Entsprechend einem Meßprogramm werden an einer Reihe von Meßpunkten erfaßte Daten zu Quartals- und Jahresberichten zusammengestellt. Erfaßt werden Gamma-Ortsdosis und Radioaktivitätsdaten verschiedener Umweltmedien.
BASE-Präsident Christian Kühn und Bundesumweltminister Carsten Schneider zum Start des 4. Forum Endlagersuche „Lernfähigkeit ist der Schlüssel für Vertrauen in die Endlagersuche” Anfang 21.11.2025 Redner Christian Kühn, Präsident des BASE & Carsten Schneider, Bundesumweltminister Christian Kühn , Präsident des BASE , begrüßte am 21. November 2025 die Teilnehmenden des 4. Forum Endlagersuche in Hannover. Im Fokus standen die jeweiligen Arbeitsstände der Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ) und weitere relevante Fragen des Standortauswahlverfahrens bei der Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle . Kühns Überzeugung: „Hier wollen wir zeigen, dass die Endlagersuche kein technokratischer Verwaltungsakt ist, sondern ein gesellschaftlicher Prozess, getragen von Dialog und Diskussion, von Transparenz, Wissenschaft und Bürgerbeteiligung.” – Es gilt das gesprochene Wort – Liebe Kolleginnen und Kollegen © BASE/bundesfoto/Kurc aus dem NBG , der BGE , der BGZ , aus den Ländern und den Kommunen, aus der Wissenschaft, aus Politik und Zivilgesellschaft, liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem BASE , liebe Mitglieder des PFE , nach einer erneut intensiven Zeit der Planung und Vorbereitung, nach vielen Diskussionen oder zahllosen Videokonferenzen geht es heute endlich los, mit dem 4. Forum Endlagersuche – an einem für die Endlagersuche besonderen Ort, hier in Hannover, mitten in Niedersachsen. Als Präsident des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, freue ich mich sehr, Sie heute alle hier begrüßen zu können! Dass wir uns heute hier versammeln, ist weit mehr als eine praktische organisatorische Entscheidung gewesen – es ist ein symbolisches Zeichen . Niedersachsen ist wie kein anderes Bundesland mit der Geschichte der Endlagerung radioaktiver Abfälle verbunden. Hier, in diesem Land, wurde über Jahrzehnte gestritten, demonstriert, geforscht und gerungen – um Sicherheit, um Verantwortung und um Vertrauen . Orte wie Gorleben, die Schachtanlage Asse oder der Schacht Konrad sind tief eingebrannt in das kollektive Gedächtnis Niedersachsens – der ganzen Republik. Gerade deshalb ist Hannover für das 4. Forum ein symbolischer Ort. Hier treffen sich heute jene, die aus der Geschichte der nuklearen Entsorgung lernen wollen , um Zukunft zu gestalten . Hier wollen wir zeigen, dass die Endlagersuche kein technokratischer Verwaltungsakt ist, sondern ein gesellschaftlicher Prozess, getragen von Dialog und Diskussion, von Transparenz, Wissenschaft und Bürgerbeteiligung. Videogrußbotschaft von Bundesumweltminister Carsten Schneider an die Teilnehmenden des 4. Forum Endlagersuche © BMUKN Dass wir hier in Hannover das 4. Forum durchführen, steht symbolisch auch für einen politisch-kulturellen Wandel: vom Konflikt zum Gespräch, von der Konfrontation zur Kooperation, vom Verschweigen zur Transparenz, zur offenen Auseinandersetzung mit Verantwortung, die über Generationen reicht. Hannover ist aber nicht nur ein symbolischer Ort, sondern auch der Geburtsort einer der größten deutschen politischen Philosophinnen und bedeutendsten politiktheoretischen Denkerinnen des 20. Jahrhunderts – Hanna Ahrendt – hier in Hannover in der Stadtbibliothek gibt es einen ihr gewidmeten Gedenkraum, den es sich lohnt zu besuchen – vielleicht finden Sie ja am Rande des Forums noch Zeit. Ahrendts Theorie ist nicht nur brandaktuell, sondern auch für unser Verfahren von großem Nutzen. Hanna Ahrendt wurde 1906 hier in Hannover-Linden geboren. Sie versteht Politik – allen voran – als gemeinsames Handeln. Von Ihr stammt das Zitat: „Wenn Menschen sich um eine Idee versammeln und gemeinsam handeln, dann dürfen wir Wunder erwarten.