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Luftdaten der Station Fichtelgebirge Bestandsfläche (DEBY160) in Zell

Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.

Luftdaten der Station Fichtelgebirge Freilandfläche (DEBY159) in Zell

Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.

Messstelle der Wassertemperatur des Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern (Ort: Wunsiedel im Fichtelgebirge, Messstellen-Nr: 53201505)

Die Messstelle "Marktleuthen, Wunsiedel im Fichtelgebirge" am Gewässer Eger. Die Bezeichnung der dortigen Fischgemeinschaft lautet Salmoniden-Hyporithral.

Baugenehmigungsverfahren zur Errichtung eines interaktiven Mountainbike-Parks mit Lernparcours am Großen Kornberg

Der Zweckverband Naherholungs- und Tourismusgebiet großer Kornberg beantragte für den Standort Großer Kornberg, der Gemarkungen Martinlamitzer Forst-Nord und Martinlamitzer Forst-Süd mit den Flurstücken 63, 21 und 32 die baurechtliche Genehmigung zum Bau eines Interaktiven MTB-Parks mit Lernparcours beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge. Das Vorhaben ist gem. Art. 55 BayBO ff baugenehmigungspflichtig. Zudem ist für die Umsetzung der Maßnahme eine Rodungserlaubnis nach Art. 9 BayWG erforderlich. Das Projektgebiet des Mountainbike-Parks umfasst eine Gesamtfläche von 22,08 ha. Eine Fläche von 15,29 ha soll in Ihrem ursprünglichen Zustand erhalten werden, auf der restlichen Fläche finden Einzelbaumentnahmen oder eine Komplettrodung statt. Das Vorhaben fällt unter die Ziffer 17.2.2 der Anlage 1 des UVPG. Es wurde eine allgemeine Vorprüfung der UVP-Pflicht nach Anlage 3 UVPG durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass erhebliche Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden können. Nach § 7 UVPG ist demnach die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.

