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s/irk/Ir/gi

Standorte von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Landkreis Stade

Die Standorte von Rettungswachen, Feuerwehren, Polizeistation, Sondereinsatzgruppen der Hilfsorganisationen und Katastrophenschutzressource.

Industrie- und Handelskammern (Standorte)

Sitze der Industrie- und Handelskammern.

Industrie- und Handelskammern (Flächen)

Zuständigkeitsbereiche der Industrie- und Handelskammern.

Bebauungsplaene Riegelsberg/Guechenbach - Oben auf Birk

Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Riegelsberg (Saarland), Ortsteil Guechenbach:Bebauungsplan "Oben auf Birk" der Gemeinde Riegelsberg, Ortsteil Guechenbach

Bebauungsplaene Riegelsberg/Guechenbach - Unten Auf Birk

Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Riegelsberg (Saarland), Ortsteil Guechenbach:Bebauungsplan "Unten Auf Birk" der Gemeinde Riegelsberg, Ortsteil Guechenbach

Mo, Sr, Nd isotopes and major and trace element concentrations for lavas and enclaves from Solander Volcano, basement rocks and one altered oceanic basalt

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Muster-Rahmenlehrplan

Muster-Rahmenlehrplan Lehr-/Lernschwerpunkte: 1. Einführung Lehr-/Lerninhalte S / E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Überblick Regelwerke und deren Rechtsstellung: GGBefG , ADR / RID , GGVSEB AtG , StrlSchG , StrlSchV , AtEV IAEO - und UN -Empfehlungen Vortrag I 1 2. Physikalische Grundlagen Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Aufbau der Atome Ionisierende Strahlung Quellen und Ursachen ionisierender Strahlen (natürliche und künstliche Strahlenquellen, Abgrenzung nicht ionisierender Strahlen) Strahlenarten (Alpha-, Beta-, Gamma- und Neutronenstrahlung) Biologische Wirkung der verschiedenen Strahlenarten Nachweismöglichkeiten Anwendungsgebiete für radioaktive Stoffe (Medizin, Forschung und Industrie) Strahlungsmessung Messgrößen und SI-Einheiten Energiedosis und Äquivalentdosis Dosis und Dosisleistung SI-Vorsätze Exponentialschreibweise Vortrag II 6 3. Gefahrgutrechtliche Bestimmungen des ADR/RID zur Klasse 7 Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Teil 1 Abschnitt 1.2.1 Begriffsbestimmungen Abschnitt 1.6.6 Übergangsvorschriften Kapitel 1.7 Allgemeine Vorschriften Abschnitt 1.8.5 Meldung von Ereignissen Kapitel 1.10 Vorschriften für die Sicherung S Vortrag IV 10 Teil 2 Unterabschnitt 2.2.7.1 Besondere Begriffsbestimmungen Spezifische Aktivität LSA -Stoffe SCO -Gegenstände Radioaktive Stoffe in besonderer Form Spaltbare Stoffe Vortrag, Gruppenarbeit III A 1 und A 2 -Werte und Aktivitätsgrenzen für freigestellte Stoffe oder Sendungen Unterabschnitt 2.2.7.2 Klassifizierung allgemein Klassifizierung von Versandstücken und unverpackten Stoffen: Freigestellte Versandstücke LSA-Stoffe SCO-Gegenstände Typ A-Versandstücke Uranhexafluorid Typ B(U)-, Typ B(M)- oder Typ C-Versandstücke Versandstücke mit spaltbaren Stoffen Vortrag, Gruppenarbeit III Berechnungsbeispiele der Klassifizierung über die Grenzwertbestimmungen von Versandstückarten Teil 3 Inhalte der Tabelle A gemäß Kapitel 3.2 ADR/RID Abschnitt 3.3.1 Sondervorschriften 172, 290, 317, 325, 326, 368, 369 I Praktisches Beispiel zur Einordnung in