Das Projekt "Übergreifende rechtliche Fragestellungen zur nuklearen Ver- und Entsorgung, einschl. Finanzierung, Kosten- und Beitragsrecht sowie weitere im Zusammenhang mit der nuklearen Ver- und Entsorgung zu bearbeitenden Rechtsgebiete" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Lenz und Johlen - Rechtsanwälte Partnerschaft mbB durchgeführt. Aufgrund des im Rahmen des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011 geänderten § 7 Abs. 1a AtG wird die Berechtigung zum Leistungsbetrieb der letzten Kernkraftwerke in Deutschland mit Ablauf des 31. Dezember 2022 erlöschen. Durch das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung sind die Handlungs- und Finanzierungsverpflichtungen für die die Entsorgung radioaktiver der Betreiber von Leistungsreaktoren auf den Bund übergegangen. Im Rahmen des Gesetzes zur Neuorganisation der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 26. Juli 2016 fand eine grundlegende Veränderungen im Bereich der Zuständigkeiten bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle statt. Insbesondere wurden vom Bund die privatrechtlich organisierten Gesellschaften für Endlagerung und Zwischenlagerung eingerichtet. Durch die erfolgten und in wenigen Jahren abgeschlossenen Außerbetriebnahmen der Leistungsreaktoren wird sich die Situation hinsichtlich des Kosten- und Beitragsrechts sowie der der Umlage nach dem StandAG ändern. Dies bedingt neue Überlegungen zur dauerhaften Refinanzierung der Endlagerkosten, insbesondere der Betriebskosten. Die Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes im Hinblick auf die Einrichtung von Endlagern auf eine bundeseigene Gesellschaft mbH schafft die Notwendigkeit andere organisatorische Veränderungen vorzunehmen, um die Funktionsfähigkeit der Übertragung zu gewährleisten. Auch die Umsetzung des Koalitionsvertragszieles 'verhindern, dass Kernbrennstoffe aus deutscher Produktion in Anlagen im Ausland, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist, zum Einsatz kommen' wirft rechtliche Fragen auf. Hierzu werden grundsätzliche und spezielle rechtliche Klärungen herbeigeführt werden müssen.
Das Projekt "Teilprojekt D: Modellkommune Aachen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Aachen, Verkehrsentwicklungsplanung (FB 61,301) durchgeführt. Die Stadt Aachen steht - wie fast alle Kommunen in Deutschland - seit vielen Jahren in dem Spannungsfeld, den Radverkehr zu fördern - 'aber nicht auf Kosten der Leistungsfähigkeit des Kfz-Verkehrs'. Dies führte insbesondere seit 2010 im Stadtzentrum vielfach zu - mit dem ADFC in einer AG Radverkehr vorgeplanten - Lösungen mit Schutzstreifen und Fahrradstreifen. Diese werden jedoch von vielen ungeübten Radfahrern als subjektiv unsicher wahrgenommen und führten nicht zu einem höheren Radverkehrsanteil. Die verstärkt schriftlich vorgebrachte Unzufriedenheit der Radverkehrsakteure führte zu erheblichen Verzögerungen in der Umsetzung von Planungen. 2019 haben 37.000 Aachenerinnen und Aachener die sieben konkrete Forderungen des 'Radentscheid Aachen' unterzeichnet, die andere Führungsformen und eine deutlich schnellere Umsetzung bei Radverkehrsanlagen beinhalten. Der Radentscheid wurde im Nov. 2019 im Rat angenommen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Für die Umsetzung des Radentscheides wurden acht zusätzliche Stellen in der Verwaltung geschaffen und die finanziellen Mittel erheblich ausgeweitet. Bei konkret anstehenden Straßenplanungen werden jedoch die aus mangelnder Flächenverfügbarkeit entstehenden Verteilungskonflikte offensichtlich. Bei ersten Planungen hat sich die Politik für radentscheidkonforme Lösungen und den Wegfall Parkplätzen entschieden. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, den Radentscheid in eine politisch beschlossene 'Strategie Radverkehr' als Teil der Verkehrsentwicklungsplanung zu integrieren, die Verfahren und Standards für den weiteren Umbau des Straßenverkehrsnetzes in Aachen enthält. Dabei sollen Lösungen gefunden werden, um den Radverkehr schneller und besser als in der Vergangenheit fördern zu können. Die Lösungen sollen die Menschen davon überzeugen, dass man auch in einer Stadt 'sicher und komfortabel radfahren' kann, so wie es die beschlossene Vision Mobilität 2050 für Aachen als Ziel formuliert hat.
