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Artikel 6.03 Entladebescheinigung

Artikel 6.03 Entladebescheinigung (1a) Jedes Fahrzeug, das im Geltungsbereich dieses Übereinkommens entladen wurde, muss eine gültige Entladebescheinigung an Bord haben, die nach dem Muster in Anhang IV ausgestellt sein muss. Diese Entladebescheinigung ist nach ihrer Ausstellung mindestens sechs Monate an Bord aufzubewahren. Bei Fahrzeugen ohne Steuerhaus und Wohnung kann die Entladebescheinigung auch an anderer Stelle als an Bord vom Frachtführer aufbewahrt werden. (1b) Eine Entladebescheinigung in elektronischem Format kann verwendet werden, sofern der Datenschutz gemäß der Verordnung ( EU ) 2016/679 1) (Datenschutz-Grundverordnung) in der jeweils geltenden Fassung oder gemäß vergleichbaren nationalen Vorschriften der Schweizerischen Eidgenossenschaft gewährleistet ist; eine fälschungssichere Signatur gemäß der Verordnung (EU) 910/2014 2) ( eIDAS-- Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste ) in der jeweils geltenden Fassung oder gemäß vergleichbaren nationalen Vorschriften der Schweizerischen Eidgenossenschaft vorgesehen ist; die Datensicherheit durch Umsetzung entsprechender Vorgaben in den in Buchstabe a genannten Vorschriften gewährleistet ist und damit auch unberechtigter Zugang sicher unterbunden wird; die Überprüfbarkeit der Entladebescheinigung an Bord oder in der Unternehmensbuchführung des Schiffsbetreibers gewährleistet ist; die Überprüfbarkeit in der Unternehmensbuchführung der Identität der Person, die die Entladebescheinigung ausgestellt hat und der Person, die die Annahmestelle betreibt, gewährleistet ist. Die Entladebescheinigung ist auf Verlangen den Bediensteten der zuständigen Behörden auszuhändigen. Die Entladebescheinigung darf in einer lesbaren elektronischen Fassung zur Verfügung gestellt werden. (2) Bei der Restentladung sowie bei der Abgabe und Annahme von Abfällen aus dem Ladungsbereich sind im Falle des Waschens die Entladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften des Anhangs III; im Falle des Entgasens die Vorschriften und Entgasungsstandards des Anhangs IIIa anzuwenden. (3) Nach dem Beladen darf das Fahrzeug die Fahrt erst dann fortsetzen, wenn sich der Schiffsführer davon überzeugt hat, dass die Umschlagsrückstände entfernt worden sind. (4a) Das Fahrzeug darf nach dem Entladen die Fahrt nur unter folgenden Bedingungen fortsetzen: Der Ladungsempfänger oder, wenn sich der Ladungsempfänger oder der Befrachter einer Umschlagsanlage bedient, der Betreiber der Umschlagsanlage hat eine Entladebescheinigung vorgelegt (Artikel 7.08); Der Schiffsführer hat durch die Unterzeichnung von Teil 2 a der Entladebescheinigung bestätigt, dass alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Entladen des Fahrzeuges wie vom Ladungsempfänger oder der Umschlagsanlage in den Feldern 1 bis 10 angegeben durchgeführt wurden. Dies schließt die Zuweisung einer Annahmestelle für die Übernahme der Abfälle oder Dämpfe des Fahrzeuges ein (Artikel 7.01 Absatz 1). (4b) Während der Fahrt ist der Schiffsführer verpflichtet, folgende Angaben in Teil 2 b der Entladebescheinigung durch Unterzeichnung zu erklären: ob Waschwasser entstanden ist (beim Waschen während der Fahrt); welche Menge Waschwasser an Bord entstanden ist und dessen Unterbringungsort; ob eine kompatible Folgeladung nach dem Verlassen der Umschlagsanlage vorlag (Artikel 7.04 Absatz 3 Buchstabe c). (5) Auf Fahrzeuge, die Einheitstransporte durchführen, finden nur die Beseitigung und die Übernahme von Umschlagsrückständen Anwendung. (6) Werden Laderäume oder Ladetanks gewaschen und darf das dabei entstandene Waschwasser gemäß den Entladungsstandards und den Abgabe- und Annahmevorschriften gemäß Anhang III nicht in das Gewässer eingeleitet werden, darf das Fahrzeug die Fahrt erst fortsetzen, nachdem in der Entladebescheinigung bestätigt wurde: dass die Umschlagsanlage das Waschwasser übernommen hat; oder dem Schiffsführer eine Annahmestelle zugewiesen wurde und der Schiffsführer mitgeteilt hat, ob die Laderäume oder Ladetanks während der Fahrt gewaschen werden. (7) Die Absätze 1 und 4 finden keine Anwendung für Schiffe, die eingesetzt werden für: den Transport von Containern, den Transport von beweglicher Ladung ( ro-ro ), von Stück- und Schwergut bzw. Großgeräten, Die Absätze 1 und 4 finden keine Anwendung für Schiffe, die ausschließlich eingesetzt werden für: die Lieferung von Treibstoffen, Trinkwasser und Bordvorräten an See- und an Binnenschiffe (Bevorratungsschiffe), die Sammlung öl- und fetthaltiger Abfälle der See- und Binnenschiffe, den Transport von verflüssigten Gasen ( ADN Typ G), den Transport von flüssigem Schwefel (bei 180 °C ), Zementpulver, Flugasche und vergleichbaren Gütern, die als Schüttgut oder pumpbare Ladung befördert werden, wobei von einem ausschließlich für die betroffene Güterkategorie geeigneten System für Beladung, Entladung und Lagerung an Bord Gebrauch gemacht wird, den Transport von Sand, Kies und/oder Baggergut von der Baggerstelle zur Entladestelle, Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf den Transport gemischter Ladungen mit solchen Schiffen. Im Einzelfall kann die zuständige Behörde bei Vorlage vergleichbarer Voraussetzungen ein Fahrzeug im Rahmen der Durchführung von Sondertransporten von der Anwendung der Absätze 1 und 4 befreien. Der Nachweis dieser Befreiung ist an Bord des Fahrzeuges mitzuführen. (8) Die Absätze 1 und 4 finden auch keine Anwendung auf Transporte, bei denen die Entladung in ein Seeschiff erfolgt. Der Schiffsführer hat diese Entladung anhand der entsprechenden Beförderungspapiere nachzuweisen und die Papiere auf Verlangen den Aufsichtsbehörden vorzuzeigen. 1) Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/ EG (Datenschutz-Grundverordnung) ( ABl. L 119 vom 04.05.2016, Seite 1). 2) Verordnung (EU) Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.08.2014, Seite 73). Stand: 01. Oktober 2024

