Die Stadt Neustadt an der Donau beabsichtigt die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens westlich von Hienheim. Aufgrund des großen Einzugsgebietes des „Westertals“, westlich von Hien-heim, kommt es bei Starkregenereignissen zu einer Überlastung des dort beginnenden Regenwasserkanals, welcher im Donauvorland endet und in die Donau entwässert. Geplant ist ein Erdbecken mit Damm am tiefen (östlichen) Ende der Flurnummer 526, Gemarkung Hienheim, Stadt Neustadt an der Donau. Der Zulauf des Beckens soll an dessen nordwestlichen Ende erfolgen. Hier werden die an-kommenden Wegseitengräben baulich so angepasst, dass diese in einen Durchlass in das Becken münden. Der Kreuzungsbereich der angrenzenden Wirtschaftswege wird so angepasst, dass bei Überstau des Durchlasses die Längs‐ und Querneigung des Wirtschaftsweges das Niederschlagswasser in das Becken leitet. Hierzu wird der Kreuzungsbereich flächig angehoben und dessen Querneigung stark in Richtung Beckeneinlauf geneigt. Es entsteht eine Art Flutmulde, die von landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen auch weiterhin problemlos passiert werden kann. Die Maßnahme trägt zu einer Entlastung des Regenwasserkanals bei.
Das Rheingebiet wurde in neun Bearbeitungsgebiete unterteilt, wovon Baden-Württemberg aufgrund seiner geographischen Lage als einziges deutsches Bundesland Anteile an fünf Bearbeitungsgebieten hat: Alpenrhein/Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar und Main. Ein weiteres Bearbeitungsgebiet in Baden-Württemberg ist das Donaueinzugsgebiet.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut, beantragt mit Unterlagen vom 02.04.2024 die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens für Renaturierungsmaßnahmen an der Donau, nahe Irnsing im Bereich von Fluss-km 2431,0 – 2429,6. Das Vorhaben dient der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), sowie der Umsetzung des ökologischen Entwicklungskonzepts Donau und des FFH-Managementplans für das Gebiet 7136-304 Donau zwischen Ingolstadt und Weltenburg. Ziel ist insbesondere die Reaktivierung von Auen- und Fließgewässerdynamik sowie die Verbesserung von Lebensräumen für rheophile aquatische Organismen. Hierzu sind Maßnahmen im Gewässer in Form von der Schaffung eines Seitenarms sowie Ufer- und Sohlgestaltung zur Habitatsverbesserung typischer Pflanzen- und Tierarten vorgesehen.
Der Zweckverband Hafen Straubing-Sand, Europaring 4, 94315 Straubing, hat mit Antrag vom 29.09.2023, ergänzt mit Unterlagen vom 13.11.2023, eine wasserrechtliche Genehmigung für den Neubau einer Hafenhalbinsel mit Schwergutplatte für die Schaffung von zusätzlichen Schiffsliegeplätzen und Betriebsflächen für den Güterumschlag, insbesondere für den Schwergutumschlag, im bestehenden Hafenbecken des Hafens Straubing-Sand beantragt. Die Maßnahme stellt einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG dar. Es wird ein Verfahren nach § 68 WHG durchgeführt. Die Stadt Straubing als zuständige untere Wasserrechtsbehörde gibt bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Das Vorhaben bedarf gemäß § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht. Nach § 5 Abs. 1 UVPG stellt die zuständige Behörde auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabensträgers sowie eigener Informationen fest, ob nach den §§ 6 bis 14b UVPG für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht oder nicht. Die allgemeine Vorprüfung wird gemäß § 7 Abs. 1 UVPG als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Prüfung hat ergeben, dass für dieses Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht, da dessen Ausführung bei überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien nach Einschätzung