Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
Das Projekt "SÖF: Biodiversity Valuing & Valuation, Teilprojekt F: Reallabor Rohstoff-Zielsysteme für Biodiversität" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Alfred Ritter GmbH & Co. KG.
Die vorliegende Studie bietet Unternehmen der deutschen lebensmittelverarbeitenden Industrie und deren Stakeholder eine Orientierung zu bedeutenden Umweltauswirkungen entlang der Lieferketten. Sie soll Unternehmen bei der Umsetzung umweltbezogener Sorgfaltspflichten und des Umweltmanagements in global verzweigten Lieferketten unterstützen. Die Studie enthält eine modellbasierte Analyse der Lieferketten zur Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln für die Umweltthemen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Fläche, Wasser, wassergefährdende Stoffe und Abfälle. Vertieft betrachtet werden die Rohstoffe bzw. Vorprodukte Kakao, Palmöl und Soja. Auf Grundlage der Analyseergebnisse formulieren die Autoren*Autorinnen Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen. Veröffentlicht in Texte | 73/2024.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ LEBENSMITTELÜBERWACHUNG Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2023 © monticellllo / AdobeStock Lebensmittelüberwachung ist aktiver staatlicher Verbraucherschutz Untersuc hte und beanstandete L ebensmittel - und B edarfsgegenständep roben 2 02 3 Produk tg ruppe B e a ns ta nde t B ea nst. in % Nüsse, -Erzeugnisse, Snacks38371,8 Obst und Gemüse1926532,8 Schokolade, Kakao und kakaohaltige Erzeugnisse, Kaffee, Tee393143,6 Kräuter und Gewürze342175,0 Wein37342697,2 Fische, Krusten-, Schalen-, Weichtiere und Erzeugnisse536438,0 Lebensmittel für besondere Ernährungsformen713578,0 Kosmetische Mittel660548,2 Eier und Eiprodukte269259,3 Vegane/Vegetarische Ersatzprodukte174179,8 Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt5736210,8 Brühen, Suppen und Saucen4244811,3 Getreide und Backwaren153918211,8 Milch und Milchprodukte114814812,9 Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und zur Körperpflege sowie Reinigungs- und Pflegemittel3985213,1 Eis und Desserts4536414,1 Fleisch, Geflügel, Wild Erzeugnisse247137215,1 Zuckerwaren5999215,4 Alkoholfreie Getränke85414517,0 Spielwaren und Scherzartikel1943317,0 Zusatzstoffe3275817,7 Fette und Öle3586518,2 Fertiggerichte4469421,1 Alkoholische Getränke außer Wein57513924,2 Tabakerzeugnisse1019897,0 19590220811,3 Gesamtzahl 2 Gesamtzahl Jeder Mensch braucht Lebensmittel, um sich zu ernähren. Deshalb betrifft die Sicherheit von Lebensmitteln unmittelbar jeden. Die amtli- che Lebensmittelüberwachung sorgt dafür, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesund- heitsgefahren und irreführenden Angaben zu schützen.So wie jeder Autohersteller und jeder Autohändler selbst für die Sicherheit der verkauf- ten Fahrzeuge verantwortlich ist, so sind die Her- steller von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen oder Kosmetika bzw. diejenigen, die solche Pro- dukte in den Verkehr bringen, für die Sicherheit und Echtheit ihrer Produkte verantwortlich. In Rheinland-Pfalz gehen die Lebensmittelkontrol- leurinnen und Lebensmittelkontrolleuren der Krei- se und Städte in die Herstellerbetriebe und in den Einzelhandel, um diese Pflicht zur Eigenkontrol- le zu überwachen. Im vergangenen Jahr haben sie rund 33.200 Kontrollbesuche in fast 19.000 Be- trieben durchgeführt. Zusätzlich entnehmen sie nach einem risikoorientierten Ansatz unterschied- lichste Produkte von A wie Apfel bis Z wie Zu- ckerwaren und senden sie an das Landesuntersu- chungsamt (LUA) zur detaillierten Untersuchung. 2023 hat das LUA 19.590 Proben aus den unter- schiedlichsten Warengruppen untersucht. Im Jahr davor waren es 19.430. Die Beanstandungsquo- te war mit 11,3 Prozent auf dem Niveau der Vor- jahre. Die überwiegende Mehrzahl der rund 2.200 Beanstandungen betraf eine falsche oder irrefüh- rende Kennzeichnung. Nur sehr wenige krankmachende Proben Beanstandungen, die auf potentiell gefährliche Produkteigenschaften wie zum Beispiel Fremdkör- per oder hygienische Mängel zurückzuführen sind, sind nach wie vor selten. Im Jahr 2023 wurden 26 solcher gesundheitsschädlichen Proben identifi- ziert, im Vorjahr waren es 19 gewesen. Im lang- jährigen Vergleich bleibt die Quote mit 0,1 Pro- zent von allen untersuchten Proben aber konstant niedrig. Die entsprechenden Artikel wurden aus dem Handel entfernt und die Verbraucherinnen und Verbraucher informiert, wenn es zu öffentli- chen Rückrufen kam. Im vergangenen Jahr wiesen die Sachverständigen des LUA in neun Proben Verunreinigungen mit krankmachenden Bakterien nach. In Lammwurst, Schafskäse, und zwei Proben Lammsalami wurden shigatoxin-bildende E.coli Bakterien (STEC) ge- funden. Eine grobe Mettwurst aber auch pflanzli- che Produkte wie eine Probe Sprossen für den Sa- lat und eine Probe Tahin (Sesammus) waren mit Salmonellen belastet. In einem Altenheim wurde eine mit Clostridien verunreinigte Suppe identifiziert, und eine Probe Reis aus einem Reiskocher einer Speisegaststät- te war mit Bacillus cereus kontaminiert. Diesen Keimen ist gemeinsam, dass sie selbst oder die von ihnen gebildeten Toxine Erbrechen und/oder schwere Durchfallerkrankungen auslösen kön- nen. Für Menschen mit geschwächtem oder un- vollständigen Immunsystem wie Kleinkinder, alte oder kranke Menschen besteht dadurch eine be- sondere Gefahr. Aus dem Einzelhandel wurde eine Probe mari- nierter Thunfisch untersucht, die sieben Mal mehr Histamin enthielt, als es der gesetzliche Grenz- wert erlaubt. Größere Mengen an Histamin füh- ren zu Vergiftungssymptomen wie Atemnot, Blutdruckabfall, Erbrechen, Durchfall und Hautrö- tungen. Einen ungewöhnlichen Fund machte ein Zwölf- jähriger beim Mittagessen in der Schulmensa: In seinem Seelachsfilet im Backteig steckte ein har- tes, scharfkantiges Gebilde. Bei der histologischen Untersuchung im LUA stellte sich heraus, dass es sich nicht, wie zunächst vielleicht vermutet, um einen Fremdkörper, son- dern um den knöchernen Anteil des Fisch- skeletts © dima_pics / AdobeStock 3 Rekord bei Warnungen vor schädlichen Schlankmachern und Potenzmitteln handelte. Im Gegensatz zu kleineren Gräten oder Knorpelteilchen ist ein solches Knochenstück als Verarbeitungsfehler anzusehen und wurde auf- grund der Verletzungsgefahr als gesundheits- schädlich beurteilt. Im Bereich Kosmetik waren vier Hautbleichmit- tel auffällig, die in Supermärkten und Kiosken entnommen wurden. Alle enthielten ein hoch- wirksames Corticosteroid und Hydrochinon. Cor- ticosteoride beeinflussen direkt den Stoffwechsel und werden als Medikamente eingesetzt. Hydro- chinon ist immunotoxisch und in Kosmetikpro- dukten nicht erlaubt. Internetportal für öffentliche Rückrufe Es kommt vor, dass Produkte, die nicht sicher sind, bereits überregional verkauft werden. Im Portal www.lebensmittelwarnung.de veröffentlichen die Überwachungsbehörden der 16 Bundesländer ent- sprechende Warnungen. In Rheinland-Pfalz macht dies das LUA. 2023 wurden vom LUA 157 solcher Lebensmittelwarnungen übernommen, denn der Handel in Rheinland-Pfalz war ebenfalls betrof- fen. Die meisten Warnungen betrafen Rückrufe wegen gesundheitsschädlicher Keime wie Salmo- nellen, verschluckbare Fremdkörper sowie Allerge- ne, die nicht ausreichend auf der Verpackung ge- kennzeichnet und damit potentiell schädlich für Allergiker waren. Das LUA hat sich 2023 auch 29 Warnungen vor Bedarfsgegenständen und Kosme- tika angeschlossen. Die Produkte enthielten zum Beispiel giftige Schwermetalle oder gesundheits- schädliche