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ARL-Bausteine für einen raumverträglichen Netzausbau

Im Sommer 2011 wurde ein umfangreiches Gesetzespaket zur Umsetzung der Energiewende beschlossen. Ein Kernelement ist der beschleunigte Ausbau des Stromnetzes durch ein koordiniertes Vorgehen in der gesamten Prozesskette von der Bedarfsfeststellung bis zur abschließenden Inbetriebnahme. Die ersten Schritte zur Bedarfsfeststellung sind getan (Szenarien, gemeinsamer Netzentwicklungsplan der vier Übertragungsnetzbetreiber). Den Entwurf für den vom Bundesgesetzgeber zu beschließenden verbindlichen Bedarfsplan will die Bundesnetzagentur noch in diesem Jahr der Bundesregierung vorlegen. Der Bedarfsplan wird die erforderlichen Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz mit den jeweiligen Anfangs- und Endpunkten festlegen, aber noch nicht die für die Neubaumaßnahmen zu ermittelnden Trassenkorridore. Dies ist gemäß § 4 NABEG Aufgabe der Bundesfachplanung, einer Raumverträglichkeitsprüfung, die dem Raumordnungsverfahren nach § 15 ROG nachgebildet ist, aber (anders als ein Raumordnungsverfahren) mit verbindlichen Vorgaben für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren endet. Ziele und Adressaten der Bausteine: Die Akademie will praxisorientierte Hilfestellungen für eine raumverträgliche Planung der Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz geben. Das Augenmerk liegt dabei auf der Bundesfachplanung nach dem NABEG. Die zu gewinnenden Erkenntnisse werden in Teilen aber auch für das Verteilernetz anwendbar sein. Mit den Bausteinen wird folgendes Ziel verfolgt: - Erarbeitung von konkreten, praxisorientierten Empfehlungen zu einer allseitigen Akzeptanzverbesserung bei gleichzeitiger Straffung des Planungsprozesses auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen bei der Planung für trassengebundene Vorhaben. Die Bausteine richten sich hauptsächlich an die verfahrensleitende Behörde (BNetzA), sollen aber auch die Perspektive der Antragsteller (etwa im Hinblick auf Abschnittsbildung und Ausgestaltung der Antragsunterlagen) einbeziehen. Vorgehensweise zur Erstellung der Bausteine: Praxisorientierte Empfehlungen können am ehesten anschauliche Hilfestellungen liefern, wenn aus einem Bestand von auszuwertenden Best-Practise-Beispielen geschöpft oder aus früheren Fehlern gelernt wird. Auf die Ableitung theoriebasierten Wissens wird hier verzichtet. Die Erarbeitung der Bausteine basiert auf drei Leistungssäulen: - Auswertung der positiven sowie auch negativen Erfahrungen der zuständigen verfahrensleitenden Behörden mit raumbedeutsamen Trassenplanungen für Infrastrukturgroßprojekte (z.B. Fernstraßen, Hochspannungsfreileitungen). - Der Bearbeiter wird eigene Erfahrungen aus dem Themenbereich und solche von Vorhabenträgern mit einbringen. - Auswertung relevanter Literatur. Die Bausteine werden durch die Fichtner-Gruppe erarbeitet. Dem Bearbeitungsteam steht eine Lenkungsgruppe der Akademie zur Seite, die den Arbeitsprozess in enger Abstimmung begleitet, an dem Entwurf der Bausteine mitwirkt und die inhaltliche Letztverantwortung trägt. (Text gekürzt)

WMS Netzausbauplanung

Die Karte zeigt das 110 kV-Netz der Netze BW GmbH als regionalen Netzbetreiber. Die Daten zeigen Daten zu geplanten Netzausbauvorhaben mit ihrem Trassenverlauf, der Trassenlänge und die Art und den Zweck des Ausbaus. Die Karte zeigt alle Netzausbau-Vorhaben im Übertragungsnetz, die im Bundesbedarfsplan oder im Energieleitungsausbaugesetz enthalten sind.