Natürliche Radionuklide in Mineralwässern

Natürliche Radionuklide in Mineralwässern Natürliche Wässer wie Grund- und Quellwässer enthalten neben anderen Mineralien in Spuren stets auch natürliche radioaktive Stoffe . Dies gilt insbesondere für Mineralwässer, da diese häufig aus sehr tief liegenden Wasservorkommen gefördert werden und damit einen höheren Mineralisierungsgrad aufweisen. Das BfS untersuchte in seiner Studie "Natürliche Radionuklide in Mineralwässern" 401 Mineralwässer. Von den untersuchten Mineralwässern wurden 366 in Deutschland produziert - die restlichen 35 Mineralwassermarken waren Importwässer aus zehn europäischen Staaten. Die Ergebnisse der BfS -Untersuchungen sowie der WHO -Dosisrichtwert wurden in der Änderung der Mineral- und Tafelwasserverordnung 2003 berücksichtigt. Mineralwässer enthalten neben anderen Mineralien in Spuren stets auch natürliche radioaktive Stoffe. Natürliche Wässer wie Grund- und Quellwässer enthalten neben anderen Mineralien in Spuren stets auch natürliche radioaktive Stoffe . Dies gilt insbesondere für Mineralwässer, da diese häufig aus sehr tief liegenden Wasservorkommen gefördert werden und damit einen höheren Mineralisierungsgrad aufweisen. Aktivitätskonzentrationen variieren In Abhängigkeit von den örtlichen hydrogeologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen Gehalten der Untergrundgesteine an Uran und Thorium variieren die Aktivitätskonzentrationen der im Mineralwasser enthaltenen natürlichen Radionuklide der radioaktiven Uran - und Thorium-Zerfallsreihen, wie zum Beispiel Uran -238, Uran -235, Uran -234, Radium-226, Radium-228, Blei-210, Polonium-210 und Actinium-227. Charakteristisch ist daher eine sehr hohe Bandbreite der Messwerte für verschiedene Mineralwässer. Höhere Radioaktivitätswerte treten oftmals in Wässern aus granitisch geprägten Gebieten auf, zum Beispiel im Erzgebirge, Vogtland, Fichtelgebirge, Bayerischen Wald und Schwarzwald. Mineralwässer unterliegen der Mineral- und Tafelwasserverordnung Natürliche Mineralwässer unterliegen nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung einer amtlichen Anerkennung. Sie müssen von ursprünglicher Reinheit sein und dürfen in ihren wesentlichen Bestandteilen nicht verändert werden. Die natürliche Radioaktivität wurde lange nicht regelmäßig untersucht, da sie naturgegeben ist. Dementsprechend wurden auch keine Grenz- oder Richtwerte festgelegt. Entwicklung des Mineralwasserkonsums in Deutschland Entwicklung des Mineralwasserkonsums in Deutschland im Zeitraum 1970 bis 2020 Quelle: Verband Deutscher Mineralbrunnen e. V. (VDM) Der Mineralwasserkonsum hat sich seit 2010 auf einem relativ hohen Niveau in Deutschland eingepegelt. Verbraucher*innen können gegenwärtig zwischen etwa 500 amtlich anerkannten deutschen Mineralwässern auswählen. Zusätzlich sind auch Mineralwässer aus anderen Ländern unter anderem aus Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz auf dem Markt. Im statistischen Mittel hat laut VDM (Verband Deutscher Mineralbrunnen e. V.) jede*r Bundesbürger*in im Jahr 2023 etwa 123 Liter Mineral- und Heilwasser und rund 37,1 Liter Mineralbrunnen-Erfrischungsgetränke getrunken. Daraus folgt, dass ein erheblicher Teil des Flüssigkeitsbedarfes der Bevölkerung in Deutschland durch den Konsum von Mineralwasser gedeckt wird. Studie "Natürliche Radionuklide in Mineralwässern" Bis zum Jahr 2000 lagen keine Angaben über die Strahlenexposition der Bevölkerung infolge des Konsums von Mineralwasser vor. Berichte in den Medien über erhöhte Gehalte von natürlichen Radionukliden in Mineralwässern aus einigen Quellorten sensibilisierten jedoch die Öffentlichkeit