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Reallabor Rittergut Riesa

Zielsetzung: Der Gebäudesektor in Deutschland ist für einen erheblichen Anteil des gesamten Endenergieverbrauchs und der Treibhausgas-Emission verantwortlich. Wohngebäude ohne jeglichen regulatorischen Wärmeschutz machen dabei über zwei Drittel des Bestands aus. Die zeitnahe energetische Sanierung dieser Gebäude ist ein zentraler Schritt zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045. Gleichzeitig wird dieses Ziel durch den akuten Fachkräftemangel in Ingenieur- und Handwerksberufen erheblich erschwert. Die Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert innovative Ansätze, die sowohl den Sanierungsbedarf als auch die Ausbildung neuer Fachkräfte in den Fokus rücken. Das Projekt zielt darauf ab, ein innovatives Bildungsangebot für die nachhaltige Gebäudesanierung zu entwickeln und dieses praxisnah in das duale Studienmodell an der Dualen Hochschule Sachsen (DHSN) zu integrieren. Das mehr als 100 Jahre alte Industriedenkmal Rittergut Riesa dient dabei als Modell und Reallabor für die zukünftigen Fachkräfte. Studierende der DHSN und Auszubildende im Handwerk profitieren dabei von einem einzigartigen Lernumfeld, das Theorie und Praxis eng miteinander verknüpft. Durch die aktive Mitarbeit an der Sanierung des historischen Ritterguts erwerben sie zukunftsrelevante Kompetenzen hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien, ökologischer Baustoffe sowie in Denkmal- und Klimaschutz.

EnergOp - der Schlüssel zum Energiemanagement - Untersuchungen zum energetischen Zustand der Außenbezirke und Bauhöfe der WSV

Am 1. Mai 2014 trat eine neue Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft. Diese betrifft nicht nur den allgemeinen Wohnungsbau, sondern auch einen Großteil der Hochbauten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Aus Gründen des Klimaschutzes und zur Schonung wertvoller Energiereserven müssen die Anstrengungen zur Senkung des Energiebedarfs und zum Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich verstärkt werden. Hierbei kommt den Gebäuden des Bundes eine Vorbildfunktion zu, die sie meist - besonders im Bestand - noch nicht einnehmen. Dabei erweist sich eine energetische Sanierung nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes als sinnvoll, sondern verschafft oftmals auch den in den Gebäuden arbeitenden Menschen mehr Behaglichkeit. Durch erhöhte Oberflächentemperaturen und mit einer besser geregelten Anlagentechnik lassen sich beispielsweise in den großen Hallen und Werkstätten der WSV Zuglufterscheinungen reduzieren. Ein auf solche Weise gesteigertes Behaglichkeitsgefühl hat vielfach sogar den Nebeneffekt, dass niedrigere Rauminnentemperaturen als angenehm empfunden werden, was wiederum der Energieeinsparung dient. Auch zum Werterhalt der Immobilie und zur Einsparung von Betriebskosten sind diese Sanierungsmaßnahmen äußerst wichtig. Im Rahmen der Gebäudeerhaltung sollte ein vorrangiges Ziel die Einführung eines Energiemanagementsystems sein.

BENE 2: Förderperiode 2021–2027

Dem Zweck der Förderung der Umsetzung von Maßnahmen für ein energieeffizientes, klimafreundliches, grünes, gesundes und mobiles Berlin folgend, gewährt das Land Berlin unterstützt durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) projektbezogene Zuwendungen und nicht rückzahlbare Zuschüsse. Mit dem Förderprogramm BENE 2 werden im Sinne des Übergangs zur Klimaneutralität in allen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Berlins folgende Maßnahmen unterstützt: die klimagerechte energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Gebäude sowie öffentlicher und privater Unternehmen, dezentrale, flexible, auf erneuerbaren Energien basierende Energie- und Wärmesysteme sowie Speicher, die zum Effizienzgewinn beitragen, Maßnahmen zur Klima- und Katastrophenvorsorge, der Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld, die Verringerung jeglicher Form von Umweltverschmutzung, insbesondere von Lärm- und Luftbelastungen, die Wende hin zu einer nachhaltigen, städtischen Mobilität durch Nutzung regenerativer Energie und durch Verlagerung von Fahrten des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) Informationen zu den Auswirkungen des Haushaltsgesetzes 2026/27 auf BENE 2 finden Sie unter Aktuelles . Bild: PEPERONI Werbe- und PR-Agentur GmbH Förderschwerpunkte Klimakrise, Energieabhängigkeit, Wassermangel. Berlin reagiert auf die vielfältigen Herausforderungen mit einem neu aufgelegten BENE-Programm. EFRE-Mittel sollen auch in den nächsten Jahren für Klima- und Umweltschutz in Berlin eingesetzt werden. Weitere Informationen Bild: Glopphy / Depositphotos.com Förderbedingungen Welche Grundlagen der Förderungen gelten in der neuen Förderperiode? Welche Rahmenbedingungen sind zu beachten? Hier finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Umsetzung und Finanzierung Ihres Projekts. Weitere Informationen Zum BENE 2-Förderportal

