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ARL-Bausteine für einen raumverträglichen Netzausbau

Das Projekt "ARL-Bausteine für einen raumverträglichen Netzausbau" wird/wurde ausgeführt durch: Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL).Im Sommer 2011 wurde ein umfangreiches Gesetzespaket zur Umsetzung der Energiewende beschlossen. Ein Kernelement ist der beschleunigte Ausbau des Stromnetzes durch ein koordiniertes Vorgehen in der gesamten Prozesskette von der Bedarfsfeststellung bis zur abschließenden Inbetriebnahme. Die ersten Schritte zur Bedarfsfeststellung sind getan (Szenarien, gemeinsamer Netzentwicklungsplan der vier Übertragungsnetzbetreiber). Den Entwurf für den vom Bundesgesetzgeber zu beschließenden verbindlichen Bedarfsplan will die Bundesnetzagentur noch in diesem Jahr der Bundesregierung vorlegen. Der Bedarfsplan wird die erforderlichen Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz mit den jeweiligen Anfangs- und Endpunkten festlegen, aber noch nicht die für die Neubaumaßnahmen zu ermittelnden Trassenkorridore. Dies ist gemäß § 4 NABEG Aufgabe der Bundesfachplanung, einer Raumverträglichkeitsprüfung, die dem Raumordnungsverfahren nach § 15 ROG nachgebildet ist, aber (anders als ein Raumordnungsverfahren) mit verbindlichen Vorgaben für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren endet. Ziele und Adressaten der Bausteine: Die Akademie will praxisorientierte Hilfestellungen für eine raumverträgliche Planung der Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz geben. Das Augenmerk liegt dabei auf der Bundesfachplanung nach dem NABEG. Die zu gewinnenden Erkenntnisse werden in Teilen aber auch für das Verteilernetz anwendbar sein. Mit den Bausteinen wird folgendes Ziel verfolgt: - Erarbeitung von konkreten, praxisorientierten Empfehlungen zu einer allseitigen Akzeptanzverbesserung bei gleichzeitiger Straffung des Planungsprozesses auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen bei der Planung für trassengebundene Vorhaben. Die Bausteine richten sich hauptsächlich an die verfahrensleitende Behörde (BNetzA), sollen aber auch die Perspektive der Antragsteller (etwa im Hinblick auf Abschnittsbildung und Ausgestaltung der Antragsunterlagen) einbeziehen. Vorgehensweise zur Erstellung der Bausteine: Praxisorientierte Empfehlungen können am ehesten anschauliche Hilfestellungen liefern, wenn aus einem Bestand von auszuwertenden Best-Practise-Beispielen geschöpft oder aus früheren Fehlern gelernt wird. Auf die Ableitung theoriebasierten Wissens wird hier verzichtet. Die Erarbeitung der Bausteine basiert auf drei Leistungssäulen: - Auswertung der positiven sowie auch negativen Erfahrungen der zuständigen verfahrensleitenden Behörden mit raumbedeutsamen Trassenplanungen für Infrastrukturgroßprojekte (z.B. Fernstraßen, Hochspannungsfreileitungen). - Der Bearbeiter wird eigene Erfahrungen aus dem Themenbereich und solche von Vorhabenträgern mit einbringen. - Auswertung relevanter Literatur. Die Bausteine werden durch die Fichtner-Gruppe erarbeitet. Dem Bearbeitungsteam steht eine Lenkungsgruppe der Akademie zur Seite, die den Arbeitsprozess in enger Abstimmung begleitet, an dem Entwurf der Bausteine mitwirkt und die inhaltliche Letztverantwortung trägt. (Text gekürzt)

Möglichkeiten der Ausgestaltung und Umsetzung eines nationalen Hitzeaktionsplans für Deutschland

Das Projekt "Möglichkeiten der Ausgestaltung und Umsetzung eines nationalen Hitzeaktionsplans für Deutschland" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Adelphi Research gemeinnützige GmbH.Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll aufbauend auf den Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit (2017) untersucht werden, ob eine Implementierung eines nationalen Hitzeaktionsplans auf Bundesebene möglich wäre und wie dieser inhaltlich und rechtlich ausgestaltet werden sollte. Dazu wird untersucht, welche Aspekte aus wissenschaftlichen Erwägungen auf nationaler Ebene umwelthygienisch sinnvoll und erforderlich sind sowie welche Aspekte des gesundheitsbezogenen Umweltschutzes in die Zuständigkeit des Bundes fallen oder vom Bund vorgegeben werden können. Die Analyse bezieht die Bundesländer sowie weitere Interessensgruppen und Bundesbehörden ein, um eine inhaltliche Abstimmung für eine vorzuschlagende nationale Regelung bestmöglich unter Berücksichtigung der Verantwortlichkeiten der Länder hinsichtlich der Anpassungserfordernisse und Möglichkeiten zu sondieren und vorzuschlagen. Hierzu dienen Fachthemenkonferenzen mit der Ebene des Bundes, der Länder und Kommunen sowie mit weiteren Interessenvertretungen, um die Grundlagen einer nationalen Regelung zu erörtern. Während zu Beginn fachliche Aspekte des hitzebezogenen Gesundheitsschutzes im Vordergrund stehen, sollen im Weiteren politische und rechtliche Umsetzungsaspekte behandelt werden. Eine abschließende Synthesekonferenz erstellt eine Synopsis, fasst die Einzelergebnisse, Empfehlungen und Teilschlussfolgerungen zusammen, diskutiert und sondiert daraus abgeleitete Empfehlungen für ausgestaltbare Maßnahmen, die für einen nationalen Hitzeaktionsplan auf Bundesebene umgesetzt werden könnten.

