Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz, des Bundesinstitutes für Risikobewertung, des Robert Koch-Institutes und des Umweltbundesamtes Neuer UMID über Bürgerbeteiligung im Umwelt- und Gesundheitsschutz Bürgerinnen und Bürger fordern immer häufiger an wichtigen Entscheidungsprozessen beteiligt zu werden. Sie wollen ihre Positionen und Argumente einbringen, statt von bereits gefassten Beschlüssen nur zu lesen oder zu hören. Menschen werden daher heute stärker in Planungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen als bisher, etwa bei Lärmfragen, beim Aus- und Umbau der Energieversorgung oder bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Die Erfahrungen zeigen: Planungen und Projekte können von den Vorschlägen und der Expertise der Betroffenen profitieren. Zudem lassen sich durch frühe Beteiligungen gesellschaftliche Kontroversen vermeiden oder versachlichen. Autorinnen und Autoren aus Behörden, Wissenschaft und Bürgerinitiativen haben in der neuen Ausgabe der Zeitschrift Umwelt und Mensch – Informationsdienst (UMID) Positionen, Perspektiven und Beispiele zum Thema Bürgerbeteiligung dargestellt. Sie zeigen, wie sich Mitwirkungsformen gestalten oder weiterentwickeln lassen und erklären neue gesetzliche Regelungen zur Bürgerbeteiligung im Themenfeld „Umwelt und Gesundheit“. Für Politiker, Projektmanager und Bürger liefern die Beiträge viele praktische Informationen, zu wichtigen Standards für Beteiligungsverfahren oder einzelnen Methoden wie Dialogforen oder Workshops. Durch mehrere rechtliche Neuerungen wurde die Bürgerbeteiligung in Deutschland gestärkt. Dazu gehören das am 26. Februar 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten und das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung der Planfeststellungsverfahren vom 31. Mai 2013. Die Europäische Union hat das Jahr 2013 zudem zum Jahr der Bürgerinnen und Bürger erklärt. Damit will sie die in der EU vorhandenen Möglichkeiten, sich am europäischen Gesetzgebungsprozess zu beteiligen, besser bekannt machen. Für die Redaktion der Zeitschrift UMID ist dies Anlass, der Bürgerbeteiligung an Projekten und Prozessen im Themenfeld „Umwelt und Gesundheit“ in Deutschland ein eigenes Heft zu widmen. Neben den neuen Gesetzen erläutern die Autoren und Autorinnen bereits bestehende Beteiligungsmöglichkeiten, zum Beispiel beim Planen und Umsetzen von Lärmminderungsmaßnahmen. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie eröffnet bereits seit 2002 einigen Spielraum für die Gestaltung von Beteiligungen. Das Umweltbundesamt förderte daher ein Projekt, das neue Verfahren der Bürgerbeteiligung beim Lärmschutz erprobt. Erfahrungen und Ergebnisse des Projektes werten die Forscher und Forscherinnen im neuen UMID jetzt erstmals aus. Konkrete Erfahrungen bei der Bürgerbeteiligung in gesellschaftlich kontrovers diskutierten Bereichen schildert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) an zwei Beispielen. Im Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm hat das BfS über mehrere Jahre die öffentliche Beteiligung an wissenschaftlichen Untersuchungen zu Auswirkungen des Mobilfunks auf Menschen und die Umwelt durch Bürgerinnen und Bürger, Nichtregierungsorganisationen, Bürgerinitiativen und Ärztegruppen organisiert. Welche Folgen die fehlende Einbeziehung der Öffentlichkeit haben kann, schildert das BfS am Beispiel der Schachtanlage Asse, die es 2009 als Stilllegungsprojekt übertragen bekommen hat. Einst als Vorzeigeprojekt gefeiert, war das gesellschaftliche Umfeld um die Asse im Jahre 2009 von Kritik und Misstrauen an staatlichem Handeln geprägt. Neben den geologischen und technischen Fragen der sicheren Stilllegung geht es dem BfS darum, die verunsicherte Bevölkerung in den weiteren Prozess zur sicheren Schließung des Endlagers direkt einzubinden. Die Bewertung gesundheitlicher Risiken, die von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen ausgehen können, trifft bei Bürgerinnen und Bürgern auf großes Interesse. Wissenschaftler des mit der Risikokommunikation auf diesem Feld gesetzlich beauftragten Bundesinstituts für Risikobewertung stellen neue, insbesondere dialogorientierte Verfahren wie Verbraucherkonferenzen oder Verbraucherschutzforen vor. Sie wurden in den letzten Jahren eingesetzt, um neben der Erörterung des wissenschaftlichen Sachstandes vor allen Dingen die Informations- und Kommunikationsbedürfnisse der von einer Risikothematik betroffenen Personengruppen in Erfahrung zu bringen und die Risikokommunikation dahingehend effizient zu gestalten. Ziel ist ein partizipativer Dialog, über den die Bürgerinnen und Bürger Einblick in die Kriterien behördlicher Entscheidungen erhalten. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint drei- bis viermal pro Jahr und informiert kostenlos zu Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Die am Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) – neben dem Bundesumweltministerium, dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesverbraucherschutzministerium – beteiligten Einrichtungen Umweltbundesamt, Bundesamt für Strahlenschutz, Bundesinstitut für Risikobewertung und Robert Koch-Institut geben den UMID gemeinsam heraus.