“ Ob wir an diesem Wochenende Wunder erwarten dürfen, vermag ich nicht zu sagen. Ich empfinde es aber als Wunder, dass wir hier in Niedersachsen, in dieser schönen Halle, heute über die Suche nach einem Endlager auf Augenhöhe sprechen können – zwischen Zivilgesellschaft, Behörden, Bürgerinitiativen, Wissenschaft, Politik, Umweltverbänden, zwischen BGE , BASE , NBG . Dies wäre vor wenigen Jahren, vor wenigen Jahrzehnten undenkbar gewesen. Es ist viel erreicht worden – im gemeinsamen Handeln – in den letzten nicht mal 10 Jahren. Die Idee, die uns hier eint, ist die Suche nach einem tiefen geologischen Endlager für Deutschland. Die Idee in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren die Generationenaufgabe der Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus dem Betrieb der Kernreaktoren zu lösen und das in einem wissenschaftsbasierten, partizipativen, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren. Dafür braucht es sicher kein Wunder – aber gemeinsames Handeln im Sinne Arendts – als einen gemeinsamen politischen – gesellschaftlichen Kraftakt – einen Konsens des gemeinsamen Handelns. Lernendes und selbsthinterfragendes Verfahren im Gesetz – Warum dieser Anspruch – Vertrauen : Wenn ich in das StandAG blicke, ist es der Ausdruck dieses politischen gesellschaftlichen Konsenses. Und manchmal denke ich, was für eine Mammutaufgabe und was für ein großer Anspruch – nicht nur ein wissenschaftsbasierter, partizipativer, transparenter, sondern auch noch lernend und selbsthinterfragend! Es gibt kein Infrastrukturprojekt in Deutschland, an das je ein ähnlich hoher Anspruch formuliert worden wäre! Dass uns dieses Lernende Verfahren so explizit in den gesetzlichen Auftrag hineingeschrieben wurde, liegt daran, dass die deutsche Entsorgungspolitik diese Selbstverständlichkeit in den Augen der Öffentlichkeit – insbesondere hier in Niedersachsen – in der Vergangenheit zu oft missachtet hat . Das hat zweifellos Vertrauen zerstört – das wir uns heute erst wieder mühsam zurück erarbeiten müssen. Den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager für die hochradioaktiven Abfälle zu finden – wird nur durch gemeinsames Lernen – Handeln – möglich sein. Nun welche Anforderungen stellt das lernende Verfahren an das BASE als Behörde – mit der Zuständigkeit für Aufsicht und Beteiligung im Standortauswahlverfahren? Dazu habe ich zwei kurze Punkte heute mitgebracht – die mir für das Forum Endlagersuche von Interesse scheinen: 1.) Lernfähigkeit zu zeigen, ist der Schlüssel für Vertrauen in die Endlagersuche Wie ich schon angesprochen habe: Mit der Vorgeschichte der nuklearen Entsorgung in Deutschland sind die Menschen nicht automatisch davon überzeugt, dass es diesmal anders laufen wird . Diesen Nachweis , dass man dem Standortauswahlverfahren Vertrauen entgegenbringen kann, werden wir aktiv führen müssen . Dieser Vertrauensnachweis ist eine Bringschuld der verantwortlichen Akteure. Die gesellschaftliche Akzeptanz der Endlagerentscheidung und des langen Wegs dorthin, der noch vor uns liegt, hängt wesentlich davon ab, ob das Verfahren lernfähig, offen und anpassungsfähig ist. Berechtigte Einwände, neue Erkenntnisse müssen sich im Verfahren wiederfinden. Konkretes Beispiel: Die aktuelle Debatte zur Beschleunigung der Endlagersuche. Das BASE hat seine Vorschläge zur Optimierung Anfang dieses Jahres gemacht. Aus meiner Sicht ein notwendiges Lernen, um Akzeptanz dauerhaft zu erhalten und Generationengerechtigkeit sicher zu stellen. Die Debatte um Beschleunigung bzw. Optimierung ist Ausdruck eines lernenden Verfahrens. Es ist kein Defizit, sondern lernendes Verfahren. Das bringt mich zu meinem zweiten Punkt: 2.) Wirksame Beteiligung ist eine elementare Voraussetzung für ein lernendes Verfahren Ein wirklich lernendes Verfahren muss am Ende auch Mitwirkung ermöglichen – Resonanz würde der Soziologe Hartmut Rosa sagen. Erst Beteiligung schafft eine kollektive Verantwortung für das Thema über Jahrzehnte und sorgt für den Erhalt des gesellschaftlichen Konsenses und Akzeptanz für die Betroffenen. Die Perspektiven und das Wissen aus Öffentlichkeit, Zivilgesellschaft und betroffenen Regionen müssen frühzeitig und wirksam eingebunden werden. Je weiter das Verfahren zu einer konkreten Betroffenheit einzelner Regionen fortschreitet, desto stärker wird der Erfolg davon abhängen, dass wir es auch gemeinsam mit den Betroffenen gestalten. Das zentrale Format dafür werden in den kommenden Jahren die Regionalkonferenzen sein: Die BGE wird 2027 einen Vorschlag für übertägig zu erkundende Standortregionen an das BASE übermitteln. Das BASE wird diesen Vorschlag prüfen und in jeder der vorgeschlagenen Regionen eine Regionalkonferenz einrichten, die dann in Eigenverantwortung ihre Arbeit gestaltet und die weitere Erkundung der möglichen Standorte begleitet. Hanna Ahrendt betont in Ihren