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Weiterentwicklung des Produktportfolios des Umweltzeichens Blauer Engel – Dämmstoffe und Dämmsysteme für die Wärmewende

Das vorliegende Projekt befasst sich mit der Weiterentwicklung des Umweltzeichens Blauer Engel für Dämmstoffe und Dämmsysteme im Kontext der Wärmewende.Der Hintergrund ist das gesetzlich verankerte Ziel, dass Deutschland bis spätestens 2045 treibhausgasneutral sein soll. Der Gebäudesektor spielt dabei eine zentrale Rolle. Umweltzeichen wie der Blaue Engel sollen dabei helfen, die ökologische Qualität von Bauprodukten transparent zu bewerten und die Verwendung nachhaltiger Materialien zu fördern. Ziel des Projekts war unter anderem, die bestehenden Vergabekriterien (DE-UZ 132 und DE-UZ 140) an aktuelle technische, ökologische und regulatorische Anforderungen anzupassen und zu erweitern.

Wie die EU ihre Klimaschutzarchitektur stärken kann

<p> <p>Das Umweltbundesamt (UBA) hat seine wissenschaftliche Stellungnahme zur künftigen Klimaschutzarchitektur der EU veröffentlicht – darin wird dargelegt, was erforderlich ist, um die EU-Klimaziele zu erreichen und Europas Weg zur Klimaneutralität glaubwürdig, kohärent und sozial gerecht zu gestalten.</p> </p><p>Das Umweltbundesamt (UBA) hat seine wissenschaftliche Stellungnahme zur künftigen Klimaschutzarchitektur der EU veröffentlicht – darin wird dargelegt, was erforderlich ist, um die EU-Klimaziele zu erreichen und Europas Weg zur Klimaneutralität glaubwürdig, kohärent und sozial gerecht zu gestalten.</p><p> <p>Die EU hat sich im März 2026 verpflichtet, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken und bis 2050 vollständige Klimaneutralität zu erreichen. Die Maßnahmen, mit denen die EU die Ziele erreichen will, sind ebenso wichtig wie die Ziele selbst. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> empfiehlt, das 2040-Klimaziel noch ambitionierter zu gestalten und die aktuellen klimapolitischen Maßnahmen sorgfältig anzupassen.</p> <p>Die wichtigsten Empfehlungen in Kürze:</p> <p><strong>Anhebung des Ziels der Treibhausgasreduktion für 2040 in künftigen Überprüfungsprozessen auf 95 %</strong>. Das Klimaziel der EU für 2040, die Treibhausgasemissionen um 90 % zu senken, lässt zu, dass bis zu 5 % durch internationale Emissionsgutschriften (nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris) gedeckt werden, wodurch die tatsächliche Reduzierung innerhalb der EU unter voller Ausschöpfung dieses maximalen Rahmens bei nur 85 % liegt. Dies würde eine enorme Lücke bedeuten, da die Nettoemissionen der EU im Jahr 2040 somit bis zu 50 % höher ausfallen könnten, als sie es ohne solche Gutschriften wären – Restemissionen in der EU liegen 2040 bei 15 %, statt bei 10 % der Basisemissionen von 1990. Ein zu schwaches Ziel würde dazu führen, dass in den 2030er-Jahren weniger in grüne Technologien in der EU investiert wird und entsprechende Investitionen im fossilen Energiesektor entstehen (Lock-in-Effekte). Gleichzeitig würde dies die EU zwingen, in den verbleibenden Jahren bis zur Klimaneutralität (zwischen 2040 und 2050) unrealistisch steile Emissionsreduktionen zu erbringen. Darüber hinaus würde ein ehrgeizigeres Ziel für das Jahr 2040 der historischen klimapolitischen Verantwortung Europas besser gerecht werden und seine Rolle als Vorreiter im weltweiten Kampf gegen den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> stärken. Daher empfiehlt das UBA weiterhin ein echtes Netto-Reduktionsziel von 95 % bis 2040.</p> <p><strong>Die EU sollte sich zur Erreichung ihrer Klimaziele nicht auf internationale CO</strong><strong>₂</strong><strong>-Gutschriften verlassen</strong>. Internationale Zertifikate können dazu beitragen, Klimaschutzmaßnahmen im Ausland zu unterstützen, sind jedoch kein verlässlicher Ersatz für heimische Anstrengungen. Das UBA warnt vor den Risiken dieser Entscheidung: Hochwertige Gutschriften werden wahrscheinlich knapp und teuer sein; frühere Erfahrungen mit ähnlichen Systemen – wie dem Clean Development Mechanism des Kyoto-Protokolls – haben gravierende Probleme mit einem Überangebot und schlechter Qualität aufgezeigt. Zudem würde die Akzeptanz von Zertifikaten geringerer Qualität sowohl die Glaubwürdigkeit der EU als auch die Klimaziele der Länder, die diese verkaufen, untergraben.&nbsp;</p> <p><strong>Zuerst Emissionen senken – nicht auf Kohlenstoffentnahmen setzen</strong>. Kohlenstoffentnahmetechnologien, wie Bioenergie mit Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (BECCS) sowie direkte Luftabscheidung und -speicherung (DACCS), spielen in den Plänen der EU zur Erreichung der EU-Klimaziele eine zentrale Rolle, sind aktuell jedoch kaum verfügbar: BECCS beispielsweise soll bis 2030 voraussichtlich nur 4 Millionen Tonnen CO₂ entfernen – ein Bruchteil dessen, was die EU-Pläne erfordern. Zudem sind sie mit erheblichen Risiken verbunden, wie beispielsweise einem hohen Energie- und Biomasseverbrauch. Daher warnt das UBA davor, auf eine vielfache Skalierung dieser Technologien bis 2040 zu setzen, und unterstreicht die Bedeutung einer Priorisierung der Emissionsminderung mit getrennten Zielen für Bruttoemissionsminderungen und -entnahmen, wobei hier natürliche CDR (Carbon Dioxide Removals – idealerweise als naturbasierte Lösungen) Vorrang haben sollten. Ohne diese Priorisierung könnten Industriezweige ihre Dekarbonisierung hinauszögern, wenn sie davon ausgehen, dass zukünftige CO₂-Entfernungstechnologien ihre mangelnde CO2-Reduktion ausgleichen werden.