Weichmacher. Fast alle im LUA untersuchten Tabakerzeugnisse durchgefallen Von den 101 im LUA untersuchte Proben, die der Tabakgesetzgebung unterliegen, waren 2023 le- diglich drei nicht zu beanstanden – das entspricht einer Beanstandungsquote von 97 Prozent. Zwölf Proben Nikotin pouches wurden als nicht siche- res Lebensmittel eingestuft, weil sie den gesund- heitsschädlichen Stoff Nikotin in erhöhter Kon- 4 Die Zahl der Tabakprodukte steigt - und mit ihr die Beanstandungen. © Maren Winter / AdobeStock zentration abgeben. Eine Zulassung als „novel food“ lag nicht vor. 39 Proben (Einweg-)E-Zigaret- ten und Liquids, eine exponentiell wachsende Pro- duktform, zeigten mannigfaltige Fehler, und alle im Jahr 2023 untersuchten Proben waren zu be- anstanden. Die häufigsten Beanstandungsgrün- de sind: • unzulässige Geschmacksangabe • EUCEG-Meldung ist fehlerhaft oder fehlt in Gänze • unzureichende Liste der Inhaltsstoffe • fehlende Gefahrstoffkennzeichnung • kein Steuerzeichen • fehlender/falscher Beipackzettel • psychotrope Inhaltsstoffe (HHC) • maximale Füllmenge überschritten • Werbung mit nicht belegbaren Wirkungen (CBD) Sie sind im LUA ein Dauerbrenner: Illegale Schlankheits- und Potenzmittel, die als vermeint- lich harmlose Nahrungsergänzungen also Lebens- mittel daherkommen. 2023 enttarnten die Sach- verständigen so viele Mittel in einem Jahr wie nie zuvor: Vor vier Schlankmachern und zwei Potenz- mitteln warnte das LUA öffentlich, weil die nicht deklarierten Inhaltsstoffe die Gesundheit der An- wender massiv schädigen können. In der Regel handelt es sich um Produkte, die über das Internet im Ausland bestellt werden. Bei der Einfuhrkontrolle werden sie mit zielsicherem Blick von Zollbeamten sichergestellt und zur abklären- den Untersuchung ans LUA geschickt. Leider be- stätigt sich der Verdacht immer wieder, dass es bei den Waren nicht mit rechten Dingen zugeht. Den Schlankheitsmitteln ist gemein, dass sie Si- butramin enthalten. Dieser Wirkstoff wurde frü- her in Arzneimitteln gegen Adipositas (Fettleibig- keit) unter ärztlicher Aufsicht verabreicht. Wegen gravierender Nebenwirkungen besitzt der appe- tithemmende Wirkstoff aber längst keine Zulas- sung mehr. Sibutramin kann den Blutdruck stark erhöhen und Herzerkrankungen hervorrufen. Bei gleichzeitiger Einnahme von Psychopharmaka drohen gefährliche Wechselwirkungen. Auch To- desfälle sind bekannt. Schlankmacher mit Sibutramin sind deshalb keine harmlosen Nahrungsergänzungsmittel, wie es die Verpackungen oft glauben machen möchten, son- dern nicht zugelassene Medikamente. Sie dürfen in Deutschland nicht verkauft werden. Der Handel mit solchen Mitteln ist nach dem Arzneimittelge- setz eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Auch die vom LUA beanstandeten Mittel „Tur- boslim“ und „Molecule“ versuchten auf irrefüh- rende Weise den Eindruck zu erwecken, es han- dele sich um rein pflanzliche Produkte. Deklariert waren etwa Zutaten wie grüner Tee, Hibiskusblü- ten oder Kaktusfeigen, der hochwirksame Arznei- stoff Sibutramin fehlte dagegen in der Auflistung. Die Verpackung von „Turboslim“ versprach den Anwendern sogar, dass keinerlei Nebenwirkungen auftreten - angesichts des tatsächlichen Inhalts ist das eine lebensgefährliche Falschinformation. Bei „Trex Tea“ handelte es sich um ein weißes Pul- ver, das mit heißem Wasser aufgegossen und ge- trunken werden soll. Auf der Packung deklariert waren lediglich Zutaten wie etwa Gojibeeren-, 38 Proben Zigaretten und Feinschnitt-Tabak hat- ten entweder eine zu geringe Fläche für den kom- binierten Text-Bild-Warnhinweis, eine mangelnde Rückverfolgbarkeit (Track and Trace) oder einen unzulässigen Farbstoff. 11 Proben (Wasser-)Pfeifentabak wurden bean- standet wegen unzulässiger Geschmacksangabe, fehlerhafter oder fehlender EUCEG-Meldung, un- zulässigen Zusatzstoffen (Menthol, Linalol) oder zu geringer Fläche für den kombinierten Text-Bild- Warnhinweis. Eine untersuchte Probe Snus wurde beanstandet, weil Tabak zum oralen Konsum un- zulässig ist. Unterschiedliche Verpackungen, identische Gefahr: Mehrere vom LUA untersuchte Kapseln enthielten den nicht deklarierten Arzneistoff Sildenafil - eine Gefahr für arglose Anwender. © LUA 5 Zwergpalmen- und Grüntee-Extrakt, der Arznei- stoff Sibutramin fehlte. Immerhin riet ein Warn- hinweis Schwangeren, Stillenden, Personen unter 18 Jahren, sowie Patienten mit Leber- und Nie- renerkrankungen, Herzinsuffizienz, Bluthochdruck oder Depressionen von der Verwendung ab - für Fachleute ein Fingerzeig, dass der „Tee“ Sibutra- min enthalten könnte. Besonders bedenklich waren auch die Kapseln mit dem Namen „Black Panther Slimming Capsule“. Sie enthielten neben Sibutramin auch noch den gesundheitsschädlichen Wirkstoff Phenolphthale- in. Phenolphthalein wirkt abführend und soll da- durch einen schnellen Gewichtsverlust vorgau- keln. Der Wirkstoff wurde wegen des Verdachts auf krebserregende Nebenwirkungen in Deutsch- land bereits vor Jahren vom Markt genommen. Nebenwirkungen statt Lustgewinn Ein weiteres wiederkehrendes Übel sind illega- le und gesundheitsschädliche Potenzmittel mit dem Wirkstoff Sildenafil. Arzneimittel mit Silde- nafil sind in Deutschland zulassungs- und ver- schreibungspflichtig und werden zur Behandlung der erektilen Dysfunktion verwendet. Sie können zahlreiche Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Schwindel, Verdauungs- und Sehstörungen her- vorrufen. Bei gleichzeitiger Einnahme mit einer Reihe von Herzmedikamenten drohen zum Teil le- bensgefährliche Wechselwirkungen. Eine solche Zulassung haben die vom LUA bean- standeten Mittel aber nicht. Weil der Wirkstoff nicht auf den Verpackungen deklariert ist, wis- sen die Anwender gar nicht, welche hochwirksa- men Substanzen sie tatsächlich zu sich nehmen. Zudem werden die im Internet bestellten Produk- te ohne ärztliche Aufsicht eingenommen, was Ne- ben- und Wechselwirkungen ganz besonders ge- fährlich macht. Ein solches Mittel war im Jahr 2023 „Stiff Bull Gold - Instant Coffee“. Dabei handelte es sich nur scheinbar um löslichen Kaffee aus Pflanzenextrak- ten - das braun-weiße Pulver enthielt tatsächlich 6 nicht deklariertes Sildenafil und war damit ein il- legales Potenzmittel. Das war auch bei „Blue Bulls Power“ der indischen Firma Walgrow der Fall. Die LUA-Fachleute wiesen auch in diesem angebli- chen Nahrungsergänzungsmittel den nicht dekla- rierten Viagra-Wirkstoff Sildenafil nach. Wie auch die Mittel zum Abnehmen sind solche Potenzmittel rechtlich gesehen keine Nahrungs- ergänzungsmittel, sondern illegale Medikamente und dürfen in Deutschland nicht verkauft werden. Der Handel mit solchen Mitteln ist nach dem Arz- neimittelgesetz eine Straftat, die mit einer Frei- heits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Auch wenn der Leidensdruck noch so hoch sein mag: Das LUA rät von dubiosen Mitteln aus dem Internet ab, die schnelles Abnehmen oder schnellen Lustgewinn versprechen. Faulig statt frisch: Beschwerdeproben bei natürlichem Mineralwasser Natürliches Mineralwasser gehört wie auch Quell- oder Tafelwasser für viele Verbraucherinnen und Verbraucher zu den täglichen Lebensmitteln. Viele verbinden mit natürlichem Mineralwasser ein rei- nes, ursprüngliches Produkt, und das ist es in al- ler Regel auch. Wenn aber doch einmal mit dem Wasser etwas nicht stimmt, können die Flaschen als Verbraucherbeschwerden bei den zuständigen Stadt- und Kreisverwaltungen abgegeben werden. Zur Untersuchung werden diese Proben dann ans LUA geschickt. Im Jahr 2023 wurden im LUA neben circa 120 Routineproben insgesamt 16 solcher Verbrau- cherbeschwerden natürliches Mineralwasser auf sensorische Abweichungen und chemisch-physi- kalische Parameter untersucht. In 13 dieser Be- schwerdeproben wurden Abweichungen beim Ge- ruch festgestellt: von blumig/fruchtig über muffig, faulig, kohl- und knoblauchartig bis hin zu einem Geruch nach Mineralöl. Sichtbar waren in zwei Proben Schimmel und in einer Probe feine weiße Partikel, die zu einer Trübung des Wassers und da- mit zu einer Beanstandung führten. Wenn eine Verbraucherbeschwerde ins LUA-Labor gelangt, wird zunächst eine sensorische Prüfung auf Aussehen und Geruch durch drei geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgenommen. Anschließend wird versucht, den Ursachen für Ge- ruchsabweichungen auf den Grund zu gehen, und die Wässer werden auf eine Reihe von Parametern untersucht. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den folgenden Fragen: • Besteht eine Gefährdung der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher? • Ist in den Flaschen das Wasser drin, das auf dem Etikett deklariert wurde? • Ist nur eine einzelne Flasche betroffen, oder möglicherweise eine größere Partie? In vielen Proben sind die Auffälligkeiten nur in ei- ner einzelnen Flasche festzustellen. Weitere Fla- schen aus den Beständen der Verbraucher oder zu Vergleichszwecken im Handel entnommene Fla- schen der gleichen Partie sind dann unauffällig. Die Flasche selbst ist dann offensichtlich die Ursa- che für die Abweichungen. Flaschenmaterial aus Kunststoff nimmt Gerüche sehr gut an. Diese Ge- rüche können nach der Rückgabe der Mehrwegfla- schen beim Reinigen im Abfüllbetrieb nicht rest- los entfernt werden und beeinflussen das nächste eingefüllte Wasser. Ethylcarbamat in Steinobstbränden: Gute Herstellungspraxis ist wichtig Seit den 1980er Jahren ist bekannt: Bei der Des- tillation von Steinobstbränden kann gesundheits- schädliches Ethylcarbamat entstehen. Mit einer guten Herstellungspraxis lässt sich das Problem beherrschen – die Untersuchungen des LUA zei- gen allerdings, dass nicht alle Hersteller das kriti- sche Problem vollständig im Griff haben. Ethylcarbamat ist eine gesundheitlich bedenkli- che Verbindung, die von Natur aus in Steinobst- bränden und Steinobsttresterbränden vorkommt, also zum Beispiel in Kirschwasser oder Bränden aus Mirabelle, Pflaume oder Aprikose. In Stein- obstdestillaten kann Ethylcarbamat aus natürli- chen Bestandteilen der Steine, den Blausäuregly- cosiden, entstehen. Beim Einmaischen der Früchte können die Kerne zerbrechen, und die Blausäu- reglykoside können von den in der Obstmaische ebenfalls natürlich enthaltenen Enzymen zu Blau- säure oder Cyaniden abgebaut werden. Aber auch intakte Steine können bei einer länge- ren Lagerung der fermentierten Maische gerin- Bei Einwegflaschen aus Plastik verhält es sich in- dess anders. Hier ist das oft sehr dünne Flaschen- material in der Lage, Gerüche direkt an das Mine- ralwasser weiterzuleiten. Diese sorgen dann für einen auffälligen Geruch und/oder Geschmack des Mineralwassers. Das LUA empfiehlt daher, in Flaschen abgefüll- tes Wasser nicht in stark riechenden Umgebungen (zum Beispiel in muffigen oder nach Öl riechen- den Kellern) zu lagern. Zudem sollten Mehrweg- flaschen nicht zweckentfremdet werden. Säfte, Grillsaucen, Lacke oder ähnliche Flüssigkeiten ge- hören nicht in Wasserflaschen. Zudem sollten Fla- schen, aus denen bereits getrunken wurde, rasch aufgebraucht und bis dahin im Kühlschrank auf- bewahrt werden, da sich darin sonst Keime ver- mehren können. Bei der Destillation von Steinobstbränden kann ge- sundheitsschädliches Ethylcarbamat entstehen. © EcoPim-studio / AdobeStock 7 Ethylcarbamat ist zwar nur mäßig akuttoxisch, bei Versuchen im Labor wurde jedoch seine erbgut- verändernde (mutagene) Wirkung belegt. 2007 stufte die IARC (International Agency for Research on Cancer) die Substanz außerdem als „wahr- scheinlich krebserregend für den Menschen“ ein. Auf Basis einer Risikobewertung durch die Eu- ropäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beschloss die EU-Kommission 2007 des- halb, dass Maßnahmen zu treffen sind, um den Gehalt an dieser gesundheitlich bedenklichen Ver- bindung in Spirituosen zu senken. Zuletzt wurden 2016 Empfehlungen dazu veröf- fentlicht. Darin werden die Hintergründe und der Herstellungsprozess erläutert und erklärt, wie eine gute Herstellungspraxis funktioniert. So sind zum Beispiel Hygiene, Lagerungsbedingungen, Einsatz von Cyanidabscheidern und Kontrolle der (Zwischen-)Produkte genannt. Die EFSA kommt zu dem Schluss, dass damit Ethylcarbamatgehal- te über 1 Milligramm pro Liter (mg/L) vermeidbar sind. Dieser Gehalt wurde als „Zielwert“ formu- liert, denn es gibt keinen gesetzlichen Grenzwert für Ethylcarbamat. 2023 wurden im Landesuntersuchungsamt 29 Spirituosen auf Ethylcarbamat untersucht. In neun Proben (31 Prozent der untersuchten Pro- ben) konnte es in Konzentrationen über 0,3 mg/L nachgewiesen werden. Die Spanne lag zwischen 0,3 und 3,9 mg/L. Über dem Zielwert von 1 mg/L lagen sechs Spirituosen (21 Prozent der unter- suchten Proben). Die sechs Produkte wurden vom LUA beanstandet. 8 Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucher- schutzes und weil es sich bei Ethylcarbamat um eine technologisch vermeidbare Kontaminante handelt, werden Steinobstbrände mit Ethylcarba- matgehalten von mehr als 1 mg/L als für den Ver- zehr inakzeptabel beurteilt und damit als nicht si- chere Lebensmittel eingestuft. Zusammen mit dem Gutachten des LUA zur Pro- be erhalten die kommunalen Überwachungsbe- hörden die Empfehlungen der Kommission von 2016, sodass sie konkrete Handlungsempfehlun- gen an der Hand haben, um eine Prozessoptimie- rung beim Hersteller zu unterstützen. Mit der ent- sprechenden guten Herstellungspraxis sollten sich die Gehalte an Ethylcarbamat in Steinobstbrän- den reduzieren lassen. Schutz für die Kleinsten: Spielzeug muss sicher sein Wer Kindern zum Beispiel an Weihnachten Spiel- zeug schenkt, möchte ihnen eine Freude machen – und sie nicht in Gefahr bringen. Das LUA über- prüft Spielzeuge deshalb regelmäßig stichproben- artig im Labor auf mögliche Gesundheitsgefahren. Das Vorgehen der Experten können sich auch Ver- braucherinnen und Verbraucher beim Einkauf zu- nutze machen, denn einige Probleme lassen sich bereits im Geschäft mit bloßem Auge und einer guten Nase erkennen. Im vergangenen Jahr hat das LUA 194 Proben Spielzeug und Scherzartikel untersucht, 33 davon wurden beanstandet. Acht Proben fielen wegen chemischer Parameter auf, und 25 Proben wa- ren nicht sachgerecht gekennzeichnet. Bei einigen Proben waren sowohl Zusammensetzung als auch Kennzeichnung mangelhaft. Beim Eingang einer Spielzeugprobe im Labor spielt - trotz modernster Analysengeräte - die Sensorik nach wie vor eine entscheidende Rolle. Die Fachleute des LUA können bereits anhand des Aussehens und des Geruchs eines Spielzeugs ent- scheiden, auf welche Schadstoffe sie untersuchen sollten. Daran können sich übrigens auch Verbrau- cherinnen und Verbraucher orientieren. Schlecht verarbeitete Produkte mit scharfen Kanten oder auch stark chemisch riechende Produkte sollten im Laden stehen bleiben. Viele Substanzen können allerdings ausschließ- lich in der Laboranalyse sicher nachgewiesen wer- den. Insbesondere Kleinkinder unter 36 Monaten neigen dazu ihr Spielzeug in den Mund zunehmen, um daran zu lutschen oder zu knabbern. Dadurch können - bei entsprechend kleinen Abmessungen - Teile verschluckt oder sogar eingeatmet werden. Und es können sich bedenkliche Stoffe aus dem Spielzeug lösen und vom Kind aufgenommen