Die dargestellten Daten enthalten benachteiligte Gebiete, nach Maßgabe der FFÖ-VO bzw. des EEG, auf Ebene der Gemarkungen.
Die Gemeinde Schmelz hat eine Übersicht zu Freiflächen, die theoretisch für die Photovoltaiknutzung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geeignet sind, erstellt. Nach Durchführung der Restriktionsanalyse kann der Suchraum in weitgehend restriktionsfreie (grün) und abzuwägende Potenzialbereiche (gelb) unterteilt werden. Grundsätzlich sollte eine Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPVA) möglichst in den grün dargestellten weitgehend restriktionsfreien Potenzialbereichen angestrebt werden. Dennoch können auch gelb dargestellte Potenzialbereiche mit erhöhtem Abwägungserfordernis für eine Entwicklung in Frage kommen oder zumindest teilweise (im Sinne einer Flächenarrondierung) mit einbezogen werden. Die dort vorhandenen Restriktionen und damit verbundene Einschränken bzw. Voraussetzungen für eine mögliche Entwicklung von FFPVA müssen spätestens in den nachgelagerten Planverfahren bzw. im Rahmen einer Vorprüfung genauer betrachtet werden.
Es handelt sich um umfangreiche Ergebnisdaten einer landesweit durchgeführte FF-PV-Flächenpotential-Analyse. Neben den ermittelten Suchraumkulissen mit Flächenpotential für FF-PV werden auch die besonders konfliktarmen Flächenpotentiale bereitgestellt. Demgegenüber sind auch die naturräumlich, rechtlich und raumordnerisch berücksichtigten Ausschluss- und Restriktionsflächen und die FF-PV bauplanungsrechtlich privilegierten sowie nach dem EEG förderfähigen Kulissen enthalten.
Es handelt sich um umfangreiche Ergebnisdaten einer landesweit durchgeführte FF-PV-Flächenpotential-Analyse. Neben den ermittelten Suchraumkulissen mit Flächenpotential für FF-PV werden auch die besonders konfliktarmen Flächenpotentiale bereitgestellt. Demgegenüber sind auch die naturräumlich, rechtlich und raumordnerisch berücksichtigten Ausschluss- und Restriktionsflächen und die FF-PV bauplanungsrechtlich privilegierten sowie nach dem EEG förderfähigen Kulissen enthalten.
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet.
Um den Betrieb der Biogasanlage Hottendorf zukunftsfähig zu gestalten ist geplant neben der bestehenden Biogasverwertung mittels Blockheizkraftwerk-Anlagen (BHKW) eine Biogasauf-bereitungsanlage (BGAA) zu errichten und zu betreiben. Das zu Biomethan aufbereitete (veredelte) Biogas soll über eine externe Biogaseinspeisean-lage (BGEA) an das Erdgasnetz der Avacon Netz GmbH übergeben werden. Das bei der Aufbereitung entstehende Schwachgas wird über eine RTO-Anlage (regenerative thermische Oxidation) gereinigt bzw. thermisch verwertet. Aktuell betreibt die Biogasanlage Hottendorf zwei BHKW auf dem Anlagengelände zur Strom- und Wärmeproduktion nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Durch die geplante Einspeisung des produzierten Biogases, sollen die BHKW bei Inbetriebnahme der BGAA an den Strom- und Wärmebedarf angepasst bzw. markorientiert flexibel betrieben werden. Die vorhandenen Wärmenetze sollen bedarfsgerecht weiter versorgt und erhalten werden.
Das Regionalnachweisregister ist ein Instrument, um die Energiewende vor Ort zu stärken. Mit Hilfe der Regionalnachweise kann Strom aus erneuerbaren Energien regional bezogen werden.
Die Flächendaten der ausgewiesenen Flächen werden jährlich durch die Länder im Rahmen des Bund-Länder-Kooperationsausschuss nach § 98 EEG an den Bund übermittelt.
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 wurde ein Ausbau der Photovoltaik (PV) auf 400 Gigawatt (GW) bis 2040 festgelegt, der hälftig auf Freiflächen erfolgen soll. Um diese Ausbauziele zu realisieren, bedarf es rund 0,55 % der Gesamtfläche Deutschlands. In Relation zur landwirtschaftlich genutzten Fläche wären es anteilig rund 1,2 %. PV-Freiflächenanlagen beanspruchen Flächen, ohne diese nennenswert zu versiegeln. Je nach Art und Dichte der Modulreihen werden bei klassischen Anlagen 40 % bis über 80 % der Fläche überbaut. Solarparks mit besonderen Biotopfunktionen weisen eine geringere Flächeninanspruchnahme auf sowie ein Management der Biotope. Bei Agri-PV-Anlagen wird die landwirtschaftliche Nutzung mit der Stromerzeugung kombiniert. Alle Anlagentypen führen zu Eingriffen in Natur und Landschaft, die nach den Vorgaben der Eingriffsregelung kompensiert werden müssen. Diskutiert wird derzeit, welche Kompensationsmaßnahmen in welchem Umfang in Solarparks entwickelt werden können. Vor diesem Hintergrund wird anhand einer Matrix, die in einem vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) geförderten Forschungsvorhaben entwickelt wurde, aufgezeigt, welche PV-Anlagentypen auf bestimmten Standorten zulässig sind und welche naturschutzfachlichen Aufwertungen dabei möglich sind. Im Idealfall kann die Verwendung externer Flächen für die Kompensation der Eingriffe deutlich minimiert werden oder im Einzelfall sogar entfallen.
Standortgüte nach EEG 2017 WEA ENERCON E-138 EP3 E2 4,2 MW Aus den Brutto-Jahreserträgen wird die Brutto-Standortgüte bestimmt. Hierzu werden die Brutto-Jahreserträge durch den Referenzertrag des jeweiligen Anlagentyps dividiert.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 572 |
| Kommune | 1 |
| Land | 179 |
| Weitere | 33 |
| Wirtschaft | 4 |
| Wissenschaft | 79 |
| Zivilgesellschaft | 14 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 4 |
| Ereignis | 21 |
| Förderprogramm | 363 |
| Gesetzestext | 4 |
| Hochwertiger Datensatz | 22 |
| Text | 108 |
| Umweltprüfung | 40 |
| unbekannt | 131 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 201 |
| Offen | 473 |
| Unbekannt | 19 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 682 |
| Englisch | 57 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 46 |
| Bild | 5 |
| Datei | 29 |
| Dokument | 115 |
| Keine | 307 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 64 |
| Webseite | 309 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 281 |
| Lebewesen und Lebensräume | 502 |
| Luft | 233 |
| Mensch und Umwelt | 693 |
| Wasser | 158 |
| Weitere | 693 |