Das Projekt "Fragestellungen zur Ueberstellung der Abfallentsorgungsanlagen unter das Regime des BImSchG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Weidemann durchgeführt. Mit dem Investitionserleichterungsgesetz und Wohnbaulandgesetz wurden Abfallentsorgungsanlagen vom Abfallgesetz ins Bundes-Immissionsschutzgesetz ueberstellt. Daraus ergeben sich Rechtsprobleme, die sich im wesentlichen in 3 Komplexe zusammenfassen lassen: 1. Mengenschwellenproblematik der 4. BImSchV; 2. Anwendbarkeit des materiellen Abfallrechts; 3. Mobile Abfallentsorgungsanlagen (Definition, Zustaendigkeiten). Diese sollen untersucht werden mit dem Ziel einer fachlichen Darstellung und Zusammenfassung.
Das Projekt "Zielabweichungsverfahren bei Raumordnungsplaenen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Das der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nachempfundene Rechtsinstitut des Zielabweichungsverfahrens war lange umstritten, da es keine explizite rechtliche Grundlage im Raumordnungsgesetz des Bundes hatte. Eine solche bundesrechtliche Regelung wurde erstmals im Zuge des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (InvWoBaulG) im Raumordnungsgesetz getroffen. Darauf aufbauend existieren seit dem 1. Januar 1998 zum einen in Paragraph 11 ROG bundesrechtliche Vorgaben fuer ein Zielabweichungsverfahren, welche durch die Landesgesetzgeber umzusetzen sind. Zum anderen ist mit der Regelung des Paragraphen 23 Abs. 2 ROG eine direkt anwendbare Vorschrift fuer die Laender vorgesehen, die noch kein Zielabweichungsverfahren in ihren Landesgesetzen statuiert haben. Die neuen Regelungen werfen eine Vielzahl von Problemen auf. Da eine Reihe von Landesgesetzgebern inzwischen ihrer Regelungsverpflichtung nachgekommen sind, stellt sich die Frage der Rahmenrechtskonformitaet dieser Vorschriften. Vor diesem Hintergrund werden zunaechst die bundesrechtlichen Anforderungen an ein Zielabweichungsverfahren festgelegt. Daran anknuepfend wird als Grundlage fuer die Untersuchung der Landesregelungen der Regelungsspielraum der Landesgesetzgeber fuer die Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben eingegrenzt.
Das Projekt "Entwicklung einer Handlungsanleitung zur Erstellung von kommunalen Ausgleichskonzepten und -planungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bosch & Partner GmbH durchgeführt. Mit dem Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz 1993 wurde das Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht neu geregelt. Das Bau- und Raumordnungsgesetz 1997 hat diesen 'Baurechtskompromiss fortentwickelt. Dabei wurde die Möglichkeit zum Ausgleich von Eingriffen in räumlicher, zeitlicher und instrumenteller Hinsicht flexibler ausgestaltet. Auch das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (EAG Bau 2004) wird diesen flexiblen Ansatz der baurechtlichen Eingriffsregelung fortsetzen. In Reaktion auf diese neuen flexiblen Möglichkeiten hat die Bosch & Partner GmbH Vorschläge für die konkrete Ausgestaltung kommunaler Ausgleichskonzepte entwickelt. Grundlage dazu war eine landesweite Erhebung entsprechender bereits bestehender Konzepte (z.B. Flächen- oder Maßnahmenpools sowie Ökokonten). Neben den daraus gewonnenen allgemeingültigen Empfehlungen konnten zusätzlich besonders empfehlenswerte Praxisbeispiele identifiziert werden, die in der Handlungsanleitung dokumentiert sind. Im Ergebnis ist eine praxistaugliche Leitlinie zur konzeptionellen Bewältigung der baurechtlichen Eingriffsregelung entstanden, die nicht nur für nordrhein-westfälische Gemeinden von Nutzen ist.
