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Wasserbuch Hamburg

Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.

Vielfalt in Geest und Moor - Landschaft im Wandel der Zeiten im Hotspot 23, Teilvorhaben: Evaluation

Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Gewässerausbaumaßnahme am Hasselbach in Stolberg-Zweifall zur Entnahme und Ableitung eines Teilabflusses zur Wehebachtalsperre

Mit dem Projekt Weheüberleitung soll durch den Bau eines 5 km langen Stollens das bisher nicht für die Trinkwassergewinnung genutzte Einzugsgebiet des Hasselbaches an die Wehebachtalsperre angeschlossen werden und so zusätzliches Rohwasser für die Trinkwasserversorgung bereitgestellt werden. Zusätzlich soll mit dem Stollen der Hochwasserschutz für die Unterlieger Ortslage Zweifall, Stadt Stolberg und Stadt Eschweiler durch Ableitung von höheren Abflüssen des Hasselbaches in die Wehebachtalsperre deutlich verbessert werden. Der Wasserüberleitungsstollen soll außerhalb der Ortslage von Zweifall beginnen und zur Stauwurzel der Wehebachtalsperre führen. Dazu ist im Hasselbach der Bau eines Querbauwerks mit Entnahmebauwerk u geplant. Das Wasser soll nur bei ausreichender Wasserführung des Hasselbachs entnommen werden, sodass die ökologische Durchgängigkeit des Hasselbachs gewährleistet ist. Das entnommene Wasser fließt der Talsperre im Freigefälle, also ohne den Einsatz von Pumpen, zu. Das Bauwerk soll mit minimalem Eingriff in den Naturraum errichtet und betrieben werden.

Verbessrung der Gewässerstruktur des Riedbaches oberhalb der Riedmühle in Benningen bei Fl.Nr. 362 der Gemarkung Benningen durch die Gemeinde Benningen

Die Gemeinde Benningen beantragte mit Unterlagen vom 01.12.2026 die Erteilung einer was-serrechtlichen Plangenehmigung für den ökologischen Ausbau des Riedbachs im Bereich des FFH-Gebietes „Benninger Ried“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 365/9 der Gemarkung Benningen (im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 362 der Gemarkung Benningen. Es sollen Buhnen in den Ried-bach eingebaut werden, um das breite strukturarme Gewässerbett einzuengen, die Gewäs-serstruktur zu verbessern und variierende Strömungsbereich zu schaffen. Ferner sollen dadurch Feinsedimente künftig besser abtransportiert werden, was der ständigen Verschlammung des Gewässerlaufs entgegenwirken soll. Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf die Herstellung, die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung von Gewässern oder ihrer Ufer (Gewässerausbau) der Planfeststellung/Plangenehmigung durch die zuständige Behörde.

Rheinlachs-Wiedereinsetzungsaktion Basel

Aufzucht (Ausbruetung) beaeugter schwedischer Lachseier. - in der Fischzuchtanstalt Klingental Basel - in den Soemmerlingsbach-Gewaessern Langenerlen (Wiese) - Markierung der Aussetzungsbereiten Laechslinge - Kontrollen der Laichplaetze in der Wiese - Kontrolle des Lachsaufstiegs im Rhein (Verwendung von Mikrosonden) - Entwicklung von 'Starterfutter' Lachsfutter fuer Soemmerling - Kooperation mit franzoesischen und deutschen fischereiwissenschaftlichen Stellen - Ausbau der Aufzuchtgewaesser - Dauerkontrolle der Rheinwasserqualitaet - Versuchsbeginn 1982 - Lachsaussetzung in den Rhein Sommer 1984 - Erste Aufstiegserwartungen markierter Lachse 1986/87.