wer- den. Zu den gesundheitlich bedenklichen Stof- fen, die rechtlich geregelt sind und im Labor ana- lysiert werden können, zählen Weichmacher mit hormonähnlicher Wirkung, krebserregende und erbgutverändernde polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), hautreizendes Formal- dehyd, nicht zugelassene Lösungsmittel (z.B. Ben- zol), nicht zugelassene Farbstoffe, giftige oder Al- lergie auslösende Schwermetalle (wie z.B. Blei, Cadmium und Nickel) und das hormonell wirksa- me Bisphenol A. Luftballons aus Kautschuk wer- den außerdem regelmäßig auf krebserregende N-Nitrosamine sowie N-nitrosierbare Stoffe un- tersucht, Fingermalfarben auf verbotene Farbstof- fe und nicht zugelassene Konservierungsstoffe. Alleine 2023 wurden in drei von insgesamt 32 un- tersuchten Proben Fingermalfarbe verbotene und Allergie auslösende Konservierungsstoffe nach- gewiesen und bemängelt. In weiteren vier Proben waren Farbstoffe enthalten, die streng genommen zwar nur in Kosmetik unzulässig sind - gerade in Spielzeugen für eine besonders empfindliche Ver- brauchergruppe sollten aber überhaupt keine die- ser nicht zugelassenen Stoffe zu finden sein. Erstmalig wurden in diesem Jahr Spielzeugpro- ben aus Papier und Pappe auf die Chlorpropano- le 1,3-Dichlor-2-propanol (1,3-DCP) und 3-Mo- nochlor-1,2-propandiol (3-MCPD) analysiert. Das krebserregende 1,3-DCP sowie das im Tierversuch nachgewiesen nierentoxisch wirkende 3-MCPD können durch die Hydrolyse von Epichlorhydrin entstehen, welches beispielsweise als Ausgangs- stoff von Nassverfestigungsmitteln oder Leim- stoffen für die Papierherstellung eingesetzt wird. Zwei Proben der 20 untersuchten Spielzeugpro- ben aus Papier und Pappe waren auffällig und wurden bemängelt. Da es für diese Verbindungen derzeit aber keine gesetzlichen Grenzwerte für Spielzeuge gibt, konnten diese Proben nicht aus dem Handel genommen werden. Grundsätzlich werden alle amtlich entnommenen Proben auch auf ihre korrekte Kennzeichnung ge- prüft. Häufig fallen hier Proben z.B. durch das Feh- len der Herstellerangabe und/oder Angaben zur Identifikation auf dem Spielzeug selbst auf. Aber auch Warnhinweise werden nicht immer korrekt angegeben oder fehlen ganz. Siegel ist nicht gleich Siegel Beim Kauf von Spielzeug sollten Verbraucherin- nen und Verbraucher auf das GS-Zeichen für „Ge- prüfte Sicherheit“ achten. Es stellt sicher, dass die Ware von unabhängigen Dritten getestet wur- de. Vergeben wird es von anerkannten Stellen, die immer namentlich auf dem Siegel genannt sind, © Zarya Maxim / AdobeStock ge Mengen Blausäure abgeben. Während des Des- tillationsvorgangs kann sich die Blausäure in allen Fraktionen (also in allen getrennt aufgefangenen Destillaten) anreichern. Unter Lichteinfluss erfolgt eine Oxidation von Cyanid bzw. Blausäure zu Cy- anat, das wiederum mit Ethanol zu Ethylcarba- mat reagiert. Wenn diese Reaktion einmal ausge- löst wurde, kann sie nicht mehr gestoppt werden. Die Bildung von Ethylcarbamat im Destillat wird durch Lichteinfluss und hohe Temperaturen geför- dert. 9
“Berlin ist arm, aber sexy”, so hat es der ehemalige Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit einst ausgedrückt. Hinsichtlich der Attraktivität ist dem natürlich zuzustimmen. Eine andere Wahrheit ist aber auch: Berlin ist reich! Und zwar reich an sehr unterschiedlichen Lebensräumen – von den Flächen der Berliner Forsten über historische Kulturlandschaften bis hin zu urbanen Lebensräumen. Diese Vielfalt ist die Voraussetzung für den Reichtum an Pflanzen- und Tierarten in der Stadt. Einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Pflanzenvielfalt leisten die Bienen. Die wohl bekanntesten Bienen sind die Honigbienen. Neben den Honigbienen sind es jedoch vor allem die Wildbienen, zu denen auch die Hummeln gehören, ohne deren unermüdliche Bestäubungsarbeit ein großer Teil der Pflanzen Berlins in ihrer Existenz bedroht wäre. Der Schutz der Wildbienen, ihrer Nahrungspflanzen und Lebensräume ist daher von höchster Bedeutung. Viele Pflanzen können wegen ihrer Größe oder Form nicht von Honig-, sondern nur von Wildbienen bestäubt werden. Das gilt für eine große Zahl von Blütenpflanzen von denen eine Vielzahl auch landwirtschaftlich genutzt wird und uns als Lebensgrundlage dient. So können z.B. Tomaten und Paprika nur von Hummeln bestäubt werden, die eine spezielle Rütteltechnik, das sogenannte “Buzzen”, beherrschen. Für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist daher auch der Erhalt der Vielfalt an Wildbienen und ihrer Lebensräume unverzichtbar. Weltweit werden etwa 75 % der wichtigsten Feldfrüchte von Bienen bestäubt, darunter eine Vielzahl an Früchten, aber auch Kaffee und Kakao. Auch hier übernehmen die Wildbienen den größten Teil der Arbeit. Aus diesem Grund haben Wildbienen nicht nur eine biologische, sondern auch eine enorme wirtschaftliche Bedeutung – die Leistung von Wildbienen ist weltweit viele Milliarden Dollar wert. Und macht damit auch Berlin in jeder Hinsicht reicher. Die meisten Wildbienen mögen es warm und trocken, ihre Lebensräume sind deshalb häufig an sonnenexponierten Standorten. Sie benötigen blühende Pflanzen als Nahrungsgrundlage, geeignete Nistmöglichkeiten und Material für den Nestbau. Die einzelnen Arten haben ganz unterschiedliche Blütenvorlieben und Nistweisen. So nisten einige Wildbienen in Erdlöchern oder an steilen, sandigen Abbruchkanten, andere haben ihr Quartier in Löchern toter Bäume, in Steinhaufen oder in Schneckengehäusen. Manche Wildbienen bauen sich ihr Nest sogar selbst und benötigen dafür bestimmte Nistmaterialien, je nach Art kann dies z.B. Harz, Moos, Laub, Heu oder Wolle sein. In Deutschland ist das Überleben etwa der Hälfte der Wildbienen-Arten gefährdet. Insbesondere der Verlust ihres Lebensraumes in Verbindung mit der zunehmenden Versiegelung und Bebauung trägt dazu bei. Immer mehr Wildbienen werden nachweislich auch durch den Einsatz von Pflanzenschutzgiften getötet. Auf dem “Wiesenmeer” in den Gärten der Welt finden Wildbienen mit der Ansaat heimischer Blütenpflanzen eine vielfältige Nahrungsgrundlage. Außerdem wird das “Wiesenmeer” nur ein- bis zweimal im Jahr in zeitlicher und räumlicher Staffelung gemäht, so dass es immer genug Blüten für die hungrigen Wildbienen gibt. Der Schutz von Wildbienen ist unweigerlich mit dem Erhalt trockener und halbtrockener Biotope sowie strukturreicher, kleinteiliger Landschaftselemente verbunden, die ein großes Angebot an verschiedenen Blütenpflanzen und Nistmöglichkeiten bieten. Schon auf einem Balkon oder in einem kleinen Garten kann man den Wildbienen das Leben vereinfachen und verschönern. Dazu gehört: auch Wildpflanzen stehen lassen oder sogar pflanzen. lieber Pflanzen mit ungefüllten statt gefüllten Blüten verwenden, da gefüllte Blüten kaum Nektar und Pollen bieten. Oft sind es die als “Unkraut” verschrienen Wildkräuter, die Wildbienen besonders mögen: Rote Taubnessel, Wilde Möhre, Bärenklau, Kratzdistel, Kornblume, Klatschmohn oder Natternkopf. Dabei können auch diese Arten, an einer geeigneten Stelle, einen Garten auch optisch bereichern. So kann als “Hummelpflanze” der blaublühende, zweijährige Natternkopf, der längere Zeit äußerst attraktiv blüht, ein bereichernder Bestandteil von Blumenrabatten in trockenen Sandgärten werden. Aufgrund seiner Anspruchslosigkeit muss er nicht einmal gewässert werden. Wildbienen bauen ihre Wohnungen in der Nähe ihrer Nahrungsquellen im Boden, in Pflanzenstängeln oder auch in Schneckengehäusen. Mit diesem Wissen lassen sich leicht einfache Bienenhotels einrichten. Dazu wählen Sie einfach ein sonniges Fleckchen, vielleicht eine Hauswand, die gleich auch den nötigen Wind- und Regenschutz bietet. Dann nehmen Sie ein Stück trockenes, unbehandeltes Holz, in welches Sie verschieden große Löcher (2 bis 10 mm Durchmesser, etwa 5 bis 10 cm tief) bohren oder ein Bündel aus etwa 10 cm langem Schilfrohr oder Bambus, das von hinten verschlossen wird. Wichtig: Wildbienen mögen es trocken, damit der Nachwuchs gesund bleibt. So einfach kann jeder zu “Berlins großem Reichtum” beitragen. Damit unser ehemaliger Bürgermeister am Ende doch nicht Recht behält. Berlin summt! Bienen-Infocenter