Rechtsgutachten 'Finanzierungskompetenz des Bundes für Fördermaßnahmen im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung'

Das Projekt "Rechtsgutachten 'Finanzierungskompetenz des Bundes für Fördermaßnahmen im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung'" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M.,M.A..

Übergreifende rechtliche Fragestellungen zur nuklearen Ver- und Entsorgung, einschl. Finanzierung, Kosten- und Beitragsrecht sowie weitere im Zusammenhang mit der nuklearen Ver- und Entsorgung zu bearbeitenden Rechtsgebiete

Das Projekt "Übergreifende rechtliche Fragestellungen zur nuklearen Ver- und Entsorgung, einschl. Finanzierung, Kosten- und Beitragsrecht sowie weitere im Zusammenhang mit der nuklearen Ver- und Entsorgung zu bearbeitenden Rechtsgebiete" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Lenz und Johlen - Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

Freigabekonzepte einer neuen Strahlenschutzverordnung nach Euratom-Grundnormen 2013 in der Anwendung

Das Projekt "Freigabekonzepte einer neuen Strahlenschutzverordnung nach Euratom-Grundnormen 2013 in der Anwendung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BMU,BASE). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.Die bestehenden Freigaberegelungen nach § 29 Strahlenschutzverordnung werden nach Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom im Rahmen einer neuen Strahlenschutzverordnung derzeit fortgeschrieben und modernisiert. Für die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) ergibt sich als Sachverständigenorganisation des Bundes der Bedarf, ihre Kompetenz für BMUB bei der Wahrnehmung seiner Ressortaufgaben auf einer fortentwickelten Rechtslage und Praxis zu erhalten. Für Freigaben insbesondere bei der Stilllegung mehrerer Kernkraftwerke wird die GRS dazu, um auf aktuellem Stand zu bleiben, eine generische Bestandsaufnahme und Bewertung der Praxis vornehmen, in wie weit die den Regelungen der neuen Verordnung zugrunde liegenden Freigabekonzepte in der Anwendung zum Ausdruck kommen (Erfahrungsrückfluss). Es wird eine Evaluation der Praxis auf Basis standardisierter Kriterien und rechnerischer Methoden für Bewertungen von Expositionsszenarien erfolgen. Kriterien und Methoden als Werkzeuge der GRS werden im Rahmen des Vorhabens entwickelt werden. Relevant sind die bei verschiedenen Freigabepfaden auftretenden Stoff- und Massenströme nicht jedoch der konkrete Vollzug und einzelne Freigabeverfahren. Hinsichtlich Kompetenzerhalts der GRS ergeben sich somit folgende Arbeitsschwerpunkte: 1. Bestandsaufnahme und Bewertung der deutschen Freigabepraxis, 2. Abgleich von Stoff- und Massenströmen mit Freigabepfaden, 3. Entwicklung und Auswahl von standardisierten Kriterien zur Bewertung radiologischer Expositionsszenarien für allgemeine, generische Zwecke, 4. Fortentwicklung rechnerbasierter Methoden zur Bestimmung von Freigabewerten, sowie Vergleich aktuell eingesetzter Berechnungsprogramme (Benchmarking).