die Klasse 7 und Prüfung der relevanten Vorschriften, z. B. Prüfstrahler, der mit Messgeräten mitgeliefert wurde (Cäsium 137, 333 kBq ; Iridium 192-Quelle mit 592 GBq ) Teil 4 Abschnitt 4.1.9 Besondere Vorschriften für das Verpacken Versandstückarten Kontaminationsgrenzwerte Verpackung von LSA-Stoffen und SCO-Gegenständen IV Begleitende Erstellung eines Kontrollablaufplanes für den praktischen Einsatz Teil 5 Abschnitt 5.1.5 Allgemeine Vorschriften für die Klasse 7 Beförderungsgenehmigung Zulassung/Genehmigung Bestimmung von Transportkennzahl ( TI ) und Kritikalitätssicherheitskennzahl ( CSI-- Criticality safety index ) Unterabschnitt 5.2.1.7 Kennzeichnung Absatz 5.2.2.1.11 Bezettelung Kapitel 5.3 Anbringen von Großzetteln (Placards) und orangefarbenen Tafeln Absatz 5.4.1.2.5 Dokumentation Teil 6 Kapitel 6.4 Bau-, Prüf- und Zulassungsvorschriften Filmvorführung z. B. "Test von Versandstückmustern" Überblick Teil 7 Abschnitt 7.5.11 CV/CW 33: Vorschriften für die Be- und Entladung sowie für die Handhabung Kapitel 7.6 Vorschriften für den Versand als Expressgut E Teil 8: Kapitel 8.2 Vorschriften für die Schulung der Fahrzeugbesatzung Unterabschnitt 8.2.2.4 und Absatz 8.2.2.7.2 S Kapitel 8.5 Zusätzliche Vorschriften für besondere Klassen oder Güter S Besonderheiten der Klasse 7 (S5, S6, S11, S12 und S21) 4. Atomrechtliche Vorschriften (Atomgesetz, Strahlenschutzgesetz, Strahlenschutzverordnung, Atomrechtliche Entsorgungsverordnung) Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Beförderung radioaktiver Stoffe AtG §§ 2, 4, 19, 22 bis 24 StrlSchG §§ 27 bis 29 StrlSchV § 94 AtEV § 4 I 3 Information über die Vorschriften und Zuständigkeiten 5. Strahlenschutz Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise "A-Regeln" (Abstand - Aufenthaltszeit - Abschirmung) Strahlenschutzprogramm Abschnitt 1.7.2 ADR/RID Minimierungsgebot § 8 StrlSchG Behördenspezifische Anweisungen zum Arbeitsschutz wie z. B. Leitfaden 450 sowie 371 der Polizei Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 Strahlenschutz gemäß StrlSchG und StrlSchV IV 3 Verknüpfung mit Strahlenschutzgrundsätzen der StrlSchV aufzeigen (Dosisbegrenzung) 6. Strahlungsmessung Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Messgeräte: Einsatzbereiche Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Messgeräte Eichung, Kalibrierung Bedienung von Kontaminations-Dosis- und Dosisleistungsmessgeräten, regelmäßige Überprüfung gemäß § 90 StrlSchV Messfehlerquellen Praktische Messübungen mit unterschiedlichen Exponaten und unterschiedlichen Vorgaben Feststellung des Nulleffektes Vortrag Praktische Übungen IV 8 Begleitende Erstellung eines Kontrollablaufplanes für den praktischen Einsatz 7. Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise GGVSEB, RSEB StGB 28. und 29. Abschnitt Ermittlungszuständigkeiten für die Verfolgung Fallbesprechung 2 Ordnungswidrigkeiten Straftaten 8. Praktische Ausbildungskontrolle Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Gefahrgutkontrolle nach Kontrollablaufplan ggf. auch durch Simulation von typischen Kontrollsituationen IV 5 Spezielle Ausrüstung und Kleidung 9. Lernzielkontrolle Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise 2 Summe Unterrichtseinheiten: 40 Stand: 29. August 2023

