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Klimaanalyse (2017) - Hauptverkehrsstraßen

Hauptverkehrsstraßen sind Quelle von Lärmemissionen und sowie Abgasen wie Stickoxid und Feinstaub.

Klimaanalyse (2017) - Hauptverkehrsstraßen

Hauptverkehrsstraßen sind Quelle von Lärmemissionen und sowie Abgasen wie Stickoxid und Feinstaub.

What Matters 2-2019: Aviation

Each issue of the Agency's "What Matters" magazine is devoted to relevant topics in the field of environmental protection. It is published every six months. In its 2-2019 issue, ⁠ UBA ⁠ takes a look at air traffic: What effects does flying have on the environment? How do noise and pollutant emissions affect human health? And what solutions has UBA developed to make flying more environmentally friendly in the future? The magazine also explains ways of compensating for air travel and introduces the Agency's noise laboratory. Veröffentlicht in Broschüren.

Guide on green public procurement: Garden Tools

Garden tools generate noise which, in residential areas, recreational areas and elsewhere can constitute a major source of noise pollution that is often found to be highly disturbing. The Blue Angel eco-label for garden tools provides guidance that makes it easier to purchase particularly low-noise garden tools. This guide is based on the Blue Angel eco-label criteria, whose requirements are more stringent than the provisions of the applicable EU law, i.e. Directive 2000/14/EC, which relates to noise emission in the environment by equipment for use outdoors. Veröffentlicht in Ratgeber.

Wettbewerb Blauer Engel-Preis 2014 hat begonnen

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Gesucht: Besonderes Engagement für Umwelt und Gesundheit Im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitspreises wird zum dritten Mal der "Blauer Engel-Preis“ ausgeschrieben. Die Auszeichnung prämiert Unternehmen, die sich in herausragender Weise für das Umweltzeichen Blauer Engel einsetzen und damit in besonderem Maße zum Umweltschutz beitragen. Den Preis loben die Jury Umweltzeichen, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, das Umweltbundesamt sowie die RAL gGmbH aus. Die Bewerbungsfrist läuft ab sofort bis zum 25. Juni 2014. Bewerben können sich alle Unternehmen, die Produkte herstellen oder Dienstleistungen anbieten, die den Blauen Engel tragen. Besonderes Augenmerk legt die Jury in diesem Jahr auf positive Umwelt- und Gesundheitseffekte durch unternehmerisches Engagement mit dem Umweltzeichen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Mit dem Preis zeichnen wir Unternehmen aus, die durch Produkte oder Dienstleistungen vorbildliche Beiträge zum Schutz von Umwelt und Gesundheit leisten. Der Blaue Engel gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern seit über 35 Jahren verlässliche Orientierung beim Einkauf umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen.“ Maria Krautzberger, die neue Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Mit dem ‚Blauer Engel-Preis‘ wollen wir noch mehr Hersteller überzeugen, ihre Produkte mit dem Blauen Engel zu kennzeichnen. Hinter dem Umweltzeichen stehen Unternehmen, die die Umweltbilanz ihrer Produkte stetig verbessert haben. Seine Kriterien überprüft das Umweltbundesamt alle 3 bis 4 Jahre, um die technische Entwicklung widerzuspiegeln. Die Unternehmen können mit dem Zeichen für ihre Produkte werben und zugleich Verantwortung für die Umwelt übernehmen." „Der Schwerpunkt des diesjährigen Wettbewerbes liegt auf Umwelt und Gesundheit. Produkte und Dienstleistungen mit dem Blauen Engel belasten die Umwelt weniger und schützen gleichzeitig die Gesundheit, indem sie zum Beispiel schädliche Substanzen für Umwelt oder Gesundheit vermeiden oder Emissionen in Boden, Wasser, Luft  oder Lärm soweit wie möglich reduzieren“, betont Volker Teichert, der Vorsitzende der Jury Umweltzeichen. Der Preis wird in diesem Jahr zum dritten Mal vergeben. Über die Nominierten und Sieger des Wettbewerbs entscheidet die Jury des Deutschen Nachhaltigkeitspreises, in der u.a. Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Forschung, Umweltverbänden und Politik sitzen. Die feierliche Vergabe des „Blauer Engel-Preises“ findet im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitstages 2014 am 28. November in Düsseldorf statt. Unternehmen können sich unter www.blauer-engel-preis.de bewerben. Zurzeit gibt es rund 12.000 Blauer Engel-Produkte von 1.400 Unternehmen in zirka 120 verschiedenen Produktgruppen. Alle Produkte und die dahinter liegenden Kriterien sind frei zugänglich unter www.blauer-engel.de einsehbar. Neueste Produkte mit dem Umweltzeichen sind Austauschkatalysatoren, Telefonanlagen oder Datenträgervernichter. Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit garantieren die Jury Umweltzeichen, das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt und RAL gGmbH. Mitglieder der Jury Umweltzeichen sind BDI, BUND, DGB, HDE, NABU, DSJ, vzbv, ZDH, Stiftung Warentest, Medien, Kirchen, Wissenschaft, der Deutsche Städtetag und Bundesländer. Heller-Leder GmbH (2013) J.W.Ostendorf GmbH & Co. KG (2012)

