Das Projekt "Rechtliche Analyse der Defizite des raumbezogenen Planungsrechts zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke: Erarbeitung von Vorschlägen zur Effektivitäts- und Effizienzsteigerung der planungsrechtlichen Instrumente" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von UFZ-Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH durchgeführt. A) Problemstellung: Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung legt u.a. das Ziel fest, die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke von derzeit ca. 105 ha/Tag bis zum Jahre 2020 auf 30 ha/Tag zureduzieren. B) Handlungsbedarf: Die Entwicklung des Raumes in Deutschland wird maßgeblich durch die räumliche Gesamtplanung (nach ROG und BauGB), die umweltspezifische Fachplanung (z.B. nach BNatSchG) und die umweltrelevante Fachplanung (z.B. nach BFernStrG) gesteuert. Den verschiedenen Planungen liegen unterschiedliche methodische und systematische Ansätze zugrunde. Zahlreiche Pläne überlagern sich wechselseitig. Die rechtlichen Anforderungen an die Festlegung der in den jeweiligen Plänen verankerten Umweltziele divergieren stark. Dies fuhrt zu großen Unterschieden hinsichtlich der Qualität dieser Umweltziele, die z.B. für den Bodenschutz insgesamt unterentwickelt sind. Auch die Art und Weise der Berücksichtigung von Umweltzielen bzw. umweltrelevanten Aussagen zwischen den verschiedenen Planungssektoren und -hierarchien ist unterschiedlich und insgesamt nur unzureichend geregelt. Eine übergeordnete Planung im Sinne einer integrativen Umweltplanung/Umweltzielplanung, die die Planung insgesamt steuert und Ziele vorgibt, besteht nicht. C) Ziel des Vorhabens ist es, am exemplarischen Bespiel der o.g. Zielsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie das raumbezogene Planungsrecht im Hinblick auf seine Eignung zur Verwirklichung der Zielsetzung zu analysieren und darauf aufbauend Vorschläge für dessen Weiterentwicklung und Harmonisierung zu erarbeiten. Zu berücksichtigen ist auch die SUP-Richtlinie, die u.a. eine integrierte Betrachtungsweise der Umweltziele und -erwägungen unter Einschluss möglicher Wechselwirkungen verlangt. Ein besonderes Augenmerk ist ferner auf die für den Bereich der Planung entwickelten Rechtsprinzipien und deren inhaltliche Ausformung zu legen. Beispielsweise erscheint die sog. Abwägungslehre in ihrer Methodik verbesserungsfähig. Überprüfungsbedürftig ist auch das Verhältnis der raumbezogenen Planung und Fachplanungen zum sonstigen umweltrechtlichen Instrumentarium. Das Vorhaben hat insgesamt nicht ein 'Mehr an Planung', sondern eine Konsolidierung des vorhandenen planungsrechtlichen Instrumentariums zum Ziel.
Das Projekt "Handelbare Flächenausweiskontingente zur Begrenzung des Flächenverbrauchs - Ansätze für Baden-Württemberg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung durchgeführt. Bei der Inanspruchnahme von Freiräumen für Siedlung und Verkehr (Flächenverbrauch) besteht in Deutschland eine große Diskrepanz zwischen aktueller Entwicklung und politischer Zielsetzung. Auf Bundesebene wird ein Wert von 30 ha/Tag angestrebt. In der Realität liegen die Werte um ein Vielfaches über diesen Zielwerten. Auch in den Bundesländern wird verstärkt das Ziel einer Reduktion des Flächenverbrauchs postuliert. Im Umweltplan für Baden-Württemberg wird daher gefordert, 'zur langfristigen Sicherung von Entwicklungsmöglichkeiten die Inanspruchnahme bislang unbebauter Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis 2010 deutlich zurückzuführen'. Der Nachhaltigkeitsbeirat Baden-Württemberg schlägt in seinem Gutachten (2004) sogar vor, den Flächenbedarf um 75 Prozent zu reduzieren. Entsprechend sind in Baden-Württemberg zahlreiche Aktivitäten sowohl im Forschungsbereich als auch auf politischer Ebene, z. B. durch die Bildung eines umweltpolitischen Schwerpunkts 'Flächenressourcen-Management' bei der LfU sowie eines interministeriellen Arbeitskreises 'Reduzierung der Flächeninanspruchnahme' (UVM, WM, FM, MLR, StM) angelaufen. Trotz Stärkung des vorsorgenden Bodenschutzes im BauGB und im BBodSchG dürften ordnungsrechtliche Regelungen nicht ausreichen, eine flächensparende Landnutzung zu fördern. Aus diesen Gründen wird seit einiger Zeit