NRW hat im Januar bei der EU in Brüssel die Anerkennung als BHV1-freie Region gestellt – zusammen mit Rheinland-Pfalz und dem Saarland! Wird dem Antrag stattgegeben, zieht NRW wieder mit anderen Ländern gleich, die bereits über den sog. Artikel-10-Status (Region ist BHV1-frei) verfügen und zu denen der Rinderhandel deshalb in letzter Zeit empfindlich gestört war. Während sich bis Ende des Jahres 2015 NRW noch in der Phase der BHV1-Sanierung befand, ist NRW seit dem 01.01.2016 in der Phase der BHV1-Bekämpfung. Diese Phase ist notwendig, um den bisher erreichten Sanierungsstand zu schützen und einer erneuten Ausbreitung des Virus vorzubeugen. Die Veterinärämter werden deshalb konsequent prüfen, ob bei Feststellung von BHV1-Reagenten (BHV1-positive Rinder) der Seuchenverdacht ausgesprochen und eine Bestandssperre angeordnet werden muss. Werden in einem Bestand Reagenten festgestellt, so liegt es in der Verantwortung des Tierhalters, diese unverzüglich aus seinem Bestand zu entfernen. Eine Untersuchung zur Feststellung weiterer Reagenten muss nach frühestens 30 Tagen, nachdem der letzte Reagent den Bestand verlassen hat, erfolgen. Nur so kann ermittelt werden, ob sich noch weitere Rinder angesteckt haben oder ob ggf. angeordnete Sperren aufgehoben werden können. Auch nach der angestrebten Anerkennung als BHV1-freie Region müssen die jährlichen Bestandsuntersuchungen durchgeführt werden. Nur dadurch ist es möglich, Reagenten zu erkennen und zu verhindern, dass Virus unerkannt im Bestand zirkuliert, andere Rinder ansteckt und gegebenenfalls in andere Betriebe weiterverschleppt wird. Es wäre fatal, wenn das Erreichte durch Nachlässigkeit aufs Spiel gesetzt würde. Deshalb muss im Interesse aller Rinderhalter BHV1 ein „Thema“ bleiben. Hintergrund: Hat sich ein Tier angesteckt, bleibt das Virus lebenslang im Körper. Insbesondere Stresssituationen (Transport, Geburt, etc.) führen häufig zu einer massiven Virusausscheidung. Häufig haben solche Tiere keinerlei Krankheitsanzeichen, so dass sich die Infektion unerkannt im Bestand ausbreiten kann und unter Umständen in andere Bestände weiterverschleppt wird. Auch eine Impfung bietet keinen hundertprozentigen Schutz vor Ausscheiden des Virus bzw. vor Ansteckung, ist aber gleichwohl eine wichtige Maßnahme zur Eindämmung der Erregerverbreitung. Sie bedarf allerdings wegen des bestehenden grundsätzlichen Impfverbots einer Anordnung durch das zuständige Veterinäramt! Das BHV1-Virus kann aber auch große Schäden in Rinderherden verursachen. So kann es bei Kälbern zu Durchfall, Wachstumsstörungen und Todesfällen kommen. Bei älteren Tieren kann eine BHV1-Infektion zu hohem Fieber, Entzündungen der Atemwege, Rückgang der Milchleistung, Fruchtbarkeitsstörungen, Gehirnentzündung, Aborten sowie Todesfällen führen. Das Bovine Herpesvirus 1 (BHV1) wird vor allem mit den Sekreten der oberen Atemwege ausgeschieden. Auch wenn das Virus außerhalb des Tieres nicht besonders lange überlebensfähig ist, gilt es doch zwingend, den Kontakt der eigenen Tiere mit frischen Sekreten unbekannter oder verdächtiger Tiere zu vermeiden. Solche Kontaminationen können sich auch an Kleidung und Gerätschaften finden. Daraus folgt, dass betriebsfremde Personen im Stallbereich nur betriebseigene oder saubere eigene Kleidung und Gerätschaften verwenden sollten, alternativ auch Einwegmaterial. Im Bereich des Tierhandels ist sicherzustellen, dass es weder beim Verladen noch beim eigentlichen Transport zu Kontakten mit Tieren unklaren BHV1-Status kommen kann. Hierzu sind die Tabellen 1 und 2 des für NRW modifizierten Hygieneleitfadens für die Rinderhaltung beachtenswert, den es beispielsweise auf der Homepage des Tiergesundheitsdienstes zum Download gibt. Download: Foto: <link file> ©LANUV/A.Donth Mutterkuh Pressemitteilung
