Entsprechend einem Meßprogramm werden an einer Reihe von Meßpunkten erfaßte Daten zu Quartals- und Jahresberichten zusammengestellt. Erfaßt werden Gamma-Ortsdosis und Radioaktivitätsdaten verschiedener Umweltmedien.
Aufgaben Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) ist eine organisatorisch selbstständige wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Das BfS bündelt Kompetenzen im Bereich des Strahlenschutzes, darunter zu Wirkungen und Risiken von ionisierender Strahlung , Wirkungen und Risiken von nicht- ionisierender Strahlung ( z. B. im Bereich Mobilfunk, UV -Schutz), Radiologischer Notfallschutz, Überwachung der Umweltradioaktivität, medizinischer und beruflicher Strahlenschutz . Geschichte und Entwicklung des BfS Gegründet wurde das BfS 1989 unter anderem als Konsequenz des Reaktorunfalls 1986 in Tschornobyl (Russisch: Tschernobyl) mit dem Ziel, Kompetenzen zu bündeln auf den Gebieten Strahlenschutz , kerntechnische Sicherheit, Transport und Aufbewahrung von Kernbrennstoffen sowie Endlagerung radioaktiver Abfälle. 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft den aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Für das BfS hatte dies zur Folge, dass es sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes in den Bereichen Umwelt und Gesundheit konzentriert. Die Aufgaben als Betreiber der Endlager -Projekte, darunter die Endlager Konrad, Morsleben und die Schachtanlage Asse, wurden in der neu gegründeten Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ) zusammengeführt. Genehmigungen für Zwischenlager und nukleare Transporte, die ebenfalls lange Zeit in die Zuständigkeit des BfS fielen, bearbeitet das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ). Gegenwärtige Organisationsstruktur Das BfS setzt sich aus den folgenden Aufgabenfeldern und Abteilungen zusammen: Stand: 10.01.2025
3. Forum Endlagersuche 2024 Die Forumstage, 14. bis 25.10.2024, digital Montag, 14.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Wo stehen wir bei der Endlagersuche und was kommt als Nächstes? Auftaktveranstaltung zu den Forumstagen Die Arbeit der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) soll nachvollziehbar und transparent bleiben. Daher plant die BGE eine jährliche Veröffentlichung von Arbeitsständen zur Eingrenzung der Teilgebiete. Die ersten Arbeitsstände sollen im November 2024 veröffentlicht werden. Sie sind vorläufiger Natur, sollen jedoch einen Einblick in die Arbeitswerkstatt der BGE geben. Vor Veröffentlichung dieser Arbeitsstände werden Präsident Kühn und die Abteilungen Aufsicht und Beteiligung des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) mit dieser Informationsveranstaltung für alle Interessierten eine Übersicht zum Stand des Verfahrens bieten, die Veröffentlichung der Arbeitsstände und die Beteiligung in der aktuellen Phase im Gesamtkontext des Verfahrens erläutern. Nach den Beiträgen der Referent:innen besteht die Möglichkeit für Fragen und Diskussion. Die Informationsveranstaltung stellt den Auftakt der Forumstage dar, zu denen Präsident Kühn und das Planungsteams Forum Endlagersuche (PFE) begrüßen. Das PFE stellt das Programm der Forumstage und des im November stattfindenden Forum Endlagersuche vor. Dienstag, 15.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland – die Basics Deutschland benötigt ein Endlager für seine hochradioaktiven Abfälle. Doch, wie soll der künftige Standort gefunden werden? Und wie kann sich die Öffentlichkeit an dem Verfahren beteiligen? Antworten auf diese und andere Fragen erhalten Sie in unserer digitalen Infoveranstaltung. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürger:innen. Sie ermöglicht einen Einstieg in das Thema „Endlagersuche“ und einen Einblick in den aktuellen Stand des Verfahrens. Mittwoch, 16.