über diese Thematik. Daher war die Durchführung einer Studie dringend erforderlich. Ziel der Untersuchungen war die Bestimmung der Aktivitätskonzentrationen der natürlichen Radionuklide Radium-226, Radium-228, Uran -234, Uran -235, Uran -238, Polonium-210 , Blei-210 und Actinium-227, die Ermittlung der Strahlenexposition durch den Konsum von Mineralwasser, die Erarbeitung von Vorschlägen über zulässige Konzentrationen natürlicher Radionuklide im Rahmen der Neufassung der Mineral- und Tafelwasserverordnung. Mehr zur Studie Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung Der WHO -Dosisrichtwert und die Ergebnisse der BfS -Untersuchungen wurden in der Änderung der Mineral- und Tafelwasserverordnung berücksichtigt. Gemäß der zweiten Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasserverordnung ist die Angabe "Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" auf dem Flaschenetikett nur noch dann zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: " Bei Abgabe an den Verbraucher darf in natürlichem Mineralwasser die Aktivitätskonzentration von Radium-226 den Wert 125 Millibecquerel pro Liter und von Radium-228 den Wert 20 Millibecquerel pro Liter nicht überschreiten. Sind beide Radionuklide enthalten, darf die Summe der Aktivitätskonzentrationen, ausgedrückt in Vonhundertteilen der zulässigen Höchstkonzentration, 100 nicht überschreiten. " Durch die Einhaltung dieser Bedingung wird sichergestellt, dass bei einer Trinkwassermenge von 170 Liter pro Jahr eine Folgeingestionsdosis für Säuglinge von 0,1 Millisievert pro Jahr durch die Radionuklide Radium-226 und Radium-228 nicht überschritten wird. Mineralwasserhersteller informiert Das BfS hat die Hersteller*innen der Mineralwässer über die Ergebnisse ihrer jeweiligen Produkte informiert. Eine Reihe von Mineralwasserhersteller*innen hat Maßnahmen zur Reduktion der radioaktiven Inhaltsstoffe vorgenommen und neuere Messwerte von unabhängigen Messlaboratorien zur Verfügung gestellt. Diese Werte wurden nach Plausibilisierung durch das BfS berücksichtigt. Stand: 29.01.2025

Einvernehmen zum Vorhaben "drei Forschungsbohrungen in Tröstauer Forst-West, Gemarkung Tröstauer Forst-West (Flurstück Nr. 14)"

Aktenzeichen: BASE21102/02 -A#0148 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Forschungsbohrungen in Tröstauer Forst-West, Gemarkung Tröstauer Forst-West Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge hat beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) mit Schreiben vom 29.04.2024 für drei Forschungsbohrungen in Tröstauer Forst-West, Gemarkung Tröstauer Forst-West (Flurstück Nr. 14) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von jeweils 120 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) kommt in seiner dem Schreiben des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge beigefügten Stellungnahme vom 24.04.2024 zu dem Prüfergebnis, dass das Vorhaben aufgrund des § 21 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 194_00IG_K_g_SO. Weiterhin sei das Vorhaben zulassungsfähig, da eine erhebliche Schädigung von Gesteinsschichten, die ggf. einen langfristigen Schutz darunterliegender Schichten bewirken könnten oder die langfristig im Sinne einer zusätzlichen Barriere wirken könnten, am Vorhabenstandort nicht zu erwarten sei. Stratiforme Steinsalzformationen oder Salzformationen in steiler Lagerung seien am Vorhabenstandort nicht vorhanden. Auf Grundlage der Ausführungen des LfU und des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für oben genanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 10.05.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Radon-Vorsorgegebiete