Guide on green public procurement: Buses

Environmental requirements in tendering procedures for buses are intended to reduce the significant pollutant, greenhouse gas and noise emissions occasioned by buses, particularly in urban environments and areas in need of protection. Hence the requirements recommended in this guide apply to buses used for urban transport, but can also be used for interurban and long-distance buses. These requirements apply to all buses with internal combustion engines (i.e. conventional buses), electric buses, and hybrid buses. Veröffentlicht in Ratgeber.

Laute Motorräder und Pkw sorgen zunehmend für Verdruss

Auch regelkonforme Neufahrzeuge erweisen sich im Praxis-Test als viel zu laut Die erst vor Kurzem überarbeiteten, internationalen Geräusch-Zulassungsvorschriften für Kfz sind nicht geeignet, extreme Lärmemissionen im Straßenverkehr zu unterbinden. Dies zeigt eine aktuelle Studie für das Umweltbundesamtes (UBA). Verschiedene fabrikneue Motorräder und Sportwagen, die die Zulassungsvorschriften einhielten, waren bei den Messungen außerhalb des Typprüfbereichs der Zulassung um 20 dB und mehr lauter als beim Betriebszustand, der für die Typprüfung maßgeblich ist. Dirk Messner, Präsident des UBA: „Die Hersteller von Motorrädern und Autos müssen in die Pflicht genommen werden, ihre Fahrzeuge so leise zu bauen, wie es der Stand der Technik zulässt. Unnötiger Lärm ab Werk ist auf der Straße nicht akzeptabel und belastet Gesundheit und Nerven aller.“ Während das Gros der Neufahrzeuge auf Deutschlands Straßen akustisch unauffällig ist, sorgt ein wachsendes Segment vermeintlich sportlicher Fahrzeuge regelmäßig für Unmut. Diese Fahrzeuge, vornehmlich Motorräder und Sportwagen, stechen aus dem Hintergrundrauschen des fließenden Verkehrs heraus und dominieren die lokale Geräuschkulisse. Was für die Fahrer toller Sound ist, wird von Anwohnerinnen und Anwohnern oft als unerträglicher Lärm wahrgenommen, der nicht nur nervt, sondern auch krank machen kann. Nachdem die internationalen Geräusch-Zulassungsvorschriften für Kfz in den letzten Jahren novelliert wurden, hat das ⁠ UBA ⁠ in einem Messprogramm überprüft, ob die neuen Vorschriften extreme Lärmemissionen unterbinden. Untersucht wurden drei Motorräder und drei Pkw, die für vermeintlich sportlichen Sound bekannt sind. Die Fahrzeuge wurden sowohl unter den gesetzlichen Typprüfbedingungen als auch unter „worst case“-Bedingungen in der Praxis außerhalb des in der Typprüfung überwachten Bereichs untersucht. Dabei stellte sich heraus: Mit Hilfe von Klappen und zum Teil auch Lautsprechern im Abgasstrang gelingt den Sounddesignern der Hersteller offensichtlich der Spagat, einerseits unter Typprüfbedingungen den Geräuschgrenzwert einzuhalten und andererseits außerhalb des Kontrollbereichs der Typprüfung den Kundenwunsch nach bestimmtem Sound im Straßenraum zu bedienen. „Der Lärmschutz und die Nöte lärmgeplagter Bürgerinnen und Bürger kommen dabei unter die Räder“, sagte UBA-Präsident Messner. Das UBA schlägt daher vor, dass die Typprüfvorschriften um einen Geräuschdeckel erweitert werden, der die Geräusche im gesamten Kennfeld des Fahrzeugs begrenzt. Denn mit der bisherigen Fokussierung des Prüfverfahrens auf innerörtliche Fahrbedingungen können die besonders lauten Lärmemissionen nicht wirksam unterbunden werden, wie die Messungen zeigen.

