Das Projekt "Bewertung des Beitrags von Speichern und Pumpspeichern (PSP) in der Schweiz, Österreich und Deutschland zur elektrischen Energieversorgung - Teilstudie b: Ökonomische Untersuchungsgegenstände" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik durchgeführt. Im Rahmen des Vergabeverfahrens für den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in Berlin ist TU Berlin-WIP in beratender Funktion für die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragte Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) tätig. TU Berlin-WIP stellt dabei ökonomische Expertise zu Fragen der Ausgestaltung des Netzwerks öffentlicher Ladeinfrastruktur in Berlin (z.B. Bepreisung, Koordination zwischen identische und verschiedene Rollen wahrnehmenden Akteuren, Standardisierung) und zu Fragen des Designs eines (Konzessions-)Vertrages zwischen SenStadtUm und dem (bzw. den) siegreichen Bieter(n) zur Verfügung, ist aber ansonsten nicht in das Vergabeverfahren involviert.
Das Projekt "Avoided Deforestation - Belago Amazon Rainforest Project (Brazil)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GFA Envest GmbH durchgeführt. GFA ENVEST has developed a baseline study for a private investor aiming to purchase a forest concession of 278,000ha in the Amazon basin, which is under serious thread of deforestation. The study features an assessment of the drivers for deforestation, the evaluation of remote sensing images as well as the examination of land titles. Based on above, a detailed baseline study has been developed and climate political consulting services were provided to the investor. Services provided: Modelling of several baseline scenarios; Identification of the most appropriate baseline scenario; Estimation of carbon sequestration potential from forestry according to baseline scenarios; Assessment of the project risks; Assessment of financial flows; Development of PIN (Project Idea Note) including financial assessment; Consultancy for investment and due diligence.
Das Projekt "Marktöffnung in der Trinkwasserversorgung - Entwicklung von Verbraucherschutzpositionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) GmbH durchgeführt. Die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen bringt sich offensiv in die Diskussion um Liberalisierung und Privatisierung des Wassermarkts ein. Das Institut für sozial-ökologische Forschung begleitete die Verbraucher-Zentrale NRW bei ihrer Positionierung, damit sie die Problemstellungen aus unterschiedlichsten Bereichen (Naturkomponente, technische Rahmenbedingungen, Sozialverträglichkeit der Preise oder Gemeinwohlorientierung auf dem Wassermarkt) gleichzeitig aufnehmen kann. Da bisher nicht entschieden ist, wie der Trinkwassermarkt geöffnet wird, wurden die möglichen Entwicklungen mit Hilfe der Szenario-Technik und ausführlicher Literaturauswertungen antizipiert. Zwei Szenarien - Wettbewerb um den Markt und Wettbewerb im Markt - greifen Fragen wie die nach der vermuteten größeren Preis- und Leistungseffizienz privater Anbieter auf. Werden Private auf Preisdruck tatsächlich mit Kostensenkung reagieren? Geschieht es dann auf Kosten der Hygiene oder gar durch Einsparungen beim Gewässerschutz? Unter welchen Umständen ist Versorgungssicherheit gewährleistet? Wie kann der kommunale Einfluß auf die Trinkwasserversorgung erhalten und die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ausgebaut werden? Die Szenarien zeigen, daß jede Form der Marktöffnung erhöhte Aufmerksamkeit für diese Fragen fordert. Nicht erst die Veränderung des Kartellrechts, die die Gebietsmonopole aufheben würde (Wettbewerb im Markt), sondern sowohl die Privatisierungen, die bereits vollzogen werden, als auch die Ausschreibung von Konzessionen (Wettbewerb um den Markt), die den Kommunen schon möglich ist, bedeuten für den Verbraucherschutz neue Aufgaben. Dabei ist eine Unterscheidung zwischen den Folgen durch Privatisierung, Wettbewerb um den Markt und Wettbewerb im Markt unerläßlich. Unter den derzeitigen Bedingungen scheint es möglich, Verbraucherinteressen zu wahren, wenn bei einer Privatisierung der Einfluß der Kommunen und mithin die gemeinwohlorientierten Zielsetzungen gesichert sind. Einem Wettbewerb um den Markt kann aus Sicht des Verbraucherschutzes nur eingeschränkt zugestimmt werden, da der Regulationsbedarf enorm hoch ist. Der direkte Wettbewerb im Markt ist abzulehnen, da chemische und hygienische Bedingungen nicht abschließend geklärt sind. Die Empfehlung an die Verbraucherorganisation lautet daher, bei jeglicher Marktveränderung den Verbraucherschutz auf gesetzlicher und vertraglicher Ebene systematisch zu verankern. Darüber hinaus ist die Gemeinwohlorientierung im Wettbewerb zu sichern und Transparenz bezüglich des Marktgeschehens zu schaffen. Zentrale Aufgabe des Verbraucherschutzes wird die Stärkung der (aktiven) Beteiligung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Fragen der Wasserpolitik und des Wassermanagements im Sinne der Agenda 21 werden. Die Ergebnissen dieser Studie haben somit eine hohe verbraucherpolitische Relevanz.