Zu Beginn des Jahres 2009 hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Verantwortung für die Schachtanlage Asse II übernommen.
Die Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ist nach jetzigem Kenntnisstand die beste Variante beim weiteren Umgang mit den dort eingelagerten radioaktiven Abfällen. Dies ist das Ergebnis des Optionenvergleichs zur Schließung der Asse. „Wir stehen nicht nur vor einer großen wissenschaftlich-technischen Herausforderung, sondern wir werden den Weg zu einer dauerhaften Sicherheit nur zusammen mit den Menschen vor Ort gehen können“, sagte der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, am 15. Januar 2010 in Hannover bei der Vorstellung des Ergebnisses. Untersucht wurden neben der Rückholung auch die Vollverfüllung der Schachtanlage sowie die Umlagerung der Abfälle in tiefere Schichten der Asse. Alle drei Schließungsoptionen sind anhand vorher festgelegter Beurteilungsfelder und Kriterien bewertet worden. Ergebnis des Vergleichs ist, dass auf Basis des heutigen Wissenstands die vollständige Rückholung der Abfälle aus der Asse anzustreben ist, da ein Langzeitsicherheitsnachweis erbracht werden kann. Gegen die Vollverfüllung spricht, dass für diese Schließungsvariante derzeit nicht gesagt werden kann, ob ein Langzeitsicherheitsnachweis gelingt. Bei der Umlagerung der Abfälle besteht zudem das Risiko, keinen geeigneten Einlagerungsbereich zu finden. Außerdem dauert diese Stilllegungsoption weitaus am längsten. Keine der drei Varianten ist optimal, alle bergen Unsicherheiten für die Realisierung.
In der Schachtanlage Asse II lagert mit rund 28 Kilogramm offensichtlich mehr als dreimal so viel hochgiftiges Plutonium wie bislang angenommen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Arbeitsgruppe um den ehemaligen Asse-Betreiber Helmholtz Zentrum München. Bislang war immer von neun Kilogramm die Rede. Offensichtlich beruht diese Angabe aber auf einem Übertragungsfehler zwischen einer Abteilung des Forschungszentrums Karlsruhe und der damals zuständigen Gesellschaft für Strahlenforschung (GSF).
Am 10. September 2010 wurde ein neuer Inventarbericht zur Asse an den Untersuchungsausschuss Asse in Niedersachsen und an die Bundestagsausschüsse Umwelt und Forschung übersandt. Die Projektgruppe Jülich des Helmholtz-Zentrums München (HMGU) hat den neuen Bericht zum radioaktiven Inventar der Schachtanlage Asse II auf Veranlassung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erstellt. Wie aus dem Inventarbericht hervorgeht, lagert in dem Stollen Asse II bei Wolfenbüttel seit den 1970er Jahren das Zehnfache der bislang vermuteten Menge an mittelradioaktivem Müll.