PK_8_-_Vergleichende_Zusammenstellung_und_Parametisierung-bGZ.pdf

Vergleichende Zusammenstellung und Parametrisierung der Festigkeits- und Verformungseigenschaften von Salzbeton der bGZ – ERA Morsleben im Auftrag des LAGB Sachsen Anhalt Clausthal, April 2013 Technische Universität Clausthal – Institut für Aufbereitung, Deponietechnik und Geomechanik Lehrstuhl für Deponietechnik und Geomechanik Erzstraße 20 – 38678 Clausthal-Zellerfeld - Tel.: 05323/ 722242 – Telefax: 05323/ 722341 Technische Universität Clausthal – Institut für Aufbereitung, Deponietechnik und Geomechanik Lehrstuhl für Deponietechnik und Geomechanik Parametrisierung der Festigkeits- und Verformungseigenschaften von Salzbeton der bGZ Inhaltsverzeichnis 1 2 3 3.0 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 2n 3.6 3.7 3.8 3.9 4 5 6 7 Seite Einleitung und Veranlassung .................................................................................. 3 Übersicht über das Versuchsprogramm ................................................................ 10 Rezepturbezogene Analyse der Festigkeits- und Verformungseigenschaften ......... von Salzbetonprüfkörpern der bGZ....................................................................... 30 Zusammenstellung rezeptur- und abbaubezogener Salzbetonrezepturen ............. 30 Rezeptur 1a – Flugasche Mehrum – Sorten 15116-15120 – Abbaue 2s+3s ............ 3.Sohle................................................................................................................... 33 Rezeptur 1ab – Flugasche Mehrum ± CaCl2-Lösung – Sorten 15116-15120 + ...... 16001-16005 Abbaue 2s+3s 3a Sohle................................................................... 38 Rezeptur 1ab2ab – Flugasche ± CaCl2-Lösung – Sorten 15116-16053 Abbaue 2s+3s 3. Sohle und 2s+3s+2n 3a Sohle................................................................. 43 Rezeptur 3a – Kalksteinmehl Bernburg 328 – Sorten 16069-16077 Abbaue .......... 2s+3s+3n+1a 2. Sohle ........................................................................................... 48 Rezeptur 3b – Kalksteinmehl Bernburg 350 – Sorten 16091-16101 Abbaue 2. Sohle + 13a 1.Sohle........................................................................................... 53 Rezeptur 3bd – Kalksteinmehl Bernburg 350 ± Lauge Marie – Sorten 16091- ....... 16101 + 16459-16484 Abbaue 2s+3s+2n+3n 2a Sohle und 2s+2n 1. Sohle + ........ 4s 4a Sohle ............................................................................................................ 58 Rezeptur 3abd – Kalksteinmehl Bernburg ± CaCl2-Lösung ± Lauge Marie – ........ Sorten 16055-16484 Abbaue 3n+4n+4s 3a Sohle und 2s+3s+2n+3n+1a 2. ............ Sohle und 2s+3s+2n+3n2a Sohle und 13a+2n+2s 1. Sohle und 4s 4a Sohle........ 63 Rezeptur 3ab – Kalksteinmehl Bernburg 328/350 – Sorten 16073-16074 + ........... 16091-16098 Abbaue 2n+1a 2. Sohle ................................................................... 68 Abbaue 13n+13s + 1a + 2n 3a Sohle .................................................................... 73 Rezeptur- und abbaubezogene Parametrisierung der Festigkeits- und .................... Verformungseigenschaften von Salzbeton der bGZ ............................................. 78 Zusammenfassende Charakterisierung der mechanischen Eigenschaften des ......... untersuchten Salzbetons ........................................................................................ 80 Projektbezogene Unterlagen und Literatur ........................................................... 83 Anlagen ................................................................................................................. 85 Anlage 1:Zusammenstellung der Versuchsergebnisse einaxialer Druckversuche Anlage 2:Zusammenstellung der Versuchsergebnisse triaxialer Druckversuche Anlage 3:Zusammenstellung der Versuchsergebnisse von Spaltzugversuchen Anlage 4:Zusammenstellung der Versuchsergebnisse ein- und triaxialer Kriechversuche 2

6 - Steine und Erden ( einschl. Baustoffe)