der zuständigen unteren Wasserrechtsbehörde der Stadt Straubing keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Das Vorhaben befindet sich in einem Industriegebiet, welches aufgrund der bereits vorhandenen Industriebetriebe entsprechend stark frequentiert ist. Auf der Fläche, auf der das Vorhaben umgesetzt werden soll, sind keine empfindlichen Schutzgüter oder besondere örtliche Gegebenheiten vorhanden. Zu berücksichtigen ist, dass sich in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben Natura 2000-Gebiete, nämlich das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen“ und das Europäische Vogelschutzgebiet „Donau zwischen Straubing und Vilshofen“, befinden. Durch die direkte Gewässeranbindung an die Donau könnten diese Gebiete beeinträchtigt werden. Die Prüfung der Erheblichkeit der möglichen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben auf die Natura 2000-Gebiete wurde in einer Erheblichkeitsabschätzung durchgeführt. Als Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass keine erheblichen Auswirkungen auf die Natura 2000-Gebiete zu erwarten sind. Durch festgesetzte Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden nachteilige Auswirkungen auf die Natura 2000-Gebiete ausgeschlossen. Auch aus Sicht des Fachlichen Naturschutzes kann das Vorhaben unter Berücksichtigung der festgesetzten Maßnahmen umgesetzt werden. Unter Einbeziehung der Vorkehrungen des Vorhabensträgers und der Vorgaben der beteiligten Behörden sind erhebliche Umweltauswirkungen auch auf andere Schutzgüter offensichtlich ausgeschlossen. Bei dem Vorhaben Neubau einer Hafenhalbinsel mit Schwergutplatte sind daher keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die Verpflichtung zur Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt daher. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Gebietsbeschreibung Das LSG liegt in der Landschaftseinheit Nördliches Harzvorland nördlich von Osterwieck. Nach Norden schließt sich das LSG „Großes Bruch“ an. Der Große Fallstein stellt einen fast vollständig bewaldeten sanft aufragenden Muschelkalkrücken eines von Norwest nach Südost streichenden salztektonischen Breitsattels dar, der sich über den Huy fortsetzt. Der Kleine Fallstein ist ein westlich des LSG gelegener Höhenzug. Die Wälder des Großen Fallsteins sind nahezu vollständig von Ackerflächen umgeben. Lediglich am südwestlichen Rand und östlich vom Waldhaus grenzen Grünlandflächen an, teilweise umgeben von Wald. Vorwiegend am südlichen Rand des Fallsteins bilden zumeist kleinflächige Streuobstwiesen den Übergang zur offenen Landschaft. Das sehr abwechlungsreiche Relief und eine Vielzahl von Erdfällen beleben das Gebiet. Die höchste Erhebung auf dem Kamm des Fallsteins liegt bei 288 m über NN, der Hohe Fallstein erreicht 286,7 m über NN. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Das nördliche Harzvorland wurde bereits vor zirka 7500 Jahren von den Bandkeramikern besiedelt, die aus den Donaugebieten einwanderten und als Pflanzenbauer und Viehhalter seßhaft wurden. Um Flächen für den Ackerbau zu gewinnen, wurden Wälder gerodet. Der heranwachsene nacheiszeitliche Waldbestand konnte sich somit nur in Räumen entwickeln, in denen die Besiedlung aufgrund der ungünstigen naturräumlichen Gegebenheiten erschwert wurde. Ein derartiges zusammenhängendes Waldgebiet erstreckte sich, den Fallstein einschließend, zwischen Oker und Ilse und setzte sich weiter im Harz fort. Diese Waldgebiete waren von Siedlungen umgeben, so auch der Fallstein. Dies trifft bereits für die Linienbandkeramikkultur zu, wie Siedlungen bei Veltheim, Hessen, Deersheim und Osterwieck belegen, Gebiete, die auch später immer besiedelt blieben. Die Schnurkeramikkultur