Fachleute besorgt über Fehlbildungen bei Meeresbewohnern – Ursachenforschung in Nord- und Ostsee nötig Die Geschlechtsorgane der Aalmutter (Zoarces viviparus) in Nord- und Ostsee sind geschädigt. Das zeigt eine Untersuchung für die Umweltprobenbank des Bundes (UPB), die das Institut für angewandte Ökologie (IFAÖ) an den Geschlechtsorganen (Gonaden) dieser Meeresfische durchführte. Die UPB sammelt bereits seit 1985 jährlich tausende Proben aus der Umwelt und vom Menschen. Diese werden eingelagert und stehen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für Analysen der Schadstoffbelastung zur Verfügung. So erlaubt der Probenstock der Aalmutter repräsentative Rückschlüsse auf die Chemikalienbelastung dieses typischen Küstenfisches in Nord- und Ostsee. Erstmals hat die UPB nun die Geschlechtsorgane eines jährlichen Aalmutterfangs auf Veränderungen des Gewebes untersuchen lassen. Das von der UPB damit beauftragte Rostocker Institut für angewandte Ökologie (IFAÖ) fand Besorgnis erregende Ergebnisse: Eindeutig weibliche Geschlechtszellen bildeten sich in den Hoden der männlichen Aalmutter. Solche Fehlbildungen werten Fachleute als Indiz für eine Belastung der Tiere mit hormonell aktiven Schadstoffen, die in das Fortpflanzungssystem eingreifen. Diese so genannten endokrinen Stoffe können mit der Produktion und Verwendung von Industriechemikalien oder der Anwendung von Haushaltsprodukten, Pflanzenschutzmitteln und Medikamenten in das Meer gelangen. Hinweise auf die Verweiblichung männlicher Fische in der Ostsee gibt es bereits seit längerem. Erstmalig entdeckte das IFAÖ diese Fehlbildung nun auch in Aalmuttern der deutschen Nordsee. In den Geschlechtsorganen der weiblichen Aalmuttern fanden die Rostocker Fachleute ebenfalls Fehlbildungen: Die Eizellen in den Eierstöcken waren bereits Wochen vor der Geschlechtsreife und dem Beginn der Paarungszeit massiv degeneriert. Dieses Phänomen ist als unspezifischer Indikator für Stress bekannt, den nicht nur Chemikalien, sondern auch andere Faktoren hervorrufen können. Neu ist das Ausmaß der Veränderung: In nahezu jeder gefangenen Aalmutter fanden die Fachleute mittelschwere bis schwere Degenerationen der Eizellen. Welchen Einfluss haben diese Schädigungen der Geschlechtsorgane auf den Fortpflanzungserfolg der Aalmutter? Die wenigen Eizellen in den Hoden beeinträchtigt die Fortpflanzungsfähigkeit der Männchen wahrscheinlich nicht nennenswert. Bei den Weibchen besteht hingegen der begründete Verdacht, dass die deutlichen Befunde auf eine gestörte Fruchtbarkeit der Tiere hinweisen. Die Ursachen dieser degenerativen Veränderungen sind derzeit noch nicht hinreichend bekannt. Die UPB untersucht jetzt weitere Aalmuttern, die von anderen, zum Teil unbelasteten Stellen in Nord- und Ostsee stammen. Die Studien sollen zeigen, ob und falls ja, welchen Anteil Chemikalien an den Veränderungen der Geschlechtsorgane haben und welche anderen Ursachen in Frage kommen. Dessau, 29.05.2008
Strengere Vorschriften auch für Umweltgifte in Outdoorkleidung Für eine Vielzahl an Chemikalien gelten von nun an schärfere Vorschriften. Dies sieht die europäische Chemikalienverordnung REACH vor. Davon betroffen sind unter anderem wasser- und fettabweisende Stoffe wie vier perfluorierte Carbonsäuren (PFC). Wegen ihrer schädlichen Wirkung auf die Umwelt werden sie zu besonders besorgniserregenden Stoffen. Eingesetzt werden PFC auch in Outdoorkleidung. Verbraucherinnen und Verbraucher haben nun das Recht beim Händler über diese Stoffe Auskunft zu erlangen. Das trifft auch auf 50 weitere Chemikalien zu. Das Umweltbundesamt (UBA) ist maßgeblich an der Identifizierung solcher Stoffe beteiligt. Jochen Flasbarth: „Wenn die REACH-Verordnung konsequent angewendet wird, ist sie ein wirksames Instrument für den Umwelt- und Verbraucherschutz. Durch die bessere Regulierung der Chemikalien sparen wir eine Menge an Gesundheits- und Umweltkosten.