Radon-Vorsorgegebiete In Radon -Vorsorgegebieten gelten gemäß Strahlenschutzgesetz seit 2021 Regelungen zum Schutz vor Radon , die über die bundesweit gültigen Vorschriften an anderen Orten hinausgehen. Das Strahlenschutzgesetz verpflichtete die Bundesländer, Gebiete als Radon -Vorsorgegebiete auszuweisen, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Konzentration von Radon zu erwarten ist. Um die bisherige Datengrundlage zu verbessern, können die Bundesländer Messprogramme durchführen, bevor sie die Gebiete bestimmten. Bei der Auswertung der Messdaten können sie sich unter anderem vom BfS unterstützen lassen. In Radon -Vorsorgegebieten sieht der Gesetzgeber einen besonderen Schutz vor Radon vor. Reichert sich Radon in Innenräumen von Häusern an, kann es Lungenkrebs verursachen . Das Strahlenschutzgesetz verpflichtete die Bundesländer, bis Ende 2020 erstmalig festzulegen (nach bestimmten Kriterien, die unter anderem auch in der Strahlenschutzverordnung geregelt sind), welche Gebiete das sind. Radon-Vorsorgegebiete Besonderen Handlungsbedarf beim Schutz vor Radon sieht der Gesetzgeber für Gebiete, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Radon -Konzentration zu erwarten ist. Das sind Gebiete, in denen in Gebäuden der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter in der Raumluft überdurchschnittlich häufig überschritten wird. Sie werden Radon -Vorsorgegebiete genannt. Die Bundesländer waren verpflichtet, bis Ende 2020 Radon-Vorsorgegebiete zu ermitteln und festzulegen. Welche Gebiete das genau sind, bestimmten die Bundesländer erstmalig bis Ende 2020. Seit dann, spätestens aber seitb dem 1. Januar 2021, gelten in Radon -Vorsorgegebieten besondere Anforderungen an den Schutz vor Radon für Neubauten und am Arbeitsplatz . Erhöhte Radon -Werte in Gebäuden können auch außerhalb von Radon -Vorsorgegebieten vorkommen. Der Schutz vor Radon ist daher auch in Regionen wichtig, die nicht Radon -Vorsorgegebiet sind. Kriterien für Radon-Vorsorgegebiete Die Überschreitung des Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter in der Raumluft gilt gemäß Strahlenschutzverordnung als "überdurchschnittlich häufig", wenn sie auf mindestens 75 Prozent der Fläche einer Verwaltungseinheit in mindestens 10 Prozent der Gebäude zu erwarten ist. Eine Verwaltungseinheit kann zum Beispiel eine Stadt, ein Kreis oder eine Gemeinde sein. Welche Verwaltungseinheiten für die Festlegung der Radon -Vorsorgegebiete gewählt werden, entscheidet jedes Bundesland für sich. Bundesländer legten Radon-Vorsorgegebiete fest Gemäß § 121 des Strahlenschutzgesetzes sind die Bundesländer dafür verantwortlich, die Radon -Vorsorgegebiete zu ermitteln und festzulegen sowie dies mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen. Dabei mussten sie nicht bei null anfangen: Wo viel Radon vorkommt, ist bekannt, denn beim Bund und den Bundesländern liegen Messdaten aus Häusern und dem Boden sowie geologische Informationen vor. Die Herausforderung liegt im Detail: Die Bundesländer müssen feststellen, wo genau die Kriterien für ein Radon -Vorsorgegebiet erfüllt sind. Details sind in § 153 der Strahlenschutzverordnung geregelt. Messdaten und Prognosen Weil nicht für jedes Gebäude Radon -Messdaten existieren, müssen die Bundesländer Prognosen darüber erstellen, wie häufig der Referenzwert in den Gebäuden in einer bereits bestehenden Verwaltungseinheit (zum Beispiel einer Stadt, einem Kreis oder einer Gemeinde) wahrscheinlich überschritten wird. Geeignete Daten für die Prognosen sind laut Strahlenschutzverordnung "insbesondere geologische Daten, Messdaten der Radon-222 - Aktivitätskonzentration in der Bodenluft, Messdaten der Bodenpermeabilität, Messdaten zur Radon-222 - Aktivitätskonzentration in Aufenthaltsräumen oder an Arbeitsplätzen sowie Fernerkundungsdaten." Festlegung basiert auf wissenschaftlichen Grundlagen Um die Radon -Vorsorgegebiete zu ermitteln und festzulegen, müssen die Bundesländer eine wissenschaftlich basierte Methode verwenden. Die Strahlenschutzverordnung schreibt aber keine konkrete Methode vor. Die Bundesländer haben dadurch den Entscheidungsspielraum, eine Vorgehensweise zu wählen, die zu den lokalen Gegebenheiten vor Ort passt. Entscheidend ist, dass die Vorgehensweise der Bundesländer eine wissenschaftliche Grundlage hat und geeignet ist, die Häufigkeit der Überschreitungen des Referenzwertes der Radon -Konzentration in Innenräumen zu schätzen. Wenn sich ein Bundesland dazu entschied, keine Radon -Vorsorgegebiete in seinem Hoheitsgebiet festzulegen, muss es auch diese Entscheidung auf einer wissenschaftlichen Grundlage treffen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, um abzuschätzen, wo Radon in welcher Höhe in Gebäuden auftreten kann: Vom Radon-Vorkommen in der Bodenluft und der Gasdurchlässigkeit des Bodens auf die mögliche Radon -Konzentration in Häusern schließen oder von Messwerten der Radon-Konzentration in Innenräumen auf die Überschreitungshäufigkeit zu schließen. Diese Variante erfordert jedoch eine sehr große Anzahl von Messungen. BfS unterstützte mit Prognosedaten Die Bundesländer können sich vom Bund dabei unterstützen lassen, Radon -Vorsorgegebiete zu ermitteln. Sie müssen diese Unterstützung aber nicht in Anspruch nehmen. Zum Beispiel können die Bundesländer zusätzliche, vom Bund finanzierte Radon -Messungen in Gebäuden und in der Bodenluft durchführen und diese Daten an