dagegen drang erstmals auch nach Osterode und Rhoden vor, in Gegenden, die im Rahmen des herrschaftlichen Landesausbaus entwaldet wurden, wie ihre Namen besagen. Die letzte und einschneidenste Rodungsperiode zu Beginn des 11. Jahrhunderts ließ den Fallstein als eine der wenigen ”Waldinseln” verschont. Die Ortsnamen mit der Endung ”-rode”, zum Beispiel Göddeckenrode, Wülperode, Suderode und Lüttgenrode entstanden zu dieser Zeit. Im Mittelalter wurden die Wälder zunehmend zur Streugewinnung und als Waldweide genutzt, so daß Niederwaldbetrieb vorherrschte. Die am Nordwestrand des Mitteldeutschen Trockengebietes gelegenen Lößböden galten als Vorzugsgebiete für Siedlungs- und Wirtschaftsstandorte. Hier wurde der Ackerbau zur Haupterwerbsquelle, auf deren Grundlage sich viele agrarorientierte Wirtschaftszweige entwickelten. Zur Zeit der Industrialisierung, in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, entwickelte sich neben dem zentralen Wirtschafts- und Kulturzentrum Halberstadt auch die Stadt Osterwieck zu einem Handelszentrum. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Geologisch liegt das LSG in der Struktur des Subhercynen Beckens, das aus mesozoischen Sedimentgesteinen und Salzgesteinen im Untergrund, das heißt Zechstein, aufgebaut ist. Im Norden wird das Becken vom paläozoischen Grundgebirge der Flechtingen-Roßlauer Scholle und im Süden vom Harz begrenzt. Der oberflächennahe Strukturbau wird durch Fließprozesse der Salzgesteine und durch dadurch verursachte Verformungen und Brüche in den Deckschichten der Salzgesteine, also durch Salztektonik, bestimmt. Tertiäre Sedimente sind an lokale Senkungsbereiche gebunden. Die quartäre Schichtenfolge beinhaltet sowohl voreiszeitliche Schotter als auch durch die Vereisung gebildete Geschiebelehme beziehungsweise -mergel und Schmelzwassersande. Zu den jüngsten Ablagerungen gehören Fließerden, seltener Schutte und Löß. Sie sind zwar relativ geringmächtig, aber überall verbreitet. Der Große Fallstein ist eine durch salztektonische Hebung gebildete, uhrglasförmige Aufwölbung der Schichten des Muschelkalkes mit herzynischer Streichrichtung seiner Kammlinie. Der Große Fallstein erhielt seine Form durch den bevorzugten Abtrag der ihn verhüllenden weicheren Ton- und Schluffsteine des Keupers. Neben der mechanischen Erosion unterliegt der Kalkstein in stärkerem Maße der Lösung durch Wasser, das heißt der Verkarstung. Die Stärke der Verkarstung ist von der Wasserwegsamkeit des Gesteins wie Porosität, Klüftigkeit und Bankung abhängig. Erdfälle gaben dem Fallstein seinen Namen. Sie kommen im gesamten LSG vor, häufen sich aber auf den niederschlagsreichen Kuppenlagen zwischen Stüh und Breitem Stein. Die Erdfälle und die Kalksinterbildungen am nördlichen Fuße des Fallsteins sind Erscheinungen des Kalkkarstes. Die rezenten Quellkalkbildungen der Karstquelle an der Steinmühle am Nordhang des Fallsteins zeigen das Andauern dieses Prozesses bis heute. Bodengeographisch gehört der Große Fallstein zu den Muschelkalkaufwölbungen des Ostbraunschweigischen Löß-Hügellandes. Aufgrund seiner Höhenlage empfängt er einen Jahresdurchschnittsniederschlag von 600-700 mm. Die Niederschläge und die damit verbundene Bewaldung sind die Ursachen für die Vormacht der Lessivé-Böden, die im Kontrast zu den Pararendzinen und Tschernosemen der umgebenden Landschaften stehen. Auf den Hanglagen des bewaldeten Großen Fallsteins sind schwach stauvernässte Fahlerden und erodierte Fahlerden aus Löß über schuttführendem, schluffigem, olivgrünem Ton weit verbreitet. Darunter folgen Kalksteine und Kalkstein-Mergel-Wechsellagerungen des Mittleren und Unteren Muschelkalkes. In Mulden und Rinnen sind Pseudogley-Fahlerden bis Pseudogleye