Zielsetzung: Der Gebäudesektor in Deutschland ist für einen erheblichen Anteil des gesamten Endenergieverbrauchs und der Treibhausgas-Emission verantwortlich. Wohngebäude ohne jeglichen regulatorischen Wärmeschutz machen dabei über zwei Drittel des Bestands aus. Die zeitnahe energetische Sanierung dieser Gebäude ist ein zentraler Schritt zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045. Gleichzeitig wird dieses Ziel durch den akuten Fachkräftemangel in Ingenieur- und Handwerksberufen erheblich erschwert. Die Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert innovative Ansätze, die sowohl den Sanierungsbedarf als auch die Ausbildung neuer Fachkräfte in den Fokus rücken. Das Projekt zielt darauf ab, ein innovatives Bildungsangebot für die nachhaltige Gebäudesanierung zu entwickeln und dieses praxisnah in das duale Studienmodell an der Dualen Hochschule Sachsen (DHSN) zu integrieren. Das mehr als 100 Jahre alte Industriedenkmal Rittergut Riesa dient dabei als Modell und Reallabor für die zukünftigen Fachkräfte. Studierende der DHSN und Auszubildende im Handwerk profitieren dabei von einem einzigartigen Lernumfeld, das Theorie und Praxis eng miteinander verknüpft. Durch die aktive Mitarbeit an der Sanierung des historischen Ritterguts erwerben sie zukunftsrelevante Kompetenzen hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien, ökologischer Baustoffe sowie in Denkmal- und Klimaschutz.
Am 1. Mai 2014 trat eine neue Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft. Diese betrifft nicht nur den allgemeinen Wohnungsbau, sondern auch einen Großteil der Hochbauten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Aus Gründen des Klimaschutzes und zur Schonung wertvoller Energiereserven müssen die Anstrengungen zur Senkung des Energiebedarfs und zum Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich verstärkt werden. Hierbei kommt den Gebäuden des Bundes eine Vorbildfunktion zu, die sie meist - besonders im Bestand - noch nicht einnehmen. Dabei erweist sich eine energetische Sanierung nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes als sinnvoll, sondern verschafft oftmals auch den in den Gebäuden arbeitenden Menschen mehr Behaglichkeit. Durch erhöhte Oberflächentemperaturen und mit einer besser geregelten Anlagentechnik lassen sich beispielsweise in den großen Hallen und Werkstätten der WSV Zuglufterscheinungen reduzieren. Ein auf solche Weise gesteigertes Behaglichkeitsgefühl hat vielfach sogar den Nebeneffekt, dass niedrigere Rauminnentemperaturen als angenehm empfunden werden, was wiederum der Energieeinsparung dient. Auch zum Werterhalt der Immobilie und zur Einsparung von Betriebskosten sind diese Sanierungsmaßnahmen äußerst wichtig. Im Rahmen der Gebäudeerhaltung sollte ein vorrangiges Ziel die Einführung eines Energiemanagementsystems sein.
Nr.: 09/2025 Halle (Saale), 20.08.2025 Gemeinsame Pressemitteilung von Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) und Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) Die Präsidentin Klimaschutz mit Vorbildwirkung – Netzwerkforum zu Bis 2045 sollen öffentliche Gebäude und Flächen in Sachsen-Anhalt klimaneutral sein. Das sieht der Ressortplan KLIMA des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt vor, der letztes Jahr von der Landesregierung beschlossen wurde. Auf dem Netzwerkforum „Klimaneutral verwalten: Nachhaltiges Liegenschaftsmanagement des Landes Sachsen-Anhalt“ am heutigen Mittwoch haben Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann, der Direktor des Landesbetriebs BLSA, Andreas Grobe sowie LAU-Präsidentin Sandra Hagel gemeinsam mit Fachleuten darüber diskutiert, wie das Ziel der Klimaneutralität langfristig erreicht werden kann. Das Landesamt für Umweltschutz in Halle diente dabei nicht nur als Veranstaltungsort, sondern auch als Vorzeigeprojekt. Der Gebäudekomplex aus den 50ern wurde vor wenigen Jahren umfassend saniert, mit Schwerpunkt auf energetischer Sanierung: leistungsfähige Dämmung, Niedertemperaturheizung, Wärmepumpe und Photovoltaik- Anlage. Inzwischen steht fest: Der Energieverbrauch konnte um etwa 30 % Prozent im Vergleich zu vor der Sanierung reduziert, der Ausstoß von Kohlendioxid um 100 Tonnen gesenkt werden. „Sachsen-Anhalt zählt beim Ausbau erneuerbarer Energien bundesweit zu den Vorreitern und leistet insoweit bereits auch einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz. Wir sind aber noch nicht in allen Bereichen so weit. In den kommenden Jahren stehen wir im Gebäudesektor vor großen Herausforderungen, müssen in energetische Sanierung investieren, um den Ausstoß von Treibhausgasen weiter zu senken. Hierbei steht auch das Land mit seinen Liegenschaften in Verantwortung. Wir müssen in den kommenden Jahren deutlich mehr in die Sanierung 1 Pressemitteilung klimaneutralem Liegenschaftsmanagement