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Gesetzliche Beteiligungsformate bei der Endlagersuche: Information, Austausch und Ausblick auf die Regionalkonferenzen und die Fachkonferenz Rat der Regionen Ende 2027 wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) die Standortregionen für eine übertägige Erkundung vorschlagen. Die erste Aufgabe der Regionalkonferenzen wird sein, diese Vorschläge zu überprüfen. Aufgabe des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist es, die Regionalkonferenzen einzurichten. In der Veranstaltung werden die beiden gesetzlichen Beteiligungsformate vorgestellt und Fragen diskutiert. Wie können sich Regionalkonferenzen und Rat der Regionen organisieren? Welche Rolle können die Regionalkonferenzen im Endlagersuchverfahren einnehmen? Welche Einflussmöglichkeiten haben sie? Wie können Kommunen, Bürgerinnen und Bürger für wirksame Beteiligung sorgen? Welche Aufgaben hat die Fachkonferenz Rat der Regionen? Wie können die gesetzlichen Formate gut vorbereitet werden? Donnerstag, 17.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Wie erreichen wir Transparenz in der Forschungslandschaft? Wie kann die Öffentlichkeit Einfluss nehmen? Im wissenschaftsbasierten Standortauswahlverfahren spielt Forschung eine zentrale Rolle. Die Forschungsthemen in der Endlagersuche sind vielfältig: von naturwissenschaftlich-technisch bis sozialwissenschaftlich, von Grundlagenforschung zu angewandten Fragestellungen. Wie ist die Forschungslandschaft aktuell aufgestellt? Wie und vom wem werden Entscheidungen getroffen und nach welchen Kriterien? Wie wird die inter- und transdisziplinäre Forschung sichergestellt? Das Standortauswahlgesetz fordert neben der Wissenschaftlichkeit Transparenz und Partizipation im Verfahren. Wie könnte in Zukunft Transparenz und Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit in Bezug auf die Forschung gewährleistet werden? Wie könnten vertrauensbildende Maßnahmen aussehen, die diese Anforderungen des Gesetzes erfüllen? Freitag, 18.10.2024, 16:00 - 17:30 Uhr Umgang mit dem Ausschlusskriterium „Seismische Aktivität“ Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) möchte den Umgang mit dem Ausschlusskriterium Seismische Aktivität in Schritt 2 der Phase I vorstellen. Hintergrund ist die Neufassung des Nationalen Anhangs der DIN EN 1998-1 aufgrund des wissenschaftlichen Fortschritts bei der Einschätzung der Erdbebengefährdung in Deutschland und das Sachstandspapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) von Mai 2022. Freitag, 18.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Wie Sicherheit sicherstellen? Verantwortung und Beteiligung im lernenden Verfahren Transparenz ist eine Grundvoraussetzung für informierte, glaubwürdige, wirksame Öffentlichkeitsbeteiligung zur Standortauswahl. Wie werden Entscheidungsalternativen in der interessierten Öffentlichkeit offengelegt? Wie weit reichen Rechtsaufsicht und Fachaufsicht? Welche Anforderungen, welche Erwartungen stellen sich für ein begleitendes Prüfungsverfahren? Mittwoch, 23.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Welche Rolle spielt „Human Intrusion“ im deutschen Endlagersuchverfahren? „Human Intrusion“ bzw. menschliche Aktivitäten (beispielsweise Rohstoffgewinnung) könnten einen großen Einfluss auf den sicheren Einschluss von Radionukliden in einem Endlager haben. Die hochradioaktiven Abfälle sollen in einem Endlager für 1 Millionen Jahre sicher gelagert sein. Doch was passiert in dieser Zeit, wenn Lage oder Existenz eines Endlagers in Vergessenheit geraten? Wie vermeidet man, dass Menschen versehentlich bei der Nutzung von tiefengeologischen Schichten auf das Endlager stoßen? Was ist „Human Intrusion“ genau bzw. was könnte passieren? Wie geht Deutschland mit der Thematik um und was ist der internationale Stand der Forschung? Donnerstag, 24.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen: Beteiligungskonzept des BASE Welche Beteiligungsmaßnahmen sind erforderlich, um die Öffentlichkeit gut für die Regionalkonferenzen und den Rat der Regionen vorzubereiten? Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) veröffentlicht dazu Ende September ein Konzept (Konsultationsfassung). In dieser Veranstaltung gibt das BASE einen Überblick über die vorgeschlagenen Maßnahmen und erste Hinweise aus der Konsultation. Im Sinne des Partizipationsanspruchs wird das Konzept in der Öffentlichkeit diskutiert und weiterentwickelt. Im Rahmen des Forums wird es dazu ergänzend einen Beteiligungsworkshop geben. Freitag, 25.