Netzausbauplan der Übertragungsnetzbetreiber

Die Daten zeigen Daten zu geplanten Netzausbauvorhaben mit ihrem Trassenverlauf, der Trassenlänge und die Art und den Zweck des Ausbaus. Die Karte zeigt alle Netzausbau-Vorhaben im Übertragungsnetz, die im Bundesbedarfsplan oder im Energieleitungsausbaugesetz enthalten sind.

Evaluierung des gestuften Planungs- und Genehmigungsverfahrens Stromnetzausbau im Hinblick auf Wirksamkeit des Umweltschutzes (umweltfachlich, planerisch, rechtlich)

Die Bundesregierung beabsichtigt einen beschleunigten Ausbau des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes. 2011 schufen die Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und im Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) die gesetzlichen Grundlagen dafür. Der Ausbau des Übertragungsnetzes soll nicht nur rechtssicher und effizient, sondern auch umweltverträglich und transparent erfolgen. Das Vorhaben soll das Spannungsverhältnis zwischen Beschleunigung und Umweltschutz untersuchen auf der Grundlage des geltenden Rechts und der Erfahrungen mit der Umsetzung. Zu berücksichtigen sind Beiträge und Erörterungen bei der öffentlichen und behördlichen Beteiligung, insbesondere die Stellungnahmen der Umweltseite. Untersuchungsgegenstände: Geht der Ansatz des beschleunigten Netzausbaus de facto zu Lasten von Umweltbelangen? Welchen Umwelt-, Ressourcenschutz- und Klimanutzen bringt das neue Planungs- und Genehmigungsverfahren unter weitgehender Konzentration der Entscheidungskompetenzen auf eine Bundesbehörde sowie eine Gerichtsinstanz? Wird Beschleunigung erreicht? Welchen Stellenwert erlangt der Umwelt- und Ressourcenschutz? Wo liegen die verfahrensrechtlichen und faktischen Grenzen bzw. Hemmnisse der 'neuen' Elemente des mehrstufigen Verfahrens (z.B. Auswahl und Prüfung von Alternativen im Rahmen der Umwelt- und der Raumverträglichkeitsprüfung, Einbezug und Berücksichtigung der Länderinteressen, potenzielle Konflikte zwischen Umweltschutzgütern); Verknüpfung formeller und Informelle Beteiligungselemente (Beteiligung / Information der Umweltverbände). Welche Rechtsfragen verzögern den Netzausbau, welche Lösungsansätze sind denkbar, was ist auf mehrstufige (kaskadenförmige) Verfahren übertragbar?

VerNetzen, Sozial-ökologische, technische und ökonomische Modellierung von Entwicklungspfaden der Energiewende

Die DUH wird maßgeblich Arbeitspaket 2 'Analyse der politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Akzeptanz' durchführen und bei den anderen Arbeitspaketen unterstützen. In AP 2 werden die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die gesellschaftliche Akzeptanz mit einem Schwerpunkt auf den Technologiebereich Netz, unter Mitbeachtung der Bereiche Speicher und Erzeugung basierend auf den Erfahrungen zum Netzausbau herausgearbeitet und weiter vertieft. Die rechtlichen Rahmenbedingungen (EnLAG, NABEG, EnWG, VwVfG, Raumordnung, Baurecht etc.) werden daraufhin analysiert, inwieweit sie regionale Akzeptanz behindern oder fördern. Seit 2008 werden im Dialogforum 'Forum Netzintegration Erneuerbare Energien' überregional Politikempfehlungen zum regional und naturschutzfachlich akzeptablen Umbau der Stromnetzinfrastruktur erarbeitet (Plan N, 2010; Bilanz Plan N, 2012, Plan N 2.0, in Arbeit). Die Handlungsempfehlungen sowie die Bilanz zur Umsetzung der Plan-N-Maßnahmen von 2012 werden in Bezug auf ihre Akzeptanzwirkung untersucht. Zusätzlich werden Schlüsselfaktoren aus der sozial-psychologischen Akzeptanzforschung für die Westtrasse Schleswig Holstein (Akzeptanzuntersuchung der Uni Halle, laufend) und Wahle Mecklar (u.a. Schweizer-Ries 2010) herausgearbeitet. Im Anschluss an die Analyse werden Fachgespräche durchgeführt, um offene Fragen mit den entsprechenden Experten zu diskutieren.