6 - Steine und Erden ( einschl. Baustoffe) 61 Sand, Kies, Bims, Ton, Schlacken Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 611 Industriesand 6110 Formsand, Gießereisand, Glassand, Klebsand, Quarzsand, Quarzitsand, Industriesand, nicht spezifiziert A 612 Sonstiger natürlicher Sand und Kies 6120 Kies, auch gebrochen, Sand, sonstiger A 613 Bimsstein, -sand und -kies 6131 Bimsstein, Bimssteinmehl A 6132 Bimskies, -sand A 614 Lehm, Ton und tonhaltige Erden 6141 Betonit, Blähton, Tonschiefer, Kaolin, Lehm, Porzellanerde, Ton, Walkerde, roh und unverpackt, Dinasbrocken, Dinasbruch (Silikabrocken, -bruch) A 6142 Betonit, Blähton, Tonschiefer, Kaolin, Lehm, Porzellanerde, Ton, Walkerde, roh und verpackt, Schamotte, Schamottenmehl A 615 Schlacken und Aschen nicht zur Verhüttung 6151 Hochofenasche, Müllasche, Räumasche aus Zinköfen (Muffelrückstände), Aschen von Brennstoffen, Flugasche, Kesselasche, Rostasche, Bodenasche, nicht spezifiziert X X S 6152 Eisenschlacken, Hochofenschlacke, Kohlen-, Koksschlacken, Schlacken, eisenhaltig, manganhaltig, Schweißschlacke, Splitt von Hochofenschlacke, Schlacken von nicht spezifizierten Brennstoffen X A 18) 6153 Hüttenbims A 6154 Schlackensand (= Hüttensand) A 6155 Holzasche, Kohlen-, Koksasche (auch Flugasche oder Kesselasche davon) X A 18) 6156 Schlacken aus Blei- und Kupferöfen, Müllschlacken, Schlacken nicht spezifiziert X X S 62 Salz, Schwefelkies, Schwefel Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 621 Stein- und Salinensalz 6210 Natriumchlorid (Chlornatrium), Auftausalz, Siedesalz, Speisesalz, Steinsalz, Viehsalz, Salz, auch vergällt, nicht spezifiziert A 622 Schwefelkies, nicht geröstet 6220 Schwefelkies, nicht geröstet A 623 Schwefel 6230 Schwefel, roh A 63 Sonstige Steine, Erden und verwandte Rohmaterialien Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 631 Findlinge, Schotter und andere zerkleinerte Steine 6311 Feldsteine, Findlinge, Lavaschlacken, Schotter, Steine, Steinblöcke, roh, aus Steinbrüchen A 6312 Grubensteine, Schüttsteine, Steinabfälle, -grus, -mehl, -sand, Steinsplitt, bis 32 mm Durchmesser, Lavasplitt, Rohperlite A 6313 Lavakies A 632 Marmor, Granit und andere Naturwerksteine, Schiefer 6321 Basaltblöcke, -platten, Marmorblöcke, -platten, Phonolit, Schieferblöcke, -platten, Tuffsteinmaterial, Quadersteine und sonstige Steine, roh behauen A 6322 Phonolitgrus, -splitt, Schmelzbasalt, -bruch, -steine, Schiefer, gebrannt, gemahlen, zerkleinert, bis 32 mm Durchmesser A 633 Gips- und Kalkstein 6331 Dolomit (Calcium-Magnesiumcarbonat), Dunit, Kalkspat, Olivin A 6332 Dolomit (Calcium-Magnesiumcarbonat), Dunit, Kalkspat, Olivin, sämtlich zerkleinert, gemahlen, bis 32 mm Durchmesser A 6333 Gipssteine A 6334 Gipssteine, zerkleinert, gemahlen, bis 32 mm Durchmesser A 6335 Düngekalk, Düngemittel, kalkhaltig, (phosphatfrei), Kalkrückstände, Mergel A 634 Kreide 6341 Kreide, roh (Calciumcarbonat, natürlich) A 6342 Kreide, zum Düngen A 639 Sonstige Rohmineralien 6390 Asbest, roh (-erde, -gestein, -mehl, -fasern, -generat), Asbestabfälle X X S 6391 Asphalt (Asphaltite), Asphalterde, -steine, Asphalterzeugnisse, zum Straßenbau X X S 6392 Baryt (Bariumsulfat), Schwerspat, Witherit A 6393 Borax, Bormineralien, Feldspat, Kristallspat X B 6394 Bittererde, -spat, Magnesit, auch gebrannt, gesinert, Talkerde (Magnesia) A 6395 Erden, unbelasteter Schlamm, z. B. Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen, Abraum, Brackwasser, Gartenerde, Humus, Infusorienerde, Kieselerde, Molererde, Schlick X A 18) 6396 Belasteter Schlamm, z. B. Klärschlamm aus industriellen Kläranlagen, Bauschutt, verunreinigte Aushubmaterialien, Hausmüll, Hüttenschutt, Müll X X S 6397 Waschberge A 6398 Kalirohsalze, nicht zum Düngen, z. B. Kainit, Karnallit, Kieserit, Sylvinit, Montanal A 6399 Sonstige Rohmineralien, z. B. Farberden, Glaubersalz (Natriumsulfat), Glimmer, Kernit, Kryolith, Quarz, Quarzit, Speckstein, Steatit, Talkstein, Trass, Ziegelbrocken, Ziegelbruch, Flussspat (Fluorit) A 64 Zement und Kalk Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 641 Zement 6411 Zement B 6412 Zementklinker A 642 Kalk 6420 Kalk, in Brocken, auch gebrannt, Kalkhydrat, Löschkalk A 65 Gips Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 650 Gips 6501 Gips, gebrannt A 6502 Gips, roh, zum Düngen A 6503 Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen, sonstiger Industriegips A 69 Sonstige mineralische Baustoffe (ausgenommen Glas) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 691 Baustoffe und andere Waren aus Naturstein, Bims, Gips, Zement u. ä. Stoffen 6911 Faserzementwaren, z. B. Bausteine und -teile, Fliesen, Gefäße, Platten A 6912 Beton- und Zementwaren, Kunststeinerzeugnisse, z. B. Bausteine, Bauteile, Bordsteine, Fertigbauteile, Fliesen, Leichtbauplatten, Mauersteine, Platten, Schwellen, Stellwände, Werkstücke A 6913 Bimswaren, z. B. Bausteine, -teile A 6914 Gipswaren, z. B. Bauplatten, -steine, -teile A 6915 Mineralische und pflanzliche Isoliermittel, z. B. Bauteile aus Schaumstoffen, Dämmplatten, Formstücke, Glasvlies-Dachbahnen, Matten und Platten aus Mineralfasern, Glasseide, Glaswatte, Glaswolle, Perlite, Vermiculite, Wärmeschutzmasse A 6916 Natursteine (Werksteine), bearbeitet und Waren daraus, z. B. Bordsteine, Mosaiksteine, Pflasterplatten, -steine, Platten, Prellsteine, Verblendsteine, Werkstücke aus Stein A 6917 Asphalterzeugnisse X X S 6918 Steinholzerzeugnisse, Steinholzmasse B 6919 Waren aus anderen mineralischen Stoffen, Schlackenwolle A 692 Grobkeramische und feuerfeste Baustoffe 6921 Dach- und Mauerziegel aus gebranntem Ton, z. B. Backsteine, Bausteine, Dachziegel, Hohlziegel, Klinker, Verblendsteine, Ziegelsteine A 6922 Feuerfeste Bauteile und Steine, keramische Boden- und Wandplatten, z. B. Fliesen, Kacheln, Platten, Schammottekapseln, Schamotteplatten, -steine, -waren, Silikatsteine, Steinzeugwaren A 6923 Feuerfeste Mörtel und Massen, z. B. Ausstampfmasse, Gießereiformmasse, Gusshilfsstoffe, Mörtelmischungen A 6924 Brocken von feuerfesten keramischen Erzeugnissen, Schamottebrocken, -bruch A 6929 Sonstige Baukeramik aus gebranntem Ton, z. B. Drainröhren, Kabeldecksteine, Pflasterplatten, -steine A Bemerkungen: 18) Alternativ ist für den Fall, dass auf eine Reinigung in Verbindung mit dem geforderten Entladungsstandard verzichtet werden soll, auch ein Aufspritzen auf Lagerhaltung möglich. Stand: 28. Dezember 2022