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle (SMA) und die Darstellung im Nationalen Entsorgungsprogramm (NAPRO) Mit dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernenergie und dem seither voranschreitenden Rückbau der kerntechnischen Anlagen haben sich die prognostizierten Mengen an schwach- und mittelradioaktiven Abfällen auf etwa 360.000 Kubikmeter erhöht. Das für 303.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle genehmigte Endlager Konrad wird somit nicht für alle schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus dem Betrieb und Rückbau ausreichen. Hinzu kommen noch die Abfälle aus der Urananreicherung und die rückzuholenden radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) das derzeit in Evaluierung befindliche nationale Entsorgungsprogramm für diese Abfälle vorstellen. Die Vorsitzende der Geschäftsführung der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Iris Graffunder wird die derzeitige Situation der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in Deutschland vorstellen. Wie geht es weiter? Das 3. Forum Endlagersuche findet am 22. bis 23.11.2024 im VCC Würzburg und digital statt. Zur Veranstaltung können Sie sich hier anmelden. Weitere Informationen finden Sie auf endlagersuche- infoplattform.de. Am Vorabend, dem 21.11.2024, lädt die Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung Iris Graffunder die Teilnehmenden zu einem Empfang ein. Dort findet ein informelles Kennenlernen der Teilnehmenden und des Planungsteams Forum Endlagersuche zum Austauschen und Vernetzen in Würzburg statt. Die Veranstaltung zur Antragsberatung des 3. Forum Endlagersuche findet am 05.12.2024, 17:30 bis 20:00 Uhr, digital statt.
Radioaktive Abfälle in Deutschland Was? Woher? Wohin? Die Nutzung der Atomenergie in Deutschland hat große Mengen radioaktiver Abfälle hinterlassen. Man unterscheidet zwischen schwach- und mittelradioaktiven sowie hochradioaktiven Abfällen. Volumen Schwach- und mittel- radioaktive Stoffe haben einen Anteil von ca. 95 % am Gesamtvolumen der radioaktiven Abfälle in Deutschland. Aktivität Kernbrennstoffe enthalten etwa 99 % der gesamten Radioaktivität aller radioaktiven Abfälle. Bis zu 100.000 m3 ggf. zusätzlich anfallendes Abfall- volumen durch Rückstände aus der Urananreicherungs- anlage Gronau Bis zu 220.000 m³ zusätzlich anfallendes Abfallvolumen durch eine Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II Ca. 300.000 m3 Abfälle aus dem Betrieb und Rückbau von Atomkraftwerken und Forschungseinrichtungen, aus der Industrie und zu einem geringen Teil aus der Medizin * Prognostizierte Abfälle nach Ende der Atom- energienutzung. ca. 620.000 m3 schwach- und mittel- radioaktive Abfälle* ca. 27.000 m3 Kernbrennstoffe* ca. 1 % schwach- und mittel- radioaktive Abfälle ca. 99 % Kernbrennstoffe Hochradioaktive Abfälle sind überwiegend verbrauchte Brenn- elemente aus Atomkraftwerken und Forschungsreaktoren. Hinzu kommen Abfälle aus der Wiederaufarbeitung. Aufgrund der hohen Strahlung und Wärmeentwicklung müssen diese Abfälle in Spezialbehältern mit aus- reichender Abschirmung gelagert werden. Schwach- und mittelradioaktive Abfälle entstehen vor allem beim Betrieb und Rückbau von Atomkraftwerken und Forschungsreaktoren. Dazu gehören kontaminierte Teile oder Gebrauchsgegenstände, wie z. B. Schutzanzüge. Es sind Abfälle mit geringer Wärmeentwicklung. Schwach- und mittelradioaktive Abfälle fallen zudem in der kerntech- nischen Industrie und in geringen Mengen in der Medizin an. Die unterschiedlichen Eigenschaften von schwach- und mittelradioaktiven sowie hochradioaktiven Abfällen spielen für die Zwischen- und Endlagerung eine wichtige Rolle. Zwischengelagerte Abfälle Seit 2017 sucht Deutschland den Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle, der die bestmögliche Sicherheit bietet. Die Grundlage für die Suche bildet das Standortauswahlgesetz. Das Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle wird derzeit errichtet. Dort können max. 303.000 m³ schwach- und mittelradioaktive Abfälle endgelagert werden. In das Endlager Morsleben wurden rund 37.000 m³ schwach- und mittelradio- aktive Abfälle eingelagert. Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren zur Still- legung des Endlagers. schwach- und mittelradioaktiv hochradioaktiv Endlager Konrad (im Bau) Endlager Morsleben Schachtanlage Asse II 2013 wurde der gesetzliche Auftrag zur Rückholung der schwach- und mittel- radioaktiven Abfälle aus der Schacht- anlage Asse II erteilt. Dabei wird ein Abfallvolumen von bis zu 220.000 m3 prognostiziert. Für den Fall, dass eine weitere Verwertung nicht erfolgt, kommen rund 100.000 m3 abgereichtertes Uran aus der Uran anreicherungsanlage Gronau hinzu. Vereinfachte Darstellung Quellen: BASE, BMUV Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle stehen meist in direkter Nähe der Atomkraftwerke. Darüber hinaus gibt es zentrale Zwischenlager in Gorleben und Ahaus. Während die Spezialbehälter die Strahlung abschirmen, sorgen die Zwischen- lager für den Schutz vor äußeren Einflüssen. Für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gibt es ebenfalls zentrale Zwischen- lager und betriebliche Pufferlager an verschiedenen Standorten der Atom- kraftwerke. Hinzu kommen Zwischen- lager in Forschungseinrichtungen, in der kerntechnischen Industrie sowie Landessammelstellen der Bundes- länder. Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit bereits schwach- und mittelradioaktive Abfälle in das Endlager Morsleben sowie in die Schachtanlage Asse II eingelagert. Die Strategie zum Umgang mit radioaktiven Abfällen ist im N ationalen Entsorgungsprogramm festgelegt, das 2015 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Die Strategie wird regelmäßig fortgeschrieben.
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung plant das Abteufen einer Erkundungsbohrung Remlingen 18 (R18), um mehr geologische, hydrogeologische und gebirgsmechanische/geotechnische Kenntnisse über den Aufbau des Deckgebirges und des Salinars zu erlangen. Es werden umfangreiche geophysikalische, hydraulische und geomechanische Bohrlochmessungen durchgeführt. Es soll zudem mit Hilfe der Bohrung R18 der zukünftige Standort des Schachts Asse 5 bestätigt werden. Die Lage der geplanten Bohrung befindet sich im Höhenzug Asse auf dem Gebiet der Samtgemeinde Elm-Asse zwischen den Ortschaften Remlingen, Wittmar und Groß Vahlberg im Landkreis Wolfenbüttel. Gemäß § 1 Nummer 7 der UVP-V Bergbau bedarf die Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Sicherstellung oder Endlagerung radioaktiver Stoffe im Sinne des § 126 Abs. 3 des Bundesberggesetzes einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Da für die Schachtanlage Asse II bislang keine UVP durchgeführt wurde, besteht für das Änderungsvorhaben „Erkundungsbohrung R18“ gemäß § 9 Absatz 3 Satz 1 UVPG i. V. m. § 1 Nr. 7 UVP-V Bergbau die Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gem. § 7 Absatz 1 UVPG. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
<b>Feststellung gemäß § 5 UVPG</b> Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH, Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter, hat beim MU gemäß § 7 der Strahlenschutzverordnung a. F. die Genehmigung für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen der Schachtanlage Asse II beantragt. Der Antrag umfasst die Befahrung der Einlagerungskammer 8a/511. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 UVPG i. V. m. Nummer 11.2 der Anlage 1 UVPG durch eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die Vorprüfung beinhaltet gem. § 7 UVPG eine überschlägige Prüfung, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien erheblich nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht durchzuführen ist. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung nach § 5 Abs. 2 UVPG kann unten auf dieser Internetseite eingesehen werden.
