Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie hat den Grauen Leistling (Cantharellus cinereus) zum Pilz des Jahres 2012 gewählt. Sie macht damit auch auf nahe verwandte Arten des weitbekannten Markt-Pfifferlings aufmerksam. In Deutschland kann der Graue Leistling in jedem Bundesland gefunden werden. Er ist nicht selten unter Rotbuchen zu finden. Der Graue Leistling ist, wie alle anderen Pfifferlingsarten der Gattung Cantharellus, durch die Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt.
Das Mittlere Torfmoos oder Magellans Torfmoos (Sphagnum magellanicum) wurde von der Bryologisch-lichenologische Arbeitsgemeinschaft für Mitteleuropa zum Moos des Jahres 2016 gewählt. Das Mittlere oder Magellans Torfmoos ist mit seinen großen, tief purpurroten Bulten in Mitteleuropa weit verbreitet, jedoch auf Hochmoore, Hochmoorheiden und -wälder beschränkt. Die Art ist circumpolar in beiden Hemisphären verbreitet und kommt von der borealen Region bis in die Subtropen vor. In Mitteleuropa ist sie weit verbreitet und kommt von der Ebene bis ins Hochgebirge vor. Wegen ihrer engen Bindung an die Hochmoore kommt sie im Norden in den Resten der ehemals großen Hochmoorgebiete der Norddeutschen Tiefebene vor, im Süden vor allem in den Gebirgslagen und im regen- und moorreichen Alpenvorland. Das Mittlere Torfmoos wird in der Roten Liste Deutschlands als "gefährdet" eingestuft, wobei in den einzelnen Bundesländern große Unterschiede bestehen. In der Bundesartenschutzverordnung ist es wie alle Torfmoose unter den "besonders geschützten Arten" aufgeführt. EU-weit ist es im Anhang V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie verzeichnet.
Flechte des Jahres 2007 ist das Isländische Moos (Cetraria islandica). Sie gehört zu den gesetzlich geschützten Arten (Bundesartenschutzverordnung und Washingtoner Artenschutzübereinkommen). In Deutschland und in einigen Nachbarländern ist ihr Bestand nicht nur durch das Sammeln, sondern auch durch den Rückgang geeigneter Standorte gefährdet.
Die bryologisch-lichenologische Arbeitsgemeinschaft für Mitteleuropa BLAM wählte die Echte Lungenflechte (Lobaria pulmonaria) zur Flechte des Jahres 2012. Die Echte Lungenflechte ist eine sehr der seltensten Flechtenarten. In Mitteleuropa hat sie sich seit der Industrialisierung fast vollständig in die Gebirge zurückgezogen, wo sie in den Bergwäldern an den Stämmen alter Laubbäume hin und wieder anzutreffen ist. Die Lungenflechte ist ausgesprochen anfällig gegenüber Luftverunreinigungen, wobei offenbar schon Einzelereignisse ganze Bestände vernichten oder zumindest stark schädigen können. In den Roten Listen gefährdeter Flechten wird sie in Deutschland und in der Bundesartenschutzverordnung wird sie als einzige Flechtenart mit dem Status "streng geschützt" geführt.
§ 1(1) Unter besonderen Schutz gestellt werden die (...) aufgeführten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten.