Wasserschutzgebiete 2006

Der Trinkwasserbedarf Berlins wird aus dem Grundwasser gedeckt. Die Berliner Wasser Betriebe (BWB) gewährleisten die Trinkwasserversorgung der Stadt. Das geförderte Wasser wird teilweise als Uferfiltrat (Wasser der oberirdischen Gewässer, das nach der Bodenpassage durch die Brunnen in Ufernähe gefördert wird) gewonnen. Zum Teil wird Oberflächenwasser in Grundwasseranreicherungsanlagen künstlich versickert und danach als Grundwasser entnommen. Neben den Berliner Wasser Betrieben bestehen noch eine Anzahl kleinerer Förderanlagen, sog. Eigenwasserversorgungsanlagen , die für private, meist industrielle Zwecke oder für öffentliche Einrichtungen Grundwasser fördern. Nach der Vereinigung Berlins 1990 nahm die Bautätigkeit erheblich zu. Während der Baumaßnahmen können Grundwasserhaltungen durchgeführt werden, bei denen ebenfalls Grundwasser entnommen wird. Dies geschieht je nach Bautätigkeit an unterschiedlichen Standorten und in schwankenden Mengen. Besonders tiefe bzw. große Baumaßnahmen werden meistens in der grundwasserschonenden Trogbauweise durchgeführt, bei der nur geringe Restwassermengen gefördert werden müssen. Fördermengen Die Grundwasseroberfläche, die in Berlin seit über hundert Jahren durch die Trinkwasserförderung abgesenkt wurde, befand sich im Mai 2005 wie auch in den letzten Jahren im Vergleich zum Jahr 1989 auf einem relativ hohen Niveau. Grund dafür ist die verringerte Rohwasserentnahme der Berliner Wasserbetriebe. Fünf kleinere Berliner Wasserwerke (Altglienicke, Friedrichsfelde, Köpenick, Riemeisterfenn und Buch) wurden in den Jahren von 1991 bis 1997 stillgelegt. Seit September 2001 wurde zusätzlich die Trinkwasserproduktion der beiden Wasserwerke Johannisthal und Jungfernheide vorübergehend eingestellt, bei letzterem auch die künstliche Grundwasseranreicherung. Im Rahmen des Grundwassermanagements der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird an beiden Standorten jedoch weiterhin Grundwasser gefördert, um die erfolgreiche Durchführung lokaler Altlastensanierungen nicht zu gefährden. Die Gesamtförderung der Wasserwerke zu Trinkwasserzwecken sank innerhalb von 16 Jahren in Berlin um über 40 %: 1989 wurden 378 Millionen m 3 , im Jahr 2002 dagegen nur noch 219 Millionen m 3 gefördert. Im Jahr 2003 stieg die Förderung aufgrund des sehr trockenen Sommers auf 226 Mio. m 3 wieder leicht an, um dann 2005 weiter auf 212 Mio. m 3 abzusinken. Die Neustrukturierung der Grundwassernutzung nach 1990 führte zu einer wesentlichen Veränderung des Grundwasserregimes in Berlin. Im Westteil der Stadt ging der Trinkwasserverbrauch um 27 Prozent, im Ostteil sogar um 62 Prozent zurück. Die Folge war ein Anstieg der Grundwasseroberfläche insgesamt, ein besonders starker aber im südöstlichen Teil Berlins, im Bereich der Förderbrunnen der Wasserwerke. In weiten Teilen des Urstromtales stiegen die Grundwasserstände um 0,5 bis 1 m, in der Nähe der Wasserwerke bis zu 3 m. Für die Trinkwasserversorgung benötigen die Berliner Wasser Betriebe von ehemals sechzehn Wasserwerken in den 90er Jahren noch neun Wasserwerke. Um das Risiko einer Verunreinigungen des Grundwassers zu vermindern, liegen die Brunnen in Wasserschutzgebieten, in denen bestimmte Nutzungen verboten sind. Gesetzliche Grundlagen Als einheitliche Vorgabe für die Ländergesetzgebung hat der Bund als Rahmenvorschrift das "Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlassen. §19 WHG bildet dabei die Ermächtigungsgrundlage für die Länder, Wasserschutzgebiete festzulegen. § 19 Wasserschutzgebiete (1) Soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiliger Einwirkung zu schützen oder das Grundwasser anzureichern oder das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und den Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge – oder Pflanzenbehandlungsmitteln in Gewässer zu verhüten, können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden. (2) In den Wasserschutzgebieten können bestimmte Handlungen verboten oder für nur beschränkt zulässig erklärt werden und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen verpflichtet werden. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Beobachtung des Gewässers und des Bodens. Die anderen Bestimmungen des Bundes haben nur indirekte Auswirkungen auf die Festsetzung. Zu nennen sind hier das “Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwässer in Gewässer (Abwasserabgabengesetz – AbwAG)” und die “Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe” (Trinkwasserverordnung -TrinkWV). Die mit dem Begriff Berliner Wasserrecht zusammengefassten Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften bilden als Landesrecht in Ausfüllung der Vorgaben des Bundes die Grundlage für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten (WSG). Im Zusammenhang mit der im Jahr 2000 durchgeführten Teilprivatisierung der Berliner Wasser Betriebe (BWB) wurde im neu im Berliner Wassergesetz -BWG eingefügten § 37 a festgelegt, dass das für die öffentliche Wasserversorgung Berlins erforderliche Wasser im Gebiet des Landes Berlin zu gewinnen ist. Für die Art der Festlegung von WSG stehen die Ausführungen von § 22 Wasserschutzgebiete zu Verfügung (1) Wasserschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung des Senats festgelegt. In der Verordnung sind die Schutzbestimmungen zu bezeichnen. Es können Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen festgelegt werden. (…) (2) Bei der Aufstellung der Wasserschutzgebiete sollen die Behörden und Stellen beteiligt werden, die Träger öffentlicher Belange sind. (3) Der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets geht ein Anhörungsverfahren voraus. Die beabsichtigte Festsetzung ist im Amtsblatt für Berlin bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass Pläne (Zeichnungen, Nachweisungen und Beschreibungen), aus denen sich der Umfang des Wasserschutzgebiets und die Einteilung der Zonen ergeben, und die beabsichtigten Schutzbestimmungen während eines Monats ausliegen und Einwendungen gegen die beabsichtigte Maßnahme spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist … erhoben werden können. (…) Darüber hinaus regelt das Gesetz die Einteilung der oberirdischen Gewässer, die Eigentumsverhältnisse, die Benutzung der Gewässer und die behördliche Zuständigkeit, ferner die Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer sowie der Zulassung der Errichtung von Anlagen an und im Gewässer. Wasserschutzgebiete Das Berliner Wassergesetz unterscheidet noch zwei rechtliche Qualitäten für die Definition von Schutzgebieten: Für im Westteil der Stadt gelegene Wasserschutzgebiete die noch nicht durch Rechtsverordnung ausgewiesen sind, gilt laut §22 Abs. 5 die "Anordnung über die hygienische Überwachung der Berliner Wasserwerke und die Bildung von Schutzzonen" vom 08.10.1946 (sog. 46er Alliierte Anordnung). Diese Anordnung weist jetzt nur noch folgende Schutzzone aus: Wasserwerk Riemeisterfenn Nach § 22 Abs.1 des BWG wurden für alle anderen Wasserschutzgebiete von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entsprechende Rechtsverordnungen erlassen: Die Berliner Wasserbetriebe betreiben nach der 2001 vorgenommenen Schließung der Wasserwerke Johannisthal und Jungfernheide noch neun Wasserwerke, deren Einzugsgebiete nach den folgenden Verordnungen geschützt sind: Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Kladow (Wasserschutzgebietsverordnung Kladow) vom 07.01.1975 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Tiefwerder (Wasserschutzgebietsverordnung Tiefwerder) vom 01.09.1978 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Beelitzhof (Wasserschutzgebietsverordnung Beelitzhof) vom 13.11.1987 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Jungfernheide (Wasserschutzgebietsverordnung Jungfernheide) vom 31.08.1995 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Tegel (Wasserschutzgebietsverordnung Tegel) vom 31.08.1995 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Buch (Wasserschutzgebietsverordnung Buch) vom 31.08.1999 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Friedrichshagen (Wasserschutzgebietsverordnung Friedrichshagen) vom 31.08.1999 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für die Wasserwerke Johannisthal und Altglienicke (Wasserschutzgebietsverordnung Johannisthal / Altglienicke) vom 31.08.1999 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für die Wasserwerke Wuhlheide und Kaulsdorf (Wasserschutzgebietsverordnung Wuhlheide / Kaulsdorf) vom 11.10.1999 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Erkner (Wasserschutzgebietsverordnung Erkner) vom 12.10.2000 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Staaken (Wasserschutzgebietsverordnung Staaken) vom 16.10.2001 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Eichwalde (Wasserschutzgebietsverordnung Eichwalde) vom 16.10.2001 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Spandau (Wasserschutzgebietsverordnung Eichwalde) vom 22.06.2005 *Nr. der Wasserschutzgebiete gemäß Aktenplan des Referats VIII E der SenStadt Kriterien für die Abgrenzung von Wasserschutzgebieten Wasserschutzgebietsabgrenzungen werden in Anlehnung an die technischen Empfehlungen der DVGW (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser / Dt. Verein von Gas- und Wasserfachmännern) erarbeitet. Um dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit zwischen Entfernung von der Entnahmestelle und den Verbotsanordnungen Rechnung zu tragen, werden Zonen ausgewiesen. Zu den Trinkwasserbrunnen hin werden Zonen mit stärkeren Verboten belegt, um dem gesteigerten Schutzinteresse von Grundwasser Rechnung zu tragen. Für die einzelnen WSG wurden aufgrund der heterogenen Rechtslage unterschiedliche Kriterien für die Abgrenzung herangezogen (Hydrologie, Geologie, örtliche Gegebenheiten, Besiedlung). 46er Alliierte Anordnung Wasserschutzzonen nach § 4 der Magistratsanordnung vom 08.10.1946 sind festgesetzte Gebiete mit bestimmten Nutzungseinschränkungen. Dieser Verordnung ging ein entsprechender Befehl der Alliierten Kommandantur voraus, der in der ganzen Stadt galt. Die Schutzzonen sind in eine engere, im 100 m-Radius (Zone II) um die Brunnen und eine weitere Schutzzone, im 500 m-Radius (Zone III) gegliedert. Der Fassungsbereich (Zone I) wird in Anlehnung an die Wasserschutzgebietsverordnung durch einen Radius von 10 m um die Brunnen definiert. Bei Galerien werden die Gebiete verbunden. Für das Wasserwerk Spandau, das zur Zeit noch durch die Anordnung geschützt ist, wird in den kommenden Jahren eine Wasserschutzgebietsverordnung nach dem Berliner Wassergesetz erarbeitet, die die Anordnung ersetzen wird. Wasserschutzgebietsverordnung Die bis dato erlassenen Rechtsverordnungen gliedern sich in zwei Gruppen. In den älteren Rechtsverordnungen ist die Differenzierung der weiteren Schutzzone III nicht vorgenommen worden (Beelitzhof, Kladow, Tiefwerder (zwischen 1975 und 1987 erlassen)). Ab 1988 wird die Schutzzone III in IIIa und IIIb gegliedert. Für die neuen Rechtsverordnungen wird als Bemessungsgrundlage prinzipiell das Isochronenkonzept (vgl. Abb. 3) eingesetzt. Die Grundwasserisochronen (Linien gleicher Fließzeiten) werden zur Festlegung der Schutzzonen II, IIIa und IIIb herangezogen. Größe und Form der Schutzzonen werden rein hydraulisch über Fließzeiten des Grundwassers zur Entnahmestelle begründet. Um eine eindeutige Festlegung zu ermöglichen, folgt die tatsächliche Abgrenzung vorhandenen Grundstücks oder Flurstücksgrenzen oder klar erkennbaren Geländemarkierungen. Fließzeiten zur Entnahmestelle für die Ausweisung der Schutzzonengrenzen: Schutzzone II: 50 Tage Schutzzone IIIa: 500 Tage Schutzzone IIIb: 2.500-3.500 Tage Ausnahme bildet die Zone I, die durch einen Radius von 10 m um den Brunnen – bei Galerien um die Brunnenachse – definiert ist (WSG Buch 20 m im Radius). Der Festlegung der Isochronen und damit der Schutzgebietsgrenzen gehen hydrogeologische Untersuchungen für das entsprechende Gebiet voraus, aus denen ein regionales Grundwasserströmungsmodell entwickelt wird. Ziel dieses Konzeptes ist es, im Fall einer Kontamination des Bodens bzw. des Grundwassers ausreichend Zeit für die Schadensbekämpfung zur Verfügung zu haben. Im Rahmen der Neufassung der Wasserschutzgebietsverordnungen nach dem Isochronenkonzept wurde auch eine Ergänzung und Erweiterung der Nutzungseinschränkungen innerhalb der Schutzgebiete vorgenommen.