Bundestag beschließt Energieleitungsausbaugesetz

Das Energieleitungsausbaugesetz sieht vor, dass auf vier Pilottrassen die neuen Höchstspannungsleitungen unterirdisch verlegt werden können. Die Netzbetreiber können die Mehrkosten für die Erdverkabelung auf die Strompreise umlegen. Auch im Hochspannungsbereich (110 kV) soll die Erdverkabelung ermöglicht werden, wenn Bau und Betrieb nicht mehr als das 1,6fache einer herkömmlichen Trassenführung kosten. Das Stromnetz muss ausgebaut werden, um Offshore-Windanlagen in Norddeutschland, aber auch neue konventionelle Kraftwerke anzubinden. Das Gesetz schafft außerdem erstmals die Voraussetzung für den Einsatz der neuartigen Höchstspannungs-Gleichstromübertragungstechnik (HGÜ) in Deutschland. Mit dieser Technologie kann Elektrizität ohne größere Übertragungsverluste über große Entfernungen transportiert werden. Neue Speicheranlagen werden nach dem Gesetz für zehn Jahre von Netzentgelten befreit. Das gilt etwa für Pumpspeicherkraftwerke, die beispielsweise in Windkraftanlagen produzierten Strom in verbrauchsschwachen Zeiten aufnehmen und dann wieder abgeben, wenn der Strombedarf besonders groß ist.

Qualifizierung des Alternativenvergleichs als Mittel zur Beschleunigung und Akzeptanzsteigerung der Planung von Stromtrassen^Entwicklung von Ansätzen der Öffentlichkeitsbeteiligung und -arbeit beim Alternativenvergleich, Analyse und Bewertung der Umweltwirkungen technischer und räumlicher Alternativen

Ein wesentliches Ziel des Vorhabens besteht in der Erarbeitung einer Bewertungskonzeption für eine partizipative und effiziente Gestaltung des Alternativenvergleichs im Rahmen der Planung von Stromtrassen nach NABEG. Die verfahrensführenden Behörden sollen darin unterstützt werden, die Auswahl des Trassenkorridors in die Bundesfachplanung sowie die Auswahl der Alternativen im Planfeststellungsverfahren transparent, konfliktmindernd und rechtssicher zu leiten bzw. zu prüfen. Vohabenträger und Gutachter erhalten praktikable Methoden, um den Alternativenvergleich bei der Bundesfachplanung und Planfeststellung nachvollziehbar und belastbar durchzuführen. Das Methodenkonzept zielt insb. auf Vorhaben zum Netzausbau nach NABEG, soll aber auch auf die Höchstspannungsleitungen nach EnLAG und EnWG sowie ansatzweise auf die Mittel- und Niedrigspannungsebene übertragbar sein. Folgende Arbeitspakete sind vorgesehen: AP1 Technische und ökonomische Anforderungen an die Gestaltung von Netztrassen (Head: TU Ilmenau); AP2 Analyse ökologischer und sozialer Auswirkungen der Alternativen (Head: Bosch&Partner); AP3 Rechtliche Rahmenbedingungen für den Netzausbau (Head: Uni Jena); AP4 Aufbereitung und Anpassung methodischer Ansätze zum Alternativenvergleich (Head: Dr. Wachter); AP5 Entwicklung von Ansätzen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Head: Uni Magdeburg); AP6 Erprobung der entwickelten Ansätze (Head: Bosch&Partner); AP7 Evaluation und Identifikation der Anschlussfähigkeit (Head: Bosch&Partner).

Umweltbelange und raumbezogene Erfordernisse bei der Planung des Ausbaus des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes - ein Leitfaden

