Auf Blatt Bayreuth sind angeschnitten: das Böhmische Massiv mit Fichtelgebirge und Oberpfälzer Wald, das Thüringisch-Sächsische und Nordostbayerische Grundgebirge sowie das Süddeutsche Schichtstufenland. In den Südwest-Nordost-streichenden Sattel- und Muldenstrukturen (Thüringisches Synklinorium, Bergaer Antiklinorium & Vogtländisches Synklinorium) des Thüringisch-Sächsischen und Nordostbayerischen Grundgebirges sind variszisch gefaltete Gesteine des Präkambriums bis Unterkarbons aufgeschlossen. Der eingelagerte Komplex der Münchberger Gneismasse stellt eine Besonderheit dar: mit seinen metamorphen Gesteinen und seiner anchimetamorphen Umgebung aus paläozoischen Schichten in Bayerischer Fazies steht er sowohl faziell als auch tektonisch im Kontrast zum umgebenden Paläozoikum in Thüringischer Fazies. Im Zentrum des Kartenblattes ist das Fichtelgebirge mit seinen variszischen Graniten und metamorphen Paragesteinen (Glimmerschiefer, Gneise, Phyllite, Quarzite) erfasst. Die präkambrischen und altpaläozoischen Sedimentite wurden während der variszischen Deformation metamorphisiert. Die Fichtelgebirgsgranite intrudierten postsudetisch (330-310 ma) bzw. postasturisch (290-280 ma). In der Gegend um Marktredwitz (Waldsassener Schiefergebirge) drangen im Tertiär verstärkt Vulkanite auf. Während das Fichtelgebirge zum Saxothuringikum der Varisziden zählt, gehört der Oberpfälzer Wald im Südosten des Kartenblattes zum Moldanubikum. Er wird von Metamorphiten (Gneise, Metabasite und Anatexite) aufgebaut, die aus der frühvariszischen Überprägung präkambrischer Gesteine hervorgegangen sind. Auch hier intrudierten im Karbon weitflächig granitische Tiefengesteine. Schiefergebirge und Böhmisches Massiv werden nach Südwesten von der Fränkischen Linie abgeschnitten, einer der großen NW-SE-Störungszonen in Mitteleuropa. An der Verwerfung wurde das Grundgebirge z. T. mehr als 1000 m herausgehoben. Im Südwesten schließt sich die Süddeutsche Schichtstufenlandschaft mit dem Mesozoikum des ostbayrischen Schollenlandes und der Fränkischen Alb an. Die Fränkische Alb zählt mit ihren jurassischen Sedimentgesteinen zu den beherrschenden Bergzügen der Süddeutschen Schichtstufenlandschaft. Neben der Legende, die über Alter, Petrographie und Genese der dargestellten Einheiten informiert, gewähren drei geologische Schnitte Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Im Nordwest-Südost-Profil werden der Frankenwald, die Münchberger Gneismasse, das Fichtelgebirge und das Moldanubikum der Böhmischen Masse gekreuzt. Zwei Nordost-Südwest-Profile verdeutlichen den Übergang vom Frankenwald bzw. Fichtelgebirge zur Süddeutschen Schichtstufenlandschaft über die Verwerfung der Fränkischen Linie.