Neubau eines Rechenbauwerks am Einlauf der Fachbachverrohrung in Fachbach

Die Ortsgemeinde Fachbach beantragt in ihrer Gemarkung für den Gewässerausbau des Fachbachs, Gewässer III. Ordnung, Flur 1, Flurstück 182/1 (Gewässerparzelle), 204/3, 204/5 (Ufergrundstücke), den Neubau eines größeren Einlaufrechenbauwerkes, welches Anstelle des bisherigen Rechenbauwerk errichtet werden soll. Dafür werden Rückbauarbeiten des alten Rechenbauwerkes, sowie Teilen der anliegenden Trockensteinmauer auf einer Länge von 11 m durchgeführt. Da die derzeitig an das Bauwerk anschließende Trockensteinmauer stark sanierungsbedürftig ist und das geplante neue Rechenbauwerk nicht tragen kann, soll diese auf einer Länge von 11 m entfernt werden und anstelle der abgängigen Ufermauern ein Betonbauwerk errichtet werden. Der Fachbach ist ab der Einleitungsstelle im Bereich des Sportplatzes über eine Strecke von etwa 1 km in der Ortslage verrohrt. Der Neubau des Rechenbauwerks in veränderter Bauweise mit einem deutlich größer dimensionierten, räumlichen Rechen wird Teil des bereits derzeit verrohrten Gewässers. Hierzu wird zusätzlich eine 3 m lange Winkelstützmauer zur Hangsicherung am linken Ufer errichtet. Die geplante Maßnahme stellt eine wesentliche Umgestaltung des Gewässers dar. Die Maßnahme soll zum Schutz vor Überflutungen, verursacht durch Schwemmholz- und Geschiebeabtrieb beitragen, welche das Rechenbauwerk in der Vergangenheit aufgrund seiner Bauweise schnell zugesetzt haben. Hinweis: Es besteht eine gültige Plangenehmigung vom 24.02.2022 (6/61-1-WR.-Nr.: 7962/2020) für eine andere Ausführungsweise des Vorhabens, an welcher jedoch nicht festgehalten werden soll.

Hochwasserschutz an der Ulster für die Ortslagen Räsa und Unterbreizbach

Das geplante Vorhaben umfasst den Gewässerausbau der Ulster für ein Bemessungshochwasser BHQ 218 m³/s für den Fluss-km 4+276 bis Fluss-km 7+350 in der Gemeinde Unterbreizbach. Der Schutz der Gemarkungen Pferdsdorf, Räsa und Unterbreizbach wird mit folgenden Maßnahmen erzielt: - Rückbau von Deichen, - Errichtung von Hochwasserschutzanlagen, - Umsetzung von Strukturmaßnahmen.

