[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2022 © Dennis Donohue / Adobe Stock Tierseuchenüberwachung: Geflügelpest weiterhin das beherrschende Thema Für die Tierseuchenüberwachung war auch 2022 die Geflügelpest das beherrschende Thema. Die Seuche tritt mittlerweile ganzjährig in Deutsch- land auf und wurde im Herbst des vergangenen Jahres auch in sechs Beständen in Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Darüber hinaus standen das Bovi- ne Herpesvirus Typ 1, die Blauzungenkrankheit, die Bovine Virusdiarrhoe, die Afrikanische Schweine- pest und die Aujeszkysche Krankheit im Fokus. Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im Landes- untersuchungsamt (LUA) im Rahmen der Tierseu- chendiagnostik im Jahr 2022 insgesamt 239.876 Proben untersucht. Da viele Proben auf verschie- dene Parameter und mit unterschiedlichen Me- thoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlichen Untersuchungen wesentlich hö- her. Von besonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tierseuchen, die aufgrund ihrer gesund- heitlichen und wirtschaftlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft und/oder über- wacht werden. Nachdem sich in den beiden vergangenen Jah- ren keine Hinweise auf das Vorliegen einer Infek- tion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV-1) in Rheinland-Pfalz mehr fanden, wurden im Jahr 2022 bei einem aus Irland importierten Rind Anti- körper gegen das BHV-1-Feldvirus nachgewiesen. Das betroffene Tier wurde unverzüglich aus dem Bestand entfernt. Bei der Untersuchung der üb- rigen Tiere fanden sich keine Hinweise auf ein In- fektionsgeschehen, so dass die zur Verhinderung einer möglichen Ausbreitung der Seuche ausge- sprochene Sperre des Bestandes wieder aufgeho- ben werden konnte. Da bei den im Rahmen des laufenden Überwa- chungsprogramms durchgeführten Untersuchun- gen an 61.829 Blutproben aus 3.093 Beständen und 7.112 Tank- und Einzelmilchproben aus 1.079 Beständen keine weiteren Antikörper geben das 2 BHV-1-Feldvirus nachgewiesen wurden, hatte der Fall keinen Einfluss auf den seit 2017 bestehen- den Status der BHV-1-Freiheit in Rheinland-Pfalz. Der Fall zeigt aber eindringlich, dass die Betriebe sich weiterhin konsequent durch Biosicherheits- maßnahmen vor einer Wiedereinschleppung der BHV-1-Infektion schützen und insbesondere dar- auf achten müssen, Tiere ausschließlich aus seu- chenfreien Beständen einzustellen. Das seit dem Wiederauftreten der Blauzungen- krankheit (Blue Tongue Disease, BTD) im Jahr 2019 in ganz Rheinland-Pfalz eingerichtete Res- triktionsgebiet musste auch im Jahr 2022 wei- ter aufrechterhalten werden. Zur Überwachung der Seuche wurden 2022 insgesamt 22.500 Pro- ben von Rindern, Schafen und Ziegen aus 384 Be- ständen molekularbiologisch auf das Vorhan- densein von BTD-Virus untersucht. Die weitaus meisten Proben wurden im Zusammenhang mit sogenannten Handelsuntersuchungen bei Rindern entnommen, die erforderlich sind, wenn klinisch unauffällige Tiere aus dem BTD-Restriktionsgebiet verbracht werden sollen. Nachgewiesen wurde das BT-Virus bei diesen Untersuchungen nicht. Auch wenn die BTD im Jahr 2022 nicht aufgetre- ten ist, ist eine Impfung empfänglicher Tiere ge- gen die Seuche weiterhin zu empfehlen, da sie ei- nen Schutz vor der Erkrankung bietet und den Transport von Tieren aus dem Restriktionsgebiet ohne weitere Auflagen ermöglicht. Derzeit sind mehrere in Deutschland zugelassene Impfstof- fe gegen das BTD-Virus vom Serotyp 8 für Rinder und Schafe verfügbar; für Ziegen kann der Impf- stoff vom Tierarzt umgewidmet werden. Die Imp- fung gegen Blauzungenkrankheit wird vom Land Rheinland-Pfalz finanziell unterstützt. Erfreulich ist, dass ganz Rheinland-Pfalz und Deutschland seit dem 5. Juni 2023 wieder offiziell frei von der Blauzungenkrankheit sind und damit keine Maß- nahmen beim Verbringen mehr erforderlich sind. Ziel der staatlichen Bekämpfung der Bovinen Vi- rusdiarrhoe (BVD) ist es, erregerfreie Bestände zu schaffen, indem dauerhaft (persistent) infizier- te Kälber, die den Erreger ausscheiden ohne selbst Überträger: Die Afrikanische Schweinepest ist bei rheinland-pfälzischen Wildschweinen nicht aufgetreten. Aller- dings können sie den Erreger der Aujeszkyschen Krankheit in sich tragen. © Mikewildadventure / Pixabay zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen entfernt und vom Handel ausgeschlossen wer- den. Daher werden den Kälbern bei der innerhalb der ersten sieben Lebenstage erforderlichen Kenn- zeichnung mit Ohrmarken Hautstanzproben ent- nommen und auf das BVD-Virus untersucht. 2022 hat das LUA insgesamt 121.434 dieser Ohrstanzen von Kälbern aus 3.476 Betrieben auf BVD-Virus untersucht - mit negativem Ergebnis. Die Untersuchungen dienen dazu, den Status als BVD seuchenfrei in der Rinderpopulation auf- rechtzuerhalten, der für Rheinland-Pfalz am 17.02.2022 von der EU anerkannt wurde. Dieser Status ermöglicht es, sogenannte Zusatzgarantien beim Verbringen von Rindern in die Betriebe zu verlangen. Dadurch können diese besser vor Neu- infektionen geschützt werden. Um den Status aufrechtzuerhalten wurde durch eine tierseuchenrechtliche Verfügung des LUA zu- dem die Impfung gegen das BVD-Virus im gesam- ten Landesgebiet verboten und bestimmt, dass nur noch Rinder eingestallt werden dürfen, die nicht gegen eine BVD-Infektion geimpft sind. Zu- dem muss streng darauf geachtet werden, dass Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten und aus- schließlich Tiere aus seuchenfreien Beständen ein- gestallt werden. Auch wenn die Afrikanische Schweinepest (ASP) bisher in Rheinland-Pfalz noch nicht aufgetre- ten ist, wurde das intensive Monitoring zur Über- wachung der Wild- und Hausschweinepopulation im Jahr 2022 fortgesetzt. Die Jäger sind aufgefor- dert, alle sogenannten Indikatortiere, also ver- endete und bei Unfällen getötete Wildschweine sowie Tiere mit pathologisch-anatomischen Ver- änderungen und klinisch auffällige Tiere zur Un- tersuchung einzusenden. Die vom Land bereitge- stellte Prämie für die Einsendung von Proben von Fallwild und Unfallwild in Höhe von 70 Euro wur- de auch 2022 gewährt. Im LUA wurden im vergangenen Jahr 537 Wild- schweine mit negativem Ergebnis molekularbiolo- gisch auf den Erreger der ASP untersucht. Zudem hat das LUA im Rahmen des differenzialdiagnosti- schen Ausschlusses der ASP insgesamt 55 veren- dete Hausschweine aus 24 Beständen virologisch untersucht – ebenfalls mit negativem Ergebnis. Rheinland-Pfalz gilt offiziell als frei von Aujeszky- scher Krankheit (AK). Dennoch muss jährlich eine repräsentative Stichprobe von Hausschweinen auf die Seuchen untersucht werden. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 449 Blutproben von Tieren aus 50 Beständen mit negativem Ergebnis serologisch auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen das 3 denen 40 Tiere getötet – insgesamt 36 Hühner, 2 Enten und 2 Gänse. Die Recherchen der betroffe- nen Kreisverwaltungen hatten ergeben, dass die Bestände infizierte Tiere aus einem Geflügelbe- stand im nordrhein-westfälischen Oberbergischen Kreis zugekauft hatten. Der Geflügelhändler hatte seine Tiere auf dem Hof und auf Märkten verkauft. In seinem Bestand war die Geflügelpest Ende Ok- tober 2022 nachgewiesen worden. Überschatten seit einigen Jahren das Tierseuchengeschehen: Die Viren der Geflügelpest kursieren inzwischen das ganze Jahr über. In Rheinland-Pfalz waren 2022 auch Geflügelhaltungen betroffen. © monticellllo / AdobeStock Virus der AK untersucht. Auch die differenzialdiag- nostischen Untersuchungen an acht Hausschwei- nen aus sechs Beständen, die zur Feststellung der Todesursache eingesandt wurden, ergaben keine Hinweise auf das Vorliegen der AK. Sowohl für die ASP als auch für die AK gilt, dass sich die Betriebe weiterhin konsequent durch die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen vor ei- ner Einschleppung der jeweiligen Erreger schüt- zen müssen. Hierzu gehören unter anderem, dass keine fremden Personen den Stall betreten, vor einem Betreten der Ställe die Kleidung gewech- selt wird, keine Speiseabfälle verfüttert werden und Haustiere nicht in den Stall gelangen. Vor al- lem bei Auslauf- und Freilandhaltungen muss si- chergestellt sein, dass kein direkter oder indirek- ter Kontakt zu Wildschweinen möglich ist. Dazu gehört auch, dass Futter und Einstreu vor Wild- schweinen geschützt gelagert wird. Seit Jahren treten in Rheinland-Pfalz sporadisch Infektionen mit dem bei Wildschweinen vorkom- menden Erregertyp der AK bei jagdlich geführ- ten Hunden auf. Die betroffenen Tiere zeigen we- nige Tage nach dem Kontakt mit einem infizierten Wildschwein zentralnervöse, mit massivem Juck- reiz einhergehende Erscheinungen und verenden kurze Zeit später. Dieses Schicksal ereilte im Ja- 4 nuar 2022 auch einen Deutschen Jagdterrier, der sich im Verlauf einer Jagd im Kreis Birkenfeld in- fiziert hatte. Zwar ist der Kontakt zwischen Wild- schweinen und Hunden bei der Jagd nicht immer zu verhindern, Jäger sollten ihre Tiere jedoch von erlegten Schwarzwild so weit wie möglich fernhal- ten und insbesondere keine entnommenen Inne- reien der erlegten Tiere roh verfüttern. Auch Rheinland-Pfalz von Geflügelpest-Epidemie betroffen Deutschland und Europa erleben zurzeit die stärkste Geflügelpest-Epidemie überhaupt. Im Jahr 2022 hat das Landesuntersuchungsamt das hochansteckende Aviäre Influenzavirus vom Sub- typ H5N1 (den Erreger der derzeitigen Geflügel- pest-Epidemie) in sechs rheinland-pfälzischen Geflügelhaltungen nachgewiesen – mit Konse- quenzen für Geflügel und Halter. Im November 2022 wies das LUA die Geflügel- pest bei insgesamt 49 Tieren (47 Hühner, 2 Enten) in drei kleineren Geflügelbeständen im Kreis Ahr- weiler, im Kreis Altenkirchen und im Westerwald- kreis nach. Um die weitere Verbreitung des hoch- ansteckenden Erregers zu verhindern, wurden in den drei betroffenen Beständen alle noch vorhan- Im Dezember 2022 wies das LUA die Geflügel- pest in einem weiteren Geflügelbestand im Wes- terwaldkreis und in zwei Beständen im Kreis Ger- mersheim bei insgesamt 26 Tieren (24 Enten 2 Gänse) nach. Während die noch verbliebenen 398 Tiere in den beiden Beständen im Kreis Germers- heim getötet werden mussten, konnte hiervon bei den 31 verbliebenen Tieren aus dem Bestand im Kreis Westerwald aufgrund einer Ausnahmereg- lung nach Durchführung einer Risikobewertung abgesehen werden. Es handelte sich um soge- nannte genetisch wertvolle Tiere seltener amt- lich registrierter Rassen. Die Tiere wurden zudem mehrfach mit negativem Ergebnis auf den Erreger der Geflügelpest nachuntersucht, bevor die amt- liche Sperre des Bestandes aufgehoben werden konnte. Auch im Jahr 2023 ist in Europa und in Deutsch- land ein Ende der Geflügelpest-Epidemie bisher nicht in Sicht; die Seuche hat sich auch in Rhein- land-Pfalz weiterverbreitet – sowohl bei Wildvö- geln als auch in Geflügelbeständen. ger sind aufgefordert, tot aufgefundene Greifvö- gel, Wassergeflügel, Reiher oder Möwenartige der Veterinärverwaltung zu melden. Tot oder krank aufgefundeneTiere sollten nicht berührt oder vom Fundort weggebracht werden. Die Geflügelhalter müssen sämtliche Geflügelhal- tungen beim zuständigen Veterinäramt anmelden und zum Schutz ihrer Tiere strikt auf die Einhal- tung der Biosicherheit in ihren Beständen achten: • Geflügelställe und -ausläufe nur mit separater Schutzkleidung betreten. • Futter, Einstreu und Geräte vor einem direk- ten oder indirekten Kontakt durch Wildvögel schützen. • erhöhte Tierverluste von mehr als zwei Prozent innerhalb von 24 Stunden bei der Veterinärver- waltung anzeigen. Gut gerüstet: LUA schult regelmäßig die Amtstierärzte der Kommunen Um für den Ernstfall im Stall gut gerüstet zu sein, hat das LUA 2022 bei zwei Schafhaltern in den Landkreisen Kaiserslautern und Westerwald 25 rheinland-pfälzische Amtstierärztinnen und -tier- ärzte für ihre Einsätze bei Tierseuchenausbrüchen aufwändig geschult. Geübt wurde das korrekte Betreten und Verlassen eines seuchenverdächti- gen Betriebes und die Entnahme von Blutproben bei Schafen. Die für Geflügel sehr ansteckende Aviäre Influen- za der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden führen kann.Die Fortbildung bestand aus einem theoreti- schen und einem praktischen Teil. Unter anderem wurde über die aktuelle Situation bei der beina- he weltweit verbreiteten und für Schweine häu- fig tödlichen Afrikanischen Schweinepest referiert und über die ebenso hochansteckende Maul- und Klauenseuche, die schwere Krankheitsverläufe bei Wiederkäuern und Schweinen verursacht. Eine Übertragung des H5N1-Virus auf den Men- schen ist in Deutschland bislang nicht bekannt, ist aber theoretisch möglich und wurde in anderen Ländern bereits festgestellt. Bürgerinnen und Bür-Um die Verbreitung und den Austausch dieser Er- reger zwischen Tierbeständen zu verhindern, ist das A und O für Tierhalter und Tierärzte die richti- ge Schutzkleidung. Die dafür notwendige Ausrüs- Hintergrund 5 tung wurde den Teilnehmern vorgestellt, danach übten sie bei sehr heißem Maiwetter das Anlegen der verschiedenen Schichten von Anzügen, Stie- feln und Handschuhen. Bei einem Tierseuchenausbruch gehört zur Arbeit der Amtstierärztinnen und -tierärzte neben der Untersuchung von Tieren auch die Entnahme von Blutproben. Und weil nur die Übung den Meis- ter macht, wurde bei der Fortbildung des LUA das Handling von Schafen und die Technik der Entnah- me von Blutproben aufgefrischt. Für diesen prakti- schen Teil hatten zwei Landwirte im Kreis Kaisers- lautern und im Westerwaldkreis ihre Schafherden zur Verfügung gestellt. In den Betrieben wur- den an beiden Übungstagen bei über 300 Scha- fen Blutproben entnommen und anschließend im LUA auf ansteckende Seuchen untersucht. Die besondere Herausforderung: Bei hochsom- merlichen Temperaturen mussten die in