Schriften die Bedeutung von lokalen Räumen für gemeinsames Handeln . Der öffentliche Raum des Stadtstaates – der Polis – ist für Arendt der ideale Ort für politisches Handeln, wo Bürgerinnen und Bürger zusammenkommen, um ihre Angelegenheiten zu diskutieren und zu regeln. Das werden in unserem Verfahren die Regionalkonferenzen sein – unsere Polis. Hier – im Lokalen – wird es sich entscheiden, ob wir erfolgreich sind. Das gesetzliche Mandat der Regionalkonferenzen ist hier bewusst offen und breit formuliert worden. Wir gehen hier hinein mit der Haltung: Beteiligung in der Selbstorganisation von Regionen zu ermöglichen. Wir werden die Regionalkonferenzen nicht erfolgreich durchführen können, wenn wir die lokalen Verantwortungsträger:innen, die lokale Zivilgesellschaft und engagierte Bürger:innen nur beteiligen . Wir werden die Regionalkonferenzen mit diesen gemeinsam aufbauen und gestalten . Nur die Akteure vor Ort haben das lokale Wissen und das Können – z. B. die Netzwerke, das Ansehen, das Vertrauen der Menschen – um die Regionalkonferenzen zu etwas zu machen, das für die Menschen vor Ort nicht einfach nur ein „UFO aus Berlin“ sein wird, sondern die Polis, von der Ahrendt spricht. Zum Schluss: Lernen benötigt Debatte – und diese Debatte führen wir hier auf dem Forum an diesem Wochenende. Ohne die vielen Helfer wäre dieses Forum nicht möglich gewesen. Danke an die Teams des Orgabüros, der Abteilung B und Z im BASE , an alle Kolleginnen und Kollegen des BASE , die dies alles ermöglicht haben. Ich möchte mich besonders herzlich bei allen Mitgliedern des PFE für ihr Engagement und für ihre intensive Arbeit für die Vorbereitung dieses Forums bedanken. Ich kann nur erahnen, wie viel Kraft, Schweiß und Energie es kostet, dieses Forum auf die Beine zu stellen. Man bekommt in der Öffentlichkeit nicht immer nur Applaus für sein Engagement. Ich denke, Sie vom PFE haben sich an dieser Stelle einen großen Applaus verdient! Und nun wünsche ich uns allen ein lehr- und erkenntnisreiches Forum voller ergiebiger Gespräche und persönlicher Begegnungen hier in Hannover. Zum Thema Forum Endlagersuche
scienceBASEd: Kompensation für die Endlagerregion Was sind die rechtlichen Grundlagen der Kompensation für die Region, in der ein Endlager gebaut wird? Anfang 29.09.2025 13:00 Uhr Ende 29.09.2025 14:00 Uhr Veranstaltungsort Onlineveranstaltung scienceBASEd – Forschung zur Sicherheit der nuklearen Entsorgung Herzlich willkommen zur neuen digitalen Vortragsreihe des BASE . Forschungsergebnisse erklären, Standpunkte austauschen, neue Forschungsfragen entwickeln – das sind zentrale Aspekte der Wissenschaft. So entstehen neue Perspektiven, Ideen und Ergebnisse. ScienceBASEd bietet eine Plattform für wissenschaftlichen Diskurs . Was sind die rechtlichen Grundlagen der Kompensation für die Region, in der ein Endlager gebaut wird? Zwar liegt der Bau eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle noch weit in der Zukunft, doch Errichtung, Betrieb und Nachverschlussphase werden zu Belastungen in der betroffenen Region führen. Entsprechend des Standortauswahlgesetzes sollen diese Belastungen durch gezielte ausgleichende Maßnahmen zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung adressiert werden. Das Ergebnis der Diskussionen zu solchen Maßnahmen soll, unter Beteiligung der jeweiligen Standortregion, in einer „Standortvereinbarung“ resultieren. In diesem Prozess werden auch die zukünftigen Regionalkonferenzen im Rahmen des Standortauswahlgesetzes eine entscheidende Rolle spielen. Die rechtlichen Grundlagen einer solchen „Standortvereinbarung“ sind im Standortauswahlgesetz nicht näher definiert. Deshalb hat das BASE dieses Konzept im Rahmen seiner Forschung aus rechtswissenschaftlicher Perspektive untersucht. Ergebnisse des BASE-Forschungsvorhabens „REST“ Das Forschungsvorhaben „Rechtswissenschaftliche Grundlagen zur Standortvereinbarung im Standortauswahlverfahren (REST)“ bearbeitete unter anderem Fragen zur Rechtsnatur, zum Inhalt und zur Beteiligung an der Erarbeitung der Vereinbarung. Außerdem wurde geprüft, ob in Anlehnung an vergleichbare Kontexte Erkenntnisse für die Entwicklung und Ausgestaltung der Standortvereinbarung gewonnen werden können. Konkret untersucht wurden der Strukturwandel in der Lausitz, der Belastungsausgleich für die Schachtanlage Asse II sowie die Kompensationsmaßnahmen bei dem geologischen Tiefenlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz. Im Termin stellen wir Ihnen unsere Ergebnisse vor, diskutieren Sie mit! Agenda 13:00 Begrüßung | Stefan Hellebrandt und Monika Arzberger ( BASE ) 13:10 Forschungsvorhaben REST | Silvia Schütte (Öko-Institut e.V.) / Ulrich Smeddinck und Carolin Ossenberg (ITAS) 13:40 Rückfragen und Diskussion | Moderation durch Stefan Hellebrandt (BASE) 13:55 Abschluss | Stefan Hellebrandt (BASE) So können Sie teilnehmen Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung via Zoom ist kostenlos. Sobald Sie sich zur Veranstaltung angemeldet haben, erhalten Sie den Zugangslink per Mail. Adresse Online Weiterführende Information zum Forschungsprojekt Rechtswissenschaftliche Grundlagen zur Standortvereinbarung im Standortauswahlverfahren (REST)
ID: 1043 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH beantragte im atomaufsichtlichen Verfahren die Zustimmung zum Austausch der MAW-Abluftfilteranlage in der Schachtanlage Asse II unter Tage. Aus technischer Sicht ergeben sich durch die neue Abluftfilteranlage keine Abweichungen gegenüber den Festlegungen in den Genehmigungsbescheiden 1/2010 und 1/2011. Mit dem Austausch der MAW-Abluftfilteranlage ist eine Erhöhung der Betriebssicherheit verbunden, da sie sowohl dem Stand der Technik entspricht als auch redundant aufgebaut ist und somit auch eine Unterdruckhaltung in der MAW-Einlagerungskammer während des Filterwechsels sichergestellt werden kann. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH beantragte mit Schreiben vom 20.04.2021 die Durchführung einer UVP-Vorprüfung. Die allgemeine Vorprüfung nach § 7 UVPG ergab, dass durch das Vorhaben keine zusätzlichen erheblichen nachteiligen oder anderen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorgerufen werden. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist für dieses Vorhaben daher nicht erforderlich. Ort des Vorhabens: Schachtanlage Asse II in der Samtgemeinde Elm-Asse (Niedersachsen) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Atomaufsichtliches Zustimmungsverfahren Abschlussdatum: 16.06.2021 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Eschenstraße 55 31224 Peine Deutschland Homepage: http://www.bge.de Dokument Dokument UVP-Vorprüfung zum Austausch der MAW-Abluftfilteranlage
Am 3. August 2016 gab das Bundesumweltministerium wesentliche personelle Entscheidungen zur Umsetzung der neuen Organisationsstruktur im Endlagerbereich bekanntgegeben. Zum neuen Präsidenten des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) wurde Wolfram König berufen. Zudem wurden Ursula Heinen-Esser, Dr. Ewold Seeba und Prof. Dr. Albert Lennartz zu Geschäftsführern der neugegründeten Bundesgesellschaft für Endlagerung GmbH (BGE) bestellt. Das Gesetz zur Neuorganisation im Endlagerbereich trat am 30. Juli 2016 in Kraft. Zur Gewährleistung einer eindeutigen Zuordnung von Zuständigkeiten und einer effizienten Aufgabenerledigung werden alle Betriebsführungsaufgaben in der neugegründeten, bundeseigenen privatrechtlichen Gesellschaft, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), zusammengeführt. Die BGE übernimmt damit sämtliche Aufgaben bei der Planung, der Errichtung, dem Betrieb und der Stilllegung von Endlagern, die bisher vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber und der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) sowie der Asse GmbH als Verwaltungshelfer durchgeführt wurden. Dies gilt auch für die bisherigen Aufgaben des BfS als Vorhabenträger nach dem Standortauswahlgesetz. Auf behördlicher Seite sollen die staatlichen Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben des Bundes in den Bereichen Endlagerung, Zwischenlagerung und der Transporte von radioaktiven Abfällen im Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) konzentriert werden.
Ziel dieses Vorhabens ist die Entwicklung von kompakten Anlagen, mit denen ohne Umweltbelastung die in Forschungseinrichtungen, Kliniken und bestimmten Zwischensammelstellen anfallenden schwachradioaktiven Abfaelle verarbeitet und in ihrem Volumen reduziert werden koennen. Das Vorhaben ist notwendig und foerderungsbeduerftig, da wegen der laengeren Schliessung des Endlagers Asse die Gefahr eines Engpasses in der Entsorgung schwachradioaktiver Abfaelle droht. Die Entwicklung von kompakten Kleinanlagen zur Volumenreduktion ist daher dringend erforderlich.