Verfassungsschutzbericht 2019 vorgestellt

In seinem Bericht für das Jahr 2019 weist der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt insbesondere auf folgende Entwicklungen des vergangenen Jahres hin: Zusammenfassend kann man von einer zunehmenden Virtualisierung, Entgrenzung und Radikalisierung sprechen. Innenminister Holger Stahlknecht: „Feinde unserer Verfassung üben mit ihren verlockenden Botschaften und vermeintlich einfachen Lösungen auf nach Orientierung suchende Menschen eine hohe Anziehungskraft aus. Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger im Land, sich mit den Extremisten nicht gemein zu machen, ihre Botschaften nicht wiederzugeben und ihnen keine Bestätigung und Legitimation für ihre verfassungsfeindlichen Weltbilder zu geben. Die komplexen Fragen und Zusammenhänge der heutigen globalisierten Welt sind nicht einfach zu beantworten und schon gar nicht mit einem simplen Verweis auf ,die Ausländer‘, ,die da oben‘, ,die Ungläubigen‘, ,den Kapitalismus‘ oder ,den Westen‘“. Insgesamt wird das extremistische Potenzial in Sachsen-Anhalt auf 2.930 Personen beziffert. Hiervon entfallen etwa 1.230 Personen auf den Bereich des Rechtsextremismus. Dies stellt zwar einen leichten Rückgang dar, der beruht jedoch auf einer gesunkenen Mitgliederzahl bei der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Der Rechtsextremismus bleibt der mit Abstand größte extremistische Phänomenbereich in Sachsen-Anhalt, insbesondere im Hinblick auf seine Gefährlichkeit. Trauriger Beleg hierfür ist der rechtsterroristische Anschlag auf die Synagoge in Halle am 9. Oktober 2019. Im Linksextremismus verortet der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt 550 Personen. Ein Anstieg um 20 Personen, der sich vor allem im Bereich der gewaltbereiten Linksextremisten widerspiegelt. Der Reichsbürgerszene werden – wie im Vorjahr – 500 Personen zugeordnet. Das islamistische Personenpotenzial ist erneut angestiegen und beläuft sich auf etwa 400 Personen (2018: 300). Dass Extremisten jedoch nicht nur in ihren Methoden vergleichbar handeln, sondern mitunter auch dieselben Ziele teilen, das zeigt der Antisemitismus. Antisemitismus lässt sich in allen extremistischen Phänomenbereichen finden. Um dem Antisemitismus entschieden entgegentreten zu können und um die gesellschaftliche Aufmerksamkeit für diesen Teilbereich des Extremismus zu erhöhen, hat der Verfassungsschutz im Rahmen des Verfassungsschutzberichtes erstmals ein phänomenübergreifendes Kapitel erstellt. Dieses skizziert die historische Entwicklung des Antisemitismus und stellt dar, dass er nicht nur im Rechtsextremismus zu finden ist, sondern auch im Linksextremismus und Islamismus. Zu den Phänomenbereichen im Einzelnen: I. Rechtsextremismus Der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke am 2. Juni 2019 und der Anschlag von Halle am 9. Oktober 2019 zeigen, wie entschlossen gewaltbereite Rechtsextremisten in Deutschland, auch in Sachsen-Anhalt, sind. An der Person des Tatverdächtigen von Halle zeigt sich insbesondere, dass neue Ansätze für das Gewinnen und Auswerten von Informationen, vor allem zum Erkennen potenzieller Gewalttäter und Anschlagsszenarien, erforderlich sind. Der Tatverdächtige Stephan B. war bei den Sicherheitsbehörden zuvor nicht in Erscheinung getreten. In die örtliche rechtsextremistische Szene war er nicht eingebunden. Auf diese Szenarien wird sich der Verfassungsschutz personell und materiell einstellen. Eine weitere Herausforderung innerhalb des Rechtsextremismus sind in diesem Zusammenhang die so genannten „Neuen Rechten“. Dies ist ein Netzwerk einflussreicher Ideologen ohne feste strukturelle Bindung. Sie zeigen sich diskursorientiert und geben sich intellektuell. Einigen kann eine Art „Scharnierfunktion“ zugesprochen werden: Es ist erklärtes Ziel, die eigene Ideologie in möglichst vielen politischen und gesellschaftlichen Spektren zu verbreiten. Hierbei sind sie als ideologische Meinungsführer nicht zu unterschätzen. Mit ihren Theorien und Schriften dienen sie als Stichwortgeber und geistige Brandstifter, insbesondere für Rechtsterroristen und andere rechtsextremistische