Schutzan- zügen verpackten Teilnehmer und die drei Trainer des LUA unter freiem Himmel die teilweise über 150 Kilogramm schweren Schafe einfangen und festhalten, damit der Trainingspartner eine Blut- probe entnehmen konnte. Schöner Erfolg für das LUA: Am Ende waren die Amtstierärztinnen und -ärzte zwar schweißgebadet und erschöpft, ihr Fa- zit der Fortbildung war aber trotzdem sehr positiv. Weitere Schulungen Die Amtstierärzte der Kreisverwaltungen wurden zudem in der Anwendung von verschiedenen EDV- Programmen geschult. In Onlineschulungen wur- den den Tierärzten die Grundlagen im Umgang mit der HI-Tier - Datenbank (HIT) und dem Pro- gramm TierSeuchenNachrichten (TSN) vermittelt. Beide Programme finden täglich Anwendung in der Praxis und dienen der Rückverfolgbarkeit von Tieren bzw. der Meldung von Tierseuchen. Aber auch andere an den unteren Veterinärbe- hörden tätige Berufsgruppen wurden vom LUA geschult. Unter anderem wurden Lebensmittel- kontrolleure und amtliche Fachassistenten fort- gebildet. An der Fortbildung für amtliche Fachas- sistenten nahmen auch 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Baden-Württemberg teil. Kostenloses Beratungsangebot für Schaf- und Ziegenhaltungen Guter Rat für Halter von Schafen und Ziegen: Seit Juli 2017 gibt es in Rheinland-Pfalz das Beratungs- angebot „Gesundheitsdienst für Kleine Wieder- käuer“. Eine Tierärztin des LUA unterstützt Tier- halter unter anderem dabei, Erkrankungen wie die Pseudotuberkulose oder Parasitenbefall im Be- stand zu bekämpfen. Bei dem Beratungsangebot handelt es sich um ein rheinland-pfälzisches Entwicklungsprogramm na- mens „Umweltmaßnahmen, ländliche Entwick- lung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE). Es dient der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ent- wicklung des ländlichen Raumes“ (ELER). Die gute Nachricht: Für den Tierhalter entstehen keine Kos- ten, und die Teilnahme ist freiwillig. Im Jahr 2022 nahmen 61 Betriebe das Angebot in Anspruch. Insgesamt machte die zuständige Tierärztin des LUA 70 Betriebsbesuche. Handarbeit: Tierärztinnen und Tierärzte der rheinland- pfälzischen Veterinärverwaltung übten 2022 die Ent- nahme von Blutproben bei Schafen. © LUA 6 Einer der wichtigsten Schwerpunkte war und ist das Pseudotuberkulose-Sanierungsprogramm in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Schafhalter/Ziegenhalter und Züchter Rheinland- Pfalz e. V. Das Bekämpfungsprogramm ist ein Meilenstein für eine gesunde Herde. Bei 59 der 70 Betriebsbesuche ging es um dieses Thema. Dabei werden jeweils die oberflächlichen Körperlymph- knoten abgetastet und auf Veränderungen oder Narben hin untersucht. Diese sind vor allem an Kopf, Hals, Schulter, Kniefalte und an der Euterba- sis fühlbar. Hintergrund: Die Pseudotuberkulose ist eine weit verbreitete, chronisch verlaufende, nicht heilba- re Infektionskrankheit, die weltweit überwiegend bei Schafen und Ziegen auftritt. Sie wird durch das Bakterium Corynebakterium pseudotuberculosis verursacht. Oft tritt die Krankheit erst bei erwach- senen Tieren mit Bildung von Abszessen an den typischen Stellen auf. Es gibt jedoch auch nicht abtastbare Abszesse an Lymphknoten der inneren Organe. Deswegen wird immer noch bei einer per Reglement definierten Anzahl Tiere vom Bestandstierarzt eine Blutprobe entnommen, die im LUA auf Antikörper gegen den Erreger untersucht wird. Diese Antikörper weisen darauf hin, dass das Tier mit dem Bakterium Kon- takt hatte oder auch innere Veränderungen an den Lymphknoten hat. Die Erkrankung führt un- ter anderem zu Milchrückgang, Leistungsabfall, Abmagerung bis hin zum Tod und verursacht da- durch erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Oft zeigen die Tiere bis auf die äußerlichen Abszesse keine Symptome. Aber: Wenn Abszesse aufgehen, werden mit dem Abszessmaterial massenhaft an- steckende Erreger ausgeschieden, die die restliche Herde infizieren können. Pseudotuberkulose ist außerdem eine Zoonose. Das heißt: Das Bakteri- um ist für den Menschen ansteckend und es kann zu Infektionen mit Lymphknotenentzündungen kommen. Diese sind jedoch behandelbar. Ein weiteres Thema, das bei über 50 der 70 Be- triebsbesuche im Jahr 2022 angesprochen wurde, ist die Parasitenbekämpfung bei den kleinen Wie- derkäuern. Vermehrt auftretende Resistenzen ge- gen die Entwurmungsmittel machen es zuneh- Gut für Schafhalter und ihre Tiere: In Rheinland-Pfalz gibt es schon seit 2017 den „Gesundheitsdienst für Klei- ne Wiederkäuer“. © LUA mend schwieriger, eine Herde mit einem Mittel zu entwurmen, das noch vollständig wirkt. Dadurch entstehen prekäre Situationen, denn die Magen- Darm-Rundwürmer sind unvermeidbare Beglei- ter von Schafen und Ziegen und stellen ein wirt- schaftliches- sowie auch tierschutzrelevantes Problem in den Betrieben dar. Das Problem: Es gibt kein allgemeingültiges Para- sitenmanagement, das Erfolg verspricht, sondern es muss von Betrieb zu Betrieb erarbeitet werden. Tierärztliche Expertise ist also gefragt. Bei den Endoparasiten sind vor allem die Magen-Darm- Rundwürmer gefürchtet, insbesondere der rote gedrehte Magenwurm. Er saugt Blut und kann zu einer lebensbedrohlichen Blutarmut führen. Be- sonders Jungtiere müssen gut beobachtet wer- den, da sie aufgrund noch unzureichender Immu- nität gegen die Parasiten anfälliger sind. Um einen Überblick der Parasiten-Belastung zu erhalten und diese gezielt zu behandeln, raten die Fachleu- te des LUA den Haltern von kleinen Wiederkäu- ern, regelmäßig Kotproben der Herde aufgeteilt in Gruppen (z. B. Jung- und Alttiere, Bockgruppe, Aufzuchttiere, etc.) zu nehmen und im Labor un- tersuchen zu lassen. 7 Gesunde Euter bei Milchkühen: Infektionen gezielt vermeiden Wichtig für leistungsfähige Herden: Der Rinderge- sundheitsdienst des LUA bietet Beratung zur Eu- tergesundheit und zur Milchhygiene an. Dieses Beratungsangebot wird vom Land Rheinland-Pfalz unterstützt, sodass die Betriebsbesuche mit Pro- bennahme und Beratung allen rheinland-pfälzi- schen Landwirten kostenlos zur Verfügung stehen. Untersucht werden Milchproben, Einstreuproben und Tupferproben des Melkequipments. Die Un- tersuchungskosten trägt der Landwirt. Auf Basis der erhobenen Daten und der Untersu- chungsergebnisse empfiehlt der Rindergesund- heitsident in Zusammenarbeit mit den landwirt- schaftlichen Beratern, den Technikern und dem Hoftierarzt betriebsindividuelle Maßnahmen. Sie helfen, die Eutergesundheit nachhaltig zu verbes- sern und damit die Produktivität und Leistungsfä- higkeit der Herde für die Zukunft zu sichern. Von großem Nutzen für die Beurteilung der Euter- gesundheit sind die bei der Milchleistungsprüfung erhobenen Daten und Kennzahlen des Landeskon- trollverbandes. Kennzahlen wie die Neuinfektions- rate in der Trockenstehzeit, während der Laktati- on oder von Erstkalbinnen geben frühzeitig erste Hinweise auf den Ursprung von Problemen im Be- trieb. Um die Eutergesundheit auf Herdenebene zu verbessern und zu erhalten, steht vor allem die Verhinderung von neuen Infektionen im Mittel- punkt. Die Therapie klinisch erkrankter Einzeltie- re ist unvermeidbar und richtet sich nach den vom Hoftierarzt erhobenen Befunden und - wo immer möglich - nach einem Resistenztest des Erregers. Die regelmäßige Untersuchung von steril entnom- menen Viertelgemelksproben erbringen sowohl auf Einzeltierebene als auch auf Bestandsebene wich- tige Daten, sodass Therapie und Prophylaxe früh- zeitig entsprechend angepasst werden können. Werden Erreger wie Streptococcus (Strep.) agalac- 8 2022 im LUA diagnostizierte gelistete Tierseuchen gemäß Tiergesundheitsrecht, die (ggf. darüber hinaus) der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen unterliegen, in Rheinland-Pfalz gelistete bzw. anzeigepflichtige Tierseuche (Tierart) Bovines Herpesvirus Typ 1-Infektion Geflügelpest1 (Hausgeflügel) Beratung vor Ort: Eine Tierärztin des Rindergesundheits- dienstes besucht einen Milchviehbetrieb. © LUA Koi Herpesvirus-Infektion (Karpfen) Untersuchungen Nachweise Matrix Blut Tierkörper ProbenBestände Proben Bestände 61.8293.0931 2068248 4903727 Die Strategie zur Verhinderung von neuen Infekti- onen richtet sich nach dem Verursacher. Euteras- soziierte Erreger werden vorranging beim Melken übertragen, wohingegen umweltassoziierte Erre- ger vorrangig zwischen den Melkzeiten ins Euter gelangen. Die Bestimmung des Erregerspektrums hilft zu entscheiden, welche Maßnahmen im Be- trieb etabliert werden müssen. Oft schleichen sich ungünstige Angewohnheiten in die Arbeitsroutine ein, die sich mittel- bis lang- fristig nachteilig auf die Eutergesundheit auswir- ken. Es gilt, diese Risikofaktoren im Betrieb aufzu- spüren und wenn möglich zu beseitigen. An dieser Stelle bedarf es häufig eines unvoreingenomme- nen Blicks von außen. Die Fachleute des Rinder- gesundheitsdienstes können ihn bei ihren Be- ratungen anbieten. Im Jahr 2022 gab es sechs Betriebsbesuche dieser Fachleute, und es wurden 111 im Rahmen dieser Besuche gezogene Milch- proben untersucht und beurteilt. Virale Hämorrhagische Septikämie (Salmoniden) 1 Bovines Herpesvirus Typ 1 gE-Antikörper (ELISA) 6hochpathogenes Influenza A-Virus Subtyp H5N1-Ge- nom (PCR) 3Koi Herpesvirus-Genom (PCR) 2Salmonella spezies (Bakterienkultur) 1Virale Hämorrhagische Septikämievirus-Genom (PCR) 4 Tierkörper746Tierkörper605011 Kot/Tupfer1206731 Tierkörper421 Salmonellose1 (Rind) tiae (Galt), Strep. canis oder ein gehäuftes Auftre- ten von Staph. aureus nachgewiesen, ist eine Be- standssanierung notwendig. Die Untersuchung von Viertelgemelksproben ist eines der wichtigs- ten Instrumente, um den Einsatz von Antibiotika im Milchviehbereich zu minimieren. 1 3 Kot/Tupfer Nachweis (Methode) hat als Zoonose Bedeutung für den Menschen 2022 im LUA diagnostizierte gelistete Tierseuchen gemäß Tiergesundheitsrecht, die nicht den Verordnungen über anzeigepflichtige Tierseuchen bzw. meldepflichtige Tierkrankheiten unterliegen, in Rheinland-Pfalz gelistete, nicht anzeigepflichtige Tierseuche bzw. meldepflichtige Tierkrankheit (Tierart) Porcines Reprokuktives und Respira- torisches Syndrom (Schwein) Untersuchungen Nachweise Matrix Tierkörper ProbenBestände 108 Proben Bestände 1 1 2 Blut 10 1 3 1 Nachweis (Methode) Porcines Reproduktives und Respiratorisches Syndrom- virus-Genom (PCR) Aufgrund der Untersuchung verschiedener Matrizes sind Doppelnennungen von Proben und Beständen möglich. 9
Bei der Überwachung der Tiergesundheit war für das Landesuntersuchungsamt (LUA) im Jahr 2022 die Geflügelpest das beherrschende Thema. LUA-Präsident Dr. Stefan Bent: „Die hochansteckende Seuche kann bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden führen. Sie tritt mittlerweile ganzjährig in Deutschland auf. Wir haben sie im Herbst des vergangenen Jahres auch in sechs Beständen in Rheinland-Pfalz nachgewiesen - mit Konsequenzen für Geflügel und Tierhalter.“ Im November 2022 wies das LUA die Geflügelpest bei insgesamt 49 Tieren in drei kleineren Geflügelbeständen im Kreis Ahrweiler, im Kreis Altenkirchen und im Westerwaldkreis nach. Um die weitere Verbreitung des hochansteckenden Erregers zu verhindern, wurden in den drei betroffenen Beständen alle noch vorhandenen 40 Tiere getötet. Die Recherchen der betroffenen Kreisverwaltungen hatten ergeben, dass diese Bestände infizierte Tiere aus einem Geflügelbestand im nordrhein-westfälischen Oberbergischen Kreis zugekauft hatten. In diesem Bestand war die Geflügelpest Ende Oktober 2022 nachgewiesen worden. Im Dezember 2022 wies das LUA die Geflügelpest in einem weiteren Geflügelbestand im Westerwaldkreis und in zwei Beständen im Kreis Germersheim bei insgesamt 26 Tieren nach. Während die noch verbliebenen 398 Tiere in den beiden Beständen im Kreis Germersheim getötet werden mussten, konnte hiervon bei den 31 verbliebenen Tieren aus dem Bestand im Kreis Westerwald aufgrund einer Ausnahmereglung nach einer Risikobewertung abgesehen werden. Es handelte sich um sogenannte genetisch wertvolle Tiere seltener amtlich registrierter Rassen. Die Tiere wurden zudem mehrfach mit negativem Ergebnis auf den Erreger der Geflügelpest nachuntersucht, bevor die amtliche Sperre des Bestandes aufgehoben werden konnte. Hintergrund: Tiergesundheit & Tierseuchen Das LUA untersucht in der Tierseuchendiagnostik Tierkörper und Proben von Tieren auf nach dem Tiergesundheitsrecht gelistete Tierseuchen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen und wirtschaftlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. 2022 standen dabei nicht nur die Geflügelpest im Fokus, sondern auch das Bovine Herpesvirus Typ 1, die Blauzungenkrankheit, die Bovine Virusdiarrhoe, die Afrikanische Schweinepest und die Aujeszkysche Krankheit. Insgesamt hat das LUA im Jahr 2022 im Rahmen der Tierseuchendiagnostik 239.876 Proben untersucht. Das LUA ist auch die Fachaufsichtsbehörde über die Kreisverwaltungen und Kreisfreien Städte. Die dortigen Veterinärverwaltungen und das LUA bekämpfen gemeinsam Tierseuchen wie die Geflügelpest oder die Blauzungenkrankheit, kontrollieren die Beseitigung und Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und wachen über die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen - zum Beispiel bei Tiertransporten. Die Tiergesundheitsdienste des LUA unterstützen dabei, rheinland-pfälzische Rinder- und Schweinebestände sowie Kleine Wiederkäuer gesund und leistungsfähig zu erhalten. Mit diesem Ziel besuchen und beraten sie Tierhalter, praktizierende Tierärzte, die staatliche Veterinärverwaltung und Organisationen der Landwirtschaft. Dabei geht es um vorbeugenden Tiergesundheits- und Verbraucherschutz durch frühzeitige Problemerkennung und -beseitigung - zum Beispiel mit wirksamen Maßnahmen zur Erhaltung der Eutergesundheit und damit der Milchqualität. Die gesamte 2022er Jahresbilanz Tiergesundheit & Tierseuchen finden Sie hier .