Für Belastungen, die im Zusammenhang mit der Schachtanlage Asse II stehen, erhält die Region vom Bundesumweltministerium in den nächsten Jahren einen finanziellen Ausgleich in Millionenhöhe. Die erste Tranche von einer Million Euro gab Bundesumweltministerin Barbara Hendricks am 3. Dezember 2014 zur Auszahlung an die vom Landkreis Wolfenbüttel gegründete "Zukunftsfonds Asse gGmbH" frei. Im Atomgesetz ist das Ziel festgelegt, dass die mittel- und schwachradioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II zurückgeholt werden sollen. In der Anlage lagern rund 126.000 Fässer. Um damit einhergehende Belastungen auszugleichen, erhält die Region 2014 eine Million Euro. Mit diesen finanziellen Mitteln sollen in den benachbarten Gemeinden der Schachtanlage Projekte gefördert werden, die im Allgemeininteresse liegen. Von 2015 an sind pro Jahr jeweils drei Millionen Euro als Ausgleichszahlungen vorgesehen.
Auf dem Weg zu einem sicheren Endlager Aufgaben und Rollenverteilung bei der Standortsuche Anfang 09.06.2017 Redner Dipl.-Ing. Wolfram König, Präsident des BfE Vor 14 Jahren suchte die Loccumer Tagung nach Strategien zur Standortsuche für ein nukleares Endlager . Damals war der weitere Umgang mit dem Bergwerk Gorleben als potentieller Endlagerstandort offen, grundlegende Sicherheitsfragen zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle sollten während eines 10-jährigen Moratoriums für Erkundungsarbeiten geklärt werden. Die Umsetzung der Genehmigung für den Umbau des Schachtes Konrad zum Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle war bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ausgesetzt. Einige Jahre später wurde die Öffentlichkeit in besonderer Weise mit dem Zustand der Schachtanlage Asse II konfrontiert. Das Scheitern der Endlagerung von atomaren Abfällen in der Asse wird seitdem in der öffentlichen Diskussion immer wieder sinnbildlich dafür angeführt, dass eine sichere Endlagerung grundsätzlich unmöglich ist. An diesem Ort in Loccum stellte ich meine Thesen zur Lösung der Endlagerfrage vor. Sie beinhalteten im Zentrum eine deutschlandweite Endlagersuche auf Basis verbindlich festgelegter Kriterien. Ich sprach mich weiterhin für einen öffentlich-rechtlichen Fonds zur Absicherung der Finanzierung und für die Begrenzung der Laufzeiten bei den Kernkraftwerken aus, um die Abfallmengen für die Endlagerung zu begrenzen: Ist der Rahmen klar, so meine These damals, ließe sich über die eigentliche Frage sprechen: Wie und wo kann der Atommüll sicher in tiefen geologischen Schichten endgelagert werden? Ich freue mich, dass wir - zwar später als von mir erhofft – aber nunmehr einen Rahmen und eine Strategie für den Weg zu einem sicheren Endlager in Deutschland haben, die an die Thesen von damals anknüpfen. 1. Was haben wir erreicht? Was ist mit breiten mehrheitlichen Beschlüssen des Bundestags und des Bundesrats in den letzten Jahren erreicht worden: Der Ausstieg aus der Kernenergie inklusive Gesetze zur Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung und zur deutschlandweiten Endlagersuche, die den Weg zum Umgang mit den atomaren Hinterlassenschaften aufzeigen. Auch der weitere Umgang mit dem früheren Erkundungsbergwerk Gorleben ist geklärt. Gorleben wird im Standortauswahlverfahren wie jeder andere mögliche Standort in Deutschland behandelt und betrachtet. Schließlich hat die Politik einen klaren Rahmen für die Zuständigkeiten bei der Endlagersuche geschaffen. Bis dato fehlte auf dem Weg zu einem sicheren Endlager diese nachvollziehbare Regelung der Aufgabenwahrnehmung. Ich hatte mit der Arbeitsaufnahme der Endlagerkommission entsprechende Empfehlungen aus der Sicht des Betreibers der Endlagerprojekte einbringen können, die übernommen worden sind. Zuständigkeiten sind neu geregelt Aktuelle Zuständigkeiten bei der Zwischen- und Endlagerung Häufig wird bei der Darstellung der neuen Zuständigkeitsstrukturen fälschlicherweise von einer Neuordnung der Behördenlandschaft gesprochen. Zwar wurden auf der einen Seite die behördlichen Zuständigkeiten neu geordnet. Das Entscheidende ist aber, dass die Betreiberaufgaben nicht mehr durch eine Behörde wahrgenommen werden, sondern durch eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft. Wir haben das neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit ( BfE ) als Aufsichtsbehörde. Das BfE leitet das Standortauswahlverfahren, überwacht seinen Vollzug und prüft die vorzulegenden konkreten