Registrierungspflicht für Holzhändler Mit Inkrafttreten der Pflanzenbeschauverordnung am 19.10.2023 besteht eine Registrierungspflicht für Unternehmer, die nach ISPM 15 Standard behandeltes, nicht markiertes Holz vertreiben. Betroffene Unternehmer müssen vor Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit beim zuständigen Pflanzenschutzdienst die Erfassung im Pflanzengesundheitsregister beantragen und entsprechend registriert werden. Bereits beim Pflanzenschutzdienst registrierte und zum Anbringen einer Markierung ermächtigte Unternehmer, welche zusätzlich mit Holz handeln, müssen einen Antrag auf Aktualisierung stellen. Damit einhergehende Unternehmerpflichten sind dem Merkblatt „Informationen zum Registrierungsantrag – Unternehmerpflichten und Ermächtigungsvoraussetzungen“ zu entnehmen. Registrierungs-/Aktualisierungsantrag sowie das Merkblatt werden im Bereich „Anträge und Formulare“ als PDF zum Download und für die elektronische Bearbeitung bereitgestellt. Wir leben im Zeitalter der Globalisierung. Tagtäglich wächst der weltweite Strom der Waren und Güter. Für den modernen Verbraucher sind fremdländische Früchte und Gemüse wie Mango, Guave, Granat-Apfel, Litschis oder die bohnenähnliche Okra, Auberginen, Avocados und Papayas seit langem fest im Warenbestand etabliert. Auch im industriellen Maßstab sind pflanzliche Erzeugnisse als Grundlage oder Bestandteil von Nahrungsgütern (z.B. Getreide, Soja, Kaffee, Kakao) oder in Form von Holzprodukten (Möbel, Fenster, Spielzeug), aus dem internationalen Handel nicht mehr wegzudenken. Eine wesentliche Rolle spielen hierbei auch die bislang kaum beachteten hölzernen Verpackungen des internationalen Warentransports. Bei dieser Fülle an Warenströmen mit pflanzlichen Erzeugnissen ist es nur zu wahrscheinlich, dass die natürlichen “Mitbewohner” dieser Materialien in der jeweiligen Heimat, ob als Virus, Bakterium, Pilz, Nematode, Milbe oder Insekt, ihre “Wirte” an die neuen Bestimmungsorte begleiten. Oftmals können diese blinden Passagiere dort optimale Lebensbedingungen finden, sich unkontrolliert ausbreiten und damit erheblichen Schaden an der heimischen Natur und Umwelt verursachen. Dieses Risiko weitestgehend und mit allen Mitteln zu vermindern, ist das oberste Anliegen der Amtlichen Pflanzengesundheitsinspekteure. Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Aufgaben Die Aufgaben umfassen die Kontrolle und Untersuchung von Warensendungen mit Pflanzen oder pflanzlichen Erzeugnissen, die Kontrolle und Registrierung von Betrieben, die pflanzenpasspflichtige Pflanzen im Dienstgebiet erzeugen sowie die federführende Bearbeitung von Schaderreger - Monitorings. Weitere Informationen Bild: Heiko Schmalstieg Leitlinien zur Pflanzenpassausstellung für ermächtigte Unternehmen Das Julius-Kühn-Institut (JKI) hat im öffentlichen Bereich des Kompendiums der Pflanzengesundheitskontrolle einen "*Online-Guide für Pflanzenpassaussteller" veröffentlicht. Dort erhalten ermächtigte Pflanzenpassaussteller Zugang zu den notwendigen Kenntnissen zu Unternehmerpflichten und für die Durchführung von Pflanzengesundheitsuntersuchungen, die für die Pflanzenpassausstellung erforderlich sind. Diese Informationen werden je Schädling auf einem Datenblatt bereitgestellt. Weitere Informationen Weitere Merkblätter zur Pflanzengesundheit Fortbildung Anträge und Formulare Rechtsvorschriften
Die vorliegende Studie bietet Unternehmen der deutschen lebensmittelverarbeitenden Industrie und deren Stakeholder eine Orientierung zu bedeutenden Umweltauswirkungen entlang der Lieferketten. Sie soll Unternehmen bei der Umsetzung umweltbezogener Sorgfaltspflichten und des Umweltmanagements in global verzweigten Lieferketten unterstützen.Die Studie enthält eine modellbasierte Analyse der Lieferketten zur Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln für die Umweltthemen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Fläche, Wasser, wassergefährdende Stoffe und Abfälle. Vertieft betrachtet werden die Rohstoffe bzw. Vorprodukte Kakao, Palmöl und Soja.Auf Grundlage der Analyseergebnisse formulieren die Autoren*Autorinnen Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen.
Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
Kapazitätserhöhung von 36.000 t Rohkakao/a auf 45.000 t/a
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ LEBENSMITTELÜBERWACHUNG © Bizroug / AdobeStock Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2022 Lebensmittelüberwachung nach der Pandemiekrise wieder auf Kurs Unte r s uc h te und b e a ns ta nde te L e b e ns m itte l- und B e da r fs g e g e ns tä nde p r ob e n 2022 Produk tg ruppe Proben B e a ns ta nde t B ea nst. in % Nüsse, -Erzeugnisse, Snacks39192,3 Obst und Gemüse1829663,6 Kräuter und Gewürze267134,9 Lebensmittel für besondere Ernährungsformen659375,6 Schokolade, Kakao und kakaohaltige Erzeugnisse, Kaffee, Tee472296,1 Wein38982787,1 Eier und Eiprodukte241197,9 Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt495418,3 Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und zur Körperpflege sowie Reinigungs- und Pflegemittel4544710,4 Fische, Krusten-, Schalen-, Weichtiere und Erzeugnisse4915210,6 Milch und Milchprodukte106811711 Alkoholfreie Getränke92511712,6 Brühen, Suppen und Saucen4365512,6 Fette und Öle4345913,6 Getreide und Backwaren149320513,7 Fertiggerichte4055814,3 Fleisch, Geflügel, Wild Erzeugnisse267138314,3 Eis und Desserts3535515,6 Vegane/Vegetarische Ersatzprodukte1442316 Alkoholische Getränke außer Wein5288716,5 Zuckerwaren5098516,7 Kosmetische Mittel65411117 Spielwaren und Scherzartikel2534417,4 Zusatzstoffe2365623,7 Tabakerzeugnisse12412197,6 194 30216 711% Erg ebnis Die amtliche Lebensmittelüberwachung ent- nimmt und untersucht wieder etwa genauso viele Proben aus dem Einzelhandel und aus der Gastro- nomie wie vor der Corona-Pandemie. Die wäh- rend der Krise vorgenommenen Personalverschie- bungen in einigen Kreisen- und Städten schlagen sich nicht mehr auf die Gesamtprobenzahl nieder. Und im LUA gab es Dank eines Hygienekonzepts nur wenige Infektionen in der Belegschaft, es konnten daher alle eingesandten Proben mit der gewohnten hohen Qualität untersucht werden. Insgesamt hat das LUA im vergangenen Jahr 19.430 Proben von Lebensmitteln, Bedarfsgegen- ständen und Kosmetika untersucht. Im Jahr davor waren es 18.294. Dies entspricht gegenüber 2021 einer Zunahme um vier Prozent und ist damit wie- der auf dem Niveau der Probenzahlen vor der Co- rona-Pandemie. Beanstandet wurden 2.167 Proben, mit 11 Prozent war die Beanstandungsquote damit unverändert auf dem Niveau der Vorjahre. Die überwiegende Mehrzahl der Beanstandungen betraf eine falsche oder irreführende Kennzeichnung. Beanstandun- gen, die auf tatsächlich gefährliche Produktei- genschaften wie beispielsweise Fremdkörper oder gravierende hygienische Mängel zurückzuführen sind, waren auch 2022 sehr selten. Zu einer umfassenden Lebensmittelüberwachung gehört auch die Arbeit der Lebensmittelkontrol- leure vor Ort. Die Anzahl der von den zuständigen Kreis- und Stadtverwaltungen landesweit durch- geführten Betriebskontrollen ist im Vergleich zu den Jahren 2020 und 2021 auf 31.642 gestiegen. Zahl nachgewiesener gesundheitsschädlicher Pro- ben auch 2022 gering 2022 wurden im LUA insgesamt 19 Proben als ge- sundheitsschädlich beanstandet. Das entspricht einer Beanstandungsquote von 0,1 Prozent. Rück- rufe der entsprechenden Produkte wurden veran- lasst und von den Behörden überwacht. 