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2021 © Nicman / Pixabay Tierseuchenüberwachung - Bilanz 2021 Geflügelpest hält Behörden in Atem Die Tierseuchenüberwachung in Rheinland-Pfalz war 2021 geprägt vom Auftreten der Geflügelpest zu Beginn und gegen Ende des Jahres. Dabei trat die Seuche sowohl bei Wildvögeln als auch in ei- nem Hausgeflügelbestand und in einer zooähnli- chen Einrichtung auf. Das zeigt sehr anschaulich, dass eine einzelne Tierseuche massive Auswirkun- gen auf eine gesamte Tierpopulation haben kann. Andere Seuchen wie etwa Salmonellosen oder die Tularämie sind ebenfalls von großer Bedeu- tung, weil sie ein erhebliches zoonotisches Poten- zial besitzen. Das heißt, sie können wechselsei- tig zwischen Tier und Mensch übertragen werden. Darüber hinaus können Erkrankungen, die bei Wildtieren auftreten, auch erhebliche Auswir- kungen auf Nutz- und Heimtiere haben. Eine der wichtigsten Aufgaben des Landesuntersuchungs- amtes (LUA) ist es deshalb, auftretende Seuchen, Zoonosen und andere Erkrankungen möglichst früh nachzuweisen, deren Bekämpfung effektiv zu gestalten und kreisübergreifend zu koordinieren. Das LUA ist in Rheinland-Pfalz die zentrale Ein- richtung für die Diagnostik der nach dem Tierge- sundheitsrecht gelisteten Tierseuchen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkrankungen. Die (dif- ferenzial-)diagnostischen Untersuchungen an Pro- ben erkrankter oder verendeter Tiere zur Fest- stellung oder zum Ausschluss des Vorliegens von Seuchen werden ergänzt durch Untersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Mo- nitoring-Programmen. Darüber hinaus wird durch sogenannte Handelsuntersuchungen gewährleis- tet, dass nur gesunde Tiere in andere Betriebe ver- bracht werden. Dieses System ermöglicht es, den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopula- tion ständig zu überwachen und den Gesundheits- schutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Im Jahr 2021 wurden im Rahmen der Tierseuchen- diagnostik insgesamt 246.741 Proben untersucht. Da viele Proben auf verschiedenen Parameter und mit unterschiedlichen Methoden untersucht wer- 2 den müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchge- führten Untersuchungen wesentlich höher. Von besonderem Interesse sind dabei die Nachweise von Tierseuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftli- chen und gesundheitlichen Bedeutung für die All- gemeinheit meist staatlich bekämpft werden und Tierkrankheiten, deren Vorkommen statistisch er- fasst wird, um einen Überblick über deren Häufig- keit und Verbreitung zu erhalten. Als Ergänzung verfügt das LUA über spezialisier- te Tiergesundheitsdienste für Rinder, Schwei- ne und kleine Wiederkäuer, die die Landwirte vor Ort zu hygienischen und artgerechten Haltungs- bedingungen beraten. Darüber hinaus ist im LUA die Fachaufsicht in den Bereichen Tierseuchenbe- kämpfung, Tierschutz und tierische Nebenproduk- te als Schnittstelle zwischen dem Ministerium und den Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter ande- rem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen vom rheinland-pfälzischen Veterinärwesen einheitlich ausgelegt und vor Ort umgesetzt werden. Besondere Bedeutung kommt den sogenann- ten Zoonosen, den wechselseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren Infektionen, zu. Hier- zu zählen zum Beispiel die Salmonellen, bakteri- elle Infektionserreger, die meist im Rahmen von differenzialdiagnostischen Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- oder Todesursache festgestellt werden. Die Erreger wurden im Jahr 2021 bei einer breiten Palette von Tierarten nach- gewiesen: Betroffen waren sowohl Nutztiere wie Rinder, Schweine, Schafe, Pferde und Hausgeflü- gel als auch Heimtiere wie Katzen und Reptili- en. Darüber hinaus wurden Salmonellen auch bei Gatterwild sowie einem Zootier festgestellt. Als Hauptreservoir der Salmonellen gelten Tie- re. Diese erkranken zwar nur selten klinisch, kön- nen die Erreger aber über längere Zeit ausschei- den und damit unerkannt weiterverbreiten und die Umwelt kontaminieren. Ihre hohe Wider- standsfähigkeit gegen äußere Einflüsse ermög- licht den Bakterien dort ein langes Überleben. Landwirtschaftliche Nutztiere und die daraus er- zeugten Lebensmittel tierischen Ursprungs ste- Gehören im Landesuntersuchungsamt zur Routine: Untersuchung auf die Erreger der Geflügelpest. © LUA 3 hen an der Spitze der möglichen Infektionsursa- chen des Menschen. Dessen Infektion erfolgt in der Regel über die Aufnahme kontaminierter Nah- rungsmittel; aber auch Schmutz- und Schmier- infektionen an Haustieren stellen eine mögli- che Infektionsquelle dar. Die Infektion äußert sich beim Menschen meist als akute Darmentzündung mit plötzlich einsetzendem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen sowie einer Störung des Allge- meinbefindens und leichtem Fieber. Die oft meh- rere Tage anhaltenden Symptome können insbe- sondere bei Kleinkindern oder älteren Personen zu einer ausgeprägten Dehydrierung (Austrock- nung durch Wasserverlust) führen. In einigen Fäl- len kann die Infektion in eine Blutvergiftung über- gehen, wobei sich die Bakterien in verschiedenen Organen ansiedeln können. Die Erkrankung tritt sowohl bei Menschen als auch bei Tieren in Form sporadischer Fälle sowie als Gruppenerkrankung oder in Form größerer Ausbrüche auf. Beim Um- gang mit Tieren sollten grundsätzlich Hygiene- maßnahmen eingehalten und ein allzu enger Kon- takt vermieden werden.tibiotikatherapie erfolgt meist nicht, da die Bakterienausscheidung hierdurch verlängert wer- den kann. Das gilt grundsätzlich auch für die Be- handlung der Salmonellosen beim Tier, wobei bei Rindern auch bestandspezifische Vakzinen einge- setzt werden können. Bei einem reinen Durchfallgeschehen beim Men- schen gleicht man in der Regel nur den Flüs- sigkeits- und Elektrolytverlustes aus; eine An-Neben Allgemeinsymptomen (Fieber, Unwohl- sein, Muskelschmerz) kann das klinische Bild sehr vielfältig sein. Es ist abhängig von der Eintritts- In die Kategorie der Zoonosen fällt auch die bak- teriell bedingte Tularämie (oder Hasenpest). Das LUA hat sie 2021 bei sechs Feldhasen im Land nachgewiesen. Ausgangspunkt für Infektionen des Menschen sind wildlebende Tiere wie Kanin- chen oder Hasen. Die Übertragung erfolgt vorwie- gend durch den direkten Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Organen, z. B. bei beim Abhäu- ten oder dem Verarbeiten von Wildfleisch. Ferner ist die Ansteckung durch den Verzehr von infizier- ten oder kontaminierten Lebensmitteln oder Was- ser möglich. Eine Infektion kann auch durch Inha- lation von erregerhaltigem Staub erfolgen, der mit Sekreten und Exkreten infizierter Tiere kontami- niert ist. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt. pforte, der Virulenz des Erregers und der Infekti- onsdosis. Bei Hasen und Kaninchen verläuft die Tularämie in der Regel mit dem Bild einer Blutver- giftung und führt innerhalb weniger Tage zum Tod. Kranke Wildtiere sind matt, teilnahmslos und ver- lieren die natürliche Scheu und Schnelligkeit. Tote Wildtiere sollten nicht berührt werden, und Jä- ger sollten beim Aufbrechen erlegter Tiere beson- dere Sorgfalt und Hygiene walten lassen. Der Ver- zehr von Wildfleisch ist unbedenklich, wenn es für mindestens zehn Minuten bei 60 Grad Celsius oder mehr durchgegart wird. Ein typisches Beispiel dafür, dass Erkrankungen bei Wildtieren auch Auswirkungen auf Heim- und Nutztiere haben können, ist die Aujeszkysche Krankheit (AK). Die durch ein Herpesvirus her- vorgerufene Seuche verursacht bei Wildschweinen in der Regel keine klinisch manifeste Erkrankung. Sie können den Erreger aber ausscheiden und auf andere Tiere übertragen – mit möglicherweise dramatischen Folgen. Im Jahr 2021 wurde das Virus der AK bei einem verendeten Hund aus dem Kreis Trier-Saarburg nachgewiesen. Das Tier war zuvor bei einer Jagd eingesetzt worden und hatte Kontakt zu einem Wildschwein. Hauptinfektionsquelle für Hunde ist die Verfütte- rung von rohem Schweinefleisch oder der direk- te Kontakt zu infizierten Wildschweinen. Dieser ist bei der Jagd zwar nicht immer zu vermeiden, doch sollten Jäger ihre Hunde von erlegtem Schwarz- wild fernhalten und keine entnommenen Innerei- en roh verfüttern. Für Menschen ist die Erkrankung ungefährlich. Für Hunde, einige andere fleischfressende Tiere und für Rinder verläuft eine Infektion mit dem Virus der Aujeszkyschen Krankheit aber immer tödlich. Das auffälligste Symptom bei infizierten Hunden ist der intensive Juckreiz am Kopf (Stirn, Lippen, Wangen, Augen und Ohren). Die Symptome tre- ten nach einer Inkubationszeit von zwei bis neun Tagen auf. Mit fortschreitender Erkrankung kön- nen Teilnahmslosigkeit, Fieber, Schluckbeschwer- 4 Die Aujeszkysche Krankheit wird bei der Jagd von Wild- schweinen auf Hunde übertragen. © Rizzo / Wikimedia den, Atemnot, Bewegungsstörungen und Läh- mungserscheinungen hinzukommen. Der Tod tritt gewöhnlich ein bis drei Tage nach Einsetzen der ersten klinischen Anzeichen ein. Eine Impfung bzw. Therapie gegen die Aujeszkysche Krankheit gibt es für Hunde nicht. Durch direkten Kontakt mit infizierten Wild- schweinen oder indirekt über kontaminierte Fut- termittel kann das AK-Virus auch auf Hausschwei- ne übertragen werden. Bei ihnen variieren die Krankheitssymptome in Abhängigkeit vom Al- ter der Tiere. Bei Jungtieren treten zentralnervö- se Erscheinungen auf und die Sterblichkeit ist sehr hoch. Bei älteren Tieren stehen Lungenentzündun- gen im Vordergrund, aber auch klinisch nicht in Erscheinung tretende Infektionen sind möglich. Dank intensiver Bemühungen unter Einbezie- hung von Impfprogrammen ist Deutschland seit 2003 offiziell frei von Aujeszkyscher Krankheit bei Hausschweinen. Um diesen Status zu überprüfen, muss jährlich eine repräsentative Stichprobe von Schweinen untersucht werden. Im Jahr 2021 wur- den insgesamt 998 Blutproben von Schweinen aus 81 rheinland-pfälzischen Beständen mit nega- tivem Ergebnis serologisch auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen das Virus der AK unter- sucht. Darüber hinaus wurden zwölf Tiere aus sie- ben Beständen, die zur Feststellung der Todesur- sache eingesandt wurden, differenzialdiagnostisch auf das Vorliegen einer AK-Virusinfektion unter- sucht. Auch diese Untersuchungen ergaben kei- ne Hinweise auf das Vorliegen der Aujeszkyschen Krankheit.sucht. Dabei wurde das BVD-Virus erstmals seit Beginn der staatlichen Bekämpfung nicht mehr nachgewiesen. Im Februar 2022 hat Rheinland- Pfalz den Status als offiziell frei von BVD erhalten. Würde der Erreger in einen Hauschweinebestand eingeschleppt, drohen nicht nur hohe Verluste und schwerwiegende Erkrankungen bei den Tie- ren, sondern auch massive gesamtwirtschaftliche Schäden durch Handelsrestriktionen. Daher müs- sen die Landwirte unbedingt weiterhin auf die Ein- haltung der gängigen Biosicherheitsmaßnahmen achten. Hierzu gehören unter anderem, dass keine fremden Personen den Stall betreten, vor einem Betreten der Ställe die Kleidung gewechselt wird, keine Speiseabfälle verfüttert werden und Haus- tiere nicht in den Stall gelangen. Vor allem bei Auslauf- und Freilandhaltungen muss sicherge- stellt sein, dass kein direkter oder indirekter Kon- takt zu Wildschweinen möglich ist. Dazu gehört auch, dass Futter und Einstreu von Wildschwei- nen geschützt gelagert wird. Diese Maßnahmen schützen darüber hinaus auch vor anderen Er- krankungen, die von Wildtieren auf Hausschweine übertragen werden können, wie z.B. der Afrikani- schen Schweinepest oder der Brucellose.2021 war das zweite Jahr in Folge, in dem das Bo- vine Herpesvirus Typ 1 (BHV-1) in Rheinland- Pfalz nicht nachgewiesen wurde. Bei den im Rah- men der Überwachung der seit 2017 offiziell bestehenden BHV-1-Freiheit durchgeführten Un- tersuchungen an 66.547 Blutproben aus 3.166 Be- ständen und 6.922 Tank- und Einzelmilchproben aus 1.114 Beständen wurden keine Antikörper ge- ben das BHV-1-Feldvirus nachgewiesen. Erfolge bei der Bekämpfung und Vorsorge Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) ist eine der wirtschaftlich bedeutsamsten Infektionserkran- kungen beim Rind weltweit. Die Erkrankung geht mit Durchfall, grippeartigen Erscheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einher. Ziel der seit 2011 laufenden staatlichen Bekämpfung ist es, BVD- freie Bestände zu schaffen, indem dauerhaft (per- sistent) infizierte Tiere, die den Erreger lebenslang ausscheiden ohne selbst zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen entfernt und vom Han- del ausgeschlossen werden. Daher werden den Kälbern bei der innerhalb der ersten sieben Le- benstage erforderlichen Kennzeichnung mit Ohr- marken bereits Hautstanzproben entnommen und auf das BVD-Virus untersucht. 2021 hat das LUA insgesamt 124.006 dieser Ohr- stanzen von Kälbern aus 3.583 Betrieben unter- 5 Das Virus führt bei Rindern zu einer Erkrankung mit unterschiedlichen Verlaufsformen. Die Sym- ptome können von grippeartigen Erscheinungen (Fieber, Nasenausfluss) bis hin zu Milchrückgang und Erkrankungen der Fortpflanzungsorgane rei- chen. Der Erreger ist für Rinder hochansteckend, für den Menschen aber ungefährlich. Die Betrie- be müssen sich aber weiterhin konsequent durch Biosicherheitsmaßnahmen vor einer Wiederein- schleppung sowohl der BVD als auch der BHV-1 schützen und insbesondere darauf achten, weite- re Tiere ausschließlich aus seuchenfreien Bestän- den zu kaufen. Das nach dem erstmaligen Auftreten der Afrika- nischen Schweinepest (ASP) in Deutschland im September 2020 auch in Rheinland-Pfalz noch- mals intensivierte Monitoring zur Überwachung der Wild- und Hausschweinepopulation wurde in 2021 fortgesetzt. Die Jäger sind aufgefordert, alle sogenannten Indikatortiere, also verendete und bei Unfällen getötete Wildschweine sowie Tie- re mit pathologisch-anatomischen Veränderun- gen und klinisch auffällige Tiere zur Untersuchung einzusenden. Die vom Land bereitgestellte Prämie für die Einsendung von Fallwild auf Unfallwild in Höhe von 70 Euro wurde auch 2021 gewährt. Im Jahr 2021 wurden im LUA insgesamt 804 Wildschweine molekularbiologisch auf den Erre- ger der ASP untersucht. Alle Proben waren nega- tiv; es gab keine Hinweise auf ein Seuchengesche-
Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2020 [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2020 © LUA Tierseuchen-Bilanz 2020: Blauzungenkrankheit weiter im Fokus Die Tierseuchensituation in Rheinland-Pfalz war 2020 geprägt vom Fortbestehen der Blauzungen- krankheit bei Rindern. Eine Besonderheit stellte das sogenannte Blaumeisensterben dar; derarti- ge, neu auftretende Erkrankungen möglichst früh nachzuweisen – das ist eine der wichtigen Aufga- ben des Landesuntersuchungsamtes (LUA). Das LUA ist die zentrale Einrichtung für die Diag- nostik von Tierseuchen und Zoonosen, also wech- selseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren Erkrankungen. Die Untersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Monitoring-Pro- grammen werden ergänzt durch differenzialdia- gnostische Untersuchungen an Proben erkrank- ter oder verendeter Tiere. Handelsuntersuchungen wiederum garantieren, dass nur gesunde Tiere in andere Betriebe verbracht werden. Dieses Sys- tem ermöglicht es, den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation ständig zu überwa- chen und einen Beitrag zum Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu leisten. Nicht zuletzt wird dadurch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Insgesamt wurden im Rahmen der Tierseuchendi- agnostik im vergangenen Jahr 280.131 Proben un- tersucht. Die Probenzahl ist im Vergleich zu 2019 um mehr als 40.000 zurückgegangen. Grund da- für war neben dem Rückgang der Handelsuntersu- chungen auf die Blauzungenkrankheit insgesamt vor allem die vorübergehende Einstellung dieser Untersuchungen im Institut für Tierseuchendia- gnostik des LUA zugunsten der Untersuchungen auf das neue Coronavirus SARS-CoV-2. Ange- sichts der Coronavirus-Pandemie hatte die rhein- land-pfälzische Landesregierung im April 2020 beschlossen, die Kapazität für Untersuchungen auf den neuartigen Erreger in den staatlichen Un- tersuchungslaboratorien zu erhöhen. Die molekularbiologischen Untersuchungen auf das SARS-CoV-2 wurden deshalb auch im Institut für Tierseuchendiagnostik etabliert und in inter- 2 disziplinärer Zusammenarbeit mit den humanme- dizinischen Instituten für Hygiene und Infektions- schutz durchgeführt. Im Zeitraum von April bis Dezember 2020 wurden auf diese Weise im Ins- titut für Tierseuchendiagnostik insgesamt 23.376 Proben auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 beim Menschen untersucht. Mit Ablauf des Jahres 2020 wurden die Corona-Untersuchungen im Institut für Tierseuchendiagnostik wieder eingestellt und die Untersuchungen auf das Virus der Blauzun- genkrankheit, die zwischenzeitlich für private La- boratorien freigegeben worden waren, wieder auf- genommen. Auf das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) wurden im Jahr 2020 insgesamt 14.174 Proben von Tieren aus 1.092 Beständen molekularbio- logisch untersucht. Die weitaus meisten Proben wurden im Rahmen von Handelsuntersuchungen durchgeführt, die erforderlich sind, wenn klinisch unauffällige Tiere aus dem BTV-Restriktionsgebiet verbracht werden sollen. Auch wenn die Blauzun- genkrankheit dabei nur bei einem Tier aus einem Bestand im Kreis Trier-Saarburg nachgewiesen wurde, musste das im Vorjahr eingerichtete Rest- riktionsgebiet in ganz Rheinland-Pfalz aufrechter- halten werden. Im Restriktionsgebiet muss jeder, der für das Vi- rus der Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere hält – also alle Wiederkäuerarten wie z. B. Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas oder Wildwieder- käuer in Gehegen – dies unverzüglich dem Vete- rinäramt seiner Kreisverwaltung mitteilen. Für den Handel gelten Einschränkungen: Empfängli- che Tiere dürfen grundsätzlich nicht in restrikti- onsfreie Gebiete verbracht werden. Dies gilt auch für Samen, Eizellen oder Embryonen. Ausnahmen sind unter Auflagen möglich, etwa wenn die Tiere nachweislich geimpft sind oder die Erregerfreiheit durch eine Untersuchung festgestellt wurde. Als Hauptüberträger des Virus der Blauzungen- krankheit gelten kleine blutsaugende Mücken (Gnitzen). Für den Menschen ist der Erreger un- gefährlich. Fleisch und Milch infizierter Tiere kön- nen ohne Bedenken verzehrt werden. Während Prägte das Jahr 2020: Die Blauzungenkrankheit wurde bei einem Rind nachgewiesen. Die damit verbundenen Ein- schränkungen für den Handel mit empfänglichen Tieren betreffen ganz Rheinland-Pfalz. © Mogzy / Adobe Stock Schafe gering bis stark ausgeprägte Symptome zeigen können, verläuft die Erkrankung bei Rin- dern und Ziegen meist ohne eindeutig erkennba- re Krankheitsanzeichen. Mögliche Symptome kön- nen sein: Fieber, Apathie, Zyanosen (Blaufärbung), Geschwüre und Nekrosen in der Haut und der Maulschleimhaut, an Lippen, Flotzmaul, Zitzen und Euter sowie an den Gliedmaßen mit eventuell einhergehender Lahmheit. Auffällig ist allerdings, dass der in 2020 grassierende Virusstamm (BTV- 8) wie bereits 2018/2019 nur mit wenig ausge- prägten Krankheitsanzeichen einhergeht. Eine Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blau- zungenkrankheit ist zu empfehlen, da sie einen Schutz vor der Erkrankung bietet und den Trans- port von Tieren aus dem Restriktionsgebiet ohne weitere Auflagen ermöglicht. Ferner trägt sie dazu bei, die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit in BT-freie Gebiete zu verhindern. Derzeit sind meh- rere in Deutschland zugelassene BTV-8-Impf- stoffe für Rinder und Schafe verfügbar; für Zie- gen kann der Impfstoff vom Tierarzt umgewidmet werden. Die Impfung gegen Blauzungenkrankheit wird vom Land Rheinland-Pfalz finanziell unter- stützt, für Rinder beträgt die Beihilfe 1,50 Euro pro Impfung (das Land trägt davon 0,80 EUR, die Tier- seuchenkasse 0,70 EUR), für Schafe und Ziegen beträgt die Beihilfe 1,00 EUR pro Impfung (0,60 EUR Land/ 0,40 EUR TSK). Weitere Tierseuchen: Erfolge bei BHV-1-Bekämpfung Zu den weiteren im Jahr 2020 nachgewiesenen Tierseuchen gehört in erster Linie die Bovine Vi- rusdiarrhoe (BVD), eine der wirtschaftlich be- deutsamsten Infektionserkrankungen beim Rind weltweit. Die Erkrankung geht mit Durchfall, grip- peartigen Erscheinungen und Fruchtbarkeitsstö- rungen einher. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, dauerhaft (persistent) infizierte Tiere, die den Erreger lebenslang ausscheiden ohne selbst zu er- kranken, möglichst rasch aus den Beständen zu entfernen und vom Handel auszuschließen. Daher werden den Kälbern bei der innerhalb der ersten sieben Lebenstage erforderlichen Kennzeichnung mit Ohrmarken bereits Hautstanzproben entnom- men und auf das BVD-Virus untersucht. 2020 hat das LUA insgesamt 130.843 dieser Ohrstanzen von Kälbern untersucht. Nachweise des Virusan- tigens wurden nur bei zwei Tieren in zwei Bestän- den geführt. 3 Die zu den Transmissiblen Spongiformen Enze- phalopathien (TSE) gehörende atypische Form der Scrapie (Traberkankheit) ist weder auf den Menschen noch auf andere Tiere übertragbar. Die meist bei älteren, möglicherweise erblich hierzu besonders veranlagten Schafen spontan auftre- tende zentralnervöse Erkrankung wird durch fehl- gefaltete Eiweiße an der Oberfläche von Gehirn- zellen ausgelöst, die nur mikroskopisch sichtbar schwammartige Veränderungen im Gehirn her- vorrufen. Die Erkrankung äußert sich in Verhal- tens- und Bewegungsstörungen, später bekom- men die betroffenen Tiere starken Juckreiz und scheuern sich wund. Einem Ausbruch der atypischen Scrapie in ihrer Herde sicher vorbeugen können Tierhalter nicht. Wird die Krankheit nachgewiesen, werden die be- troffenen Betriebe durch das lokale Veterinäramt zwei Jahre lang überwacht und alle verendeten und geschlachteten Tiere, die älter als 18 Mona- te sind, müssen untersucht werden. Im Jahr 2020 wurde die Erkrankung im Rahmen eines laufen- den Monitorings bei der stichprobenartigen Un- tersuchung von 532 verendeten Schafen aus 388 Betrieben bei drei Tieren aus drei Beständen (zwei Tiere aus Rheinland-Pfalz, ein Tier aus dem Saar- land) nachgewiesen. Nicht mehr nachgewiesen wurden dagegen An- tikörper gegen das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV-1). Das Virus führt bei Rindern zu einer Er- krankung mit unterschiedlichen Verlaufsformen. Die Tiere sind lebenslang infiziert, wobei sie nicht immer mit Symptomen erkranken. Diese Sympto- me können von grippeartigen Erscheinungen (Fie- ber, Nasenausfluss) bis hin zu Milchrückgang und Erkrankungen der Fortpflanzungsorgane reichen. Der Erreger ist für Rinder hochansteckend, für den Menschen aber ungefährlich. Auch nachdem sich Rheinland-Pfalz im Juni 2017 als offiziell frei von der Seuche erklärt hatte, wa- ren Antikörper gegen das Virus in den letzten Jah- ren noch auf sehr niedrigem Niveau in der Rin- derpopulation vorhanden. Bei den im Rahmen der Überwachung der Seuchenfreiheit durchgeführten 4 Untersuchungen von 72.016 Blutproben aus 3.143 Beständen und 6.398 Tank- und Einzelmilchpro- ben aus 1.151 Beständen wurden erstmals keine Antikörper geben das BHV-1-Feldvirus mehr nach- gewiesen. Die Betriebe müssen sich aber weiter- hin konsequent durch Biosicherheitsmaßnahmen vor einer Wiedereinschleppung der Seuche schüt- zen und insbesondere darauf achten, Tiere aus- schließlich aus BHV1-freien Beständen zu kaufen. Die Aviäre Influenza (Vogelgrippe) ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, ihr natürliches Reservoir sind wilde Wasservögel. Im vergangenen Jahr hat das Landesuntersuchungs- amt insgesamt 36 Wildvögel molekularbiolo- gisch auf den Erreger untersucht - alle mit ne- gativem Ergebnis. Außerdem hat das LUA 70 Blutproben von Hühnern, Puten und Gänsen aus insgesamt sechs Beständen ebenfalls mit negati- vem Ergebnis auf Antikörper gegen Aviäre Influ- enzaviren untersucht. Monitoring-Programme: Schweinepest im Blick Nach dem erstmaligen Nachweis der Afrikani- schen Schweinepest (ASP) in Deutschland im September 2020 in Brandenburg wurden auch in Rheinland-Pfalz die seit dem Jahr 2014 laufen- den Monitoring-Untersuchungen nochmals in- tensiviert. Die Jäger wurden aufgefordert, alle so- genannten Indikatortiere, also verendete und bei Unfällen getötete Wildschweine sowie Tiere mit pathologisch-anatomischen Veränderungen und klinisch auffällige Tiere zur Untersuchung einzu- senden. Zudem wurde die vom Land bereitgestell- te Prämie für die Einsendung von Fallwild auf Un- fallwild ausgeweitet und auf nunmehr 70 Euro aufgestockt. Im Jahr 2020 wurden im LUA insgesamt 724 Wildschweine molekularbiologisch auf den Erre- ger der ASP untersucht. Alle Proben waren nega- tiv, es gab keine Hinweise auf ein Seuchengesche- hen im Land. Zudem hat das LUA im Rahmen des differenzialdiagnostischen Ausschlusses der ASP 93 Hausschweine aus 41 Beständen untersucht – ebenfalls alle mit negativem Ergebnis. Eine Bedrohung der Wild- und Hausschweine- population stellt nach wie vor die Klassische Schweinepest (KSP) dar, obwohl Deutschland seit 2016 offiziell frei von dieser anzeigepflichti- gen Tierseuche ist. Während die Untersuchung der sogenannten Indikatortiere uneingeschränkt fort- gesetzt wurde, konnte die Beprobung der gesund erlegten Tiere aufgrund der günstigen Seuchenla- ge im Verlauf des Jahres auf eine landesweit be- Sie ist 2020 zwar nicht im Land aufgetreten, dennoch bleibt die Vogelgrippe eine Bedrohung für Wildvögel und Hausgeflügel. © Urmelbeauftragter/ Wikimedia rechnete Stichprobe umgestellt werden. Auch 2020 gab es in Rheinland-Pfalz keine Nachwei- se des Erregers: Die virologische und/oder serolo- gische Untersuchung von 4.830 Wildschweinen brachte keine Hinweise auf ein Seuchengesche- hen. Und auch die differenzialdiagnostischen Un- tersuchungen von 82 Hausschweinen aus 39 Be- ständen auf das Virus der KSP sowie von 128 Schweinen aus 7 Beständen auf Antikörper gegen den Erreger hatten ein negatives Ergebnis. Deutschland bleibt weiterhin auch frei von Toll- wut. Um diesen Status aufrechtzuerhalten und In- fektionen in der Wildtierpopulation frühzeitig zu erkennen, werden sogenannte Indikatortiere auf das Virus untersucht: verendet aufgefundene, ver- unfallte, krank erlegte, oder sonst auffällige Füch- se, Waschbären und Marderhunde, die das natür- liche Reservoir für die Tollwut darstellen. Jägern, die solche Indikatortiere einsenden, wird in Rhein- land-Pfalz eine Prämie von 50 Euro gewährt. 2020 hat das LUA insgesamt 357 Tiere (davon 338 Füchse und fünf Waschbären) mit negativem Ergebnis untersucht. Auch wenn es 2020 keine Nachweise gab, blei- ben Monitoring-Untersuchungen notwendig, um Kenntnis über die mögliche Verbreitung der Vi- ren zu erlangen. Eine Übertragung des Erregers auf Hausgeflügel-Bestände muss durch Biosicher- heitsmaßnahmen in den Geflügelbetrieben unbe- dingt verhindert werden, da sie aufgrund der dann zu treffenden Maßnahmen mit hohen wirtschaft- lichen Verlusten einhergeht. Wie wichtig das Monitoring ist, hat ein Ausbruch der Vogelgrippe Anfang 2021 in einem Vogelpark im Rhein-Pfalz-Kreis gezeigt. Ende Januar waren dort Aviäre Influenzaviren bei einer verendeten Hawaiigans nachgewiesen worden. In der Folge wurden alle Vögel in dem Park regelmäßig unter- sucht, um kranke Tiere schnell erkennen und von den restlichen Tieren getrennt versorgen zu kön- nen. So konnte der Ausbruch in rund zwei Mona- ten erfolgreich eingedämmt werden. Sämtliche Proben landeten im LUA, darunter Tier- körper, Sammelkotproben und vor allem Rachen- oder Kloakentupferproben. Insgesamt wurden 410 Proben aus dem Vogelpark molekularbiolo- gisch auf Aviäre Influenzaviren (AIV) untersucht. Bei 13 Tieren hatte die Untersuchung auf AIV-Ge- nom ein positives bzw. fragliches Ergebnis. Durch weiterführende Untersuchungen im ITSD wur- de bei einigen Tieren AIV-Genom vom Subtyp H5N8 nachgewiesen. In solchen Fällen übernahm das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als Bundes- forschungsinstitut für Tiergesundheit die Bestim- mung, ob es sich um eine hochansteckende Vari- ante der Viren handelte. 5 Blaumeisensterben: Neue Seuche im Land Das im Frühjahr 2020 in weiten Teilen Deutsch- lands beobachtete Vogelsterben machte auch vor Rheinland-Pfalz nicht halt. Betroffen waren in ers- ter Linie Blaumeisen, aber auch bei anderen Mei- senarten trat die Erkrankung auf. Die Tiere wa- ren aufgeplustert und wirkten teilnahmslos, auch Schwierigkeiten beim Atmen sowie bei der Fut- ter-und Getränkeaufnahme wurden beobachtet. In erster Linie fanden sich aber gehäuft tote Tiere, bei denen eine mit Gewebsuntergang einherge- hende Entzündung der Lunge vorlag. Aus den Ver- änderungen wurde das Bakterium Suttonella or- nithocola isoliert, welches allgemein als Auslöser der Erkrankung angesehen wird. Suttonella ornithocola trat erstmals 1996 in Groß- britannien und dann 2018 auch in Deutschland in Verbindung mit lokal gehäuften Todesfällen bei Meisen in Erscheinung. Warum der Erreger im Jahr 2020 eine plötzliche und überregionale Ausbrei- tung erfahren hat und ob er allein für das Massen- sterben der Vögel verantwortlich ist, ist derzeit noch unklar. Die Übertragungswege von Suttonella ornithoco- la sind nicht bekannt; eine Infektion über Aeroso- le oder bei engem Kontakt der Vögel untereinan- der ist zu vermuten. Berichte über Nachweise des Erregers bei anderen Vögeln, Säugern und insbe- sondere beim Menschen gibt es bisher nicht. Den- noch sollten tote Tiere nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Nach Kontakt mit Vögeln oder Futterstellen sollten die Hände gründlich mit Sei- fe gewaschen werden. An Futterstellen wird der Erreger scheinbar be- sonders leicht auf andere Vögel übertragen, denn viele tote Meisen wurden in der Nähe von Fut- terplätzen gefunden. Werden mehrere kranke Vögel in der Nähe einer Futterstelle beobachtet, sollte die Fütterung dort bis auf Weiteres einge- stellt werden. Gleiches gilt für Wassertränken, denn auch hier kann der Erreger leichter übertra- gen werden. Grundsätzlich gilt, dass Sauberkeit und Hygiene am Futterplatz sehr wichtig sind. Futterreste und Kot müssen regelmäßig entfernt und Verschmutzungen beseitigt werden. Ins- besondere kleine Wasserstellen sollten täglich gründlich gereinigt und neu mit sauberem Trink- wasser befüllt werden. Im Verlauf des Jahres 2020 wurden im LUA insge- samt zwölf Blaumeisen – darunter sechs Küken – untersucht. Dabei wiesen drei Tiere die typischen Veränderungen auf, bei einem weiteren Tier wur- de Suttonella ornithocola nachgewiesen. Kein leichtes Jahr