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Strategische Reserve kann Strommarkt kostengünstig absichern

UBA-Studie sieht Kapazitätsmärkte zurzeit kritisch Der gegenwärtige Strommarkt als Energy-Only-Markt bildet einen geeigneten Rahmen für die Energiewende und gewährleistet eine sichere Stromversorgung. Das zeigt eine neue Studie für das Umweltbundesamt (UBA). Derzeit nicht notwendig ist dagegen die Einführung von Kapazitätsmärkten. Sie bergen ein großes Risiko für Ineffizienzen, unter anderem weil sie zu wenig Anreize für das Lastmanagement setzen. Damit der Strommarkt auch langfristig zuverlässig funktioniert und um Wind- und Solarstrom effizient zu nutzen, ist es aber wichtig, das Lastmanagement auszuweiten. „Der Umbau der Energieversorgung könnte zudem durch eine Strategische Reserve abgesichert werden. Diese könnte in absoluten Extremsituationen - etwa wenn bei extremer Kälte zugleich viele Kraftwerke ausfallen - sinnvoll sein. Sie wäre vergleichbar mit der strategischen Mineralöl-Reserve“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Diese ließe sich bei Bedarf mit einigen neuen Gasturbinenkraftwerken oder mit dem weiteren Betrieb einiger zur Stilllegung vorgesehener Gas- und Kohlekraftwerke sehr schnell aufbauen. Die Autoren der Studie, die vom Beratungsunternehmen Ecofys erstellt wurde, sehen die Einführung eines umfassenden Kapazitätsmarkts sehr kritisch. Bei diesem Ansatz wird neben dem bestehenden Strommarkt ein neuer Markt für Kraftwerkskapazitäten geschaffen, um die Erlöse für den Bau und Betrieb von Kraftwerken zu erhöhen. Auf dem gegenwärtigen Strommarkt, einem so genannten Energy-Only-Markt, wird den Kraftwerksbetreibern die bereitgestellte Energiemenge vergütet. Für die Vorhaltung von Erzeugungskapazitäten erfolgt hingegen keine direkte Entlohnung. Auf einem Kapazitätsmarkt würden Kraftwerksbetreiber - zusätzlich zum Strommarkt - Erlöse für die Bereitstellung einer gesicherten Leistung erhalten. Die Kosten des Kapazitätsmarktes würden an alle Verbraucher weitergegeben werden. Laut der Ecofys-Studie birgt dieser neue Markt für Kraftwerkskapazitäten große Risiken für Ineffizienzen und seine Einführung ist praktisch irreversibel. Auch könnte er die Integration der erneuerbaren Energien in das Stromerzeugungssystem mittel- und langfristig erschweren, da tendenziell geringere Anreize zur Nutzung von Lastmanagement - also der Anpassung der Stromnachfrage an das fluktuierende Stromangebot - gesetzt werden. Die Studie zeigt: Kapazitätsmärkte sind derzeit nicht nötig, weil der gegenwärtige Strommarkt als Energy-Only-Markt einen geeigneten Rahmen für die Energiewende darstellt und eine sichere Stromversorgung gewährleistet. Die Diskussion über zusätzliche Erlöse aus Kapazitätsmärkten kann dagegen die Investitionen in neue Kraftwerke verzögern. Damit der Strommarkt auch langfristig zuverlässig funktioniert und um Wind- und Solarstrom effizient zu nutzen, empfiehlt das ⁠ UBA ⁠ das Lastmanagement auszuweiten. Einerseits sollten mehr Stromverbraucher als bisher auf das schwankende Angebot flexibler reagieren und durch Preissignale bei Stromknappheit ihren Verbrauch senken können. Zurzeit können dies beispielsweise Unternehmen der Aluminium-, Stahl- und Zementproduktion oder Kühlhäuser. Andererseits verbilligen Einspeisespitzen durch Sonnen- und Windenergie den Strom und setzen so Anreize für Stromkunden, ihren Verbrauch in diese Zeiten zu verlagern. Der Umbau der Energieversorgung könnte zudem durch eine Strategische Reserve abgesichert werden. Sie wäre vergleichbar mit der strategischen Mineralöl-Reserve. Die Strategische Reserve weist im Vergleich zu Kapazitätsmärkten deutlich geringere Risiken auf. Sie ließe sich bei Bedarf mit einigen neuen Gasturbinenkraftwerken oder mit dem weiteren Betrieb einiger zur Stilllegung vorgesehener Gas- und Kohlekraftwerke sehr schnell aufbauen. Die Kraftwerke der Strategischen Reserve stehen ausschließlich als Absicherung für absolute Extremsituationen - etwa wenn bei extremer Kälte zugleich viele Kraftwerke ausfallen - zur Verfügung, würden jedoch nicht am Strommarkt teilnehmen. Deshalb bleibt der Strommarkt in seiner Effizienz unbeeinflusst und es können bessere Anreize für mehr Lastmanagement gesetzt werden als mit Kapazitätsmärkten. Dies ist wichtig für die Integration der erneuerbaren Energien. „Bei einer strategischen Reserveleistung von beispielsweise vier Gigawatt (GW) lägen die Gesamt-Kosten für das Bereithalten dieser Kraftwerksleistung zwischen 140 und 240 Mio. Euro jährlich. Auf die Endverbraucher kämen sehr moderate Kosten von unter 0,1 Cent pro Kilowattstunde zu“, so der UBA-Präsident Flasbarth. Die Strategische Reserve ist eine effiziente Lösung, die schnell Sicherheit schafft und - anders als Kapazitätsmärkte - alle Türen offen hält, um das Marktdesign optimal an neue zukünftige Anforderungen anpassen zu können. Die Strategische Reserve unterscheidet sich von den Reservekraftwerken der Bundesnetzagentur (BNetzA), die dazu dient, die zeitweise angespannte Situation in Süddeutschland, insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg zu beherrschen. Diese resultiert nicht aus einem Mangel an Kraftwerken, sondern aus Engpässen im Übertragungsnetz, denn aktuell bestehen in Deutschland insgesamt genügend Kraftwerkskapazitäten. Diese Netz-Engpässe werden mittelfristig durch den im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) vorgesehenen Netzausbau behoben. Bis dahin entlasten die auf Initiative der Bundesnetzagentur in Österreich und Süddeutschland vorgehaltenen Reservekraftwerke die Stromnetze. Dies ist bereits ein vergleichbarer Ansatz wie bei der Strategischen Reserve, jedoch für einen anderen Einsatzzweck - denn die Strategische Reserve wird vorrangig für eine langfristige Absicherung des Strommarktes vorgeschlagen. Die BNetzA-Kraftwerksreserve könnte zu einer Strategischen Reserve weiter entwickelt werden, die beides umfasst, mit der zum einen der Strommarkt langfristig abgesichert wird und zum anderen neue Reservekraftwerke gezielt in Süddeutschland errichtet werden, um bei Bedarf das Stromnetz zu entlasten. Energy-Only-Markt:Der gegenwärtige Strommarkt ist ein so genannter Energy-Only-Markt. Hier wird den Kraftwerksbetreibern nur die bereitgestellte Energiemenge (Stromproduktion) vergütet. Für die Vorhaltung von Erzeugungskapazitäten (Kraftwerken) erfolgt hingegen keine direkte Entlohnung. Auf einem Kapazitätsmarkt würden Kraftwerksbetreiber - zusätzlich zum Strommarkt - Erlöse für die Bereitstellung einer gesicherten Leistung (also der Vorhaltung von Erzeugungskapazitäten) erhalten.