das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) schicken. Zusammen mit Daten zu Radon in Innenräumen und der Bodenluft , die beim BfS bereits vorliegen, erstellte das BfS für die Bundesländer hieraus eine Prognose, wo mit welcher Häufigkeit Überschreitungen des Referenzwertes in Gebäuden zu erwarten sind. Anschließend aktualisierte das BfS auch seine im Internet veröffentlichte Prognosekarte des Radon-Potenzials . Das Radon -Potenzial gibt an, wie stark Radon aus dem Boden entweichen und potenziell in Innenräume von Häusern gelangen kann. Aufgrund von Radon -Messdaten aus dem Boden und aus Gebäuden sowie Informationen über die Bodenbeschaffenheit errechnete das BfS für alle Flächen, mit welcher Wahrscheinlichkeit man in Aufenthaltsräumen Radon -Konzentrationen über dem Referenzwert finden würde - unabhängig davon, ob auf der Fläche tatsächlich in Deutschland übliche Wohnhäuser stehen oder nicht. Die Prognose des BfS richtet sich dabei nicht in allen Fällen nach Verwaltungseinheiten, sondern ist in einem Raster über Deutschland verteilt. Mit dieser Prognose unterstützte das BfS die Bundesländer dabei, die Gebiete auszuweisen, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Radon -Konzentration zu erwarten ist. Diese Gebiete liegen hauptsächlich in den Mittelgebirgen und im Alpenvorland – also dort, wo hohe Anteile von uranhaltigem Gestein im Boden enthalten sind. Radon entsteht beim radioaktiven Zerfall von Uran . Unterschiede zwischen BfS -Prognose und Festlegung der Radon-Vorsorgegebiete Die Bundesländer können die Prognose des BfS für die Ausweisung der Radon -Vorsorgegebiete direkt übernehmen oder sie um weitere Informationen ergänzen, die das BfS für eine bundesweite Prognose nicht berücksichtigen kann. Das können etwa kleinräumige geologische Besonderheiten oder das Wissen über Bergbauaktivitäten im jeweiligen Bundesland sein. Unterschiede zwischen der BfS -Prognose und den Gebietsfestlegungen der Bundesländer treten somit auf. Sie können daher rühren, dass das BfS -Raster und die Verwaltungseinheiten in den Bundesländern nicht deckungsgleich sind, und dass lokale Besonderheiten, die von den Bundesländern in ihre Entscheidung einbezogen werden, in der bundesweiten Prognose des BfS nicht berücksichtigt sind. Bundesländer informierten über ihre Entscheidung Alle Bundesländer, die Radon -Vorsorgegebiete festlegten, mussten ihre Entscheidung bis Ende 2020 in ihren jeweiligen Amtsblättern veröffentlichen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die im Strahlenschutzgesetz vorgesehenen besonderen Regelungen zum Schutz vor Radon in diesen Gebieten in Kraft treten konnte. Gemäß § 121 Absatz 1 Satz 3 des Strahlenschutzgesetzes ist die Festlegung der Radon -Vorsorgegebiete mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen. So können die Vorsorgegebiete angepasst werden, wenn neue Erkenntnisse vorliegen. Schutz vor Radon auch außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten sinnvoll Auch außerhalb der Radon -Vorsorgegebiete sollte man freiwillig die Radon-Konzentration in Gebäuden messen (lassen). Besonders in benachbarten Gebieten von Radon -Vorsorgegebieten können erhöhte Radon -Werte in Gebäuden verhältnismäßig oft vorkommen, auch wenn die Kriterien zur Ausweisung des Gebietes als " Radon -Vorsorgegebiet" nicht erfüllt werden. Nur Messungen können zeigen, ob die Konzentration von Radon in einem Gebäude Schutzmaßnahmen erfordert. Zuständige Ministerien der Bundesländer Zuständig für die Festlegung der Radon -Vorsorgegebiete in den einzelnen Bundesländern sind die jeweiligen Landesministerien – diese sind (Stand 31. Dezember 2020): Zuständige Landesministerien Bundesland Ministerium Informationen zu Radon-Vorsorgegebieten Baden-Württemberg Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg Bayern Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Pressemitteilung: Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge als Radon-Vorsorgegebiet festgelegt Berlin Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Brandenburg Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) des Landes Brandenburg Bremen Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Hamburg Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hessen Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Pressemitteilung: Radonvorsorgegebiete im Harz ausgewiesen NLWKN : Radonvorsorgegebiete in Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Pressemitteilung: Keine Ausweisung von Radonvorsorgegebieten in Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz Saarland Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz im Saarland Pressemitteilung: Ausweisung von Radonvorsorgegebieten aktuell nicht notwendig Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Pressemitteilung: Sachsen informiert über Radon-Vorsorgegebiete Sachsen-Anhalt Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt Radon: Land weist Vorsorgegebiete zum Schutz der Gesundheit aus Schleswig-Holstein Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Pressemitteilung: In Schleswig-Holstein muss kein Radon-Vorsorgegebiet ausgewiesen werden Thüringen Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Pressemitteilung: TLUBN weist Radonvorsorgegebiete aus Stand: 29.04.2024 Ionisierende Strahlung Häufige Fragen Was ist Radon? Wie breitet sich Radon aus und wie gelangt es in Häuser? Welche Radon-Konzentrationen treten in Häusern auf? Alle Fragen