Das Projekt "Untersuchungen zur subklinischen Evidenz von Bluetongue Virus (BTV) und ovinem Herpesvirus 2 (OHV-2) mit Schwerpunktkontrolle bei Rind und Schaf in Mischbetrieben in Bayern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit durchgeführt. Das erstmalige Auftreten der Blauzungenkrankheit 2006 nördlich der Alpen hat die Möglichkeit der Verbreitung des Virus (BTV) durch einheimische Gnitzenpopulationen bewiesen. Serologische und molekular-virologische Überwachungsuntersuchungen sind insbesondere in Mischbetrieben mit Schaf- und Rinderhaltung und in Regionen mit intensivem Rind-Schaf Kontakt erforderlich. Dies kann jetzt auch mit einem neuen, für Kuhmilch zugelassenen Antikörper-ELISA erfolgen, wobei Erfahrungen zur breiten Anwendung im Feld noch fehlen. Die Erprobung dieses Antikörper-ELISA kann erstmalig experimentell auch mit Schafmilch erfolgen. Zur Verbreitung des ovinen Herpesvirus 2 (OHV-2, Erreger des bösartigen Katarrhalfiebers) ist in Bayern nichts bekannt; ein massives klinisches Geschehen 2006 beim Rind gibt aber Anlass zur Untersuchung der Verbreitung des Virus bzw. Antikörper pos. Reagenten, wiederum mit Schwerpunkt in Mischbetrieben weil OHV-2 vom Schaf auf das Rind übertragen wird. Zur Prävalenzerhebung von OHV-2 Infektionen bei Schaf und Rind kommen eine neu entwickelte PCR und ein Antikörper ELISA zum Einsatz. Das Projekt soll vom LGL in Kooperation mit der LMU München, Veterinärmedizinische Fakultät, Klinik für Wiederkäuer durchgeführt werden.
Das Projekt "Monitoring von gentechnisch veraenderten Vektoren und Viren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Robert-Koch-Institut durchgeführt. Genetisch veraenderte Viren (GVV) werden zunehmend als Lebendimpfstoffe gegen Tierseuchen benutzt, und sie bekommen Bedeutung als Vektoren fuer den Gentransfer. Hierzu werden sie nach Gentechnikrecht freigesetzt und in Verkehr gebracht. Genetisch veraenderte Poxviren wurden zur Bekaempfung der Fuchstollwut in Frankreich, Belgien und Luxemburg bereits grossflaechig ueber mehrere Jahre ausgebracht und sind in diesen Laendern im Verkehr. Genetisch veraenderte animale Herpesviren sind sowohl in der Europaeischen Union als auch in groesserer Zahl in den USA bereits in Verkehr. Die Entwicklung rekombinanter viraler Lebendimpfstoffe fuer den Menschen ist bereits vorangeschritten. Auch fuer die Gentherapie am Menschen werden virale Vektoren eingesetzt, ein zunehmender Einsatz ist zu erwarten. Erkrankungen auf Grund von Impfdurchbruechen von attenuierten Viren als Lebendimpfstoffen sind zwar selten, aber bekannt. Auch fuer GVV ist dies nicht ausgeschlossen. Fuer diagnostische Zwecke, epidemiologische Untersuchungen und amtliche Ueberwachung werden geeignete Methoden benoetigt, die eine Differenzierung genetisch veraenderter Viren von Wildtypviren erlauben. Methoden, die eine solche Differenzierung durch molekulargenetische Feinanalyse erlauben, existieren (Polymerase Kettenreaktion (PCR), Southern Blot, Sequenzierung). Sie muessen jedoch fuer die vorliegenden Fragestellungen etabliert, angepasst und optimiert werden - analog zu Referenzmethoden fuer den Nachweis herkoemmlicher Erreger. Methoden wurden zunaechst fuer Herpesviren erprobt, da hier die internationale Entwicklung am weitesten vorangeschritten ist. Der erste experimentelle Schwerpunkt richtete sich auf die Identifizierung von Wildtyp-Herpesviren, der zweite auf Verfahren zur spezifischen Darstellung von genetischen Veraenderungen.