Das Projekt "Handlungsansaetze zur Beruecksichtigung der Umwelt-, Aufenthalts- und Lebensqualitaet im Rahmen der Innenentwicklung von Staedten und Gemeinden - Fallstudie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. durchgeführt. Wesentlicher Ansatzpunkt fuer eine 'Trendwende in der Flaecheninanspruchnahme' und die Schonung des Aussenbereichs ist eine konsequente Innenentwicklung und Nutzung der z.T erheblichen Verdichtungspotentiale der Staedte und Gemeinden. Soll die Strategie der Innenentwicklung erfolgreich sein, muss gleichzeitig die Umwelt- und Lebensqualitaet sichergestellt werden. Die Sicherung und systematische Verbesserung der oekologischen und der Erholungsfunktion von Freiflaechen, eine weitestgehende Entsiegelung von ueberbauten Flaechen sind als unverzichtbare Bestandteile einer nachhaltigen Innenentwicklung zukuenftig verstaerkt umzusetzen. Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung einer Orientierungs- und Entscheidungshilfe fuer die Ausgestaltung und Umsetzung tragfaehiger kommunaler Konzepte fuer eine behutsame Stadtinnenentwicklung unter besonderer Beruecksichtigung von Bau- und Regionalfoerderungsmoeglichkeiten. Offene Fragen mit besonderer Bedeutung fuer die Umsetzung der Strategie der Innenentwicklung und vertieft zu untersuchen sind insbesondere: Wo liegen die Grenzen einer umweltschonenden Verdichtung? Wie koennen negative Auswirkungen als Folge von Nutzungsverdichtung weitestgehend vermieden werden? Mit welchen Modellen und Instrumenten laesst sich eine flaechensparende und umweltschonende Innenentwicklung erreichen? Wie koennen finanzielle Bau- und Regionatfoerderungsmoeglichkeiten besser auf das Ziel einer flaechensparenden und landschaftsschonenden Siedlungsentwicklung ausgerichtet und aufeinander abgestimmt werden? Auf der Grundlage von Fallstudien in Staedten und Gemeinden, die bereits beispielhafte Ansaetze verwirklicht haben, und der Aufarbeitung des Wissensstandes sollen innovative Ansaetze zur Ermittlung und Eignungsbewertung von Verdichtungspotentialen, wirkungsvolle Ausgleichsstrategien und Wege fuer die instrumentelle Umsetzung der Verdichtungsanforderungen praxisnah aufgezeigt werden. Dabei sollen insbesondere Foerderprogramme, die wesentlichen Einfluss auf die Zersiedelung der Landschaft haben, identifiziert und Vorschlaege zu deren Ergaenzung oder Aenderung erarbeitet werden. Dies sind z.B. Mittel des sozialen Wohnungsneubaus, Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, dem Investitionsfoerderungsgesetz und Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur'.
Das Projekt "Investitionserleichterung und kommunale Planungshoheit - die Wahrung der Belange der Standortgemeinden bei der immissionsschutzrechtlichen Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Augsburg, Juristische Fakultät, Institut für Umweltrecht durchgeführt. Die Dissertation geht der Frage nach, ob die durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz von 1993 geaenderte Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen mit der durch Art. 28 II GG geschuetzten kommunalen Planungshoheit vereinbar ist. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass dies nur insoweit bejaht werden kann, als die Bauleitplanung der Gemeinde als Abwaegungsbelang bei der Zulassungsentscheidung fuer eine Abfallentsorgungsanlage beruecksichtigt wird. Die Zulassung nach Paragraph 6 BImSchG ist daher als Ermessensentscheidung der Fachbehoerde anzusehen.
Das Projekt "Erfahrungen mit umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren anhand von 2-3 exemplarischen Standorten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Schitag Ernst und Young UmweltManagement durchgeführt. Mit dem Ziel, das Umweltzulassungsrecht moeglichst effektiv auszugestalten, sollen die Praxiserfahrungen mit umweltrechtlichen Genehmigungen am konkreten Beispiel untersucht werden. Fuer 2-3 relativ grosse und komplexe Standorte mit mehreren Anlagen sollen die erforderlichen umweltrechtlichen Genehmigungen und Aenderungsgenehmigungen der letzten Jahre sowie die Genehmigungsablaeufe detailliert nachgezeichnet und ausgewertet werden. Die Auswertung soll mit Blick auf die Frage erfolgen, ob die Genehmigungen und Genehmigungsschritte effektiv und effizient ablaufen und ob Verbesserungsmoeglichkeiten vorhanden sind. Speziell zu behandeln ist dabei die Frage, ob durch die Regelungen im Rahmen des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes und des Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren Verbesserungen erreicht werden.
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