Interbran Advanced Materials GmbH, Östringen, Immissionsschutzrechtliche Genehmigung bei der Herstellung von Dämmstoffen

Die Interbran Advanced Materials GmbH hat die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Produktionsanlage von 50 t/a Aerogel auf dem Betriebsgelände Industriestr. 1, 76684 Östringen beantragt. Das Aerogel wird als Rohstoff bei der Herstellung von Dämmstoffen (z.B. für die energetische Altbausanierung) eingesetzt.

Die Finanzierung der energetischen Gebäudemodernisierung, Teilprojekt 1: Messung von finanzierungsbedingten Investitionshemmnissen

Die Finanzierung der energetischen Gebäudemodernisierung

Die Finanzierung der energetischen Gebäudemodernisierung, Teilprojekt 2: Politikanalyse und Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen von Energie- und Emissionskosten

Die Finanzierung der energetischen Gebäudemodernisierung, Teilprojekt 3: Gebäudeeigentümer und Immobilienmarkt

Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden am gesamtstädtischen Wärmeplan – Ihre Meinung ist gefragt!

Berlin stellt die Weichen für eine klimaneutrale und zukunftssichere Wärmeversorgung: Im Rahmen der gesamtstädtischen Wärmeplanung wird aktuell ein strategischer Plan entwickelt, wie die lokale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 klimaneutral, wirtschaftlich und zukunftssicher umgestaltet werden kann. Ein zentrales Element dieses Prozesses ist die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie relevanter Behörden und Träger öffentlicher Belange – und genau diese startet nun. Senatorin Ute Bonde : „Die Wärmewende kann nur gelingen, wenn wir sie gemeinsam gestalten. Mit dem Wärmeplan schaffen wir die Grundlage für eine nachhaltige, sichere und bezahlbare Wärmeversorgung in unserer Stadt – für heutige und zukünftige Generationen. Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, sich zu beteiligen und ihre Perspektiven einzubringen.“ Rund 40 Prozent der Berliner CO 2 -Emissionen werden vom Gebäude- und Wärmebereich verursacht. Die Wärmewende ist somit eine zentrale gesamtgesellschaftliche Aufgabe – nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für eine bezahlbare und unabhängige Energieversorgung. Wie viele andere deutsche Kommunen steht auch Berlin vor der Herausforderung, die Wärmewende aktiv zu gestalten und zu beschleunigen. Vor diesem Hintergrund verpflichtet das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, große Städte wie Berlin dazu, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen und bis spätestens zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan zu beschließen. In einem gestaffelten Zeitplan müssen in den nächsten Jahren auch kleinere Kommunen einen Wärmeplan erstellen. Mit dem Wärmeplan sollen daher Wege aufgezeigt werden, wie die bestehende Wärmeversorgung – also Heizungen in Wohnhäusern, öffentlichen Gebäuden und Unternehmen – in den kommenden Jahren schrittweise auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umgestellt und Wärmeverbräuche durch energetische Sanierung reduziert werden können. In Berlin, mit vielen hochverdichteten Innenstadt-Bereichen, spielt außerdem die Fernwärme eine entscheidende Rolle beim Erreichen einer klimaneutralen Wärmeversorgung in der Stadt. Die Wärmewende betrifft viele Akteure: unter anderem private Haushalte, Vermieterinnen und Vermieter, Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Energieversorger, Gewerbe und Industrie sowie nicht zuletzt die Verwaltung selbst. Um den Wärmeplan praxisnah, realistisch und anschlussfähig zu gestalten, wurden zentrale Stakeholder bereits frühzeitig in die Entwicklung des Wärmeplans eingebunden. In mehreren Fachworkshops und Abstimmungsrunden mit Vertreterinnen und Vertretern der Berliner Energie- und Wohnungswirtschaft, Verbänden und der Verwaltung wurden wichtige Bedarfe, Perspektiven und technische Rahmenbedingungen diskutiert und in die Entwurfsfassung integriert. Diese enge Zusammenarbeit bildet die Basis für einen fundierten Wärmeplan. In dieser Phase startet die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Sie soll sicherstellen, dass auch Anregungen aus der Bevölkerung sowie der Fachbehörden in die weitere Ausgestaltung des Wärmeplans einfließen. Die Beteiligung läuft vom 27. Oktober bis 27. November 2025 und bietet umfassende Einblicke in den bisherigen Arbeitsstand. Alle Informationen dazu finden Sie ab dem oben genannten Zeitraum unter: https://be.beteiligung.diplanung.de/ Nach Abschluss der Beteiligungsphase werden alle eingegangenen Stellungnahmen geprüft und fachlich ausgewertet. Ziel ist es, relevante Hinweise in den finalen Wärmeplan einzuarbeiten. Der Beschluss des finalen Wärmeplans durch den Senat ist für das 2. Quartal 2026 vorgesehen, um der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Im Anschluss dient der Plan als strategische Grundlage für die Umsetzung von konkreten Maßnahmen – etwa den Ausbau von bestehenden Fernwärmenetzen sowie den Neubau von Wärmenetzen, die Unterstützung von Bürgerenergiegenossenschaften oder die Einrichtung einer übergeordneten Anlaufstelle für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer. Auch nach der Verabschiedung des Wärmeplans wird der Dialog fortgesetzt, um die Umsetzung gemeinsam mit allen relevanten Akteuren Schritt für Schritt zu gestalten. Zudem werden sukzessive neue Kenntnisstände zu Daten, Potenzialnutzungen und Technologien in den Wärmeplan aufgenommen und dieser damit regelmäßig aktualisiert.