ausgebildet. Die höhere Lößmächtigkeit auf den nordöstlichen Hanglagen ist dabei bemerkenswert. Im Kuppenbereich ist der Löß geringmächtig und durch Umlagerungs- und pedogenetische Prozesse schutthaltig und tonig. Hier sind flach entwickelte Fahlerden, erodierte Fahlerden und Braunerden bis Kalkbraunerden vorhanden. Im Osteroder Holz wird Kalkstein und Mergel des Mittleren Muschelkalkes durch drenthestadiale Ablagerungen, das heißt Schmelzwassersande und selten Geschiebelehm, überlagert. Diese Ablagerungen sind von einer Lößdecke verhüllt, die in den Rinnenbereichen über 2 m mächtig sein kann. Im Löß und sandunterlagerten Löß sind Fahlerden entwickelt. Lokal kommen Parabraunerde-Braunerden aus Sandlöß über Schmelzwassersand und umgelagertem Sandlöß vor. Über Geschiebelehm sind Pseudogleye und Pseudogley-Fahlerden entwickelt. Am Waldhaus, auf dem südlichen Hangfuß des Großen Fallsteins, besteht der geologische Untergrund aus Schiefertonen und Schluffsteinen mit Mergelsteinbänken des Mittleren Keupers, der im Südteil transgressiv von Ablagerungen der Unteren Kreide, Tonen mit einzelnen Lagen aus Brauneisenstein-Konglomerat, überlagert ist. Darüber lagern im Norden dieses Gebietes Geschiebelehme und Schmelzwassersande. Die Lößdecke erreicht teilweise eine Mächtigkeit von einem Meter. Die größte Fläche nehmen Fahlerden und erodierte Fahlerden ein. In geringmächtigen Lößdecken sind Braunerden bis Braunerde-Rendzinen und Pelosole entwickelt. Selten sind die Täler beständig wasserführend. Hier kommen Gleye und Anmoorgleye vor. Das Grundwasser liegt als Kluftwasser oder Porenwasser im karbonathaltigen Festgestein des Fallsteins vor. Eine Grundwasserscheide erstreckt sich entlang des Kammes, so daß das Grundwasser in südwestliche Richtung zur Ilse und in nordöstliche Richtung zum Großen Bruch hin fließt. Während die Grundwasserflurabstände südlich der Grundwasserscheide 100 m betragen, nehmen sie nordöstlich davon auf weniger als 20 m ab. Trinkwasserschutzgebiete befinden sich im westlichen und nordöstlichen Bereich des LSG. Vor allem an den westlichen bis südlichen Hängen führen die Täler Wasser, das sich am Rande des Fallsteins in Bächen, zum Beispiel im Mühlgraben, ansammelt, die in Richtung Ilse entwässern. In nördliche Richtung, zum Großen Bruch hin, entwässern beipielsweise der Steinbach und der Zieselbach. Die jährlichen Niederschläge liegen am Großen Fallstein bei über 600 mm, das Mittel der Lufttemperatur beträgt 8,5°C. Teilweise flächenhafte Kaltluftströmungen fließen überwiegend vom Fallstein in südwestliche Richtung ab. Pflanzen- und Tierwelt Die potentiell natürliche Vegetation des Fallsteins ist der Haargersten-Buchenwald, der in Teilen des LSG noch in seiner natürlichen Ausprägung vorhanden ist. Das LSG ist nahezu vollständig bewaldet und wird von großflächigen Laubmisch- und Laub-Nadelwäldern eingenommen. Die Übergangsstellung des Gebietes zwischen dem östlichen und dem westlichen subherzynen Harzvorland kommt durch Arealüberschneidungen von subkontinental verbreiteten Arten, zum Beispiel Frühlings-Adonisröschen, Diptam oder Weißes Fingerkraut, und subatlantisch orientierten Buchenwaldpflanzen wie Erdbeer-Fingerkraut, Waldgerste oder Wald-Schwingel zum Ausdruck. Neben verschiedenen Buchenwaldformen tritt besonders an den südexponierten Hängen ein Traubeneichen-Hainbuchenwald auf. Hier sind der Baumschicht Feld-Ahorn und Elsbeere beigemischt, und in der Bodenflora treten eindrucksvoll Türkenbund-Lilie und Vielblütige Weißwurz in Erscheinung. Weit verbreitet in der Strauchschicht des Gebietes ist der Seidelbast. Im Süden des LSG befindet sich ein Ahorn-Eschen-Gründchenwald, der einen besonders schönen Frühjahrsaspekt aufweist. Hohe