Für Belastungen, die im Zusammenhang mit der Schachtanlage Asse II stehen, erhält die Region vom Bundesumweltministerium in den nächsten Jahren einen finanziellen Ausgleich in Millionenhöhe. Die erste Tranche von einer Million Euro gab Bundesumweltministerin Barbara Hendricks am 3. Dezember 2014 zur Auszahlung an die vom Landkreis Wolfenbüttel gegründete "Zukunftsfonds Asse gGmbH" frei. Im Atomgesetz ist das Ziel festgelegt, dass die mittel- und schwachradioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II zurückgeholt werden sollen. In der Anlage lagern rund 126.000 Fässer. Um damit einhergehende Belastungen auszugleichen, erhält die Region 2014 eine Million Euro. Mit diesen finanziellen Mitteln sollen in den benachbarten Gemeinden der Schachtanlage Projekte gefördert werden, die im Allgemeininteresse liegen. Von 2015 an sind pro Jahr jeweils drei Millionen Euro als Ausgleichszahlungen vorgesehen.
Die Bundesregierung beschließt am 6. Dezember 2012 in ihrer Kabinettsitzung den vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde fraktionsübergreifend erarbeitet. Durch den Gesetzentwurf werden Verfahrens- und Vollzugserleichterungen eingeführt, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein beschleunigtes Vorgehen zur Stilllegung der Schachtanlage Asse II schaffen. Das Gesetz wird parallel fraktionsübergreifend aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden.
Die Menge der radioaktiv belasteten Salzlösung, die vor der Einlagerungskammer 8 auf der 750 Meter Ebene in der Schachtanlage Asse aufgefangen wird, hat sich nach jüngsten Messungen gegenüber dem Stand des letzten Halbjahres von vier auf acht Liter pro Tag verdoppelt. Die regelmäßig durchgeführten radiologischen Analysen zeigen, dass die Aktivitätskonzentration an Cäsium-137 im selben Zeitraum von 2,4 auf etwa 4,3 Kilobecquerel pro Liter angestiegen ist. Lösungen, die aus der Auffangstelle abgepumpt werden müssen, werden vorläufig in Behältern unter Tage gelagert. Die Lösung tritt wahrscheinlich aus dem Deckgebirge zu und nimmt auf ihrem Weg durch die Kammer 8 Radionuklide auf. In der Kammer 8 sind 11.278 Gebinde mit schwachradioaktiven Abfällen eingelagert. Die Lösung wird seit 1991 beobachtet.
Die Verantwortung für die niedersächsische Schachtanlage Asse II geht vom Bundesforschungsministerium auf das Umweltministerium über. Dem Bundesamt für Strahlenschutz (Bfs), das dem Bundesumweltministerium untersteht, soll die Verantwortung für die Asse übertragen werden. Damit übernimmt das Bfs die Aufgaben des Betreibers vom Münchner Helmholtz-Zentrum. Das frühere Salzbergwerk Asse wird zukünftig verfahrensrechtlich wie ein atomares Endlager behandelt und ist damit dem Atomrecht unterworfen. Bisher hatte die Asse den Status eines Forschungsbergwerks und es war vorrangig das normale Bergrecht angewandt worden. Der Betreiberwechsel soll noch im September vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Am 3. August 2016 gab das Bundesumweltministerium wesentliche personelle Entscheidungen zur Umsetzung der neuen Organisationsstruktur im Endlagerbereich bekanntgegeben. Zum neuen Präsidenten des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) wurde Wolfram König berufen. Zudem wurden Ursula Heinen-Esser, Dr. Ewold Seeba und Prof. Dr. Albert Lennartz zu Geschäftsführern der neugegründeten Bundesgesellschaft für Endlagerung GmbH (BGE) bestellt. Das Gesetz zur Neuorganisation im Endlagerbereich trat am 30. Juli 2016 in Kraft. Zur Gewährleistung einer eindeutigen Zuordnung von Zuständigkeiten und einer effizienten Aufgabenerledigung werden alle Betriebsführungsaufgaben in der neugegründeten, bundeseigenen privatrechtlichen Gesellschaft, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), zusammengeführt. Die BGE übernimmt damit sämtliche Aufgaben bei der Planung, der Errichtung, dem Betrieb und der Stilllegung von Endlagern, die bisher vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber und der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) sowie der Asse GmbH als Verwaltungshelfer durchgeführt wurden. Dies gilt auch für die bisherigen Aufgaben des BfS als Vorhabenträger nach dem Standortauswahlgesetz. Auf behördlicher Seite sollen die staatlichen Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben des Bundes in den Bereichen Endlagerung, Zwischenlagerung und der Transporte von radioaktiven Abfällen im Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) konzentriert werden.
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