“ Schärfere Bestimmungen gibt es für vier perfluorierte Chemikalien, die wegen ihrer wasserabweisenden Eigenschaften unter anderem für Outdoorkleidung verwendet werden. Wegen ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften werden sie in einer Vielzahl von Verbraucherprodukten wie Textilien, Kochgeschirr oder Papier eingesetzt. PFC sind in der Umwelt sehr stabil, sodass sie weltweit in allen Umweltmedien gefunden werden, vor allem in Flüssen und Meeren. PFC können sich auch entlang der Nahrungskette anreichern und lassen sich in Blut und Muttermilch von Menschen und Tieren nachweisen. Daher wurden nun vier Vertreter als besonders besorgniserregende Stoffe eingestuft und als solche durch den Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA in die REACH -Kandidatenliste aufgenommen. Aktuell hat der Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA über sechs Dossiers des UBA beraten. Neben der Aufnahme der vier PFC wurden auch Nonylphenol und die Gruppe der Oktylphenolethoxylate auf die Kandidatenliste gesetzt. Nonylphenol ist ein hormonell wirksamer Stoff , der u.a. als Hilfsmittel zum Herstellen von Textilien sowie in Harzen und Lacken eingesetzt wird. Oktylphenolethoxylate kommen in Farben, Lacken und Klebstoffen vor. Gelangen sie über das Abwasser in Kläranlagen und Gewässer, kann sich das hormonell wirksame Oktylphenol bilden. Insgesamt identifizierte der Ausschuss 54 weitere Stoffe als besonders besorgniserregend. Damit ist das von der EU Kommission gesetzte Ziel erreicht, bis Ende des Jahres 136 Stoffe auf der Liste zu haben. Auf die REACH-Kandidatenliste gehören Stoffe mit krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften; Stoffe, die langlebig und giftig sind und sich in Organismen anreichern und - nach einer Einzelfallentscheidung - Stoffe, die auf das Hormonsystem wirken. Mit der Aufnahme in die Kandidatenliste erlangen Verbraucherinnen und Verbraucher ein Auskunftsrecht. Auf Nachfrage müssen Hersteller, Importeure oder der Handel darüber informieren, ob ein besonders besorgniserregender Stoff in einem Produkt enthalten ist. Auf dieser Webseite lassen sich allein mit der Artikelnummer unter dem Strichcode des Produktes Anfragen an die Hersteller versenden. Weiterhin können gelistete Stoffe einer Zulassungspflicht unterworfen werden. Sie dürfen dann nur noch nach vorheriger behördlicher Genehmigung vermarktet und genutzt werden. Ziel der REACH-Verordnung ist es, dass diese Stoffe schrittweise durch geeignete Alternativstoffe oder -technologien ersetzt werden. Jochen Flasbarth: „Auch künftig bleibt viel zu tun beim Schutz der Umwelt und des Menschen vor schädlichen Auswirkungen von Chemikalien. Die Mitgliedstaaten, die EU-Kommission und die ECHA arbeiten weiter intensiv daran, die Kandidatenliste zu ergänzen. Die Europäische Kommission hat sich das Ziel gesetzt bis 2020 alle relevanten besonders besorgniserregenden Stoffe auf die Kandidatenliste zu bringen. Derzeit wird auf EU-Ebene diskutiert, auf welchem Weg dieses Ziel am besten erreicht werden kann.“ Das UBA hat intensiv an der Identifizierung von besonders besorgniserregenden Stoffen mitgearbeitet. Seit Inkrafttreten von REACH Mitte 2006 erstellte es Dossiers für 18 Stoffe. Davon gelangten 13 auf die Kandidatenliste. Jochen Flasbarth: „Das UBA hat bei REACH Pionierarbeit geleistet. Mit Oktyl- und Nonylphenol hat es die ersten Stoffe auf die Kandidatenliste gebracht, die alleine wegen ihrer hormonähnlichen Wirkungen als besonders besorgniserregend gelten.“ Oktylphenolethoxylate sind die erste Stoffgruppe, die ausschließlich aufgrund ihres umweltrelevanten Abbauproduktes (Oktylphenol) als besonders besorgniserregend gilt.