Schlüsselblume, Hohler Lerchensporn, Märzbecher, Bären-Lauch und Aronstab bilden dann einen dichten Blütenteppich. Zahlreiche weitere bemerkenswerte Pflanzen, viele davon zählen in Sachsen-Anhalt zu den gefährdeten Arten, sind am Fallstein zu betrachten. So kommen Geflecktes, Stattliches und Purpur-Knabenkraut, Fliegen-Ragwurz, Gemeine Akelei, Weiße Waldhyazinthe und Fransen-Enzian vor. Die Wälder des Fallsteins werden von einer artenreichen Kleinvogelwelt bewohnt und zeichnen sich durch eine hohe Greifvogeldichte aus. Hier ist besonders der Rotmilan zu erwähnen, der im nördlichen Harzvorland weltweit seinen Verbreitungsschwerpunkt hat. In den Abendstunden kann man bei etwas Geduld auch den "Schnepfenstrich" beobachten, den Balzflug der Waldschnepfe. An den wenigen feuchten Stellen des Gebietes kommen Erdkröte, Gras- und Teichfrosch vor. Auch Blindschleiche und Zauneidechse gehören zu den Bewohnern des LSG. Entwicklungsziele Besonders die oberen Lagen des Fallstein-Höhenzuges sind durch forstliche Nutzungen sehr eintönig geworden. An anderen Stellen setzten bereits umfangreiche Maßnahmen zur Förderung der Buchenverjüngung ein. Die bestehenden Laub-Nadelmischbestände sowie die kleinflächigen Nadelforste sind langfristig in naturnahe Laubwälder umzuwandeln. Die Waldgebiete des Fallsteins sind besonders für die Naturbeobachtung geeignet. Erforderliche infrastrukturelle Maßnahmen verlangen eine besondere Rücksichtnahme. Sie bedürfen vor allem einer Abstimmung mit dem erforderlichen Ausbau von Wander- und Radwanderwegen. Exkursionsvorschläge Durch das Waldgebiet des Fallstein führen Wanderwege, die auch mit dem Fahrrad befahren werden können. Der Verbindungsweg der Ortschaften Hessen und Rhoden durchquert das LSG im nördlichen Bereich. Den höchsten Abschnitt des Weges legt man durch das NSG „Großer Fallstein“ zurück, wo man am Fuß des Hohen Fallsteins vorbei bis auf 278 m über NN gelangt. Je nach Fahrtrichtung verläßt man bei zirka 210 m über NN am östlichen Rand beziehungsweise bei 220 m über NN am westlichen Rand das Waldgebiet und damit das Landschaftsschutzgebiet. Eine andere Möglichkeit, das LSG zu durchwandern oder mit dem Fahrrad zu erkunden, bietet sich in Nord-Süd Richtung von Veltheim nach Osterwieck. Vorbei am Veltheimer Friedhof erreicht man auf diesem Weg die Wald- und gleichzeitig LSG-Grenze, überquert bei 278 m über NN den Kamm des Fallsteins, der gleichzeitig Kreuzungspunkt mit dem Fahrradweg Hessen-Rhoden ist, und benutzt diesen in westliche Richtung, bis nach etwa 30 m ein Weg in südliche Richtung nach rechts abzweigt. Nach zirka 150 m verläßt man den Weg und begibt sich in südliche Richtung. Jetzt führen mehrere Wege deutlich abwärts, bis man schließlich Osterwieck erreicht, eine Stadt, in welcher sich ein Spaziergang durch den Stadtkern lohnt. Osterwieck Neben Goslar und Halberstadt liegt Osterwieck als eine der bedeutendsten Städte dieser Region zirka 2 km südlich des LSG an der Ilse. Vermutlich ist die Stadt, an der alten Handelstraße zwischen Halberstadt, Braunschweig und Hildesheim liegend, identisch mit dem um 780 unter Karl des Großen eingerichteten Missionsbistum Seligenstadt. Der Name Osterwieck wurde erstmals im Jahr 1073 urkundlich erwähnt. Obwohl das Bistum kurz nach 800 nach Halberstadt verlegt wurde, spielte Osterwieck wirtschaftlich weiter eine wichtige Rolle. Anfang des 13. Jahrhunderts gab es in der Stadt zwei Kirchen, die Stephanikirche und die Nikolaikirche, um welche sich jeweils eine Siedlung etablierte. Ende des 15. Jahrhunderts wurde eine Mauer um diesen Stadtkern errichtet, die heute nur noch in kleinen Resten erhalten ist. Neben Goslar oder Quedlinburg gehört Osterwieck zu den Städten, in denen das niedersächsische