Stellungnahme zur schriftlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz im Thüringer Landtag zu den Beratungsgegenständen „Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle in Deutschland – Stand der Maßnahmen in Thüringen“ und „Auswahlverfahren zur Suche nach einem Standort für die Endlagerung von hochradioaktivem Atommüll“ Im Mai 2017 wurde mit breiter Mehrheit die Novellierung des Standortauswahl- gesetzes (StandAG) von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Die Novelle basierte auf den Empfehlungen der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“, einem pluralistisch zusammengesetzten Gremium, in dem u. a. auch die Bundesländer über zwei Jahre aktiv mitgearbeitet hatten. Die Verabschiedung der Gesetzesnovelle markierte den Neustart für die Suche nach einem dauerhaft sicheren Endlager für die hochradioaktiven Abfälle in Deutschland. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) führt als Bundesoberbehörde die atomrechtliche Aufsicht über das Verfahren und organisiert die gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsformate. Die operativen Schritte setzt ein bundeseigenes Unternehmen um, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH. Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat die gesetzliche Aufgabe, das Verfahren vermittelnd und unabhängig zu begleiten und so zu- sätzlich Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu schaffen. Derzeit befindet sich das Standortauswahlverfahren in der ersten von drei Phasen. Die BGE mbH hat am 28. September 2020 mit dem „Zwischenbericht Teilgebiete“ einen Zwischenstand ihrer Arbeit veröffentlicht. Damit wurde zu einem frühen Zeitpunkt im Verfahren zur Arbeitsweise der BGE mbH Transparenz und Nachvoll- ziehbarkeit hergestellt. Bereits vor der Veröffentlichung des Zwischenberichts hat das BASE kontinuierlich über die Endlagersuche informiert. In diesem Zusammen- hang hatte der Präsident des BASE am 25. September 2019 in Erfurt u. a. auch die Landtagsfraktionen zu der Dialogveranstaltung „Endlager gesucht“ eingeladen. Im Zwischenbericht hat die BGE mbH auf Basis verfügbarer geologischer Daten aus ganz Deutschland die von ihr ermittelten Teilgebiete veröffentlicht. Das Gesetz sieht für den Zwischenbericht keine Prüfung durch das BASE vor. Nach An- wendung weiterer Kriterien und Untersuchungen wird die BGE mbH am Ende der Phase 1 einen Vorschlag vorlegen, welche Standortregionen aus ihrer Sicht weiter betrachtet werden sollen. Nach Prüfung des Vorschlags für die Standortregionen durch das BASE sowie nach umfangreichen Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit (u. a. im Rahmen von Stellungnahmeverfahren und Regionalkonferenzen) wird ab- schließend der Deutsche Bundestag entscheiden, welche Standortregionen in Phase 2 des Verfahrens übertägig erkundet werden. Vor diesem Hintergrund beantwortet das BASE die am 2. Februar 2022 über- mittelten Fragen der Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Energie und Natur- schutz. Datum 12. April 2022 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Wegelystraße 8 10623 Berlin T: +49 30 184321-0 info@base.bund.de www.base.bund.de Seite 1 von 5 Fragen 1, 7, 8: Welche Aufgaben und Zuständigkeiten umfasst die Arbeit des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) im Rahmen der Endlagerung und welche Rolle kommt ihm sowohl im Institutionengefüge des Auswahlverfahrens als auch als Verfahrens- und Aufsichtsbehörde diesbezüglich zu? Welche weiteren Aufgaben sind der BASE gegenwärtig zur Erfüllung zugewiesen? Welche besonderen Aufgaben hat das BASE im Rahmen von Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben zu erfüllen? Die singuläre Aufgabe der Endlagerung radioaktiver Abfallstoffe liegt mit seinen atom- und bergrechtlichen Zuständigkeiten in der Verantwortung des Bundes. Bei der Endlagersuche ist das BASE Verfahrensführer. In dieser Rolle hat der Gesetzgeber dem BASE im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hoch- radioaktive Abfälle zwei Aufgaben zugewiesen: Das BASE ist zum einen Kontroll- und Aufsichtsbehörde. Es bewertet die Vorschläge und Erkundungsergebnisse der BGE mbH und überwacht, dass