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Virusnachweis aus Oberflächengewässern

Goals: A laboratory method for detection of enteropathogenic Viruses (e.g. Adenovirus) from surface (bathing) waters was established and five sampling sites monitored. The project aims at finding infectious routes in epidemiological cases. ; Approaches: A glasswool filtration column was used (similar to the method used in the EU-Virobathe project) to concentrate viruses from surface waters. The column was eluated by a pH-shift. The eluate was flockulated and virusparticles further concentrated by centifugation. Afterwards a Realtime-PCR was conducted for detection.; Results: A laboratory method for detection of Adenovirus in surface waters was established. The detection limit is around 10000 Virusparticles per 10 l. Recovery rates vary strongly. They seem to depend on suspended particles and other unknown factors. A mean recovery rate of 30 Prozent was achieved.

Recycling von mineralischen Dämmstoffen Recycling von mineralischen Dämmstoffen

Steinwolle kann theoretisch mit einem Rezyklatanteil von bis zu 30 % hergestellt werden. Das rückgeführte Material muss allerdings sauber und sortenrein sein, was aufgrund der Einbausituation in Gebäuden oftmals nicht gewährleistet ist. Außerdem erschweren patentrechtliche Gründe das Recycling von Altdämmstoffen. Daher nehmen vereinzelte Unternehmen nur Baustellenverschnitt und allenfalls Steinwolle aus Flachdachaufbauten der eigenen Marke zurück, wie z. B. in den Programmen Rockcycle, Isover Return und Resulation. Glaswolle kann zu 80 Massenprozent aus Altglas bestehen und ist ebenfalls als Sekundärrohstoff in die Produktion rückführbar, sofern der Dämmstoff sortenrein und sauber vorliegt.

Überarbeitung der Emissionsfaktoren für Luftschadstoffe in den Branchen Zementklinkerproduktion und Glasherstellung

Die Hüttentechnische Vereinigung der deutschen Glasindustrie e. V. mit Sitz in Offenbach am Main betreibt seit über 40 Jahren Emissionsmessungen im Bereich der Glasindustrie in Deutschland. Zur Bereitstellung der Emissionsfaktoren in der deutschen Glasindustrie, die aufgearbeitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden konnten, lagen somit handfeste Messwerte vor. In diesem Bericht wird die Glasherstellung auf sieben Glassparten aufgeteilt: Behälterglas, Flachglas, Wirtschaftsglas, Spezialglas, Glasfasern und Glaswolle, Mineral- und Steinwolle sowie Wasserglas. Zeitlich aufgeteilte Emissionsdarstellungen gewähren somit einen Blick auf die Entwicklung der Emissionen in der Glasindustrie. Zusätzlich wurden zu den errechneten Emissionsfaktoren, die auf tatsächlichen Messungen basieren, Unsicherheiten erarbeitet. Diese sollen die möglichen Abweichungen vom nicht zu ermittelnden tatsächlichen Wert aufzeigen und basieren auf Schätzungen. Die Messtätigkeiten der Hüttentechnischen Vereinigung der Deutschen Glasindustrie decken nicht die gesamte Anzahl an Glasherstellern ab. Deshalb beinhaltet dieser Bericht ein Expertenvotum für ausgewählte Emissionsfaktoren: Eine Einschätzung auf Grundlage von internen und externen Messdaten und Erfahrungen unseres Vereins in Anbetracht der umwelttechnischen Entwicklungen im Bereich der Glasindustrie, um ein möglichst reales Emissionsbild für jede der genannten Glassparten zu liefern. Quelle: Forschungsbericht

Technische Entwicklung eines energieeffizienten und ökologischen Recyclingverfahrens von Glasfaser und Glaswolle

Im neuen Fenster: Öffnet PDF-Datei des Steckbriefes: Dämmmaterialien aus künstlich hergestellten Mineralfaserprodukten (KMF)