Das Projekt "Habitatselektion des Europäischen Aals" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für Meereswissenschaften (IFM-GEOMAR), Forschungsbereich 3: Marine Ökologie durchgeführt. Vorrangiges Ziel des Projektes war es, neue Erkenntnisse über Wanderverhalten und Habitatselektion des Europäischen Aals und dessen Gesundheitszustand in verschiedenen Gewässertypen zu gewinnen. Damit sollten Entscheidungsgrundlagen für geeignete Maßnahmen zum Schutz dieser mittlerweile in ihrem Bestand gefährdeten Art erarbeitet werden. Die Neben- und Spurenelementanalyse von über 300 Aal-Otolithen aus Binnen- und Küstengewässern zeigte, dass das Wanderverhalten des Europäischen Aals sehr komplex ist und dass das klassische Bild, nach dem die Fische als sogenannte Steigaale obligat ins Süßwasser aufsteigen und dort bis zur Umwandlung vom Gelbaal- zum Blankaalstadium bleiben, revidiert werden muss. Stattdessen zeigen die Tiere komplexe individuelle Migrationsmuster und wechseln zum Teil mehrfach zwischen Süß- und Salzwasserhabitaten. Darüber hinaus deuten die Ergebnisse darauf hin, dass Aale, die als Jungtiere in Binnengewässer einwandern und dort bis zur Laichwanderung verbleiben, eine verringerte Laicherqualität haben als Individuen, die ihre gesamte kontinentale Lebensphase in Brack- und Salzwasserhabitaten verbringen. Der lange Aufenthalt in Binnengewässern hatte im Vergleich zum Aufenthalt in Küstenhabitaten eine Verringerung der Energiereserven und eine Erhöhung des Befalls mit dem Schwimmblasennematoden Anguillicola crassus zur Folge. Die Erhebung der Parasitierung stellte einen zentralen Aspekt zur Ermittlung des Gesundheitszustandes der Aale in den untersuchten Gewässern dar. Insgesamt wurden 35 Parasitenarten nachgewiesen. Aufgrund ihrer hohen Befallsintensitäten und potenziellen Pathogenität müssen dabei vor allem der Schwimmblasenwurm Anguillicola crassus und die Kiemenparasiten der Gattung Pseudodactylogyrus als potentiell gesundheitsschädlich eingestuft werden. Umfangreiche Virenuntersuchungen deuten wiederum darauf hin, dass die derzeitige Verbreitung von Herpesvirus anguillae und EVEX zu keiner substantiellen Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes der Aale in den untersuchten Gewässern führt.