unserer öffentlichen Gebäude investieren. Das Landesamt für Umweltschutz erfüllt hier nach der umfangreichen Sanierung eine Vorbildfunktion. Fast ein Drittel der energiebedingten Emissionen werden bereits eingespart. Es lohnt sich, daran mutig anzuknüpfen. Wertvolle Vorarbeiten dafür wurden vom BLSA bereits geleistet. Darauf können wir aufbauen“, betonte Umweltminister Prof. Armin Willingmann. BLSA-Direktor Andreas Grobe erklärte: „Die Verwaltung und der Betrieb von Landesliegenschaften ist sehr kostenintensiv. Um den Landeshaushalt hier zu entlasten und den Ressortplan KLIMA ernsthaft zu verfolgen, müssen wir auf energieeffizientes Gebäude- und Flächenmanagement setzen“, beschreibt Grobe aus Sicht des oberen Landesimmobilienverwalters. Die strategischen Entscheidungen hierzu sollen auf der Grundlage der Bauzustandserfassung erfolgen, die der BLSA im vergangenen Jahr durchführte. Mit den erhobenen energierelevanten und bauphysikalischen Kenngrößen wird derzeit ein energetischer Sanierungsfahrplan erarbeitet, der sich zum Ziel setzt, die durch das Land benötigten Flächen bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu gestalten. Besonderes Interesse weckte ein Beitrag zu Photovoltaik- Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Die Installation ist seit dem Jahr 2023 grundsätzlich möglich. LAU und BLSA planen eine solche Erweiterung der bestehenden Anlage für kommendes Jahr. An der gemeinsamen Veranstaltung des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) und des Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) nahmen rund 50 Interessierte teil, vor allem Vertreter anderer Landesbehörden sowie der Städte und Gemeinden. Auch die nachhaltige Gestaltung von Außenanlagen war Thema auf der Tagung. Bei einem Rundgang erläuterten LAU-Mitarbeiter die Vorteile von Streuobstwiesenelementen und artenreichen Blühwiesen für den Naturschutz. Wer das Gelände des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt selbst erkunden möchte, hat beim Tag des offenen Denkmals die Möglichkeit dazu. Am 14. September 2025 öffnet das LAU von 10:00 bis 14:00 Uhr seine Pforte in der Reideburger Straße 47 für alle Interessierten. 2
Die Interbran Advanced Materials GmbH hat die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Produktionsanlage von 50 t/a Aerogel auf dem Betriebsgelände Industriestr. 1, 76684 Östringen beantragt. Das Aerogel wird als Rohstoff bei der Herstellung von Dämmstoffen (z.B. für die energetische Altbausanierung) eingesetzt.
Dem Zweck der Förderung der Umsetzung von Maßnahmen für ein energieeffizientes, klimafreundliches, grünes, gesundes und mobiles Berlin folgend, gewährt das Land Berlin unterstützt durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) projektbezogene Zuwendungen und nicht rückzahlbare Zuschüsse. Mit dem Förderprogramm BENE 2 werden im Sinne des Übergangs zur Klimaneutralität in allen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Berlins folgende Maßnahmen unterstützt: die klimagerechte energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Gebäude sowie öffentlicher und privater Unternehmen, dezentrale, flexible, auf erneuerbaren Energien basierende Energie- und Wärmesysteme sowie Speicher, die zum Effizienzgewinn beitragen, Maßnahmen zur Klima- und Katastrophenvorsorge, der Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld, die Verringerung jeglicher Form von Umweltverschmutzung, insbesondere von Lärm- und Luftbelastungen, die Wende hin zu einer nachhaltigen, städtischen Mobilität durch Nutzung regenerativer Energie und durch Verlagerung von Fahrten des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) Informationen zu den Auswirkungen des Haushaltsgesetzes 2026/27 auf BENE 2 finden Sie unter Aktuelles . Bild: PEPERONI Werbe- und PR-Agentur GmbH Förderschwerpunkte Klimakrise, Energieabhängigkeit, Wassermangel. Berlin reagiert auf die vielfältigen Herausforderungen mit einem neu aufgelegten BENE-Programm. EFRE-Mittel sollen auch in den nächsten Jahren für Klima- und Umweltschutz in Berlin eingesetzt werden. Weitere Informationen Bild: Glopphy / Depositphotos.com Förderbedingungen Welche Grundlagen der Förderungen gelten in der neuen Förderperiode? Welche Rahmenbedingungen sind zu beachten? Hier finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Umsetzung und Finanzierung Ihres Projekts. Weitere Informationen Zum BENE 2-Förderportal