25.1 Steckbrief „Dämmmaterialien aus künstlich hergestellten Mineralfaserprodukten (KMF)“ Dieser Steckbrief gilt nur im Zusammenhang mit dem Grundsatzpapier „Allgemeine Grundsätze für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, insbesondere „Grenzwertiger Abfälle“ (Stand: 09.09.2024)“. ABFALLSCHLÜSSEL 17 06 03* 17 06 04 (Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält) (Dämmmaterial, mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01* und 17 06 03* fällt) ZUSAMMENSETZUNG Mineralfaserprodukte wie Glaswolle, Steinwolle und Schlackenwolle wie auch Keramikfaserprodukte gehören zu den künstlich hergestellten anorganischen Faserprodukten (KMF). Sie finden Verwendung u.a. als Wärme- und Schallisolierung, als Brandschutzprodukt sowie als technische Isolierung, z. B. über abgehängten Decken, in Trennwänden und Fußböden, im Dachausbau und als Isolierungen von Rohrleitungen. Mineralfaserprodukte werden auch als Verbundsysteme in Verbindung mit Gipskartonplatten, Span- platten, Heraklithplatten sowie als Fassadensysteme, zusammen mit Putzen bzw. einer Verklinkerung verwendet. In Deutschland fallen rund 100.000 – 200.000 Tonnen dieser Dämmstoffe als Abfall an [1]. Mineral- fasern sind nicht brennbar. PROBLEMBESCHREIBUNG Wegen der Gesundheitsgefahren, die von den KMF-Produkten ausgehen können, sind die Produkte in so genannte „alte“ und „neue“ Produkte einzuteilen. Unter „alte“ Mineralfaserdämmstoffe werden Produkte zusammengefasst, bei denen nicht sichergestellt ist, dass eine Freizeichnung nach der Ge- fahrstoffverordung vorliegt. Für alte Mineralwollen gilt seit Juni 2000 das Herstellungs- und Verwen- dungsverbot nach Anhang II Nr. 5 Gefahrstoffverordnung [2]. Bei Mineralwolle, die davor eingebaut wurde, ist davon auszugehen, dass es sich um alte Mineralwolle handelt. Diese KMF gelten als krebs- erzeugend oder krebsverdächtig. Somit sind diese Dämmmaterialien aus künstlich hergestellten Mine- ralfaserprodukten und Verbundmaterialien mit Bestandteilen von KMF i.d.R. unter dem Abfallschlüs- LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.1 - Stand: 19.01.2017 1 sel 17 06 03* als gefährlicher Abfall zu entsorgen. ENTSORGUNGSWEGE Das Material fällt üblicherweise beim Abbruch bzw. beim Umbau von Gebäuden an [3]. Abschnitte bzw. nicht weiter verwendbare Teile fallen bei der Verwendung von Neumaterialien an und werden z.T. vom Hersteller zurückgenommen. Sofern die Produkteigenschaften bekannt sind und dies zulas- sen, ist bei vorhandener Freizeichnung eine Klassifizierung unter dem Abfallschlüssel 17 06 04 mög- lich. Es besteht in Deutschland derzeit keine Möglichkeit zur Verwertung von derartigen, gebrauchten Mi- neralfaserprodukten und von Verbundmaterialien mit organischen Anteilen. Eine Deponierung der Mineralfaserprodukte sowie von Verbundmaterialien (z.B. Ziegel mit KMF- Füllung) auf einer Deponie der Klasse I und II ist daher prinzipiell möglich (vergleichbar mit Asbest). Aufgrund der geringen Dichte der