Das Projekt "Naturerfahrungsräume im Wohnumfeld von Kindern - Evaluation des Modellprojektes: Naturerfahrungsräume für Kinder" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von FIFAS Freiburger Institut für angewandte Sozialwissenschaft e.V. durchgeführt. Es wird untersucht, in welcher Weise Kindern (zwischen 6 und 12 Jahren) im städtischen Raum Möglichkeiten des Naturkontaktes geboten werden. Von April bis Oktober 2003 wurden in den Städten Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe und Nürtingen Kinder, die in 'Naturerfahrungsräumen' (natürliche, weitgehend ungestaltete Flächen wie Hügel, Bachufer etc.) und auch Kinder, die auf konventionellen Spielplätzen spielten, beobachtet und befragt (standardisierte Interviews). Der Fokus liegt dabei auf dem Spielverhalten der Kinder, bzw. der Frage, welche Unterschiede sich im Spielverhalten auf unterschiedlich ausgestatteten Flächen ausmachen lassen. Daran angeschlossen erfolgte eine postalische Befragung von Eltern von Kindern in der entsprechenden Altersklasse, die einerseits die oben genannten Fragestellungen weiter vertiefte und andererseits zusätzliche Informationen über den außerhäuslichen Aktionsradius der Kinder, ihr Zeitmanagement etc. lieferte. Mit der Untersuchung sollen unter anderem bessere Grundlagen für die Planung von Spielangeboten für Kinder im Freien erarbeitet werden.
Das Projekt "Etablierung von Schmuckstaudenmischungen im Siedlungsbereich durch Herbstaussaat" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Abteilung Landespflege durchgeführt. Hintergrund: Aufgrund geringer Mittel für öffentliche Bereiche sind Ansaatmischungen zunehmend gefragt, um kostengünstig attraktive Flächen zu etablieren. Dabei wird vorrangig auf einjährige Sommerblumenmischungen zurückgegriffen. Der Nachteil dieser Mischungen besteht in dem jährlich wiederkehrenden Ansaatrisiko und der Zunahme von unerwünschten Beikräutern bei Folgesaaten. Die Verwendung von mehrjährigen Mischungen bietet eine Lösung und führt zu einer weiteren Kosten-reduzierung, da diese Mischungen bis zu 5 Jahre überdauern. Zielsetzung: Im Versuch steht die Entwicklung von Mischungen im Vordergrund, die per Herbstaussaat das Auflaufergebnis optimieren und dadurch zur Reduktion des Beikrautdruckes beitragen. Besonderen Wert wird dabei auf eine Artenzusammensetzung gelegt, die die Verlängerung des Blühaspektes während der Vegetationsphase ermöglicht.
