API src

Found 791 results.

Related terms

Bebauungsplan Eidelstedt 4 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Eidelstedt 4 vom 16. Oktober 1973 (HmbGVBl. S. 436) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Eidelstedt 4" wird der Verordnung beigefügt. 2.Der "Einzige Paragraph" wird § 1. 3.Es wird folgender § 2 angefügt: § 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften: 1.In den Industriegebieten und im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. 2.Ausnahmsweise sind Einzelhandelsbetriebe zulässig, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert der mit dem Betriebsgebäude überbauten Fläche, jedoch nicht mehr als insgesamt 200 m2 Verkaufs- und Ausstellungsfläche haben. 3.Ausnahmsweise sind Läden zur Nahversorgung bis zu einer Verkaufsfläche von 100 m2 zulässig. 4.Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479). 5.Die in der Anlage zur Verordnung mit "A" bezeichnete Fläche wird als Industriegebiet festgesetzt."

Bebauungsplan Eidelstedt 30 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Eidelstedt 30 vom 25. Juni 1997 (HmbGVBl. S. 289), geändert am 1. Dezember 1997 (HmbGVBl. S. 524), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 30" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 9 angefügt: "9. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Eidelstedt 30 gilt: 9.1 Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise sind Einzelhandelsnutzungen zulässig, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und deren Fläche nicht mehr als 20 vom Hundert der mit Betriebsgebäuden überbauten Fläche beträgt. 9.2 Entlang des Rungwisch sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichen-der Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. 9.3 Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen, hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den von Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. 9.4 Abweichend von Nummer 3 gilt für das Mischgebiet nördlich des Rungwisch folgende Festsetzung: Entlang der Holsteiner Chaussee sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind an den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Räume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Loggien mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird."

Siedlungsabfallaufkommen Schleswig-Holstein 2023 nach AVV-Schlüsseln

Dieser Datensatz enthält Daten zum Siedlungsabfallaufkommen in Schleswig-Holstein im Jahr 2023 in Tonnen und Kilogramm pro Kopf, nach Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) und sowie ihrer Zuordnung zur Systematik der Siedlungsabfallbilanz und den 15 Kreisen und kreisfreien Städten zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen der jährlichen Bilanzpflicht nach § 4 Absatz 2 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (ÖRE) dem Landesamt für Umwelt (LfU) zur Verfügung gestellt und vom LfU geprüft, ausgewertet und zusammengefasst. Eine ausführliche Betrachtung der Daten zum aktuellen Berichtsjahr finden Sie voraussichtlich ab Januar 2025 auch hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/abfallwirtschaft/siedlungsabfallbilanz.html. Bei den Abfallmengen handelt es sich um im Rahmen ihrer Tätigkeit als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entsorgte Abfallmengen, in der Regel stammen die Abfälle also aus privaten Haushalten und vergleichbaren Geschäfts- und Gewerbebetrieben oder sind – nach jeweiliger Abfallsatzung – überlassungspflichtige Abfälle zur Beseitigung. Gegenüber der Erhebung durch das Statistikamt Nord und das Statistische Bundesamt kommt es zu Abweichungen, da dort einige Abfallschlüssel und damit Teilmengen nicht berücksichtigt werden. ##Aufbau der Datei Folgende Spalten sind in den Dateien enthalten: - 'Jahr' – Jahr, in dem die Abfälle angefallen und eingesammelt oder abgegeben wurden - 'Bilanznr' – Nummer der Bilanzgruppe nach der Systematik in der Abfallbilanz des Landes Schleswig-Holstein - 'Bilanzbezeichnung' – Bezeichnung zur Bilanznummer - 'Schluessel_AVV_EAK' – sechsstelliger Schlüssel nach der Abfallverzeichnisverordnung AVV. Achtung: einzelne Abfallschlüssel sind zwei verschiedenen Bilanzgruppen zugeordnet. Die Unterscheidung erfolgt über die Zusammensetzung oder der Art der Sammlung des Abfalls. - 'Abfallbezeichnung_AVV_EAK' – Abfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung AVV zu dem sechsstelligen AVV-Schlüssel; beginnt die Bezeichnung mit einem Sternchen (*), handelt es sich um einen gefährlichen Abfall nach AVV - 'gefährlich' – gefährlich im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung AVV, j für ja, n für nein - 'Kreis_Name' – Name des Kreises oder der kreisfreien Stadt, aus dem die Abfälle stammen - 'Kreis_Schluessel ' – zweistelliger Kreisschlüssel - 'Menge_in_t' – Abfallmasse in Tonnen (t) mit drei Nachkommastellen - 'kg_proEinw '– Abfallmasse in Kilogramm (kg) pro Kopf - 'Quelle' – Datenquelle - 'Stand'– letzter Stand der Erhebung Trennzeichen ist Semikolon, Zeichensatz Westeuropäisch (Windows-1252/WinLatin 1).