Antrag auf Erhöhung der genehmigten Menge Klärschlamm von 25.000 Mg/a auf 35.000 Mg/a

Die swb Entsorgung GmbH beabsichtigt die bisher zur Mitverbrennung genehmigte Klärschlamm-menge Im Müllheizkraftwerk (MHKW) von 25.000 Mg/a auf 35.000 Mg/a zu erhöhen. Der Klär-schlamm ist entwässert und hat eine Trockenzubstanz zwischen 18% und 25%. Die genehmigte Ge-samtjahresmenge Abfall wird durch die Erhöhung der durchgesetzen Klärschlammmenge nicht er-höht. Der Klärschlamm wird per LKW angeliefert und auf der Fahrzeugwaage verwogen. Durch die Erhö-hung der Klärschlammmenge erhöht sich die Anlieferfrequenz von 4LKW/ Tag auf bis zu 6 LKW/ Tag. Nach der Verwiegung fahren die LKW zur Annahmestation und kippen den Klärschlamm ab. Hierzu wird der Deckel des Bunkers hydraulisch geöffnet. Der Klärschlamm wird über ein geschlos-senes System über Schneckenförderer zum Tagesbunker befördert, in dem der Klärschlamm über eine Wurfbeschickungsanlage in den Fallstrom des Mülls verteilt wird. Aufgrund der fast 8 Jahre langen Erfahrung mit der Mitverbrennung von Klärschlamm im MHKW werden keine Auswirkungen auf die Verbrennung und der Rauchgasreinigung erwartet. Im täglischen Betrieb wurden weder Auswirkungen auf Emissionswerte noch Einflüsse auf Ausbrand, Kesselasche, Flugasche, Reststoffe, Verbrauch von Harnstoff, Kalkmilch oder Trockensorbens festgestellt.