Das Projekt "Internationale Tiergesundheit in der Schweiz: Auf dem Weg zu tollwutfreien Städten im Sahel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV durchgeführt. Bei frischen Proben stimmen der dRIT und die Immunfluoreszenz völlig überein. Bei länger gelagerten Proben und abhängig von unterschiedlichen Aufbewahrungsarten bestehen Unterschiede. Diese Studie ist weltweit der zweite Vergleich der beiden Testmethoden für Tollwut und trägt zur Validierung des dRIT bei. Der dRIT hat eine sehr grosse Bedeutung weil er in Feldlabors angewandt werden kann, die nur über Lichtmikroskope verfügen. Mit Kostenbeteiligung der Hundehalter fiel die Impfdichte auf 25% hinab. Dieser Wert stimmte sehr gut mit der Vorhersage der 'willingness to pay' Studie überein. Tollwutbekämpfung in Entwicklungsländern sollte als öffentliches Recht angesehen und mit staatlichen Mitteln bekämpft werden. Mit Hilfe des mathematischen Modells können wir zeigen, dass die parenterale Hundeimpfung mit Postexpositionsprophylaxe (PEP) nach sechs Jahren kosten-wirksamer ist als PEP allein. Frau Dürr erhielt für diese Arbeit den 1. Preis der DVG Fachgruppe Epidemiologie und Dokumentation (2007).
Das Projekt "Maßproduktion statt Massenproduktion - Neue Technologien für eine umweltschonende handwerkliche Schuhproduktion" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Handwerkskammer Hamburg, Zentrum für Energie-, Wasser- und Umwelttechnik durchgeführt. Mit zwei Innovationsteams aus dem Bereich Orthopädieschuhmacher und Maßschuhmacher wird eine CAM-Lösungentwickelt, die es erlauben wird, preiswerter und schneller orthopädische Schuhe bzw. Maßschuhe herzustellen. Neben der technischen Lösung werden im Rahmen des Projektes zukunftsfähige Produktionskonzepte, also auch Fragen des Einkaufs, des Marketings, der Kooperationen etc. erarbeitet. Das Projekt hat einen ökologischen Baustein: Die ökologischen Kosten der Maßschuhfertigung sollen den ökologischen Kosten der Massenschuhfertigung gegenübergestellt werden.
Das Projekt "Teilvorhaben: Grundlagen, Anforderungen, Netzentwicklung und Feldtest" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Elektrische Energieversorgung und Hochspannungstechnik, Professur für Elektroenergieversorgung durchgeführt. Leistungselektronische Betriebsmittel finden im Übertragungsnetz zunehmend Anwendung. Die leistungsbezogenen Kosten dieser Technologien sind durch steigende Nachfrage und stetige Weiterentwicklung über die vergangenen Jahre kontinuierlich gesunken. Zukünftig ist daher auch ein Einsatz leistungselektronischer Umrichter als Standardbetriebsmittel in der Verteilnetzebene denkbar. Der Einsatz leistungselektronischer Umrichter als Netzkupplungen zur Bildung modularer Netze ermöglicht im Verteilnetz neue Anwendungsfelder: - Der spannungsbedingte Netzausbau kann durch Vorgabe eines optimalen Spannungssollwerts im modularen Netz und durch eine vom VNB steuerbare Blindleistungseinspeisung in das vorgelagerte Netz reduziert werden. - Die Betriebsmittel im vorgelagerten Netz können aufgrund der Entkopplung der Blindleistungsflüsse zwischen modularem und vorgelagertem Netz optimal ausgelastet werden. - Die Spannungsqualität kann dezentral unabhängig von der Qualität des vorgelagerten Netzes bereitgestellt werden. Dies reduziert den Netzausbaubedarf im modularen Netz trotz großer Anteile dezentraler Akteure (Erzeuger, schaltbare Lasten, Speicher). - Im modularen Netz ist die Vorgabe der Netzfrequenz unabhängig vom vorgelagerten Netz und vom Energiegleichgewicht möglich. Eine Veränderung der Netzfrequenz kann zur netzdienlichen und zuverlässigen Steuerung von Flexibilitäten genutzt werden. - Bei Erweiterung um einen Speicher im Zwischenkreis der Netzkupplung ist die Kompensation kurzfristiger Versorgungsausfälle bis hin zum Inselbetrieb möglich. Dadurch kann die Versorgungsqualität verbessert werden. Gegenstand des Forschungsvorhabens sind die Konzeption, Simulation, Entwicklung und praktische Untersuchung einer Netzkupplung zur Entkopplung von Teilnetzen mit dem Ziel nur noch bidirektional Wirkleistung auszutauschen. Alle anderen Funktionalitäten beider Netze sollen unabhängig voneinander und rückwirkungsfrei steuerbar sein.