LSG Uchte-Tangerquellen und Waldgebiete nördlich Uchtspringe Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Das Landschaftsschutzgebiet liegt am Nordrand der Colbitz-Letzlinger Heide zwischen den Orten Uchtspringe im Südwesten, Lüderitz im Osten und Nahrstedt im Norden. Es erstreckt sich über Länge von 14 km in nordwest-südöstlicher Richtung und zirka 7 km Breite südwest-nordöstlich. Es gehört zu den Landschaftseinheiten Östliche Altmarkplatten, Altmarkheiden und Tangergebiet. Das LSG umfaßt einen reich gegliederten Landschaftsausschnitt am Nordostrand der Altmarkheiden. Den westlichen Teil bildet ein geschlossenes Waldgebiet von zirka 1300 ha Fläche. Es wird vorwiegend von Kiefern bestockt. Weitere etwa 330 ha Waldflächen verteilen sich als Streuflächen in der offenen Landschaft des östlichen Teiles des Schutzgebietes. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen werden zu 70 % als Ackerland genutzt, 15 % sind Grünland und 3 % dienen der Obst- und Gemüseerzeugung. Hauptkultur des Ackerlandes ist Getreide, gefolgt von Kartoffeln und in geringem Umfang auch Zuckerrüben. In den letzten Jahren wird auch zunehmend Raps angebaut. Sehr charakteristisch ist der Quellenreichtum am Heiderand, wo die in der Heide versickernden Niederschläge zutage treten. Nördlich von Uchtspringe erstreckt sich in einer hügeligen Endmoränenlandschaft ein großflächiges und gewässerarmes Kiefernwaldgebiet. Mit über 80 % der Bestockung dominiert die Wald-Kiefer, Eichen (7%), Fichten (4 %), Lärchen (3 %), Rot-Buchen (1%) und sonstige Laubhölzer (3 %) treten zurück. Die Fuchsberge mit 69 m über NN und der Kümmelberg mit 111 m über NN stellen als höchste Erhebungen gute Aussichtspunkte dar. Das Quellgebiet und die Niederung der Uchte zeichnen sich durch einen vielfältigen und landschaftlich reizvollen Wechsel von Grünland, Eichen- und kleinen Nadelholzforsten, Erlen-Eschenwäldern, kleinen Erlenbrüchen sowie Erlenreihen aus. Die Niederung des Tangers wird besonders von weiten Grünländern und im westlichsten Teil auch von Ackerflächen gekennzeichnet. Einzelne Eichen-Hainbuchenwälder, kleine Erlenbrüche, Erlenreihen, Hecken und Alleen gliedern die Landschaft. Östlich der Uchte und nördlich und südlich des Tangers dehnen sich ackerbaulich genutzte Grundmoränenplatten aus, die in Teilbereichen, so zwischen Vinzelberg und Wittenmoor, von Alleen, kleinen Eichen- und Nadelwaldkomplexen, aufgelassenen Kiesgruben und kleinen Teichen gegliedert werden. Andernorts ist die Ackerlandschaft der Grundmoränenplatten relativ strukturarm und bedarf einer landschaftlichen Aufwertung. Eine naturgeschichtliche Besonderheit innerhalb des LSG stellt das 6,25 ha große Naturschutzgebiet „Fenn“ dar. Es liegt innerhalb der Ortslage Wittenmoor und hat sich durch Vertorfung in einem 16 m tiefen Erdfall gebildet. Hinter einer randlichen, wassergefüllten Rinne ist das Moor teilweise bewaldet und weist im Kern offene Hochmoorvegetation auf. Zeugnisse einer jungsteinzeitlichen Besiedlung im LSG sind spärlich. Sie befinden sich entlang der Uchte sowie zwischen Vinzelburg und Lüderitz. Kulturell nachweisbar sind die Kugelamphorenkultur, die Schönfelderkultur und die Einzelgrabkultur. Im Laufe der Bronzezeit nahm die Besiedlung deutlich zu, wobei sich Siedlungskammern zwischen Windberge und Wittenmoor, Vinzelburg und Käthen sowie zwischen Seethen und Uchtspringe herausbildeten. Das Siedlungsbild läßt sich dabei derzeit fast ausschließlich über Bestattungsplätze wie Brandgräberfelder und Grabhügel rekonstruieren. Die Grabhügelfelder, weitere befinden sich in der Staatser Bauernheide, haben sich vor allem durch die Aufforstung zu Beginn des 19. Jahrhunderts erhalten. Die Häufigkeit von 20 % Bronzebeigaben in einem Gräberfeld bei Volgfelde deutet auf einen bescheidenen Wohlstand der ansässigen Bevölkerung hin. In der Eisenzeit nahm die Siedlungsdichte wieder ab und beschränkte sich nun weitgehend auf den Raum Vinzelburg und Volgfelde, wo vereinzelt auch Kontinuität nachweisbar ist, während die Siedlungen südlich von Seethen aufgegeben und weiter westlich neu gegründet wurden. Zur römischen Kaiserzeit dünnte die Besiedlung in Vinzelburg und Seethen aus. Bei Lotsche kam ein bedeutendes Gräberfeld zum Vorschein. Im Bereich der Altmarkheiden kam es im Zuge der deutschen Ostkolonisation des Mittelalters zu einer intensiven Rodungsphase. Innerhalb der großflächigen Wälder entstanden Ansiedlungen und Ackerflächen wachsender Ausdehnung. Die Gründung des Ortes Deetz ist für das Jahr 1238 beurkundet. Vollenschier wird aus dem Jahre 1251 das erste Mal erwähnt. Im Jahre 1679 wurde das am Nordrand des LSG gelegene Käthen als Landarbeiter- und Tagelöhnersiedlung gegründet. Der Name leitet sich von dem Begriff ”Kate” als Bezeichnung für eine ärmliche Behausung ab. Die Wälder wurden bis in das 18. Jahrhundert zur Waldweide genutzt. Die Weidewirtschaft ließ auch offene, baumfreie Heideflächen entstehen. Mit der Eingliederung des Gebietes nach Preußen im Jahre 1815 begann die geregelte Forstwirtschaft. Ein Großteil der waldfreien Flächen wurde mit schnellwüchsigen Nadelhölzern, vor allem Kiefer, aufgeforstet. Reste der ehemals ausgedehnten Heiden und Trockenrasen sind in dem Waldgebiet nördlich von Uchtspringe am Spitzen Berg, als flächenhaftes Naturdenkmal geschützt und am Breiten Berg sowie bei Windberge am Delberg erhalten. Durch eine geplante Erweiterung des LSG sollen weitere Heideflächen geschützt werden. In den ehemals sumpfigen Niederungen der Uchte und des Tangers wurde durch Gewässerregulierung der Grundwasserstand gesenkt. Die Moorwiesen wurden in artenarme, intensiv genutzte Weiden und Wiesen umgewandelt. Bei Volgfelde wurden zur Urbarmachung nasser Grünländer auch Moordammkulturen angelegt. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges übernahm die sowjetische Armee die großflächigen Militärstandorte bei Staats als Basis für den südlich angrenzenden Truppenübungsplatz Colbitz-Letzlinger Heide. Aufgrund seines landschaftlichen Reizes hat das Gebiet eine zunehmende Bedeutung als Naherholungsgebiet. Aufgrund der guten Erholungseignung kam es auch zur Gründung eines psychiatrischen Krankenhauses in Uchtspringe. Dieses LSG erfaßt zwei Bodenlandschaften - im westlichen Teil die Colbitz-Letzlinger Heide, im mittleren und östlichen Teil die Landschaft der lehmigen Grundmoränenplatten, hier speziell die Stendaler Platten. In dem Bereich des Landschaftsschutzgebietes, das zur Colbitz-Letzlinger Heide gehört, dominieren Braunerde-Podsole und Sand-Podsole, Eisen-, Eisenhumus- und Humuseisen-Podsole. Solche Böden sind Waldstandorte. Man bezeichnet sie als Acker-Braunerde-Podsol, sofern sie landwirtschaftlich genutzt werden. Im Bereich der Stendaler Platte lagern über einer Geschiebemergelplatte sandige bis sandig-lehmige Substrate. Aus diesem Profilaufbau sind Braunerde-Fahlerden aus sandig-lehmigem Geschiebedecksand über Geschiebelehm beziehungsweise Pseudogley-Braunerden und Pseudogley-Fahlerden entstanden. Diese Böden werden überwiegend ackerbaulich genutzt. In den Niederungen des Tanger und anderer Bäche finden sich Gleye aus sandig-lehmigen Substraten, das sind grundwasserbestimmte Lehmsandböden mit Wassermerkmalen ab 0,4 m unter Flur. Auf diesen Standorten ist die Grünlandnutzung dominierend. Das Gebiet ist durch eine große Vielzahl an Quellen gekennzeichnet, in denen das auf den Heidehochflächen im grobkörnigen Substrat versickernde Wasser wieder zutage tritt. Die Tangerquellen entspringen am Nordrand der Colbitz-Letzlinger Heide. Die Quellaustritte stehen in engem Zusammenhang mit den regionalen hydrodynamischen Verhältnissen in der Colbitz-Letzlinger Heide. Ihr Speisungsgebiet befindet sich im Bereich der pleistozänen Hochfläche mit saalekaltzeitlichen Sedimenten. Die Uchteniederung beginnt mit der Quelle der Uchte am Springberg oberhalb des Ortes Uchtspringe. Der Bach durchfließt die Orte Börgitz, Staats und Käthen und verläßt bei Deetz das LSG. Aufgrund des Quellreichtums am Heiderand fließen ihm schon bei Uchtspringe, dann am Keeper und am Schäferwald sowie bei Vinzelberg und Volgfelde weitere Zuflüsse zu. Der Dellgrund bei Vinzelberg bildet die Wasserscheide zur östlich anschließenden Tangerniederung, die durch den Tanger und seine Zuflüsse gekennzeichnet wird. Ein Zufluß entspringt bei Wittenmoor und fließt durch die weite Schmelzwasserrinne der Tangerniederung in südöstliche Richtung. Bei Schleuß floß ursprünglich von Südwesten der Brunkauer Tanger zu, der am Heiderand oberhalb von Brunkau entspringt. Dieser wird heute in Richtung Lüderitz abgeleitet. Das Landschaftsschutzgebiet liegt in dem Übergangsbereich vom subatlantisch getönten Klima der Altmarkheiden zum subkontinental geprägten Klima des Stendaler Raumes. Während die Niederschläge im langjährigen Mittel in den Heiden etwa 560 mm betragen, sinken sie im Bereich Stendal auf etwa 500 mm ab. Die Jahresmitteltemperatur beträgt 8,5°C, die mittlere Julitemperatur 17,5 °C. Die potentiell natürliche Vegetation wird auf armen Podsolen und podsoligen Braunerden der Heide und auf flachgründigen Rankern im Bereich der Dünenstandorte vom Drahtschmielen-Buchenwald gebildet, einer artenarmen Buchenwaldgesellschaft bodensaurer Standorte. Im Waldgebiet nördlich Uchtspringe wäre auf Braunerden und Rosterden der etwas anspruchsvollere Flattergras-Buchenwald verbreitet. Östlich der Endmoräne herrschen auf den Grundmoränenplatten etwas kontinentalere Bedingungen mit Niederschlägen unter 600 mm pro Jahr. Die Dominanz der Rot-Buche ist hier weniger ausgeprägt, und es sind zunehmend Stiel- und Trauben-Eiche sowie Hainbuche beigemengt. In den Niederungen von Uchte und Tanger würde die Rot-Buche bei hoch anstehendem Grundwasser in der potentiell natürlichen Vegetation schließlich fehlen. Auf ärmeren Sand-Gleyen bei Uchtspringe wären Pfeifengras-Eichenwälder und in Bachnähe Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder ausgebildet. Quellige, stark vernäßte Standorte, wie der Schäferwald, tragen in der potentiell natürlichen wie auch in der aktuellen Vegetation Erlenbruchwälder. In der Uchteniederung unterhalb Staats und in der Tangerniederung wären auf basenreicheren Gleyen Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwälder und Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder ausgebildet. Die feuchtesten Standorte würden auch hier Erlenbruchwälder tragen. Die Wälder im Bereich der Endmoräne sind bereits seit dem 18. Jahrhundert in Kiefernforste umgewandelt worden. Naturnahe Wälder wachsen noch kleinflächig in den Niederungen und auf den Grundmoränenplatten. Naturnah strukturierte Eichen-Hainbuchenwälder finden sich zum Beispiel am Westrand von Vollenschier, bei Volgfelde, zwischen Vinzelberg und Wittenmoor, bei Ottersburg und Brunkau. Wertvolle Erlen-Eschenwälder und Erlenbruchwälder gibt es in den Niederungen bei Uchtspringe (Schäferwald), bei Volgfelde, Windberge und an der Quelle des Brunkauer Tangers bei Brunkau. Die ausgedehnten Kiefernforste im Westen des LSG sind relativ arm an Pflanzen- und Tierarten. Eine der wenigen bemerkenswerten Pflanzenarten ist der Keulen-Bärlapp. An einigen Orten sind kleinflächig noch Reste der ehemals ausgedehnten Zwergstrauchheiden und Magerrasen vorhanden. Dies sind vor allem nördlich von Uchtspringe der Spitze Berg und der Breite Berg, südlich Vinzelberg der Polnische Berg, bei Windberge der Dellberg und bei Brunkau der Weinberg. Auf diesen Flächen dominieren Zwergstrauchheiden mit Besenheide oder Magerrasen mit Kuhschelle, Federgras und Astloser Graslilie. Die Grundmoränenplatten werden von Ackerflächen dominiert, auf denen die ehemals reiche Ackerwildkrautflora durch die intensive Landwirtschaft auf wenige Arten reduziert wurde. Im Randbereich der Ortschaften ist die Ackerlandschaft noch relativ vielfältig durch Baumreihen, Alleen und Hecken gegliedert. Das Grünland der Uchte- und Tangerniederung wird überwiegend intensiv genutzt und ist deshalb relativ artenarm. Wertvolles Feuchtgrünland findet sich kleinflächig an der Uchte bei Volgfelde. Es sind Standorte gefährdeter Knabenkräuter. Bei Uchtspringe existiert in der Uchteniederung eine vermoorte Fläche mit einem engen Netz aus Moordammgräben. Die Bereiche der Endmoräne und der Grundmoränenplatten sind arm an Gewässern. Lediglich zwischen Vinzelberg und Wittenmoor sind verschiedene Kleingewässer verstreut, die zum Teil auf Kiesabbau zurückgehen. Die Bäche der Niederungen, Uchte und Tanger, und ihre kleineren Zuflüsse sind überwiegend naturfern ausgebaut, jedoch zu großem Teil von bachbegleitenden Erlenreihen bestanden. Wo die Fließgewässer