Abfälle und der „volumenweichen“ Eigenschaft in der Verpackung in Form von BigBags, besteht bei einem Einbau auf der Deponie die Notwendigkeit einer umfängli- chen Abdeckung und Konsolidierung durch das Aufbringen mineralischer Abfälle. Der damit verbun- dene Deponievolumenverbrauch sowie die bestehenden Risiken weicher Verfüllbereiche, die durch Setzungen gekennzeichnet sind, lassen sich durch eine Kompaktierung der Abfälle minimieren. Hierzu können stationäre als auch mobile „KMF-Ballierungspressen“, die die Materialien bereits am Anfallort mechanisch kompaktieren und verpacken, eingesetzt werden. Dadurch erhöht sich die Abfalldichte, sodass auch der Einbau auf der Deponie deutlich kompakter und ohne hohe Setzungsrisiken erfolgen kann. EMPFEHLUNGEN UND HINWEISE DER AG „GRENZWERTIGE ABFÄLLE“ Bei Mineralfasern kann organoleptisch nicht zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Fasern unterschieden werden. Daher empfiehlt es sich, nicht nur aus Arbeitsschutzgründen, alle mineral- faserhaltigen Abfälle grundsätzlich verpackt anzuliefern. Dämmmaterialien aus gefährlichen Mineralfaserprodukten können ohne weitere Untersuchung, insbesondere auf Glühverlust oder TOC, auf einer Deponie der Klasse I oder II in einem Monobe- reich (analog Asbest) deponiert werden, soweit keine Hinweise auf anderweitige Kontaminationen mit schädlichen Stoffen vorliegen. Bei einer Deponierung sollten die Abfälle so angeliefert werden, dass eine möglichst hohe, kom- paktierte Einbaudichte auf der Deponie zu erreichen ist. Hierzu sollten KMF-Abfälle, wenn mög- lich, bereits in kompaktierter Form angeliefert werden (KMF-Presse). Diese Einbautechnologie vermindert den Verbrauch von Deponievolumen und minimiert Risiken weicher, setzungsempfind- licher Einbaubereiche. Darüber hinaus gelten unabhängig vom Abfallschlüssel die Annahmebedin- gungen der jeweiligen Deponie (Arbeitsschutz). LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.1 - Stand: 19.01.2017 2 Auch Verbundmaterialien (z.B. Ziegel, Spanplatten, Gipskartonplatten oder „Heraklithplatten“ mit KMF-Bestandteilen) können i.d.R. deponiert werden. Dämmmaterialien aus Mineralfaserprodukten (KMF) sind, soweit zu gegebenem Zeitpunkt ent- sprechende Verwertungskapazitäten zur Verfügung stehen, zu verwerten (insbes. Verbundmateria- lien, wie z.B. Ziegel mit KMF-Füllungen). Im Übrigen wird auf Nummer 2 des Grundsatzpapieres (§ 6 Abs. 6 Sätze 1, 2 DepV) verwiesen. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der Sonderabfallagentur Baden-Württemberg (SAA) anzu- dienen. BEZUGSDOKUMENTE [1]Abfallentsorgung Fachserie 19 Reihe 1 – 2013, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2015 [2]Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV), zuletzt ge- ändert am 15. November 2016 [3]Technische Regel für Gefahrstoffe 521. Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (TRGS 521), Ausgabe: Februar 2008 LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.1 - Stand: 19.01.2017 3