Das Projekt "Teilvorhaben: Entwicklung Regelungsverfahren und Batteriespeicher für Labordemonstrator" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Mittweida, Fachgruppe Elektro- und Automatisierungstechnik, Professur für Antriebs- und Reglungstechnik durchgeführt. Leistungselektronische Betriebsmittel finden im Übertragungsnetz zunehmend Anwendung. Die leistungsbezogenen Kosten dieser Technologien sind durch steigende Nachfrage und stetige Weiterentwicklung über die vergangenen Jahre kontinuierlich gesunken. Zukünftig ist daher auch ein Einsatz leistungselektronischer Umrichter als Standardbetriebsmittel in der Verteilnetzebene denkbar. Der Einsatz leistungselektronischer Umrichter als Netzkupplungen zur Bildung modularer Netze ermöglicht im Verteilnetz neue Anwendungsfelder: - Der spannungsbedingte Netzausbau kann durch Vorgabe eines optimalen Spannungssollwerts im modularen Netz und durch eine vom VNB steuerbare Blindleistungseinspeisung in das vorgelagerte Netz reduziert werden. - Die Betriebsmittel im vorgelagerten Netz können aufgrund der Entkopplung der Blindleistungsflüsse zwischen modularem und vorgelagertem Netz optimal ausgelastet werden. - Die Spannungsqualität kann dezentral unabhängig von der Qualität des vorgelagerten Netzes bereitgestellt werden. Dies reduziert den Netzausbaubedarf im modularen Netz trotz großer Anteile dezentraler Akteure (Erzeuger, schaltbare Lasten, Speicher). - Im modularen Netz ist die Vorgabe der Netzfrequenz unabhängig vom vorgelagerten Netz und vom Energiegleichgewicht möglich. Eine Veränderung der Netzfrequenz kann zur netzdienlichen und zuverlässigen Steuerung von Flexibilitäten genutzt werden. - Bei Erweiterung um einen Speicher im Zwischenkreis der Netzkupplung ist die Kompensation kurzfristiger Versorgungsausfälle bis hin zum Inselbetrieb möglich. Dadurch kann die Versorgungsqualität verbessert werden. Gegenstand des Forschungsvorhabens sind die Konzeption, Simulation, Entwicklung und praktische Untersuchung einer Netzkupplung zur Entkopplung von Teilnetzen mit dem Ziel nur noch bidirektional Wirkleistung auszutauschen. Alle anderen Funktionalitäten beider Netze sollen unabhängig voneinander und rückwirkungsfrei steuerbar sein.