Ziel des Vorhabens ist es, Hinweise zu geben, wie Umweltbelange und raumbezogene Erfordernisse durch eine möglichst weitgehende Vermeidung und Minderung der raum- und umweltbezogenen Auswirkungen des Netzausbaus in der Planungspraxis berücksichtigt werden können. Dazu soll ein praxisorientierter, über das aktuell laufende Bundesbedarfsplan-Verfahren hinaus gültiger Leitfaden erarbeitet werden. Dieser wird - auf Basis einer umfassenden Studie - Hinweise zur Berücksichtigung von Umweltbelangen und raumrelevanten Erfordernissen bei der Planung des Höchstspannungsnetzausbaus geben. Dabei kommt es darauf an, eine angemessene Berücksichtigung und Gewichtung der Umweltbelange und raumrelevanten Erfordernisse, die in die anstehenden Abwägungen einzustellen sind, zu erleichtern. Hierfür sind auch die Beteiligungsmöglichkeiten bedeutsam, die Gelegenheit zum Vorbringen entsprechender fachlicher, auf den eigenen Aufgabenbereich bezogener Stellungnahmen bieten und die im Leitfaden umfassend dargestellt werden. Die Bearbeitung der Zielstellung erfolgt in einem interdisziplinären Team, das sich aus den zu bearbeitenden Sachgebieten Technik, Recht und Planung ergibt. Die Bearbeitung folgender Arbeitspakete (AP) ist vorgesehen: AP 1 Stromnetze zwischen Raumordnung und Fachplanung (Head: Prof. Dr. Koch); AP 2 Umweltbelange beim Netzausbaubedarf (Head: Bosch & Partner); AP 3 Minimierung Netzausbaubedarf (Head: Bosch & Partner); AP 4 Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Bestimmung von Trassenkorridoren (Head: Bosch & Partner) mit der Bearbeitung folgender Unterarbeitspakete: 4.1 Auswertung aktueller EnLAG-Vorhaben, 4.2 Abschichtungsvorgaben des UVPG für die Bestimmung von Trassenkorridoren durch die Bundesfachplanung, 4.3 Umweltbelange in der Abwägung, 4.4 Bewertungs- und Standardisierungsfragen; AP 5 Zusammenfassende Aufbereitung der Ergebnisse in Form eines Leitfadens (Head: Bosch & Partner) und AP 6 ad hoc Zuarbeiten zu mündlichen oder schriftlichen Anfragen des Auftraggebers

Ökologische Auswirkungen von 380 KV-Erdleitungen und HGÜ-Erdleitungen

Das Vorhaben soll die verschiedenen technischen Möglichkeiten des Ausbaus der Höchstspannungsnetze (380 kV-Ebene und HGÜ-Technologie) zur Durchleitung von Strom aus Windenergie (insbesondere aus dem Offshore-Bereich) sowie anderer erneuerbarer Energien aus Natur-, Landschafts- und Umweltschutzsicht beleuchten und bewerten. Ziel dieses Vorhabens ist es, Grundlagen für die Entscheidungen zur Ausführung von Ausbautrassen zu bewerten und zusammenzustellen. Dazu zählt insbesondere die Erarbeitung von Kriterien, die eine objektive Bewertung der möglichen Auswirkungen auf Natur und Umwelt inklusive Landschaftsbild von Freileitungen und Erdkabeln zulassen. Damit soll gleichsam zu einer Objektivierung der oftmals ideologisch geführten Diskussion um den Ausbau der Übertragungsnetze in Deutschland beigetragen werden. Im Ergebnis sollen Empfehlungen zur natur-, umwelt- und landschaftsverträglichen Ausführung des Netzausbaus und der Netzverstärkung auf der 380 kV-Ebene innerhalb der im Energieleitungsausbaugesetz vorgesehenen Piloten ausgesprochen werden, die die besonderen Belange der verschiedenen Natur- und Lebensräume berücksichtigen. Um die genannten Zielsetzungen umsetzen zu können, werden die Hauptarbeitsschritte Analyse und Bewertung der Genehmigungsanforderungen, Analyse und Bewertung verschiedener Erdkabelvarianten (380 kV und HGÜ), Vergleich Umweltauswirkungen von Erdkabeln und Freileitungen, Analyse und Bewertung der Trassenführung an den Piloten des EnLAG sowie allgemeine Empfehlungen für den Netzausbau in Deutschland durchgeführt. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorhabenbeschreibung verwiesen.