Gewalttäter. Jedoch auch in seinem bisherigen Auftreten darf der Rechtsextremismus nicht vernachlässigt werden. Spektrenübergreifende Vernetzungsbestrebungen wie sie zum Beispiel von der „Artgemeinschaft“ ausgehen, Rekrutierungsbemühungen in nichtextremistischen Subkulturen oder das demokratiefeindliche Beeinflussen des öffentlichen Diskurses seitens einzelner herausragender Protagonisten tragen weiterhin zum Verbreiten der menschenfeindlichen Ideologie der Rechtsextremisten bei. II. Linksextremismus Wesentliche Aktionsfelder im Linksextremismus, insbesondere der autonomen Szene, sind „Antifaschismus“, „Antirassismus“, „Antinationalismus“, „Antirepression“ sowie „Antikapitalismus“. Beim „Antifaschismus“ geht es den Linksextremisten dabei nicht nur um eine demokratische und damit gewaltlose Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus. Vielmehr wird dies zu einem Kampf gegen den demokratischen Staat und die bürgerliche Gesellschaft ausgedehnt. Für Linksextremisten steht „Antifaschismus“ daher auch für die Forderung nach einer Überwindung der bestehenden Gesellschafts- und Staatsordnung und ist somit auch ein Angriff auf den Staat und nicht lediglich eine Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus. Neben situativ und teilweise spontan entstandenen Konfrontationen, zum Beispiel im Rahmen von versammlungsrechtlichen Aktionen, verüben Linksextremisten dabei auch gezielte Aktionen gegen ihnen missliebige Personen. So kam es am 19. Januar 2019 in Dessau-Roßlau zu einem versuchten Tötungsdelikt, als sechs Vermummte eine vierköpfige Gruppe angriffen, die sich auf dem Rückweg von einem rechtsextremistischen „Trauermarsch“ befand. Der offensichtlich geplante Angriff erfolgte unvermittelt und unter Einsatz eines Hammers, eines Schlagrings und eines Totschlägers, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Tod der Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen worden wäre. III. Reichsbürgerszene Rund 30 Prozent der Szeneangehörigen gehören Organisationen wie der „Samtgemeinde Alte Marck“, dem „Freistaat Preußen“ oder dem „Königreich Deutschland“ an. Etwa zehn Prozent der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ können zugleich dem Rechtsextremismus zugeordnet werden. Die Gefahr, die von dieser Szene ausgeht, zeigt sich vor allem in ihrer Ideologie. Wenn sich Bürger vom demokratischen Verfassungsstaat abwenden und kruden Verschwörungstheorien folgen, kann dies bei ihnen zu Abwehrreflexen bis hin zu vermeintlichen Notwehrlagen führen. In Verbindung mit diversen Waffenfunden bei „Reichsbürgern“ stellt sich damit eine sicherheitspolitische Herausforderung. IV. Islamismus Im Bereich des Islamismus sind für die Sicherheitsbehörden insbesondere zwei Entwicklungen von Bedeutung. Das sind zum einen die Fragen, die sich aus der tatsächlichen oder möglichen Rückkehr von Personen ergeben, die sich freiwillig in das Jihadgebiet begeben und dort terroristischen Gruppen angeschlossen hatten. Gleiches gilt für verdrängte IS-Kämpfer aus Syrien und dem Irak, die nach dem Verlust des „Kalifatsgebiets“ eventuell in Europa terroristisch aktiv werden könnten. Ebenso bedeutsam – aber weniger offensichtlich – ist die Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die vom sogenannten legalistischen Islamismus ausgeht. Dieser steht scheinbar im Einklang mit den Prinzipien unseres Rechtsstaates. Legalistische Islamisten arbeiten jedoch ebenfalls zielgerichtet an der Umsetzung ihres ideologischen Weltbilds, in dem eine vermeintlich von Gott gewollte Ordnung über allen von Menschen gemachten Regeln steht. Angesichts dieser Doktrin ist eine Vereinbarkeit mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht gegeben. Relevant sind insoweit auch Predigten, die in Sachsen-Anhalt in Moscheen und Gebetsräumen gehalten wurden und werden. In einem kleineren Teil der Predigten stellte der Verfassungsschutz Elemente extremistischer Ideologie fest. So wurde in einer Predigt anhand von Beispielen aus dem Leben Mohammeds behauptet, dass die Muslime in Deutschland ihren „wahren“ Glauben nicht ausleben könnten und sie sich daher abschotten