Das Projekt "Teilvorhaben: Vergleich Technologie und Topologie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Maschinenfabrik Reinhausen GmbH durchgeführt. Leistungselektronische Betriebsmittel finden im Übertragungsnetz zunehmend Anwendung. Die leistungsbezogenen Kosten dieser Technologien sind durch steigende Nachfrage und stetige Weiterentwicklung über die vergangenen Jahre kontinuierlich gesunken. Zukünftig ist daher auch ein Einsatz leistungselektronischer Umrichter als Standardbetriebsmittel in der Verteilnetzebene denkbar. Der Einsatz leistungselektronischer Umrichter als Netzkupplungen zur Bildung modularer Netze ermöglicht im Verteilnetz neue Anwendungsfelder: - Der spannungsbedingte Netzausbau kann durch Vorgabe eines optimalen Spannungssollwerts im modularen Netz und durch eine vom VNB steuerbare Blindleistungseinspeisung in das vorgelagerte Netz reduziert werden. - Die Betriebsmittel im vorgelagerten Netz können aufgrund der Entkopplung der Blindleistungsflüsse zwischen modularem und vorgelagertem Netz optimal ausgelastet werden. - Die Spannungsqualität kann dezentral unabhängig von der Qualität des vorgelagerten Netzes bereitgestellt werden. Dies reduziert den Netzausbaubedarf im modularen Netz trotz großer Anteile dezentraler Akteure (Erzeuger, schaltbare Lasten, Speicher). - Im modularen Netz ist die Vorgabe der Netzfrequenz unabhängig vom vorgelagerten Netz und vom Energiegleichgewicht möglich. Eine Veränderung der Netzfrequenz kann zur netzdienlichen und zuverlässigen Steuerung von Flexibilitäten genutzt werden. - Bei Erweiterung um einen Speicher im Zwischenkreis der Netzkupplung ist die Kompensation kurzfristiger Versorgungsausfälle bis hin zum Inselbetrieb möglich. Dadurch kann die Versorgungsqualität verbessert werden. Gegenstand des Forschungsvorhabens sind die Konzeption, Simulation, Entwicklung und praktische Untersuchung einer Netzkupplung zur Entkopplung von Teilnetzen mit dem Ziel nur noch bidirektional Wirkleistung auszutauschen. Alle anderen Funktionalitäten beider Netze sollen unabhängig voneinander und rückwirkungsfrei steuerbar sein.
Das Projekt "Teilvorhaben: Projektkoordination, Netzentwicklung und Feldtest" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH durchgeführt. Leistungselektronische Betriebsmittel finden im Übertragungsnetz zunehmend Anwendung. Die leistungsbezogenen Kosten dieser Technologien sind durch steigende Nachfrage und stetige Weiterentwicklung über die vergangenen Jahre kontinuierlich gesunken. Zukünftig ist daher auch ein Einsatz leistungselektronischer Umrichter als Standardbetriebsmittel in der Verteilnetzebene denkbar. Der Einsatz leistungselektronischer Umrichter als Netzkupplungen zur Bildung modularer Netze ermöglicht im Verteilnetz neue Anwendungsfelder: - Der spannungsbedingte Netzausbau kann durch Vorgabe eines optimalen Spannungssollwerts im modularen Netz und durch eine vom VNB steuerbare Blindleistungseinspeisung in das vorgelagerte Netz reduziert werden. - Die Betriebsmittel im vorgelagerten Netz können aufgrund der Entkopplung der Blindleistungsflüsse zwischen modularem und vorgelagertem Netz optimal ausgelastet werden. - Die Spannungsqualität kann dezentral unabhängig von der Qualität des vorgelagerten Netzes bereitgestellt werden. Dies reduziert den Netzausbaubedarf im modularen Netz trotz großer Anteile dezentraler Akteure (Erzeuger, schaltbare Lasten, Speicher). - Im modularen Netz ist die Vorgabe der Netzfrequenz unabhängig vom vorgelagerten Netz und vom Energiegleichgewicht möglich. Eine Veränderung der Netzfrequenz kann zur netzdienlichen und zuverlässigen Steuerung von Flexibilitäten genutzt werden. - Bei Erweiterung um einen Speicher im Zwischenkreis der Netzkupplung ist die Kompensation kurzfristiger Versorgungsausfälle bis hin zum Inselbetrieb möglich. Dadurch kann die Versorgungsqualität verbessert werden. Gegenstand des Forschungsvorhabens sind die Konzeption, Simulation, Entwicklung und praktische Untersuchung einer Netzkupplung zur Entkopplung von Teilnetzen mit dem Ziel nur noch bidirektional Wirkleistung auszutauschen. Alle anderen Funktionalitäten beider Netze sollen unabhängig voneinander und rückwirkungsfrei steuerbar sein.
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Bund | 11 |
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