Radon-Vorsorgegebiete in Deutschland

Radon-Vorsorgegebiete in Deutschland Gebiete, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Konzentration von Radon zu erwarten ist, müssen die Bundesländer als Radon-Vorsorgegebiete ausweisen. Jedes Bundesland bestimmt innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen seine Radon-Vorsorgegebiete selbst. In Radon-Vorsorgegebieten gelten erhöhte Anforderungen an den Schutz vor Radon . Als Teil seiner Informationsangebote hat das BfS aus den Festlegungen der einzelnen Bundesländer eine Übersicht aller Radon-Vorsorgegebiete in Deutschland erstellt. Die Karte des BfS ist ohne Gewähr; rechtlich maßgeblich sind die Gebietsausweisungen und Informationen der Bundesländer. Reichert sich das überall vorkommende Radon in Innenräumen von Häusern an, kann es Lungenkrebs verursachen . Die Bundesländer weisen besonders von Radon betroffene Gegenden in Deutschland als Radon-Vorsorgegebiete aus, um Maßnahmen zum Schutz vor Radon besser auf diese Gegenden konzentrieren zu können. In Radon-Vorsorgegebieten ist in deutlich mehr Gebäuden als im bundesweiten Durchschnitt eine hohe Radon-Konzentration zu erwarten, der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter in der Raumluft wird überdurchschnittlich häufig überschritten – etwa dreimal so häufig wie im Bundesdurchschnitt. Deshalb gelten durch gesetzliche Regelungen dort besondere Anforderungen an den Schutz vor Radon für Neubauten und am Arbeitsplatz. Schutz vor Radon ist aber nicht nur in Radon-Vorsorgegebieten wichtig: Erhöhte Radon-Werte in Gebäuden können auch außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten vorkommen. Bundesländer entscheiden über Radon-Vorsorgegebiete Auf Basis verschiedener Kriterien, die u. a. in § 153 der Strahlenschutzverordnung geregelt sind, entscheidet jedes Bundesland für sich, welche Regionen in seinem Hoheitsgebiet Radon-Vorsorgegebiete sind. Alle Länder, die Radon-Vorsorgegebiete festlegen, mussten ihre Entscheidung bis Ende Dezember 2020 in ihren jeweiligen Amtsblättern veröffentlichen. Wer sich genauer über die Entscheidung über Radon-Vorsorgegebiete in seinem Bundesland informieren möchte, sollte sich an das jeweils zuständige Landesministerium bzw. dessen zuständige Landesbehörden wenden, in der Regel die Umweltministerien der Bundesländer. Dort liegen detaillierte Informationen zu den Radon-Vorsorgegebieten eines Bundeslandes vor: Zuständige Landesministerien und -behörden Bundesland Zuständiges Landesministerium & Informationen zu Radon-Vorsorgegebieten Bundesländer mit Radon-Vorsorgegebieten - Baden-Württemberg Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg Bayern Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Pressemitteilung: Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge als Radon-Vorsorgegebiet festgelegt Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Pressemitteilung: Radonvorsorgegebiete im Harz ausgewiesen NLWKN : Radonvorsorgegebiete in Niedersachsen Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Pressemitteilung: Sachsen informiert über Radon-Vorsorgegebiete Sachsen-Anhalt Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt Radon: Land weist Vorsorgegebiete zum Schutz der Gesundheit aus Thüringen Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Pressemitteilung: TLUBN weist Radonvorsorgegebiete aus Bundesländer ohne Radon-Vorsorgegebiete - Berlin Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Brandenburg Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) des Landes Brandenburg Bremen Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Hamburg Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hessen Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz Saarland Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz im Saarland Schleswig-Holstein Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Übersichtskarte der Radon-Vorsorgegebiete in Deutschland Als Service zur besseren Übersicht für ganz Deutschland und ohne Gewähr stellt das BfS eine Karte aller Radon-Vorsorgegebiete in Deutschland bereit. Basis der Karte sind die Veröffentlichungen der Bundesländer in ihren jeweiligen Amtsblättern sowie (Presse-)Informationen der Bundesländer zur Ausweisung von Radon -Vorsorgegebieten. Klicken Sie auf die Links in der Tabelle "Zuständige Landesministerien und -behörden" (oben) oder auf die in der Karte eingezeichneten Gebiete