darüber nachgedacht, den Flächenverbrauch auch verstärkt durch den Einsatz ökonomischer Instrumente zu begrenzen. Neben einer Flächennutzungssteuer, die in jüngster Zeit in Zusammenhang mit einer Reform der Grundsteuer verstärkt diskutiert wird, werden insbesondere flexible Handelskontingente als geeignetes Instrument hervorgehoben. In einer Vorstudie für das Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg wurden erstmalig zahlreiche, für die Diskussion der Umsetzung von handelbaren Flächenausweisungskontingenten relevante Aspekte aus einer bottom-up Sicht am Beispiel des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK) diskutiert. Aufgabe der hier vorliegenden Studie ist es, diese Ansatzpunkte durch eine systematische Analyse zu vertiefen. Folgende Aspekte wurden untersucht: 1. Designvariabeln eines Systems zum Handel mit Flächenausweisungskontingenten. 2. Mögliche Bedeutung eines Systems handelbarer Flächenausweisungskontingente für Baden-Württemberg. 3. Vertiefte Analyse der Flächensituation im Untersuchungsgebiet des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe durch Disaggregation des entwickelten Flächenabschichtungsverfahrens auf die Gemeindeebene. 4. Überlegungen zur Durchführbarkeit der Analyse der Anreizwirkungen unter Berücksichtigung der Minderungsoptionen.
Das Projekt "Beiträge der flächendeckenden Landschaftsplanung zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kasseler Institut für ländliche Entwicklung e.V. durchgeführt. Die mit der Novellierung des BNatSchG verbesserte rechtliche Basis der Landschaftsplanung ist auch hinsichtlich planerischer Beiträge zur Reduzierung und Qualifizierung künftiger Flächeninanspruchnahme in den Ländergesetzen und in der Planungspraxis so auszugestalten, dass die Einflussmöglichkeiten der Landschaftsplanung auf raumrelevante Entscheidungen gestärkt werden. Dies bedeutet nicht nur eine effizientere inhaltliche und strukturelle Verzahnung mit anderen Instrumente und Strategien (einschließlich jener der europäischen Ebene), sondern auch eine Weiterentwicklung der Landschaftsplanung selbst. Hierbei bietet das Rahmengesetz Ansätze für inhaltliche und methodische Überlegungen sowie für verfahrenstechnische Lösungen mit praktischer wie rechtlicher Relevanz. Fachlich werden in diesem Zusammenhang u.a. die Aufgabenabschichtung und eine Modularisierung der verbindlich flächendeckenden Landschaftsplanung (Baukastenprinzip) diskutiert, deren Kerninhalte und -kompetenzen in Punkt 1 der 'Perspektiven und Strategien für die Landschaftsplanung' im Juni 2002 definiert worden sind (Vilm). Für ergänzende Module liegen sektorale Anforderungsprofile vor (Forschungsergebnisse, Veröffentlichungen); andere sind noch zu erarbeiten (z.B. in Bezug auf die wasserwirtschaftliche Planung). Diese Bausteine zu systematisieren und für ein weiter führendes Konzept auf Zielstimmigkeit und Akzeptanz hin zu überprüfen, ist Aufgabe dieses Vorhabens. Erforderlich ist ein möglichst frühzeitiges Einbeziehen breiter Erfahrung und vernetzter Kriterien. So sind Beiträge zur Reduzierung und Qualifizierung von Flächeninanspruchnahme im Spannungsfeld zwischen den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung und der Planungshoheit der Kommunen zu bewerten. Schwellenwerte für die Förderfähigkeit land- und forstwirtschaftlichen Handelns erfordern die überregionale und europäische Sicht, ähnliches gilt z.B. auch für Qualitätsziele für Gewässer. Künftige Entwicklungen der Landschaftsplanung sind daher naturschutzintern sowie in integrierten Bezügen zu diskutieren. Ob Landschaftsplanung mit der Novelle des BNatSchG tatsächlich die Aufwertung erfährt, die ihr fachpolitisch zugeschrieben wird, kann die Umsetzung in Ländergesetzen zeigen; Prüfstein ist letztendlich die Anwendung in der Praxis. Im Rahmen des Vorhabens sind Vorgehensweisen und Maßstäbe vorzuschlagen, mit denen sich die Effektivität von (obligatorischen) Kern- und (bedarfsweise einzusetzenden) Zusatzmodulen der Landschaftsplanung messen lassen. Diese beziehen sich vor allem auf: Inhalte der Landschaftsplanung auf verschiedenen Planungsebenen, Methoden und Planungsverfahren, Wege zur Umsetzung der Vorschläge sowie auf notwendige Integrationsprozesse.
