs bis zur AWZ dar. Inhalt des Gesamt-Datenbestandes Fische und Rundmäuler, überwiegend in Fließgewässern (Punktdaten): • Fundpunkte von Fisch- und Rundmaularten, überwiegend in Fließgewässern • u. a. Daten von 1999 bis 2005, die als Grundlage für einen Atlas der Fische und Rundmäuler in M-V durch den Landesfachausschuss Feldherpetologie und Ichthyofaunistik im NABU M-V zusammengestellt wurden • von der Gesellschaft für Naturschutz und Landschaftsökologie e.V. (GNL) in MultiBase CS aufbereitete Daten verschiedener Herkunft • im vorliegenden Auszug aus MultiBase CS befinden sich Daten folgender Herkunft (detaillierte Aufstellung s. Attribut „HERKUNFT“) : o Daten „Fisch-Atlas“ (Landesfachausschuss Feldherpetologie und Ichthyofaunistik im NABU M-V) o Daten aus der FFH-Managementplanung o Daten aus dem FFH-Monitoring des LUNG (Kleinfische, Neunaugen, Westgroppe) o Daten aus den FFH-Verbreitungskartierungen des LUNG (Kleinfische, Querder, Rapfen..) o Daten aus Kartierungen im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie o Daten aus der Bonitierung von Gewässern durch den Landesanglerverband o Daten aus Gutachten und Diplomarbeiten o Daten aus der Forschungsfischerei des Instituts für Ostseeforschung Warnemünde (IOW) o Daten aus Untersuchungen zur Effizienz von Fischaufstiegsanlagen o weitere Daten verschiedener Herkunft, auch aus dem Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe und den Naturparken • Für das LINFOS wurden die Daten im Shape-Format aus MultiBase CS exportiert, LINFOS-konform aufbereitet und in den Metadaten beschrieben. Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchungen der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.

Fische und Rundmäuler, überwiegend in Fließgewässern 1981-2019 (Artenauswahl mit Darstellung als 1/16-MTB-Raster)

Aus Artenschutzgründen wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesfachausschuss Ichthyofaunistik und Feldherpetologie eine Regelung erarbeitet, die die Darstellung von Daten zu Fischen und Rundmäulern im Kartenportal Umwelt KPU für jedermann und die Weitergabe dieser Daten im Verfahren der allgemeinen Datenherausgabe unter Berücksichtigung der Schutzkategorien ermöglicht. a) Für alle Arten nach Bundesartenschutzverordnung werden die Angaben in einem Raster (16tel MTB = ca. 2,75x2,75 km Kantenlänge) dargestellt. b) die gleiche Regel für alle Arten der Roten Liste 0, 1 und 2 c) die gleiche Regel für alle sonstigen FFH-Anhang-II Arten d) die gleiche Regel für die Meerforelle e) alle anderen Arten werden punktgenau dargestellt Aus dem Gesamt-Datenbestand aller Beobachtungen zu Fischen und Rundmäulern im LINFOS (fi_fg_p.shp) entstanden zusätzlich 2 Datenbestände, die nach oben beschriebener Regelung aus dem Gesamt-Datenbestand ausgewählt wurden (punktgenau: fi_fg_ap.shp und rastergenau: fi_fg_ar.shp). Dieser Datenbestand (fi_fg_ar.shp) stellt die Auswahl der rastergenauen Beobachtungen dar, die nach Art, Jahr und 16tel MTB aggregiert wurden (ein Punkt stellt die Anzahl der Beobachtungen einer Art in einem Jahr pro 16tel MTB dar, nicht zu verwechseln mit der Anzahl der dabei beobachteten Individuen).

Moos des Jahres 2016 ist das Mittlere Torfmoos

Das Mittlere Torfmoos oder Magellans Torfmoos (Sphagnum magellanicum) wurde von der Bryologisch-lichenologische Arbeitsgemeinschaft für Mitteleuropa zum Moos des Jahres 2016 gewählt. Das Mittlere oder Magellans Torfmoos ist mit seinen großen, tief purpurroten Bulten in Mitteleuropa weit verbreitet, jedoch auf Hochmoore, Hochmoorheiden und -wälder beschränkt. Die Art ist circumpolar in beiden Hemisphären verbreitet und kommt von der borealen Region bis in die Subtropen vor. In Mitteleuropa ist sie weit verbreitet und kommt von der Ebene bis ins Hochgebirge vor. Wegen ihrer engen Bindung an die Hochmoore kommt sie im Norden in den Resten der ehemals großen Hochmoorgebiete der Norddeutschen Tiefebene vor, im Süden vor allem in den Gebirgslagen und im regen- und moorreichen Alpenvorland. Das Mittlere Torfmoos wird in der Roten Liste Deutschlands als "gefährdet" eingestuft, wobei in den einzelnen Bundesländern große Unterschiede bestehen. In der Bundesartenschutzverordnung ist es wie alle Torfmoose unter den "besonders geschützten Arten" aufgeführt. EU-weit ist es im Anhang V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie verzeichnet.