</p> <p><strong>Stärkung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) – und keine weitere Verzögerung des EU-ETS 2</strong>. Ein glaubwürdiger und robuster CO₂-Preis ist das Rückgrat der europäischen Dekarbonisierungsstrategie. Um dies abzusichern, ist es wichtig, bis 2040:&nbsp;</p> <ul> <li>eine ehrgeizige und stabile Obergrenze (Cap) festzulegen, die das übergeordnete Klimaziel widerspiegelt, </li> <li>Verzögerungen beim Ausstieg aus der kostenlosen Zuteilung zu vermeiden und </li> <li>jede weitere Verzögerung bei der Einführung des Europäischen Emissionshandels für Brennstoffe (EU-ETS 2) zu verhindern.&nbsp;</li> </ul> <p>Dies gewährleistet eine robuste und kosteneffiziente Zielerreichung und schafft ein starkes CO2-Preissignal, das erforderlich ist, um die notwendigen Emissionsminderungen in den erfassten Sektoren wirksam zu erreichen. Darüber hinaus ist es unerlässlich sicherzustellen, dass der EU-Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/cbam">CBAM</a>) die Industrie vor Carbon Leakage schützt und die am Emissionshandel teilnehmenden Sektoren mit den Aktionserlösen bei ihrer Transformation wirksam unterstützt werden. Gleichzeitig sollte eine umfassende, gesamtwirtschaftliche Dekarbonisierung gefördert und ein sozial gerechter Übergang gewährleistet werden.</p> <p><strong>Die Verordnung über die Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten muss überarbeitet werden – sie greift bereits jetzt zu kurz</strong>. Die Verordnung über die Lastenteilung (Effort Sharing Regulation – ESR) legt gegenwärtig verbindliche nationale Emissionsminderungsziele für Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfall fest – Sektoren, die aktuell 60 % der EU-Emissionen ausmachen. Aktuelle Prognosen zeigen jedoch, dass die EU bis 2030 nur eine Reduzierung um 31 % erreichen wird, statt der erforderlichen 40 %. Allein für Deutschland wird für den Zeitraum 2021–2030 ein Defizit von rund 200 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent erwartet. Das UBA fordert automatische Mechanismen zur Schließung dieser Lücke sowie ein harmonisiertes EU-weites Überwachungssystem. Nach den derzeitigen Regeln erfolgen die Überprüfungen erst in den Jahren 2028 und 2033 – viel zu spät, um Korrekturmaßnahmen umzusetzen.</p> <p><strong>Erneuerbare Energien, grünen Wasserstoff und Energieeffizienz schnell ausbauen</strong>. Vor dem russischen Einmarsch in die Ukraine importierte die EU 56–60 % ihrer Energie, wobei etwa 45 % der Erdgasimporte allein aus Russland stammten. Letzterer Anteil wurde durch REPowerEU auf rund 15 % gesenkt – doch die strukturelle Anfälligkeit von fossilen Energieimporten bleibt zunächst weiter bestehen. Das UBA fordert verbindliche Energieeffizienzziele für 2040 (die Ziele für 2030 laufen aus und es wurden keine neuen Ziele vorgeschlagen), einen massiven Ausbau erneuerbarer Energien und eine schnellere Elektrifizierung in allen Sektoren.</p> <p><strong>Der Übergang muss sozial gerecht gestaltet werden – ansonsten droht der Verlust der öffentlichen Unterstützung</strong>. Höhere CO2-Preise treffen Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen am härtesten, sofern sie nicht entsprechend kompensiert werden. Insbesondere in Ost- und Südosteuropa sind diese Haushalte beim Heizen und in der Mobilität stärker auf fossile Brennstoffe angewiesen. Das UBA fordert gezielte Förderprogramme, einen stärkeren und erweiterten Klimasozialfonds sowie die Rückverteilung der Einnahmen aus dem Emissionshandel an die Bürger, beispielsweise durch Einkommensunterstützung und subventionierten Zugang zu Wärmepumpen, energetischen Gebäudesanierungen und E-Mobilität, ähnlich dem französischen „Social Leasing“-Programm für Elektrofahrzeuge.</p> <p><strong>Über die Grenzen Europas hinausdenken</strong>. Selbst in den ehrgeizigsten Szenarien wird der Emissionspfad der EU den fairen europäischen Anteil am globalen Kohlenstoffbudget überschreiten. Daher ist die Ausweitung der EU-Unterstützung für internationale Klimaschutzmaßnahmen von entscheidender Bedeutung und muss in Zukunft verstärkt werden. Die EU sollte Handels-, Finanz- und Entwicklungspolitik konsequent nutzen, um Emissionsminderungen weltweit zu unterstützen. Gleichzeitig sollte die EU eine führende Rolle übernehmen, insbesondere nachdem sich die USA aus dem Pariser Abkommen zurückgezogen haben, ein Moment, den die UBA-Stellungnahme sowohl als Herausforderung als auch als Chance beschreibt. Darüber hinaus muss die EU sicherstellen, dass Emissionsminderungen im Inland nicht durch höhere Emissionen im Ausland (Carbon Leakage) ausgeglichen werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission diese Risiken identifizieren und wirksame Maßnahmen zu ihrer Verhinderung umsetzen. Die Mechanismen nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris bieten ein zusätzliches Instrument zur Unterstützung globaler Klimaschutzbemühungen.</p> <p>Die Botschaft des UBA ist klar: Der rechtliche Rahmen für das Gesamtziel für 2040 ist gesetzt, aber die Maßnahmen, die die EU zur Erreichung dieser Ziele umsetzen muss, sind genauso wichtig wie die Ziele selbst. Alle relevanten Umsetzungsregeln werden in den kommenden Monaten ausgehandelt – die EU braucht klarere und ambitioniertere Ziele, eine strengere Durchsetzung und verstärkte Klimapolitiken, die kohärent, koordiniert und sozial gerecht sind. Die Ziele für 2030 bilden die Brücke zu den Jahren 2040 und 2050 – doch diese Brücke weist bereits Risse auf. Es ist höchste Zeit, diese zu beheben.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Weiterentwicklung des Produktportfolios des Umweltzeichens Blauer Engel – Dämmstoffe und Dämmsysteme für die Wärmewende