Untersuchungen zur Bestaendigkeit und Wanderungsfaehigkeit inhalierbarer kuenstlicher Mineralfasern (Glasfasern u.a.) gegenueber Asbestfasern

Das Ziel, die krebserzeugenden Asbestfasern nach Moeglichkeit durch nicht gesundheitsschaedliche kuenstliche Fasern zu ersetzen, erfordert die Pruefung der in Frage kommenden Fasern auf ihr Verhalten im biologischen Milieu im Vergleich zu Asbestfasern. Die geplanten Untersuchungen sollen klaeren, inwieweit sich im Tierkoerper die Bestaendigkeit und die Wanderungsfaehigkeit der gebraeuchlichsten kuenstlichen Mineralfasern (Glaswolle, Schlackenwolle, Steinwolle) untereinander sowie von den gebraeuchlichsten Asbestfasersorten (Chrysotil und Krokydolith) unterscheiden. Die Ergebnisse sollen im Hinblick auf die Frage interpretiert werden, wie kuenstliche Fasern beschaffen sein sollten, um gesundheitlich weitestgehend ungefaehrlich zu sein.

Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundes-Imissionsschutzgesetzes

Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen, in denen unter Verwendung von Lösemitteln, die Halogenkohlenwasserstoffe mit einem Siedepunkt bei 1013 Hektopascal bis zu 423 Kelvin (150 Grad Celsius) (leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe) oder andere flüchtige halogenierte organische Verbindungen mit einem Siedepunkt bei 1013 Hektopascal bis zu 423 Kelvin (150 Grad Celsius) (leichtflüchtige halogenierte organische Verbindungen) enthalten, die Oberfläche von Gegenständen oder Materialien, insbesondere aus Metall, Glas, Keramik, Kunststoff oder Gummi, gereinigt, befettet, entfettet, beschichtet, entschichtet, entwickelt, phosphatiert, getrocknet oder in ähnlicher Weise behandelt wird (Oberflächenbehandlungsanlagen), Behandlungsgut, insbesondere Textilien, Leder, Pelze, Felle, Fasern, Federn oder Wolle, gereinigt, entfettet, imprägniert, ausgerüstet, getrocknet oder in ähnlicher Weise behandelt wird (Chemischreinigungs- und Textilausrüstungsanlagen), Aromen, Öle, Fette oder andere Stoffe aus Pflanzen oder Pflanzenteilen oder aus Tierkörpern oder Tierkörperteilen extrahiert oder raffiniert werden (Extraktionsanlagen).

Glaswolle

Die Modellierung des Umweltprofils „Glaswolle“ umfasst die Aufwendungen und Emissionen der Herstellung einer Dämmmatte aus Glaswolle mit einer Dichte von 40 kg/m³. Berücksichtigt wurden die Bereitstellung von Rohmaterial, Transporte, Schmelze, Formen und Sammeln der Glasfasern, Aushärten und weitere interne Prozesse. Die Energie für den Schmelzprozess wird hauptsächlich durch Elektrizität und Erdgas bereitgestellt. Der Scherbenanteil im Rohglas beträgt etwa 65 % Import: 21978t Produktion: 107756t

Teilprojekt 4: Mikroarray-Auslesesystem (Deutsch-Israelische Wassertechnologie-Kooperation), Teilprojekt 2: Anreicherungs-, Extraktions-, PCR-Methoden (Deutsch-Israelische Wassertechnologie-Kooperation)

Spengergasse - Innendämmung, Änderung der hygrothermischen Verhältnisse in einer innengedämmten Außenwand nach Aufbringung eines aussenliegenden Vollwärmeschutzes

Das Bestandsobjekt Wohnhausanlage Spengergasse 30-32, 1040 Wien, wurde 1972 erbaut und gemäß den damaligen Bauplänen mit einer Innendämmung ausgestattet. Das Gutachten soll klären, ob es sich bei der Außenwand tatsächlich um eine innengedämmte Konstruktion handelt und wie diese aufgebaut ist. Weiters soll der Zustand dieser Konstruktion analysiert werden und mögliche Bestandsschäden dokumentiert werden. Zur eindeutigen Bestimmung der Konstruktion wurden bereits am 22.11.2010 Materialproben an mehreren Außenwandstellen genommen. Aufgrund einer dabei visuell erkennbaren Verfärbung der Glaswolle werden diese Proben von einem chemischen Labor untersucht. Weiters wird untersucht, ob das Anbringen einer Außendämmung das Klima in der Wandkonstruktion negativ beeinflusst. Speziell soll festgestellt werden, ob das Anbringen einer Außendämmung das Schimmelpilzrisiko in der Konstruktion erhöht oder vermindert. Dies wird mittels hygrothermischen Simulationen erhoben und anhand von relevanten Details dokumentiert.

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