Siedlungsabfallaufkommen Schleswig-Holstein 2022 nach AVV-Schlüsseln

Dieser Datensatz enthält Daten zum Siedlungsabfallaufkommen in Schleswig-Holstein im Jahr 2022 in Tonnen und Kilogramm pro Kopf, nach Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) und sowie ihrer Zuordnung zur Systematik der Siedlungsabfallbilanz und den 15 Kreisen und kreisfreien Städten zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen der jährlichen Bilanzpflicht nach § 4 Absatz 2 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (ÖRE) dem Landesamt für Umwelt (LfU) zur Verfügung gestellt und vom LfU geprüft, ausgewertet und zusammengefasst. Eine ausführliche Betrachtung der Daten zum aktuellen Berichtsjahr finden Sie voraussichtlich ab Januar 2024 auch hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/abfallwirtschaft/siedlungsabfallbilanz.html. Bei den Abfallmengen handelt es sich um im Rahmen ihrer Tätigkeit als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entsorgte Abfallmengen, in der Regel stammen die Abfälle also aus privaten Haushalten und vergleichbaren Geschäfts- und Gewerbebetrieben oder sind – nach jeweiliger Abfallsatzung – überlassungspflichtige Abfälle zur Beseitigung. Gegenüber der Erhebung durch das Statistikamt Nord und das Statistische Bundesamt kommt es zu Abweichungen, da dort einige Abfallschlüssel und damit Teilmengen nicht berücksichtigt werden. ##Aufbau der Datei Folgende Spalten sind in den Dateien enthalten: - 'Jahr' – Jahr, in dem die Abfälle angefallen und eingesammelt oder abgegeben wurden - 'Bilanznr' – Nummer der Bilanzgruppe nach der Systematik in der Abfallbilanz des Landes Schleswig-Holstein - 'Bilanzbezeichnung' – Bezeichnung zur Bilanznummer - 'Schluessel_AVV_EAK' – sechsstelliger Schlüssel nach der Abfallverzeichnisverordnung AVV. Achtung: einzelne Abfallschlüssel sind zwei verschiedenen Bilanzgruppen zugeordnet. Die Unterscheidung erfolgt über die Zusammensetzung oder der Art der Sammlung des Abfalls. - 'Abfallbezeichnung_AVV_EAK' – Abfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung AVV zu dem sechsstelligen AVV-Schlüssel; beginnt die Bezeichnung mit einem Sternchen (*), handelt es sich um einen gefährlichen Abfall nach AVV - 'gefährlich' – gefährlich im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung AVV, j für ja, n für nein - 'Kreis_Name' – Name des Kreises oder der kreisfreien Stadt, aus dem die Abfälle stammen - 'Kreis_Schluessel ' – zweistelliger Kreisschlüssel - 'Menge_in_t' – Abfallmasse in Tonnen (t) mit drei Nachkommastellen - 'kg_proEinw '– Abfallmasse in Kilogramm (kg) pro Kopf - 'Quelle' – Datenquelle - 'Stand'– letzter Stand der Erhebung Trennzeichen ist Semikolon, Zeichensatz Westeuropäisch (Windows-1252/WinLatin 1).