Deponie Wannsee

Die Deponie Wannsee befindet sich im südlichen Bereich der Wannseehalbinsel im Südwesten von Berlin. Sie wurde im Bereich weichseleiszeitlicher Decksande in einer ehemaligen Kiesgrube angelegt. Die Basis bildet ein eiszeitlicher Geschiebemergel, der für einen Deponiestandort nach heutigen Erkenntnissen entweder von vornherein zu geringmächtig war oder möglicherweise im Zuge des Kiesabbaus unbeabsichtigt teilweise mit ausgeräumt wurde. Von der Gesamtfläche von ca. 52 ha entfallen ca. 13 ha auf den alten “Hirschberg” sowie ca. 39 ha auf den neuen Deponieteil. In der gesamten Betriebszeit von 1956 bis 1982 wurde ein Müllvolumen von insgesamt fast 12 Mio. m³ dorthin verbracht. Hiervon entfallen rd. 3,05 Mio. m³ auf den alten (Betriebszeit 1956-1967) sowie rd. 8,7 Mio. m³ auf den neuen Deponieteil (Betriebszeit 1967-1980). Zur groben Orientierung ist von einer offenen Deponierung von ca. 44 % Haus- und Gewerbeabfällen, ca. 52 % Bodenaushub und Bauschutt sowie ca. 4 % Sonderabfällen, letztere seit 1971 in ca. 40 mit Lehm und Flugasche abgedichteten Becken, auszugehen. Die oberflächliche Abdeckung der Deponie Wannsee wurde Ende der achtziger Jahre im Wesentlichen abgeschlossen. Das Deponiegas wird seitdem gefasst und energetisch auf dem nahegelegenen Helmholtz-Zentrum verwertet. Bereits Ende der achtziger Jahre belegten im Umfeld der Deponie durchgeführte Untersuchungen einen beginnenden Deponieeinfluss im oberen Grundwasserleiter. In den folgenden Jahren wurde eine Vielzahl von Messstellen im Umfeld der Deponie errichtet, die sowohl das auf dem Geschiebemergel abfließende Sickerwasser der Deponie erfassen als auch die verschiedenen Grundwasserhorizonte erschließen. Während einige der Sickerwassermessstellen sehr wohl ein für Müll typisches Emissionsspektrum bei deutlicher Überschreitung der Prüfwerte der BBodSchV aufwiesen, zeigte sich der obere Grundwasserleiter bisher erst relativ gering mit dem zu erwartenden Emissionsspektrum belastet. Lediglich zwei der halbjährlich beprobten Grundwassermessstellen waren bislang geringügig mit Arsen (max. 1,6fach) über dem Schadenswert der Berliner Liste 1996 belastet. Bei weiteren Untersuchungen stellte sich heraus, dass die Mächtigkeit und Beschaffenheit der in den achtziger Jahren aufgebrachten Deponieabdeckung teilweise nicht ausreichend war und als zu geringmächtig oder zu wasserdurchlässig bewertet wurde. Auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) zur nachträglichen Sicherung der Altablagerung wurde die ursprüngliche Deponieabdeckung auf den unzureichend abgedeckten Teilflächen (insgesamt ca. 22 ha) durch eine so genannte Wasserhaushaltschicht (WHS) ersetzt. Diese besteht aus einer 1,4 m mächtigen Wasserspeicherschicht mit einer nutzbaren Feldkapazität nFK >17 % unter einer 0,3 m mächtigen Versickerungsschicht mit 5 bis 8 % organischen Anteilen. Im Zusammenwirken mit dem darauf angepflanzten Mischwald ist sie dazu angetan, einsickerndes Niederschlagswasser vorübergehend zu speichern und mit Hilfe des Bewuchses wieder zu verdunsten. Dadurch soll der Eintrag von Niederschlagswasser in die Deponie zur Aufrechterhaltung mikrobieller Umsetzungsprozesse auf im Mittel 50 mm/Jahr begrenzt werden und die Grundwasserneubildung reduziert werden. Die Wirksamkeit der Wasserhaushaltsschicht wurde 2015 gutachterlich bestätigt. Die Kosten dieser Sanierungsmaßnahmen in Höhe von ca. 15 Mio. € einschließlich eines begleitenden Monitorings wurden vollständig von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) übernommen. In den auffälligen Schichtenwassermessstellen traten in den Folgejahren bis 2015/16 auch weiterhin Belastungen durch vereinzelte Schwermetalle auf. Bedingt durch die WHS sind zahlreiche Schichtenwassermessstellen trocken gefallen. In den Grundwassermessstellen sind die örtlichen Schwermetallbelastungen rückläufig und überschreiten die BL nicht mehr. Durch erhöhte Leitfähigkeiten und vereinzelt erhöhte Ammonium- und Nitratgehalte ist eine Beeinflussung durch die Deponie jedoch weiterhin nachweisbar. Ein aktualisiertes und angepasstes Monitoring wird derzeit erarbeitet und weiterhin von den BSR durchgeführt. Ohne behördliche Veranlassung der Bodenschutz- oder Altlastenbehörde wurde bereits in den 80iger Jahren ein Absaugsystem für Deponiegas installiert und betrieben. Das entstehende Deponiegas wurde über Tiefbrunnen erfasst und zunächst in einem Blockheizkraftwerk auf dem damaligen Hahn-Meitner-Institut heute Helmholtz-Zentrum zu Strom und Wärme umgewandelt. Seit 2000 wird das Deponiegas nur noch thermisch verwertet, um zusammen mit Erdgas Wärme für das nahegelegene Helmholtz-Zentrum Berlin zu liefern. Hierzu bestand ein Nutzungsvertrag aus dem Jahr 2000 zwischen Vattenfall AG (vormals Bewag) und dem Grundstückseigentümer Berliner Forsten. Seit 2012 durchgeführte Bodenluftuntersuchungen bestätigten weiterhin hohe Methangehalte in der Bodenluft der Altablagerung. Auch konnten insbesondere im Bereich des Hirschberges und in weiteren Teilbereichen der Deponie, in denen keine Wasserhaushaltschicht aufgetragen wurde, örtliche Methangasaustritte an der Oberfläche nachgewiesen werden Zudem hat sich gezeigt, dass das bestehende Absaugregime, welches abnahmebedingt betrieben wurde, nicht die bodenschutzrechtliche Sicherung des gesamten Standortes erreichen würde. Neben der Prüfung und Instandsetzung der Gasfassungsanlagen (Brunnen, Gassammelleitungen und Verdichteranlage) wurde die Erarbeitung einer Sicherungsvariante für ein geeignetes, standortbezogenes Absaugregime 2014 gegenüber den BSR angeordnet. Darüber hinaus wurde 2017 eine Vereinbarung über die Gasfassung und Verwertung zwischen den BSR und den Berliner Forsten geschlossen, die auch weiterhin die Verwertung des Deponiegases durch die Vattenfall AG garantierte. Da aufgrund der erforderlichen stärkeren Besaugung ein deutlicher Mehranfall an Deponiegas zu erwarten war, wurde 2017 nach Durchführung eines Genehmigungsverfahrens eine neue Verdichteranlage mit Gasfackel errichtet, die einen Parallelbetrieb von Verbrennung und Verwertung ermöglicht und insbesondere in den Sommermonaten, in denen die Wärmenutzung deutlich abfällt, eine Standortsicherung ermöglicht. 2018 fanden umfangreiche Arbeiten zur Sicherung von Gasbrunnen und Gassammelschächten sowie zur Ertüchtigung von Gassammelsträngen nach Kamerabefahrungen statt. Bei Letzteren führten deponietypische Geländesetzungen und die Auflast der WHS zu senkungsbedingten, örtlichen Wassereinstaus (Kondensat) und dadurch zu resultierender Einschränkung der Besaugung oder zum kompletten Verschluss der Leitungen. Die Arbeiten zur anlagentechnischen Optimierung werden weiter fortgesetzt. Nach langjähriger Einzäunung eines Teilbereiches der Altablagerung in dem nach Auftrag der Wasserhaushaltschicht die Pflege der Anpflanzungen ebenfalls den BSR oblag und hier eine Beschädigung durch Wildfraß ausgeschlossen werden musste, konnte das Gelände nach Sicherung der Gasfassungsbauwerke Ende 2017 wieder in die Verantwortung der Berliner Forsten zur forstwirtschaftlichen Nutzung übergeben werden. Die Fläche der Altablagerung ist als Wald ausgewiesen und befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Sie steht der Öffentlichkeit nun wieder uneingeschränkt als Naherholungsgebiet zur Verfügung.

Zementwerk Burglengenfeld; Lagerung und Einsatz von Flugaschen der Firmen Wepa Kraftwerk GmbH Und Palm Power GmbH & Co. KG (AVV-Nrnn.: 10 01 14* und 19 01 13*) als Rohstoff

Die HeidelbergCement AG, Berliner Str. 6, 69120 Heidelberg (Vorhabenträger und Betreiber des Zementwerks Burglengenfeld), hat beim Landratsamt Schwandorf einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG für folgendes Vorhaben auf dem Grundstück mit der Flurnummer 625 der Gemarkung Burglengenfeld, Stadt Burglengenfeld gestellt: Änderung des Zementwerks Burglengenfeld durch die zeitweilige Lagerung und den Einsatz von Flugaschen der Wepa Kraftwerk GmbH und der Palm Power GmbH & Co. KG (AVV-Nrn. 10 01 14* und 19 01 13*) als Rohmaterial.

