Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Aktuelle Messwerte sind verfügbar für die Schadstoffe: . Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Aktuelle Messwerte sind verfügbar für die Schadstoffe: . Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Das Projekt "Artenvielfalt im Eger- und Röslautal - Anwendung insektenfreundlicher Bewirtschaftungsmethoden im Verbund von Gewässer und Aue (InseGdA)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge.
Das Projekt "Konfliktlösungsstrategien und nachhaltige Landnutzung im Weißenstädter Becken (Fichtelgebirge)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bayreuth, Bayreuther Institut für Terrestrische Ökosystemforschung, Abteilung für Bodenphysik.
Das Projekt "Auswirkungen von Störungen auf die Biodiversität auf Landschaftsebene" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Basel, Institut für Umweltgeowissenschaften, Forschungsgruppe Biogeographie.Unter Einbeziehung von vier umfangreichen Datensätzen (Elbe, Fichtelgebirge, Frankenalb, Truppenübungsplatz Grafenwöhr) über Vegetation und Störungen (Landnutzung, Art der Störung, zeitliche und räumliche Dimensionen, Selektion) werden Zusammenhänge zwischen Störungen und der Biodiversität untersucht.
Die Messstelle "Marktleuthen, Wunsiedel im Fichtelgebirge" am Gewässer Eger. Die Bezeichnung der dortigen Fischgemeinschaft lautet Salmoniden-Hyporithral.
Der Zweckverband Naherholungs- und Tourismusgebiet großer Kornberg beantragte für den Standort Großer Kornberg, der Gemarkungen Martinlamitzer Forst-Nord und Martinlamitzer Forst-Süd mit den Flurstücken 63, 21 und 32 die baurechtliche Genehmigung zum Bau eines Interaktiven MTB-Parks mit Lernparcours beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge. Das Vorhaben ist gem. Art. 55 BayBO ff baugenehmigungspflichtig. Zudem ist für die Umsetzung der Maßnahme eine Rodungserlaubnis nach Art. 9 BayWG erforderlich. Das Projektgebiet des Mountainbike-Parks umfasst eine Gesamtfläche von 22,08 ha. Eine Fläche von 15,29 ha soll in Ihrem ursprünglichen Zustand erhalten werden, auf der restlichen Fläche finden Einzelbaumentnahmen oder eine Komplettrodung statt. Das Vorhaben fällt unter die Ziffer 17.2.2 der Anlage 1 des UVPG. Es wurde eine allgemeine Vorprüfung der UVP-Pflicht nach Anlage 3 UVPG durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass erhebliche Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden können. Nach § 7 UVPG ist demnach die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Natürliche Radionuklide in Mineralwässern Natürliche Wässer wie Grund- und Quellwässer enthalten neben anderen Mineralien in Spuren stets auch natürliche radioaktive Stoffe . Dies gilt insbesondere für Mineralwässer, da diese häufig aus sehr tief liegenden Wasservorkommen gefördert werden und damit einen höheren Mineralisierungsgrad aufweisen. Das BfS untersuchte in seiner Studie "Natürliche Radionuklide in Mineralwässern" 401 Mineralwässer. Von den untersuchten Mineralwässern wurden 366 in Deutschland produziert - die restlichen 35 Mineralwassermarken waren Importwässer aus zehn europäischen Staaten. Die Ergebnisse der BfS -Untersuchungen sowie der WHO -Dosisrichtwert wurden in der Änderung der Mineral- und Tafelwasserverordnung 2003 berücksichtigt. Mineralwässer enthalten neben anderen Mineralien in Spuren stets auch natürliche radioaktive Stoffe. Natürliche Wässer wie Grund- und Quellwässer enthalten neben anderen Mineralien in Spuren stets auch natürliche radioaktive Stoffe . Dies gilt insbesondere für Mineralwässer, da diese häufig aus sehr tief liegenden Wasservorkommen gefördert werden und damit einen höheren Mineralisierungsgrad aufweisen. Aktivitätskonzentrationen variieren In Abhängigkeit von den örtlichen hydrogeologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen Gehalten der Untergrundgesteine an Uran und Thorium variieren die