Erwin Manz: „Mit der R.Z.N.-Förderung können Kommunen ihr volles Potenzial entfalten“

Verbandsgemeinde Zell an der Mosel erhält Zuwendung aus dem Regionalen Zukunftsprogramm der Landesregierung – Rund 2,5 Millionen Euro für 46 Maßnahmen „Mit dem regionalen Zukunftsprogramm unterstützen wir als Landesregierung Kommunen mit besonderen Herausforderungen dabei, diese anzugehen, und fördern ihre Stärken. So können die Kommunen ihr volles Potenzial entfalten. Alle 69 betroffenen Kommunen haben bereits Anträge gestellt, von denen 53 mit einem Gesamtfördervolumen von über 147 Millionen Euro bereits bewilligt sind. Zu diesen Verbandsgemeinden gehört auch Zell an der Mosel. Mit ihrem umfassenden Maßnahmenprogramm ist die Verbandsgemeinde für alle Herausforderungen der Zukunft gut vorbereitet“, sagte Umwelt- und Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz anlässlich der Übergabe eines Förderbescheids in Höhe von 2.522.798,44 Euro an Jürgen Hoffmann, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Zell an der Mosel. Rund 750.000 Euro der Förderung entfallen auf Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Knapp die Hälfte der Mittel wird für die energetische Sanierung und energieeffiziente Wärmeversorgung von Schulen eingesetzt. Die restlichen rund 380.000 Euro werden für die Entsiegelung eines Schulhofs, klimafreundliche Mobilität, Umrüstung der Straßenbeleuchtung, eine Hochwasserbrücke, Trinkwasserspender und energieeffiziente Elektrogeräte für Gemeinschaftsgebäude genutzt. Weitere rund 1,77 Millionen Euro werden in infra-, sozial-, wirtschafts-, agrar- und verkehrsstrukturelle Maßnahmen investiert. „Der Wärmesektor gehört zu den großen Verursachern von CO2-Emissionen in Deutschland. Deshalb freut es mich besonders, dass die Verbandsgemeinde bei der Förderung einen Schwerpunkt auf die energieeffiziente Wärmeversorgung und energetische Sanierung kommunaler Gebäude legt. Damit schützt die Verbandsgemeinde nicht nur das Klima, sondern reduziert auch die Kosten, die für die Beheizung der Gebäude entstehen“, so Erwin Manz. „Wir freuen uns über diese außergewöhnliche Förderung des Landes, um notwendige anstehende Investitionen in unsere Infrastruktur für unsere Bürgerinnen und Bürger tätigen zu können sowie wichtige nachhaltige Projekte voran zu bringen. Dafür danke ich auch im Namen unserer Ortsgemeinden und der Stadt Zell (Mosel)“, sagte Bürgermeister Jürgen Hoffmann. Hintergrund Das Regionale Zukunftsprogramm „Regional.Zukunft.Nachhaltig.“ – kurz R.Z.N. – von insgesamt 200 Millionen Euro unterstützt 69 Kommunen mit besonderen strukturellen Herausforderungen gezielt bei der nachhaltigen Weiterentwicklung. Jede Zuwendung enthält drei Kapitel: Kapitel I beinhaltet Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur und der sozialen Gemeinschaft vor Ort und wird vom Innenministerium verantwortet. Kapitel II, das Klimaschutz- und Klimaresilienzmaßnahmen umfasst, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Klimaschutzministeriums. In Kapitel III, das zum Wirtschaftsministerium gehört, können Gelder für wirtschafts-, agrar-, und verkehrsstrukturelle Maßnahmen beantragt werden. Übersicht über Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen: Neue Spülmaschine für den „Saal Schmidt“ in der Ortsgemeinde