Siedlungsabfallaufkommen nach AVV-Schlüsseln 2019

Dieser Datensatz enthält Daten zum Siedlungsabfallaufkommen in Schleswig-Holstein im Jahr 2020 in Tonnen und Kilogramm pro Kopf, nach Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) und sowie ihrer Zuordnung zur Systematik der Siedlungsabfallbilanz und den 15 Kreisen und kreisfreien Städten zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen der jährlichen Bilanzpflicht nach § 4 Absatz 2 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (ÖRE) dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) zur Verfügung gestellt und vom LLUR geprüft, ausgewertet und zusammengefasst. Eine ausführliche Betrachtung der Daten zum aktuellen Berichtsjahr finden Sie auch hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/abfallwirtschaft/siedlungsabfallbilanz.html Bei den Abfallmengen handelt es sich um im Rahmen ihrer Tätigkeit als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entsorgte Abfallmengen, in der Regel stammen die Abfälle also aus privaten Haushalten und vergleichbaren Geschäfts- und Gewerbebetrieben oder sind – nach jeweiliger Abfallsatzung – überlassungspflichtige Abfälle zur Beseitigung. Gegenüber der Erhebung durch das Statistikamt Nord und das Statistische Bundesamt kommt es zu Abweichungen, da dort einige Abfallschlüssel und damit Teilmengen nicht berücksichtigt werden. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind in den Dateien enthalten: - `Jahr` – Jahr, in dem die Abfälle angefallen und eingesammelt oder abgegeben wurden - `Bilanznr` – Nummer der Bilanzgruppe nach der Systematik in der Abfallbilanz des Landes Schleswig-Holstein - `Bilanzbezeichnung` – Bezeichnung zur Bilanznummer - `Schluessel_AVV_EAK` – sechsstelliger Schlüssel nach der Abfallverzeichnisverordnung AVV. Achtung: einzelne Abfallschlüssel sind zwei verschiedenen Bilanzgruppen zugeordnet. Die Unterscheidung erfolgt über die Zusammensetzung oder der Art der Sammlung des Abfalls. - `Abfallbezeichnung_AVV_EAK` – Abfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung AVV zu dem sechsstelligen AVV-Schlüssel; beginnt die Bezeichnung mit einem Sternchen (*), handelt es sich um einen gefährlichen Abfall nach AVV - `gefährlich` – gefährlich im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung AVV, j für ja, n für nein - `Kreis_Name` – Name des Kreises oder der kreisfreien Stadt, aus dem die Abfälle stammen - `Kreis_Schlüssel` – zweistelliger Kreisschlüssel - `Menge_in_t` – Abfallmasse in Tonnen (t) mit drei Nachkommastellen - `kg_proEinw` – Abfallmasse in Kilogramm (kg) pro Kopf mit drei Nachkommastellen - `Quelle_Stand` – Datenquelle und letzter Stand der Erhebung - `Quelle` – Datenquelle - `Stand` – letzter Stand der Erhebung Trennzeichen ist Semikolon, Zeichensatz Westeuropäisch (Windows-1252/WinLatin 1).