nicht stark beschattet sind, haben sich Wasservegetation, Röhrichte und Uferstaudenfluren entwickelt. Der Tanger ist in seinem Quellgebiet bei Wittenmoor grabenartig mit Normprofil ausgebaut. In dem Randstreifen stehen nur einzelne Erlen, ansonsten dominieren Brennessel- und Beifußfluren. Im Uferbereich wachsen Uferstaudenfluren mit Sumpf-Weidenröschen, Sumpf-Hornklee, Kohldistel und Pionierfluren mit Glieder-Binse und Dreiteiligem Zweizahn. Die Wasservegetation wird bei unregelmäßiger Wasserführung nur von einzelnen Exemplaren der Aufrechten Berle und der Kleinen Wasserlinse gebildet. Leider erfolgt die landwirtschaftliche Nutzung oft bis unmittelbar an die Uferböschung heran. Weiter bachabwärts ist das Gewässer durch zumindest einseitige, durchgehende Erlenreihen besser geschützt. An der Ostgrenze des LSG bei Schleuß bestehen sogar beidseitig Erlengalerien. Die beständigere Wasserführung erlaubt an nicht vollständig beschatteten Abschnitten die Entwicklung typischer Bachröhrichte mit Aufrechter Berle, Sumpf-Vergißmeinnicht und Brunnenkresse. Zum Teil dominiert in der Wasservegetation auch Flutender Schwaden. Daneben tritt der Wasserstern auf. Die Ufervegetation ist in Teilabschnitten mit Röhrichten aus Ästigem Igelkolben, Breitblättrigem Rohrkolben, Wasser-Schwaden, Rohr-Glanzgras und Schilf entwickelt. Uferstaudenfluren enthalten Sumpf-Schafgarbe, Rauhhaariges Weidenröschen, Geflügelte Braunwurz, Fluß-Ampfer, Wasserdost und andere. An kleineren Abschnitten sind auch Großseggenriede mit der Ufer-Segge entwickelt. Eine der aus botanischer Sicht wertvollsten Flächen innerhalb des LSG stellt das schon seit 1939 geschützte Naturschutzgebiet „Fenn“ dar. Das Kesselmoor enthält im offenem, unbewaldeten Kern eine Scheidenwollgras-Torfmoosgesellschaft (Eriophoro vaginati-Sphagnetum recurvi) mit Gemeiner Moosbeere, Rosmarinheide und Glocken-Heide. Die Torfmoosrasen werden überwiegend von Sphagnum recurvum, daneben von Sph. magellanicum und Sph. papillosum gebildet. Das Kesselmoor ist jedoch überwiegend von Gehölzen bestanden. Zum einen tritt das Scheidenwollgras-Moorbirkengehölz auf, in dem auch die Moorkiefer (Pinus sylvestris var. turfosa) vorkommt. Diese Gesellschaft dominierte vor Beginn der Pflegemaßnahmen auch den heute offenen, zentralen Teil des Moores. Weiter zum Rand hin ist ein Torfmoos-Erlenbruchwald (Sphagno-Alnetum glutinosae) mit den Torfmoosarten Sphagnum recurvum, Sph. palustre, Sph. squarrosum und Sph. cuspidatum entwickelt. Noch weiter außen, im stark durch Mineralbodenwasser beeinflußten Moorteil, ist ein Großseggen-Erlenbruch vorhanden. Typische Arten sind hier Scheinzyper-Segge, Sumpf-Haarstrang, Kappen-Helmkraut und Gelbe Schwertlilie. Ganz außen ist das Moor von einem Ringgraben umgeben, der im Norden breit ausgebildet ist. Durch die Nähe der Wittenmoorer Ansiedlung ist das Wasser recht nährstoffreich. Schilf, Wasser-Schwaden und Fluß-Ampfer treten hier auf. Auf dem Ringgraben des Moores brüten Teichhuhn und Bleßhuhn. Vogelarten der Moorgehölze sind Sumpf- und Weidenmeise. In den ausgedehnten Kiefernforsten des westlichen LSG-Teils sind Ziegenmelker, Sperber, Rotmilan, Wespenbussard, Schwarzspecht, Grünspecht und Wendehals erwähnenswert. In der gegliederten Ackerlandschaft sind beispielsweise Sperbergrasmücke, Wendehals und Raubwürger Brutvögel. Als Charaktervogel kleiner Fließgewässer tritt an der oberen Uchte die Gebirgsstelze auf. Trotz überwiegend intensiver Nutzung ist das Grünland der Uchteniederung zwischen Käthen und Staats Lebensraum des Wiesenpiepers und wird vom Weißstorch zur Nahrungssuche aufgesucht. Brutvorkommen des Weißstorchs finden sich in Staats, Volgfelde, Schleuß und Käthen. Im Randbereich die Niederung gibt es auch Brutvorkommen des Graureihers. Die weite und strukturarme Grünlandniederung bei Käthen hat in den Wintermonaten eine Bedeutung als Gänserastplatz. Im Bereich der Endmoränen wäre der Laubholzanteil durch Umbau der Kiefernforste zu erhöhen. Aus landschaftsästhetischen Gründen sind insbesondere an den Waldrändern und Waldwegen Laubholzgürtel zu entwickeln. Kleinflächige Waldwiesen und die Zwergstrauchheiden sind durch geeignete Pflege zu erhalten. Die Dünenfläche am Breiten Berg sollte als Flächenhaftes Naturdenkmal ausgewiesen werden. In der Landschaft der Grundmoränenplatten werden die vorhandenen Gehölze und Kleingewässer geschützt. Strukturarme Flächen wären durch Anlage zusätzlicher Hecken, Alleen und Feldgehölze ökologisch und landschaftsästhetisch aufzuwerten. Die Magerrasen am Polnischen Berg und am Dellberg sind durch Pflege zu erhalten, der Polnische Berg sollte als Flächenhaftes Naturdenkmal ausgewiesen werden. Für die Niederungen gilt die Erhaltung der Grünlandnutzung zum Schutz des Grundwassers und zur Erhaltung des Landschaftsbildes als vordringliches Entwicklungsziel. Insbesondere die ökologisch wertvollen Feuchtwiesen bei Staats und Volgfelde sollten durch Sicherung des Wasserhaushaltes und extensive Mahdnutzung erhalten werden. Auf feuchten Standorten wäre die Grünlandnutzung generell zu extensivieren. Auch Fließgewässerschonstreifen 10 m beidseitig der Fließgewässer sollten bei Grünlandnutzung unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes extensiv bewirtschaftet werden. Ackerflächen im Schonstreifen wären dazu in Grünland umzuwandeln. Die Fließgewässer sind auch durch zumindest einseitige Anlage durchgehender Gehölzreihen zu schützen. Begradigte Bachabschnitte sollten möglichst durch Anlage eines geschwungenen Laufs sowie wechselnder Profile renaturiert werden. Verrohrungen und Sohlabstürze sollten zur Entwicklung einer ökologischen Durchgängigkeit entfernt werden. In den Niederungen ist die Vielfalt an landschaftsgliedernden Elementen zu erhalten und durch Anlage von Erlenreihen, Kopfbäumen und Solitärbäumen zu verbessern. Die wertvollen Feuchtwälder sind zu schützen. Die Bestände an der Quelle des Brunkauer Tangers und bei Volgfelde sind als Flächenhafte Naturdenkmale zu schützen. Die Parkanlagen bei Vollenschier und Brunkau werden durch Pflege erhalten. Zur Weiterentwicklung der Erholungseignung sollte parallel zum existierenden Abschnitt des Altmark-Radwanderweges eine weitere Radtrasse angelegt werden, die durch die Wälder nördlich Uchtspringe über Volgfelde, Vinzelberg nach Wittenmoor