The aim of the present project was to identify the most relevant factors increasing the uncertainty of the environmental risk assessment (ERA) of endocrine active substances as compared to baseline toxicants. The evaluation was supported by data on endocrine effects of six model substances on fish and aquatic invertebrates. Veröffentlicht in Texte | 37/2014.
Hormonell wirkende Chemikalie Octylphenol besonders besorgniserregend Mit Octylphenol wird erstmals eine Chemikalie wegen ihrer hormonellen Wirkung in die europäische Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen. Das Umweltbundesamt (UBA) hatte den Vorschlag für Deutschland ausgearbeitet, der zuständige Ausschuss der Mitgliedsstaaten bei der Europäischen Chemikalienagentur hat ihn einstimmig bestätigt. Octylphenol wird bei der Herstellung von Farben, Klebstoffen und Reifen eingesetzt. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Wir forschen seit Jahren zu hormonellen Wirkungen von Stoffen und beraten über Bewertungskriterien. Mit dieser Entscheidung der Europäischen Union (EU) beginnen wir, hormonell wirkende Stoffe wegen dieser Eigenschaften zu regulieren. Das ist ein sehr wichtiges Signal für den Umwelt- und Verbraucherschutz.“ Wissenschaftliche Studien belegen, dass Octylphenol das Hormonsystem von Fischen beeinträchtigt. Schon in niedrigen Konzentrationen schädigt der Stoff deren Entwicklung und Fortpflanzung. Verwendet wird die Chemikalie - chemisch korrekt als 4-tert-Octylphenol bezeichnet - bei der Herstellung von Farben, Klebstoffen oder Reifen. Octylphenol trägt damit ab sofort den Status „besonders besorgniserregend“ - wie es die EU- REACH-Verordnung für Stoffe vorsieht, die ersetzt werden sollen. Damit folgten die EU-Staaten einstimmig einem Vorschlag des UBA . Jochen Flasbarth: „Das UBA hat noch weitere besonders besorgniserregende Stoffe im Fokus. Mit der Bestätigung unseres Vorschlags ist der Weg frei, weitere hormonell wirksame Chemikalien zu regulieren.“ Die Entscheidung hat direkte Folgen für den Verbraucherschutz: „Auf Anfrage muss der Handel Verbraucherinnen und Verbrauchern kostenfrei Auskunft erteilen, ob ein Produkt diese oder eine andere besonders besorgniserregende Chemikalie enthält. Mit Ihren Anfragen signalisieren sie dem Handel, dass sie keine besonders besorgniserregenden Stoffe in Produkten wünschen.“, sagt Flasbarth. Welche Folgen hat das für andere Chemikalien, die nachweislich die Fortpflanzung und Entwicklung von Menschen und Tieren aufgrund ihrer hormonellen Eigenschaften stören können? Bei entsprechenden Nachweisen können diese Stoffe durch REACH als „besonders besorgniserregend“ eingestuft werden. Erhält eine Chemikalie diesen Status, können weitere regulatorische Maßnahmen folgen, z.B. eine Zulassungspflicht. Alternativ können kritische Verwendungen oder der Import - auch als Bestandteil von Produkten - über eine Beschränkung verboten werden. Langfristig sollen besonders besorgniserregende Stoffe gänzlich aus dem Verkehr gezogen und ersetzt werden. Ein erster Schritt dorthin ist die Aufnahme in die „Kandidatenliste“ von REACH, wie soeben bei Octylphenol geschehen. Deutschland leistet mit diesem Vorschlag einen wichtigen Beitrag zum Ziel der EU-Kommissare für Umwelt, Janez Potočnik, und Unternehmen, Antonio Tajani, die Kandidatenliste bis Ende 2012 mit 136 besonders besorgniserregenden Chemikalien zu füllen. Mit der Entscheidung des Ausschusses tragen derzeit 73 Stoffe den Status „besonders besorgniserregend“, 19 davon auf deutsche Initiative.
Endocrine active substances such as steroid hormones gain increasing focus in environmental research as they cause endocrine disruption in aquatic organisms exposed to environmentally relevant concentrations. Data about occurrence and fate of steroid hormones are scare. Based on the recently published method ( FKZ 3715 67 413 ) the occurrence of 60 steroids in wastewater treatment plant effluents and surface waters were reported. To understand stability and degradation pathways, degradation studies were conducted that allowed comparability of transformation processes under standardised aerobic conditions. Several of the newly identified transformation products are persistent and some of them could be detected in wastewater treatment plant effluent and surface waters. Steroid hormones and their transformation products should be included more in future environmental measurements and studies. During the project 3 articles have been published: Weizel et al. 2018 ( https://doi.org/10.1021/acs.est.7b06147 ), Weizel et al. 2020a ( https://doi.org/10.1016/j.watres.2020.115561 ), Weizel et al. 2020b https://doi.org/10.1016/j.watres.2020.116515 ) Veröffentlicht in Texte | 95/2022.