SOTEC-radio: Konzepte und Maßnahmen zum Umgang mit sozio-technischen Herausforderungen bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle, Teilprojekt B

Das Projekt "SOTEC-radio: Konzepte und Maßnahmen zum Umgang mit sozio-technischen Herausforderungen bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle, Teilprojekt B" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Sondervermögen Großforschung, Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse.Ziel des Vorhabens ist es aufzuzeigen, wie die soziotechnischen Herausforderungen bei der Endlagerung analytisch sinnvoll erfasst, beschrieben und bewertet werden können und wie sich die Wechselwirkungen zwischen Technik und Sozialem gestalten. Dazu wird ein differenziertes, systematisiertes Verständnis soziotechnischer Zusammenhänge und Herausforderungen entwickelt und fortgeschrieben. Darauf aufbauend werden als wichtiges Orientierungswissen wissenschaftliche Konzepte für die Analyse der soziotechnischen Herausforderungen erarbeitet. Im Ergebnis werden außerdem Handlungsempfehlungen für die Politik zum Umgang mit soziotechnischen Herausforderungen in Governance- und Management-Strukturen entwickelt. Durch verschiedene Disseminations- und Schulungsmaßnahmen trägt das Projekt auch zum Kompetenzerhalt, zur Nachwuchsförderung und zur Pflege internationaler Kooperationen bei. Das ITAS befasst sich weiter mit der Frage, wie über die sehr langen Zeiträume, über die ein Zwischenlager betrieben sowie ein Tiefenlager gebaut, gefüllt und geschlossen wird, Entscheidungsfähigkeit erhalten bleiben kann. Diese so genannte 'Long-term Governance' umfasst sowohl die Frage des technischen Kompetenzerhalts als auch die Frage, wie sich die zuständigen Institutionen an wandelnde Rahmenbedingungen anpassen können, damit auch in mehreren Jahrhunderten bei Entscheidungen noch das Gemeinwohl im Vordergrund steht. Dabei werden die Rollen und das Zusammenwirken von Behörden, politischen Entscheidungsträgern, der Industrie und der interessierten Öffentlichkeit untersucht.

SOTEC-radio: Konzepte und Maßnahmen zum Umgang mit sozio-technischen Herausforderungen bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle, Teilprojekt C

Das Projekt "SOTEC-radio: Konzepte und Maßnahmen zum Umgang mit sozio-technischen Herausforderungen bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle, Teilprojekt C" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Freie Universität Berlin - Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften - Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft - Forschungszentrum für Umweltpolitik.Ziel des Vorhabens ist es, aufzeigen, wie die soziotechnischen Herausforderungen bei der Endlagerung analytisch sinnvoll erfasst, beschrieben und bewertet werden können und wie sich die Wechselwirkungen zwischen Technik und Sozialem gestalten. Dazu wird ein differenziertes, systematisiertes Verständnis soziotechnischer Zusammenhänge und Herausforderungen entwickelt und fortgeschrieben. Darauf aufbauend werden als wichtiges Orientierungswissen wissenschaftliche Konzepte für die Analyse der soziotechnischen Herausforderungen erarbeitet. Im Ergebnis werden außerdem Handlungsempfehlungen für die Politik zum Umgang mit soziotechnischen Herausforderungen in Governance- und Managementstrukturen entwickelt. Durch verschiedene Disseminationsmaßnahmen trägt das Projekt zudem zum Kompetenzerhalt, zur Nachwuchsförderung und Pflege internationaler Kooperationen bei. In dem Forschungsverbund fokussiert das Forschungszentrum für Umweltpolitik / Freie Universität Berlin insbesondere die Themenfelder 'Regulierung und Interdependenzen'. In diesem Kontext werden die Einflüsse, Pfadabhängigkeiten, Konflikte sowie politischen Veränderungen bei der Zwischen- und Endlagerung analysiert. Des Weiteren werden die Wechselwirkungen zwischen den Institutionen auf den unterschiedlichen politisch-territorialen Ebenen (Kommunen, Bundesländer, Bund, EU und internationale Ebene) ebenso wie die Wechselwirkungen verschiedener Politikinstrumente untersucht.

Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat legt Ergebnisse vor

Per Kabinettbeschluss hat die Bundesregierung im Jahr 2018 die Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" eingesetzt. Ziel der Kommission unter Vorsitz des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat war die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen im Umgang mit unterschiedlichen regionalen Entwicklungen und den demografischen Wandel in Deutschland. In der Kommission befassten sich Expertinnen  und Experten u.a. aus Ministerien und kommunalen Spitzenverbänden in sechs Facharbeitsgruppen mit den Themen kommunale Altschulden, Wirtschaft und Innovation, Raumordnung und Statistik, technische Infrastruktur, soziale Daseinsvorsorge und Arbeit sowie Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft. Die Arbeit der Kommission mündete in Schlussfolgerungen von Bundesminister Horst Seehofer als Vorsitzendem sowie Bundesministerin Julia Klöckner und Bundesministerin Dr. Franziska Giffey als Co-Vorsitzenden zur Arbeit der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, die in dem Papier „Unser Plan für Deutschland - Gleichwertige Lebensverhältnisse überall“ gebündelt wurden. Das Bundeskabinett hat am 10. Juli 2019 die Schlussfolgerungen aus der Arbeit der Kommission zur Kenntnis genommen und zwölf konkrete Maßnahmen des Bundes zur Umsetzung beschlossen. Hierzu zählen die gezielte Förderung strukturschwacher Regionen mit einem neuen gesamtdeutschen Fördersystem,  die Schaffung von Arbeitsplätzen in strukturschwache Regionen, der flächendeckende Ausbau von Breitband und Mobilfunk, die Verbesserung von Mobilität und Verkehrsinfrastruktur in der Fläche, die Stärkung von Dörfern und ländlichen Räumen,  die Stärkung der Städtebauförderung und des sozialen Wohnungsbaus, eine Stärkung von Engagement  und Ehrenamt,  die Sicherung von Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, Verwirklichung von Barrierefreiheit in der Fläche, die Förderung des Miteinanders der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen sowie gleichwertige Lebensverhältnisse als Richtschnur für das Handeln des Bundes. Bezüge zum Thema Fläche bestehen durch die von der Kommission formulierte Anforderung einer stärkeren Nutzung der Möglichkeiten der Raumordnung, die mit einem eigenständigen Förderinstrument unterlegt werden soll. Damit sollen Impulse in Regionen mit besonderem Handlungsbedarf gegeben werden. Gedacht ist an die Stärkung der sog. zentralen Orte, an die Beschleunigung von Planungsprozessen, an die Entwicklung von Regionalentwicklungskonzepten unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern, an die stärkere Nutzung der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten (z. B. Festlegung von Sanierungsgebieten) und Instrumente  (z. B. Dorfentwicklung, Städtebauförderung), um die Ortskerne zu beleben und Investitionen in innerörtliche Bauprojekte für Investoren und Eigentümer attraktiver zu machen. Die  Schlussfolgerungen  aus der Kommissionsarbeit betreffen neben dem Bund Zuständigkeiten der Länder. Daher sind die Empfehlungen zwischen Bund, Ländern  und den kommunalen Spitzenverbänden zu erörtern. Mit der Umsetzung von  Maßnahmen soll  in dieser Legislaturperiode begonnen werden.

Fachberatung des BMUB bei wissenschaftlich-technischen Fragestellungen zu Ad-hoc-Problemen im Rahmen der Bundesaufsicht nach Art. 85 GG

Das Projekt "Fachberatung des BMUB bei wissenschaftlich-technischen Fragestellungen zu Ad-hoc-Problemen im Rahmen der Bundesaufsicht nach Art. 85 GG" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.

Evaluierung des gestuften Planungs- und Genehmigungsverfahrens Stromnetzausbau im Hinblick auf Wirksamkeit des Umweltschutzes (umweltfachlich, planerisch, rechtlich)

Das Projekt "Evaluierung des gestuften Planungs- und Genehmigungsverfahrens Stromnetzausbau im Hinblick auf Wirksamkeit des Umweltschutzes (umweltfachlich, planerisch, rechtlich)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Hitschfeld, Büro für strategische Beratung GmbH.Die Bundesregierung beabsichtigt einen beschleunigten Ausbau des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes. 2011 schufen die Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und im Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) die gesetzlichen Grundlagen dafür. Der Ausbau des Übertragungsnetzes soll nicht nur rechtssicher und effizient, sondern auch umweltverträglich und transparent erfolgen. Das Vorhaben soll das Spannungsverhältnis zwischen Beschleunigung und Umweltschutz untersuchen auf der Grundlage des geltenden Rechts und der Erfahrungen mit der Umsetzung. Zu berücksichtigen sind Beiträge und Erörterungen bei der öffentlichen und behördlichen Beteiligung, insbesondere die Stellungnahmen der Umweltseite. Untersuchungsgegenstände: Geht der Ansatz des beschleunigten Netzausbaus de facto zu Lasten von Umweltbelangen? Welchen Umwelt-, Ressourcenschutz- und Klimanutzen bringt das neue Planungs- und Genehmigungsverfahren unter weitgehender Konzentration der Entscheidungskompetenzen auf eine Bundesbehörde sowie eine Gerichtsinstanz? Wird Beschleunigung erreicht? Welchen Stellenwert erlangt der Umwelt- und Ressourcenschutz? Wo liegen die verfahrensrechtlichen und faktischen Grenzen bzw. Hemmnisse der 'neuen' Elemente des mehrstufigen Verfahrens (z.B. Auswahl und Prüfung von Alternativen im Rahmen der Umwelt- und der Raumverträglichkeitsprüfung, Einbezug und Berücksichtigung der Länderinteressen, potenzielle Konflikte zwischen Umweltschutzgütern); Verknüpfung formeller und Informelle Beteiligungselemente (Beteiligung / Information der Umweltverbände). Welche Rechtsfragen verzögern den Netzausbau, welche Lösungsansätze sind denkbar, was ist auf mehrstufige (kaskadenförmige) Verfahren übertragbar?

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