Jetzt ist Hochsaison für Marone, Steinpilz und Co. Der Herbst ist bekanntlich die Hochsaison der Speisepilze. Daher sind in den Herbstferien viele Pilz-Liebhaber in den Wiesen und Laubwäldern NRWs unterwegs, um Pilze zu sammeln. Neben der gebotenen Vorsicht zur Vermeidung von Pilzvergiftungen sind auch rechtliche Aspekte zu beachten: Wo und wie viele Pilze dürfen gesammelt werden? Für alle Pilze, die nicht unter besonderem Schutz stehen gilt: Außerhalb von Schutzgebieten (z.B. Naturschutzgebiete) ist das Sammeln in Deutschland generell erlaubt. Doch mit folgender Einschränkung: Die generelle Erlaubnis gilt nur für den privaten Verzehr, d.h. für den „Eigenbedarf“. Das Sammeln zu kommerziellen Zwecken, d.h. für den Weiterverkauf ist verboten. Der Grund liegt auf der Hand: Es geht um den Schutz der Pilze vor massenhaftem Abschneiden der Fruchtkörper. Denn auch wenn das Abschneiden der Fruchtkörper das unsichtbare Pilzgeflecht im Boden nicht schädigt, bleibt das massenhafte Abernten der Fruchtkörper auf lange Sicht nicht ohne Folgen für den gesamten Pilzbestand einer Region. Denn auch Pilze müssen sich verbreiten, um ihren Fortbestand zu sichern. Das gelingt ihnen nur mit den weit fliegenden Pilzsporen. Und genau die werden in den Fruchtkörpern produziert, die der Pilzsammler erntet. In Deutschland ist die genaue Höchstmenge, die gesammelt werden darf, je nach Bundesland geregelt und beträgt in den meisten Fällen ein Kilo pro Person und Tag. Nicht alle Pilze dürfen gesammelt werden. Einige Pilze stehen unter besonderem Schutz. Die deutschlandweit geltende Bundesartenschutzverordnung benennt folgende Pilzarten, die nicht gesammelt werden dürfen: Alle heimischen Trüffel-Arten, Semmel-Porlinge, Saftlinge sowie die Arten Schaf-Porling, Kaiserling, Weißer Bronze-Röhrling, Gelber Bronze-Röhrling, Sommer-Röhrling, Echter Königs-Röhrling, Blauender Königs-Röhrling, Erlen-Grübling, März-Schneckling, und Grünling. In nur geringen Mengen dürfen gesammelt werden: Alle Arten von Pfifferlingen, Birkenpilze, Rotkappen und Morcheln sowie die Arten Steinpilz, Schweinsohr und Brätling. Gefährdung: In Nordrhein-Westfalen gibt es 3.615 so genannte Großpilze. Davon sind 1.352 gefährdet, sie stehen in NRW auf der aktuellen Roten Liste (2011). Das entspricht knapp 40%. Seit der letzten Roten Liste von 1999 ist das eine Zunahme von 6%. Was macht den Pilzen zu schaffen? Es sind Entwässerung, Anbau gebietsfremder Arten wie Fichten, Lärchen und Kiefern anstelle von natürlicherweise vorkommenden Eichen und Buchen sowie die Stickstoff- und Phosphatdüngung. Auf großer Fläche verlieren dadurch Pilze ihre Lebensräume. Deswegen fällt den unbewirtschafteten und nicht gedüngten Wildnis- und Naturschutzgebieten eine sehr wichtige Rolle für den Schutz der Pilzarten in NRW zu. Auskunft über die in NRW vorkommenden Großpilze gibt die vierte Fassung der NRW-Roten Liste: www.lanuv.nrw.de. Pilzvergiftungen Zu fast jedem essbaren Pilz gibt es ein ähnlich aussehendes, giftiges oder zumindest ungenießbares Gegenstück. Deswegen sollte nur Pilze sammeln, wer das sichere Bestimmen der Pilze erlernt hat. Das rät die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM). Allzu leicht können z.B. die beliebten Champignon-Arten mit den hochgiftigen und tödlich wirkenden Knollenblätterpilzen verwechselt werden. Auf Ihrer Homepage warnt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie zudem auch vor Pilzvergiftungen durch zu alte, zu lange, falsch gelagerte oder falsch zubereitete Pilze. So kann bereits unzureichendes Erhitzen (braten, dünsten) bei bestimmten Arten gesundheitsschädigend wirken. An wen wende ich mich bei Fragen? Pilzberater und Pilzberatungsstellen gibt es in den meisten der 54 Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Auskünfte hierzu