in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, um weiterführende Informationen zu den Radon-Vorsorgegebieten in diesen Bundesländern zu erhalten. Hinweis zur Karte Die BfS -Karte besitzt keine rechtliche Verbindlichkeit und dient lediglich der gesamtdeutschen Veranschaulichung. Maßgeblich sind die Gebietsausweisungen und rechtsverbindlichen Informationen der Bundesländer. Übersicht: Radon-Vorsorgegebiete in Deutschland (Stand 15. Juni 2021) Die Übersicht besitzt keine rechtliche Verbindlichkeit und dient lediglich der gesamtdeutschen Veranschaulichung. Maßgeblich sind die Gebietsausweisungen und rechtsverbindlichen Informationen der Bundesländer. Kreis Gemeinde(n) Baden-Württemberg - Breisgau-Hochschwarzwald Bollschweil Horben Münstertal Oberried Schluchsee Lörrach Aitern Böllen Fröhnd Häg-Ehrsberg Kleines Wiesental Schönau im Schwarzwald Schönenberg Todtnau Tunau Utzenfeld Wembach Wieden Zell im Wiesental Ortenau Gutach (Schwarzwaldbahn) Rottweil Lauterbach Schiltach Schwarzwald-Baar Schonach Waldshut Dachsberg Häusern Herrischried Ibach Rickenbach Sankt Blasien Todtmoos Bayern - Wunsiedel i. Fichtelgebirge Arzberg Bad Alexandersbad Höchstädt i. Fichtelgebirge Hohenberg a.d. Eger Kaiserhammer Forst-Ost Kirchenlamitz Marktleuthen Marktredwitz Martinlamitzer Forst-Süd Meierhöfer Seite Nagel Neubauer Forst-Süd Röslau Schirnding Schönwald Selb Thiersheim Thierstein Tröstau Tröstauer Forst-Ost Tröstauer Forst-West Vordorfer Forst Weißenstadt Weißenstadter Forst-Nord Weißenstadter Forst-Süd Wunsiedel Niedersachsen - Goslar Goslar-Stadt Clausthal-Zellerfeld Braunlage Sachsen - Erzgebirgskreis Amtsberg Annaberg-Buchholz, Aue-Bad Schlema Auerbach Bärenstein Bockau Börnichen/Erzgeb. Breitenbrunn/Erzgeb. Burkhardtsdorf Crottendorf Deutschneudorf Drebach Ehrenfriedersdorf Eibenstock Elterlein Gelenau/Erzgeb. Geyer Gornau/Erzgeb. Großolbersdorf Großrückerswalde Grünhain-Beierfeld Grünhainichen Heidersdorf Johanngeorgenstadt, Jöhstadt Königswalde Lauter-Bernsbach Marienberg Mildenau Oberwiesenthal Olbernhau Pockau-Lengefeld Raschau-Markersbach Scheibenberg Schlettau Schneeberg Schönheide Schwarzenberg/Erzgeb. Sehmatal Seiffen/Erzgeb. Stollberg/Erzgeb. Stützengrün Tannenberg Thalheim/Erzgeb. Thermalbad Wiesenbad Thum Wolkenstein Zschopau Zschorlau Mittelsachsen Augustusburg Bobritzsch-Hilbersdorf Brand-Erbisdorf Dorfchemnitz Eppendorf Flöha Frauenstein Freiberg Großhartmannsdorf Halsbrücke Leubsdorf Lichtenberg/Erzgeb. Mulda/Sa. Neuhausen/Erzgeb. Oberschöna Oederan Rechenberg-Bienenmühle Sayda Weißenborn/Erzgeb. Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Altenberg Bad Gottleuba-Berggießhübel Dippoldiswalde Dorfhain Freital Glashütte Hartmannsdorf-Reichenau Hermsdorf/Erzgeb. Klingenberg Kreischa Liebstadt Tharandt Vogtlandkreis Adorf/Vogtl. Auerbach/Vogtl. Bad Brambach Bad Elster Bergen Eichigt Ellefeld Falkenstein/Vogtl. Grünbach Klingenthal Lengenfeld Markneukirchen Mühlental Muldenhammer Neustadt/Vogtl. Rodewisch Schöneck/Vogtl. Steinberg Theuma Treuen Werda Zwickau Crinitzberg Hartmannsdorf b. Kirchberg Hirschfeld Kirchberg Langenweißbach Wilkau-Haßlau Sachsen-Anhalt - Harz Falkenstein/Harz Harzgerode Ilsenburg (Harz) Oberharz am Brocken Thale Wernigerode Mansfeld-Südharz Allstedt Arnstein Hettstedt Lutherstadt Eisleben Mansfeld Sangerhausen Südharz Goldene Aue Mansfelder Grund-Helbra Thüringen - Altenburger Land Posterstein Gotha Luisenthal Tambach-Dietharz/Thür. Wald Greiz Kauern Korbußen Paitzdorf Ronneburg Hildburghausen Masserberg Schleusegrund Ilm-Kreis Elgersburg Großbreitenbach Ilmenau Saalfeld-Rudolstadt Gräfenthal Katzhütte Schwarzatal Schmalkalden-Meiningen Floh-Seligenthal Oberhof Sonneberg Goldisthal Wartburgkreis Ruhla Medien zum Thema Broschüren und Video downloaden : zum Download: Radon - ein kaum wahrgenommenes Risiko (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 3 MB Broschüre Radon - ein kaum wahrgenommenes Risiko downloaden : zum Download: Radon in Innenräumen (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 853 KB Broschüre Radon in Innenräumen Video Radon Zu viel Radon im Haus kann Lungenkrebs verursachen. Aber woher weiß ich, ob ich betroffen bin? Wie kann ich es messen? Was kann ich gegen zu viel Radon tun? mehr anzeigen Stand: 02.04.2024 Ionisierende Strahlung Häufige Fragen Was ist Radon? Wie breitet sich Radon aus und wie gelangt es in Häuser? Welche Radon-Konzentrationen treten in Häusern auf? Alle Fragen