Das vorliegende Projekt befasst sich mit der Weiterentwicklung des Umweltzeichens Blauer Engel für Dämmstoffe und Dämmsysteme im Kontext der Wärmewende. Der Hintergrund ist das gesetzlich verankerte Ziel, dass Deutschland bis spätestens 2045 treibhausgasneutral sein soll. Der Gebäudesektor spielt dabei eine zentrale Rolle. Umweltzeichen wie der Blaue Engel sollen dabei helfen, die ökologische Qualität von Bauprodukten transparent zu bewerten und die Verwendung nachhaltiger Materialien zu fördern. Ziel des Projekts war unter anderem, die bestehenden Vergabekriterien (DE-UZ 132 und DE-UZ 140) an aktuelle technische, ökologische und regulatorische Anforderungen anzupassen und zu erweitern. Veröffentlicht in Texte | 73/2026.

Versorgungsbereiche Gebäudewärme / Überwiegende Heizungsarten 1994

Bis zum Ende des 2. Weltkrieges heizte die Berliner Bevölkerung fast ausschließlich mit Braun- und Steinkohle. Seither sind weitere Brennstoffarten hinzugekommen und die Anteile der einzelnen Energieträger am Heizenergiemix haben sich fortlaufend verändert. So wird heute der Großteil des Wohnraums mit Erdgas, Heizöl und Fernwärme beheizt ( BDEW 2019 ). Zu den Gründen für diesen Wandel zählten seit 1989 vor allem die energiepolitischen Klimaschutzmaßnahmen des Berliner Senats. Neben Förderinstrumenten zur energetischen Gebäudesanierung – insbesondere von Altbauten – wurden auch Modernisierungsprogramme für Heizungssysteme mit Schwerpunkt im Ostteil der Stadt aufgelegt. Dabei sollten vor allem die kohlenstoffreichen Energieträger Kohle und Heizöl möglichst weitgehend durch Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung und Erdgas ersetzt werden. Mit Erfolg: Wurden 1994 noch 17 Prozent der Wohn- und Gewerberäume mit Kohle beheizt, war dieser Anteil bis zum Jahr 2005 auf zwei Prozent geschrumpft. Der Anteil von Erdgas an den Heizenergieträgern stieg im gleichen Zeitraum von 21 auf 34 Prozent. Dieser Veränderungsprozess geht auch aus dem Kartenmaterial im Umweltatlas hervor. Man kann deutlich erkennen, welche Anteile in den einzelnen Häuserblocks zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf die wichtigsten Heizenergiearten entfielen. Darüber hinaus finden Sie hier Informationen über die Veränderungen zwischen 1994 und 2005 bei den einzelnen Energieträgern, die in den wichtigsten Heiz- und Heizkraftwerken zur Erzeugung von Fernwärme eingesetzt wurden. Die Inhalte dieses Jahrgangs sind historisch und nicht mehr aktuell. Einleitung Datengrundlage Methode Kartenbeschreibung Literatur Karten Download