Bundestag beschließt Energieleitungsausbaugesetz

Das Energieleitungsausbaugesetz sieht vor, dass auf vier Pilottrassen die neuen Höchstspannungsleitungen unterirdisch verlegt werden können. Die Netzbetreiber können die Mehrkosten für die Erdverkabelung auf die Strompreise umlegen. Auch im Hochspannungsbereich (110 kV) soll die Erdverkabelung ermöglicht werden, wenn Bau und Betrieb nicht mehr als das 1,6fache einer herkömmlichen Trassenführung kosten. Das Stromnetz muss ausgebaut werden, um Offshore-Windanlagen in Norddeutschland, aber auch neue konventionelle Kraftwerke anzubinden. Das Gesetz schafft außerdem erstmals die Voraussetzung für den Einsatz der neuartigen Höchstspannungs-Gleichstromübertragungstechnik (HGÜ) in Deutschland. Mit dieser Technologie kann Elektrizität ohne größere Übertragungsverluste über große Entfernungen transportiert werden. Neue Speicheranlagen werden nach dem Gesetz für zehn Jahre von Netzentgelten befreit. Das gilt etwa für Pumpspeicherkraftwerke, die beispielsweise in Windkraftanlagen produzierten Strom in verbrauchsschwachen Zeiten aufnehmen und dann wieder abgeben, wenn der Strombedarf besonders groß ist.