Ersatzneubau Ostbayernring Abschnitt Mechlenreuth-Regierungsbezirksgrenze Oberfranken/Oberpfalz (Ltg. B160)

Das Leitungsbauvorhaben ist Teil des Ersatzneubaus der 380/110-kV-Höchststpannungsleitung zwischen Redwitz a.d.Rodach und Schwandorf, welche auch als "Ostbayernring" bezeichnet wird. Der Ostbayernring ist eine rund 185 Kilometer lange bereits bestehende Stromtrasse, die von Redwitz a.d.Rodach in Oberfranken über Mechlenreuth und Etzenricht bis nach Schwandorf in der Oberpfalz führt. Zur Erhöhung der Transportkapazitäten des Ostbayernrings ist ein Ersatzneubau erforderlich, um die bestehenden 380/220-kV-Systeme auf zwei 380-kV-Systeme auszubauen. Die Trasse des etwa 37 km langen Planabschnitts führt durch die Gebiete der Städte, Märkte und Gemeinden Münchberg, Weißdorf, Sparneck, Schwarzenbach a.d. Saale, Kirchenlamitz, Marktleuthen, Höchstädt i. Fichtelgebirge, Wunsiedel, Thiersheim, Arzberg und Marktredwitz. Es sind die zwei Landkreise Hof und Wunsiedel i. Fichtelgebirge betroffen. Im planfestgestellten Abschnitt werden insgesamt 94 Masten mit einer Höhe von 44 bis 90 Meter neu errichtet. 23 Masten werden im Landkreis Hof und 71 im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge neu errichtet. Für den Ersatzneubau des Ostbayernrings in diesem Abschnitt ist zudem zwischen den Neubaumasten Nrn. 76 und 77 die Neuerrichtung des Mastes Nr. 24 der 110-kV-Leitung Arzberg – Wölsau – Wunsiedel (Leitungsnummer E93) der Bayernwerk Netz GmbH erforderlich. Eine Mitführung von 110-kV-Stromkreisen findet in diesem Planabschnitt nicht statt. Die Regierung von Oberfranken hat den Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der 380-kV-Höchstpannungsleitung für Drehstromübertragung zwischen dem Umspannwerk Mechlenreuth und der Regierungsbezirksgrenze Oberfranken / Oberpfalz (Leitungsnummer B160) als Ersatz für die bestehende 380/220-kV-Höchstspannungsleitung einschließlich deren Rückbau (Leitungsnummer B111) am 24.07.2023 erlassen.

Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 6334 Bayreuth

Auf Blatt Bayreuth sind angeschnitten: das Böhmische Massiv mit Fichtelgebirge und Oberpfälzer Wald, das Thüringisch-Sächsische und Nordostbayerische Grundgebirge sowie das Süddeutsche Schichtstufenland. In den Südwest-Nordost-streichenden Sattel- und Muldenstrukturen (Thüringisches Synklinorium, Bergaer Antiklinorium & Vogtländisches Synklinorium) des Thüringisch-Sächsischen und Nordostbayerischen Grundgebirges sind variszisch gefaltete Gesteine des Präkambriums bis Unterkarbons aufgeschlossen. Der eingelagerte Komplex der Münchberger Gneismasse stellt eine Besonderheit dar: mit seinen metamorphen Gesteinen und seiner anchimetamorphen Umgebung aus paläozoischen Schichten in Bayerischer Fazies steht er sowohl faziell als auch tektonisch im Kontrast zum umgebenden Paläozoikum in Thüringischer Fazies. Im Zentrum des Kartenblattes ist das Fichtelgebirge mit seinen variszischen Graniten und metamorphen Paragesteinen (Glimmerschiefer, Gneise, Phyllite, Quarzite) erfasst. Die präkambrischen und altpaläozoischen Sedimentite wurden während der variszischen Deformation metamorphisiert. Die Fichtelgebirgsgranite intrudierten postsudetisch (330-310 ma) bzw. postasturisch (290-280 ma). In der Gegend um Marktredwitz (Waldsassener Schiefergebirge) drangen im Tertiär verstärkt Vulkanite auf. Während das Fichtelgebirge zum Saxothuringikum der Varisziden zählt, gehört der Oberpfälzer Wald im Südosten des Kartenblattes zum Moldanubikum. Er wird von Metamorphiten (Gneise, Metabasite und Anatexite) aufgebaut, die aus der frühvariszischen Überprägung präkambrischer Gesteine hervorgegangen sind. Auch hier intrudierten im Karbon weitflächig granitische Tiefengesteine. Schiefergebirge und Böhmisches Massiv werden nach Südwesten von der Fränkischen Linie abgeschnitten, einer der großen NW-SE-Störungszonen in Mitteleuropa. An der Verwerfung wurde das Grundgebirge z. T. mehr als 1000 m herausgehoben. Im Südwesten schließt sich die Süddeutsche Schichtstufenlandschaft mit dem Mesozoikum des ostbayrischen Schollenlandes und der Fränkischen Alb an. Die Fränkische Alb zählt mit ihren jurassischen Sedimentgesteinen zu den beherrschenden Bergzügen der Süddeutschen Schichtstufenlandschaft. Neben der Legende, die über Alter, Petrographie und Genese der dargestellten Einheiten informiert, gewähren drei geologische Schnitte Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Im Nordwest-Südost-Profil werden der Frankenwald, die Münchberger Gneismasse, das Fichtelgebirge und das Moldanubikum der Böhmischen Masse gekreuzt. Zwei Nordost-Südwest-Profile verdeutlichen den Übergang vom Frankenwald bzw. Fichtelgebirge zur Süddeutschen Schichtstufenlandschaft über die Verwerfung der Fränkischen Linie.

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