Reallabor Rittergut Riesa

Zielsetzung: Der Gebäudesektor in Deutschland ist für einen erheblichen Anteil des gesamten Endenergieverbrauchs und der Treibhausgas-Emission verantwortlich. Wohngebäude ohne jeglichen regulatorischen Wärmeschutz machen dabei über zwei Drittel des Bestands aus. Die zeitnahe energetische Sanierung dieser Gebäude ist ein zentraler Schritt zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045. Gleichzeitig wird dieses Ziel durch den akuten Fachkräftemangel in Ingenieur- und Handwerksberufen erheblich erschwert. Die Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert innovative Ansätze, die sowohl den Sanierungsbedarf als auch die Ausbildung neuer Fachkräfte in den Fokus rücken. Das Projekt zielt darauf ab, ein innovatives Bildungsangebot für die nachhaltige Gebäudesanierung zu entwickeln und dieses praxisnah in das duale Studienmodell an der Dualen Hochschule Sachsen (DHSN) zu integrieren. Das mehr als 100 Jahre alte Industriedenkmal Rittergut Riesa dient dabei als Modell und Reallabor für die zukünftigen Fachkräfte. Studierende der DHSN und Auszubildende im Handwerk profitieren dabei von einem einzigartigen Lernumfeld, das Theorie und Praxis eng miteinander verknüpft. Durch die aktive Mitarbeit an der Sanierung des historischen Ritterguts erwerben sie zukunftsrelevante Kompetenzen hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien, ökologischer Baustoffe sowie in Denkmal- und Klimaschutz.

Versorgungsbereiche Gebäudewärme / Überwiegende Heizungsarten

2005 (aktuell) | 2000 | 1994 Bis zum Ende des 2. Weltkrieges heizte die Berliner Bevölkerung fast ausschließlich mit Braun- und Steinkohle. Seither sind weitere Brennstoffarten hinzugekommen und die Anteile der einzelnen Energieträger am Heizenergiemix haben sich fortlaufend verändert. So wird heute der Großteil des Wohnraums mit Erdgas, Heizöl und Fernwärme beheizt ( BDEW 2019 ). Zu den Gründen für diesen Wandel zählten seit 1989 vor allem die energiepolitischen Klimaschutzmaßnahmen des Berliner Senats. Neben Förderinstrumenten zur energetischen Gebäudesanierung – insbesondere von Altbauten – wurden auch Modernisierungsprogramme für Heizungssysteme mit Schwerpunkt im Ostteil der Stadt aufgelegt. Dabei sollten vor allem die kohlenstoffreichen Energieträger Kohle und Heizöl möglichst weitgehend durch Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung und Erdgas ersetzt werden. Mit Erfolg: Wurden 1994 noch 17 Prozent der Wohn- und Gewerberäume mit Kohle beheizt, war dieser Anteil bis zum Jahr 2005 auf zwei Prozent geschrumpft. Der Anteil von Erdgas an den Heizenergieträgern stieg im gleichen Zeitraum von 21 auf 34 Prozent. Dieser Veränderungsprozess geht auch aus dem Kartenmaterial im Umweltatlas hervor. Man kann deutlich erkennen, welche Anteile in den einzelnen Häuserblocks zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf die wichtigsten Heizenergiearten entfielen. Darüber hinaus finden Sie hier Informationen über die Veränderungen zwischen 1994 und 2005 bei den einzelnen Energieträgern, die in den wichtigsten Heiz- und Heizkraftwerken zur Erzeugung von Fernwärme eingesetzt wurden. 03.12.2 Emissionen 2015

Wärmestrategie für das Land Berlin

Berlin hat sich mit dem Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz ( EWG Bln ) das Ziel gesetzt, bis spätestens zum Jahr 2045 die CO₂-Emissionen auf ein klimaneutrales Niveau zu senken. Dabei nimmt der Wärmesektor eine zentrale Rolle ein, da dieser für rund die Hälfte der CO₂-Emissionen verantwortlich ist. So werden rund 47 % bzw. 8,4 Mio. Tonnen der Berliner CO₂-Emissionen durch Beheizung, Klimatisierung oder Warmwassernutzung in Gebäuden verursacht (nach Verursacherbilanz, Bezugsjahr 2020). Die Machbarkeitsstudien „Klimaneutrales Berlin 2050“ und „Berlin Paris-konform machen“ wie auch das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) zeigen, dass auf dem Weg zur Klimaneutralität die Emissionen des Wärmesektors um mehr als 80 Prozent gesenkt werden müssen. Zudem hat sich der Berliner Senat mit der Anerkennung einer Klimanotlage in 2019 zu den Zielen der internationalen Staatengemeinschaft im Übereinkommen von Paris 2015 bekannt, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten zu beschränken. Entsprechend sind zusätzliche Anstrengungen zugunsten des Klimaschutzes erforderlich. Allerdings geht die Reduktion des Wärmebedarfs und auch die Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung nur langsam voran. Bereits bestehende Programme und Reglungen auf Bundes- und Landesebene bewirkten im Gebäudebereich bzw. Wärmesektor mit Blick auf die Klimaneutralität noch zu geringe CO₂-Einsparungen. Vor diesem Hintergrund sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Wärmewende voranzubringen. Daher wurde die Entwicklung einer Wärmestrategie für das Land Berlin beauftragt, die unter Leitung des Instituts für Ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) gemeinsam mit dem Hamburg Institut bis Mai 2021 erstellt wurde. Auf der Grundlage der gesetzten Ziele zur CO 2 -Einsparung sowie bereits erarbeiteter Programme und Maßnahmen wurde in der Wärmestrategie für das Land Berlin herausgearbeitet, wie die Wärmewende in Berlin umgesetzt werden kann und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen. Es bedarf eines enormen Wandels und deutlich mehr Tempo in der Umsetzung als bislang. Neben einem raschen Umstieg auf klimafreundliche erneuerbare Energien, muss in den nächsten Jahren mehr und umfassender energetisch saniert werden. Leitlinie der Wärmestrategie ist die Wärmeversorgung weitgehend zu elektrifizieren oder auf netzgebundene Wärme umzustellen. Dabei sind Potenziale an erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme umfassend zu nutzen. Der Wärmeverbrauch muss durch die energetische Gebäudesanierung gesenkt werden, auch um einen effizienten Einsatz von Wärmepumpen zu ermöglichen. Die Berliner Fernwärme ist durch die Einbindung erneuerbaren Energien sowie durch Elektrifizierung zu dekarbonisieren, nachzuverdichten und auszubauen. Entlang der Leitlinien zeigt die Wärmestrategie ein Set an Instrumenten zur Erreichung der Klimaziele im Wärmebereich auf. Unter anderem empfiehlt die Studie den Aufbau eines Wärmekatasters für Berlin mit Potenzialdaten zu erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme sowie die Entwicklung einer Wärmeplanung. Stakeholder des Berliner Wärmemarktes wurden in zwei Workshops über den Fortschritt und die Zwischenergebnisse der Studie informiert und brachten ihr Wissen und ihre Erfahrung in die Entwicklung der Wärmestrategie ein. Auf den Berliner Energietagen 2021 wurden bereits erste wesentliche Studienergebnisse vorgestellt und diskutiert. Die Vorschläge und Instrumente der Wärmestrategie werden von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt geprüft und bei entsprechender Umsetzbarkeit eingeführt. Als ein Schlüsselinstrument der Wärmestrategie und aus der Verpflichtung gemäß der Novelle des EWG Bln § 21 a wird aktuell ein Wärmekataster vorbereitet.