können in vielen Fällen die Stadt- bzw. Kreisverwaltungen geben. Eine deutschlandweite Zusammenstellung von Pilzsachverständigen teilt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM) auf ihrer Homepage unter der Adresse http://www.dgfm-ev.de mit. Ein sog. „Giftnotruf“ ist bundesweit in Berlin 24 Stunden unter 030-19240 und per Mail unter mail(at)giftnotruf.de erreichbar. Pilz des Jahres: Seit 1994 gibt es den „Pilz des Jahres“, in diesem Jahr wählte die Deutsche Gesellschaft für Mykologie e. V. den „Lilastielige Rötelritterling“, 2017 ist das „Judasohr“ zum Pilz des Jahres gekürt. Mehr zum Pilz des Jahres 2017: http://bit.ly/2dxDE66 Download s Foto: Einer der bekanntesten Speisepilze ist der Parasolpilz. Er wächst unter anderem auf auf magerem Grünland, Heiden und Waldrändern . © LANUV/P.Schütz. Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei. Pressemitteilung
Die Saison für Marone, Steinpilz und Co. hat früh begonnen Pilze wachsen das ganze Jahr über – auch im Winter. Als Hochsaison für wichtige Speisepilze ist aber traditionell der Herbst bekannt. Doch in diesem Jahr lassen viele Pilz-Arten ihre Fruchtkörper früher aus dem Boden „sprießen“ als in den letzten Jahren – dank der Kombination von Wärme und viel Regen, also guter Wasserversorgung der oberen Bodenschichten. Daher sind jetzt schon, Ende der der Sommerferien und nicht wie früher erst in den Herbstferien viele Pilz-Liebhaber in den Wiesen und Laubwäldern NRWs unterwegs, um Pilze zu sammeln. Neben der gebotenen Vorsicht zur Vermeidung von Pilzvergiftungen sind auch rechtliche Aspekte zu beachten: Wo und wie viele Pilze dürfen gesammelt werden? Für alle Pilze, die nicht unter besonderem Schutz stehen gilt: Außerhalb von Schutzgebieten (z.B. Naturschutzgebiete) ist das Sammeln in Deutschland generell erlaubt. Doch mit folgender Einschränkung: Die generelle Erlaubnis gilt nur für den privaten Verzehr, d.h. für den „Eigenbedarf“. Das Sammeln zu kommerziellen Zwecken, d.h. für den Weiterverkauf ist verboten. Der Grund liegt auf der Hand: Es geht um den Schutz der Pilze vor massenhaftem Abschneiden der Fruchtkörper. Denn auch wenn das Abschneiden der Fruchtkörper das unsichtbare Pilzgeflecht im Boden nicht schädigt, bleibt das massenhafte Abernten der Fruchtkörper auf lange Sicht nicht ohne Folgen für den gesamten Pilzbestand einer Region. Denn auch Pilze müssen sich verbreiten, um ihren Fortbestand zu sichern. Das gelingt ihnen über weite Distanz nur mit den weit fliegenden Pilzsporen. Und genau die werden in den Fruchtkörpern produziert, die der Pilzsammler erntet. In Deutschland ist die genaue Höchstmenge, die gesammelt werden darf, je nach Bundesland geregelt und beträgt in den meisten Fällen ein Kilo pro Person und Tag. Nicht alle Pilze dürfen gesammelt werden. Einige Pilze stehen unter besonderem Schutz. Die deutschlandweit geltende Bundesartenschutzverordnung benennt folgende Pilzarten, die nicht gesammelt werden dürfen: Alle heimischen Trüffel-Arten, Semmel-Porlinge, Saftlinge sowie die Arten Schaf- Porling, Kaiserling, Weißer Bronze-Röhrling, Gelber Bronze-Röhrling, Sommer-Röhrling, Echter Königs-Röhrling, Blauender Königs-Röhrling, Erlen-Grübling, März-Schneckling, und Grünling. In nur geringen Mengen dürfen gesammelt werden: Alle Arten von Pfifferlingen, Birkenpilze, Rotkappen und Morcheln sowie die Arten Steinpilz, Schweinsohr und Brätling. Wieviel Pilzarten gibt es in Nordrhein-Westfalen? In Nordrhein-Westfalen gibt es 3706 so genannte Großpilze (Stand 01.01.2017). Davon sind 1.352 gefährdet, sie stehen in NRW auf der aktuellen Roten Liste (2011). Das entspricht knapp 40%. Seit der letzten Roten Liste von 1999 ist das eine Zunahme von 6%. Was macht den Pilzen zu schaffen? Es sind Entwässerung, Anbau gebietsfremder Arten wie