müssten. Damit stehen die Inhalte solcher Predigten einer Integration der zugewanderten Muslime entgegen und können bei Einzelnen zudem Hass und Vorurteile auf „den Westen“ und die Demokratie schüren. V. Ausländerextremismus Wie auch in den Vorjahren verfügt lediglich die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) über nennenswerte Strukturen in Sachsen-Anhalt. Für die PKK und ihre Anhänger standen vor allem die Proteste gegen die militärischen Interventionen der türkischen Streitkräfte in den kurdischen Siedlungsgebieten im Nordirak und in Nordsyrien im Vordergrund. Entsprechende Aktivitäten gab es auch in Sachsen-Anhalt. So nahmen am 12. Oktober an Demonstrationen in Magdeburg und Halle bis zu 550 bzw. 600 Personen teil. Von Bedeutung ist hierbei auch die Zusammenarbeit mit der linksextremistischen Szene. Vor allem die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands“ (MLPD), aber auch Autonome sind hier aktiv und suchen Nähe und Kooperation mit PKK-Vertretern. VI. Wirtschaftsschutz / Spionageabwehr / Cyberabwehr Das Erkunden politischer Faktoren sowie der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und militärischen Potenziale eines anderen Staates ist Aufgabe vieler fremder Nachrichtendienste. Einige haben zudem den Auftrag, gezielt wissenschaftliche Erkenntnisse aus den Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Wirtschaftsunternehmen auszuspionieren. Ein Beispiel ist die iranische Kampagne gegen Universitäten und Hochschulen weltweit, die die Cyberangriffskräfte der iranischen Revolutionsgarden (Pasdaran) 2016 begonnen hatten und 2019 fortführten. Neben Daten- und damit Know-How-Abfluss sind verstärkt erpresserische Verschlüsselungen, Veröffentlichung von Unternehmensinterna oder gar die Übernahme von Firmennetzwerken zu verzeichnen. Im Rahmen seiner Präventionsarbeit sucht der Wirtschaftsschutz Kontakt zu Hochschulen, Unternehmen und Verbänden und wirbt dafür, Risiken und Bedrohungen ernst zu nehmen, entsprechend sensibel zu reagieren und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. VII. Übersicht über das Personenpotenzial 2017 2018 2019 Rechtsextremisten Parteigebundener Rechtsextremismus (Parteien) 265 265 180 Parteiungebundener Rechtsextremismus 350 340 360 Weitgehend unstrukturierter, meist subkulturell geprägter Rechtsextremismus 760 740 740 Summe: 1.375 1.345 1.280 Gesamt (nach Abzug der Mehrfachmitgliedschaften) 1.300 1.300 1.230 Linksextremisten Gewaltbereite Linksextremisten, insbesondere Autonome 230 270 290 Parteien und sonstige Gruppierungen, unter anderem die „Rote Hilfe“ 260 260 260 Gesamt: 490 530 550 Islamisten 200 300 400 Reichsbürger und Selbstverwalter (inkl. Rechtsextremisten innerhalb dieser Szene) 450 500 500 PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) 250 250 250 GESAMTZAHL aller Extremisten in Sachsen-Anhalt (nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften) 2.655 2.880 2.880 (Die Zahlen sind zum Teil geschätzt und gerundet.) VIII. Hintergrund Der Verfassungsschutzbericht ist Teil der Extremismusprävention und Ausdruck der Arbeit und des gesetzlichen Auftrags des Verfassungsschutzes als Informationsdienstleister und Frühwarnsystem. Gemäß § 15 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) hat das Ministerium für Inneres und Sport als Verfassungsschutzbehörde unter anderen die Öffentlichkeit periodisch über seine Aufgabenfelder und entsprechende verfassungsfeindliche Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA zu unterrichten. Der Bericht richtet sich sowohl an die Landesregierung und den Landtag, als auch an die Bürgerinnen und Bürger im Land. Er gibt einen Überblick über das Potenzial der verfassungsfeindlichen Bestrebungen in Sachsen-Anhalt. Zudem sind hier Prognosen zu den Entwicklungen in den einzelnen extremistischen Phänomenbereichen zu finden. Der komplette Verfassungsschutzbericht 2019, sowie die Berichte der Vorjahre, sind ab sofort im Internet abrufbar und können heruntergeladen werden: https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/verfassungsschutzberichte-zum-downloaden/ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