Radon-Vorsorgegebiete In Radon -Vorsorgegebieten gelten gemäß Strahlenschutzgesetz seit 2021 Regelungen zum Schutz vor Radon , die über die bundesweit gültigen Vorschriften an anderen Orten hinausgehen. Das Strahlenschutzgesetz verpflichtete die Bundesländer, Gebiete als Radon -Vorsorgegebiete auszuweisen, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Konzentration von Radon zu erwarten ist. Um die bisherige Datengrundlage zu verbessern, können die Bundesländer Messprogramme durchführen, bevor sie die Gebiete bestimmten. Bei der Auswertung der Messdaten können sie sich unter anderem vom BfS unterstützen lassen. In Radon -Vorsorgegebieten sieht der Gesetzgeber einen besonderen Schutz vor Radon vor. Reichert sich Radon in Innenräumen von Häusern an, kann es Lungenkrebs verursachen . Das Strahlenschutzgesetz verpflichtete die Bundesländer, bis Ende 2020 erstmalig festzulegen (nach bestimmten Kriterien, die unter anderem auch in der Strahlenschutzverordnung geregelt sind), welche Gebiete das sind. Radon-Vorsorgegebiete Besonderen Handlungsbedarf beim Schutz vor Radon sieht der Gesetzgeber für Gebiete, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Radon -Konzentration zu erwarten ist. Das sind Gebiete, in denen in Gebäuden der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter in der Raumluft überdurchschnittlich häufig überschritten wird. Sie werden Radon -Vorsorgegebiete genannt. Die Bundesländer waren verpflichtet, bis Ende 2020 Radon-Vorsorgegebiete zu ermitteln und festzulegen. Welche Gebiete das genau sind, bestimmten die Bundesländer erstmalig bis Ende 2020. Seit dann, spätestens aber seitb dem 1. Januar 2021, gelten in Radon -Vorsorgegebieten besondere Anforderungen an den Schutz vor Radon für Neubauten und am Arbeitsplatz . Erhöhte Radon -Werte in Gebäuden können auch außerhalb von Radon -Vorsorgegebieten vorkommen. Der Schutz vor Radon ist daher auch in Regionen wichtig, die nicht Radon -Vorsorgegebiet sind. Kriterien für Radon-Vorsorgegebiete Die Überschreitung des Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter in der Raumluft gilt gemäß Strahlenschutzverordnung als "überdurchschnittlich häufig", wenn sie auf mindestens 75 Prozent der Fläche einer Verwaltungseinheit in mindestens 10 Prozent der Gebäude zu erwarten ist. Eine Verwaltungseinheit kann zum Beispiel eine Stadt, ein Kreis oder eine Gemeinde sein. Welche Verwaltungseinheiten für die Festlegung der Radon -Vorsorgegebiete gewählt werden, entscheidet jedes Bundesland für sich. Bundesländer legten Radon-Vorsorgegebiete fest Gemäß § 121 des Strahlenschutzgesetzes sind die Bundesländer dafür verantwortlich, die Radon -Vorsorgegebiete zu ermitteln und festzulegen sowie dies mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen. Dabei mussten sie nicht bei null anfangen: Wo viel Radon vorkommt, ist bekannt, denn beim Bund und den Bundesländern liegen Messdaten aus Häusern und dem Boden sowie geologische Informationen vor. Die Herausforderung liegt im Detail: Die Bundesländer müssen feststellen, wo genau die Kriterien für ein Radon -Vorsorgegebiet erfüllt sind. Details sind in § 153 der Strahlenschutzverordnung geregelt. Messdaten und Prognosen Weil nicht für jedes Gebäude Radon -Messdaten existieren, müssen die Bundesländer Prognosen darüber erstellen, wie häufig der Referenzwert in den Gebäuden in einer bereits bestehenden Verwaltungseinheit (zum Beispiel einer Stadt, einem Kreis oder einer Gemeinde) wahrscheinlich überschritten wird. Geeignete Daten für die Prognosen sind laut Strahlenschutzverordnung "insbesondere geologische Daten, Messdaten der Radon-222 - Aktivitätskonzentration in der Bodenluft, Messdaten der Bodenpermeabilität, Messdaten zur Radon-222 - Aktivitätskonzentration in Aufenthaltsräumen oder an Arbeitsplätzen sowie Fernerkundungsdaten." Festlegung basiert auf wissenschaftlichen Grundlagen Um die Radon -Vorsorgegebiete zu ermitteln und festzulegen, müssen die Bundesländer eine wissenschaftlich basierte Methode verwenden. Die Strahlenschutzverordnung schreibt aber keine konkrete Methode vor. Die Bundesländer haben dadurch den Entscheidungsspielraum, eine Vorgehensweise zu wählen, die zu den lokalen Gegebenheiten vor Ort passt. Entscheidend ist, dass die Vorgehensweise der Bundesländer eine wissenschaftliche Grundlage hat und geeignet ist, die Häufigkeit der Überschreitungen des Referenzwertes der Radon -Konzentration in Innenräumen zu schätzen. Wenn sich ein Bundesland dazu entschied, keine Radon -Vorsorgegebiete in seinem Hoheitsgebiet festzulegen, muss es auch diese Entscheidung auf einer wissenschaftlichen Grundlage treffen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, um abzuschätzen, wo Radon in welcher Höhe in Gebäuden auftreten kann: Vom Radon-Vorkommen in der Bodenluft und der Gasdurchlässigkeit des Bodens auf die mögliche Radon -Konzentration in Häusern schließen oder von Messwerten der Radon-Konzentration in Innenräumen auf die Überschreitungshäufigkeit zu schließen. Diese Variante erfordert jedoch eine sehr große Anzahl von Messungen. BfS unterstützte mit Prognosedaten Die Bundesländer können sich vom Bund dabei unterstützen lassen, Radon -Vorsorgegebiete zu ermitteln. Sie müssen diese Unterstützung aber nicht in Anspruch nehmen. Zum Beispiel können die Bundesländer zusätzliche, vom Bund finanzierte Radon -Messungen in Gebäuden und in der Bodenluft durchführen und diese Daten an das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) schicken. Zusammen mit Daten zu Radon in Innenräumen und der Bodenluft , die beim BfS bereits vorliegen, erstellte das BfS für die Bundesländer hieraus eine Prognose, wo mit welcher Häufigkeit Überschreitungen des Referenzwertes in Gebäuden zu erwarten sind. Anschließend aktualisierte das BfS auch seine im Internet veröffentlichte Prognosekarte des Radon-Potenzials . Das Radon -Potenzial gibt an, wie stark Radon aus dem Boden entweichen und potenziell in Innenräume von Häusern gelangen kann. Aufgrund von Radon -Messdaten aus dem Boden und aus Gebäuden sowie Informationen über die Bodenbeschaffenheit errechnete das BfS für alle Flächen, mit welcher Wahrscheinlichkeit man in Aufenthaltsräumen Radon -Konzentrationen über dem Referenzwert finden würde - unabhängig davon, ob auf der Fläche tatsächlich in Deutschland übliche Wohnhäuser stehen oder nicht. Die Prognose des BfS richtet sich dabei nicht in allen Fällen nach Verwaltungseinheiten, sondern ist in einem Raster über Deutschland verteilt. Mit dieser Prognose unterstützte das BfS die Bundesländer dabei, die Gebiete auszuweisen, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Radon -Konzentration zu erwarten ist. Diese Gebiete liegen hauptsächlich in den Mittelgebirgen und im Alpenvorland – also dort, wo hohe Anteile von uranhaltigem Gestein im Boden enthalten sind. Radon entsteht beim radioaktiven Zerfall von Uran . Unterschiede zwischen BfS -Prognose und Festlegung der Radon-Vorsorgegebiete Die Bundesländer können die Prognose des BfS für die Ausweisung der Radon -Vorsorgegebiete direkt übernehmen oder sie um weitere Informationen ergänzen, die das BfS für eine bundesweite Prognose nicht berücksichtigen kann. Das können etwa kleinräumige geologische Besonderheiten oder das Wissen über Bergbauaktivitäten im jeweiligen Bundesland sein. Unterschiede zwischen der BfS -Prognose und den Gebietsfestlegungen der Bundesländer treten somit auf. Sie können daher rühren, dass das BfS -Raster und die Verwaltungseinheiten in den Bundesländern nicht deckungsgleich sind, und dass lokale Besonderheiten, die von den Bundesländern in ihre Entscheidung einbezogen werden, in der bundesweiten Prognose des BfS nicht berücksichtigt sind. Bundesländer informierten über ihre Entscheidung Alle Bundesländer, die Radon -Vorsorgegebiete festlegten, mussten ihre Entscheidung bis Ende 2020 in ihren jeweiligen Amtsblättern veröffentlichen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die im Strahlenschutzgesetz vorgesehenen besonderen Regelungen zum Schutz vor Radon in diesen Gebieten in Kraft treten konnte. Gemäß § 121 Absatz 1 Satz 3 des Strahlenschutzgesetzes ist die Festlegung der Radon -Vorsorgegebiete mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen. So können die Vorsorgegebiete angepasst werden, wenn neue Erkenntnisse vorliegen. Schutz vor Radon auch außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten sinnvoll Auch außerhalb der Radon -Vorsorgegebiete sollte man freiwillig die Radon-Konzentration in Gebäuden messen (lassen). Besonders in benachbarten Gebieten von Radon -Vorsorgegebieten können erhöhte Radon -Werte in Gebäuden verhältnismäßig oft vorkommen, auch wenn die Kriterien zur Ausweisung des Gebietes als " Radon -Vorsorgegebiet" nicht erfüllt werden. Nur Messungen können zeigen, ob die Konzentration von Radon in einem Gebäude Schutzmaßnahmen erfordert. Zuständige Ministerien der Bundesländer Zuständig für die Festlegung der Radon -Vorsorgegebiete in den einzelnen Bundesländern sind die jeweiligen Landesministerien – diese sind (Stand 31. Dezember 2020): Zuständige Landesministerien Bundesland Ministerium Informationen zu Radon-Vorsorgegebieten Baden-Württemberg Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg Bayern Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Pressemitteilung: Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge als Radon-Vorsorgegebiet festgelegt Berlin Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Brandenburg Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) des Landes Brandenburg Bremen Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Hamburg Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hessen Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Pressemitteilung: Radonvorsorgegebiete im Harz ausgewiesen NLWKN : Radonvorsorgegebiete in Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Pressemitteilung: Keine Ausweisung von Radonvorsorgegebieten in Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz Saarland Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz im Saarland Pressemitteilung: Ausweisung von Radonvorsorgegebieten aktuell nicht notwendig Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Pressemitteilung: Sachsen informiert über Radon-Vorsorgegebiete Sachsen-Anhalt Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt Radon: Land weist Vorsorgegebiete zum Schutz der Gesundheit aus Schleswig-Holstein Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Pressemitteilung: In Schleswig-Holstein muss kein Radon-Vorsorgegebiet ausgewiesen werden Thüringen Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Pressemitteilung: TLUBN weist Radonvorsorgegebiete aus Stand: 15.07.2026 Ionisierende Strahlung Häufige Fragen Was ist Radon? Wie breitet sich Radon aus und wie gelangt es in Häuser? Welche Radon-Konzentrationen treten in Häusern auf? Alle Fragen
Synonymie nach Lenzenweger (1999). Als Cosmarium pyramidatum subsp. abnorme Lütkem. aus dem Fichtelgebirge (Vollrath 2014).
Die rückläufige Art L. populi besitzt noch stabile Teilbestände in Bayern (Ammergebirge, Ammer-Loisach-Hügelland, Bayerischer und Oberpfälzer Wald, Fichtelgebirge, Rhön), Sachsen (Erzgebirge), Baden-Württemberg (Südlicher Schwarzwald), Thüringen (Hohe Schrecke, Thüringer Wald), und in Rheinland-Pfalz (Hunsrück). Als wesentliche Gefährdungsursache werden klimatische Veränderungen angenommen (Hermann 2020, Corradini & Petit 2022). Auch die Entfernung von Zitter-Pappeln durch die Forstwirtschaft (Hermann 2020) sowie das vollständige Mulchen von Wegrändern dürften eine Rolle beim Rückgang von L. populi spielen.
LfULG-Meldung und aus dem Fichtelgebirge (Vollrath 2014).