2 Drei der gesundheitsschädlichen Proben waren mit Fremdkörpern belastet. Ein spitzer Draht wur- de in Schnittbrot gefunden, ein originalverpack- ter Oblaten-Lebkuchen enthielt einen Kunst- stoffsplitter. Ein spitzes Metallteil hatte ein Verbraucher in einer Haselnussschnitte gefunden. Aus mikrobiologischer Sicht waren insgesamt elf Proben gesundheitlich bedenklich. Vier Proben waren mit Listerien verunreinigt, diese Bakterien waren in einem Nudelsalat, in gewürfeltem Dörr- fleisch und in zwei Proben geschwärzter Oliven. Positiv auf Shigatoxin-bildende E.coli Bakterien (STEC) wurde eine Probe Tabulehsalat und eine Probe gemischten Salats getestet. Vier Proben aus einer Speisegaststätte waren mit Salmonellen verunreinigt. Der Schluss liegt nahe, dass ein Mit- arbeiter mit diesen Bakterien infiziert war und die Lebensmittel damit verunreinigte. Eine Flasche Trinkwasser enthielt eine höhere Menge Entero- kokken als erlaubt. Diesen Keimen ist gemeinsam, dass sie selbst, oder die von ihnen gebildeten Toxine Erbrechen und/oder schwere Durchfallerkrankungen aus- lösen können. Für Menschen mit geschwächtem oder nicht vollständig ausgereiftem Immunsys- tem wie Kleinkinder, alte oder kranke Personen besteht dadurch eine besondere Gefahr. Drei als Lebensmittel verkaufte Proben Kautabak wurden aufgrund ihres Nikotingehalts als gesund- heitsschädlich eingestuft. Der gemessene Niko- tingehalt gilt als nicht sicher in Lebensmitteln. Im Bereich Kosmetik war ein Hautbleichmittel ge- sundheitsschädlich. Es enthielt ein Corticosteroid. Diese Hormone aus der Nebennierenrinde beein- flussen direkt den Stoffwechsel und werden auch als Medikamente eingesetzt. In einer Probe Speisekartoffeln wurde entdeckt, dass der Grenzwert für den Gehalt des keimhem- menden Wirkstoffs Chlorprophan überschritten war. Der Wirkstoff hätte aber nur bis 2020 eingesetzt wer- den dürfen. © Alexas_Fotos / Pixabay 3 Kontaktstelle für europaweites Warnsystem Das LUA ist nicht nur ein Untersuchungsamt, son- dern für Rheinland-Pfalz auch die Kontaktstel- le des europaweit aktiven Lebensmittel-Schnell- warnsystems RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) und des Schnellwarnsystems RAPEX (Rapid Exchange of Information System), in dem Behörden Informationen zu sogenannten Gegen- ständen des täglichen Bedarfs austauschen. Öffentlich gewarnt wird vor den als gesundheits- schädlich beanstandeten Lebensmitteln, Bedarfs- gegenständen und Kosmetika am Ende im für alle Verbraucherinnen und Verbraucher zugänglichen Internetportal www.lebensmittelwarnung.de. Im vergangenen Jahr hat sich die rheinland-pfälzische Kontaktstelle im LUA 191 dieser Warnungen ange- schlossen, weil die betroffenen Waren auch nach Rheinland-Pfalz gelangt waren. Sieben Warnun- gen hatte die Fachbehörde selbst bei Lebensmit- telwarnung.de eingestellt. Das Internetportal wird vom Bundesamt für Ver- braucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) betrieben und von den Überwachungsbehör- den der 16 Bundesländer mit Informationen über Rückrufe bestückt. Am häufigsten gewarnt wurde 2022 vor mikrobiologisch kontaminierten Lebens- mitteln. Am stärksten betroffen war die Produkt- kategorie „Nüsse, Nusserzeugnisse und Knabber- waren“. Vegane Ersatzprodukte: Reicht der Seitan zum Filet? Schnitzel, Frikadellen und Fischstäbchen ganz ohne das Fleisch von Tieren: Der Markt für vegane Fleisch- oder Fisch-Ersatzprodukte boomt – und stellt die Sachverständigen in der Lebensmittel- überwachung vor neue Herausforderungen. Wann darf sich ein Produkt aus Tofu „Würstchen“ nen- nen, wann taugt Seitan aus Weizeneiweiß zum „Filet“? Um die Bewertungsmaßstäbe für die neu- en veganen Lebensmittel wird in Fachkreisen ge- rungen. 4 Ende des Jahres 2018 wurden die „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähn- lichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ veröffentlicht und damit erstmals Leitsätze verab- schiedet, die „prägend in die Produktaufmachung“ eingreifen sollten [1], statt wie sonst üblich, die bestehende Verkehrssauffassung von Produkten festzuhalten. Grund für dieses besondere Vorgehen der Deut- schen Lebensmittelbuchkommission (DLMBK) war, dass es zu dieser Zeit noch keine etablier- te Verkehrsauffassung für vegane Fleisch- oder Fisch-Ersatzprodukte gab, gerade weil sie noch nicht lange am Markt waren. Dennoch wurde die Notwendigkeit gesehen, die aktuellen und die noch kommenden Produkte gewissen Regeln zu unterwerfen, um „eine eindeutige Zuordnung der am Markt befindlichen Produkte in Katego- rien wie vegetarische, vegane oder tierische Le- bensmittel zu gewährleisten und somit für Trans- parenz am Markt zu sorgen“ [1]. Dabei sollten sich die Leitsätze „vor allem auf vegane und vegetari- sche Lebensmittel auswirken, die sich an Bezeich- nungen für Fleisch und Fleischerzeugnisse, Fisch und Fischerzeugnisse […] anlehnen“ [1]. Über- spitzt könnte man sagen, Wurst, Schnitzel und Fischstäbchen sollten vor dem „Nachmachen“ aus pflanzlichem Material geschützt werden. Die Leitsätze legen sowohl bei Veggie-Produkten in Anlehnung an Fleisch- als auch bei solchen in Anlehnung an Fischprodukte drei unterschiedlich streng geschützte Bezeichnungs- bzw. Produkt- Gruppen fest [2]: • • Bezeichnungen in Anlehnung an gewachsene tierische Erzeugnisse wie z. B. Filet oder Steak dürfen nur verwendet werden, wenn die sen- sorische Übereinstimmung mit dem tierischen Originalprodukt „weitgehend“ ist; Bezeichnungen in Anlehnung an spezifische Erzeugnisse wie Lyoner, Salami, Fischstäbchen oder Kaviar dürfen nur verwendet werden, wenn die sensorische Übereinstimmung mit dem tierischen Originalprodukt „hinreichend“ ist und ein auf die Anlehnung hinweisendes Schnitzel und Steak ohne das Fleisch von Tieren? Der Markt für vegane Fleisch-Ersatzprodukte boomt – und stellt die Lebensmittelüberwachung vor neue Herausforderungen. © Lynne Ann Mitchell / AdobeStock • Wort wie „Art“, „Typ“ etc. in der Bezeichnung erscheint (Die Bezeichnung „vegane Tofu- Wurst nach Salami-Art“ ginge also, „vegane Salami“ hingegen nicht); Bezeichnungen in Anlehnung an unspezifische Bezeichnungen für Fleischstücke und die Ka- tegorien „Würstchen“, „Frikadellen“, „Nug- gets“ etc. dürfen nur verwendet werden, wenn die sensorische Übereinstimmung mit dem tierischen Originalprodukt „hinreichend“ ist. Um entscheiden zu können, ob die Bezeichnung einer zur Begutachtung vorliegenden Probe den Leitsätzen entspricht, muss also eine sensorische Beurteilung durchgeführt werden. Die Leitsät- ze verweisen noch darauf, dass insbesondere Aus- sehen, Textur und Mundgefühl zu bewerten sind. Mit der Frage, wann eine Übereinstimmung „hin- reichend“ und wann „weitgehend“ ist, bleiben die Sensorikprüfer aber allein. Die Leitsätze waren daher von Anfang an nicht leicht umzusetzen und standen entsprechend in der Kritik. Seit Bestehen der Leitsätze haben sich die Pro- dukte am Markt außerdem erheblich weiterentwi- ckelt, und somit auch die Verkehrsauffassung. Bei allen Beteiligten besteht daher der Wunsch nach einer Überarbeitung der Leitsätze. Ein erster Ver- such dazu scheiterte 2022 jedoch an