Das Projekt "Personenbefoerderungskonzessionen und emissionsarme Fahrzeuge" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rechtsanwälte und Notare Jenckel und Partner durchgeführt. Zielsetzung: Durch eine Rechtsstudie ist zu klaeren, ob im Rahmen des geltenden Personenbefoerderungsrechts durch die zustaendigen Behoerden Einfluss auf eine umweltschonende Fahrzeugausstattung genommen werden kann. Es ist u.a. zu pruefen, ob bei der Vergabe von Konzessionen - insbesondere fuer Taxis nach Paragraph 13 PersBefG - auch Gesichtspunkte der Emissionen des OEPNV - insbesondere in den Innenstaedten - Beruecksichtigung finden koennen. Hierbei ist insbesondere zu klaeren, ob und ggf. wie die Bereitschaft von Konzessionsbewerbern beruecksichtigt werden kann, bei der Fahrzeugausstattung auf emissionsarme Fahrzeuge zurueckzugreifen, die die fuer das Jahr 2005 angestrebten europaeischen Grenzwerte bereits jetzt erreichen. Bei der Studie sind bundes-, landes- und kommunalrechtliche Regelungen moeglichst allgemeingueltig - jedenfalls unter Beruecksichtigung derjenigen fuer Augsburg und Hannover - zu beruecksichtigen. Ferner ist ggf. eine rechtlich/verfahrensmaessige Handlungsanleitung in Bezug auf die Erteilung von Genehmigungen fuer den Taxiverkehr moeglichst allgemeingueltig - jedenfalls unter Beruecksichtigung der landes- und kommunalrechtlichen Regelungen bezueglich der Staedte Augsburg und Hannover - zu erarbeiten. Rechtsstudie und Handlungsanleitung sollen einerseits Eingang finden in die laufenden BMU-Modellvorhaben - insbesondere in Augsburg und Hannover - andererseits sollen sie durch geeignete Veroeffentlichungen bundesweite Verbreitung finden und die konzessionsvergebenden Behoerden ermutigen, Umweltbelange auch bezogen auf die Fahrzeugausstattung von Konzessionsbewerbern zu beruecksichtigen, um hierdurch einen Anreiz fuer entsprechende Fahrzeugbeschaffungen zu bieten. Begruendung: Die Konzessionsvergabe im Personenbefoerderungsrecht ist eine durch zahlreiche gerichtliche Entscheidungen auch verfassungsrechtlich stark gepraegte Materie, die in ihrer Handhabung einem starken rechtsstaatlichen Kontrolldruck ausgesetzt ist. Eine praktische Beruecksichtigung von Umweltbelangen durch die konzessionsvergebenden Behoerden kann nur auf der Grundlage einer soliden gutachterlichen Basis erwartet werden. Die Kommentatur (Bidinger, PersBefR, B Paragraph 13, S. 51) verweist darauf, dass der Gleichheitsgrundsatz verletzt wuerde, wenn die Genehmigungsbehoerde einzelne Antraege 'ohne sachgerechten Grund' vorzoege oder zurueckstellte.
Das Projekt "Auswirkungen einer Veraenderung der energiewirtschaftlichen und wettbewerbspolitischen Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland auf die oekonomische und oekologische Effizienz der Energieproduktions-, Verteilungs- und Versorgungsstrukturen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Professur für Volkswirtschaftslehre II durchgeführt. (1) Dezentralisierung der Energieproduktion und -verteilung als Konsequenz auslaufender Konzessionsvertraege (2) Simulation der Tarifpreisgenehmigungsverfahren bei Energieversorgungsunternehmen (3) Bestimmung angemessener Uebernahmepreise bei einem Versorgerwechsel (4) Oekologische Auswirkungen veraenderter energiewirtschaftlicher Rahmenbedingungen.
Das Projekt "Bilanzierung der Auswirkungen der Restwassermengen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Abteilung Gewässerschutz und Fischerei durchgeführt. Seit Inkrafttreten des Gewaesserschutzgesetzes (GSchG) am 1. November 1992 muessen bei neuen Wasserentnahmen aus Fliessgewaessern die Restwasserbestimmungen gemaess Artikel 29 ff. eingehalten werden. Dies gilt ebenfalls bei bestehenden Wasserentnahmen im Falle einer Neukonzessionierung. Projektziele: Im Hinblick auf die andauernde Diskussion ueber die Zweckmaessigkeit dieser Restwasserbestimmungen sollen die Restwassermengen gemaess GSchG in realen Fliessgewaessern auf ihre Auswirkungen auf diese untersucht werden. Auf diese Weise kann die Frage beantwortet werden, ob die genannten Restwasserbestimmungen in der Praxis fuer die Erhaltung der Minimalfunktionen der Fliessgewaesser zweckmaessig und notwendig sind oder nicht (Erfolgskontrolle).
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Bund | 6 |
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