Ex-Situ Erhaltung und Vermehrung seltener Grasslandarten

Die Pracht-Nelke (Dianthus superbus) gehört in Hessen zu den stark gefährdeten Pflanzenarten. Die anhaltende Gefährdung der Art spiegelt sich auch in ihrer Heraufstufung von der Gefährdungskategorie 3 (=gefährdet) in der 3. Fassung der Roten Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens (1996) auf 2 (=stark gefährdet) in der 4. Fassung der Roten Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens (2008) wieder. In den Auenwiesen der hessischen Oberrheinebene selber kommt die Art nur in sehr kleinen, zum Teil nur ein bis zwei Individuen umfassenden und isoliert liegenden Restpopulationen vor. Aufgrund der besonderen Standort- und Klimabedingungen der Region ist davon auszugehen, dass diese Populationen wahrscheinlich eine genetische Eigenständigkeit aufweisen. Die Populationen sind inzwischen auf wenige Individuen geschrumpft, eine Etablierung von neuen Individuen ist, trotz erfolgter Samenschüttung, seit Jahren nicht zu beobachten. Daher ist zu erwarten, daß ohne geeignete Hilfsmaßnahmen die letzen Vorkommen der Pracht-Nelke mit hoher Wahrscheinlichkeit in den kommenden Jahren erlöschen werden. Im Rahmen des Projektes sollen daher Samen aus den Restpopulationen entnommen werden, diese im Botanischen Garten zur Keimung gebracht und zu adulten Pflanzen herangezogen werden. Während ein Teil der herangezogenne Pflanzen als ex-situ Kultur im Botanischen Graten verbleibt, wird auch ein Teil der herangezogenen Pflanzen zur Verstärkung der Rest-Populationen in-situ wieder eingebracht. Der Echte Haarstrang (Peucedanum officinale) besitzt sein Hauptvorkommen in Hessen in im südlichen Landesteil in der hessischen Oberrheinaue. Dort wächst die Art in Auenwiesen mittlerer Standorte (Arrhenatherion; FFH-Lebensraumtyp 6510, Magere Flachland-Mähwiesen). Die größten Restvorkommen des Echten Haarstranges in Südhessen gibt es zwischen Biblis und Hohenaue). Diese Vorkommen decken sich mit denen der FFH-Anhang II-Art Gortyna borelii (Haarstrangeule). Diese monophage Nachtfalterart ist in Mitteleuropa auf den Arznei-Haarstrang als Larvalfutterpflanze angewiesen und daher ist das Vorkommen beider Arten in Hessen sehr gut dokumentiert. Gortyna borelii ist außerdem in der Bundesartenschutzverordnung von 1999 als streng geschützte Art aufgenommen und nach der Roten Liste der Schmetterlinge Deutschlands als von Aussterben bedroht aufgeführt. Der Echte Haarstrang (Peucedanum officinale) wiederum gehört deutschlandweit zu den gefährdeten (Kategorie 3) Pflanzenarten. Für Hessen, wo aktuell Vorkommen in den nordwestlichen und südwestlichen Regionen zu finden sind, wird die Art auf regionaler und auf Landesebene ebenfalls als gefährdet (Kategorie 3) eingestuft. Zahlreiche kleine bzw. Einzel-Vorkommen des Arznei-Haarstranges sind nicht als vitale Populationen einzustufen und besitzen eine höhere Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren verloren zu gehen. (Text gekürzt)

Pilz des Jahres 2012 ist der Graue Leistling

Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie hat den Grauen Leistling (Cantharellus cinereus) zum Pilz des Jahres 2012 gewählt. Sie macht damit auch auf nahe verwandte Arten des weitbekannten Markt-Pfifferlings aufmerksam. In Deutschland kann der Graue Leistling in jedem Bundesland gefunden werden. Er ist nicht selten unter Rotbuchen zu finden. Der Graue Leistling ist, wie alle anderen Pfifferlingsarten der Gattung Cantharellus, durch die Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt.

Flechte des Jahres 2012 ist die Echte Lungenflechte

Die bryologisch-lichenologische Arbeitsgemeinschaft für Mitteleuropa BLAM wählte die Echte Lungenflechte (Lobaria pulmonaria) zur Flechte des Jahres 2012. Die Echte Lungenflechte ist eine sehr der seltensten Flechtenarten. In Mitteleuropa hat sie sich seit der Industrialisierung fast vollständig in die Gebirge zurückgezogen, wo sie in den Bergwäldern an den Stämmen alter Laubbäume hin und wieder anzutreffen ist. Die Lungenflechte ist ausgesprochen anfällig gegenüber Luftverunreinigungen, wobei offenbar schon Einzelereignisse ganze Bestände vernichten oder zumindest stark schädigen können. In den Roten Listen gefährdeter Flechten wird sie in Deutschland und in der Bundesartenschutzverordnung wird sie als einzige Flechtenart mit dem Status "streng geschützt" geführt.

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