Siedlungsabfallaufkommen nach AVV-Schlüsseln 2020

Dieser Datensatz enthält Daten zum Siedlungsabfallaufkommen in Schleswig-Holstein im Jahr 2020 in Tonnen und Kilogramm pro Kopf, nach Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) und sowie ihrer Zuordnung zur Systematik der Siedlungsabfallbilanz und den 15 Kreisen und kreisfreien Städten zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen der jährlichen Bilanzpflicht nach § 4 Absatz 2 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (ÖRE) dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) zur Verfügung gestellt und vom LLUR geprüft, ausgewertet und zusammengefasst. Eine ausführliche Betrachtung der Daten zum aktuellen Berichtsjahr finden Sie auch hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/abfallwirtschaft/siedlungsabfallbilanz.html Bei den Abfallmengen handelt es sich um im Rahmen ihrer Tätigkeit als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entsorgte Abfallmengen, in der Regel stammen die Abfälle also aus privaten Haushalten und vergleichbaren Geschäfts- und Gewerbebetrieben oder sind – nach jeweiliger Abfallsatzung – überlassungspflichtige Abfälle zur Beseitigung. Gegenüber der Erhebung durch das Statistikamt Nord und das Statistische Bundesamt kommt es zu Abweichungen, da dort einige Abfallschlüssel und damit Teilmengen nicht berücksichtigt werden. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind in den Dateien enthalten: - `Jahr` – Jahr, in dem die Abfälle angefallen und eingesammelt oder abgegeben wurden - `Bilanznr` – Nummer der Bilanzgruppe nach der Systematik in der Abfallbilanz des Landes Schleswig-Holstein - `Bilanzbezeichnung` – Bezeichnung zur Bilanznummer - `Schluessel_AVV_EAK` – sechsstelliger Schlüssel nach der Abfallverzeichnisverordnung AVV. Achtung: einzelne Abfallschlüssel sind zwei verschiedenen Bilanzgruppen zugeordnet. Die Unterscheidung erfolgt über die Zusammensetzung oder der Art der Sammlung des Abfalls. - `Abfallbezeichnung_AVV_EAK` – Abfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung AVV zu dem sechsstelligen AVV-Schlüssel; beginnt die Bezeichnung mit einem Sternchen (*), handelt es sich um einen gefährlichen Abfall nach AVV - `gefährlich` – gefährlich im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung AVV, j für ja, n für nein - `Kreis_Name` – Name des Kreises oder der kreisfreien Stadt, aus dem die Abfälle stammen - `Kreis_Schlüssel` – zweistelliger Kreisschlüssel - `Menge_in_t` – Abfallmasse in Tonnen (t) mit drei Nachkommastellen - `kg_proEinw` – Abfallmasse in Kilogramm (kg) pro Kopf mit drei Nachkommastellen - `Quelle_Stand` – Datenquelle und letzter Stand der Erhebung - `Quelle` – Datenquelle - `Stand` – letzter Stand der Erhebung Trennzeichen ist Semikolon, Zeichensatz Westeuropäisch (Windows-1252/WinLatin 1).

Siedlungsabfallaufkommen nach AVV-Schlüsseln 2021

Dieser Datensatz enthält Daten zum Siedlungsabfallaufkommen in Schleswig-Holstein im Jahr 2021 in Tonnen und Kilogramm pro Kopf, nach Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) und sowie ihrer Zuordnung zur Systematik der Siedlungsabfallbilanz und den 15 Kreisen und kreisfreien Städten zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen der jährlichen Bilanzpflicht nach § 4 Absatz 2 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (ÖRE) dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) zur Verfügung gestellt und vom LLUR geprüft, ausgewertet und zusammengefasst. Eine ausführliche Betrachtung der Daten zum aktuellen Berichtsjahr finden Sie auch hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/abfallwirtschaft/siedlungsabfallbilanz.html Bei den Abfallmengen handelt es sich um im Rahmen ihrer Tätigkeit als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entsorgte Abfallmengen, in der Regel stammen die Abfälle also aus privaten Haushalten und vergleichbaren Geschäfts- und Gewerbebetrieben oder sind – nach jeweiliger Abfallsatzung – überlassungspflichtige Abfälle zur Beseitigung. Gegenüber der Erhebung durch das Statistikamt Nord und das Statistische Bundesamt kommt es zu Abweichungen, da dort einige Abfallschlüssel und damit Teilmengen nicht berücksichtigt werden. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind in den Dateien enthalten: - `Jahr` – Jahr, in dem die Abfälle angefallen und eingesammelt oder abgegeben wurden - `Bilanznr` – Nummer der Bilanzgruppe nach der Systematik in der Abfallbilanz des Landes Schleswig-Holstein - `Bilanzbezeichnung` – Bezeichnung zur Bilanznummer - `Schluessel_AVV_EAK` – sechsstelliger Schlüssel nach der Abfallverzeichnisverordnung AVV. Achtung: einzelne Abfallschlüssel sind zwei verschiedenen Bilanzgruppen zugeordnet. Die Unterscheidung erfolgt über die Zusammensetzung oder der Art der Sammlung des Abfalls. - `Abfallbezeichnung_AVV_EAK` – Abfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung AVV zu dem sechsstelligen AVV-Schlüssel; beginnt die Bezeichnung mit einem Sternchen (*), handelt es sich um einen gefährlichen Abfall nach AVV - `gefährlich` – gefährlich im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung AVV, j für ja, n für nein - `Kreis_Name` – Name des Kreises oder der kreisfreien Stadt, aus dem die Abfälle stammen - `Kreis_Schlüssel` – zweistelliger Kreisschlüssel - `Menge_in_t` – Abfallmasse in Tonnen (t) mit drei Nachkommastellen - `kg_proEinw` – Abfallmasse in Kilogramm (kg) pro Kopf mit drei Nachkommastellen - `Quelle_Stand` – Datenquelle und letzter Stand der Erhebung - `Quelle` – Datenquelle - `Stand` – letzter Stand der Erhebung Trennzeichen ist Semikolon, Zeichensatz Westeuropäisch (Windows-1252/WinLatin 1).