Fichten, Lärchen und Kiefern anstelle von natürlicherweise vorkommenden Eichen und Buchen sowie die Stickstoff- und Phosphatdüngung. Auf großer Fläche verlieren dadurch Pilze ihre Lebensräume. Deswegen fällt den unbewirtschafteten und nicht gedüngten Wildnis- und Naturschutzgebieten eine sehr wichtige Rolle für den Schutz der Pilzarten in NRW zu. Auskunft über die in NRW vorkommenden Großpilze gibt die vierte Fassung der NRW-Roten Liste: http://bit.ly/2wgyhDN Pilzberatung Pilzberater und Pilzberatungsstellen gibt es in den meisten der 54 Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Auskünfte hierzu können in vielen Fällen die Stadt- bzw. Kreisverwaltungen geben. Eine deutschlandweite Zusammenstellung von Pilzsachverständigen teilt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM) http://www.dgfm-ev.de auf ihrer Homepage unter der Adresse https://www.dgfm-ev.de/speise-und-giftpilze/pilzberatung/pilzsachverstaendige mit. Die Zusammenstellung unter diesem Link wird von einer Googel-Maps-Karte unterstützt, so dass die Kontaktdaten zu den Pilz-Sachverständigen in NRW genauso schnell sind finden sind wie die außerhalb NRWs in möglichen Urlaubsregionen. Giftnotruf 030-19240 bei Verdacht auf Pilzvergiftungen Zu fast jedem essbaren Pilz gibt es ein ähnlich aussehendes, giftiges oder zumindest ungenießbares Gegenstück. Deswegen sollten nur Pilze sammeln, wer das sichere Bestimmen der Pilze erlernt hat. Das rät die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM). Allzu leicht können z.B. die beliebten Champignon-Arten mit den hochgiftigen und tödlich wirkenden Knollenblätterpilzen verwechselt werden. Auf Ihrer Homepage warnt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie zudem auch vor Pilzvergiftungen durch zu alte, zu lange, falsch gelagerte oder falsch zubereitete Pilze. So kann bereits unzureichendes Erhitzen (braten, dünsten) bei bestimmten Arten gesundheitsschädigend wirken. Ein sog. „Giftnotruf“ ist bundesweit in Berlin 24 Stunden unter 030-19240 und per Mail unter mail(at)giftnotruf.de erreichbar. Pilz des Jahres Seit 1994 gibt es den „Pilz des Jahres“, in diesem Jahr kürte die Deutsche Gesellschaft für Mykologie e. V. das „Judasohr“ zum Pilz des Jahres. Mehr zum Pilz des Jahres 2017: http://bit.ly/2dxDE66 Downloads Foto: Einer der bekanntesten Speisepilze ist der Parasolpilz . Er wächst auf mageren Wiesen und Weiden, in Heiden und an Waldrändern. Foto: © LANUV /P.Schütz Foto: Einer der bekanntesten Speisepilze ist der Parasolpilz . Er wächst auf mageren Wiesen und Weiden, in Heiden und an Waldrändern. Foto: © LANUV /P.Schütz Pressemitteilung Pressemitteilung
Das Projekt "Erarbeitung von Steckbriefen für heimische Tier- und Pflanzenarten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Grontmij GmbH durchgeführt. Es werden 58 artspezifische Steckbriefe sowie dazugehörige Rasterverbreitungskarten erarbeitet und mit den Bundesländern und dem FG abgestimmt. Weiterhin werden diverse Artenlisten erarbeitet und aufbereitet. Im Ergebnis werden damit die Grundlagen für den weiteren Abstimmungsprozess in Bund und Ländern geschaffen, um Paragraph 54 Abs. 1+2 BNatSchG auszufüllen und die BArtSchV zu novellieren. Aufgrund der anvisierten Laufzeit von 17 Monaten und den Erfahrungen aus einem ähnlichen F+E in 2009 werden alle erforderlichen Abstimmungsprozesse (z.B. mit den Ländervertretern und Experten) erfolgen und die fachlich gewünschten Ergebnisse erzielten werden können. Das Vorhaben kann im gewünschten Zeitraum bis zum 30.11.2011 ordnungsgemäß bearbeitet werden. Wir garantieren einen sofortigen Arbeitsbeginn nach Auftragserteilung und werden mit 6-7 Personen aus dem eigenen Hause sowie mind. weiteren 4 Subvertragsnehmern am Vorhaben arbeiten. Dem Angebot ist ein detaillierter Zeitplan zu entnehmen.