WMS Netzausbauplanung

Die Karte zeigt das 110 kV-Netz der Netze BW GmbH als regionalen Netzbetreiber. Die Daten zeigen Daten zu geplanten Netzausbauvorhaben mit ihrem Trassenverlauf, der Trassenlänge und die Art und den Zweck des Ausbaus. Die Karte zeigt alle Netzausbau-Vorhaben im Übertragungsnetz, die im Bundesbedarfsplan oder im Energieleitungsausbaugesetz enthalten sind.

Netzausbauplanung

Die Daten zeigen Daten zu geplanten Netzausbauvorhaben mit ihrem Trassenverlauf, der Trassenlänge und die Art und den Zweck des Ausbaus. Die Karte zeigt alle Netzausbau-Vorhaben im Übertragungsnetz, die im Bundesbedarfsplan oder im Energieleitungsausbaugesetz enthalten sind.

380-kV-Leitung Haddorfer See - Meppen (Bl. 4201) ergänzt um 380-kV-Ltg Wesel-Meppen GA7 Haddorfer See-Meppen DB2 weiterhin ergänzt um DB 4

Die Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund hat für das oben genannte Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 43 S. 1. Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Bei diesem Projekt handelt es sich um die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung. In Zusammenhang mit der Errichtung der Höchstspannungsfreileitung sollen Änderungen an der 110-KV-Hochspannungsfreileitung Anschluss Hanekenfähr und der 110-kV-Bahnstromleitung Salzbergen-Haren durchgeführt werden. Für die Errichtung der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), alte Fassung (a.F) in Verbindung mit Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 zum UVPG a.F.. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Emslage, Groß Hesepe, Dalum, Wachendorf, Lohne, Elbergen, Bernte, Leschede, Emsbüren, Drievorden, Schüttdorf, Ahlde, Salzbergen, Samern, Ohne Getelo, Gildehaus, Schwefingen, Nordhorn, Vierhöfen, Hesepe, Engden, Ringe, Hoogstede, Osterwald, Emlichheim, Wietmarschen, Neuenhaus und Steinau beansprucht. Darüber hinaus erfolgt ein Teil der Kompensation im Kompensationsflächenpool der Niedersächsischen Landesforsten „Heidfeld“ in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung und der Betrieb einer in Nord-Süd-Richtung verlaufenden rund 57 Kilometer langen 380-kV-Höchstspannungsfreileitung vom Punkt Meppen (Mast 344) bis zum Punkt Haddorfer See (Mast 203). Eine Realisierung mit Erdkabeln ist in den Antragsunterlagen nicht vorgesehen. Der beantragte Leitungsabschnitt ist Teil des Neubauprojektes Dörpen West – Niederrhein, das sich in insgesamt acht planfestzustellenden Abschnitte gliedert; sechs Abschnitte in Nordrhein-Westfalen und zwei Abschnitte in Niedersachsen. Der Bundesgesetzgeber hat im Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG) die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf für das Leitungsvorhaben festgestellt. Das Vorhaben ist auf der gesamten Länge eine der Pilotstrecken nach § 2 EnLAG (a.F.), die der bundesweiten Erprobung von Erdkabeln beim Betrieb von Höchstspannungsleitungen dienen sollen. Die plangegenständliche Leitung verläuft durch den Landkreis Emsland und die Grafschaft Bentheim. Sie beginnt im Gebiet der Stadt Meppen, verläuft dann durch die Gemeinden Emsbüren, Geeste und Wietmarschen und die Stadt Lingen (Ems), die Gemeinden Salzbergen und Twist sowie die Samtgemeinde Schüttorf. Sie berührt dabei die Gebiete Emslage, Groß Hesepe, Dalum, Wachendorf, Lohne, Elbergen, Bernte, Leschede, Emsbüren, Drievorden, Schüttdorf, Ahlde, Salzbergen, Samern und Ohne. Im Rahmen des Neubaus werden zwei bestehende 110-kV-Leitungen teilweise zurückgebaut: 1. Leitungen Salzbergen – Haren, Nr. 0541, der Deutschen Bahn (DB) Netz Service GmbH, von Punkt Lohne bis