Amt empfiehlt ersten hormonell wirksamen Stoff für Bewertung nach EU-Chemikalienrecht Als erster EU-Mitgliedstaat hat Deutschland mit Octylphenol einen hormonell wirkenden Stoff als besonders besorgniserregend identifiziert und seine Bewertung offiziell bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Octylphenol das Hormonsystem in Fischen beeinträchtigt und dadurch die Entwicklung und Fortpflanzung schädigt. Bereits minimale Konzentrationen von wenigen Millionstel Gramm reichen aus. Stimmen die anderen Mitgliedsstaaten im Dezember dem deutschen Vorschlag zu, gilt Octylphenol als „besonders besorgniserregender Stoff“ und wird in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Das ist der erste Schritt zu einer EU-weiten Zulassungspflicht oder Beschränkung. Octylphenol wird etwa bei der Herstellung von Farben, Beschichtungen, Klebstoffen oder Reifen eingesetzt. Das UBA hält es generell für erforderlich, hormonell wirkende Stoffe strenger zu regulieren. Die EU Chemikalienverordnung REACH macht dies möglich: Im Einzelfall können hormonell wirkende Stoffe als besonders besorgniserregend identifiziert werden. Damit werden sie genauso bewertet wie Stoffe, die Krebs erregen oder die Fortpflanzung schädigen. Doch bisher wurde dieses REACH Instrument noch nicht genutzt. “Wir dürfen nicht nur über die Bewertung hormonell wirkendender Stoffe diskutieren, sondern müssen handeln“, so UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Das UBA geht mit der Identifizierung von Octylphenol hier einen ersten Schritt. Octylphenol (chemisch korrekt: 4-tert-Octylphenol) gehört zu den Alkylphenolen. Die bekannteste Chemikalie der Gruppe ist das ebenfalls hormonell wirkende Nonylphenol, dessen Ethoxylate jüngst in einer Greenpeace Studie in Textilien nachgewiesen wurden. Nonylphenol und seine Ethoxylate sind in der Europäischen Union in zahlreichen Verwendungen verboten. Octylphenol dagegen bisher nicht. Neben den oben genannten Verwendungen kommt eine Abwandlung der Chemikalie (Octylphenol-Ethoxylat) auch bei der Erdgasgewinnung durch Fracking zum Einsatz und wird zusammen mit Wasser unter hohem Druck in Gestein gepresst, um Erdgas freizusetzen. 45 Tage lang können Unternehmen, Umwelt- und Verbraucherverbände, Behörden aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger nun den UBA-Vorschlag öffentlich kommentieren. Denn REACH ist ein Verfahren mit breiten Beteiligungsmöglichkeiten. Danach entscheidet der Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA. Ist ein Stoff in die Kandidatenliste aufgenommen, können Bürgerinnen und Bürger beim Handel kostenfrei erfragen, ob der Stoff in einem Produkt enthalten ist.