führt und so einen Rundwanderweg innerhalb des LSG ermöglicht. Altmark-Radwanderweg Vom Ausgangspunkt Brunkau geht die Fahrt auf einem Abschnitt des Altmark-Radwanderweges zunächst in nördliche Richtung. Linkerhand liegen die Forste der Colbitzer Heide, rechts liegt hinter Ackerflächen die Grünlandniederung am Tanger. Nach knapp zwei Kilometern erscheint östlich des Weges der Ort Ottersburg, den man rechts liegen läßt. Der Radweg führt weiter nach Norden bis nach Wittenmoor, das nach weiteren zwei Kilometern erreicht wird. Hier stellen das historische Taubenhaus und das Naturschutzgebiet „Fenn“ Sehenswürdigkeiten dar. Von Wittenmoor fährt man auf der bekannten Strecke etwa 500 m in südlich Richtung zurück und biegt dann nach Westen in Richtung Vollenschier ab. Nach etwa einem Kilometer ist der Ort Vollenschier mit dem Schloßpark am westlichen Ortsausgang erreicht. Zwei Kilometer hinter Vollenschier liegt Staats. Auf dem weiteren Weg in Richtung Börgitz passiert man am Übergang über die Uchte die alte Wassermühle mit oberschlächtigem Mühlrad. Von Börgitz aus verläuft der Altmark-Radwanderweg in westliche Richtung durch die Wälder nördlich Uchtspringe weiter nach Gardelegen. Statt dessen kann zur Schließung eines Rundweges der Rückweg auf der mäßig befahrenen Kreisstraße über die Orte Volgfelde, Vinzelberg, Wittenmoor und Schleuß verlaufen. Die Strecke beträgt etwa 20 km. Wanderungen von Uchtspringe Von Uchtspringe aus führt ein Weg in nordwestliche Richtung. Nach knapp zwei Kilometern erreicht man den 111 m über NN hohen Kümmelberg, die höchste Erhebung der Endmoräne zwischen Uchtspringe und Lindstedt. Vom Kümmelberg aus geht es weiter in nördliche Richtung, bis nach gut 2 km Wegstrecke die Siedlung Wilhelmseiche erreicht ist. Über weiter östlich verlaufende Wege geht es zurück nach Uchtspringe. Ausdauernde Wanderer können von Wilhelmseiche weitere zwei Kilometer in nördliche Richtung zum 71 m über NN hohen Fuchsberg gehen. Von hier streicht der Blick in die weite Secantsgrabenniederung im Norden. Vom Fuchsberg aus wählt man Waldwege in südöstliche Richtung zu den beiden Dünenkuppen des Spitzen Berges und des Breiten Berges, wo sich der Wald lichtet und kleinflächige Heiden erhalten sind. Über Waldwege geht der Weg in südliche Richtung zurück nach Uchtspringe. Die Strecke beträgt je nach Variantenwahl 8 bzw. 13 Kilometer. Von Uchtspringe aus führt ein Weg in südliche Richtung zum 70 m über NN hohen Springberg, eine erste Anhöhe der südlich anschließenden Altmarkheiden. Am Nordhang des Springberges liegt die Quelle der Uchte. Da die Grenze des Truppenübungsplatzes Altmark unmittelbar südlich verläuft, schlägt man einen Weg in südwestliche Richtung ein und folgt der Grenze zirka 3,5 Kilometer bis zur befestigten Straße, die von Hottendorf nach Süden in die Heide führt. Jenseits der Straße öffnen sich die Wälder mit Grünländern, die Teil der Mooswiese Hottendorf sind. Auf der wenig befahrenen Straße geht es nach Hottendorf. Nach Überqueren der B 188 wählt man den nächsten Weg in östliche Richtung und geht auf diesem zurück nach Uchtspringe. Die Strecke beträgt etwa 12 Kilometer. Zirka 1,5 km westlich von Uchtspringe biegt man von der B 188 nach Norden ab in die abwechslungsreiche Wald- und Feldlandschaft, gesäumt von Alleen und Hecken. Nach ungefähr 3 km wird am ehemaligen Forsthaus Luthäne nach Osten auf die alte Heerstraße Gardelegen-Stendal abgebogen, die teilweise von Starkeichen gesäumt ist. Etwa 200 m hinter dem Forsthaus liegt das renaturierte Birken-Soll. Der Krankenhauskomplex Wilhelmshof liegt 1,5 km weiter mitten im Wald. Von dort geht es direkt zurück nach Uchtspringe. Die Kesselberge in der Staatser Bauernheide Von Vollenschier aus geht die Wanderung zirka 2 km nach Südwesten entlang einer Kastanienallee bis zum Waldrand. Dann steigt auf etwa 600 m Länge der Weg zu den Kesselbergen relativ steil an. Hier auf der Kuppe der Endmoräne befinden sich ausgedehnte Sandtrockenrasen und Heideflächen. Es bietet sich an klaren Tagen ein herrlicher Ausblick weit nach Osten in Richtung Tangermünde und nach Norden in Richtung Arneburg. Vom höchsten Punkt aus kann man nach Nordosten schwenken und entlang der Grenze zum Truppenübungsplatz Altmark durch ausgedehnte Calluna-Heiden und Birkenwälder steil bergab an den Fuß der Endmoräne und von dort zurück nach Staats, Vinzelberg oder Vollenschier gelangen. Baudenkmale im LSG In Vollenschier ist das etwas verfallene Schloß mit angrenzendem Park eine lokale kulturgeschichtliche Besonderheit. Es ist der Stammsitz der im Jahre 1626 ausgestorbenen Familie von Vollenschier. In den Jahren 1854 bis 1907 war die Anlage im Besitz der Geschwister von Kröcher. Das Schloß wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch Baurat Hase aus Hannover nach Ideen der von Kröcher als neugotischer Backsteinbau erbaut. Die Innenräume weisen klassizistische Proportionen auf. Am Westrand des Parkes steht die ebenfalls neugotisch in Backstein erbaute Schloßkirche mit Friedhof. Hier befindet sich das Familiengrab der von Kröcher. Der zwischen Schloß und Kirche gelegene Park mit Schloßteich ist mangels Pflege zum Teil waldartig entwickelt. Kulturgeschichtliche Sehenswürdigkeiten des LSG sind auch die auf mittelalterliche Feldsteinbauten zurückgehenden Kirchen der Orte Käthen, Volgfelde, Vinzelberg, Windberge und Schleuß. In Wittenmoor ist das Taubenhaus am Gutshof, ein ehemaliger Befestigungsturm aus dem Jahre 1750, eine historische Sehenswürdigkeit. Bei Deetz steht die aus den Dreißigjährigen Krieg stammende Deetzer Warte. In Staats befindet sich eine große Wassermühlenanlage, deren oberschlächtiges Mühlrad vom Wasser der Uchte angetrieben wird. Im nahegelegenen Börgitz gbit es ein kleines Museum. Zeugen landschaftsgestalterischer Bemühungen sind neben dem Park in Vollenschier auch parkartige Anlagen in Brunkau und im Bereich des Psychiatrischen Krankenhauses in Uchtspringe. Hinweis: Aufgrund der Änderungsverordnung von 2002 erstreckt sich das Gebiet nun in südlicher Richtung bis nahe an die Stadt Tangerhütte und schließt das NSG „Mahlpfuhler Fenn“ teilweise ein; für diese Flächen liegen noch keine Gebietsbeschreibung und Kurzcharakteristik vor. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Zu erwartender höchster Grundwasserstand (zeHGW) 2022