Im Modellvorhaben der Raumordnung „Regionale Steuerung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung“ (MORO Fläche) wurden Maßnahmen und Reformpfade des Flächensparens und der Standortsteuerung erarbeitet. Sieben Modellvorhaben erprobten kooperative, praxisnahe Werkzeuge zur Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung. Das Projekt MORO Fläche (Modellvorhaben der Raumordnung – Regionale Steuerung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung) macht sichtbar, wie Regionen in Deutschland Flächenansprüche nachhaltig, kooperativ und koordiniert steuern können. Ausgangspunkt ist die Herausforderung der Regionalplanung, verstärkte Flächenansprüche – etwa durch Digitalisierung, erneuerbare Energien und hohe Nachfrage nach Wohnraum – mit einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung in Einklang zu bringen. Kern des MORO bilden sieben regionale Modellvorhaben in der Region Bremen, der Metropolregion Hamburg, der Werra-Wartburgregion, im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge, in der Region Südlicher Oberrhein, der Metropolregion Rhein-Neckar und im Landkreis Kassel. Diese waren aufgerufen, primär informelle, freiwillige Formen der siedlungspolitischen Zusammenarbeit zu nutzen. Die Bandbreite der in den Regionen verfolgten Lösungsansätze reicht von der Innenentwicklung und Nachverdichtung über die flächeneffiziente Wohnbaulandentwicklung und Steuerung von Gewerbe und Logistik an geeigneten Standorten bis zur Gründung regionaler Organisationsstrukturen für die Unterstützung der kommunalen Ebene bei flächenrelevanten Aufgaben. Die erprobten Lösungsansätze, die auf eine verbesserte regionale Steuerung der Siedlungsentwicklung zielen, lassen sich vier zentralen Interventionsmodi zuordnen: Aufbau gemeinsamer Datengrundlagen, Entwicklung gemeinsamer Zielsetzungen, Unterlegung des Handlungsbedarfs mit Handlungswissen, Aufbau von Organisationsstrukturen zur Stärkung der Handlungsfähigkeit. Ergänzend zu den Modellvorhaben liefert das Projekt sechs wissenschaftliche Expertisen zu aktuellen Themen wie dem zunehmendem Fachkräftemangel und der eingeschränkten Handlungsfähigkeit kleinerer Städte und Gemeinden, positivplanerischen Festlegungen zur Begrenzung der Wohnsiedlungsentwicklung in der Regionalplanung oder internationalen Steuerungsansätze wie dem Schweizer Agglomerationsprogramm. Diese Studien geben tiefere Einblicke aus Befragungen und Expertengesprächen wieder und schaffen Orientierung für Planungsakteure aus Praxis und Wissenschaft. Abschließend werden projektübergreifend drei Reformpfade mit konkreten Empfehlungen zu folgenden Punkten abgeleitet: bessere Verzahnung und Innovationen in der Regionalplanung und Regionalentwicklung, Stärkung der kommunalen und regionalen Handlungsressourcen für die Siedlungsentwicklung, Veränderung von fiskalischen Anreiz- (und Sanktions-)mechanismen. Darüber hinaus wurden im MORO Fläche ein Werkzeugkasten mit Bedienungsanleitungen, Praxistipps sowie Kernbotschaften und Statements der Modellvorhaben erarbeitet. Die gesammelten Ergebnisse zeigen: das kommunale Handeln im Rahmen der Bauleitplanung und interkommunalen Kooperationen sind die zentralen Fundamente für die regionale Steuerung der Siedlungsentwicklung. Eine wirksame Steuerung der Siedlungsentwicklung entsteht dort, wo Regionen gemeinsam Ziele definieren, Instrumente teilen und institutionelle Strukturen interkommunal verankern – über einzelne Kommune hinaus und im Dialog mit regionaler Planung und Politik. Unstrittig ist zugleich, dass eine deutlich verbesserte Steuerung der Siedlungsentwicklung die Grenzen der freiwilligen Zusammenarbeit überschreiten muss. Projekt-Website des „MORO - Regionale Steuerung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung“ mit Informationen zu den regionalen Modellvorhaben, Expertisen, Werkzeugkasten, Film und weiteren Veröffentlichungen: moro-flaeche.de
Die Messstelle "Marktleuthen, Wunsiedel im Fichtelgebirge" am Gewässer Eger. Die Bezeichnung der dortigen Fischgemeinschaft lautet Salmoniden-Hyporithral.