Das Projekt "Elternschaftsnachweis bei geschuetzten Tierarten durch eine DNA-Analyse mit Hilfe der Polymerase-Chain-Reaction (PCR)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Marburg, Fachgebiet Zoologie durchgeführt. Das inzwischen weitgehend etablierte Verfahren des DNA-fingerprintings hat trotz der grossen Erfolge Schwachstellen gezeigt, die mit dem beantragten Projekt beseitigt werden sollen. Die Polymerase-Chain-Reaction (PCR) soll dazu verwendet werden, um in haeufig auftretenden Problemfaellen das einfache Fingerprinting zu ersetzen. Dies ist immer dann notwendig, wenn sehr wenig DNA gewonnen werden kann (z.B. bei kleinen Tieren), wenn nur Gewebeteile vorliegen, die wenig DNA enthalten (z.B. Federn, Haare oder Reptilienhaeute) oder wenn die DNA bereits teilweise zerstoert ist (z.B. bei Kadavern). In diesen Faellen sollen mit Hilfe der PCR selektiv bestimmte Abschnitte der DNA vermehrt und so fuer die Untersuchung zugaenglich gemacht werden.
Das Projekt "Ex-Situ Erhaltung und Vermehrung seltener Grasslandarten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Institut für Landschaftsökologie und Ressourcenmanagement, Professur für Landschaftsökologie und Landschaftsplanung durchgeführt. Die Pracht-Nelke (Dianthus superbus) gehört in Hessen zu den stark gefährdeten Pflanzenarten. Die anhaltende Gefährdung der Art spiegelt sich auch in ihrer Heraufstufung von der Gefährdungskategorie 3 (=gefährdet) in der 3. Fassung der Roten Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens (1996) auf 2 (=stark gefährdet) in der 4. Fassung der Roten Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens (2008) wieder. In den Auenwiesen der hessischen Oberrheinebene selber kommt die Art nur in sehr kleinen, zum Teil nur ein bis zwei Individuen umfassenden und isoliert liegenden Restpopulationen vor. Aufgrund der besonderen Standort- und Klimabedingungen der Region ist davon auszugehen, dass diese Populationen wahrscheinlich eine genetische Eigenständigkeit aufweisen. Die Populationen sind inzwischen auf wenige Individuen geschrumpft, eine Etablierung von neuen Individuen ist, trotz erfolgter Samenschüttung, seit Jahren nicht zu beobachten. Daher ist zu erwarten, daß ohne geeignete Hilfsmaßnahmen die letzen Vorkommen der Pracht-Nelke mit hoher Wahrscheinlichkeit in den kommenden Jahren erlöschen werden. Im Rahmen des Projektes sollen daher Samen aus den Restpopulationen entnommen werden, diese im Botanischen Garten zur Keimung gebracht und zu adulten Pflanzen herangezogen werden. Während ein Teil der herangezogenne Pflanzen als ex-situ Kultur im Botanischen Graten verbleibt, wird auch ein Teil der herangezogenen Pflanzen zur Verstärkung der Rest-Populationen in-situ wieder eingebracht. Der Echte Haarstrang (Peucedanum officinale) besitzt sein Hauptvorkommen in Hessen in im südlichen Landesteil in der hessischen Oberrheinaue. Dort wächst die Art in Auenwiesen mittlerer Standorte (Arrhenatherion; FFH-Lebensraumtyp 6510, Magere Flachland-Mähwiesen). Die größten Restvorkommen des Echten Haarstranges in Südhessen gibt es zwischen Biblis und Hohenaue). Diese Vorkommen decken sich mit denen der FFH-Anhang II-Art Gortyna borelii (Haarstrangeule). Diese monophage Nachtfalterart ist in Mitteleuropa auf den Arznei-Haarstrang als Larvalfutterpflanze angewiesen und daher ist das Vorkommen beider Arten in Hessen sehr gut dokumentiert. Gortyna borelii ist außerdem in der Bundesartenschutzverordnung von 1999 als streng geschützte Art aufgenommen und nach der Roten Liste der Schmetterlinge Deutschlands als von Aussterben bedroht aufgeführt. Der Echte Haarstrang (Peucedanum officinale) wiederum gehört deutschlandweit zu den gefährdeten (Kategorie 3) Pflanzenarten. Für Hessen, wo aktuell Vorkommen in den nordwestlichen und südwestlichen Regionen zu finden sind, wird die Art auf regionaler und auf Landesebene ebenfalls als gefährdet (Kategorie 3) eingestuft. Zahlreiche kleine bzw. Einzel-Vorkommen des Arznei-Haarstranges sind nicht als vitale Populationen einzustufen und besitzen eine höhere Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren verloren zu gehen. (Text gekürzt)
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