Altlay Investition in die Küchenausstattung des Gemeindehauses, hier Anschaffung einer neuen, energieeffizienten Spülmaschine Beantragte Mittel: 3.700 € Austausch Elektrogeräte Bürgerhaus in der Ortsgemeinde Altstrimmig Investition in die Küchenausstattung des Bürgerhauses, hier Anschaffung zweier Gewerbekühlschränke Beantragte Mittel: 2.500 € Anschaffung von Trinkwasserspendern auf Gemeindeplätzen in der Ortsgemeinde Neef An zentralen Gemeindeplätzen sollen zwei öffentlich zugängliche Trinkwasserbrunnen aufgestellt werden. Damit leistet die Kommune einen Beitrag zur Klimawandelanpassung und Gesundheitsvorsorge. Beantragte Mittel: 25.200 € Anschaffung neuer Buswartehäusschen & Anschaffung von Fahrradständern in der Ortsgemeinde Peterswald-Löffelscheid Investition in Fahrradständer sowie je einem Buswartehäuschen in den Ortsteilen Peterswald und Löffelscheid Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und der klimafreundlichen Mobilität Beantragte Mittel: 23.500 € Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED in der Stadt Zell (Mosel) Die Stadt Zell (Mosel) möchte die Straßenbeleuchtungsanlagen im Bereich des Hochwasserweges Zell-Merl, Zum Sportzentrum, Barlstraße, Freiwies und Autobrücke auf LED-Leuchtmittel umrüsten. Hierbei handelt es sich insgesamt um 86 Leuchten. Beantragte Mittel: 55.800 € Erneuerung bestehender Kühleinheiten im Gemeindesaal in der Ortsgemeinde Panzweiler Investition in die Küchenausstattung des Gemeindesaals, hier Anschaffung eines modernen, energieeffizienten Kühlschrankes Beantragte Mittel: 2.000 € Entsiegelung des Schulhofes der Grundschule Strimmiger Berg Entsiegelung des komplett asphaltierten Schulhofes einschließlich Installation von Grundleitungen für die Hofentwässerung Anlegung einer Spielwiese sowie Aufbringen eines schüttbeschichteten, wasserdurchlässigen Fallschutzbelages aus Gummigranulat als Untergrund für Spielgeräte Beantragte Mittel: 154.000 € Fortsetzung energetische Sanierung Schulgebäude Blankenrath Die Fenster- und Türanlagen aus dem Jahr 1985 sollen gegen neue, energieeffiziente ausgetauscht werden. Außerdem sollen Dämmmaßnahmen durchgeführt werden. Beantragte Mittel: 245.000 € Hydraulischer Abgleich des Heizungsnetzes der Grundschulen in Blankenrath und Zell In den Grundschulen Blankenrath und Zell soll je ein hydraulischer Abgleich der Heizungsverteilung durchgeführt werden, um dort die Energieeffizienz zu steigern und Heizkosten zu reduzieren. Beantragte Mittel: 125.000 € Beschaffung einer mobilen Hochwasserbrücke für das Verwaltungsgebäude der VGV Zell (Mosel) Beschaffung einer mobilen Hochwasserbrücke (Steg), die im Bedarfsfall aufgebaut werden kann und eine hochwasserfreie fußläufige Verbindung zur Verwaltung herstellt. Beantragte Mittel: 35.000 € Beschaffung von E-Fahrzeugen für den Fuhrpark der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) Anschaffung von zwei oder drei reinen Elektrofahrzeugen Ein Großteil des Fuhrparks, der sich aktuell überwiegend aus Hybridfahrzeugen zusammensetzt, soll sukzessive auf reine Elektrofahrzeuge umgestellt werden. Ziel ist es zukünftig, dass die Dienstwägen mit Strom aus der hauseigenen Photovoltaikanlage betrieben werden. Beantragte Mittel: 125.000 €

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