Überwachung und Messung der Umweltradioaktivität

Im Zuge der Umweltüberwachung werden im radiologischen Labor unterschiedlichste Umweltproben auf ihren Radionuklidgehalt hin untersucht. Hierzu werden Messaufgaben im Rahmen des § 162 StrlSchG und der Umgebungsüberwachung des französischen Kernkraftwerkes in Cattenom durchgeführt. Die jeweiligen Messprogramme sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (AVV IMIS) und der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) für das Saarland festvorgegeben. Zur Durchführung der Messaufgaben stehen ein modernes radiologisches Labor, zwei Messstationen in Berus und Biringen und ein Messfahrzeug zur Verfügung. Mit Hilfe dieser Ausstattung werden jährlich etwa 930 Proben entnommen, an denen etwa 1080 Einzelanalysen getätigt werden. Insbesondere folgende Medien werden im Rahmen der Messprogramme untersucht: Oberflächenwasser, Grundwasser, Sediment und Schwebstoffe aus Fließgewässern Bodenproben Abwasser und Klärschlamm aus Kläranlagen; Flugasche, Schlacke, feste und flüssige Rückstände aus der Rauchgaswäsche von Verbrennungsanlagen; Sickerwasser von Hausmülldeponien Weidebewuchs, Blätter und Nadeln als Indikatorpflanzen Messung der Radioaktivität auf der Bodenoberfläche vor Ort (in situ) Futter- und Lebensmittel (inländisch / ausländisch) Messung der Umgebungsstrahlung mittels Thermoluminiszenzdetektoren Nach der Analyse werden die Messergebnisse in das IMIS-System des Bundesamts für Strahlenschutz eingepflegt und sind nach mehrstufiger Überprüfung für die Öffentlichkeit im Geoportal bereitgestellt.

4 - Erze und Metallabfälle

4 - Erze und Metallabfälle 41 Eisenerz (ausgenommen Schwefelkiesabbrände) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 410 Eisenerze und -konzentrate (ausgenommen Schwefelkiesabbrände) 4101 Eisenerze, Hämatitkonzentrate, Raseneisenerz, -stein A S 5) , 18) 4102 Abfälle und Zwischenerzeugnisse, die bei der Vorbereitung von Erzen für die Metallgewinnung entstanden sind X A S 4) , 5) 45 NE -Metallerze, -abbrände, -abfälle und Schrott Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 451 NE-Metallabfälle, -abbrände, -aschen und -schrott 4511 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von Aluminium und Aluminiumlegierungen A, B A S 5) , 15) 4512 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von Blei und Bleilegierungen X X S 4513 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von Kupfer und Kupferlegierungen (Messing) B A, B S 5) , 15) 4514 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von Zink und Zinklegierungen B S 5) 4515 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von Zinn und Zinnlegierungen B A S 4) , 5) 4516 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von Vanadium und Vanadiumlegierungen B S 4) , 5) 4517 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von NE-Metallen und NE-Metalllegierungen, nicht spezifiziert X X S 4518 Abbrände von NE-Metallerzen X X S 452 Kupfererze und -konzentrate 4520 Kupfererze, -konzentrate X A S 4) , 5) 453 Bauxit, Aluminiumerze und -konzentrate 4530 Bauxit, auch kalziniert, Aluminiumerze, -konzentrate, Korund, Lepidolitherz A 18) 455 Manganerze und -konzentrate 4550 Braunstein, natürlich, Mangancarbonat, natürlich, Mangandioxid, natürlich, Manganerze, -konzentrate A 18) 459 Sonstige NE-Metallerze und -konzentrate 4591 Bleierze, -konzentrate X X S 4592 Chromerze, -konzentrate X X S 4) , 5) 4593 Zinkerze (Galmei), -konzentrate X A 18) 4599 NE-Metallerze, -konzentrate, nicht spezifiziert, z. B. Ilmenit (Titaneisenerz), Kobalterz, Monazit, Nickelerz, Rutil (Titanerz), Zinnerz, Zirkonerz, Zirkonsand X X S 4) 46 Eisen- und Stahlabfälle und -schrott, Schwefelkiesabbrände Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 462 Eisen- und Stahlschrott zur Verhüttung 4621 Abfälle, Späne, Schrott, zur Verhüttung, z. B. von Eisen- und Stahlblechen, Platinen, Formstahl X A 18) 4622 Sonstiger Eisen- und Stahlschrott, zur Verhüttung, z. B. Achsen, Altbleche, Autowracks, Eisen, alt, abgängig, Eisenstücke aus Abwrackarbeiten, Geschosse, Gusseisenbruch, -stücke, Restblöcke, Schienenstücke, Schwellen, Schrott aus nichtrostendem Stahl X A 18) 4623 Eisenpellets, zur Verhüttung X A 18) 463 Eisen- und Stahlschrott, nicht zur Verhüttung 4631 Abfälle, Abfallstücke von Eisen- und Stahlblechen, -platten, Platinen, Formstahl, Abfalleisenspäne, Walztafelabfallenden, sämtlich nicht zur Verhüttung X A 18) 4632 Eisen- und Stahlschrott, nicht zur Verhüttung, z. B. Achsen, Eisenmasse und Stahlmasse, Radreifen, -sätze, Räder, Schienen, Schwellen, Stahlstücke aus Abwrackarbeiten, Wellen aus Stahl X A 18) 465 Eisenschlacken und -aschen zur Verhüttung 4650 Hammerschlag, Walzschlacken, Walzsinter, Eisenschlacken, nicht spezifiziert X X S 466 Hochofenstaub 4660 Flugstaub, Gichtstaub, Hochofenstaub X X S 467 Schwefelkiesabbrände 4670 Eisenpyrit, geröstet, Pyritabbrände, Schwefelkiesabbrände, Schwefelkies, geröstet X X S Bemerkungen: 4) Als Alternative zu "S" ist ein Aufspritzen auf Lagerhaltung möglich, sofern nationale Bestimmungen dies nicht verbieten. Ist das Aufspritzen auf die Lagerhaltung auf Grund innerstaatlicher Bestimmungen verboten, muss eine Abfuhr des Waschwassers in eine Einrichtung zur unschädlichen Beseitigung des Abwassers erfolgen. 5) S für wasserlösliche Metallsalze obligatorisch; schließt Aufspritzen auf Lagerhaltung aus. 15) wenn Abfälle und Schrott: A, sonst B 18) Alternativ ist für den Fall, dass auf eine Reinigung in Verbindung mit dem geforderten Entladungsstandard verzichtet werden soll, auch ein Aufspritzen auf Lagerhaltung möglich. Stand: 01. Januar 2018