mangelnder Einigkeit in der DLMBK. Inzwischen ist die DLMBK neu berufen und ein Änderungsentwurf der „Leit- sätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ur- sprungs“ befindet sich im Anhörungsverfahren [1]. Bereits im Jahr 2019 hatten der damalige Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (jetzt Lebensmittelverband Deutschland) und die bei- den Sachverständigengremien ALS (Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucher- schutz und Lebensmittelsicherheit ) und ALTS (Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmit- telhygiene und der Lebensmittel tierischer Her- kunft tätigen Sachverständigen) einen Workshop zu den Leitsätzen für vegane und vegetarische 5 Lebensmittel veranstaltet, in dem unter ande- rem auch die Bedeutung der „hinreichenden“ und „weitgehenden“ sensorischen Ähnlichkeit disku- tiert wurde. Der Inhalt des Workshops wurde an- schließend veröffentlicht [3]. Im Jahr 2022 gaben die drei Akteure unter Federführung des Lebens- mittelverbands dann einen „Leitfaden für senso- rische Prüfungen von veganen und vegetarischen Lebensmitteln mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ als Ergänzung zum damali- gen Workshop heraus [4]. Dieser Leitfaden enthält „Klarstellungen und In- terpretationen“ der Leitsätze und soll vor allem die sensorische Produktbewertung erleichtern. Dazu werden unter anderem die Ähnlichkeitskrite- rien näher erläutert. Außerdem enthält der Leitfa- den Prüfschemata für beispielhafte Produktarten innerhalb der drei Kategorien Fleischerzeugnis- se/Wurstwaren, Hackfleisch/Fleischteilstücke und Fisch/Fischerzeugnisse. Hier sind für insgesamt zehn Produktarten (u.a. Salami, Bratwurst, Frika- delle und Fischstäbchen) typische sensorische Ei- genschaften der Dimensionen Aussehen, Geruch, Geschmack und Konsistenz/Textur aufgelistet, die so bei einer zu bewertenden Probe systematisch abgeprüft werden können. Aufwendige sensorische Prüfungen 2022 wurden im LUA 45 vegetarische bzw. vega- ne Fleisch- und Fischersatzprodukte im Rahmen der Leitsätze untersucht und beurteilt. Jede Probe wurde, nach Zubereitung entsprechend der Anga- ben auf der Packung, von einem Sensorikpanel aus mindestens drei geschulten wissenschaftlichen Prüfpersonen bewertet. Geprüft wurde dabei, ob die Bezeichnungsregeln der Leitsätze eingehalten wurden. Damit ist der Aufwand für die sensorische Prüfung bei dieser Lebensmittelkategorie über- durchschnittlich hoch. Ergebnis der aufwendigen Prüfungen: In den meis- ten Fällen war die Bezeichnung zutreffend, da die Ähnlichkeit mit dem in Bezug genommenen tie- rischen Originalprodukt vorlag. Oft waren die Prüferinnen und Prüfer sogar erstaunt, welche 6 war. Weitere fünf Produkte waren aufgrund anderer Mängel zu beanstanden, zum Beispiel wegen feh- lerhaften Nährwertangaben für Fett. Suche nach der DNA von Tieren Bei Ersatzprodukten werden Aussehen, Geruch, Ge- schmack, Konsistenz und Kennzeichnung überprüft. © Vladimir / AdobeStock sensorischen Ähnlichkeiten in Konsistenz und Ge- schmack inzwischen möglich sind. Als nicht den Leitsätzen entsprechende Bezeich- nungen und damit letztlich als Irreführung des Verbrauchers mussten dagegen folgende Produk- te beanstandet werden: • zwei „Filets“ ohne die typische faserige Fleischstruktur; • ein „Hackfleischersatz“ aus Gemüseraspeln und Getreidekörnern; • ein als Alternative zu Fisch angepriesenes „Fi- lee“ ohne jeglichen Fischgeschmack; • die fehlende Angabe von „Typ“ oder „Art“ bei zwei verschiedenen Produkten „vegane Fleischwurst“, zwei „veganen Salamis“ und ei- nem „veganen Fleischsalat“; • nach Getreide statt Fleisch schmeckende „Ve- gane Würstchen“; • eine lediglich nach geräucherten Tomaten schmeckende „Teewurst“; • ein „Fränkisches“ Würstchen ohne den ent- sprechenden Geschmack und die Angabe „Art“ oder „Typ“. Die Produkte waren zwar überwiegend wohlschme- ckend, entsprachen aber sensorisch nicht dem tie- rischen Original, an das die Bezeichnung angelehnt Zudem wurden im LUA 2022 insgesamt 12 Fleischersatzprodukte auf Spuren von DNA un- tersucht, die nur in Säugetieren und Geflügel vorkommt. Dabei handelte es sich um Ersatz- produkte für Hackfleisch, Frikadellen, Gyros, Cor- don Bleu, Schnitzel, Fleischsalat, Bratwürstchen und Aufschnitt. Lediglich bei einer Probe vega- nem Fleischsalat-Ersatz wurde derartige tierische DNA in Spuren gefunden. Allerdings sind nach den bereits angeführten Leitsätzen gewisse Kon- taminationen mit tierischen Bestandteilen zu to- lerieren, soweit diese auf allen Produktions-, Ver- arbeitungs- und Vertriebsstufen trotz geeigneter Vorkehrungen bei Einhaltung der Guten Herstel- lungspraxis technisch unvermeidbar sind. Eine entsprechende Überprüfung im Herstellerbetrieb durch die örtlich zuständigen Lebensmittelkon- trolleure der Kreis- oder Stadtverwaltung wur- de angeregt. Auch wenn es aufgrund der gerin- gen Mengen als unwahrscheinlich anzusehen war, wurde darüber hinaus eine Prüfung auf die ab- sichtliche (rezepturmäßige) Verwendung von Zu- taten oder Verarbeitungshilfsstoffen tierischer Herkunft im Herstellungsbetrieb empfohlen. Der Innovationsschub bei inzwischen fast über- wiegend veganen Ersatzprodukten für tierische Er- zeugnisse scheint bisher ungebrochen. Ob die- se Erzeugnisse als hochverarbeitete und oft sehr salzhaltige Produkte im klassischen Sinne als „ge- sund“ angesehen werden können und wie es mit Nachhaltigkeit und Ökobilanz aussieht, wird im Rahmen der Beurteilung von amtlichen Proben allerdings nicht berücksichtigt. So bleibt fest- zuhalten, dass die vegetarischen und veganen Fleisch- und Fischersatzprodukt eine spannen- de Warengruppe darstellen, bei der Verbrauche- rinnen und Verbraucher sowie Fachleute nicht nur mit weiteren überraschenden Produkten rechnen, sondern auch die langersehnte Anpassung der Leitsätze erhoffen. Fußnoten [1] Sachstandsbericht: Temporärer Fachausschuss für „vegane und vegetarische Lebensmittel“ [2] Leitsätze für vegane und vegetarische Lebens- mittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs, Neufassung vom 04. Dezember 2018 (BAnz AT 20.12.2018 B1, GMBl 2018 S. 1174) [3] Dokumentation des gemeinsamen Workshops vom 8. März 2019 zu den neuen Leitsätzen für ve- gane und vegetarische Lebensmittel mit wichti- gen Fragen und Antworten zur Leitsatz-Anwen- dung [4] Leitfaden für sensorische Prüfungen von ve- ganen und vegetarischen Lebensmitteln mit Ähn- lichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs, Fassung: November 2022 Spätfolgen von Tschernobyl zeigen sich noch immer in Rheinland-Pfalz In der Nacht zum 26. April 1986 explodierte in Block vier der Reaktor: 2023 jährte sich der GAU von Tschernobyl zum 37. Mal. Noch immer dürfen in bestimmten Gebieten in Rheinland-Pfalz erleg- te Wildschweine wegen möglicher zu hoher ra- dioaktiver Belastung mit dem Radionuklid Cäsi- um-137 erst nach Kontrolluntersuchungen in den Verkehr gebracht werden. Cäsium-137 hat eine physikalische Halbwerts- zeit von etwa 30 Jahren. Es ist in sauren Waldbö- den recht gut bioverfügbar und gelangt wieder in Pflanzen oder Pilze. Hierdurch liegt in Waldöko- systemen ein nahezu geschlossener Kreislauf von Cäsium-137 vor. Er wird dort noch viele Jahrzehn- te zu erhöhten Cäsium-137-Belastungen führen - insbesondere bei Tieren, die bei der Nahrungsauf- nahme im Boden wühlen. Vor allem der für den Menschen ungenießbare Hirschtrüffel reichert Cä- sium-137 an und steht bei Wildschweinen ganz oben auf dem Speiseplan. Von den 949 Schwarzwild-Proben, die im Jagdjahr 2022/23 von dezentralen Messstellen untersucht worden sind, mussten 39 (4,1 