Planungen der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH ( BGE ) zur Eingrenzung der untersuchungswürdigen Gebiete in Deutschland. Das Bundesamt beteiligt die Öffentlichkeit und legt dem Bundestag über die Bundesregierung Entscheidungsvorschläge vor. Weiterhin hat das BfE die bergrechtliche Zuständigkeit des Bundes bei der Endlagerung übernommen, bisher war dies bei den Bundesländern organisiert. Mit der BGE mbH wurde eine Gesellschaft gegründet, in der die gesamten Aufgaben des Betriebs von Endlagern und der konkreten Erkundungsarbeiten im Rahmen der Standortauswahl zusammengeführt werden. Die Anteile der BGE mbH hält ausschließlich der Bund. Dadurch, dass nun die Energieversorgungsunternehmen (EVU) aus der Finanzierungsverantwortung im laufenden Geschäft ausscheiden, deren Betriebsgesellschaft DBE mbH vom Bund übernommen und mit der BGE mbH verschmolzen wird, können die Aufgaben des Endlagerbetriebs von der BGE mbH nun umfassend wahrgenommen werden. Gleichzeitig kann die BGE mbH als Unternehmen in Bundesbesitz unabhängig von den Interessen der EVU als Abfallverursacher agieren. Das Nationale Begleitgremium (NBG) begleitet die Standortauswahl und insbesondere das Beteiligungsverfahren vermittelnd und unabhängig mit dem Ziel, das Vertrauen in die Durchführung des Verfahrens zu stärken. Es setzt sich aus einzelnen Bürgerinnen und Bürgern und anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zusammen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Bau ( BMUB ) trägt die politische Verantwortung und überprüft, dass das Standortauswahlverfahren nach den Anforderungen und Kriterien der Gesetze durchgeführt wird. Mit dieser klaren Aufgabenwahrnehmung von Regulierung und Aufsicht, Betrieb und politischer Verantwortung wurden effektive Zuständigkeitsstrukturen für die komplexen Prozesse bei der Endlagerung geschaffen. Auch für die nächsten Schritte bei der Endlagersuche gilt es Verantwortung zu übernehmen und auf neue ungelöste Fragen Antworten zu finden. 2. Wie geht es weiter? Der gesetzliche Rahmen und die Zuständigkeiten auf dem Weg zu einem sicheren Endlager sind geklärt – die großen Fragen der Akzeptanz, der Sicherheit und der klaren Zuständigkeiten stellen sich aber auch heute in anderen Facetten immer wieder neu. Hier sehe ich zahlreiche drängende Fragen, die im Laufe der Standortauswahl zu beantworten sind. Wie bleibt die ungelöste Entsorgung gesellschaftliches Thema? Ich nehme wahr, dass sich mit dem geplanten Ausstieg aus der Kernenergieerzeugung in Deutschland im Jahr 2022 schon heute der Eindruck in der Öffentlichkeit verstärkt, alle damit einhergehenden Herausforderungen und damit das Problem des Atommülls seien bereits gelöste Probleme von gestern. Interesse wecken und Bewusstsein schaffen Wie schaffen wir es, hier aufzuklären und über die nächsten Jahrzehnte im Rahmen der verschiedenen Beteiligungsformen das Interesse in der Öffentlichkeit immer wieder neu zu wecken? Das BfE geht in seiner aktuellen Aufbauphase die Aufgabe zunächst mit dem Ziel an, das komplizierte Verfahren verständlich darzustellen. Diese aufbereiteten Inhalte versuchen wir durch offene Formate wie der Präsentation der mobilen Endlagerausstellung auf dem Kirchentag in die breite Gesellschaft zu tragen. Mittelfristig gilt es, insbesondere auch Politik und Medien immer wieder auf die ungelösten Fragen der Endlagerung als wichtiges gesellschaftliches Thema aufmerksam zu machen. Wie kann bei der Endlagersuche die Akzeptanz der standortunabhängigen Arbeitsergebnisse als Grundlage für die standortbezogenen gesichert werden? Wie kann es uns gelingen, in der Öffentlichkeit von Beginn an Interesse und Akzeptanz für den zunächst sehr theoretischen Prozess der Standortsuche zu finden, bei dem unabhängig von konkreten Standorten die Grundlagen der Standortsuche gelegt werden? Es besteht die Herausforderung, diese sehr allgemeinen ersten Schritte der Standortsuche mit der Phase zu verzahnen, die auf alle Akteure im weiteren Verfahren sehr wahrscheinlich zukommen wird: Die Phase der Fragen und der Skepsis von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern an konkreten potentiellen Endlagerstandorten. Das BfE sieht sich mit der Aufgabe konfrontiert, die einzelnen Phasen der Standortsuche sinnvoll zu strukturieren und zu verknüpfen, um die Glaubwürdigkeit des Verfahrens zu gewährleisten. „Strukturieren“ bedeutet in diesem Zusammenhang, der Beteiligung einen klaren Rahmen