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nachweispflichtiger Abfall

Daten aus dem abfallrechtlichen Nachweisverfahren über die Entsorgung gefährlicher Abfälle (§§ 50-52 KrWG, §§ 2-13 NachwV) und über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen (gefährlich und nicht gefährlich). Die Objektart gliedert sich in folgende Unterteile: Entsorgungsnachweise bzw. Notifizierung und Begleitscheine. Der Raumbezug kann jeweils nur über den Betrieb ermittelt werden.

Elektronisches Nachweisverfahren

Vorabkontrolle für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen: Daten zur Genehmigung des Entsorgungsweges werden vor Beginn der Entsorgung mittels Entsorgungs- bzw. Sammelentsorgungsnachweis durch den Entsorger elektronisch übermittelt, im Abfallüberwachungssystem ASYS durch die zuständigen Behörden bearbeitet und elektronisch vorgehalten. Verbleibskontrolle für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen: Dokumentation jedes einzelnen Entsorgungsvorgangs mittels Begleit- und/oder Übernahmescheins, welche durch den Entsorger elektronisch übermittelt, im Abfallüberwachungssystem ASYS durch die zuständigen Behörden bearbeitet und elektronisch vorgehalten werden.

Entsorgungsnachweise (StALU MS Neubrandenburg)

Daten zu einzelnen Entsorgungsvorgängen

Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2004

Das Projekt "Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2004" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH durchgeführt. In Artikel 6 der Europäischen Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/12/EG, werden unter anderem Verwertungsquoten für Verpackungen festgelegt, die von allen Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen. Zur Überprüfung dieser Quoten müssen jährlich die Mengen der angefallenen und der verwerteten oder in Abfallverbrennungsanlagen mit Energierückgewinnung verbrannten Verpackungsabfälle, aufgeschlüsselt nach Materialart sowie nach Verwertungsverfahren oder Abfallverbrennung mit Energierückgewinnung, erhoben werden. Einzelheiten hierzu regelt die auf der Grundlage von Artikel 12 Absatz 3 der Europäischen Verpackungsrichtlinie erlassene Entscheidung der Kommission zur Festlegung der Tabellenformate für die zu erhebenden Daten. Im Rahmen des geplanten Vorhabens sollen die Daten für das Jahr 2004 ermittelt werden.

Online Entsorgungsnachweis und Begleitscheinlösung für Bayern und Deutschland

Das Projekt "Online Entsorgungsnachweis und Begleitscheinlösung für Bayern und Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz durchgeführt. Seit dem Jahr 2001 wurde im Auftrag des StMUG von der bifa Forschungsinstitut GmbH in Zusammenarbeit mit Verbänden der elektronische Begleitschein Bayern (eBS) entwickelt. Dadurch kann das in der Nachweisverordnung (NachwV) vorgeschriebene Begleitscheinverfahren in Papierform (6-facher Durchschreibesatz) erheblich vereinfacht werden. Bayern hat damit frühzeitig den Einstieg in die elektronische Nachweisführung begonnen und bundesweit Signale für eine Vereinfachung der Überwachung gefährlicher Abfälle gesetzt. Seit Anfang 2006 betreibt die bifa GmbH das System ohne weitere staatliche Finanzierung. Das System wurde von der Wirtschaft gut angenommen. Neben der Verbleibkontrolle (rd. 200.000 Begleitscheine/Jahr in Bayern) ist nach der NachwV auch die Vorabkontrolle mittels des Entsorgungsnachweises (rd. 10.000 Fälle/Jahr in Bayern) als Teil der Überwachung gefährlicher Abfälle vorgeschrieben. Dieser war im bestehenden System nicht implementiert, da er in der EDV-Umsetzung komplexer ist und die Verbleibkontrolle im Hinblick auf die Kontrolle der tatsächlichen Entsorgung den wesentlichen Teil darstellt. Mit der Novellierung der NachwV im Zuge der Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung ist ab dem 01.04.2010 die vollkommen elektronische Nachweisführung (Verbleibkontrolle und Vorabkontrolle) obligatorisch. Die bestehende eBegleitscheinplattform ist entsprechend fortzuentwickeln. Hierfür ist es vor allem im Hinblick auf die kommende bundesweite zentrale Lösung notwendig, allen Betrieben den praktischen Einsatz digitaler Dokumente zu ermöglichen. Entsprechende Lösungen müssen den Anforderungen unterschiedlicher Branchen sowie der behördlichen Überwachung genügen. Für einen effizienten und reibungslosen Übergang insbesondere bei Branchen mit spezifischen Organisationsformen und Problemen ist daher zunächst eine intensive Anwendungsforschung erforderlich. Über die Ergebnisse der Anwendungsforschung (systematische Erfassung und Auswer-tung der Erfahrungen aus dem bisherigen Betrieb, des Anwenderbedarfs sowie der Anwenderroutinen) soll die Software anschließend so fortentwickelt werden, dass für alle Betriebe eine vollständige online Bearbeitung von allen relevanten Dokumenten und Vorgängen im Rahmen der Nachweisverordnung möglich wird.