Die Höhe der Grundwasseroberfläche bzw. der Grundwasserdruckfläche ist für verschiedene wasserwirtschaftliche, ökologische und bautechnische Fragestellungen von Bedeutung. Insbesondere gilt das für ihren Maximalwert, den höchsten Wert, den der Grundwasserstand erreichen kann, der vor allem für die Bemessung von Bauwerken benötigt wird. Als Planungsgrundlage für die Auslegung einer Abdichtung des Bauwerks gegen „drückendes“ Wasser oder für die Bemessung der Gründung ist dieser Wert unabdingbar. Meist wird dieser Maximalwert anhand langjähriger Grundwasserstandsbeobachtungen ermittelt. Zurzeit werden im Berliner Stadtgebiet an rund 2000 Grundwassermessstellen Grundwasserstände (Standrohrspiegelhöhen) gemessen und in Form von Grundwasserstandsganglinien dargestellt (Beispiel s. Abbildung 1). Der Maximalwert einer solchen Ganglinie wird als höchster Grundwasserstand , abgekürzt HGW , bezeichnet. Der HGW ist damit also ein in der Vergangenheit gemessener Wert. Grundwasserstandsganglinien dreier Messstellen im Urstromtal: Der höchste Grundwasserstand (HGW) wurde zu unterschiedlichen Zeiten gemessen: Mst. 137: 1975, Mst. 5476: 2002 und Mst. 8979: 2011. Wenn an dem Ort, für den der höchste Grundwasserstand benötigt wird, keine Grundwassermessstelle mit hinreichend langer Beobachtungsdauer vorhanden ist, kann dieser Wert aus den höchsten Grundwasserständen benachbarter Messstellen durch Interpolation näherungsweise bestimmt werden. Ein solcher interpolierter Wert wird gleichfalls als HGW bezeichnet. Für viele Fragestellungen ist die Kenntnis eines höchsten, in der Vergangenheit eingetretenen Grundwasserstands zwar sehr hilfreich, aber nicht in allen Fällen voll befriedigend bzw. ausreichend. Soll der HGW beispielweise zur Bemessung einer Bauwerksabdichtung gegen drückendes Wasser benutzt werden, so muss dieser in der Vergangenheit beobachtete Wert selbstverständlich einer sein, der auch in Zukunft, d.h. innerhalb der Nutzungsdauer des Bauwerks, nicht überschritten wird und nur in extrem nassen Situationen auftreten kann. Wenn der beobachtete Grundwasserstandsgang im Wesentlichen durch natürliche Ursachen bedingt ist (jahreszeitlich unterschiedliche Grundwasserneubildung, Wechsel von niederschlagsarmen mit niederschlagsreichen Jahren) kann davon ausgegangen werden, dass er sich zukünftig ähnlich verhält. Das gilt auch im Fall anthropogener Eingriffe mit Auswirkungen auf die Grundwasseroberfläche, sofern diese dauerhaft sind, sich also in Zukunft nicht ändern werden. In weiten Teilen Berlins herrschen bereits seit Langem keine natürlichen Grundwasserverhältnisse mehr. Durch dauerhafte wie zeitlich begrenzte Eingriffe in den Grundwasserhaushalt ist die Höhe der Grundwasseroberfläche künstlich beeinflusst . Zu den dauerhaften Maßnahmen zählen: die Regenwasserkanalisation, die eine Verminderung der Grundwasserneubildung und damit eine Absenkung des Grundwasserstands zur Folge hat; die dezentrale Regenwasserverbringung über Versickerungsanlagen, wodurch die Grundwasseroberfläche in Abhängigkeit von den Niederschlagsereignissen örtlich angehoben werden kann; Dränagen und Gräben, mit denen der Grundwasserstand gebietsweise gezielt abgesenkt wurde; wasserbauliche Maßnahmen (Stauhaltungen, Ufereinfassungen, Gewässerbegradigungen), die sowohl zu einer Anhebung wie zu einer Absenkung des Grundwasserstandes führen können; in das Grundwasser hineinreichende Bauwerke, mit der Auswirkung eines Aufstaus des Grundwassers in Anstromrichtung bzw. einer Absenkung in Abstromrichtung. Zu den zeitlich begrenzten Maßnahmen bzw. denjenigen, die in ihrem Ausmaß stark variieren können, gehören: Grundwasserentnahmen für die öffentliche und private Wasserversorgung sowie zum Zweck der Wasserfreihaltung von Baugruben oder zur Altlastensanierung, die zur Absenkung der Grundwasseroberfläche führen; Grundwasseranreicherungen zur Erhöhung des Grundwasserdargebots für die öffentliche Wasserversorgung, die in der Umgebung der Anreicherungsanlagen den Grundwasserstand anheben; Reinfiltration von gehobenem Grundwasser, z.B. im Rahmen von Grundwasserhaltungsmaßnahmen für Bauzwecke, wodurch – meist örtlich begrenzt – ebenfalls die Grundwasseroberfläche angehoben wird. Durch diese Vielzahl möglicher künstlicher Maßnahmen mit Auswirkungen auf das Grundwasser wird deutlich, dass es im Einzelfall selbst für Fachleute mitunter schwierig zu beurteilen ist, ob und in welchem Ausmaß ein beobachteter (= gemessener) höchster Grundwasserstand (HGW) anthropogen beeinflusst ist und in wieweit ein solcher Wert auch für in die Zukunft gerichtete Fragestellungen verwendet werden kann. Um die Qualität des HGW-Wertes weiter zu erhöhen und sie für den Nutzer leichter verfügbar zu machen, ist eine Karte entwickelt worden, die den „ zu erwartenden höchsten Grundwasserstand “, abgekürzt „ zeHGW “, direkt angibt. Dieser ist folgendermaßen definiert: Der zu erwartende höchste Grundwasserstand (zeHGW) ist derjenige, der sich witterungsbedingt maximal einstellen kann. Er kann nach extremen Feuchtperioden auftreten, sofern der Grundwasserstand in der Umgebung durch künstliche Eingriffe weder abgesenkt noch aufgehöht wird. Nach dieser Definition handelt es sich um einen Grundwasserstand, der nach gegenwärtigem Wissenstand unter den folgenden geohydraulischen Randbedingungen nach sehr starken Niederschlagsereignissen nicht überschritten wird: einerseits den natürlichen Randbedingungen (z.B. Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes) und andererseits den dauerhaft künstlich veränderten Randbedingungen (z.B. Stauhaltungen der Fließgewässer, s.o.). Höhere Grundwasserstände als der zeHGW können grundsätzlich zwar auftreten, aber nur in Folge weiterer künstlicher Eingriffe. Solche Eingriffe (z.B. Einleitungen in das Grundwasser) sind langfristig natürlich nicht vorhersehbar. Sie brauchen aber auch für die meisten Fragen insofern nicht berücksichtigt zu werden, als sie in jedem Fall einer wasserbehördlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen. Sinngemäß entspricht die Definition des zu erwartenden höchsten Grundwasserstands damit der Definition des „Bemessungsgrundwasserstands“ für Bauwerksabdichtungen gemäß BWK-Regelwerk, Merkblatt BWK-M8 (2009; BWK Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e.V.). Der Begriff Bemessungsgrundwasserstand wird hier zu Gunsten des Begriffs zu erwartender höchster Grundwasserstand jedoch nicht verwendet, da die zeHGW-Karte auch für andere Fragen neben der nach einer erforderlichen Bauwerksabdichtung zur Verfügung gestellt wird. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die Festlegung von Bemessungsgrundwasserständen für Baumaßnahmen im Grundsatz dem Bauherrn bzw. seinem Fachplaner oder -gutachter obliegt. Da dies für den Einzelnen wegen der übergreifenden komplexen, durch den Menschen stark beeinflussten Grundwasserverhältnisse in Berlin allein auf der Grundlage von Grundwasseruntersuchungen am Ort der Baumaßnahme und dem engeren Umfeld mitunter nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand möglich ist, stellt das Land Berlin Informationen zum Grundwasserstand für den Bürger zur Verfügung. Die Arbeitsgruppe Landesgeologie der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz gibt seit Jahrzehnten Auskünfte zum Grundwasser, damit auch zum höchsten Grundwasserstand (HGW), der von Fachleuten auf der Basis der vorliegenden Grundwasserstandsdaten ermittelt wird. Da der HGW entsprechend seiner Definition (s.o.) kein unbeeinflusster Grundwassersstand sein muss, wird angestrebt, für das gesamte Stadtgebiet eine Karte des zeHGW zu entwickeln, der für in die Zukunft gerichtete Fragestellungen (z.B. Bauwerksabdichtung) aussagekräftiger ist. Der Zugriff auf die Karte über das Internet erlaubt es dem Nutzer, den zeHGW für den gewünschten Standort abzulesen. Bisherige Wartezeiten, die durch die schriftliche Anfrage entstanden, entfallen dadurch. Die zeHGW-Karte ist für vier Gebiete Berlins verfügbar (s. Abbildung 2). Geologisch gesehen handelt es sich um das Gebiet des Berliner Urstromtals und das Gebiet des Panketals . Beide sind dadurch gekennzeichnet, dass ihr Untergrund oberflächennah ganz überwiegend durch gut wasserleitende Sande, aufgebaut ist und sich die Grundwasseroberfläche im Allgemeinen nur in geringer Tiefe (Grundwasserflurabstand wenige Meter, stellenweise auch weniger als einem Meter) befindet (SenStadtUm). Des Weiteren wurde die zeHGW-Karte für die südlich des Urstromtals anschließenden Bereiche der Teltow-Hochfläche und der westlich der Havel gelegenen Nauener Platte entwickelt. Im östlichen Teil ist die Hochfläche von relativ mächtigem Geschiebemergel bzw. Geschiebelehm der Grundmoräne bedeckt, die z. T. auch für gespannte Grundwasserverhältnisse verantwortlich sind, im westlichen Teil sind überwiegend mächtige Sandabfolgen vorhanden. Im Bereich der Nauener Platte sind Geschiebemergel und Schmelzwassersande gleichermaßen verbreitet. Kennzeichnend für das Gebiet südlich des Urstromtales ist, dass die Grundwasseroberfläche in einer Tiefe von meist deutlich größer 10 m, im Grunewald und auf der Wannseehalbinsel teilweise auch größer 20 m anzutreffen ist. Geringe Flurabstände finden sich dagegen entlang der oberirdischen Gewässer z. B. Havel, Grunewaldseen, aber auch im Gebiet um das Rudower Fließ, im südlichen Bereich von Lichtenrade und auf den ehemaligen Rieselfeldern Karolinenhöhe. Aktuell wurde die zeHGW-Karte für den nördlich des Urstromtales und südöstlich des Panketals angrenzenden Teil der Barnim-Hochfläche ergänzt. In diesem Bereich bestimmen die ausgedehnten Geschiebemergelkomplexe der weichsel- und saalekaltzeitlichen Grundmoränen, die zumeist mit Schmelzwassersanden wechsellagern, die hydrogeologischen Verhältnisse maßgeblich. Der Grundwasserleiter ist in diesem Bereich i. A. bedeckt und in weiten Teilen gespannt, z. T. auch artesisch, das hydraulische Gefälle ist vergleichsweise hoch. Der Grundwasserflurabstand kann mehrere zehner Meter erreichen. Da über den Grundmoränensedimenten häufig Decksande abgelagert sind, ist das Vorkommen von Schichtenwasser verbreitet. Für alle Gebiete, in denen z.T. methodisch unterschiedlich vorgegangen wurde, wird hier eine Karte der Grundwasserhöhen mit der Bezeichnung „Zu erwartender höchster Grundwasserstand (zeHGW)“ veröffentlicht.

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