für die Blaumeise: Ein neuer Erreger machte der Population zu schaffen. © Maximilian Dorsch / Wikimedia 6 Über ein gehäuftes Vorkommen der Erkrankung liegen für das Jahr 2021 bisher keine Berichte vor. Die Meisenbestände haben sich zwischenzeitlich wieder weitgehend erholt. Da auch andere Erkran- kungen zu ähnlichen Symptomen führen können, ist eine sichere Diagnose nur anhand von labordi- agnostischen Untersuchungen möglich. Das Auf- treten der Seuche unterstreicht die Notwendig- keit differenzialdiagnostischer Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- und Todesursa- chen bei Nutz- und Wildtieren – nicht zuletzt im Hinblick auf den Ausschluss des Auftretens von bekämpfungspflichtigen Seuchen oder zoonoti- scher Erreger. Pseudotuberkulose: LUA hilft bei Früherkennung Schaf- und Ziegenhalter in Rheinland-Pfalz haben die Möglichkeit, an Monitoring- und Sanierungs- programmen zur Bekämpfung und Überwachung der Pseudotuberkulose in ihren Beständen teilzu- nehmen. Das Angebot wird gerne angenommen, weil die einzig effektive Bekämpfungsmethode da- rin besteht, infizierte Tiere frühzeitig zu identifizie- ren und aus den betroffenen Herden zu entfernen. Die Pseudotuberkulose (Pseudo-Tb) ist eine weit verbreitete, chronisch verlaufende, unheilbare In- fektionskrankheit, die weltweit durch das Bakte- rium Corynebakterium pseudotuberculosis her- vorgerufen wird. Die Krankheit tritt überwiegend bei Schafen und Ziegen auf, kann aber auch in sel- tenen Fällen beim Menschen vorkommen. Die Pseudo-Tb führt bei Schafen und Ziegen unter anderem zu Milchrückgang, Leistungsabfall, Ab- magerung bis hin zum Tod und damit zu erheb- lichen wirtschaftlichen Schäden. Kennzeichnend für die Erkrankung ist eine Abszessbildung in ober- flächlichen und inneren Lymphknoten sowie in Organen. Ein Großteil der infizierten Tiere zeigt keine Symptome, wodurch die Pseudotuberkulose häufig unerkannt bleibt. Hierin besteht ein hohes Infektionsrisiko für die restliche Herde. Beim Menschen kann es durch massiven Erre- gerkontakt, z.B. beim Eröffnen von Abszessen bei Tieren, zu Infektionen mit Lymphknotenentzün- dungen kommen, wobei eine Behandlung mit An- tibiotika möglich ist. Zur Erkennung der Pseudo-Tb werden bei allen Schafen und Ziegen eines teilnehmenden Bestan- des ab einem Alter von einem Jahr die betreffen- den oberflächlichen Lymphknoten abgetastet und parallel dazu in vorgegebenen Zeitabständen das Blut untersucht. Tiere, die infiziert sind, werden aus der Herde entfernt. Zugekauft werden dürfen nur Tiere aus Pseudotuberkulose-unverdächtigen Beständen. Durch diese Vorgehensweise wird die Krankheit sukzessive aus dem Bestand getilgt. Im Jahr 2020 haben 45 Schaf- und Ziegenbe- triebe am Pseudotuberkulose-Monitoring-Pro- gramm teilgenommen. Davon haben 36 Betriebe mit ausschließlich negativen Ergebnissen den Sta- tus „Pseudotuberkulose unverdächtig“ erreicht. Neun Betriebe befinden sich weiterhin im Aner- kennungsverfahren. Schweinehaltungen: Beratung soll Erkrankungen vorbeugen Der Schweinegesundheitsdienst des LUA begleitet ein Projekt zur frühzeitigen Erkennung und Gegen- regulation bei Gesundheitsstörungen in Schwei- nehaltungen. Dabei wird die Stoffwechselsituati- on von Sauen in Hochleistungsphasen untersucht. Die Beurteilung der Tiergesundheit in Mastbetrie- ben mit Blick auf Atemwegserregern ist ein weite- rer Schwerpunkt. Die heutigen Hochleistungstiere mit über 30 auf- gezogenen Ferkeln pro Jahr bedürfen einer be- sonderen Beobachtung und Fütterung durch erfahrene Tierhalter. Unzureichende Stoffwechsel- leistungen können frühzeitig Hinweise geben, das etwas nicht stimmt. Deshalb wird der Stoffwech- sel der Tiere im Projekt einer näheren Betrachtung unterzogen. Neben einer Auswertung der allge- meinen Blutparameter werden ausgewählte Para- meter zur Erkennung von Störungen im Mineral- stoffwechsel, der Leber, der Muskeln, der Nieren oder des Kohlehydrat- und Proteinstoffwech- sels als Indikatoren genutzt. Insgesamt werden durchschnittlich 8 - 10 Proben aus 10 Betrieben gezogen. Beim Vergleich der Werte verschiede- ner Herden und Leistungen ergibt sich ein durch- schnittliches Niveau, anhand dessen Abweichun- gen erkennbar werden. Atemwegserkrankungen in der Mast Atemwegserkrankungen sind das vordringlichs- te Problem der Schweinehaltung insbesondere in der Mast. Im Projekt wurden insgesamt 336 Tiere aus 23 Betrieben auf Antikörper gegen die Krank- heiterreger PRRSV (Porzines reproduktives und re- spiratorisches Syndrom Virus) (320 Proben), Influ- enza A (104 Proben), Haemophilus parasuis (HPS, 7 Glässer) (84 Proben) und Actinobacillus pleuro- pneumoniae (APP) (130 Proben) untersucht. Speziell in den Mastbetrieben treten die Proble- me mit Atemwegserkrankungen oft explosions- artig auf; Antibiotika sollen aber möglichst wenig eingesetzt werden. Daher gewinnt die konkre- te Kenntnis über unterschwellig in der Herde vor- handene Atemwegsinfekte an Bedeutung. Mit dem Projekt wird ein niedrigschwelliges Angebot gemacht: Mit Zustimmung der Landwirte wird am Schlachthof eine Stichprobe von sechs Schlacht- schweinen je Betrieb genommen und untersucht. Je nach Ergebnis werden dann eine Rücksprache mit dem betreuenden Tierarzt und vorsorgende Impfungen empfohlen. Ferkelkastration: LUA schult Landwirte Eine Änderung des Tierschutzgesetzes verbietet ab dem 1. Januar 2021 die betäubungslose Kastration von männlichen Ferkeln in Deutschland. Eine al- ternative Methode, um das von vielen Menschen auch in geringen Spuren als ekelerregend wahrge- nommenen Testosteron-Abbauprodukt alpha-An- drostenon (Ebergeruch) zu verhindern, ist die Im- munkastration (Verhinderung der Bildung von Geschlechtshormonen). Die Ferkelabnehmer, die Mäster und die Schlachthöfe befürchteten bei der Immunkastration jedoch Qualitätseinbußen des Fleisches und letztlich Vorbehalte der Verbrau- 8 cher. Trotz vielfältiger Initiativen zur Informati- on über diese Methode wird daher weiterhin eine Entfernung der Hoden gewünscht. Da die Ferkelbetäubungssachkunde-Verordnung die Narkose durch sachkundige Landwirte zu- lässt, gab es 2020 in Rheinland-Pfalz einen gro- ßen Schulungsbedarf. Der Pflichtenkatalog sieht einen aufwändigen Schulungsprozess in Theorie und Praxis mit entsprechend zugelassenen Gerä- ten vor. Dazu wurde nach Vorarbeiten der bundes- deutschen Schweinegesundheitsdienste und der Lehr-und Versuchsanstalten ein Schulungskon- zept unter Vorsitz des Schweinegesundheitsdiens- tes des LUA an der Lehr-und Versuchsanstalt Neu- mühle etabliert. Im LUA diagnostizierte anzeigepflichtige Tierseuchen in Rheinland-Pfalz 2020 Untersuchungen Tierseuche (Tierart) Blauzungenkrankheit (Rind)Blut Bovine Virusdiarrhoe (Rind)Ohrstanze Salmonellose1 (Rind)Kot Transmissible Spongiforme Enzephalopathie, atypische Scrapie (Schaf)Monitoring- tierkörper 1 Nachweise Nachweis (Methode) Matrix ProbenBestände Proben Bestände 14.1491.70811 130.8433.68122 2.2598981 53238822 BT-Genom (PCR) BVD-Virus-Antigen (ELISA) Salmonella species (Bakterienkultur) pathologisches Prionprotein (ELISA) hat als Zoonose Bedeutung für den Menschen Auf Grund der Untersuchung verschiedener Matrizes und der Anwendung verschiedener Untersuchungsmethoden sowie gegebenenfalls erfolgter Mehrfachuntersuchungen sind Doppelnennungen von Proben und Beständen möglich. Besondere Schwerpunkte sind neben der Technik, der Organisation und dem Arbeitsschutz die Tier- beobachtung und das Tierverhalten. Auf die Beob- achtung von Schmerzsymptomen und die korrek- ten Maßnahmen zur Schmerzbehandlung wurde besonderer Wert gelegt. Pandemiebedingt wurde der Großteil der Schulungen online angeboten. Die Teilnahme wurde im Webinar und durch fortlaufen- de Fragen bzw. Präsenz bestätigt. Zudem konnte auch noch eine Präsenzveranstaltung unter stren- gen Hygienebedingungen abgehalten werden. Bilanz: Der Schweinegesundheitsdienst des LUA und die Tierärztinnen der Lehr-und Versuchsan- stalt Neumühle haben 43 Teilnehmende erfolg- reich geschult und geprüft. 9
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2019 © Skitterphoto / Pixabay Tierseuchen-Bilanz 2019: Blauzungenkrankheit ist zurück Die Tierseuchensituation in Rheinland-Pfalz war 2019 geprägt vom Wiederauftreten der Blauzun- genkrankheit bei Rindern. Eine Besonderheit stell- te zudem der erstmalige Nachweis der Wild- und Rinderseuche im Land dar. Solche Erkrankungen möglichst früh nachzuweisen – das ist eine der Aufgaben des Landesuntersuchungsamtes (LUA). Das LUA ist die zentrale Einrichtung für die Diag- nostik anzeigepflichtiger Tierseuchen, meldepflich- tiger Tierkrankheiten, Zoonosen und sonstiger Er- krankungen. Die Untersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Monitoringprogram- men werden ergänzt durch differenzialdiagnosti- sche Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere. Handelsuntersuchungen wiede- rum garantieren, dass nur gesunde Tiere in ande- re Betriebe verbracht werden. Dieses System er- möglicht es, den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation ständig zu überwachen und den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu ge- währleisten. Nicht zuletzt wird dadurch sicherge- stellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Culicoides sonorensis: Gnitzen gelten als Überträger des Blauzungen-Virus. © Wikimedia Commons Insgesamt hat das LUA im Rahmen der Tierseu- chendiagnostik im vergangenen Jahr 320.266 Pro- ben untersucht. Die Probenzahl ist im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 40.000 angestiegen. Der Grund dafür waren die Handelsuntersuchungen auf die Blauzungenkrankheit. 2 Diese Tierseuche war im Winter 2018 im benach- barten Baden-Württemberg aufgetreten und hat- te im Januar 2019 auch Rheinland-Pfalz erreicht. Im Laufe des Jahres wies das LUA den Erreger vom Se- rotyp 8 (BTV-8) in insgesamt sechs Betrieben nach. Die Folge: Ganz Rheinland-Pfalz wurde zum Rest- riktionsgebiet erklärt. Im Restriktionsgebiet muss jeder, der für das Virus der Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere hält – also alle Wiederkäuerar- ten wie z. B. Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas oder Wildwiederkäuer in Gehegen – dies unver- züglich dem Veterinäramt seiner Kreisverwaltung mitteilen. Für den Handel gelten Einschränkun- gen: Empfängliche Tiere dürfen grundsätzlich nicht in restriktionsfreie Gebiete verbracht werden. Dies gilt auch für Samen, Eizellen oder Embryonen. Ausnahmen sind unter Auflagen möglich, etwa wenn die Tiere nachweislich geimpft sind oder die Erregerfreiheit durch eine Untersuchung festge- stellt wurde. Speziell diese Untersuchungen führ- ten im Institut für Tierseuchendiagnostik des LUA im Laufe des Jahres zu dem deutlichen Anstieg der Probenzahlen. Als Hauptüberträger des Virus der Blauzungen- krankheit (BTV) gelten kleine blutsaugende Mü- cken (Gnitzen). Für den Menschen ist der Erre- ger ungefährlich. Fleisch und Milch infizierter Tiere können ohne Bedenken verzehrt werden. Während Schafe gering bis stark ausgeprägte Symptome zeigen können, verläuft die Erkrankung bei Rin- dern und Ziegen meist ohne eindeutig erkennbare Krankheitsanzeichen. Mögliche Symptome können sein: Fieber, Apathie, Zyanosen (Blaufärbung), Ge- schwüre und Nekrosen in Haut und Maulschleim- haut, an Lippen, Flotzmaul, Zitzen und Euter sowie an den Gliedmaßen mit eventuell einhergehender Lahmheit. Auffällig ist allerdings, dass der aktuel- le grassierende Virusstamm (BTV-8) nur mit wenig ausgeprägten Krankheitsanzeichen einhergeht. Die Bekämpfung dieser anzeigepflichtigen Tierseuche ist dennoch gesetzlich vorgeschrieben. Eine Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blau- zungenkrankheit ist zu empfehlen, da sie einen Schutz vor der Erkrankung bietet und den Trans- Erste Nachweise seit 2009: Die Blauzungenkrankheit ist wieder bei Rindern aufgetreten. © ReneH12 / Pixabay port von Tieren aus dem Restriktionsgebiet ermög- licht. Derzeit sind mehrere in Deutschland zuge- lassene BTV-8-Impfstoffe für Rinder und Schafe verfügbar; für Ziegen kann der Impfstoff vom Tier- arzt umgewidmet werden. Zur Unterstützung der Tierhalter zahlen Land und Tierseuchenkasse eine Impfbeihilfe in Höhe von 1,50 EUR (0,80 EUR Land / 0,70 EUR TSK) pro Impfung pro Rind und 1,00 EUR pro Impfung pro Schaf oder Ziege.Weitere anzeigepflichtige Tierseuchen: Scrapie tritt sporadisch auf Im Verlauf des Jahres kam es bei mehreren Be- trieben zu positiven Untersuchungsergebnissen, die durch weiterführende Untersuchungen aller- dings nicht als Feldvirusnachweise bestätigt wer- den konnten. Wie sich durch epidemiologische Er- hebungen in Verbindung mit Untersuchungen am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) herausstellte, han- delte es sich dabei um Nachweise des BT-Impfvi- rus. Mögliche Ursachen hierfür sind die Kontami- nation der Proben mit dem Impfstoff oder eine Beprobung mit zu geringem zeitlichen Abstand zur Impfung. Um solche Vorkommnisse zu verhindern, wurden die praktizierenden Tierärzte vom LUA zur besonderen Vorsicht und zur Hygiene beim Um- gang mit dem Impfstoff und bei der Probenahme aufgefordert.Dazu gehören auch die Transmissiblen Spongi- formen Enzephalopathien (TSE). Diese zentral- nervösen Erkrankungen bei Wiederkäuern wer- den durch fehlgefaltete Eiweiße an der Oberfläche von Gehirnzellen ausgelöst, die nur mikroskopisch sichtbar schwammartige Veränderungen im Ge- hirn hervorrufen. Die Erkrankung äußert sich in Verhaltens- und Bewegungsstörungen, später be- kommen die erkrankten Tiere starken Juckreiz und scheuern sich wund. Von den derzeit 54 anzeigepflichtigen Tierseuchen wurden 2019 in Rheinland-Pfalz sechs nachgewie- sen. Mit Ausnahme der Blauzungenkrankheit wer- den einge dieser Seuchen seit Jahren immer wieder sporadisch bei staatlichen Sanierungsprogrammen oder diagnostischen Untersuchungen festgestellt. Im vergangenen Jahr hat das LUA die Proben von 348 geschlachteten Rindern und 193 geschlach- teten Schafen auf TSE untersucht, außerdem von 5.429 verendeten Rindern und 575 verendeten Schafen und Ziegen. Bei je einem Schlacht- und ei- 3 nem Monitoring-Schaf wurde die atypische Form der Scrapie (Traberkrankheit) nachgewiesen, die bei meist älteren Tieren spontan auftritt. Eine er- bliche Veranlagung betroffener Tiere ist nicht aus- geschlossen. Die Krankheit ist weder auf den Menschen noch auf andere Tiere übertragbar. Den- noch wurden der Tierkörper und die Organe des Schlachtschafs zum Schutz der Verbraucher vor- sorglich beschlagnahmt und unschädlich beseitigt. Von dem Tier gelangte nichts in die Nahrungsmit- telkette. Einem Ausbruch der atypischen Scrapie in ihrer Herde sicher vorbeugen können Tierhalter nicht. Wird die Krankheit nachgewiesen, werden die betroffenen Betriebe durch das lokale Veteri- näramt zwei Jahre lang überwacht und alle ver- endeten und geschlachteten Tiere, die älter als 18 Monate sind, müssen untersucht werden. Fortgeführt wurde die Bekämpfung einer der wirt- schaftlich bedeutsamsten Infektionserkrankungen beim Rind weltweit, der Bovinen Virus Diarrhoe (BVD). Die Erkrankung geht einher mit Durchfall, grippeartigen Erscheinungen und Fruchtbarkeits- störungen. 019 hat das LUA 132.403 Ohrstanzen von Kälbern untersucht. Nachweise des Virusan- tigens wurden bei drei Tieren in zwei Beständen geführt. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, dauerhaft (persistent) infizierte Tiere aus den Be- ständen zu entfernen und vom Handel auszu- schließen. Diese Tiere scheiden den Erreger lebens- lang aus, ohne selbst zu erkranken. Das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) führt bei Rindern zu einer Infektionskrankheit mit unter- schiedlichen Verlaufsformen. Die Symptome kön- nen von grippeartigen Erscheinungen (Fieber, Nasenausfluss) bis hin zu Milchrückgang und Er- krankungen der Fortpflanzungsorgane reichen. Das Virus ist für Rinder hochansteckend, für den Men- schen aber ungefährlich. 2019 hat das LUA 78.527 Blutproben aus 3.277 Beständen untersucht. Bei 37 Rindern in zwei Beständen wurden Antikörper gegen das BHV-1 Feldvirus nachgewiesen . Rhein- land-Pfalz ist seit Juni 2017 offiziell frei von der Seuche; die Ergebnisse zeigen aber, dass das Vi- rus auf sehr niedrigem Niveau nach wie vor in der deutschen Rinderpopulation vorhanden ist. Betrie- 4 be müssen sich daher weiterhin konsequent durch Biosicherheitsmaßnahmen schützen und dar- auf achten, Tiere ausschließlich aus nachweislich BHV1-freien Beständen zu kaufen. In Deutschland bis dato nicht aufgetreten ist die Afrikanische Schweinepest (ASP). Weil der Erre- ger zuletzt aber wiederholt in Polen und 2018 auch in Belgien nachgewiesen wurde, sind die Veteri- närbehörden in Deutschland weiter äußerst wach- sam. In Rheinland-Pfalz gibt es bereits seit 2014 ein Monitoring bei sogenannten Indikatortieren, also verendeten und bei Unfällen getöteten Wild- schweinen sowie bei Tieren mit pathologisch-ana- tomischen Veränderungen und klinisch auffälligen Tieren. Die Jäger im Land erhalten seit 2019 eine Prämie von 50 Euro, wenn sie Fallwild zur Untersu- chung einsenden, seit Anfang 2020 auch eine Prä- mie für die Einsendung von Unfallwild. Im Jahr 2019 hat das LUA 869 Wildschweine vi- rologisch auf den Erreger der ASP untersucht. Alle Proben waren negativ, es gab keine Hinweise auf ein Seuchengeschehen im Land. Zudem hat das LUA im Rahmen des differenzialdiagnostischen Ausschlusses der ASP 222 Hausschweine aus 41 Beständen untersucht – ebenfalls alle mit negati- vem Ergebnis. Darunter befand sich auch ein Schlachtschwein, bei dem aufgrund pathologisch-anatomischer Ver- änderungen (Blutungen) das Vorliegen der Afrika- nische Schweinepest nicht ausgeschlossen werden konnte. Tatsächlich nachgewiesen wurde schließ- lich aber das Porzine Circovirus Typ 2. Dabei han- delt es sich um eine mit Blutungen und Hautver- änderungen einhergehende Virusinfektion, die nicht staatlich reglementiert wird. Fälle wie dieser unterstreichen die Notwendigkeit der schnellen differenzialdiagnostischen Untersuchungen zum Ausschluss von Seuchen. Eine Bedrohung der Wild- und Hausschweinepopu- lation stellt nach wie vor die Klassische Schwei- nepest (KSP) dar, obwohl Deutschland seit 2012 offiziell frei von dieser anzeigepflichtigen Tierseu- che ist. Auch 2019 gab es in Rheinland-Pfalz kei- Für die Veterinärverwaltung nicht zu greifen: Die Tularämie tritt bei Feldhasen immer wieder auf. © WFranz / Pixabay ne Nachweise des Erregers: Die virologische und/ oder serologische Untersuchung von 15.989 Wild- schweinen brachten keine Hinweise auf ein Seu- chengeschehen. Und auch die Untersuchungen von 1.420 Hausschweinen aus 209 Beständen zum Nachweis von Antikörpern gegen KSP-Virus hatten ein negatives Ergebnis. Das Monitoring bei Haus- schweinen folgt einem risikoorientierten Plan mit Beprobung verendeter Tiere, die in der Tierkörper- beseitigungsanstalt angeliefert werden. Deutschland bleibt weiterhin auch frei von Toll- wut. Um diesen Status aufrechtzuerhalten und In- fektionen in der Wildtierpopulation frühzeitig zu erkennen, werden sogenannte Indikatortiere auf das Virus untersucht: Verendet aufgefundene, ver- unfallte, krank erlegte, oder sonst auffällige Füch- se, Waschbären und Marderhunde, die das natür- liche Reservoir für die Tollwut darstellen. Jägern, die solche Indikatortiere einsenden, wird in Rhein- land-Pfalz eine Prämie von 50 Euro gewährt. 2019 hat das LUA insgesamt 425 Füchse und acht Waschbären mit negativem Ergebnis untersucht. Die Aviäre Influenza (Vogelgrippe) ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, ihr natürli- ches Reservoir sind wilde Wasservögel. Im vergan- genen Jahr hat das LUA insgesamt 29 Wildvögel auf den Erreger untersucht - alle mit negativem Ergebnis. Außerdem hat das LUA 71 Blutproben von Hühnern, Puten und Gänsen aus insgesamt sechs Beständen ebenfalls mit negativem Ergeb- nis auf Antikörper gegen Aviäre Influenzaviren un- tersucht. Auch wenn es 2019 keine Nachweise gab, bleiben Monitoringuntersuchungen notwen- dig, um Kenntnis über die Verbreitung der Viren bei Wildvögeln zu erlangen. Eine Übertragung auf Hausgeflügel-Bestände muss durch Biosicherheits- maßnahmen in Geflügelbetrieben unbedingt ver- hindert werden. Meldepflichtige Tierkrankheiten: Tularämie bleibt Dauerthema Während es sich bei den anzeigepflichtigen Tier- seuchen um Erkrankungen handelt, die wegen ih- rer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Be- deutung für die Allgemeinheit meist staatlich bekämpft werden, werden die Nachweise der mel- depflichtigen Tierkrankheiten lediglich statistisch erfasst. Über ihr Auftreten und ihre Verbreitung soll so ein ständiger Überblick vorhanden sein, um gegebenenfalls von staatlicher Seite eingreifen zu können. Von den 23 meldepflichtigen Tierkrank- heiten wurden in Rheinland-Pfalz im Jahr 2019 ins- gesamt elf nachgewiesen. In diese Kategorie fällt die bakteriell bedingte Tu- larämie (oder Hasenpest). Das LUA hat sie 2019 5 bei acht Feldhasen im Land nachgewiesen. Aus- gangspunkt sind wildlebende Tiere wie Kaninchen oder Hasen. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt vorwiegend durch den direkten Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Organen, z. B. bei beim Abhäuten oder dem Verarbeiten von Wild- fleisch. Ferner ist die Ansteckung durch den Ver- zehr von infizierten oder kontaminierten Lebens- mitteln oder Wasser möglich. Eine Infektion kann auch durch Inhalation von erregerhaltigem Staub erfolgen, der mit Sekreten und Exkreten infizierter Nagetiere kontaminiert ist. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt. Neben Allgemeinsymptomen (Fieber, Unwohlsein, Muskelschmerz) kann das klinische Bild sehr viel- fältig sein. Es ist abhängig von der Eintrittspforte, der Virulenz des Erregers und der Infektionsdosis. Bei Hasen und Kaninchen verläuft die Tularä- mie in der Regel mit dem Bild einer Blutvergiftung und führt innerhalb weniger Tage zum Tod. Kranke Wildtiere sind matt, teilnahmslos und verlieren die natürliche Scheu und Schnelligkeit. Tote Wildtie- re sollten nicht berührt werden, und Jäger sollten beim Aufbrechen erlegter Tiere besondere Sorg- falt und Hygiene walten lassen. Der Verzehr von Wildfleisch ist unbedenklich, wenn es für mindes- tens zehn Minuten bei 60 Grad Celsius oder mehr durchgegart wird. Sonstige Tierkrankheiten: Neue Seuche in Rheinland-Pfalz Während die Tularämie immer wieder auftritt, wurde die Wild- und Rinderseuche im vergan- genen Jahr erstmals überhaupt in Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Die auch unter dem Namen Hä- morrhagische Septikämie bekannte bakterielle Er- krankung ist für Menschen ungefährlich, führt bei Wild- und Nutztieren aber zu gehäuften plötzli- chen Todesfällen. Die Erkrankung befällt Wildwiederkäuer, Rinder, Büffel, kleine Wiederkäuer, Haus- und Wildschwei- ne, selten auch Pferde und Esel. Symptomlos infi- zierte Wildtiere gelten als Reservoir für den Erre- 6 ger und können ihn durch direkten oder indirekten Kontakt, zum Beispiel über das Wasser in Tränken, auch auf Nutztiere übertragen. Typische klinische Anzeichen der Seuche sind ho- hes Fieber, Schwäche, Atemnot, blutiger Durchfall, Flüssigkeitsansammlungen im Gewebe (Ödeme) an Kopf, Hals und Vorderbrust sowie multiple Blu- tungen. Treten die Krankheitssymptome nach der Inkubationszeit von ein bis fünf Tagen bei einem Tier auf, kommt in der Regel jede Therapie zu spät. Eine Bekämpfung der Infektion mit Antibiotika ist nur in der Frühphase erfolgversprechend. Einen zu- gelassenen Impfstoff gibt es in Deutschland nicht. Einige der typischen Symptome zeigte auch das gut zwei Jahre alte männliche Rind aus dem Wes- terwald, das zur Feststellung der Todesursache ans LUA geschickt worden war. Es stammte aus einer Weidehaltung mit vier Tieren, wovon zwei inner- halb kurzer Zeit verendet waren und eine Schwel- lung des Kopfes aufwiesen. Bei der Sektion stellten die Fachleute des LUA eine mit Gewebsunter- gang und Ödembildung einhergehende Entzün- dung der Muskulatur in Verbindung mit einer bakte- riellen Blutvergiftung fest, hervorgerufen durch den Keim Pasteurella multocida. Eine weiterführende Differenzierung des Erregers am Landeslabor Ber- lin-Brandenburg erbrachte den molekularbiologi- schen Nachweis von Pasteurella multocida „Kapsel- typ B“, dem Erreger der Wild- und Rinderseuche. Im LUA diagnostizierte anzeigepflichtige Tierseuchen in Rheinland-Pfalz 2019 Untersuchungen Tierseuche (Tierart) Nachweise Nachweis (Methode) Matrix ProbenBeständeProbenBestände Blauzungenkrankheit (Rind)Blut47.8701.423376BT-Genom (PCR) Bovines Herpesvirus Typ 1-Infektion (Rind)Blut78.5273.277361BHV-1-gE-Antikörper (ELISA) Bovine Virusdiarrhoe (Rind)Ohrstanze132.4033.80342BVD-Virus-Antigen (ELISA) Koiherpesvirus-Infektion (karpfenartige Fische)Tierkörper14462KHV-Genom (PCR) Tierkörper5546111.493107936Schlacht- tierkörper193./.11Monitoring- tierkörper52039511 Salmonellose1 (Rind) Kot Transmissible Spongiforme Enzephalopathie, atypische Scrapie (Schaf) 1 Salmonella species (Bakterienkultur) pathologisches Prionprotein (ELISA) hat als Zoonose Bedeutung für den Menschen Auf Grund der Untersuchung verschiedener Matrizes und der Anwendung verschiedener Untersuchungsmethoden sowie gegebenenfalls erfolgter Mehrfachuntersuchungen sind Doppelnennungen von Proben und Beständen möglich. In Deutschland gilt die Seuche wegen des insge- samt hohen seuchenhygienischen Standards als getilgt; seit 1969 ist sie nicht mehr anzeigepflich- tig und wird auch nicht mehr staatlich bekämpft. Seit 2010 wurde die Hämorrhagische Septikämie wieder in verschiedenen Bundesländern nachge- wiesen, und zwar im Rahmen zeitlich und räumlich begrenzter Ausbrüche bei Rindern und Wildwie- derkäuern sowie Schweinen und Wildschweinen. Die Herkunft des Erregers konnte bisher nicht zu- friedenstellend geklärt werden. Der Nachweis der Seuche unterstreicht die Notwendigkeit differenzi- aldiagnostischer Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- und Todesursachen bei Nutz- und Wildtieren. 7 Im LUA diagnostizierte meldepflichtige Tierkrankheiten in Rheinland-Pfalz 2019 Untersuchungen Tierseuche (Tierart) Im LUA diagnostizierte meldepflichtige Tierkrankheiten in Rheinland-Pfalz 2019 Nachweise Matrix Proben Bestände Proben Bestände Nachweis (Methode) Campylobacteriose1 (Affe)Kot1111Campylobacter jejuni (Bakterienkultur)Salmonellose1 (Esel) Chlamydiose1 (Ziervögel)Tierkörper8541Chlamydia psittaci-Genom (PCR)Salmonellose1 (Nutzgeflügel) Salmonellose1 (Reptilien) Salmonellose1 (Schaf) Echinokokkose (Wildschwein) 1 1./.1./.Echinococcus multilocularis (Finne) (histopathologische Veränderungen) 2./.2./.Echinococcus multilocularis (Finne)-Genom (PCR) 1111 Tierkörper Listeriose1 (Huhn) Listeriose (Schaf) 1 Mareksche Krankheit (Huhn) Tierkörper Tierkörper Tierkörper Tierkörper Paratuberkulose2 (Rind) Kot Kot Paratuberkulose (Rothirsch) 2 Paratuberkulose2 (Ziege) Tierkörper 16 17 14 16 1 16 1 6 Listeria monocytogenes (Bakterienkultur) Mareksche Krankheit,ggf. Gallid Herpesvirus Typ 2-Genom (histopathologische Veränderungen, PCR) 8888säurefeste Stäbchen in Nestern (Ziehl-Neelsen-Färbung) 178542Mycobacterium avium ssp. para- tuberculosis (Bakterienkultur) 87 5 23 ./. 19 3 13Mycobacterium avium ssp. paratuberculosis-Genom (PCR) ./.säurefeste Stäbchen in Nestern, ggf. in Verbindung mit Masp-Gen- om (Ziehl-Neelsen-Färbung, PCR) Tierkörper1111säurefeste Stächen in Nestern (Ziehl-Neelsen-Färbung) Kot7611säurefeste Stäbchen in Nestern (Ziehl-Neelsen-Färbung) Kot 9 8 1 1 Mycobacterium avium ssp. paratuberculosis-Genom (PCR) Untersuchungen Tierseuche (Tierart) Nachweise Matrix Proben Bestände Proben Bestände Kot1111 Kot1684711 Sockentupfer34211732 Kot6141 Tierkörper433633* Kot12832* Tierkörper331411 Kot641584 Salmonellose1 (Taube)Tierkörper191321 Salmonellose1 (Wildtiere)Tierkörper13./.2./. Salmonellose1 (Wildvögel)Tierkörper8./.1./. Salmonellose1 (Zootiere)Kot29./../.1 Säugerpocken, Kuhpockenvirus1 (Erdmännchen)Tierkörper2121 Toxoplasmose1 (Rind)Tierkörper514411 Nachweis (Methode) Salmonella spezies (Bakterienkultur) Salmonellose1 (Schwein) Orthopoxvirus (Kuhpockenvi- rus)-Genom (PCR) Toxoplasma gondii (Zyste)-Genom (PCR) Toxoplasmose1 (Schaf)Tierkörper504511Tularämie1 (Feldhase)Tierkörper22./.8./.Francisella tularenis-Genom (PCR) Verotoxin bildende Escherichia coli1 (Rind)Kot967133Verotoxin bildende Escherichia coli, -Genom (Bakerienkultur, PCR) 1hat als Zoonose Bedeutung für den Menschen 2hat als Zoonose potenziell Bedeutung für den Menschen Auf Grund der Untersuchung verschiedener Matrizes und der Anwendung verschiedener Untersuchungsmethoden sowie gegebenenfalls er- folgter Mehrfachuntersuchungen sind Doppelnennungen von Tieren und Beständen möglich. 8 9