Presse und Öffentlichkeitsarbeit Pressemitteilungen: „Klimaschutz ist Küstenschutz“

„Klimaschutz ist Küstenschutz“, sagt Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel und fordert deshalb größere Anstrengungen auf nationaler und internationaler Ebene gegen die globale Erderwärmung. Auch mit Blick auf die neuesten Prognosen des Weltklimarates der Vereinten Nationen (IPCC, Intergovernmental Panel on Climate Change) betonte der Minister: „Eine globale Erwärmung und ein daraus resultierender beschleunigter Anstieg des Meeresspiegels werden unstrittig kommen. Wir müssen den Klimawandel ernst nehmen.“ Die Verfasser des UN-Klimaberichts prognostizieren, dass der Meeresspiegel in den kommenden 100 Jahren um bis zu 98 cm ansteigen kann, wobei eine regionale Differenzierung noch fehlt. Wenzel stellte am Mittwoch in Norden den Jahresbericht des NLWKN vor – das Thema Klimawandel und Küstenschutz nahm dabei breiten Raum ein. Der Klimawandel und seine Folgewirkungen – nämlich der beschleunigte Meeresspiegelanstieg und höhere Sturmfluten – werde den Insel- und Küstenschutz vor erhebliche Herausforderungen stellen, da die Deiche und Deckwerke immer stärker beansprucht werden. Eine Untersuchung der Forschungsstelle Küste im NLWKN habe bestätigt, dass die Kleiqualität und der Verdichtungsgrad maßgebenden Einfluss auf die Deichsicherheit haben. „Deiche mit einer tatsächlich guten Kleiabdeckung können bei schweren Sturmfluten auch einen höheren Überlauf der Wellen als bisher zugelassen unbeschadet überstehen“, betonte Wenzel. Siegfried Popp, Direktor des NLWKN, ergänzte: „Damit kann ein Teil des prognostizierten Meeresspiegelanstiegs in diesem Jahrhundert kompensiert werden.“ Auch deshalb setzt Niedersachsen beim Deichbau weiter auf Klei: „Das ist auf absehbare Zeit der wichtigste Baustoff“, sagte der Umweltminister. Die bis zu neun Meter hohen Deiche in Niedersachsen werden in der Regel als Sandkerndeiche mit einer Kleiabdeckung hergestellt; dabei werden für einen Kilometer Deich bis zu 120.000 Kubikmeter Klei benötigt. Als Klei wird ein Marschenboden bezeichnet, der aus einem Gemisch von Ton, Schluff und Sand mit organischen Anteilen besteht. In enger Abstimmung mit dem für die Raumordnung zuständigen Landwirtschaftsministerium sollen potenzielle Kleigewinnungsgebiete raumordnerisch gesichert werden. Das Ziel, Flächen für zukünftige Deichbaumaßnahmen zu sichern, auf denen deichbaufähiger Klei zur Verfügung steht, wurde in die Fortschreibung des Landesraumordnungsprogramms Niedersachsen aufgenommen. Konkrete Flächenfestlegungen gibt es jedoch im Moment noch nicht. Bei der Auswahl der Kleigewinnungsgebiete werde das Einvernehmen mit dem Naturschutz gesucht, so Wenzel. „Alternativen zum Klei gibt es kaum“, ergänzte Popp. Der in den Niederlanden weit verbreitete schwarze Deich mit einer Deckschicht aus Asphalt sei aktuell wegen der technischen, der touristischen und insbesondere der naturschutzfachlichen Nachteile keine gewünschte Alternative. Überlegungen zu Ersatzstoffen für Klei gibt es durchaus: Diskutiert wurde im NLWKN zum Beispiel die Verwendung von Flugasche und anderen Kraftwerksrückständen, Hafenschlick, Rotschlamm aus der Aluminiumproduktion, Waschbergen aus der Steinkohlegewinnung und Abraumböden aller Arten aus großen Baumaßnahmen. „Aus unserer Sicht kommen diese Baustoffe nicht in Frage, weil sie hinsichtlich Eignung und Schadstoffbelastung unserer strengen Qualitätssicherung nicht standhalten“, sagte Popp. Dass Niedersachsen trotz aller Anstrengungen für den Klimaschutz im Küstenschutz nicht nachlassen darf, steht für den Minister außer Zweifel. „Die Nikolausfluten haben uns eindrucksvoll bewiesen, dass die Natur unberechenbar ist.“ Das Orkantief „Xaver“ zog Anfang Dezember 2013 langsam von West nach Ost über die Nordsee und führte zu einer ungewöhnlichen Kette von vier Sturmfluten, wobei die in der Nacht zum Nikolaustag hinsichtlich der eingetretenen Wasserstände zu einer der schwersten Sturmfluten der vergangenen einhundert Jahre an der niedersächsischen Küste zählt. Trotzdem gab es auf dem Festland kaum Schäden: „Unsere Küstenschutzstrategie funktioniert“, betonten Wenzel und Popp. Für den Küstenschutz in Niedersachsen stehen in diesem Jahr 69 Millionen Euro bereit. Knapp zehn Millionen Euro sind für den Schutz der ostfriesischen Inseln vorgesehen. Auf Juist, Spiekeroog und Wangerooge hatte der Orkan schwere Schäden an den Dünen verursacht, die beschädigten Dünen werden im Laufe des Sommers wieder aufgeschüttet und bepflanzt. Der Klimawandel hat auch Auswirkungen auf den Hochwasserschutz: „Starkregen und Ex-tremwetter werden immer häufiger registriert“, sagte Wenzel. Deshalb unterstützt das Umweltministerium die für den Hochwasserschutz zuständigen Kommunen und Deichverbände in diesem Jahr mit mehr als 16 Millionen Euro bei der Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen. Im Fokus von Umweltministerium und NLWKN steht der Hochwasserschutz für die Menschen, die an der Elbe leben. Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben ein deutliches Ansteigen der Wasserstände in der Elbe gezeigt. Da sowohl Niedersachsen als auch Mecklenburg-Vorpommern gleichermaßen davon betroffen sind, soll in einem gemeinsam zu erstellenden Rahmenplan zur Verbesserung des Hochwasserabflusses in der unteren Mittelelbe bis Mitte 2015 dargestellt werden, welchen Beitrag abflussverbessernde Maßnahmen wie die Reduzierung des Bewuchses, das Abgraben von Sedimenten, die Anlage von Flutrinnen, der Anschluss von Altarmen, Deichrückverlegungen und Überlaufpolder zur Absenkung der Wasserstände in der unteren Mittelelbe leisten können. Gleichzeitig wird der Hochwasserschutz an der Elbe verbessert. Im Landkreis Lüchow-Dannenberg beginnen derzeit die Planungen für einen baulichen Hochwasserschutz für Neu Darchau und Vietze. Zudem wird jetzt der letzte Bauabschnitt im Bereich Gartow begonnen. Jahresbericht 2013 im Internet: http://www.nlwkn.niedersachsen.de/aktuelles/jahresberichte/46059.html