Aktivitätskonzentrationen der im Mineralwasser enthaltenen natürlichen Radionuklide der radioaktiven Uran - und Thorium-Zerfallsreihen, wie zum Beispiel Uran -238, Uran -235, Uran -234, Radium-226, Radium-228, Blei-210, Polonium-210 und Actinium-227. Charakteristisch ist daher eine sehr hohe Bandbreite der Messwerte für verschiedene Mineralwässer. Höhere Radioaktivitätswerte treten oftmals in Wässern aus granitisch geprägten Gebieten auf, zum Beispiel im Erzgebirge, Vogtland, Fichtelgebirge, Bayerischen Wald und Schwarzwald. Mineralwässer unterliegen der Mineral- und Tafelwasserverordnung Natürliche Mineralwässer unterliegen nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung einer amtlichen Anerkennung. Sie müssen von ursprünglicher Reinheit sein und dürfen in ihren wesentlichen Bestandteilen nicht verändert werden. Die natürliche Radioaktivität wurde lange nicht regelmäßig untersucht, da sie naturgegeben ist. Dementsprechend wurden auch keine Grenz- oder Richtwerte festgelegt. Entwicklung des Mineralwasserkonsums in Deutschland Entwicklung des Mineralwasserkonsums in Deutschland im Zeitraum 1970 bis 2020 Quelle: Verband Deutscher Mineralbrunnen e. V. (VDM) Der Mineralwasserkonsum hat sich seit 2010 auf einem relativ hohen Niveau in Deutschland eingepegelt. Verbraucher*innen können gegenwärtig zwischen etwa 500 amtlich anerkannten deutschen Mineralwässern auswählen. Zusätzlich sind auch Mineralwässer aus anderen Ländern unter anderem aus Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz auf dem Markt. Im statistischen Mittel hat laut VDM (Verband Deutscher Mineralbrunnen e. V.) jede*r Bundesbürger*in im Jahr 2023 etwa 123 Liter Mineral- und Heilwasser und rund 37,1 Liter Mineralbrunnen-Erfrischungsgetränke getrunken. Daraus folgt, dass ein erheblicher Teil des Flüssigkeitsbedarfes der Bevölkerung in Deutschland durch den Konsum von Mineralwasser gedeckt wird. Studie "Natürliche Radionuklide in Mineralwässern" Bis zum Jahr 2000 lagen keine Angaben über die Strahlenexposition der Bevölkerung infolge des Konsums von Mineralwasser vor. Berichte in den Medien über erhöhte Gehalte von natürlichen Radionukliden in Mineralwässern aus einigen Quellorten sensibilisierten jedoch die Öffentlichkeit über diese Thematik. Daher war die Durchführung einer Studie dringend erforderlich. Ziel der Untersuchungen war die Bestimmung der Aktivitätskonzentrationen der natürlichen Radionuklide Radium-226, Radium-228, Uran -234, Uran -235, Uran -238, Polonium-210 , Blei-210 und Actinium-227, die Ermittlung der Strahlenexposition durch den Konsum von Mineralwasser, die Erarbeitung von Vorschlägen über zulässige Konzentrationen natürlicher Radionuklide im Rahmen der Neufassung der Mineral- und Tafelwasserverordnung. Mehr zur Studie Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung Der WHO -Dosisrichtwert und die Ergebnisse der BfS -Untersuchungen wurden in der Änderung der Mineral- und Tafelwasserverordnung berücksichtigt. Gemäß der zweiten Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasserverordnung ist die Angabe "Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" auf dem Flaschenetikett nur noch dann zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: " Bei Abgabe an den Verbraucher darf in natürlichem Mineralwasser die Aktivitätskonzentration von Radium-226 den Wert 125 Millibecquerel pro Liter und von Radium-228 den Wert 20 Millibecquerel pro Liter nicht überschreiten. Sind beide Radionuklide enthalten, darf die Summe der Aktivitätskonzentrationen, ausgedrückt in Vonhundertteilen der zulässigen Höchstkonzentration, 100 nicht überschreiten. " Durch die Einhaltung dieser Bedingung wird sichergestellt, dass bei einer Trinkwassermenge von 170 Liter pro Jahr eine Folgeingestionsdosis für Säuglinge von 0,1 Millisievert pro Jahr durch die Radionuklide Radium-226 und Radium-228 nicht überschritten wird. Mineralwasserhersteller informiert Das BfS hat die Hersteller*innen der Mineralwässer über die Ergebnisse ihrer jeweiligen Produkte informiert. Eine Reihe von Mineralwasserhersteller*innen hat Maßnahmen zur Reduktion der radioaktiven Inhaltsstoffe vorgenommen und neuere Messwerte von unabhängigen Messlaboratorien zur Verfügung gestellt. Diese Werte wurden nach Plausibilisierung durch das BfS berücksichtigt. Stand: 29.01.2025