Fachwerk des 16. und 17. Jahrhunderts noch an vielen Gebäuden erhalten ist. Anlaß für den Bau dieser Fachwerkhäuser war im Jahr 1511ein Brand. Der gesamte Stadkern steht unter Denkmalschutz. Von den 328 Gebäuden gelten 118 als Einzeldenkmal. Besucht man zum Beispiel Eulenspiegels Osterwiecker Adresse, Schulzenstraße Nr. 8, steht man vor einem Fachwerkhaus des Jahres 1534. Die närrische Bilderschrift vor dem Eingang versetzt den Besucher in die sagenhafte Welt des Till Eulenspiegel, der von der Magdeburger Ratslaube fliegen wollte, in Bernburg ein querulanter Turmwächter war und vor dem Halberstädter Dom mit Brot und in Quedlinburg mit Hühnern handelte. In der sachlichen Deutung der geschnitzten Bilder kann man auf dem Wappen eine Schere erkennnen, die auf die Schneiderherberge im Eulenspiegelhaus hindeutet. Ein weiteres Zeichen in Osterwieck nahe des Marktes zeigt Zweige, einen Warenballen, ein Faß, einen Ankter und den geflügelten Merkurstab, das Symbol der Kaufleute. In der heutigen Rössingstraße erbaute im Jahre 1579 Ludolph von Rössing den ”Bunten Hof”, von dem leider nur noch ein Flügel mit einem Treppentürmchen erhalten geblieben ist. Der Name erinnert an den Brauch, Fachwerkfelder ursprünglich mit Malereien zu verzieren. Die Wendeltreppe im Turm führt hinauf zum ”Rittersaal”, der nicht nur die Wohlhabenheit des Besitzers, sondern auch die Meisterschaft der Zimmerer zeigte. Doch darf der Besucher von den Fachwerkhäusern Osterwiecks keine allzubunten Farben erwarten, da damals Erdfarben wie dunkles Balkenbraun oder Schwarz, Lehmgelb und verhalten wirkendes Blau und Rot verwendet wurden. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts; © 2000; Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt; ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband; © 2003; Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt; ISBN 3-00-012241-9; LSG "Waldgebiet Fallstein" Letzte Aktualisierung: 29.07.2019
Für den "Energieatlas Baden-Württemberg" wurden die Standorte der bestehenden Wasserkraftanlagen sowie Regelungs- und Sohlenbauwerke der Einzugsgebiete Neckar, Donau, Hochrhein und Bodensee/Alpenrhein aus dem Anlagenkataster Wasserbau (AKWB) übernommen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Im Rahmen des "Energieatlas Baden-Württemberg" wurden für die Einzugsgebiete Neckar, Donau, Hochrhein, Main, Oberrhein und Bodensee/Alpenrhein eine Potenzialanalyse für die Wasserkraft erstellt. Dabei wurde von Herbst 2008 bis 2016 das Potenzial der Wasserkraft an Standorten bis 1 MW systematisch untersucht, ausgenommen der schiffbare Abschnitt zwischen Plochingen und Mannheim im Neckar-Einzugsgebiet, dessen Wasserkraftanlagen durchweg eine Leistung von mehr als 1 MW aufweisen. Zur Ermittlung der Wasserkraftpotenziale wurden an fischökologischen Erfordernissen orientierte standardisierte Festlegungen zu ökologischen Abflüssen getroffen, insbesondere anhand des Wasserkrafterlasses Baden-Württemberg. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Die Uniper Kraftwerke GmbH betreibt im Auftrag der Donau-Wasserkraft AG an der Donau das Kraftwerk Bertoldsheim und das Kraftwerk Bittenbrunn. Zwischen den beiden Kraftwerken sollen an einem Abschnitt des Donauufers naturschutzfachlich begründete Strukturverbesserungsmaßnahmen durchgeführt werden. Das eigentliche Vorhaben liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Rennertshofen und umfasst den ca. 1,1 km langen, linken Uferabschnitt der Donau stromaufwärts zur Einmündung der Ussel östlich der Staustufe Bertoldsheim zwischen Fluss-km 2486,3 und Fluss-Km 2487,4. Das Projektziel ist die Schaffung eines naturnahen Auwald- und Altarmbereiches durch die Förderung der natürlichen Erosion.