EU verbannt Klimasünder

Ineffiziente Klimageräte verschwinden ab 2013 vom Markt Der Stromverbrauch von Klimageräten soll in der EU deutlich gesenkt werden. Ineffiziente Geräte werden darum ab 2013 schrittweise vom Markt genommen. Gleichzeitig führt die EU eine bessere Kennzeichnung ein, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser über den Stromverbrauch der Klimageräte informiert. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), begrüßt die neuen EU-Regelungen: „Für den Umstieg in eine klimaverträgliche Energieversorgung sind Energieeffizienz und Energiesparen das A und O. Es ist beeindruckend, dass wir allein durch den Einsatz von energieeffizienten Klimageräten knapp drei Kohlekraftwerke in der EU überflüssig machen könnten.“ Da Klimageräte immer beliebter werden, könnte sich deren Stromverbrauch ohne die Regeln bis 2020 insgesamt mehr als verdoppeln. Dem wirkt die EU nun entgegen. Bisherige Klimageräte haben einen hohen Stromverbrauch und setzen klimaschädliche Kältemittel frei. Beides belastet die Umwelt mit Treibhausgasen. In Deutschland wie in der EU sind die Verkaufszahlen seit 2005 stark angestiegen. Hierzulande werden etwa 100.000 - 140.000 Klimageräte pro Jahr verkauft, in Italien und Spanien jeweils etwa das 10-Fache. Infolgedessen steigt auch der Stromverbauch für Kühlung und Klimatisierung. Dieser betrug in Deutschland 2008 etwa 8 % des Gesamtverbrauches. Zwar gibt es bereits effizientere Klimageräte, vor allem solche, die mit dem umweltschonenden Kältemittel Propan arbeiten. Doch oft reichen ein paar einfache Maßnahmen aus, die ein Klimagerät unnötig machen. Wer nachts auf Durchzug lüftet, tagsüber die Fenster schließt und die Jalousien herunterlässt, kann Räume ebenso auskühlen. Wärmequellen wie Elektro-Geräte und Lampen sollten nur dann angeschaltet sein, wenn sie genutzt werden. Alternativ helfen auch Ventilatoren, die weniger Strom verbrauchen. Falls dennoch ein Klimagerät nötig ist, rät das ⁠ UBA ⁠ zu sparsamen Geräten mit hohen Energieeffizienzklassen, wie sie die EU nun auch in ihren Regelungen festgelegt hat. Ein einzelnes Klimagerät mit 7 Kilowatt (kW) Kühlleistung kann im Jahr 900 Kilowattstunden (kWh) verbrauchen, ein kleines Einkanal-Klimagerät mit 2,2 kW etwa 400 kWh. Das kostet 225 € bzw. 100 € pro Jahr. Die neuen EU-Regelungen betreffen solche Klimageräte bis zu einer Kühl- oder Heizleistung von 12 Kilowatt. Dazu zählen in erster Linie so genannte „Split-Klimageräte“, die Kälte draußen erzeugen und sie ins Gebäudeinnere leiten. Sie bekommen zum 1. Januar 2013 eine Kennzeichnung von A bis G, die schrittweise bis 2019 auf A+++ erweitert wird (Tabelle 1 und Abbildungen in der Anlage). Klimageräte, die diese Anforderungen erfüllen, brauchen weniger Strom, indem sie ihre Leistung stufenlos an den tatsächlichen Kühlbedarf anpassen und gleichmäßig arbeiten können (Tabelle 2 in der Anlage). Die EU-Regelungen erfassen auch Ein- und Zweikanal-Klimageräte. Diese Geräte haben eine ungleich schlechtere Energiebilanz. Die effizientesten Geräte können auf der neuen Energieverbrauchskennzeichnung ab dem 1. Januar 2013 dann die Effizienzklasse A+++ erhalten. 2014 tritt eine weitere Stufe in Kraft. Ohne diese Regeln könnte der Stromverbrauch durch Klimageräte in der EU von 30 Terawattstunden (TWh) in 2005 auf bis zu 74 TWh in 2020 steigen. So wird mit einem Anstieg auf bis zu 63 TWh gerechnet. Die Energieverbrauchskennzeichnung enthält auch Angaben zur Lärmemission. Die Grenzwerte für die Lärmemission in der Ökodesign-Verordnung sind aus Sicht des UBA nicht besonders ambitioniert. Daher empfiehlt das UBA beim Kauf auf Geräte zu achten, auf denen Lärmemissionswerte innerhalb von Gebäuden bis maximal 45 dB(A) bzw. 55 dB(A) nach außen gekennzeichnet sind. Ab 2013 wird zudem die Leistungsaufnahme von „Komfortventilatoren“ wie Tisch-, Decken- oder Standventilatoren im Aus-Zustand und im Bereitschaftszustand auf 1 Watt begrenzt, ab 2014 auf 0,5 W. Deren Energieeffizienz bei der Luftförderung muss angegeben werden. Tabelle 1 : Einführung der überarbeiteten Energieverbrauchs­kennzeichnung für Klimageräte nach EU-Verordnung 2011/626/EU Tabelle 2: Mindestanforderungen der EU-Verordnung 2012/206/EU an Klimageräte mit entsprechenden Effizienzklassen der EU-Verordnung 2011/626/EU Mit der Richtlinie 2010/30/EU kann die EU-Kommission für einzelne Produktgruppen EU-Verordnungen über die Kennzeichnung ihres Energieverbrauchs und andere Eigenschaften erlassen. Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG verankert das Prinzip der umweltgerechten Gestaltung von Produkten, die Energie verbrauchen oder den Energieverbrauch anderer Produkte beeinflussen, im europäischen Recht. Sie ermöglicht der EU-Kommission, Mindestanforderungen an einzelne Produktgruppen in direkt geltenden EU-Verordnungen zu erlassen. Das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz und das Energieverbrauchskennzeichnungs-Gesetz setzen die allgemeinen Vorgaben dieser beiden Richtlinien in deutsches Recht um.