Prozent) beanstan- 7 det werden. Das Fleisch wurde anschließend ver- nichtet. Der höchste festgestellte Gehalt an Cä- sium-137 lag bei 4.287 Becquerel pro Kilogramm Fleisch. Zum Vergleich: Der gesetzliche Grenzwert liegt bei 600 Becquerel pro Kilogramm. Das Wild- schwein war im Untersuchungsgebiet Pfälzerwald im Juni 2022 erlegt worden. In den dezentralen Messstellen werden mit mobi- len Messgeräten Proben von Schwarzwild unter- sucht, das in den festgelegten Untersuchungsge- bieten Pfälzerwald und Hochwald erlegt wurde. Die Jäger sind in ihrer Funktion als Lebensmittel- unternehmer dazu verpflichtet, Eigenkontrollen vorzunehmen. Zurzeit gibt es insgesamt acht de- zentrale Messstellen (fünf private und drei Forst- ämter), die Radiocäsium in Schwarzwild messen. Im LUA werden alle Daten der dezentralen Mess- stellen zusammengeführt und ausgewertet. Zusätzlich wird im LUA im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung auch Wildschwein- fleisch untersucht, das außerhalb der festgelegten Untersuchungsgebiete erlegt wurde oder das be- reits im Handel erhältlich ist. Die gute Nachricht: Bei Fleisch aus dem Handel oder aus Gaststätten wurden in den vergangenen Jahren keine Über- schreitungen des Höchstgehalts für Cäsium-137 festgestellt. Das gilt auch für anderes Wildfleisch, etwa von Rot- oder Damwild. Schwermetall Blei in Wildwurst: Munition ist die Eintragsquelle Um die Bleibelastung und ein mögliches Gesund- heitsrisiko für den Menschen zu reduzieren, muss bei erlegten Wildtieren der Schusskanal großzü- gig entfernt werden, um auch kleinere Partikel noch sicher zu entfernen. Das gilt auch für Fleisch, das zur Verwurstung vorgesehen ist. Die Untersu- chungsergebnisse des LUA zeigen, dass dies bei der überwiegenden Anzahl der Proben der Fall ist. Bei stichprobenartig im Handel entnommener Wildwurst konnte bei etwa jeder vierten Probe Blei gefunden werden. Mit großer Wahrschein- 8 Verwendet werden Reinigungs-/Desinfektionsmit- tel, die quartäre Ammoniumverbindungen (QAV) enthalten. Bei den QAV handelt es sich um ober- flächenaktive, kationische Tenside, die auf Kunst- stoffen und Edelstahl gut haften. Der sich an den Wandungen der Gerätschaften bildende Tensid- film ist ursächlich für die reinigende bzw. desin- fizierende Wirkung. Um den Tensidfilm nach der Reinigung zu entfernen, muss gründlich mit hei- ßem Wasser nachgespült werden. Bleifrei: Wildfleisch soll keine Munitionspartikel enthalten. © Marta&Cla / AdobeStock lichkeit gelangte das Schwermetall durch Muni- tionspartikel in das Produkt. Bei Fleisch und/oder Wurst aus Gebieten, in denen der Einsatz von blei- haltiger Munition verboten ist, ist Blei meist nicht nachzuweisen. Seit Jahren ist ein Verbot von Blei- munition zur Jagd in der Diskussion, weil dadurch große Mengen des Schwermetalls in die Umwelt gelangen. Auch zukünftig wird die amtliche Le- bensmittelüberwachung in Rheinland-Pfalz jähr- lich Wildfleisch und Wurstwaren aus diesem Fleisch untersuchen, um dieses Thema weiter im Blick zu behalten. Immerhin: Gemäß der hier einschlägigen EU-Ver- ordnung ist seit dem 15.02.2023 in allen Mitglied- staaten die Verwendung von bleihaltiger Muniti- on bei der Jagd in Feuchtgebieten und im Umkreis von 100 Metern dazu verboten. Nicht erste Sahne: Keime und Desinfektionsmittelreste kommen vor Für das Sahnehäubchen auf Kuchen oder Eis in der Gastronomie wird häufig aufgeschlagene Sahne aus Sahneautomaten verwendet. Diese Automa- ten müssen natürlich regelmäßig gereinigt wer- den. Ob das auch ordnungsgemäß geschieht, wird in den Laboren des LUA anhand von Proben un- tersucht. Wird ein Sahneautomat lediglich mit kaltem Trinkwasser gespült, werden Rückstände von QAV nicht vollständig entfernt und gelangen beim Auf- schlagen der Sahne ins Produkt. Das Risiko der Kontamination ist besonders hoch, wenn die Do- sierungsempfehlungen der Präparate nicht beach- tet werden und überdosiert wird. Im Landesuntersuchungsamt wurden im vergan- genen Sommer 20 Proben frisch aufgeschlagener Sahne auf Rückstände von Desinfektionsmitteln (QAV) untersucht. Ergebnis: In fünf dieser Proben konnten die Verbindungen nachgewiesen werden. In zwei Fällen wurde der zulässige Höchstgehalt überschritten. Eine Gesundheitsgefahr für Ver- braucherinnen und Verbraucher bestand aber in keinem Fall. Die Kontaminationen wären jedoch vermeidbar gewesen, wäre das Reinigungsmit- tel entsprechend seiner Gebrauchsanweisung ver- wendet worden. Keime können zum Problem werden Auch entscheidend beim Sahnehäubchen auf Ku- chen oder Eis ist die darin ermittelte Keimzahl. Das LUA hat im vergangenen Jahr 202 Sahnepro- ben aus Cafés und Eisdielen auf Keime untersucht. 89 Proben waren dabei aufgrund erhöhter Keim- zahlen zu beanstanden. Fast ausschließlich waren die Sahneproben direkt aus der Aufschlagmaschi- ne problematisch. Sehr auffällig: Alle Beanstandungen wurden aus- gesprochen, weil der Warnwert für Enterobakte- rien überschritten war. Bei diese Bakterien han- delt es sich um allgemeine Schmutzkeime, die im Darm aber auch im Boden und Wasser vorkom- men. Die deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) hat Richt- und Warnwerte für bestimmte Bakterienarten festgelegt, für En- terobakterien beträgt der Wert 10.000 koloniebil- dende Einheiten pro Gramm (KbE/g). Dieser war bei den 2022 beanstandeten Sahneproben regel- mäßig überschritten. Die Ursache dafür können allgemeine Hygienemängel, das unzureichende Reinigen des Sahneautomaten oder auch man- gelnde Personalhygiene sein. Wer jetzt lieber auf die Portion Sahne beim Eis verzichtet, könnte trotzdem Pech haben: Bei 219 untersuchten Speiseeisproben wurden 27 Proben ebenfalls aufgrund erhöhter Zahlen bei Entero- bakterien und/oder Bacillus cereus Keimen bean- standet. Kleiner Lichtblick: Krankmachende Keime wie Salmonellen oder Listerien konnten weder in Sahne noch in Eis nachgewiesen werden. Wichtige Routineanalytik: Mykotoxine in Lebensmitteln Nicht zu schmecken, nicht zu riechen und nicht zu sehen: Schimmelpilzgifte, sogenannte Myko- toxine, können eine Reihe von gesundheitlichen Beschwerden beim Menschen auslösen. Umso wichtiger, dass anfällige Lebensmittel wie zum Beispiel Getreideprodukte, Nüsse, Trockenobst, Ölsaaten und Gewürze regelmäßig analysiert und – falls nötig – aus dem Handel genommen wer- den, um eine hohe Lebensmittelsicherheit zu ga- rantieren. Im LUA gehören diese Untersuchungen zur Routine. Bei Mykotoxinen handelt sich um natürliche, se- kundäre Stoffwechselprodukte von Schimmel- pilzen, zum Beispiel der Gattungen Aspergil- lus, Penicillium oder Fusarium. Es lassen sich drei Haupteintragungswege von Mykotoxinen in Le- bensmittel unterscheiden: Eine Kontamination mit Mykotoxinen kann bereits während des An- baus von Nutzpflanzen (z. B. auf dem Getreide- feld) vorkommen. Bei dieser so genannten Primär- kontamination kann es – unter anderem durch 9
Origin | Count |
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Bund | 30 |
Land | 38 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 1 |
Ereignis | 5 |
Förderprogramm | 17 |
Lehrmaterial | 1 |
Text | 27 |
Umweltprüfung | 3 |
unbekannt | 7 |
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Language | Count |
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Deutsch | 61 |
Englisch | 1 |
Resource type | Count |
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Dokument | 7 |
Keine | 42 |
Webseite | 8 |
Topic | Count |
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Boden | 35 |
Lebewesen & Lebensräume | 61 |
Luft | 25 |
Mensch & Umwelt | 61 |
Wasser | 28 |
Weitere | 44 |