Blatt Augsburg wird von den Molassesedimenten des Alpenvorlandes dominiert. Im Nordteil des Kartenausschnitts ist ihre Begrenzung zum Jura der Schwäbischen Alb und zum Nördlinger Ries erfasst. Der Flusslauf der Donau stellt eine deutliche Grenzlinie zwischen diesen Gebieten dar. Die größte Fläche im Kartenausschnitt nimmt das Molassebecken des Alpenvorlandes ein. Der Schutttrog der Alpen ist mit tertiären Ablagerungen verfüllt. Die an der Oberfläche lagernden miozänen Lockersedimente der Vorlandmolasse werden großflächig von quartären Deckschichten überlagert, z. B. Schotterebenen der Schmelzwasserflüsse, Löss oder holozänen Moor- und Auesedimenten. Die durch Karbonat betonartig verkitteten Flusskonglomerate der glazialen Schotterterrassen werden als Nagelfluh bezeichnet und sind charakteristische Bildungen im Molassebecken. In der Schwäbischen Alb am Nordrand der Karte sind Kalk-, Mergel- und Dolomitsteine des oberen Juras aufgeschlossen. Umlagerungsbildungen wie Alblehm sind in den Niederungen und Senken weit verbreitet. Der Bereich des Nördlinger Ries ist von Trümmermassen und Impaktbrekzien aus kristallinen Gesteinen des Grundgebirges markiert. Das Ries wird als Krater eines Meteoriten interpretiert, der im oberen Miozän aufprallte. Die Jura-Sedimente in seiner randlichen Umgebung sind stark zerquetscht und deformiert. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, gewährt ein geologisches Profil zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Die Profillinie quert das Kartenblatt von Nord nach Süd und kreuzt dabei das Nördlinger Ries, das Donauried sowie die Vorlandmolasse der Alpen.
Wasserrahmenrichtlinie Mit Einführung der Wasserrahmenrichtlinie wurde europaweit angestrebt, alle Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer bis spätestens 2027 in einen "guten Zustand" zu überführen. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist ein starkes politisches Instrument in der bundesweiten und europäischen Wasserpolitik. Die WRRL vereint nicht nur moderne Ansätze des Gewässerschutzes, sondern bündelt auch vielzählige Einzelrichtlinien des Wasserrechts der EU. Die WRRL ist in Deutschland verankert im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), in der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV) und in der Grundwasserverordnung (GrwV). Um den Zielen eines modernen Gewässerschutzes gerecht zu werden, wird viel getan. Es werden umfangreiche Informationen über den Zustand unserer Gewässer erhoben und in Beziehung zu den vielfältigen Belastungen gesetzt. Auf dieser Wissensbasis werden Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands abgeleitet und in Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen dokumentiert. Diese Pläne und Programme bilden die Handlungsgrundlage für den Gewässerschutz in Deutschland und der Europäischen Union. Mit der Wasserrahmenrichtlinie wurde es möglich, Gewässerschutz von der Quelle bis zur Mündung im Gewässer-Einzugsgebiet durchzuführen. In Deutschland werden dafür 10 Flussgebietseinheiten ausgewiesen. Diese Einzugsgebiete der großen Fließgewässer Donau, Eider, Elbe, Ems, Maas, Oder, Rhein, Schlei/Trave, Warnow/Peene und Weser decken das komplette Gewässernetz in Deutschland ab. Diese Einheiten bilden die nationalen Planungsräume, in denen die WRRL umgesetzt wird. Umsetzung und Ergebnisse der WRRL Die WRRL wird fortlaufend umgesetzt und die dafür erforderlichen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme fortgeschrieben. Dabei werden in einem Turnus von 6 Jahren bestimmte Umsetzungsschritte vorgenommen. Jeder Turnus entspricht einem eigenen Bewirtschaftungszeitraum. Verantwortlich für die Umsetzung der WRRL sind vor allem die Bundesländer. Auch der Bund zeichnet für das Erreichen der Ziele der WRRL an den Bundeswasserstraßen verantwortlich. Gegenwärtig stehen wir am Beginn des dritten Bewirtschaftungszeitraumes, der bis 2027 dauern wird. Die für diesen Zeitraum entwickelten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme wurden im Dezember 2021 veröffentlicht und im März 2022 an die Europäische Kommission übermittelt. Mehr über die Ergebnisse erfahren Sie hier .
Origin | Count |
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Type | Count |
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