Kosten

Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten Einflussfaktoren in Bezug auf die Anfangsinvestitionen Einflussfaktoren auf Kosten im laufenden Betrieb Kosten aus der Perspektive von Wärmeabnehmenden Die Kosten für die Realisierung eines Nahwärmenetzes hängen von einer Vielzahl von Rahmenbedingungen ab, die bei der Investitionskalkulation sorgfältig geprüft werden müssen. Grundsätzlich sollten für eine betriebswirtschaftlich rationale Betrachtung dynamische Investitionsrechnungen unter Berücksichtigung von Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten über einen festgelegten Nutzungszeitraum durchgeführt werden. Da es sich um sehr langfristige Investitionen handelt, sind statische Verfahren ungeeignet. Als Ergebnis können Kapitalwert oder Wärmegestehungskosten betrachtet werden. Die Kapitalwertmethode wird unter anderem detailliert in der DIN EN 17463 beschrieben. Die Methodik zum Annuitätenverfahren, bei dem der Kapitalwert auf regelmäßig wiederkehrende gleich hohe Zahlungen aufgeteilt wird, erläutert die VDI-Richtlinienreihe 2067 . Die Wärmegestehungskosten können aufgrund der vielen verschiedenen Einflussfaktoren stark schwanken. Daher ist es nicht möglich, „typische“ Wärmegestehungskosten für ein Nahwärmenetz anzugeben. Sie sind aber i.d.R. konkurrenzfähig mit den Vollkosten von dezentralen Lösungen, wie der BDEW-Heizkostenvergleich in den letzten Jahren gezeigt hat. Grundsätzlich gilt dabei, mit steigender Anschlussrate im Netzgebiet sinken die Kosten pro Energieeinheit. Um ein Gefühl für die Kosten Ihres spezifischen Projektes zu bekommen, ist es empfehlenswert, sich die verschiedenen Faktoren bewusst zu machen, die Relevanz für das eigene Projekt zu überprüfen und Beispiele für vergleichbare Projekte aus der Praxis auszuwerten. Eine aktuelle Studie der Prognos AG im Auftrag der Agora Energiewende analysiert die Wirtschaftlichkeit von klimaneutral betriebenen Wärmenetzen und nimmt dabei sowohl Fernwärmeversorger als auch die Endkunden und -kundinnen in den Blick. Folgende Einflussfaktoren sind zu berücksichtigen: Einflussfaktoren in Bezug auf die Anfangsinvestitionen (CAPEX) Vorbereitung und Planung: Bereits vor dem eigentlichen Bau können Kosten anfallen, beispielsweise für Machbarkeitsstudien, Probebohrungen, die eigentliche ausführungsreife Planung durch entsprechende Fachplaner und Genehmigungen. Bedarfsstruktur: Die Gesamtgröße des Versorgungsgebietes sowie die Dichte der anzuschließenden Gebäude (bzw. die Wärmedichte als Wärmebedarf pro Fläche oder Leitungslänge) haben einen großen Einfluss auf die Kosten. Je weiter die einzelnen Gebäude voneinander entfernt sind und je geringer der spezifische Wärmebedarf der einzelnen Gebäude, desto größer wird die erforderliche Trassenlänge pro gelieferter Energieeinheit und entsprechend steigen auch die Kosten. Erschließung der EE-Potenziale: Die Erschließung erneuerbarer Wärmequellen ist je nach lokalen Bedingungen mit Kosten verbunden, die ebenso nach Wärmequelle und Technologie variieren (Sonden, Kollektoren, etc.) Technische Anlagen: Hierunter fallen neben den eigentlichen Wärmeerzeugern wie Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen auch die für die Umwälzung des Heizmediums benötigten Pumpen, Rohrleitungen, Verteiler und Sammler, alle Ventile und Armaturen und die Mess- und Regelungstechnik zur Überwachung der Betriebsbedingungen. Die Investitionen für die Rohrleitungen ist bei kalten Nahwärmenetzen üblicherweise geringer, da hier auf die Dämmung der Rohre verzichtet werden kann, dafür ist in jedem Gebäude eine Wärmepumpe erforderlich, wobei bei der Konzeptionierung festzulegen ist, ob sich diese noch im Eigentum des Netzbetreibers befinden oder bereits dem Kunden zuzuordnen sind. Wärmetrassen: Die Kosten für die Tiefbauarbeiten, um die Trassen des Wärmenetzes im Erdreich zu verlegen, sind stark von den Gegebenheiten vor Ort abhängig. An verdichteten urbanen Standorten sind die Verlegekosten tendenziell besonders hoch. In Bestandsquartieren sind die Kosten zudem meist deutlich höher als im Neubau. Technikzentrale: Diese muss entweder in einem eigenen Bauwerk untergebracht werden oder ein vorhandener Aufstellraum ausreichender Größe ist entsprechend zu ertüchtigen. Anschluss an leitungsgebundene Infrastruktur: Werden zur Versorgung einzelner Wärmeerzeuger Anschlüsse an das Strom- und Gasnetz oder ein Anschluss an ein übergeordnetes Fernwärmenetz benötigt, werden hierfür seitens der Infrastrukturbetreiber ebenfalls Kosten aufgerufen, die berücksichtigt werden müssen. Nutzeranschluss: Um die einzelnen Nutzer an das Netz anzuschließen werden neben den Anschlussleitungen auch Hauseinführungen in der Kellerwand oder Bodenplatte und Wärmeübergabestationen benötigt. Fremdkapitalkosten: Da in der Regel Kredite zur Finanzierung aufgenommen werden, haben deren Zinskonditionen einen Einfluss auf die Investitionskosten. Nutzung von Fördermöglichkeiten: Durch Nutzung von Bundes- und Landesfördermitteln können die Investitionskosten reduziert werden. Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten Für die Betreiber bestehender oder neu errichteter Nahwärmenetze sind folgende Einflussfaktoren relevant für die laufenden Kosten, die sich prinzipiell aus Verbrauchs- und Betriebskosten zusammensetzen: Brennstoffkosten (inklusive CO 2 -Abgabe): Falls Biomasse oder ein Anteil fossiler Brennstoffe (z.B. Erdgas) zur Wärmeerzeugung genutzt werden, sind die Preise und deren Entwicklung ein wichtiger Faktor für die laufenden bzw. operativen Kosten. Hierbei beeinflusst die CO 2 -Abgabe bzw. ab Ende 2026 der CO 2 -Preis die Kosten für fossile Brennstoffe. Stromkosten: Die Entwicklung der Strompreise hat Einfluss auf die Kosten für den Betrieb von Wärmepumpen. Senken lassen sich diese Kosten, wenn vor Ort Strom aus erneuerbaren Energien (z.B. Photovoltaikanlagen) erzeugt und direkt für den Eigenverbrauch genutzt werden kann. Instandhaltungskosten: Sämtliche technischen Bestandteile des Wärmenetzes, wie die Wärmeerzeugungsanlagen oder Übergabestationen unterliegen Verschleiß, können beschädigt werden (beispielsweise durch Extremwetterereignisse) oder ausfallen. Im Betrieb sollte eine aktive Betriebsführung die Instandhaltung gewährleisten. Daher fallen über die Nutzungsdauer des Netzes auch Instandhaltungskosten an. Personalkosten: Für den laufenden Betrieb fallen auch Personalkosten, die abhängig von der Anzahl und Qualifikation der benötigten Mitarbeitenden in der technischen und kaufmännischen Betriebsführung sind. Weitere Kosten: Darüber hinaus können je nach Situation auch Versicherungskosten, Miete oder Pacht sowie Neben- und Betriebskosten in den Betriebsgebäuden anfallen. Werden die Kosten aus Verbraucherperspektive betrachtet, ist zunächst wichtig, sich die Unterschiede zwischen den Preisen bei der Versorgung über ein Wärmenetz und einer dezentralen Wärmeversorgung bewusst zu machen. Preise für die Versorgung über ein Wärmenetz bilden immer die Vollkosten ab (das heißt Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten), während bei dezentralen Versorgungslösungen häufig nur die Verbrauchskosten gesehen und beispielsweise Kosten für Wartung und Instandhaltung oder Ersatzbeschaffungen vergessen werden. Für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, die den Anschluss an ein Nahwärmenetz für ihre Wärmeversorgung wählen, sind zum einen die gegebenenfalls einmalig anfallenden Anschlusskosten von Bedeutung, zum anderen der Wärmepreis. Der Wärmepreis setzt sich dabei i.d.R. aus einem leistungsabhängigen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. Bei vielen Contractingmodellen macht der Grundpreis etwa 25% der Gesamtkosten aus, der Arbeitspreis etwa 75%. Anschlusskosten: Für die Kosten des Anschlusses an ein Nahwärmenetz wird vom jeweiligen Betreiber eine einmalige Gebühr erhoben. Der Anschluss kann gegebenenfalls auch gefördert werden. Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten Grundpreis: Der jährliche Grundpreis wird vom Betreiber erhoben, um die Betriebs- und Wartungskosten des Netzes zu decken. Arbeitspreis: Der Arbeitspreis basiert auf dem Wärmeverbrauch der Abnehmerinnen und Abnehmer. Die Kosten sind von der Preisentwicklung der verwendeten Energieträger abhängig. Verbraucherseitig können die Wärmekosten durch eine Verringerung des Bedarfs mittels energetischer Gebäudesanierung sowie durch sparsames Nutzerverhalten gesenkt werden. Um ein Angebot zum Anschluss an ein Wärmenetz einordnen zu können, können online verfügbare Informationen zu Wärmenetzen mit ähnlicher Größenordnung und Technologie zum Vergleich herangezogen werden. Die Plattform waermepreise.info der drei Verbände Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V. (AGFW), Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) und Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) soll für Transparenz sorgen. Sie bildet bislang aber vor allem große Fernwärmenetze ab. Vergleichswerte für kleine Nahwärmenetze können durch einen Erfahrungsaustausch mit Akteuren, die solche Netze bereits realisiert haben, gefunden werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Preise auch durch lokale Besonderheiten (z.B. reichlich vorhandene Biomasse vor Ort im ländlichen Raum, kommunale Förderung, etc.) beeinflusst sein können.