Die insbesondere durch Hitze und Trockenheit zunehmenden Störungen in den Wäldern Zentraleuropas lassen vermehrt Waldränder rund um Störungsflächen entstehen. Sogenannte temporäre Waldränder verschwinden zwar im Laufe der Zeit, ihre Auswirkungen können aber über die gestörten Flächen hinaus in angrenzende Wälder hineinreichen. Erhöhte Temperaturen, mehr Licht, größere Verdunstung, sowie Veränderungen der Waldstruktur und der Verjüngung sind die Folge. Angesichts derzeitiger Störungstrends werden temporäre Waldränder zum wichtigsten Waldrandtyp in Mitteleuropa und beeinflussen große Teile der Waldfläche. Unser Ziel ist es, die Auswirkungen von temporären Waldrändern auf die biophysikalischen Bedingungen und die Verjüngung im Waldinneren zu untersuchen. Auf lokaler Ebene streben wir ein mechanistisches Verständnis der Auswirkungen von temporären Waldrändern an. Dazu sollen in einer Modellregion (Fichtelgebirge, Bayern) entlang von Transekten Vegetationsstruktur, Temperatur und Verjüngung an temporären Waldrändern gemessen und miteinander in Beziehung gesetzt werden. Auf diese Weise können wir beurteilen, wie Wälder und ihr Mikroklima durch benachbarte Störungen beeinflusst werden und wie die Verjüngung im Waldinneren auf unterschiedliche biophysikalische Bedingungen reagiert. Auf großskaliger Ebene werden wir die Effekte temporärer Waldränder aufs Waldinnere mithilfe von Fernerkundungsdaten und nationalen Waldinventuren für ganz Deutschland untersuchen. Die flächendeckenden Auswertungen werden zeigen, wie sich die jüngsten Störungswellen auf die Waldstruktur und die mikroklimatischen Bedingungen ausgewirkt haben. Analog dazu werden wir analysieren, wie sich die Anzahl und Artenzusammensetzung der Waldverjüngung in Deutschland als Folge von Störungen und der damit verbundenen Zunahme von temporären Waldrändern entwickelt hat und wie diese Veränderungen im Hinblick auf die Baumarteneignung im Klimawandel zu bewerten sind. Unser Antrag adressiert die Auswirkungen des Klimawandels auf Waldökosysteme und deren Dynamik und die daraus resultierenden Implikationen für die Anpassungsfähigkeit zukünftiger Wälder in Europa.
Unter Einbeziehung von vier umfangreichen Datensätzen (Elbe, Fichtelgebirge, Frankenalb, Truppenübungsplatz Grafenwöhr) über Vegetation und Störungen (Landnutzung, Art der Störung, zeitliche und räumliche Dimensionen, Selektion) werden Zusammenhänge zwischen Störungen und der Biodiversität untersucht.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 152 |
| Kommune | 7 |
| Land | 43 |
| Weitere | 5 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 127 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 17 |
| Förderprogramm | 118 |
| Infrastruktur | 1 |
| Taxon | 21 |
| Text | 9 |
| Umweltprüfung | 5 |
| unbekannt | 4 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 36 |
| Offen | 137 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 164 |
| Englisch | 49 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Dokument | 27 |
| Keine | 134 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 15 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 135 |
| Lebewesen und Lebensräume | 173 |
| Luft | 109 |
| Mensch und Umwelt | 159 |
| Wasser | 111 |
| Weitere | 154 |