Aktenzeichen: BASE21102/02 -A#0148 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Forschungsbohrungen in Tröstauer Forst-West, Gemarkung Tröstauer Forst-West Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge hat beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) mit Schreiben vom 29.04.2024 für drei Forschungsbohrungen in Tröstauer Forst-West, Gemarkung Tröstauer Forst-West (Flurstück Nr. 14) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von jeweils 120 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) kommt in seiner dem Schreiben des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge beigefügten Stellungnahme vom 24.04.2024 zu dem Prüfergebnis, dass das Vorhaben aufgrund des § 21 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 194_00IG_K_g_SO. Weiterhin sei das Vorhaben zulassungsfähig, da eine erhebliche Schädigung von Gesteinsschichten, die ggf. einen langfristigen Schutz darunterliegender Schichten bewirken könnten oder die langfristig im Sinne einer zusätzlichen Barriere wirken könnten, am Vorhabenstandort nicht zu erwarten sei. Stratiforme Steinsalzformationen oder Salzformationen in steiler Lagerung seien am Vorhabenstandort nicht vorhanden. Auf Grundlage der Ausführungen des LfU und des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für oben genanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 10.05.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
Das Leitungsbauvorhaben ist Teil des Ersatzneubaus der 380/110-kV-Höchststpannungsleitung zwischen Redwitz a.d.Rodach und Schwandorf, welche auch als "Ostbayernring" bezeichnet wird. Der Ostbayernring ist eine rund 185 Kilometer lange bereits bestehende Stromtrasse, die von Redwitz a.d.Rodach in Oberfranken über Mechlenreuth und Etzenricht bis nach Schwandorf in der Oberpfalz führt. Zur Erhöhung der Transportkapazitäten des Ostbayernrings ist ein Ersatzneubau erforderlich, um die bestehenden 380/220-kV-Systeme auf zwei 380-kV-Systeme auszubauen. Die Trasse des etwa 37 km langen Planabschnitts führt durch die Gebiete der Städte, Märkte und Gemeinden Münchberg, Weißdorf, Sparneck, Schwarzenbach a.d. Saale, Kirchenlamitz, Marktleuthen, Höchstädt i. Fichtelgebirge, Wunsiedel, Thiersheim, Arzberg und Marktredwitz. Es sind die zwei Landkreise Hof und Wunsiedel i. Fichtelgebirge betroffen. Im planfestgestellten Abschnitt werden insgesamt 94 Masten mit einer Höhe von 44 bis 90 Meter neu errichtet. 23 Masten werden im Landkreis Hof und 71 im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge neu errichtet. Für den Ersatzneubau des Ostbayernrings in diesem Abschnitt ist zudem zwischen den Neubaumasten Nrn. 76 und 77 die Neuerrichtung des Mastes Nr. 24 der 110-kV-Leitung Arzberg – Wölsau – Wunsiedel (Leitungsnummer E93) der Bayernwerk Netz GmbH erforderlich. Eine Mitführung von 110-kV-Stromkreisen findet in diesem Planabschnitt nicht statt. Die Regierung von Oberfranken hat den Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der 380-kV-Höchstpannungsleitung für Drehstromübertragung zwischen dem Umspannwerk Mechlenreuth und der Regierungsbezirksgrenze Oberfranken / Oberpfalz (Leitungsnummer B160) als Ersatz für die bestehende 380/220-kV-Höchstspannungsleitung einschließlich deren Rückbau (Leitungsnummer B111) am 24.07.2023 erlassen.
Origin | Count |
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Bund | 164 |
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Wissenschaft | 1 |
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