Innenentwicklungslotsinnen und -lotsen in der Kreuzbergallianz

In der Region rund um den Kreuzberg im Biosphärenreservat Bayerische Rhön haben sich die vier Kommunen Bischofsheim i. d. Rhön (circa 4.750 Einwohner:innen), Sandberg (circa 2.300 Einwohner:innen), Markt Oberelsbach (ca. 2.700 Einwohner:innen), und Schönau a. d. Brend (circa 1.200 Einwohner:innen) im Landkreis Rhön-Grabfeld im Jahr 2010 zur Kreuzbergallianz zusammengeschlossen. Ziel der Allianz ist es, die Region als Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum gemeinsam weiterzuentwickeln. Ein Thema der Allianz ist der Umgang mit Leerstand und ungenutzten Innenentwicklungspotenzialen, also mit Herausforderungen, die in der Kreuzbergallianz wie in vielen anderen ländlichen Regionen eng mit der demografischen Entwicklung, der Abwanderung und Sanierungsrückständen bei Bestandsimmobilien verknüpft sind. Die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE), die durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken gefördert wird, ist eine zentrale Grundlage für die interkommunale Zusammenarbeit in der Kreuzbergallianz. Leitend für die gemeinsame Arbeit ist das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK), das 2010 erstellt, im Jahr 2020 fortgeschrieben und 2025 schließlich neu erstellt wurde. Die Orts- und Innenentwicklung ist hier eines von fünf zentralen Handlungsfeldern. Nachdem die Stadt Bischofsheim bereits ein Leerstandskataster erstellt hatte, wurde nach der Gründung der ILE Kreuzbergallianz im Jahr 2010 eine flächendeckende Erhebung von Leerständen und vorhandenem Bauland im gesamten Allianzgebiet durchgeführt. Hierbei wurde bilanziert, dass die vorhandenen Flächenreserven der Innenentwicklung in allen vier Gemeinden deutlich über den prognostizierten Flächenbedarfen lagen. Daraufhin wurden unter anderem die Flächennutzungspläne überprüft und Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne zurückgenommen. Die bisherigen Aktivitäten wurden im Rahmen der Städtebauförderung, des LEADER-Programms sowie der staatlichen Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung ermöglicht. Im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung leistet das Amt für Ländliche Entwicklung in Würzburg für die Gemeinden planerische, finanzielle und organisatorische Hilfe in Bezug auf Begleitung und Förderung. In einem gemeinsamen Leerstands- und Flächenmanagement erfolgt eine quartalsmäßige Erhebung der Flächenpotenziale, die laufend aktiviert werden. Das kontinuierliche Monitoring sorgt dafür, dass die Informationen stets auf dem neuesten Stand sind und zielgerichtete Maßnahmen abgeleitet werden können. Diese Daten bilden die Grundlage für die Arbeit von Innenentwicklungslotsinnen und -lotsen in jeder der vier Gemeinden. Diese sind mit den folgenden Aufgaben betraut: Beobachtung und Informationsbeschaffung: Der Lotse oder die Lotsin beobachtet die Entwicklung im Ort, identifiziert neue Innenentwicklungspotenziale und hält Informationen über Veränderungen im Umfeld fest. Ansprechpartner:in und Netzwerker:in: Er oder sie ist erste/r Ansprechpartner:in für EigentümerInnen und Interessent:innen, die sich mit leerstehenden Objekten beschäftigen möchten. Der Lotse oder die Lotsin baut Vertrauen auf, motiviert zur aktiven Auseinandersetzung mit den Objekten und vernetzt alle Beteiligten. Motivation und Überzeugung: Der Innenentwicklungslotse oder -lotsin ermutigt Eigentümer:innen, ihre Objekte oder Grundstücke zu revitalisieren oder zu verkaufen und zeigt dabei die Vorteile von Förderungen, Beratungsmöglichkeiten und der Nutzung von Potenzialen auf. Vermittlung und Unterstützung: Er oder sie vermittelt Eigentümer:innen an Experten (Fachberater:innen, Förderstellen) und stellt den Kontakt zum Förderlotsen beziehungsweise zur Förderlotsin in der Gemeindeverwaltung her. Präventive Maßnahmen: Der Lotse oder die Lotsin ist auch präventiv tätig, indem er oder sie Eigentümer:innen anspricht, die möglicherweise bald ihr Objekt verkaufen möchten, oder Interessent:innen, die nach geeigneten Objekten suchen. Die Innenentwicklungslotsin oder der