Gleichen

Bebauungsplan für die Ausweisung eines neuen Wohn-Baugebietes westlich der bebauten Ortslage; Bestandsüberplanung eines Gewerbebetriebes im Außenbereich

Gleichen

Bebauungsplan für die Ausweisung eines neuen Wohn-Baugebietes westlich der bebauten Ortslage; Bestandsüberplanung eines Gewerbebetriebes im Außenbereich

Siedlungsabfallaufkommen nach Bilanznummer und Entsorgungsweg 2019

Dieser Datensatz enthält Daten zum Siedlungsabfallaufkommen in Schleswig-Holstein im Jahr 2020 in Tonnen und Kilogramm pro Kopf, nach Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) und sowie ihrer Zuordnung zur Systematik der Siedlungsabfallbilanz und den 15 Kreisen und kreisfreien Städten zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen der jährlichen Bilanzpflicht nach § 4 Absatz 2 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (ÖRE) dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) zur Verfügung gestellt und vom LLUR geprüft, ausgewertet und zusammengefasst. Eine ausführliche Betrachtung der Daten zum aktuellen Berichtsjahr finden Sie auch hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/abfallwirtschaft/siedlungsabfallbilanz.html Bei den Abfallmengen handelt es sich um im Rahmen ihrer Tätigkeit als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entsorgte Abfallmengen, in der Regel stammen die Abfälle also aus privaten Haushalten und vergleichbaren Geschäfts- und Gewerbebetrieben oder sind – nach jeweiliger Abfallsatzung – überlassungspflichtige Abfälle zur Beseitigung. Gegenüber der Erhebung durch das Statistikamt Nord und das Statistische Bundesamt kommt es zu Abweichungen, da dort einige Abfallschlüssel und damit Teilmengen nicht berücksichtigt werden. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind in den Dateien enthalten: - `Jahr` – Jahr, in dem die Abfälle angefallen und eingesammelt oder abgegeben wurden - `Bilanznr` – Nummer der Bilanzgruppe nach der Systematik in der Abfallbilanz des Landes Schleswig-Holstein - `Bilanzbezeichnung` – Bezeichnung zur Bilanznummer - `Schluessel_AVV_EAK` – sechsstelliger Schlüssel nach der Abfallverzeichnisverordnung AVV. Achtung: einzelne Abfallschlüssel sind zwei verschiedenen Bilanzgruppen zugeordnet. Die Unterscheidung erfolgt über die Zusammensetzung oder der Art der Sammlung des Abfalls. - `Abfallbezeichnung_AVV_EAK` – Abfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung AVV zu dem sechsstelligen AVV-Schlüssel; beginnt die Bezeichnung mit einem Sternchen (*), handelt es sich um einen gefährlichen Abfall nach AVV - `gefährlich` – gefährlich im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung AVV, j für ja, n für nein - `Kreis_Name` – Name des Kreises oder der kreisfreien Stadt, aus dem die Abfälle stammen - `Kreis_Schlüssel` – zweistelliger Kreisschlüssel - `Menge_in_t` – Abfallmasse in Tonnen (t) mit drei Nachkommastellen - `kg_proEinw` – Abfallmasse in Kilogramm (kg) pro Kopf mit drei Nachkommastellen - `Quelle_Stand` – Datenquelle und letzter Stand der Erhebung - `Quelle` – Datenquelle - `Stand` – letzter Stand der Erhebung Trennzeichen ist Semikolon, Zeichensatz Westeuropäisch (Windows-1252/WinLatin 1).

1 2 3 4 578 79 80