Punkt Dalum 2. Leitung eines regionalen Versorgers, ebenfalls von Punkt Lohne bis Punkt Dalum In Zusammenhang mit dem Rückbau der DB Leitung Nr. 0541 wird ein 110-kV- Mast neu errichtet. Erreicht werden soll mit diesem Vorhaben die Erhöhung der Übertragungskapazität zwischen der nordwestlichen Küstenregion und der Region Niederrhein. Die 380-kV-Verbindung dient vor allem dem Abtransport der Energie aus Offshore- und Onshore-Windparks. ERGÄNZUNG 1. DECKBLATTÄNDERUNG Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachen unter folgender Internetadresse: https://uvp.niedersachsen.de über den Pfad „UVP-Kategorien – Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen“ unter dem Titel „380-kV-Ltg Wesel-Meppen 1. Planänderung Abschnitt Haddorfer See-Meppen“ zugänglich. ERGÄNZUNG 2. DECKBLATTÄNDERUNG, VERFAHREN NACH § 73 Abs. 8 VwVfG Die bei Einleitung des Verfahrens vorliegenden Planungen haben bereits vom 26.09.2017 bis einschließlich 25.10.2017 in den Gemeinden Emsbüren, Geeste, Salzbergen, Twist und Wietmarschen, den Samtgemeinden Emlichheim, Land Hadeln, Neuenhaus, Salzhausen, Schüttorf und Uelsen sowie den Städten Bad Bentheim, Lingen, Meppen und Nordhorn ausgelegen. Die ursprüngliche Planung hat sich auch aufgrund der zur damaligen Auslegung vorgetragenen Äußerungen geändert bzw. ist ergänzt und aktualisiert worden. Die 2. Deckblattänderung umfasst die folgenden Maßnahmen: • Reduzierung der Masthöhen der Maste Nr. 238, 239, 246, 252, 253, 254 • Geringfügige Verschiebung des Maststandortes Nr. 253 auf dem Gebiet der Gemeinde Emsbüren • Änderung des Masttyps und der Höhe von Mast Nr. 3449 (DB Energie) auf dem Gebiet der Gemeinde Geeste • Anpassung des Schutzstreifens im Mastbereich Nr. 232 - 238 • Korrektur von Angaben in den Mastschemazeichnungen und der Masttabelle des Antrags vom 29.05.2015 • Aktualisierte Darstellung der Richtfunkstrecke im Mastbereich 302 Von der Änderung betroffen sind Grundstücke in den Gemeinden Emsbüren und Geeste. Einzelheiten sind aus den geänderten Planunterlagen ersichtlich. ERGÄNZUNG 3. DECKBLATTÄNDERUNG Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachen unter folgender Internetadresse: https://uvp.niedersachsen.de über den Pfad „UVP-Kategorien – Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen“ unter dem Titel „380-kV-Ltg Wesel-Meppen GA 7 Haddorfer See-Meppen DB 3“ zugänglich. ERGÄNZUNG 4. DECKBLATTÄNDERUNG, VERFAHREN NACH § 73 Abs. 8 VwVfG In der 4. Deckblattänderung erfolgt eine Berücksichtigung der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgetragenen Einwendungen Privater und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Hierbei erfolgen keine Änderungen von Leitungseinführung, Maststandorten, - höhen oder anderer technischer Parameter. Inhalt der beantragten 4. Deckblattänderung ist die Aktualisierung der umweltfachlichen Unterlagen im Genehmigungsabschnitt. Eine Beteiligung Betroffener gemäß § 43b EnWG i. V. m. § 73 Abs. 8 VwVfG erfolgte mit Schreiben vom 15.02.2024. Diese konnten bis zum 06.03.2024 eine Einwendung oder Stellungnahme übermitteln. In den Unterlagen des vorliegenden Antrags ist die beantragte Trasse in rot dargestellt. Änderungen im Rahmen der 2. Deckblattänderung sind grün dargestellt, während der entfallende ursprüngliche Planungsstand durch grüne Kreuze markiert ist. Die im Rahmen der vorhergehenden 1. Deckblattänderung erfolgten Änderungen sind zudem in blau dargestellt. Die Änderungen aufgrund der 4. Deckblattänderung erfolgte in magentafarbener Schrift.

380-kV-Leitung EnLAG 16, Abschnitt 3, Umspannanlage Lüstringen bis Punkt Königsholz