Das Projekt "Molekulargenetische Entwicklung eines Impfstoffes gegen Herpesviren zum Einsatz in der Tiermedizin" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayer, Geschäftsbereich Veterinärmedizin durchgeführt. Die Herpesvirusinfektionen in der Tiermedizin sind von zunehmender Bedeutung. Bislang sind alle Herpesvirus-Impfstoffe in der Tiermedizin belastet durch geringe Immunogenitaet, da die Herpesviren an sich schlechte Impfantigene sind. Ziel des Vorhabens ist es daher, ueber Modellarbeiten an den equinen Herpesviren hauptimmunogene Komponenten zu charakterisieren, zu analysieren und mit Hilfe gentechnologischer Verfahren zu polyvalenten Impfstoffen zu verwandeln. Diese Impfstoffe sollen moeglicherweise ueber Inkorporation anderer Virusantigene als Modell fuer eine Carrier-Vakzine gelten. Parallel zu dieser Entwicklung ist ein wichtiger Teilaspekt die Entwicklung immundiagnostischer Tests.
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 002/10 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 002/10 Magdeburg, den 4. Januar 2010 Aujeszkysche Krankheit bei Jagdhund nachgewiesen Magdeburg. Am 29.12.2009 wurde bei einem Jagdhund im Landkreis Wittenberg die Aujeszkysche Krankheit (AK) amtlich festgestellt. Dies ist nach 1997 die erstmalige Feststellung dieser anzeigepflichtigen Tierseuche bei einem Haustier in Sachsen-Anhalt. Der Hund hatte bei einer Gemeinschaftsjagd Aufbruch von einem Wildschwein gefressen, erkrankte an typischen Symptomen und wurde am Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) in Stendal mit positivem Ergebnis auf AK untersucht. Die AK ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte, akute, fieberhafte Tierseuche, die vor allem bei Schweinen (Hauptwirt) vorkommt. Bei anderen Tierarten (Wiederkäuer, Hund, Katze, andere Fleischfresser) verläuft diese Infektion des Zentralnervensystems immer tödlich (Endwirte); sie scheiden das Virus nicht aus und verbreiten die Krankheit nicht weiter. Das Virus (Herpesvirus) kann abhängig von der Temperatur längere Zeit in Fleisch, Urin, Mist, Boden überleben. Deshalb sollte rohes Schweinefleisch auf keinen Fall an Hunde und Katzen verfüttert werden. Sachsen-Anhalt wurde 1996 als AK-frei anerkannt. Die AK-Freiheit bietet nicht nur den Schweinehaltern, sondern auch der mit der Schweineproduktion assoziierten Ernährungswirtschaft des Landes Wettbewerbsvorteile im innergemeinschaftlichen und Drittlandhandel. Die Aufrechterhaltung des Status wird durch ständige Untersuchungen von Blutproben im Hausschweine- und Schwarzwildbestand nachgewiesen. In den vergangenen Jahren wurden durch serologische Untersuchungen bei Wildschweinen immer wieder Antikörper gegen das Aujeszky-Virus nachgewiesen. Die Nachweise erfolgten vor allem in den östlichen Landkreisen Sachsen-Anhalts; in den angrenzenden Regionen der Bundesländer Brandenburg und Sachsen ist die Situation vergleichbar. Eine Übertragung des Wildschweintyps auf Hausschweine kann nicht völlig ausgeschlossen werden. Deshalb ist die wirksame tierhygienische Abschottung der Hausschweinebestände (insbesondere, wenn Schweinehalter gleichzeitig Jäger sind) auch im Hinblick auf die Aufrechterhaltung des Status AK-freie Region für Deutschland unerlässlich. Da auch Hunde und Katzen für das AK-Virus empfänglich sind und besonders Jagdhunde einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sollte eine Verfütterung von rohem (Wild)Schweinefleisch unbedingt vermieden und krankheitsverdächtige Tiere den Tierarzt vorgestellt werden. Infizierte Katzen und Hunde reagieren nach einer Inkubationszeit von 2-9 Tagen mit Wesensveränderungen, Schluckbeschwerden, Lähmungen der Kopfmuskulatur und Tobsuchtsanfällen. Die Tiere leiden an heftigem Juckreiz. Gegen die AK gibt es keinen Impfstoff. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de