Das Projekt "Möglichkeiten der Förderung von Holzbau im Rahmen städtebaulicher Konzepte ('Basis-Studie städtebauliche Konzepte')" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. durchgeführt. Das Projekt befasst sich mit Möglichkeiten der Förderung einer verstärkten Nutzung von Holzbauweisen im Rahmen städtebaulicher Konzepte. Die Hauptziele des Projektes waren: Identifikation von Hemmnissen und Barrieren bei der Integration der Holzbauthematik im Rahmen der Entwicklung und Umsetzung städtebaulicher Konzepte (Inhalte, Akteurskonstellationen) und Erarbeitung von Vorschlägen zur gezielten Förderung des Holzbaus im Rahmen städtebaulicher Konzepte. Im Mittelpunkt des Projektes stand die Durchführung von leitfadengestützten Interviews mit Experten aus Planungsämtern (40), Planungsbüros (21) und Forschungseinrichtungen (15) sowie Landesentwicklungsgesellschaften (8) die im ersten Quartal 2004 durchgeführt wurde. Die Ergebnisse der Basisstudie legen nahe, dass kommunale Akteure aus dem Bereich städtebaulicher Entwicklung eher nicht zu den wichtigsten Zielgruppen von Aktivitäten zur Förderung des Holzbaus gerechnet werden können. Gleichzeitig bieten die Ergebnisse der Studie aber auch verschiedene Hinweise auf Anknüpfungspunkte für Möglichkeiten der Förderung unter einer breiteren Perspektive: So könnten Potenziale in der Ausrichtung auf jüngere, weniger 'traditionell' orientierte Akteure und vor allem Bauherren liegen. Weiterhin wird Holzbau nach wie vor mit ökologischen Qualitäten verbunden, so dass eine Förderung weiter auch diesen Weg suchen könnte. Eine weitere mögliche Chance, die auf eine Neuorientierung der Holzwirtschaft und Holzbau abzielt - also eher die Angebotsseite betrifft, als den Holzabsatz - wurde mit der zugegeben provokativen Aussage 'Innovative Technologien statt Sägegatterdenken' angerissen. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere auch auf die Bedeutung von Mischbauweisen verwiesen. Hier werden von manchen Befragten (u.a. mit Hinweis auf die Anforderungen der Energieeinsparverordnung) größere Potenziale für den 'traditionellen Baustoff Holz' gesehen als in reiner Holzbauweise. Ein weiterer Aspekt der 'Förderung' betrifft die Befreiung des Holzbaus von Beschränkungen: im Baurecht ebenso wie auf der Ebene einzelner Bebauungspläne, zumindest Benachteiligungen aufzuheben. Längerfristig wäre wohl auch darauf hinzuarbeiten, den derzeit in Deutschland für Holzbau im Vergleich zum Massivbau aufwändigeren Bauplanungs- und Ausführungsprozess in Anlehnung an internationale Beispiele zu vereinfachen. Und nicht zuletzt legen die Befragungsergebnisse nahe, dass nach wie vor in weiten Kreisen der Öffentlichkeit aber auch in professionellen Bereichen (Planer, Hochschulausbildung, Handwerk, Bauausschussmitglieder) ein erheblicher Bedarf an Informationen, Qualifizierung und insbesondere an anschaulichen Beispielen zum Holzbau (Modellvorhaben, Mustersiedlungen...) angenommen werden kann. Hier wurde auch auf die Vorreiterrolle öffentlicher Bauwerke auf kommunaler Ebene und auf die Bedeutung von Länder- oder Bundesinitiativen bei der Durchführung von größeren Modellprojekten verwiesen.