Die Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Das Gesamtprojekt beinhaltet den Neubau einer ca. 70 km langen Höchstspannungsleitung zwischen Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) und Wehrendorf in Niedersachsen. Das in der Anlage zum Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) unter der Nummer 16 festgelegte Leitungsvorhaben umfasst insgesamt vier Genehmigungsabschnitte. Hiervon verlaufen zwei auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW): GA 1 und GA 2; sowie zwei auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen: der antragsgegenständliche GA 3 vom Pkt. Königsholz an der Landesgrenze zu NRW bis zur Umspannanlage Lüstringen mit einer Länge von ca. 25,5 km sowie der GA 4, der Gegenstand eines eigenen Planfeststellungsverfahrens sein wird. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Kerßenbrock, Wellingholzhausen, Peingdorf und Vessendorf in der Stadt Melle, in den Gemarkungen Bissendorf, Holte-Sünsbeck, Natbergen, Stockum-Gut und Uphausen-Eistrup in der Gemeinde Bissendorf, in den Gemarkungen Allendorf, Borgloh-Wellendorf, Ebbendorf, Uphöfen in der Gemeinde Hilter, in den Gemarkungen Schinkel, in der Gemarkung Voxtrup in der Stadt Osnabrück sowie in der Gemarkung Holsten-Mündrup in der Stadt Georgsmarienhütte sowie nur für Zuwegungen in der Gemarkung Aschen in der Stadt Dissen beansprucht. Für Ersatzaufforstungsmaßnahmen außerhalb des Trassenverlaufs werden Grundstücke in der Gemarkung Scharmbeck der Gemeinde Faßberg, Baven und Oldendorf in der Gemeinde Südheide, Hohnebostel und Langlingen der Gemeinde Langlingen in der Samtgemeinde Flotwedel, Hohne der Gemeinde Hohne in der Samtgemeinde Lachendorf und Eversen in der Stadt Bergen beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst: Errichtung und Betrieb der 380-kV-Leitung Wehrendorf – Lüstringen im Genehmigungsabschnitt 3 zwischen dem Pkt. Königsholz an der Landesgrenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen (Stadt Melle) und der UA Lüstringen (Stadt Osnabrück). Die Höchstspannungsleitungsverbindung soll auf Grundlage des durch das EnLAG vorgegebenen Pilotcharakters auf einer Strecke von ca. 25,5 km als Kombination aus Freileitung und Teilerdverkabelung (TEV) umgesetzt werden. Die TEV wird als Pilotstrecke auf einer Länge von ca. 8,9 km realisiert. Für die Verbindung von Freileitung und Erdkabel ist eine sogenannte Kabelübergabestation (KÜS) erforderlich, die den Übergang der Stromleiter in das Erdreich sicherstellt. Gleichzeitig werden im Zuge dieses Planfeststellungsverfahrens mehrere Rückbau- und Teilrückbaumaßnahmen sowie Änderungen beantragt: Insgesamt gliedert sich das Projekt GA 3 zwischen dem Pkt. Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) und der UA Lüstringen in insgesamt acht Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel. Die Maßnahme I stellt die Fortführung der in den nordrhein-westfälischen Abschnitten GA 1 (UA Gütersloh – Pkt. Hesseln) und GA 2 (Pkt. Hesseln - Pkt. Königsholz) ebenfalls als Bl. 4210 bezeichneten Freileitung dar. An der Landesgrenze am Pkt. Königsholz werden aus NRW zwei 380-kV- und zwei 110-kV-Stromkreise übergeben und auf dem Neubau Richtung Nordwesten bis zur KÜS Steingraben bzw. Pkt. Steingraben weitergeführt. Die KÜS Steingraben (Stations-Nr. 01232) beschreibt die Maßnahme II und dient dem Systemübergang zwischen Freileitung und Erdkabel. Das Erdkabel Bl. 4252 zwischen der KÜS Steingraben und der UA Lüstringen ist die Maßnahme III und umfasst zwei 380-kV-Stromkreise. Die 380-kV-Stromkreise von der Landesgrenze bis zur UA Lüstringen der Maßnahmen I bis III dienen dazu, die bestehende 110-/220-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. 