Waldzustandsbericht 2012 Aeikens: Stabiler Gesundheitszustand der Wälder, aber Obacht bei Schadinsekten

Magdeburg. Das massenhafte Auftreten von Schadinsekten bereitet den Förstern derzeit in Sachsen-Anhalt die meisten Sorgen. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens sagte in Magdeburg am Montag bei der Vorstellung des Waldzustandsberichtes 2012, allein in diesem Jahr mussten mehr als 8.200 Hektar Eichen- und Kiefernwälder aus der Luft behandelt werden. 2011 waren es 3.500 Hektar. Aeikens: ?Die Bekämpfungsmaßnahmen waren wirkungsvoll. Aber wir stellen uns schon jetzt darauf ein, auch im kommenden Jahr Insektizide einsetzen zu müssen. Es zeigen sich erste Anzeichen, dass der Kieferspinner im Nordosten Sachsen-Anhalts im kommenden Jahr ins Visier genommen werden muss.?   Aeikens sagte,  es werde immer wichtiger, die Entwicklung der Schadinsekten intensiv zu verfolgen. Aeikens: ?Die Zusammenarbeit des Landeszentrums Wald und der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt im Waldschutzmeldeportal hat sich bewährt. Doch um effektiver und schneller auf Schadinsektenbefall reagieren zu können, müssen wir das Monitoring ausbauen. Das Landeszentrum Wald erstellt derzeit ein Konzept, wie alle Waldbesitzer in das Monitoring und das Melden von Schäden eingebunden werden können.?   Im Durchschnitt zeigten die Untersuchungen der Baumkronen einen stabilen Gesundheitszustand des Waldes in Sachsen-Anhalt. Im Vergleich mit den Vorjahren gebe es kaum Veränderungen. Betrachte man allerdings gezielt einzelne Baumarten, zeige sich ein differenziertes Bild, so der Minister.   Bei der Eiche liegt der Anteil starker Schäden höher als bei anderen Baumarten. Vor allem die älteren Eichen erlitten im Beobachtungszeitraum 2011/12  einen Erkrankungsschub. Ursache sind in erster Linie das Zusammenspiel von Witterungsextremen und Schadinsekten, wodurch die Wasserversorgung der Bäume gestört wird. Der starke Befall durch Eichenprozessionsspinner und Frostspanner hat 2012 die chemische Bekämpfung der Schädlinge aus der Luft notwendig gemacht. Zusätzlich belastend wirkte sich im Sommer 2012 das Auftreten des Eichenmehltaus aus. Aeikens: ?Die Eiche bleibt auch in den kommenden Jahren unser anfälligster Patient.?   Die forstwirtschaftlich wichtigste Baumart des Landes, die Kiefer, zeigt sich dagegen in einem guten Zustand.  Seit Mitte der 90er Jahre ist die Kiefer unter den Hauptbaumarten die Art mit den niedrigsten Kronenverlichtungswerten. Trotzdem bleibt sie im Fokus der Forscher von der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt in Göttingen, die Sachsen-Anhalts Wälder wissenschaftlich betreut und auch den Waldzustandsbericht erstellt. Vor allem im Nordosten des Landes und im Bereich Letzlingen (Altmarkkreis Salzwedel) machen Nonne und Kiefernspinner den Kiefern zu schaffen. Durch Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmittel aus der Luft konnte eine Ausbreitung der Befallsherde eingedämmt werden.   Besonderes Augenmerk legen die Fachleute der Versuchsanstalt auch auf den Zustand der Waldböden. Obwohl die Stoffeinträge  - Flugasche, Schwefel, Schmermetalle - in den vergangenen 20 Jahren deutlich zurückgegangen sind, liegt die aktuelle Säurebelastung der Böden immer noch über den natürlichen Fähigkeiten des Waldes, dies ausgleichen zu können. Aktuell tragen vor allem Stickstoffimmissionen zur Versauerung der Böden bei. Aeikens: ?Insgesamt ist der Zustand der obersten Bodenschicht stabil. Hier zeigen die Stilllegung alter Industrie, der Einsatz moderner Filtertechnik, Waldumbau und Waldkalkung durchaus Erfolge. Aber wir stellen eine zunehmende Versauerung tieferer Bodenschichten fest. An vielen Standorten werden wir auch weiterhin durch Kalkungen gegen die Versauerung arbeiten müssen.?   Der Waldzustandsbericht 2012 kann im Internet unter www.mlu.sachsen-anhalt.de nachgelesen werden. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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