die Suche so abläuft, wie sie im Standortauswahl- gesetz (StandAG) festgelegt ist. Dazu gehört auch die Aufgabe sicherzustellen, dass mögliche Endlagerstandorte während des Suchverfahrens nicht durch Aktivitäten wie z. B. Erdwärmenutzung geschädigt werden („Standortsicherung“). Das BASE ist zum anderen Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung und damit für die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit verantwortlich. Es stellt die für die Standortauswahl wesentlichen Informationen frühzeitig, umfassend, systematisch und dauerhaft zur Verfügung. Es ist verpflichtet, die gesetzlich fest- gelegten Beteiligungsformate zu organisieren, und evaluiert die Instrumente und Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach Beendigung des Standortauswahlverfahrens ist das BASE atom- und berg rechtliche Genehmigungsbehörde für das Endlager für hochradioaktive Abfälle. Darüber hinaus ist das BASE Aufsichtsbehörde über das Endlager Konrad (Niedersachsen) und das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM, Sachsen-Anhalt) sowie für die Schachtanlage Asse II. Für Konrad und ERAM geht auch die atom- und bergrechtliche Genehmigungstätigkeit nach einer Übergangs- frist von den Bundesländern auf das BASE über. Bei der Zwischenlagerung von hochradioaktiven Stoffen sowie bei dem Transport von Kernbrennstoffen ist das BASE atomrechtliche Genehmigungsbehörde. Zur Erfüllung seiner vielfältigen Aufgaben betreibt und koordiniert das BASE die Forschung in seinen Aufgabengebieten. Zudem unterstützt das Bundesamt das Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) mit Fachexpertise im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und nuklearen Entsorgung. Frage 2: Wie ist der aktuelle Zwischenstand bezüglich der Arbeit des BASE im Rahmen der Endlagersuche und wann kann aus Ihrer Sicht mit ersten konkreten Angaben über die Standorte gerechnet werden bzw. wie sieht der geplante Zeitablauf konkret aus? Mit der Veröffentlichung des Zwischenberichtes im September 2020 durch die BGE mbH hat das BASE das erste gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat im Standortauswahlverfahren umgesetzt – die Fachkonferenz Teilgebiete. Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung im Oktober 2020 und weiteren drei Beratungs- terminen im Februar, Juni und August 2021 konnte der Zwischenbericht von Bürger:innen, Wissenschaftler:innen, Vertreter:innen der Kommunen und gesell- Seite 2 von 5 schaftlicher Organisationen umfassend erörtert werden. Ziel der Fachkonferenz war es, eine breite öffentliche Diskussion des Zwischenberichts und damit ein vertieftes Verstehen der Arbeit der BGE mbH zu ermöglichen. Alle Interessierten konnten sich mit ihren Fragen, Hinweisen und Kritiken einbringen und sich darüber hinaus zu unterschiedlichen Themen der Endlagersuche informieren und mitdiskutieren. Die Kommunen waren mit rund einem Drittel der Teilnehmenden vertreten. Ihre Beratungsergebnisse hat die Fachkonferenz am 7. September 2021 an die BGE mbH zur Berücksichtigung bei den weiteren Arbeitsschritten übergeben. Sie muss diese in der weiteren Arbeit berücksichtigen. Die Zeit- planung der folgenden Verfahrensschritte fällt in den Verantwortungsbereich der BGE mbH. Frage 3: Nach welchen Kriterien wird ein Endlagerstandort gesucht und inwiefern werden oder wurden dabei auch Altlastenstandorte, insbesondere radioaktiver Natur, in den Abwägungsprozess einbezogen? Der Endlagerstandort wird nach wissenschaftsbasierten Kriterien gesucht, die im StandAG festgelegt sind und von der BGE mbH angewendet wurden. In einem ersten Schritt wurden von ihr die Ausschlusskriterien geprüft. D. h. es wurden bei- spielsweise Gebiete, in denen quartärer Vulkanismus oder schädliche Einflüsse gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit zweifelsfrei nachgewiesen werden können, nicht weiter im Verfahren betrachtet. Im nächsten Schritt wurde von der BGE mbH geprüft, welche Gebiete die sogenannten Mindest- anforderungen erfüllen. Demnach sollen u.a. mindestens 300 Meter Gestein das Endlager von der Erdoberfläche trennen. Eine ausreichend mächtige Schicht aus Tongestein, Steinsalz oder