2310 zu ersetzen. Der Rückbau der Bl. 2310 beschreibt die Maßnahme IV. Die Bestandsleitung Bl. 2310 trägt heute den zu ersetzenden 220-kV-Stromkreis und einen 110-kV-Stromkreis. Die Maßnahme V beschreibt die Anpassungen an der 110-kV-Hochspannungsleitung Bl. 0226. Im Bereich Allendorf knüpft im Bestand die zwei 110-kV-Stromkreise tragende Bl. 0226 an die 110-kV-Stromkreise der Bl. 2310 und der Bl. 1123 an. Zukünftig wird diese Anknüpfung der 110-kV-Stromkreise ca. 700 m weiter östlich am Pkt. Allendorf Ost an der neuen 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. Rückbau 110-/220-kV-Freileitung, Bl. 2310 4210 stattfinden. Auf diesen ca. 700 Metern (räumliche Distanz zwischen Pkt. Allendorf und Pkt. Allendorf Ost) wird die Bl. 0226 zurückgebaut und für die Anknüpfung an die neue Bl. 4210 ein neuer 110-kV-Mast am Pkt. Allendorf Ost errichtet. In der KÜS Steingraben werden von den auf der neuen Freileitung Bl. 4210 geführten zwei 380-kV- und zwei 110-kV-Stromkreisen nur die beiden 380-kV-Stromkreise verkabelt. Die beiden 110-kV-Stromkreise werden an dem im Nahbereich der KÜS Steingraben liegenden Pkt. Steingraben auf die bestehende 30-/110-kV-Freileitung Bl. 1123 ab- und in nördlicher Richtung bis zur UA Lüstringen als Freileitung weitergeführt. Derzeitig werden auf der Bl. 1123 ein 110-kV- und abschnittsweise ein 30-kV-Stromkreis geführt, die dann zukünftig durch die beiden am Pkt. Steingraben von der Bl. 4210 abgeführten 110-kV Stromkreise ersetzt und bis zum Pkt. Voxtrup Süd auf der 110-kV-Spannungsebene betrieben werden. Südlich des Pkt. Steingraben muss das bis zum Pkt. Allendorf parallel zur Bl. 2310 verlaufenden Teilstück der Bl. 1123 zurückgebaut werden, da die Bl. 1123 in Teilen im zukünftigen Trassenraum der geplanten Leitung steht. Die Anpassungen der Bl. 1123 werden in der Maßnahme VI zusam-mengefasst. Im Bereich Pkt. Voxtrup Süd enden derzeit die Bestandsleitungen der Bl. 2310 und Bl. 1123 und übergeben die Stromkreise an die Bl. 2476 und Bl. 0089, die diese bis in die UA Lüstrin-gen einführen. Durch den Rückbau der Bl. 2310, von der aus die beiden Stromkreise auf die Bl. 2476 heute umgelegt werden, werden dann auf der Bl. 2476 die Gestängeplätze dieser beiden Stromkreise frei. Diese werden zukünftig von den 110-kV-Stromkreisen der ange-passten Bl. 1123, die dann am Pkt. Voxtrup Süd auf die Bl. 2476 umgelegt wird, weiter ge-nutzt. Dadurch entsteht zwischen der Landesgrenze und der UA Lüstringen über die Bl. 4210, Bl. 1123 und Bl. 2476 eine durchgehende Verbindung von zwei 110-kV-Stromkreisen. Die nötigen Anpassungen an der Bl. 2476 stellen die Maßnahme VII dar. Durch die Umlegung der beiden 110-kV-Stromkreise der angepassten Bl. 1123 auf die Bl. 2476 kommt es zu Minderabständen der einzelnen Leiterseile auf einem Spannfeld der Bl. 0768, die am Pkt. Voxtrup Süd ebenfalls zwei 110-kV-Stromkreise an die Bl. 2476 übergibt. Um diese Minderabstände zu vermeiden, werden die Leiterseile eines 110-kV-Stromkreises der Bl. 0768 in diesem Spannfeld ausgetauscht und mit angepasster Zugspannung neu ver-legt. Diese Anpassung der Bl. 0768 beschreibt die Maßnahme VIII. Zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung wird anstelle des bisherigen Mastes Nr. 52 der Bl. 2310 ein Provisorium (Mast P 52) im bestehenden Schutzstreifen hergestellt. Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern (Einleitungen) verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.