(LG HAL) Terminvorschau Oktober 2019

Cannabis-Indoor-Plantage in Teuchern Tag, Uhrzeit 14.10.19, 09:00 ; 24.10.19, 08:30 ; 29.10.19, 09:00 ; 08.11.19, 09:00 ; 21.11.19, 09:00 ; 25.11.19, 09:00 ; 02.12.19, 09:00 ; 16.12.19, 09:00 Raum 96 13c KLs 11/19 Dem im September 1976 geborenen Angeklagten werden fünf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Er soll vor dem 17.04.2018 auf einem Anwesen in Teuchern drei Cannabis-Indoor-Plantagen mit insgesamt knapp 200 Cannabispflanzen betrieben haben. Ferner soll er in dem Anwesen Cannabispaste aufbewahrt und Cannabisblüten getrocknet haben. In einem weiteren Raum des Anwesens soll er verschiedene Munition sowie eine Doppellaufpistole aufbewahrt haben. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen im Ermittlungsverfahren nicht konkret eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem Jahr und fünfzehn Jahren. Vergewaltigung in Halle Tag, Uhrzeit 15.10.19, 08:30 ; 18.10.19, 08:30 ; 23.10.19, 08:30 Raum 141 5 KLs 17/19 Dem im Mai 1964 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll sich im Januar 2019 an einem ihm seit Jahren bekannten Mann vergangen haben. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass der Verkehr einvernehmlich als Gegenleistung dafür stattgefunden habe, dass er den anderen Mann finanziell unterstütze. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Körperverletzung und Diebstahl in Sangerhausen Tag, Uhrzeit 15.10.19, 09:00 ; 29.10.19, 13:00 ; 06.11.19, 09:30 ; 20.11.19, 10:30 ; 26.11.19, 09:30 ; 17.12.19, 09:30 Raum 187 3 KLs 21/19 Dem im Juli 1984 geborenen Angeklagten werden Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung, Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt. Er soll im August 2017 in Sangerhausen ein Wahlplakat beschädigt haben. Im September 2018 soll er in Sangerhausen eine Frau in den sog. "Schwitzkasten" genommen haben, um ihr das Mobiltelefon wegzunehmen. Im Juni 2018 soll er jeweils im Zuge von Auseinandersetzungen in Sangerhausen einen Mann geschlagen und einen anderen Mann in den Hals gebissen haben. Im August 2017 soll er aus einem Laden Tabak gestohlen haben. Im Februar 2017 soll er sich gewaltsam seiner Festnahme auf der Grundlage eines Haftbefehls widersetzt haben. Ein psychiatrisches Gutachten ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung zu den jeweiligen Tatzeitpunkten nicht oder jedenfalls nicht vollständig schuldfähig war, so dass statt einer Strafe auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Steuerhinterziehung in Halle Tag, Uhrzeit 17.10.19, 09:30 ; 23.10.19, 09:30 ; 24.10.19, 09:30 ; 30.10.19, 09:30 Raum 169 2 KLs 8/17 Dem im Januar 1942 geborenen Angeklagten wird Steuerhinterziehung in 16 Fällen zur Last gelegt. Er soll zwischen 2007 und 2012 in Halle als gewerbetreibender Unternehmer im Bereich Umwelt-Consulting und Projektmanagement tätig gewesen sein und es unterlassen haben, pflichtgemäß Steuererklärungen abzugeben Dadurch hätten Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt rund 300.000,00 Euro nicht festgesetzt werden können. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er davon ausgegangen sei, nicht zur Zahlung von Umsatzsteuer verpflichtet gewesen zu sein, weil Gegenstand seiner Leistungen ausschließlich im Ausland gelegene Grundstücke gewesen seien, so dass er seiner Meinung nach die so erzielten Einnahmen nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland habe versteuern müssen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren. Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung in Halle Tag, Uhrzeit 17.10.19, 09:00 ; 18.10.19, 09:00 ; 24.10.19, 09:00 ; 29.10.19, 09:00 Raum 3 KLs 11/19 Dem im März 1987 geborenen Angeklagten werden Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung in insgesamt sechs Fällen zur Last gelegt. Er soll im Juni 2017 und Juli 2017 als Patient in verschiedenen Krankenhäusern die dortigen Angestellten verbal bedroht und beleidigt und in einem Falle eine andere Patientin geschlagen haben. Die Anklage war zunächst zum Amtsgericht erhoben worden. Da aber möglicherweise wegen einer psychischen Erkrankung des Angeklagten statt oder neben einer Strafe auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt, ist das Verfahren von der Großen Strafkammer übernommen worden. Bestechlichkeit in Mansfeld Tag, Uhrzeit 22.10.19, 09:00 Raum 96 13 KLs 11/19 Mit Urteil vom 16.12.2018 hatte eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Halle den im Dezember 1970 geborenen Angeklagten wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde (2 KLs 7/16). Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Frühjahr 2009 als Landrat von dem Inhaber eines Küchenstudios mindestens zehn Prozent der Auftragssumme als Gegenleistung dafür gefordert habe, dass er die Kreisverwaltung anweisen werden, den Auftrag zur Sanierung der Kantine des Landratsamte mit einem Volumen von mehr als 200.000,00 Euro an das besagte Küchenstudio zu vergeben. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 16.07.2019 den Rechtsfolgenausspruch dieses Urteils aufgehoben. Zur Begründung hat er ausgeführt, den Urteilsgründen sei nicht mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, welcher Betrag eigentlich zu Unrecht an den Angeklagten geflossen sein solle, so dass nicht erkennbar sei, ob die ausgesprochene Strafe tat- und schuldangemessen sei. Die weitergehende Revision hat der Bundesgerichtshof verworfen. Die Verurteilung wegen Bestechlichkeit (Schuldspruch) hat damit Bestand und ist rechtskräftig. Eine andere Kammer des Landgerichts Halle muss nunmehr die für die Findung einer tat- und schuldangemessenen Strafe erforderlichen Feststellungen treffen und dann eine neue Strafe festsetzen. Sicherungsverfahren wegen Brandstiftung in Halle Tag, Uhrzeit 22.10.19, 09:30 ; 28.10.19, 09:30 ; 30.10.19, 09:30 ; 05.11.19, 09:30 ; 08.11.19, 09:30 ; 14.11.19, 09:30 Raum 187 3 KLs 17/19 Dem im September 1979 im Irak geborenen Beschuldigten wird Brandstiftung zur Last gelegt. Er soll Anfang April 2019 in der Absicht, seine in der sechsten Etage einer Asylbewerberunterkunft in Halle gelegene Wohnung in Brand zu setzen, im Flur, im Schlafzimmer und in der Küche unter Verwendung von Brandbeschleuniger brennbare Materialien angezündet haben. Trotz des Eingreifens der Feuerwehr sei die Wohnung vollständig ausgebrannt. Der Anklageschrift ist nicht zu entnehmen, dass auch Menschen zu Schaden gekommen wären. Der Angeklagte, der die Vorwürfe abstreitet, soll zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustande der Schuldunfähigkeit gehandelt haben, so dass statt einer Bestrafung die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Abrechnungsbetrug in Mücheln Tag, Uhrzeit 24.10.19, 09:00 ; 07.11.19, 09:00 ; 28.11.19, 09:00 ; 05.12.19, 09:00 ; 12.12.19, 09:00 ; 19.12.19, 09:00 ; 09.01.20, 09:00 ; 16.01.20, 09:00 ; 23.01.20, 09:00 ; 06.02.20, 09:00 ; 20.02.20, 09:00 Raum 96 13 KLs 1/19 Die Angeklagte A.T. ist im November 1963 geboren, ihre Schwester, die Angeklagte, B.T. im September 1969. Den beiden Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug in 30 Fällen zur Last gelegt. Die Angeklagten betrieben gemeinsam in Mücheln einen Pflegedienst. Zwischen Januar 2013 und Mai 2014 sollen sie in 30 Fällen gegenüber den Krankenkassen Leistungen abgerechnet haben, die entweder gar nicht oder nicht  - wie vorgeschrieben - durch besonders qualifiziertes Pflegepersonal erbracht worden seien. Auf diese Weise soll es zu nicht gerechtfertigten Vergütungszahlungen in Höhe von rund 51.000,00 Euro gekommen sein. Die Angeklagten haben über ihre Verteidiger die Art und Weise der Ermittlungen gerügt, sich aber im übrigen nicht zur Sache eingelassen. Im Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünfzehn Jahren. Betäubungsmittelhandel in Halle Tag, Uhrzeit 24.10.19, 08:30 ; 12.11.19, 08:30 ; 21.11.19, 09:00 Raum 141 5 KLs 19/18 Dem im August 1989 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll am 16.01.2019 in seiner Wohnung in Halle Cannabisblüten,  -blätter und -stängel sowie Haschisch vorrätig gehalten haben, um diese gewinnbringend zu verkaufen. In einem Zimmer der Wohnung sei bei einer Durchsuchung ein Indoor-Aufzuchtzelt mit 30 Setzlingen von Cannabispflanzen gefunden worden. Ferner soll er eine Gasdruckwaffe sowie ein Einhandmesser griffbereit aufbewahrt haben. Der Angeklagte hat eingeräumt, an eine Person Drogen verkauft zu haben. Die Anklage geht indes von einem größeren Kundenkreis aus. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Global Surface Water Explorer: Interaktive Anwendung als Wegweiser für europäische und internationale Politik