Kristallingestein (z. B. Granit) soll die hochradioaktiven Abfälle umgeben. Nur Regionen bzw. Standorte, die alle Mindestanforderungen er- füllen, sind für ein Endlager potenziell geeignet. Bei den verbleibenden Gebieten werden weitere geowissenschaftliche Vor- und Nachteile abgewogen. Hierzu werden die im StandAG formulierten geowissenschaftlichen und planungswissen- schaftlichen Abwägungskriterien angewendet. Außerdem führt die BGE mbH re- präsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durch. Die Suche startete mit einer „weißen Landkarte“. Es wurden keine Regionen von vornherein ausgeschlossen, sondern anhand der zuvor beschriebenen Kriterien auf Grundlage bestehender Daten analysiert. Frage 4: Inwiefern erlauben bzw. verbieten nach Kenntnis des BASE welche Schutzgebietskategorien einen Endlagerstandort in Thüringen? Schutzgebietskategorien, wie Naturschutzgebiete, Denkmalschutz, Hochwasser- schutzgebiete stellen keine grundsätzlichen Ausschlusskriterien dar und sind den geowissenschaftlichen Kriterien nachgeordnet. Sie können aber als so- genannte planungswissenschaftliche Abwägungskriterien zur Einengung von großen, potenziell geeigneten Gebieten dienen und sind zu berücksichtigen, wenn Gebiete gleichwertige geologische Bedingungen aufweisen. Die Anwendung der gesetzlich festgelegten Kriterien fällt in den Verantwortungsbereich der BGE mbH. Frage 5: Werden im Rahmen der Endlagersuche auch Alternativen zur tiefengeologischen Lagerung in Deutschland untersucht? Die ehemalige Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ beim Deutschen Bundestag (die sogenannte „Endlagerkommission“), die wesentliche Grundlagen für das heute gültige Standortauswahlgesetz geschaffen hat, hat sich Seite 3 von 5
ID: 1043 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH beantragte im atomaufsichtlichen Verfahren die Zustimmung zum Austausch der MAW-Abluftfilteranlage in der Schachtanlage Asse II unter Tage. Aus technischer Sicht ergeben sich durch die neue Abluftfilteranlage keine Abweichungen gegenüber den Festlegungen in den Genehmigungsbescheiden 1/2010 und 1/2011. Mit dem Austausch der MAW-Abluftfilteranlage ist eine Erhöhung der Betriebssicherheit verbunden, da sie sowohl dem Stand der Technik entspricht als auch redundant aufgebaut ist und somit auch eine Unterdruckhaltung in der MAW-Einlagerungskammer während des Filterwechsels sichergestellt werden kann. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH beantragte mit Schreiben vom 20.04.2021 die Durchführung einer UVP-Vorprüfung. Die allgemeine Vorprüfung nach § 7 UVPG ergab, dass durch das Vorhaben keine zusätzlichen erheblichen nachteiligen oder anderen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorgerufen werden. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist für dieses Vorhaben daher nicht erforderlich. Ort des Vorhabens: Schachtanlage Asse II in der Samtgemeinde Elm-Asse (Niedersachsen) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Atomaufsichtliches Zustimmungsverfahren Abschlussdatum: 16.06.2021 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Eschenstraße 55 31224 Peine Deutschland Homepage: http://www.bge.de Dokument Dokument UVP-Vorprüfung zum Austausch der MAW-Abluftfilteranlage
Beitrag im Rahmen der FKTG: Gegenstand des Antrages ist die zusätzliche Berücksichtigung aller schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die grundsätzlich im Endlager Konrad eingebracht werden sollen, im Standortauswahlverfahren. Hintergrund ist, dass das Gesetz die Möglichkeit der Endlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die nnoch in der Asse lagern, am Standort der hochradioaktiven Abfälle zulässt, sofern sich dieses nicht negativ auf das Endlager für hochradioaktive Abfälle auswirkt. Der Antrag kam zustande vor dem Hintergrund der möglichen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad. Stellungnahme der BGE: Bei der Suche nach einem Standort für die Endlagerung für hochradioaktive Abfälle ist nach § 27 Abs. 5 StandAG auch zu prüfen, inwiefern größere Mengen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am gleichen Standort eingelagert werden können. Dies ist allerdings nur dann zulässig, „wenn die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist.“ (§ 1 Abs. 6 StandAG). Bei diesen Abfällen handelt es sich um Folgende (Nationales Entsorgungsprogramm): • Radioaktive Abfälle aus der Rückholung aus der Schachtanlage Asse II • Abfälle aus der Urananreicherung • Abfälle, die die Annahmebedingungen von Konrad nicht erfüllen Die für Konrad bestimmten radioaktiven Abfälle stammen zu rund zwei Dritteln aus Kernkraftwerken und Betrieben der kerntechnischen Industrie. Ein weiteres Drittel der Abfälle stammt aus Einrichtungen der öffentlichen Hand. Diese Abfälle werden nicht bei der Standortauswahl berücksichtigt Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Nein Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Beitrag im Rahmen der FKTG: Ich habe das Gefühl, Sie machen Fehler bei den Mengengerüsten. Weil, zu erwarten ist ja ungefähr, dass 300.000 Kubikmeter schwach- und mittelaktive Abfälle anfallen, allein von der Brennelementfertigung her, wenn die Asse- Abfälle gehoben werden. Und dann kann eben noch mal die gleiche Menge dazukommen, wenn der Schacht Konrad den Betrieb nicht aufnehmen würde. Herr [...], Sie haben nämlich, da bin ich aufgemerkt, zu Anfang gesagt, mit Blick auf die vorläufige Sicherheitsuntersuchung Gorleben, die ich natürlich sehr gut kenne als Gorlebener. Wie bewerten Sie das, dass jetzt in dem neuen Suchverfahren anders als bei der vorläufigen Sicherheitsuntersuchung Gorleben, zwei Bergwerke aufgefahren werden sollen, die getrennt sind, wenn man einen möglichen prospektiven Standort, bestmöglichen, gefunden hat. Wie bewerten Sie das? Stellungnahme der BGE: Bei der Suche nach einem Standort für die Endlagerung für hochradioaktive Abfälle ist nach § 27 Abs. 5 StandAG auch zu prüfen, inwiefern größere Mengen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am gleichen Standort eingelagert werden können. Dies ist allerdings nur dann zulässig, „wenn die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist.“ (§ 1 Abs. 6 StandAG). Bei diesen Abfällen handelt es sich um Folgende (Nationales Entsorgungsprogramm): • Radioaktive Abfälle aus der Rückholung aus der Schachtanlage Asse II • Abfälle aus der Urananreicherung • Abfälle, die die Annahmebedingungen von Konrad nicht erfüllen Die für Konrad bestimmten radioaktiven Abfälle stammen zu rund zwei Dritteln aus Kernkraftwerken und Betrieben der kerntechnischen Industrie. Ein weiteres Drittel der Abfälle stammt aus Einrichtungen der öffentlichen Hand. Diese Abfälle werden nicht bei der Standortauswahl berücksichtigt. In dem Dokument „Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung“ (BGE 2022/2) sind unter Kapitel 8.9.1 die Arten und Mengen der zu berücksichtigenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle weiter aufgeschlüsselt. Das Mengengerüst setzt sich demnach aus folgenden Abfallgebindevolumen zusammen: • Rückzuholende Abfälle aus der Schachtanlage Asse II: ca. 200.000 m³ (gegenüber dem o. g. Dokument (BE 2022/2) korrigierte Menge) • Abfälle aus der Urananreicherung: ca. 100.000 m³ • Graphithaltige Abfälle: 25.000 m³ • Sonstige Abfälle: 15.000 m³ Die Endlagerung in zwei getrennten Bergwerken bietet den Vorteil, dass „einerseits technisch-logistische Abhängigkeiten vermieden [werden], andererseits werden durch die räumliche Trennung in separate Endlagerbergwerke mögliche Beeinflussungen durch langfristig ablaufende geochemische oder andere Prozesse verhindert oder zumindest reduziert“ (BT-Drs. 19/19291). Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 1461 |
Land | 4 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 9 |
Förderprogramm | 25 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 1390 |
Umweltprüfung | 4 |
unbekannt | 36 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 1413 |
offen | 51 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 1457 |
Englisch | 8 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 1 |
Datei | 9 |
Dokument | 46 |
Keine | 1403 |
Multimedia | 1 |
Webseite | 19 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 502 |
Lebewesen & Lebensräume | 719 |
Luft | 257 |
Mensch & Umwelt | 1465 |
Wasser | 265 |
Weitere | 983 |