2. Planänderung nach §§ 43 und 43a bis 43c Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversor-gung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG), § 1 Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz – EnLAG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) in der Fassung, die vor dem 16. Mai 2017 galt, sowie §§ 5 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den Neubau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsleitungsverbindung Niederrhein – Utfort – Osterath (EnLAG, Vorhaben Nr. 14) Genehmigungsabschnitt: Voerde – Rheinberg (Pkt. Voerde – Pkt. Budberg, inkl. Rheinquerung), Freileitungsprovisorium und Erdkabelpilot

Das im vorliegenden Genehmigungsabschnitt Voerde – Rheinberg beantragte Vorhaben besteht aus dem Freileitungsprovisorium, das als temporäre Freileitung ausgeführt wird, und dem Erdkabelpiloten, welches letztendlich den dauerhaften Lückenschluss mit dem Genehmigungsabschnitt „Binnenland“ darstellen wird. Bei dem vorliegenden Planfeststellungsabschnitt soll die seit 1926 betriebene 110-/220-kV-Freileitung Osterath – Wesel/Niederrhein, Bl. 2339 Wesel – Utfort im Abschnitt Voerde – 110-/380-kV Höchstspannungsleitungsverbindung (EnLAG, Vorhaben Nr. 14) Genehmigungsabschnitt: Voerde – Rheinberg (Pkt. Voerde – Pkt. Budberg, inkl. Rheinquerung) dauerhaft als 110-/380-kV-Höchstspannungsleitung (größtenteils als Erdkabelpilot) ausgebaut sowie je eine Kabelübergabestation in Voerde und Budberg errichtet werden. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Rheinquerung als Teilerdverkabelung (Erdkabelpilot), inklusive Planung, Genehmigung und Bau ist bis 2030 geplant. Für die kommenden Jahre ergeben sich jedoch auf den bestehenden Stromkreisen zwischen Niederrhein und Utfort im (n-1)-Fall (Ausfall eines Betriebsmittels z.B. eines Stromkreises) netztechnische Engpässe, durch die ein erhöhtes Risiko nicht hinnehmbarer Überlastungen sowie deutlicher Engstellen in der Freischaltmöglichkeit beim weiteren notwendigen Netzausbau im westlichen Rheinland entstehen. Um die Zeit bis zur Inbetriebnahme des Kabelpiloten versorgungstechnisch überbrücken zu können wird im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens ebenfalls ein rd. 10,2 km langes Freileitungsprovisorium als temporäre Überbrückung bis zur Inbetriebnahme des Erdkabelpiloten benötigt und beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Voerde und der Stadt Rheinberg beansprucht. Das Planfeststellungsverfahren wurde Ende September 2022 eingeleitet (Einreichzeitpunkt 1) und durch ergänzende Unterlagen Ende Juni 2023 in Bezug auf den Kabelpiloten konkretisiert (Einreichzeitpunkt 2). Nach Auswertung der in das Planfeststellungsverfahren von Privaten und Träger öffentlicher Belange (TöB) eingebrachten Einwendungen und Stellungnahmen und nachfolgenden Abstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange, beabsichtigt die Vorhabenträgerin ine Planänderung des Vorhabens. Die Planänderung umfasst im Wesentlichen die Anpassung von Einleitstellen zur Bauwasserhaltung für den Kabelpiloten und die damit verbundenen umweltfachlichen Auswirkungen. Im Rahmen der Planänderung werden alle hiermit im Zusammenhang stehenden Unterlagen angepasst.

Umweltbelange und raumbezogene Erfordernisse bei der Planung des Ausbaus des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes - ein Leitfaden

Das Projekt "Umweltbelange und raumbezogene Erfordernisse bei der Planung des Ausbaus des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes - ein Leitfaden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bosch & Partner GmbH durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, Hinweise zu geben, wie Umweltbelange und raumbezogene Erfordernisse durch eine möglichst weitgehende Vermeidung und Minderung der raum- und umweltbezogenen Auswirkungen des Netzausbaus in der Planungspraxis berücksichtigt werden können. Dazu soll ein praxisorientierter, über das aktuell laufende Bundesbedarfsplan-Verfahren hinaus gültiger Leitfaden erarbeitet werden. Dieser wird - auf Basis einer umfassenden Studie - Hinweise zur Berücksichtigung von Umweltbelangen und raumrelevanten Erfordernissen bei der Planung des Höchstspannungsnetzausbaus geben. Dabei kommt es darauf an, eine angemessene Berücksichtigung und Gewichtung der Umweltbelange und raumrelevanten Erfordernisse, die in die anstehenden Abwägungen einzustellen sind, zu erleichtern. Hierfür sind auch die Beteiligungsmöglichkeiten bedeutsam, die Gelegenheit zum Vorbringen entsprechender fachlicher, auf den eigenen Aufgabenbereich bezogener Stellungnahmen bieten und die im Leitfaden umfassend dargestellt werden. Die Bearbeitung der Zielstellung erfolgt in einem interdisziplinären Team, das sich aus den zu bearbeitenden Sachgebieten Technik, Recht und Planung ergibt. Die Bearbeitung folgender Arbeitspakete (AP) ist vorgesehen: AP 1 Stromnetze zwischen Raumordnung und Fachplanung (Head: Prof. Dr. Koch); AP 2 Umweltbelange beim Netzausbaubedarf (Head: Bosch & Partner); AP 3 Minimierung Netzausbaubedarf (Head: Bosch & Partner); AP 4 Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Bestimmung von Trassenkorridoren (Head: Bosch & Partner) mit der Bearbeitung folgender Unterarbeitspakete: 4.1 Auswertung aktueller EnLAG-Vorhaben, 4.2 Abschichtungsvorgaben des UVPG für die Bestimmung von Trassenkorridoren durch die Bundesfachplanung, 4.3 Umweltbelange in der Abwägung, 4.4 Bewertungs- und Standardisierungsfragen; AP 5 Zusammenfassende Aufbereitung der Ergebnisse in Form eines Leitfadens (Head: Bosch & Partner) und AP 6 ad hoc Zuarbeiten zu mündlichen oder schriftlichen Anfragen des Auftraggebers