Innenentwicklungslotse wird bei sämtlichen (möglichen) Änderungen im Bereich der Innenentwicklungspotenziale aktiv, zum Beispiel wenn neuer Leerstand entsteht, nach einem Gebäudeabriss eine Baulücke entsteht oder wenn ein Potenzial durch eine neue Nutzung oder Bezug eines leerstehenden Gebäudes aktiviert wurde. Ortsrundgänge, Erfahrungsaustausch und Stammtische dienen der Identifikation von Leerstand, Eigentümeransprache und Projektideen. Die Lotsen agieren als Bindeglied zwischen Eigentümer:innen, Immobiliennutzungs- bzw. Immobilienkaufinteressent:innen, der Gemeinde und Fachberater:innen für die Energieeinsparung bei Wohngebäuden. Die Innenentwicklungslotsinnen und -lotsinnen sind dabei zugleich Vertrauenspersonen und Vermittler;innen, die Informationen aus der Gemeinde an die Förderlotsen und -lotsinnen weiterleiten und gleichzeitig in ihrem Umfeld für das Thema der Innenentwicklung sensibilisieren. Sie arbeiten ehrenamtlich und haben zu Beginn ihrer Tätigkeit eine interne Schulung erhalten, in welcher sie in Bezug auf ihre Rolle und Aufgaben sowie Grundlagen für die Beratung und Kommunikation gebrieft wurden. Ihre Arbeit wird mit einem Lotsenhandbuch mit verschiedenen Unterlagen zur Innenentwicklung unterstützt. Zusätzlich zu den Innenentwicklungslotsen und -lotsinnen gibt es in der Kreuzbergallianz in jeder Gemeindeverwaltung auch eine Förderlotsin beziehungsweise einen Förderlotsen. Diese Mitarbeiter:innen in den Bauämtern der Rathäuser beraten Bürgerinnen und Bürger zu aktuell verfügbaren Fördermitteln rund um die bauliche und energetische Sanierung und Modernisierung von  Gebäuden. Wie bei den Innenentwicklungslotsinnen und -lotsen besteht hier ein enger den Kontakt zum ILE-Management. So können ein Gebäude oder ein Grundstück, für das ein/e neue/n Eigentümer:in gesucht wird, auf der allianzeigenen Immobilienbörse veröffentlicht werden. Die Kreuzbergallianz bietet den Bürgern und Bürgerinnen außerdem eine kostenlose Energieberatung inklusive Fördermittelbegleitung an und ermöglicht ihnen, energetische Einzelmaßnahmen (BAFA-Zuschuss) einfach und unbürokratisch umzusetzen. Das gesamte Konzept setzt stark auf Kommunikation, Motivation und auf die gezielte Unterstützung, um Leerstände zu beseitigen und eine positive, nachhaltige Gemeindeentwicklung voranzutreiben. Die Aktivitäten der Innenentwicklung werden auch durch verschiedene weitere Aktivitäten sichtbar: mit einem von der Kreuzbergallianz regelmäßig verliehenen Sanierungspreis zur Würdigung vorbildlicher Bestandsmodernisierungen, mit der 2025 erschienenen Broschüre „Aus ALT wird ZUKUNFT“, die Impulse zur Innenentwicklung gibt und die Aktivitäten der Sanierungspreisträger:innen seit 2016 präsentiert, mit einem Innenentwicklungsforum der Kreuzbergallianz im Oktober 2025 mit Vorträgen, Ausstellungen und Darstellung von Praxisbeispielen und Vernetzungsangeboten Durch die Arbeit der Lotsinnen und Lotsen konnten zahlreiche Leerstände und brachliegende Flächen beseitigt beziehungsweise aktiviert und so die Innenentwicklung sowie die Funktionen der Ortskerne gestärkt werden. Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) Kreuzbergallianz Broschüre „Aus ALT wird ZUKUNFT“ (2025) Innenentwicklungsforum Jährlicher Sanierungspreis Innenentwicklungslots:innen (Netzwerkarbeit, Beratung Kommunikation und Motivation Förderlots:innen Immobilienbörse der Kreuzbergallianz Bund-Länder-Programm "Kleinere Städte und Gemeinden", Programmbereich “Überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ Bündelung mit "Stadtumbau West" und LEADER ILE-Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Kreuzbergallianz Innenentwicklungslots:innen Broschüre „Aus ALT wird ZUKUNFT“ ILEK Kreuzbergallianz 2025

Klimaneutrale Landesverwaltung – Status Quo?

Stand der Umsetzung, Beheizung von Gebäuden, energetische Sanierung, Energieeinsparung, Stromverbrauch, Bau von Photovoltaikanlagen auf Landesimmobilien, Umgang mit Wasser, Antriebe von Dienstfahrzeugen, Zahl der Inlandsflüge; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität

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