380-kV-Leitung EnLAG 16, Abschnitt 3, Umspannanlage Lüstringen bis Punkt Königsholz

Die Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Das Gesamtprojekt beinhaltet den Neubau einer ca. 70 km langen Höchstspannungsleitung zwischen Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) und Wehrendorf in Niedersachsen. Das in der Anlage zum Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) unter der Nummer 16 festgelegte Leitungsvorhaben umfasst insgesamt vier Genehmigungsabschnitte. Hiervon verlaufen zwei auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW): GA 1 und GA 2; sowie zwei auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen: der antragsgegenständliche GA 3 vom Pkt. Königsholz an der Landesgrenze zu NRW bis zur Umspannanlage Lüstringen mit einer Länge von ca. 25,5 km sowie der GA 4, der Gegenstand eines eigenen Planfeststellungsverfahrens sein wird. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Kerßenbrock, Wellingholzhausen, Peingdorf und Vessendorf in der Stadt Melle, in den Gemarkungen Bissendorf, Holte-Sünsbeck, Natbergen, Stockum-Gut und Uphausen-Eistrup in der Gemeinde Bissendorf, in den Gemarkungen Allendorf, Borgloh-Wellendorf, Ebbendorf, Uphöfen in der Gemeinde Hilter, in den Gemarkungen Schinkel, in der Gemarkung Voxtrup in der Stadt Osnabrück sowie in der Gemarkung Holsten-Mündrup in der Stadt Georgsmarienhütte sowie nur für Zuwegungen in der Gemarkung Aschen in der Stadt Dissen beansprucht. Für Ersatzaufforstungsmaßnahmen außerhalb des Trassenverlaufs werden Grundstücke in der Gemarkung Scharmbeck der Gemeinde Faßberg, Baven und Oldendorf in der Gemeinde Südheide, Hohnebostel und Langlingen der Gemeinde Langlingen in der Samtgemeinde Flotwedel, Hohne der Gemeinde Hohne in der Samtgemeinde Lachendorf und Eversen in der Stadt Bergen beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst: Errichtung und Betrieb der 380-kV-Leitung Wehrendorf – Lüstringen im Genehmigungsabschnitt 3 zwischen dem Pkt. Königsholz an der Landesgrenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen (Stadt Melle) und der UA Lüstringen (Stadt Osnabrück). Die Höchstspannungsleitungsverbindung soll auf Grundlage des durch das EnLAG vorgegebenen Pilotcharakters auf einer Strecke von ca. 25,5 km als Kombination aus Freileitung und Teilerdverkabelung (TEV) umgesetzt werden. Die TEV wird als Pilotstrecke auf einer Länge von ca. 8,9 km realisiert. Für die Verbindung von Freileitung und Erdkabel ist eine sogenannte Kabelübergabestation (KÜS) erforderlich, die den Übergang der Stromleiter in das Erdreich sicherstellt. Gleichzeitig werden im Zuge dieses Planfeststellungsverfahrens mehrere Rückbau- und Teilrückbaumaßnahmen sowie Änderungen beantragt: Insgesamt gliedert sich das Projekt GA 3 zwischen dem Pkt. Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) und der UA Lüstringen in insgesamt acht Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel. Die Maßnahme I stellt die Fortführung der in den nordrhein-westfälischen Abschnitten GA 1 (UA Gütersloh – Pkt. Hesseln) und GA 2 (Pkt. Hesseln - Pkt. Königsholz) ebenfalls als Bl. 4210 bezeichneten Freileitung dar. An der Landesgrenze am Pkt. Königsholz werden aus NRW zwei 380-kV- und zwei 110-kV-Stromkreise übergeben und auf dem Neubau Richtung Nordwesten bis zur KÜS Steingraben bzw. Pkt. Steingraben weitergeführt. Die KÜS Steingraben (Stations-Nr. 01232) beschreibt die Maßnahme II und dient dem Systemübergang zwischen Freileitung und Erdkabel. Das Erdkabel Bl. 4252 zwischen der KÜS Steingraben und der UA Lüstringen ist die Maßnahme III und umfasst zwei 380-kV-Stromkreise. Die 380-kV-Stromkreise von der Landesgrenze bis zur UA Lüstringen der Maßnahmen I bis III dienen dazu, die bestehende 110-/220-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. 