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2018 © LUA Tierseuchen-Bilanz 2018: Paukenschläge zum JahresendeBlauzungenkrankheit ist wieder zurückgekehrt Das dicke Ende kam zum Schluss: Nach einer ver- gleichsweise ruhigen ersten Jahreshälfte spitzte sich die Tierseuchensituation in Rheinland-Pfalz im Verlauf des Jahres 2018 zu: Im Herbst wurde im benachbarten Belgien die Afrikanische Schwei- nepest nachgewiesen, im Winter in Baden-Würt- temberg die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8.Ende 2018 erreichte das LUA eine unschöne, aber nicht wirklich überraschende Mitteilung: Der er- neute Ausbruch der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 in Deutschland, im Dezember in einem Rinderbestand in Baden-Württemberg. Das um- gehend um den Ausbruchsbetrieb eingerichtete Restriktionsgebiet mit einem Radius von 150 Ki- lometern umfasste Baden-Württemberg und das Saarland vollständig sowie das südliche Hessen und das südliche Rheinland-Pfalz. Ebenfalls besorgniserregend: Im Sommer gelang- te erstmals in Exemplar der exotischen Zeckenart Hyalomma rufipes ins LUA. Es stammte von ei- nem Pferd aus dem Donnersbergkreis. Insgesamt hat das LUA im vergangenen Jahr fast 282.000 Proben von Nutz-, Heim-, Zoo- und Wildtieren aus ganz Rheinland-Pfalz untersucht. Die Zahl bleibt damit im Vergleich zu den letzten Jahren auf hohem Niveau konstant. Weil die Pro- ben teilweise auf mehrere Parameter und mit un- terschiedlichen Methoden untersucht werden, ist die Zahl der tatsächlichen Untersuchungen höher. Die Einsendungen rekrutierten sich aus Proben zur Feststellung von Erkrankungs- und Todesursachen sowie Proben, die im Rahmen von staatlichen Be- kämpfungs- oder Monitoring-Programmen einge- sandt wurden. Die Untersuchungen dienen dazu, den Gesundheitsstatus der rheinland-pfälzischen Tierpopulation zu überwachen. Sie sind aber auch Grundlage für die Risikobewertung und die tier- seuchenrechtlichen Maßnahmen der Veterinär- verwaltung vor Ort. Nicht zuletzt sind sie hilfreich für die Therapie in den Betrieben. Als Ergänzung verfügt das LUA über spezialisier- te Tiergesundheitsdienste für Rinder und Schwei- ne, die Landwirte vor Ort zu hygienischen und art- gerechten Haltungsbedingungen beraten. Im LUA ist auch die Fachaufsicht als wichtige Schnittstel- le zwischen den Kommunen und dem Ministerium in den Bereichen Tierseuchenbekämpfung, Tier- schutz und Tierische Nebenprodukte angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen einheitlich ausgelegt werden. 2 Trotz dieser Maßnahmen wurde Anfang 2019 das BTV-8-Virus dann auch in fünf Betrieben in Rhein- land-Pfalz nachgewiesen. Betroffen war je ein Bestand in den Landkreisen Südwestpfalz, Bad Kreuznach, Trier-Saarburg und 2 Bestände im Kreis Kaiserslautern. Am 15. Januar 2019 wurde schließ- lich ganz Rheinland-Pfalz zum Sperrgebiet erklärt. Das Sperrgebiet muss mindestens zwei Jahre auf- rechterhalten werden. Das EU-Recht verbietet grundsätzlich ein Verbrin- gen empfänglicher Tiere aus dem Sperrgebiet in freie Gebiete. Sollen Tiere dennoch verbracht wer- den, müssen sie vorher geimpft und/oder negativ untersucht sein. Ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit erschwert den Handel mit Rindern. © Fotolia/ Andi Taranczuk Aufmerksam: Die Veterinärbehörden rüsten sich für einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest. Ein Nachweis bei Hausschweinen hätte gravierende Folgen für Tiere, Landwirte und den Handel. © Fotolia / Federico Rostagno In Rheinland-Pfalz gibt es seit 2010 ein jährliches Monitoring: 2018 hat LUA im Rahmen dieses Mo- nitorings 322 Tiere auf die Blauzungenkrankheit untersucht, seit dem Ausbruch in Rheinland-Pfalz waren es bis Mitte Juni rund 23.000 Proben. Das Wiederauftreten der Blauzungenkrankheit in Deutschland war aufgrund der grenznahen Fälle in Frankreich und in der Schweiz absehbar, weshalb das Land seit 2016 zur Impfung der Rinder und kleinen Wiederkäuer aufgerufen hat. Von Dezember 2018 bis heute haben knapp 30 Prozent der rund 330.000 Rinder und rund 10 Prozent der etwa 110.000 kleinen Wiederkäuer in Rheinland-Pfalz einen gültigen Impfschutz gegen die Blauzungenkrankheit - zu wenig, um dadurch das Virus tilgen zu können, aber eine gute Basis, die weiter ausgebaut werden sollte. Daher entschied das Land, die Impfung gegen die Serotypen 8 und 4 des BT-Virus ab Herbst 2019 fi- nanziell zu unterstützen. Für eine Rinder-BT-Imp- fung wird ein Zuschuss von 0,80 €, für Schafe und Ziegen in Höhe von 0,60 € gewährt. 3 Afrikanische Schweinepest: Folgen wären verheerend Nach wie vor rüstet sich das Land für einen mög- lichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und setzt dabei auf Prävention und Früher- kennung. Nachdem sich die verheerende Tierseuche 2017 in vielen Ländern Osteuropas unter Wildschwei- nen und in Hausschweinebeständen ausgebreitet hatte, trat sie im Herbst 2018 in Belgien auf – in unmittelbarer Nachbarschaft zu Rheinland-Pfalz. Damit ist die Gefahr, dass das Virus seinen Weg nach Rheinland-Pfalz findet, noch größer gewor- den. Und nach wie vor ist bislang weder eine Be- handlung noch eine Impfung gegen ASP möglich. ASP ist für Menschen ungefährlich, hat jedoch verheerende Auswirkungen für Haus- und Wild- schweine und für die Landwirtschaft. Bricht die hochansteckende Seuche unter Wildschweinen in Rheinland-Pfalz aus, würden Tiere im sogenann- ten Gefährdeten Gebiet verstärkt bejagt und be- probt. Infiziertes Fallwild müsste in Wald und Feld verstärkt gesucht und entfernt werden, um die potentiellen Infektionsherde zu beseitigen. Vor allem Schweinehalter hätten mit den Folgen zu kämpfen, genauso wie der Schlacht- und Ver- marktungssektor. Der deutsche Schweinemarkt käme in den betroffenen Regionen wegen Han- delsrestriktionen und Vermarktungsbeschränkun- gen für Hausschweine, Fleisch und Fleischerzeug- nisse praktisch zum Erliegen. Auch in Regionen, die nicht direkt von der Seuche betroffen sind, gäbe es einen dramatischen Preisverfall. Seit 2013 gibt es in Rheinland-Pfalz ein Moni- toring auf ASP. Seither hat LUA rund 2300 Pro- ben untersucht, 2018 waren es 743, bis Mitte Juni 2019 über 400 Proben. ASP wurde bisher in kei- ner Probe nachgewiesen – auch in anderen Teilen Deutschlands ist die Seuche bisher glücklicherwei- zureichend behandelte Jagdtrophäen oder mit in- fiziertem Blut kontaminierten Gegenständen wie Messer oder Stiefel) aus dem Ausland mitbringen. Ein wichtiger Faktor bei der Bekämpfung ist die Zeit. Nur wenn die Seuche früh erkannt wird, be- steht noch eine kleine Chance, sie zu tilgen. Daher bekommen die Jäger in Rheinland-Pfalz seit 2018 eine Prämie in Höhe von 50 Euro für die Bepro- bung von Fallwild. Je mehr Proben das LUA unter- suchen kann, desto höher ist die Chance, dass ein Ausbruch frühzeitig festgestellt wird. 2018 wurden 122 dieser Prämien in Anspruch ge- nommen, bis Mitte Juni 2019 über 30 Mal. Ins- gesamt lässt sich sagen, dass die Zahl der einge- sandten Proben von Fallwild seit Einführung der Prämie gestiegen ist. Als weitere Präventionsmaßnahme hat das Land sowohl die tierseuchenrechtlichen als auch jagd- rechtlichen Vorgaben angepasst. So wurde die Schonzeit für Wildschweine ebenso aufgehoben wie das Verbot künstlicher Lichtquellen bei der Nachtjagd. Ergebnis: Im Jagdjahr 2017/18 wur- den in Rheinland-Pfalz 88.650 Stück Schwarzwild geschossen – das ist die höchste jemals erzielte Jagdstrecke. Zum Vergleich: Im Jagdjahr 2016/17 waren es 60.722). Seit 2013 hat das LUA rund 2300 Proben von Wild- schweinen auf ASP untersucht.© Wikimedia Commons se noch nicht aufgetreten. In Belgien dagegen gibt es aktuell mehr als 800 positiv untersuchte Wild- schweine. Hausschweine sind in Belgien bisher nicht betroffen. Weltweit wurden ASP-Nachweise aus Osteuropa, aber auch aus der Ukraine, China, Mongolei und Vietnam sowohl bei Wild- als auch bei Hausschweinen gemeldet. Und das bedeutet, dass viel infiziertes Material in der Welt zirkuliert und sich die Seuche weiter ausbreiten wird. Das Hauptrisiko ist nach wie vor der Faktor Mensch. Er kann das Virus durch das Wegwerfen infizierter Fleischprodukte („Wurstbrötchen“), un- 4 Im Jahr 2018 gab es außerdem ASP-Krisenübun- gen für die Veterinärbehörden und den Katastro- phenschutz-Bereich der Landkreise. Es gab zahl- reiche Konferenzen, Gespräche, Runde Tische und Informationsveranstaltungen mit Vertretern der Tierseuchenbekämpfung, Landwirte, Jäger, Feuer- wehr, Polizei und THW. Vor Ort haben sich „ASP- Expertengruppen“ gebildet, die bei einem Aus- bruch die erforderlichen Maßnahmen vor Ort besprechen, festlegen und bewerten. Gefährliche Tierseuche? Das LUA hat 2018 rund 282.000 Proben von Nutz-, Heim-, Zoo- und Wildtieren aus ganz Rheinland-Pfalz untersucht. © LUA Weitere Erkrankungen und Tierseuchen im Blick Das Hauptaugenmerk der diagnostischen Unter- suchungen im LUA liegt auf den anzeigepflich- tigen Tierseuchen. Das sind zwischen Mensch und Tier wechselseitig übertragbare Erkrankun- gen (Zoonosen), die eine ernste Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellen oder wirt- schaftlich relevante Erkrankungen bei Tieren, ge- gen die Maßnahmen Einzelner nicht wirksam sind. Von den derzeit 54 anzeigepflichtigen Tierseuchen wurden 2018 im LUA 5 nachgewiesen. Es handel- te sich dabei ausschließlich um Erkrankungen, von denen Rinder und Fische betroffen waren und die seit Jahren immer wieder auftreten. Das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) führt bei Rindern zu einer Infektionskrankheit mit unter- schiedlichen Verlaufsformen. Die Symptome kön- nen von grippeartigen Erscheinungen (Fieber, Nasenausfluss) bis hin zu Milchrückgang und Er- krankungen der Fortpflanzungsorgane reichen. Das Virus ist für Rinder hochansteckend, für den Menschen aber ungefährlich. Deutschland ist seit Juni 2017 offiziell frei von der Seuche. 5 Um diesen Status zu überwachen, hat das LUA 2018 insgesamt 85.901 Blutproben aus 3.505 Beständen auf das Virus untersucht. Der Erre- ger selbst wurde nicht nachgewiesen. Lediglich bei vier Rindern aus zwei Beständen wurden Anti- körper gegen das BHV-1-Feldvirus nachgewiesen. Tierhalter sollten konsequent darauf achten, nur Tiere aus Beständen zuzukaufen, die nachweislich frei von BHV1 sind und vor dem Hintergrund zahl- reicher Ausbrüche in anderen Bundesländern ihre Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen und - falls nötig - anpassen. Die Bovine Virus Diarrhoe (BVD) ist weltweit eine der wirtschaftlich bedeutsamsten Infektions- erkrankungen beim Rind und geht mit Durchfall, grippeartigen Erscheinungen und Fruchtbarkeits- störungen einher. 2018 hat das LUA 138.674 beim Einsetzen der Ohrmarken entnommene Proben auf den Erreger untersucht. Das Virus wurde bei zwei Tieren in zwei Beständen nachgewiesen. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, infizier- te Tiere, die den Erreger lebenslang ausscheiden, ohne selbst zu erkranken, aus den Rinderbestän- den zu entfernen.
Eine Pferdekrankheit auf einem Reiterhof in Hessen sorgt aktuell für Besorgnis unter Pferdehaltern. Dabei könnte es sich um eine Infektion mit Pferdeherpesviren handeln, den sogenannten Equinen Herpes Viren EHV. Pferdeherpesvirusinfektionen sind weder anzeigepflichtig noch meldepflichtig. Deshalb werden von den Veterinärämtern keine Sperr- und Quarantänemaßnahmen angeordnet. „Pferdehalter können Ihre Tiere jedoch durch einige Maßnahmen schützen“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken heute. Höfken rät Pferdehaltern vor allem eine Impfung der Tiere. Dabei sei es wichtig, dass alle Pferden eines Stalles geimpft sind und nicht nur einzelne Tiere. Nur so könne die Gefahr der Infektion deutlich gesenkt werden, denn auch geimpfte Pferde können das Virus übertragen. Für Menschen sind Pferdeherpesviren ungefährlich. Weitere wirksame Schutzmaßnahmen sind das Vermeiden von zahlreichen Kontakten zu Pferden aus anderen Ställen, zum Beispiel auf Pferdesportveranstaltungen oder Pferdemärkten. Auch allgemeine Hygienemaßnahmen, wie die individuelle Verwendung von Putzzeug, Wassereimern, Trensen und Sätteln werden empfohlen. Zur Vermeidung der Übertragung der Infektion von Tier zu Tier sollten sich auch Menschen nach dem Kontakt mit Pferden waschen und die Kleidung und das Schuhwerk wechseln, bevor sie einen anderen Pferdebestand betreten. Höfken weist darauf hin, dass in diesem Jahr Lieferengpässe für in Deutschland oder EU-weit zugelassene EHV Impfstoffe bestehen. Das Umweltministerium genehmigt Tierärzten daher kurzfristig auf formlosen Antrag den Einsatz von EHV1 Impfstoffen mit Zulassung in anderen EU-Mitgliedstaaten. „Es ist mir aus Gründen der Gesundheit der Tiere und des Tierschutzes wichtig, dass ein flächendeckender Impfschutz der Tiere sichergestellt wird“, betonte die Umweltministerin. Die Übertragung des EHV erfolgt in der Regel durch direkten Kontakt der Tiere (Tröpfcheninfektion). Wie für Herpesviren typisch, scheiden infizierte Tiere das Virus besonders in Stresssituationen oder bei einer Schwäche des Immunsystems aus. Nach einer recht kurzen Inkubationszeit von 12 bis 48 Stunden tritt Fieber auf. Danach können sich Symptome wie Husten oder Nasenausfluss entwickeln. Stuten können vor allem im letzten Drittel der Trächtigkeit Fehlgeburten erleiden. Eine Infektion kann aber auch unbemerkt bleiben – je nach Aggressivität des Virus-Stammes. Da Menschen nicht am Pferdeherpesviruserkranken können, stehe jedoch dem Sommerurlaub auf dem Reiterhof oder der Reiterfreizeit nichts entgegen, sagte Höfken im Hinblick auf die anstehenden Ferien.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2014 © Soru Epotok - Fotolia.com Tierseuchenbilanz 2014: Positiver Trend hält an Der Trend aus dem letzten Jahr hat sich fortge- setzt: Rheinland-Pfalz blieb auch im Jahr 2014 von Tierseuchen-Ausbrüchen verschont. Nur die seit Jahren auftretenden und meist in staatlichen Ver- fahren bekämpften Seuchen wurden nachgewie- sen. Trotzdem muss die Tierseuchenbekämpfung weiter wachsam sein, um ein Wiederaufflammen bekannter oder das Auftreten neuer Erkrankungen rechtzeitig erkennen zu können. Dazu wird der Gesundheitsstatus der Tierbestände und der Wildtiere in Rheinland-Pfalz regelmäßig durch eine Kombination aus fachlicher Unterstüt- zung der Veterinärbehörden vor Ort, Tiergesund- heitsdiensten und moderner Labordiagnostik überwacht. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zentrale Einrichtung des Landes Rheinland- Pfalz für diagnostische Untersuchungen an Tieren und vom Tier stammender Proben. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 302.214 Proben von landwirt- schaftlichen Nutztieren, Wild- und Zootieren so- wie Heimtieren untersucht. Die Einsendungen rekrutieren sich aus diagnosti- schen Proben zur Feststellung von Erkrankungs- und Todesursachen sowie Proben, die im Rahmen von staatlichen Sanierungs- und Monitoring-Pro- grammen eingesandt wurden. Die Untersuchun- gen dienen als Grundlage für tierseuchenrecht- liche Maßnahmen und Risikobewertungen der Veterinärverwaltung sowie für Therapie- und Ma- nagement-Maßnahmen in den Betrieben. Sie sind ein unverzichtbarer Beitrag für den vorbeugenden Gesundheitsschutz von Mensch und Tier. Bovine Herpes-Virus Typ 1-Infektion Die Infektion von Rindern mit dem Bovi- nen Herpes-Virus Typ 1 (BHV-1) führt sowohl zu Erkrankungen der Atemwege als auch der Geschlechtsorgane mit nachfolgenden Fruchtbar- keitsstörungen. Positive Tiere werden entweder aus dem Bestand entfernt oder geimpft, damit sie nicht erkranken und den Erreger nicht an andere Tiere weitergeben können. 2 Im Verlauf des Jahres 2014 wurden insgesamt Blutproben von 99.700 Tieren aus 3.941 Bestän- den untersucht. Dabei wurden bei 717 Tieren aus 52 Beständen Antikörper gegen das BHV-1 nach- gewiesen, die auf eine natürliche Infektion zu- rückzuführen sind. Bezüglich des Sanierungsfort- schritts hat sich die erfreuliche Entwicklung der letzten Jahre auch 2014 fortgesetzt. Ende 2014 waren 93,9 % der Bestände frei von BHV-1. Bovine Virusdiarrhoe Die mit Durchfall, grippeartigen Erscheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einhergehende Bo- vine Virusdiarrhoe (BVD) gehört weltweit zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Infektionserkran- kungen beim Rind. Ziel der staatlichen Bekämp- fung ist es, den Handel mit dauerhaft (persistent) infizierten Tieren, die den Erreger lebenslang aus- scheiden und andere Tiere anstecken, zu unterbin- den und sie aus den Betrieben zu entfernen. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 151.121 Ohrstan- zen von Kälbern aus 4.446 Betrieben auf BVD-Vi- rus untersucht. Dabei wurde das Virus bei 140 Tie- ren aus 56 Beständen nachgewiesen. Der Anteil der Bestände mit BVD-Virus-positiven Tieren ist von 4,9 % im Jahr 2011 auf 1,1 % im Jahr 2014 ge- sunken. Transmissible Spongiforme Enzephalopathien Die Bovine Spongiforme Enzepalopathie, der so genannte Rinderwahnsinn, ist seit 2006 nicht mehr in Rheinland-Pfalz aufgetreten. Auch im Jahr 2014 hatten alle Untersuchungen an 7.156 über 96 Monate alten, geschlachteten sowie an 5.268 über 48 Monate alten, verendeten Rindern ein ne- gatives Ergebnis. Untersuchungen auf die Transmissiblen Spongifor- men Enzephalopathien (TSE) der Schafe und Zie- gen, die so genannte Traberkrankheit oder Scra- pie, werden weiter stichprobenartig durchgeführt. Dabei wurde nach den letzten Nachweisen in den Jahren 2009 und 2012 auch 2014 wieder bei ei- nem von 470 im LUA untersuchten, verendeten Schafen ein positives Ergebnis festgestellt. Da- Schafherden im Fokus: Das Schmallenberg-Virus, Q-Fieber und die Traberkrankheit, auch Scrapie genannt, traten 2014 in rheinland-pfälzischen Herden auf. (Foto: © fotoping - Fotolia.com) bei handelte es sich um die so genannte atypische Form der Scrapie, die bei einzelnen Tieren spon- tan auftritt und bei der eine Übertragung auf den Menschen bislang nicht nachgewiesen wurde. Da es sich um das letzte Schaf aus einem Kleinstbe- stand handelte, waren keine weiteren Maßnah- men erforderlich. Lymphknoten festgestellt worden waren. Weitere Untersuchungen ergaben, weitere Tiere des saar- ländischen Herkunftsbestandes mit Tuberkulo- se infiziert waren. Tiere aus Rheinland-Pfalz waren nicht betroffen. Tuberkulose des Rindes Im Verlauf des Jahres 2014 wurden im LUA bei zwei aus dem Saarland stammenden Rindern ty- pische Tuberkulose-verdächtige Veränderungen festgestellt und entsprechende Mykobakterien nachgewiesen. Durch weiterführende Untersu- chungen am Nationalen Referenzlabor für Tuber- kulose am Friedrich-Loeffler-Institut wurden die Erreger als Mycobacterium bovis identifiziert.Q-Fieber Von besonderem Interesse war im Jahr 2014 das Auftreten von Q-Fieber-Infektionen bei Men- schen und Tieren in der Pfalz. Zahlreiche Bewoh- ner im Pfälzischen Lachen-Speyerdorf, die alle in der Nähe von Schafhaltungen wohnten, litten an einer Lungenentzündung. Q-Fieber (Query-Fe- ver) ist eine Zoonose, d. h. die Krankheit kann von Tieren wie z. B. Rindern und Schafen auch auf den Menschen übertragen werden. Der Erreger wird von infizierten Tieren massenhaft mit Nachge- burten oder Aborten ausgeschieden und kann auf dem Luftweg übertragen werden. In allen betrof- fenen Haltungen wurden umfangreiche Hygien- emaßnahmen sowie die Impfung der Tiere ange- ordnet, um den Erreger einzudämmen. Beim ersten Tier handelte es sich um eine an ei- nem rheinland-pfälzischen Schlachthof ge- schlachtete Kuh, bei der im Rahmen der amt- lichen Fleischuntersuchung entzündliche Veränderungen in der Lunge und den zugehörigenSchmallenbergvirus Nach dem ersten Auftreten und der explosionsar- tigen Ausbereitung im Jahre 2012 war das Schmal- lenbergvirus im Jahr 2013 Rheinland Pfalz nicht nachgewiesen worden. Im Herbst 2014 wurde Die übrigen Untersuchungen auf TSE an 93 veren- deten Ziegen sowie 175 geschlachteten Schafen und 10 geschlachteten Ziegen hatten alle ein ne- gatives Ergebnis. 3 der Erreger aber wieder in zwei Rinderbeständen und in einem Schafbestand festgestellt. Er kommt demnach weiter in der Tierpopulation vor.land-Pfalz wurde der Erreger bei einem Feldha- sen aus dem nördlichen Teil von Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Trächti- ge Muttertiere zeigen selbst nur vorübergehende Krankheitssymptome wie Fieber, Durchfall und ei- nem Rückgang der Milchleistung. Als Spätfolge ei- ner Infektion bringen sie aber Kälber und Lämmer mit zum Teil stark missgebildeten Gliedmaßen zur Welt, was bei der Geburt zu Komplikationen füh- ren kann. Typisch sind auch massive Missbildun- gen am Gehirn, die sich auch am Schädel mani- festieren können. Mittlerweile steht ein Impfstoff zur Verfügung.Der Mensch infiziert sich vorwiegend über direk- ten Kontakt mit erkrankten Tieren oder mit deren Organen. Die Erkrankung beginnt in der Regel mit einem Geschwür an der Eintrittsstelle des Erregers und einer Schwellung der lokalen Lymphknoten und oder mit abrupt einsetzenden hohen Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Erbrechen und Erschöpfungszuständen. Die Tularämie lässt sich mit Antibiotika behandeln, die Heilungschan- cen sind sehr gut. Klassische und Afrikanische Schweinepest Rheinland-Pfalz ist weiterhin frei von der Klassi- schen Schweinepest (KSP). Alle 4.956 molekular- biologischen Untersuchungen auf das Virus der KSP bei Wildschweinen hatten ein negatives Er- gebnis. Darüber hinaus werden auch bei verende- ten und an der Tierkörperbeseitigungsanstalt bzw. im LUA angelieferten Hausschweinen stichpro- benartig Proben genommen und auf KSP unter- sucht. Alle Untersuchungen von 1.992 Tieren aus 314 Beständen hatten ein negatives Ergebnis. Fortgeführt wurden auch die im Jahr 2012 begon- nenen Untersuchungen auf Afrikanische Schwei- nepest, die sich derzeit im Baltikum und in Po- len sowie im Westen Russlands und der Ukraine ausbreitet. Alle stichprobenartig bei 78 Wild- und 131 Haus- schweinen durchgeführ- ten Untersuchungen hat- ten ein negatives Ergebnis. Tularämie (Hasenpest) Im Verlauf des Jahres 2014 wurde in einigen Bundes- ländern aus bislang noch unbekannten Gründen ein sprunghafter Anstieg der Tularämie-Nachweise gemeldet. Auch in Rhein- Aviäre Influenza Nach wie vor nicht aufgetreten ist in Rheinland- Pfalz die Aviäre Influenza bei Hausgeflügel und Wildvögeln. Angesichts der günstigen Seuchen- lage konnte der Umfang der Monitoringuntersu- chungen in den letzten Jahren deutlich reduziert werden. Nachdem aber im Herbst 2014 die Aviä- re Influenza bei Hausgeflügel und Wildvögeln in Norddeutschland festgestellt worden war, wurden die Monitoringuntersuchungen bei Wildvögeln im Dezember 2014 bundesweit wieder intensiviert. In Rheinland-Pfalz sammelte die Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie an bekannten Zug- vogelrastplätzen 79 Kotproben, die im LUA mole- kularbiologisch mit negativem Ergebnis auf Influ- enzaviren untersucht wurden. Auch die im Rahmen eines Monitorings bei Haus- geflügel durchgeführten serologischen Untersu- chungen an 120 Blutproben von Hühnern, Puten, Enten und Gänsen aus acht Beständen auf Anti- körper gegen Influenzaviren hatten ebenfalls ein negatives Ergebnis. RHD-Virus Typ 2 Die Rabbit Haemorrhagic Disease (RHD; so- genannte Chinaseuche) befällt ausschließlich (Wild-)Kaninchen und Hasen und ist durch plötz- liche, mit Blutungen und Gewebsuntergang in den Organen einhergehende Todesfälle gekennzeich- net. In Frankreich wurde 2010 erstmals eine neue Geflügelpest: 2014 wurde das Monitoring von Wild- vögeln intensiviert. (Foto: © tylor - Fotolia.com) 4 Variante des RHD-Virus (Typ 2) nachgewiesen, die bei Tieren sowohl in geimpften als auch unge- impften Beständen zum Tod führt. Die neue Virus- variante wurde in Deutschland erstmals 2012 in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen, im Jahr 2014 erstmals auch in Rheinland-Pfalz bei je einem Ka- ninchen aus der Pfalz bzw. dem Westerwald. Staupe & Aujeszkysche Krankheit bei Füchsen In jüngster Zeit wurde aus mehreren Bundeslän- dern über das vermehrte Auftreten von Staupe- virus-Infektionen bei Füchsen berichtet. Stau- peviren können bei ungeimpften Hunden unter anderem zu schweren zentralnervösen Erkran- kungen und Todesfällen führen. In der Jägerschaft wird zudem immer wieder über das Vorkommen von Aujeszky-Viren in der Wildtierpopulation dis- kutiert. Die häufig tödlich verlaufende Aujesz- kysche Krankheit ist bei Hausrindern und Haus- schweinen anzeigepflichtig und wird staatlich bekämpft. Um valide Daten über das Vorkommen und die Verbreitung der beiden Erreger in der Fuchspo- pulation in Rheinland-Pfalz zu erhalten, wurden zur Untersuchung auf Tollwut eingesandte Füch- se molekularbiologisch auf Staupe- und Aujeszky- Virus-DNA untersucht. Die Untersuchungen an insgesamt 210 Füchsen aus allen Kreisen hatten ein negatives Ergebnis. Die beiden Erreger spielen demnach derzeit in der Fuchspopulation in Rhein- land-Pfalz keine Rolle. Trichinen-Monitoring bei Füchsen Die zu den Fadenwürmern gehörenden Trichi- nen können nach Verzehr von kontaminierten Le- bensmitteln den Menschen infizieren und schwere Erkrankungen hervorrufen. Ergänzend zur ver- pflichtenden Untersuchung von empfänglichen Schlachttieren wie z. B. Schweinen und zur Le- bensmittelgewinnung erlegten Wildtieren wie z. B. Wildschweinen, werden auch regelmäßige Mo- nitoringuntersuchungen bei nicht zur Lebens- mittelgewinnung dienenden Wildtieren durch- geführt. Ziel ist es, für Risikoabschätzungen erforderliche Daten über das Vorkommen der Er- reger bei diesen Tieren zu erhalten. Im Verlauf des Jahres 2014 wurden insgesamt 41 Füchse aus al- len Kreisen des Landes Rheinland-Pfalz, die zur Untersuchung auf Tollwut eingesandt wurden, auf Trichinen untersucht. Alle Untersuchungen hatten ein negatives Ergebnis. Anzeigepflicht und Meldepflicht Zwischen Mensch und Tier wechselseitig über- tragbare Erkrankungen (sogenannte Zoonosen), die eine ernste Gefährdung der menschlichen Ge- sundheit darstellen und wirtschaftlich relevante Erkrankungen bei Tieren, gegen die Maßnahmen Einzelner nicht wirksam sind, unterliegen der An- zeigepflicht nach dem Tiergesundheitsgesetz und werden staatlich bekämpft. Bereits der Verdacht auf das Vorliegen einer derartigen Erkrankung ist den Veterinärbehörden vor Ort anzuzeigen und durch diagnostische Untersuchungen abzuklären. Insgesamt sieben von den derzeit 55 anzeige- pflichtigen Tierseuchen wurden im Verlauf des Jahres 2014 im LUA nachgewiesen. Im Vergleich zum Jahr 2013 wurden zwar vier anzeigepflichtige Seuchen mehr nachgewiesen, es handelt sich aber ausschließlich um solche, die im Rahmen staatli- cher Sanierungsverfahren bekämpft werden oder immer wieder sporadisch auftreten. Dagegen werden die der Meldepflicht unterlie- genden Tierkrankheiten nur statistisch erfasst. Da- bei handelt es sich um Zoonosen oder wirtschaft- lich bedeutsame Erkrankungen, die derzeit zwar nicht staatlich bekämpft werden, über deren Vor- kommen aber ein ständiger Überblick gewonnen werden soll, um bei Bedarf rasch Maßnahmen er- greifen zu können. Von den derzeit 23 meldepflichtigen Tierkrank- heiten wurden im Verlauf des Jahres 2014 insge- samt elf im LUA nachgewiesen. Die festgestellten Erkrankungen treten seit Jahren regelmäßig oder sporadisch auf; dabei unterliegt die Häufigkeit des Nachweises der einzelnen Erkrankungen jährli- chen Schwankungen. 5
„In Rheinland-Pfalz hat es im Jahr 2013 keine Ausbrüche von gefährlichen Tierseuchen gegeben“. Mit diesem erfreulichen Ergebnis zog Umweltministerin Ulrike Höfken heute im Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz Bilanz der Tierseuchenbekämpfung. „In Rheinland-Pfalz hat es im Jahr 2013 keine Ausbrüche von gefährlichen Tierseuchen gegeben“. Mit diesem erfreulichen Ergebnis zog Umweltministerin Ulrike Höfken heute im Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz Bilanz der Tierseuchenbekämpfung. „Krankheiten, die 2012 noch erhebliche Probleme gebracht hatten, wie das bis dahin unbekannte Schmallenbergvirus oder die ansteckende Blutarmut bei Pferden spielten 2013 keine Rolle mehr“, so Höfken. Dies sei aber kein Grund zur Entwarnung. Im Gegenteil: „Wir müssen gefährliche Tierseuchen stets im Blick halten, um ein Wiederaufflammen bekannter oder das Auftreten neuer Krankheiten rechtzeitig zu erkennen“, betonte die Ministerin. Das gelte vor allem für sogenannte Zoonosen, also Krankheiten, die zwischen Tier und Mensch übertragbar sind. Dr. Karl Zimmer, Leiter der Tierseuchendiagnostik im LUA, erklärte die Überwachungsstrategie. „Wir kontrollieren kontinuierlich den Gesundheitsstatus der Tierbestände und bei Wildtieren in Rheinland-Pfalz durch eine Kombination aus Tiergesundheitsdiensten vor Ort, fachlicher Unterstützung der Veterinärbehörden, Monitoringprogrammen und moderner Labordiagnostik“. Als die zentrale Einrichtung des Landes untersuchte das LUA 2013 rund 300.000 Proben von Nutz-, Wild-, Zoo- und Heimtieren. Das gehäufte Auftreten der Rindertuberkulose im Alpenvorland oder im Saarland in den letzten Jahren zeige die Gefahr, dass auch bereits erfolgreich bekämpfte Krankheiten wieder ausbrechen können. Eine Stichprobenuntersuchung bei rund 4.000 Rindern habe erfreulicherweise keine Hinweise auf das Vorkommen der Tuberkulose in Rheinland-Pfalz erbracht. Höfken: „Den Verdacht, dass die Seuche mit importierten infizierten Tieren nach Rheinland-Pfalz eingeschleppt wurde, hat die gut vorbereitete Veterinärverwaltung schnell abklären und ausräumen können.“ Sorge bereiten der Seuchenbekämpfung auch weltweit grassierende Erreger, die in die heimischen Tierbestände eingeschleppt werden können. In Deutschland ist die klassische Schweinepest zwar durch Impfungen besiegt, doch sowohl die Klassische Schweinepest (KSP) als auch die Afrikanische Schweinepest (ASP) sind in Osteuropa auf dem Vormarsch. „Die Afrikanische Schweinepest hat sich inzwischen über Russland, die Ukraine und Weißrussland bis nach Litauen, Polen, Lettland und Estland ausgebreitet“, so die Umweltministerin. Seit 2013 führe das LUA daher vorsorglich Untersuchungen auf Afrikanische Schweinepest durch. „Seuchen sind nicht nur eine Gefahr für Mensch und Tier, sondern können auch zu großen wirtschaftlichen Schäden in den Betrieben führen“, erklärte Höfken. Umso erfreulicher seien die Erfolge, die bei Bekämpfung des Bovinen Herpes-Virus Typ 1 (BHV 1) erzielt wurden. Das Virus führt bei Rindern zu Erkrankungen der Atemwege und der Geschlechtsorgane mit nachfolgenden Fruchtbarkeitsstörungen. Der wirtschaftliche Schaden für die Landwirte könne enorm sein. Der Stand zum Ende des Jahres 2013: Fast 91 Prozent der Herden in Rheinland-Pfalz frei von BHV 1. Erfolge gab es 2013 auch beim Kampf gegen die Bovine Virusdiarrhoe (BVD). Die mit Durchfall und Fruchtbarkeitsstörungen einhergehende Erkrankung gehört weltweit zu den wirtschaftlich folgenschwersten Infektionen beim Rind. Seit 2011 wird die BVD staatlich bekämpft. Infizierte Tiere werden aus den Betrieben entfernt. 2013 lag die Infektionsrate in Rheinland-Pfalz noch bei 0,13 Prozent. Höfken: „Die Bekämpfung zeigt Wirkung.“
Das Projekt "Untersuchungen zur subklinischen Evidenz von Bluetongue Virus (BTV) und ovinem Herpesvirus 2 (OHV-2) mit Schwerpunktkontrolle bei Rind und Schaf in Mischbetrieben in Bayern" wird/wurde gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.Das erstmalige Auftreten der Blauzungenkrankheit 2006 nördlich der Alpen hat die Möglichkeit der Verbreitung des Virus (BTV) durch einheimische Gnitzenpopulationen bewiesen. Serologische und molekular-virologische Überwachungsuntersuchungen sind insbesondere in Mischbetrieben mit Schaf- und Rinderhaltung und in Regionen mit intensivem Rind-Schaf Kontakt erforderlich. Dies kann jetzt auch mit einem neuen, für Kuhmilch zugelassenen Antikörper-ELISA erfolgen, wobei Erfahrungen zur breiten Anwendung im Feld noch fehlen. Die Erprobung dieses Antikörper-ELISA kann erstmalig experimentell auch mit Schafmilch erfolgen. Zur Verbreitung des ovinen Herpesvirus 2 (OHV-2, Erreger des bösartigen Katarrhalfiebers) ist in Bayern nichts bekannt; ein massives klinisches Geschehen 2006 beim Rind gibt aber Anlass zur Untersuchung der Verbreitung des Virus bzw. Antikörper pos. Reagenten, wiederum mit Schwerpunkt in Mischbetrieben weil OHV-2 vom Schaf auf das Rind übertragen wird. Zur Prävalenzerhebung von OHV-2 Infektionen bei Schaf und Rind kommen eine neu entwickelte PCR und ein Antikörper ELISA zum Einsatz. Das Projekt soll vom LGL in Kooperation mit der LMU München, Veterinärmedizinische Fakultät, Klinik für Wiederkäuer durchgeführt werden.
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