Stoffe in Outdoor-Kleidung, Teppichen und Lacken im Fokus Zwei hormonell wirksame Stoffe, die unter anderem in Lacken und Farben verwendet werden, sollen als ‘besonders besorgniserregend‘ eingestuft werden. Dafür setzt sich Deutschland auf Vorschlag des Umweltbundesamtes (UBA) bei der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) ein. Insgesamt schlägt Deutschland acht Chemikalien zur Einstufung als ‘besonders besorgniserregend‘ vor, darunter solche, die zum Beispiel Outdoor-Kleidung und Teppichen wasser-, schmutz- und fettabweisende Eigenschaften verleihen. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Wir wollen in der EU klare Regeln für die Verwendung von hormonell wirkenden sowie langlebigen Stoffen, die sich in der Umwelt anreichern.“ Verbände, Unternehmen und Bürger können sich zu diesen Vorschlägen derzeit auf der Website der ECHA äußern. Auskunft über ‘besonders besorgniserregende‘ Stoffe in Alltagsprodukten können Verbraucherinnen und Verbraucher neuerdings per Strichcode über www.reach-info.de erhalten. Hormonell wirksame Substanzen kommen in zahlreichen Alltagsprodukten vor. Sie verbreiten sich in der Umwelt und können Lebewesen teilweise erheblich schädigen. Beispiel Nonylphenol: Der Stoff ist bereits für zahlreiche Anwendungen verboten. Trotzdem lassen sich Spuren der Chemikalie in Gewässern finden - zum Teil in hohen Konzentrationen. Der Stoff wird unter anderem als Hilfsmittel zum Herstellen von Textilien, in Harzen und Lacken eingesetzt. Wissenschaftliche Studien beweisen, dass Nonylphenol das Hormonsystem von Fischen beeinträchtigt und schon in geringen Konzentrationen Entwicklung und Fortpflanzung der Tiere schädigt. Ein ähnliches Problem stellen Octylphenolethoxylate dar. Diese Stoffe kommen in Farben, Lacken und Klebstoffen vor. Gelangen sie über das Abwasser in Kläranlagen und Gewässer, kann sich das hormonell wirksame Octylphenol bilden. Octylphenol beeinträchtigt bereits in geringen Konzentrationen die Fortpflanzung und Entwicklung von Fischen. Unter den insgesamt 54 neuen Vorschlägen der EU-Mitgliedstaaten sowie der ECHA für ‚besonders besorgniserregende‘ Stoffe befinden sich mehrere per- und polyfluorierte Chemikalien - abgekürzt als PFC . Sie kommen wegen ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften unter anderem in Outdoor-Kleidung, Kochgeschirr und Papier zum Einsatz. Die meisten PFC sind so stabil, dass sie in der Umwelt nicht abgebaut werden können. Dadurch lassen sie sich weltweit nachweisen, vor allem in Flüssen und Meeren. Auch im Blut von Menschen und tierischen Organismen sind PFC nachweisbar. Besonders kritisch sehen Fachleute die lange Verweildauer von mehreren Jahren im menschlichen Blut. Die europäische Chemikalienverordnung REACH sieht eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Unternehmen, Umwelt- und Verbraucherverbände, Behörden und auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können auf der Website der ECHA die Vorschläge 45 Tage lang kommentieren. Danach entscheiden Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, ob sie einen Stoff als ‚besonders besorgniserregend‘ bewerten. Stimmen sie zu, nimmt die ECHA den Stoff in die Kandidatenliste auf. Für alle Stoffe auf dieser Liste besteht eine Informationspflicht gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie können beim Handel kostenfrei Informationen darüber erhalten, ob und in welcher Konzentration ein ‚besonders besorgniserregender‘ Stoff in einem Produkt vorkommt. In vielen Fällen lässt sich allein mit dem Strichcode des Produktes eine Email-Anfrage an den Hersteller versenden.
Sensor cell lines have been developed to monitor rapid non-genomic signalling cascades influenced by endocrine-active substances. These in-vitro bioassays were created by genetically modifying G-protein coupled estrogen receptor (GPER1) expressing cells to become artificial fluorescent signalosomes. Both GPER1 agonists and antagonistic compounds were used to characterize the respective sensor cells. The bioassays were then used to screen for potential endocrine-disrupting substances. In addition, these assays have been used to evaluate influent and effluent from advanced treatment units in several wastewater treatment plants. Veröffentlicht in Texte | 132/2024.
The term “negligible exposure” to endocrine disruptors has been clarified in context of European plant protection product regulations. For this purpose, a research of scientific, policy and legal literature was performed. Definitions of “negligible exposure” were extracted from publications related to (chemical) substances in the environment. Findings were grouped into narrative, qualitative, and quantitative definitions of the term "negligible exposure". A definition of “negligible exposure of endocrine disruptors to the environment” was derived, which depends on the results of the identification and environmental risk assessment of endocrine active substances and their uncertainties. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 10/2023.
Die exponentiell wachsende Produktion und die meist kurzlebige Nutzung von Kunststoffen bringt – neben vielen gesellschaftlichen Vorteilen – auch Nachteile mit sich, u.a. deren Akkumulation in der Umwelt. Zudem können Kunststoffe Chemikalien freisetzen und somit zur Exposition von Mensch und Umwelt beitragen. In diesem Kontext werden insbesondere hormonell wirksame Subtanzen (Endokrine Disruptoren) diskutiert. Veröffentlicht in Texte | 84/2011.
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