Berlin stellt die Weichen für eine klimaneutrale und zukunftssichere Wärmeversorgung: Im Rahmen der gesamtstädtischen Wärmeplanung wird aktuell ein strategischer Plan entwickelt, wie die lokale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 klimaneutral, wirtschaftlich und zukunftssicher umgestaltet werden kann. Ein zentrales Element dieses Prozesses ist die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie relevanter Behörden und Träger öffentlicher Belange – und genau diese startet nun. Senatorin Ute Bonde : „Die Wärmewende kann nur gelingen, wenn wir sie gemeinsam gestalten. Mit dem Wärmeplan schaffen wir die Grundlage für eine nachhaltige, sichere und bezahlbare Wärmeversorgung in unserer Stadt – für heutige und zukünftige Generationen. Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, sich zu beteiligen und ihre Perspektiven einzubringen.“ Rund 40 Prozent der Berliner CO 2 -Emissionen werden vom Gebäude- und Wärmebereich verursacht. Die Wärmewende ist somit eine zentrale gesamtgesellschaftliche Aufgabe – nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für eine bezahlbare und unabhängige Energieversorgung. Wie viele andere deutsche Kommunen steht auch Berlin vor der Herausforderung, die Wärmewende aktiv zu gestalten und zu beschleunigen. Vor diesem Hintergrund verpflichtet das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, große Städte wie Berlin dazu, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen und bis spätestens zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan zu beschließen. In einem gestaffelten Zeitplan müssen in den nächsten Jahren auch kleinere Kommunen einen Wärmeplan erstellen. Mit dem Wärmeplan sollen daher Wege aufgezeigt werden, wie die bestehende Wärmeversorgung – also Heizungen in Wohnhäusern, öffentlichen Gebäuden und Unternehmen – in den kommenden Jahren schrittweise auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umgestellt und Wärmeverbräuche durch energetische Sanierung reduziert werden können. In Berlin, mit vielen hochverdichteten Innenstadt-Bereichen, spielt außerdem die Fernwärme eine entscheidende Rolle beim Erreichen einer klimaneutralen Wärmeversorgung in der Stadt. Die Wärmewende betrifft viele Akteure: unter anderem private Haushalte, Vermieterinnen und Vermieter, Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Energieversorger, Gewerbe und Industrie sowie nicht zuletzt die Verwaltung selbst. Um den Wärmeplan praxisnah, realistisch und anschlussfähig zu gestalten, wurden zentrale Stakeholder bereits frühzeitig in die Entwicklung des Wärmeplans eingebunden. In mehreren Fachworkshops und Abstimmungsrunden mit Vertreterinnen und Vertretern der Berliner Energie- und Wohnungswirtschaft, Verbänden und der Verwaltung wurden wichtige Bedarfe, Perspektiven und technische Rahmenbedingungen diskutiert und in die Entwurfsfassung integriert. Diese enge Zusammenarbeit bildet die Basis für einen fundierten Wärmeplan. In dieser Phase startet die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Sie soll sicherstellen, dass auch Anregungen aus der Bevölkerung sowie der Fachbehörden in die weitere Ausgestaltung des Wärmeplans einfließen. Die Beteiligung läuft vom 27. Oktober bis 27. November 2025 und bietet umfassende Einblicke in den bisherigen Arbeitsstand. Alle Informationen dazu finden Sie ab dem oben genannten Zeitraum unter: https://be.beteiligung.diplanung.de/ Nach Abschluss der Beteiligungsphase werden alle eingegangenen Stellungnahmen geprüft und fachlich ausgewertet. Ziel ist es, relevante Hinweise in den finalen Wärmeplan einzuarbeiten. Der Beschluss des finalen Wärmeplans durch den Senat ist für das 2. Quartal 2026 vorgesehen, um der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Im Anschluss dient der Plan als strategische Grundlage für die Umsetzung von konkreten Maßnahmen – etwa den Ausbau von bestehenden Fernwärmenetzen sowie den Neubau von Wärmenetzen, die Unterstützung von Bürgerenergiegenossenschaften oder die Einrichtung einer übergeordneten Anlaufstelle für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer. Auch nach der Verabschiedung des Wärmeplans wird der Dialog fortgesetzt, um die Umsetzung gemeinsam mit allen relevanten Akteuren Schritt für Schritt zu gestalten. Zudem werden sukzessive neue Kenntnisstände zu Daten, Potenzialnutzungen und Technologien in den Wärmeplan aufgenommen und dieser damit regelmäßig aktualisiert.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 158 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 4 |
| Land | 36 |
| Weitere | 13 |
| Wissenschaft | 17 |
| Zivilgesellschaft | 19 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 92 |
| Text | 77 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 25 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 102 |
| Offen | 100 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 200 |
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| andere | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 2 |
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| Dokument | 46 |
| Keine | 85 |
| Webseite | 99 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 115 |
| Lebewesen und Lebensräume | 150 |
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| Weitere | 202 |