Erweiterung eines Tools zur Unterstützung des Umweltmanagements (UMT 2)

Das Projekt "Erweiterung eines Tools zur Unterstützung des Umweltmanagements (UMT 2)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) durchgeführt. Im Rahmen des Projekts war beim Auftraggeber das Umweltmanagementtool (UMT) durch ein Abfallmanagementtool (im folgenden AMT genannt) zu ergänzen. Dieses Tool sollte durch Abbildung stofflicher und gefahrgutrechtlicher In- und Output-Daten sowie der Kosten und Erlöse in der Kreislauf- und Abfallwirtschaft des Auftraggebers die Transparenz im Umweltcontrolling einerseits und einen effizienten Mitteleinsatz andererseits nachhaltig erhöhen. Die Stoffströme im Input- (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Medien) und Outputbereich (Abfall zur Verwertung und Abfall zur Beseitigung) sollten visualisiert dargestellt und die ermittelten Daten für die Nutzung im Abfall-, Gefahrgut und Umweltbericht, möglichst vorformatiert, exportiert werden. Parallel war die durch den Gesetzgeber ab 2010 verbindlich vorgeschriebene elektronische Nachweisführung in der Abfallwirtschaft vorzubereiten und zu implementieren (Verwaltung der Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine).

Abfallbilanzen

Siedlungsabfälle Siedlungsabfälle sind im Wesentlichen Abfälle aus privaten Haushaltungen (Hausmüll, Sperrmüll) und ähnliche Abfälle aus Gewerbe, Industrie und Infrastruktureinrichtungen sowie Bauabfälle und Klärschlämme. Das gilt, soweit diese Abfälle nicht als gefährlich (umgangssprachlich: „Sonderabfälle“) einzustufen sind. Die Abfallbilanzen enthalten neben Daten zum Abfallaufkommen auch Aussagen über die Art der Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) sowie die Entwicklung des Abfallaufkommens in den letzten 10 Jahren. Grundlage bilden die jeweiligen Bilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die Mengenstromnachweise der dualen Systeme sowie Daten des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz und des Statistischen Landesamtes. Gefährliche Abfälle („Sonderabfälle“) Gefährliche Abfälle unterliegen gemäß den Bestimmungen der Paragrafen 48 bis 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Nachweisverordnung (NachwV) einer besonderen Nachweispflicht. Diese wird in der Regel durch Dokumentation der jeweiligen Entsorgungswege erfüllt. Dazu werden für jeden einzelnen Entsorgungsvorgang Entsorgungsnachweise sowie Begleitscheine erstellt. Die Abfallbilanzen für gefährliche Abfälle basieren auf einer jährlichen Auswertung der Begleitscheine sowie vergleichbarer Listennachweise. Sie erfassen sämtliche gefährlichen Abfälle. Diese sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10.12.2001 jeweils mit einem Stern (*) gekennzeichnet.

Wiedervernässung von Niedermooren mit gereinigtem Abwasser

Das Projekt "Wiedervernässung von Niedermooren mit gereinigtem Abwasser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V., Institut für Landschaftswasserhaushalt durchgeführt. *Zielsetzung: Nachweis der Umweltverträglichkeit für den Einsatz von gereinigtem Abwasser für die Wiedervernässung von degradierten Niedermooren: Hydrologisch-wasserwirtschaftliche Nachweise, Quantifizierung des Wasserbedarfs von Schilf- und Seggenbeständen, Nachweis der Umweltverträglichkeit auf das Grund- und Oberflächenwasser.

Anwendungsdokumentation fuer moderne Verfahren der industriellen Abwasserbehandlung in der Leder- und Rauchwarenindustrie - Teil II: Handhabung und Entsorgung fester Abfaelle der Leder- und Rauchwarenindustrie

Das Projekt "Anwendungsdokumentation fuer moderne Verfahren der industriellen Abwasserbehandlung in der Leder- und Rauchwarenindustrie - Teil II: Handhabung und Entsorgung fester Abfaelle der Leder- und Rauchwarenindustrie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsinstitut für Leder- und Kunstledertechnologie durchgeführt. Anwenderdokumentation stellt den Stand der Technik und die aktuelle Situation der Abfallwirtschaft dar. Die besondere Bedeutung der TA-Abfaelle bei der Klassifizierung der Abfaelle und die Handhabung des Entsorgungsnachweises wird herausgehoben.

Untersuchungen zur Verwertung oder Verminderung von Abfaellen bei Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten

Das Projekt "Untersuchungen zur Verwertung oder Verminderung von Abfaellen bei Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) durchgeführt. Bei Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbruecken fallen bei der heute ueblichen Verwendung von mineralischen Einwegstrahlmitteln beim Abstrahlen alter Beschichtungen erhebliche Strahlschuttmengen an. Gesetzliche Bestimmungen verlangen vor einer Entsorgung die Pruefung auf Verwertung oder Verminderung der Abfaelle. Fuer Strahlschutte liegen zur Verwertung bisher keine Erfahrungen vor. Zur Verminderung werden unterschiedliche Verfahren eingesetzt. Es sollen Erfahrungen gesammelt und fuer die Strassenbaubehoerden aufbereitet werden.

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