zu setzen und der Öffentlichkeit sowohl die Möglichkeiten als auch die Grenzen der Mitwirkungsmöglichkeiten in den einzelnen Phasen aufzuzeigen. „Verknüpfen“ heißt nicht nur, die einzelnen Beteiligungsschritte bei der Endlagersuche sinnvoll aufeinander aufzubauen, sondern auch, eine Brücke zu Beteiligungsprozessen beim Rückbau der Kernkraftwerke und bei der Zwischenlagerung zu bauen. Forschungsaufgaben wahrnehmen Wie wird die Weiterentwicklung von Sicherheitsstandards trotz des Ausstiegs aus der Kernenergie gewährleistet? Das BfE setzt sich zum Ziel, den Forschungsbedarf auf nationaler Ebene zu bündeln und auf internationaler Ebene den Diskurs zu wissenschaftlich-technischen und sozialwissenschaftlichen Fragen zu pflegen und auszubauen. Wir brauchen diese starke internationale Vernetzung, um mittelfristig wegfallendes Wissen in den einzelnen nationalen Grenzen zu ersetzen. Wie wird Nachwuchs und unabhängiges Wissen für Betreiber , Genehmigungs-/Aufsichtsbehörden sowie Beteiligungsinstitutionen sichergestellt? Der Bedarf an Nachwuchs bei den verantwortlichen Institutionen ist aktuell und auch in der Zukunft groß. Gleichzeitig stellt sich die aktuell von verschiedener Seite formulierte Herausforderung, einen wissenschaftlichen und zugleich unabhängigen Sachverstand aufzubauen, um Beratungsleistungen für die verschiedenen Institutionen zu erbringen. Schon heute bilden Gutachterorganisationen verschiedene Tochterunternehmen, wobei das eine Unternehmen die Betreiber berät und das andere für die Behördenseite arbeitet. Die formale Trennung ist gegeben, es besteht aber das Risiko, dass nachvollziehbare Strukturen, Unabhängigkeit und letztendlich Vertrauen verloren gehen. Ich plädiere zur Nachwuchsförderung für eine gezielte Fortführung von Forschungs- und Förderprogrammen in diesem Bereich. Gleichzeitig gilt es auch bei Gutachterorganisationen verstärkt internationalen Sachverstand zu Rate zu ziehen, um die Unabhängigkeit der Beratungsleistungen in Deutschland zu gewährleisten. Verantwortung in staatlicher Hand Welche Herausforderungen stellen sich durch die Konzentration der Entsorgung in staatlicher Hand neu? Mit dem im Juni 2017 in Kraft getretenen „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ wurde geregelt, dass die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung zukünftig umfassend in die Verantwortung des Bundes fällt und nicht mehr, wie für die Zwischenlagerung und die laufende Finanzierung der Endlagerung bisher verankert, in der Hand der EVU liegt. Die finanziellen Mittel hierfür wurden dem Bund von den EVU in einem öffentlich-rechtlichen Fonds zur Verfügung gestellt. In Zukunft fallen bei der Endlagerung somit die unmittelbaren bzw. mittelbaren Interessensbekundungen der EVU als Abfallverursacher weg. Die Unternehmen hatten früher etwa ein Interesse an Fortschritten bei der Erkundung des Bergwerks Gorleben als potentiellem Endlagerstandort: Der Betrieb der Kernkraftwerke war gekoppelt an den Entsorgungsnachweis und den Fortschritt bei der Endlagerfrage. Dieses Interesse fällt weg und damit auch ein Instrument, welches grundsätzlich auf Fortschritte bei der Entsorgung drängt. Zukünftig müssen die Gesellschaft und das Parlament selbst auf den Fortgang bei der Endlagerung achten. Prozesse transparent machen Gleichzeitig gibt es die veränderte Situation, dass durch das genannte Gesetz zur Neuordnung der Verantwortlichkeiten alle Akteure bei der Endlagerung in Zukunft staatlich und beim Bund angesiedelt sind. Es stellt sich die Frage, wie jenseits der bestehenden Kontrolle durch die Gewaltenteilung dem Eindruck von Anfang an entgegengetreten werden kann, dass Informationen und Interessenslagen, die für die Sicherheit der Bevölkerung von Bedeutung sind, von staatlicher Seite nicht offen gelegt werden. Eine gute Erfahrung ist aus meiner Sicht in diesem Zusammenhang die Atomgesetzänderung zur Schachtanlage Asse II aus dem Jahr 2013. Das Atomgesetz verpflichtet seitdem den Betreiber , alle wichtigen Informationen und Dokumente offenzulegen, einschließlich der Erlasse und Weisungen aus dem Ministerium. Die im Standortauswahlgesetz vorgesehene Informationsplattform stellt für das vor uns liegende Verfahren ein entsprechend zentrales Instrument zur Erreichung von Vertrauen dar. Das BfE hat eine erste Version der Plattform bereits auf seiner Homepage realisiert und erste Dokumente öffentlich zugänglich gemacht. Sichere Zwischenlager temporär fortführen