2310 zu ersetzen. Der Rückbau der Bl. 2310 beschreibt die Maßnahme IV. Die Bestandsleitung Bl. 2310 trägt heute den zu ersetzenden 220-kV-Stromkreis und einen 110-kV-Stromkreis. Die Maßnahme V beschreibt die Anpassungen an der 110-kV-Hochspannungsleitung Bl. 0226. Im Bereich Allendorf knüpft im Bestand die zwei 110-kV-Stromkreise tragende Bl. 0226 an die 110-kV-Stromkreise der Bl. 2310 und der Bl. 1123 an. Zukünftig wird diese Anknüpfung der 110-kV-Stromkreise ca. 700 m weiter östlich am Pkt. Allendorf Ost an der neuen 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. Rückbau 110-/220-kV-Freileitung, Bl. 2310 4210 stattfinden. Auf diesen ca. 700 Metern (räumliche Distanz zwischen Pkt. Allendorf und Pkt. Allendorf Ost) wird die Bl. 0226 zurückgebaut und für die Anknüpfung an die neue Bl. 4210 ein neuer 110-kV-Mast am Pkt. Allendorf Ost errichtet. In der KÜS Steingraben werden von den auf der neuen Freileitung Bl. 4210 geführten zwei 380-kV- und zwei 110-kV-Stromkreisen nur die beiden 380-kV-Stromkreise verkabelt. Die beiden 110-kV-Stromkreise werden an dem im Nahbereich der KÜS Steingraben liegenden Pkt. Steingraben auf die bestehende 30-/110-kV-Freileitung Bl. 1123 ab- und in nördlicher Richtung bis zur UA Lüstringen als Freileitung weitergeführt. Derzeitig werden auf der Bl. 1123 ein 110-kV- und abschnittsweise ein 30-kV-Stromkreis geführt, die dann zukünftig durch die beiden am Pkt. Steingraben von der Bl. 4210 abgeführten 110-kV Stromkreise ersetzt und bis zum Pkt. Voxtrup Süd auf der 110-kV-Spannungsebene betrieben werden. Südlich des Pkt. Steingraben muss das bis zum Pkt. Allendorf parallel zur Bl. 2310 verlaufenden Teilstück der Bl. 1123 zurückgebaut werden, da die Bl. 1123 in Teilen im zukünftigen Trassenraum der geplanten Leitung steht. Die Anpassungen der Bl. 1123 werden in der Maßnahme VI zusam-mengefasst. Im Bereich Pkt. Voxtrup Süd enden derzeit die Bestandsleitungen der Bl. 2310 und Bl. 1123 und übergeben die Stromkreise an die Bl. 2476 und Bl. 0089, die diese bis in die UA Lüstrin-gen einführen. Durch den Rückbau der Bl. 2310, von der aus die beiden Stromkreise auf die Bl. 2476 heute umgelegt werden, werden dann auf der Bl. 2476 die Gestängeplätze dieser beiden Stromkreise frei. Diese werden zukünftig von den 110-kV-Stromkreisen der ange-passten Bl. 1123, die dann am Pkt. Voxtrup Süd auf die Bl. 2476 umgelegt wird, weiter ge-nutzt. Dadurch entsteht zwischen der Landesgrenze und der UA Lüstringen über die Bl. 4210, Bl. 1123 und Bl. 2476 eine durchgehende Verbindung von zwei 110-kV-Stromkreisen. Die nötigen Anpassungen an der Bl. 2476 stellen die Maßnahme VII dar. Durch die Umlegung der beiden 110-kV-Stromkreise der angepassten Bl. 1123 auf die Bl. 2476 kommt es zu Minderabständen der einzelnen Leiterseile auf einem Spannfeld der Bl. 0768, die am Pkt. Voxtrup Süd ebenfalls zwei 110-kV-Stromkreise an die Bl. 2476 übergibt. Um diese Minderabstände zu vermeiden, werden die Leiterseile eines 110-kV-Stromkreises der Bl. 0768 in diesem Spannfeld ausgetauscht und mit angepasster Zugspannung neu ver-legt. Diese Anpassung der Bl. 0768 beschreibt die Maßnahme VIII. Zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung wird anstelle des bisherigen Mastes Nr. 52 der Bl. 2310 ein Provisorium (Mast P 52) im bestehenden Schutzstreifen hergestellt. Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern (Einleitungen) verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.

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