Proposal for a Limit Value Reduction Scenario for Road Vehicles compatible with the German National Traffic Noise Prevention

With COM(2011) 856 final from 09.12.2011 the EU Commission launched a proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council on the sound level of motor vehicles. This proposal is related to motor vehicles having at least four wheels. Objective and aim are described as follows: “The objective of the proposal is to ensure a high level of health and environmental protection and to safeguard the Internal Market for motor vehicles as regards their sound level. The proposal aims at reducing environmental noise by introducing a new test method for measuring noise emissions, by lowering the noise limit values, by including additional sound emission provisions in the type-approval procedure……” Veröffentlicht in Texte | 11/2012.

Neues Internetportal hilft Behörden beim Computer-Kauf

Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) und dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Wirtschaft und Verwaltung starten Projekt ITK-Beschaffung Wenn Behörden, Ämter und Ministerien moderne Technik einkaufen, müssen sie auf komplizierte Regeln achten. Europäisches und deutsches Recht verbieten bei öffentlichen Ausschreibungen zum Beispiel die Nennung von Markennamen. Bei der Bestellung von Informations- und Kommunikationstechnik ist das besonders knifflig, da hier oft bestimmte Marken gesucht werden. Eine Lösung bietet das neue Onlineportal http://www.itk-beschaffung.de/, das nun in Berlin von öffentlicher Hand und BITKOM gemeinsam gestartet wurde. In dem Portal finden Einkäufer stets verlässliche, verständliche und aktuelle Informationen für die produktneutrale Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnik. Nicht nur die Verwaltung, auch Einkäufer aus Unternehmen und privaten Institutionen können sich hier informieren. „Dieses zukunftsweisende Projekt erleichtert den Einkauf von Informations- und Kommunikationssystemen enorm”, sagt Prof. August-Wilhelm Scheer, Präsident des Hightech-Verbands BITKOM. „Außerdem bringt es juristische Sicherheit für die Beschaffer.” Das Projekt http://www.itk-beschaffung.de/ ist eine gemeinsame Initiative des Beschaffungsamts des Bundesinnenministeriums und des Hightech-Verbands BITKOM. Als gleichberechtigte Partner beteiligt sind das Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr sowie das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠). Zunächst hilft die Internetseite bei der Beschaffung von Desktop-PCs. Das Angebot wird kurzfristig ausgebaut, es folgen Notebooks, Server und Multifunktionsgeräte. „Für die Einkäufer der öffentlichen Hand ist dieses Internetangebot eine große Hilfe”, so Roderich Egeler, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums. „Wir erwarten eine größere Zahl von Angeboten auf unsere Ausschreibungen. Das Portal fördert also den Wettbewerb und sorgt so für Einsparungen. Wir können das Geld der Steuerzahler dadurch effizienter einsetzen.” Immer wichtiger bei der Ausschreibung von ITK-Produkten ist deren Umweltverträglichkeit. Das Portal berücksichtigt daher auch Aspekte wie niedrigen Energieverbrauch, einfache Wiederverwertbarkeit der Geräte oder geringe Lärmemissionen während des Betriebs. „Die Beschaffung energiesparender PCs durch die öffentliche Hand ist ein aktiver Beitrag zum ⁠ Klimaschutz ⁠ – und spart Kosten”, sagt der Präsident des Umweltbundesamtes Prof. Dr. Andreas Troge. „Zusätzlich lassen sich mit umweltgerechten PCs die Lärm- und andere Gesundheitsbelastungen am Arbeitsplatz reduzieren.” Ansprechpartner: BITKOM: Christian Hallerberg, Pressesprecher, Tel.: 030 2757-6119; E-Mail: c [dot] hallerberg [at] bitkom [dot] org Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren: Frau Miliana Mongeville-Romic, Pressestelle, Tel. 0228 996 10-1210; miliana [dot] mongeville-romic [at] bescha [dot] bund [dot] de Umweltbundesamt: Martin Ittershagen, Pressesprecher, Tel.: 0340 2103-2122; E-Mail: martin [dot] ittershagen [at] uba [dot] de

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