Wie stellen wir sicher, dass die Zwischenlagerung nicht zur Scheinlösung als Ersatz für eine notwendige Endlagerung wird? Wir haben nach meiner Ansicht die Verpflichtung, unter den aktuellen stabilen politischen und ökonomischen Randbedingungen eine Lösung für die vorhandenen radioaktiven Abfälle zu finden, die die nächsten Generationen wirklich entlastet. Die Zwischenlager sind nicht geeignet, einen Ersatz für ein Endlager darzustellen. Beton, Stahl und Sicherheitskräfte der Zwischenlager können angesichts der sich oft schnell verändernden politischen Verhältnisse auf Dauer nur den notwendigen Zeitraum bis zu einem Endlager überbrücken. Wir sind gut beraten, die Verfahrensschritte des Standortauswahlgesetzes und die vorhandene Geologie in Deutschland zu nutzen und das bestmögliche Endlager in Deutschland für hochradioaktive Abfälle betriebsbereit aufzubauen. Deshalb ist es bedeutend, nur aus unabweisbaren Gründen einer Verlängerung von Zwischenlagergenehmigungen zuzustimmen, wie es auch das Atomgesetz festschreibt. Durch sichere Zwischenlagerung erkaufen wir aber Zeit für ein geordnetes Verfahren auf dem Weg zu einem Endlager . Der Zeitraum, den uns die Zwischenlagerung hierfür gibt, wird durch gesellschaftliche und sicherheitstechnische Fragestellungen beeinflusst. Wichtige Fragen müssen in den nächsten Jahren durch Forschungstätigkeiten geklärt werden. Einen Teil dieser Forschung werden wir im BfE mit unserer eigenen Forschungsabteilung voranbringen können. 3. Fazit Die nun festgelegte Strategie und der Rahmen für die Endlagersuche sind eine wichtige Grundlage zur Zielerreichung und Akzeptanz. Die jüngst verabschiedeten Gesetze sind wichtige Antworten auf die Fragen, die wir uns in Loccum vor 14 Jahren gestellt haben. Jetzt gilt es zu beweisen, dass die Endlagersuche auch praktisch umsetzbar ist und der gewählte Rahmen Fortschritte im Verfahren mit dem Ziel der Endlagerung gewährleistet. Die Frage der Zuständigkeiten stellt sich heute neu mit der Frage, wie mit der Konzentration der Zuständigkeiten in staatlicher Hand umgegangen werden kann und wie die Unabhängigkeit einzelner Akteure dauerhaft sichergestellt wird. Die Frage der Akzeptanz stellt sich aktuell, wenn noch keine konkreten Endlagerstandorte festgelegt sind, unter dem Blickwinkel, wie gesellschaftliche Aufmerksamkeit und Interesse für die eher abstrakten ersten Schritte der Endlagersuche geweckt und aufrechterhalten werden kann. Die Frage der Sicherheit stellt sich verstärkt unter den Aspekten der Nachwuchsförderung, des Kompetenzerhalts und der Unabhängigkeit der einzelnen Akteure mit dem Ziel, das Sicherheitsniveau und die Sicherheitskultur in Deutschland auch nach dem Atomausstieg zu gewährleisten. Die Frage der Zwischenlagerung wird geprägt sein von der Klärung relevanter sicherheitstechnischer und gesellschaftlicher Fragen zur Verlängerung der bestehenden Genehmigungen für Zwischenlager. Auf all diese Fragen gilt es nun erneut, Antworten zu finden, die Gesellschaft und Politik überzeugen. Gelingt uns dies, vermitteln wir mit den Antworten immer wieder auch die wichtigste Botschaft: Eine sichere Endlagerung der radioaktiven Abfälle in Deutschland ist notwendig, wird konsequent verfolgt und ist letztendlich auch unter strengen Maßstäben möglich.
Die Bundesregierung beschließt am 6. Dezember 2012 in ihrer Kabinettsitzung den vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde fraktionsübergreifend erarbeitet. Durch den Gesetzentwurf werden Verfahrens- und Vollzugserleichterungen eingeführt, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein beschleunigtes Vorgehen zur Stilllegung der Schachtanlage Asse II schaffen. Das Gesetz wird parallel fraktionsübergreifend aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1323 |
| Europa | 4 |
| Land | 4 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 9 |
| Förderprogramm | 17 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 1261 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 37 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1280 |
| Offen | 48 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1321 |
| Englisch | 9 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Datei | 9 |
| Dokument | 889 |
| Keine | 428 |
| Multimedia | 1 |
| Webseite | 14 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 407 |
| Lebewesen und Lebensräume | 910 |
| Luft | 207 |
| Mensch und Umwelt | 1329 |
| Wasser | 211 |
| Weitere | 1055 |