Analyse und Bewertung der Umweltwirkungen technischer und räumlicher Alternativen

Das Projekt "Analyse und Bewertung der Umweltwirkungen technischer und räumlicher Alternativen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bosch & Partner GmbH durchgeführt. Ein wesentliches Ziel des Vorhabens besteht in der Erarbeitung einer Bewertungskonzeption für eine partizipative und effiziente Gestaltung des Alternativenvergleichs im Rahmen der Planung von Stromtrassen nach NABEG. Die verfahrensführenden Behörden sollen darin unterstützt werden, die Auswahl des Trassenkorridors in die Bundesfachplanung sowie die Auswahl der Alternativen im Planfeststellungsverfahren transparent, konfliktmindernd und rechtssicher zu leiten bzw. zu prüfen. Vohabenträger und Gutachter erhalten praktikable Methoden, um den Alternativenvergleich bei der Bundesfachplanung und Planfeststellung nachvollziehbar und belastbar durchzuführen. Das Methodenkonzept zielt insb. auf Vorhaben zum Netzausbau nach NABEG, soll aber auch auf die Höchstspannungsleitungen nach EnLAG und EnWG sowie ansatzweise auf die Mittel- und Niedrigspannungsebene übertragbar sein. Folgende Arbeitspakete sind vorgesehen: AP1 Technische und ökonomische Anforderungen an die Gestaltung von Netztrassen (Head: TU Ilmenau); AP2 Analyse ökologischer und sozialer Auswirkungen der Alternativen (Head: Bosch&Partner); AP3 Rechtliche Rahmenbedingungen für den Netzausbau (Head: Uni Jena); AP4 Aufbereitung und Anpassung methodischer Ansätze zum Alternativenvergleich (Head: Dr. Wachter); AP5 Entwicklung von Ansätzen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Head: Uni Magdeburg); AP6 Erprobung der entwickelten Ansätze (Head: Bosch&Partner); AP7 Evaluation und Identifikation der Anschlussfähigkeit (Head: Bosch&Partner).

Ökologische Auswirkungen von 380 KV-Erdleitungen und HGÜ-Erdleitungen

Das Projekt "Ökologische Auswirkungen von 380 KV-Erdleitungen und HGÜ-Erdleitungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technischen Universität Clausthal, Energie-Forschungszentrum Niedersachsen durchgeführt. Das Vorhaben soll die verschiedenen technischen Möglichkeiten des Ausbaus der Höchstspannungsnetze (380 kV-Ebene und HGÜ-Technologie) zur Durchleitung von Strom aus Windenergie (insbesondere aus dem Offshore-Bereich) sowie anderer erneuerbarer Energien aus Natur-, Landschafts- und Umweltschutzsicht beleuchten und bewerten. Ziel dieses Vorhabens ist es, Grundlagen für die Entscheidungen zur Ausführung von Ausbautrassen zu bewerten und zusammenzustellen. Dazu zählt insbesondere die Erarbeitung von Kriterien, die eine objektive Bewertung der möglichen Auswirkungen auf Natur und Umwelt inklusive Landschaftsbild von Freileitungen und Erdkabeln zulassen. Damit soll gleichsam zu einer Objektivierung der oftmals ideologisch geführten Diskussion um den Ausbau der Übertragungsnetze in Deutschland beigetragen werden. Im Ergebnis sollen Empfehlungen zur natur-, umwelt- und landschaftsverträglichen Ausführung des Netzausbaus und der Netzverstärkung auf der 380 kV-Ebene innerhalb der im Energieleitungsausbaugesetz vorgesehenen Piloten ausgesprochen werden, die die besonderen Belange der verschiedenen Natur- und Lebensräume berücksichtigen. Um die genannten Zielsetzungen umsetzen zu können, werden die Hauptarbeitsschritte Analyse und Bewertung der Genehmigungsanforderungen, Analyse und Bewertung verschiedener Erdkabelvarianten (380 kV und HGÜ), Vergleich Umweltauswirkungen von Erdkabeln und Freileitungen, Analyse und Bewertung der Trassenführung an den Piloten des EnLAG sowie allgemeine Empfehlungen für den Netzausbau in Deutschland durchgeführt. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorhabenbeschreibung verwiesen.

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