Die Europäische Kommission stellte am 12. Dezember 2016 die Anwendung „Global Surface Water Explorer“ offiziell vor. Es handelt sich um eine allgemein zugängliche Online-Anwendung mit interaktiven Karten, die helfen soll, europäische und internationale Strategien zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Wasserwirtschaft zu verbessern. Auf den von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission und Google Earth Engine entwickelten Karten können Veränderungen der Oberflächengewässer der Erde in den letzten 32 Jahren abgelesen werden. Auf den Karten lässt sich eine Zunahme von Oberflächengewässern in ganz Europa verzeichnen, die auf die Errichtung von Staudämmen und Veränderungen in der Bewirtschaftung und Speicherung dieses Wassers zurückgeht. Allerdings sind die Vorkommen in einigen Teilen Asiens erheblich zurückgegangen. Über 70 % der Nettoverluste sind in Kasachstan, Usbekistan, Iran, Afghanistan und Irak zu verzeichnen. Weltweit sind fast 90 000 km² ganz verschwunden und über 72 000 km² sind nur für einige Monate im Jahr vorhanden. Die Karten sind für alle Nutzer kostenlos über die Google Earth Engine-Plattform zugänglich. Dieses Projekt stellt auch einen Beitrag zum Copernicus Global Land Service dar, dem weltweiten Landüberwachungsdienst des Copernicus-Programms, das einen kostenlosen und freien Zugang zum gesamten Datensatz bietet. Die Copernicus-Satelliten Sentinel-1 und Sentinel-2 werden zudem zusätzliche Radar- und optische Satellitenbilder aufnehmen, durch die die Detailtreue und Genauigkeit der in dem Global Surface Water Explorer enthaltenen Informationen zukünftig weiter verbessert werden können.

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