Zielsetzung: Die Pflanzennährstoffe Stickstoff und Phosphat sind fundamental wichtig für ein gesundes Wachstum und hohe Erträge. Doch ein Überschuss an Nährstoffen kann durch Auswaschung ins Grundwasser und durch Oberflächenabfluss in Flüsse und Meere gelangen. Durch die Intensivierung der Landwirtschaft geraten zudem auch landwirtschaftlich genutzte Ökosysteme aus der Balance. Anfällige Pflanzenbestände mit geringer Resilienz sind die Folge. Ein steigender Pflanzenschutzmitteleinsatz wird somit vielerorts notwendig. Der Pestizid-Einsatz stellt jedoch eine weitere Gefahr für die Umwelt auf verschiedenen Ebenen dar und stört das ökologische Gleichgewicht, gefährdet die Wasserqualität und wirkt sich durch die Akkumulation von Rückständen in der Umwelt auf die gesamte Nahrungskette aus. Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft stehen Landwirt*innen vor der Herausforderung, Düngemittel und Pflanzenschutzmittel auf das geforderte umweltverträgliche Maß zu reduzieren, ohne dabei die Nahrungsmittelsicherheit zu gefährden. Unter den Bedingungen der novellierten Düngeverordnung muss die Düngemenge bundesweit in nitratbelasteten roten Gebieten 20 % unter dem durchschnittlichem Düngebedarf liegen. Ebenso müssen zusätzliche Auflagen bei der Phosphor-Düngung in gelben Gebieten mit hoher Eutrophierung von Oberflächengewässern durch Phosphor/Phosphat eingehalten werden. Die stark angestiegenen Dünger- und Betriebsmittelpreise kommen erschwerend hinzu. Es braucht eine Landwirtschaft, die umweltfreundlich wirtschaftet und trotzdem bezahlbare Lebensmittel erzeugt. Der durch SeedForward angestrebte Lösungsweg beschreibt die Erprobung von ressourceneffizienten Düngestrategien, die bei reduziertem Düngereinsatz gleichbleibend hohe Erträge ermöglichen. Dies gelingt durch eine verbesserte Ressourcennutzung der Pflanzen, welche auf eine höhere Nährstoffeffizienz der Pflanze zurückzuführen ist, die durch die SeedForward Saatgutbehandlung hervorgerufen wird. An den Kulturen Mais, Getreide und Raps werden neben den Saatgutbehandlungen zusätzlich innovative Mikroorgansimen eingesetzt, denn der Einsatz dieser pflanzenförderlichen Mikroorganismen in Kombination mit der Saatgutbehandlung kann ihren Effekt noch verstärken. Die in dem Projekt geplante Vorgehensweise ermöglicht es, standortbezogene Einsparungen zu prognostizieren und zielgerichtet auszuschöpfen, um die Transformation zu einer zukunftsfähigen Agrarlandnutzung zu unterstützen und die Umwelt zu schützen.
To work against the high population pressure and the poverty problems in Egypt, rural areas are opened for new settlements in the Region of Lake Nasser. Due to its high potential for development the government is planning to settle approximately 1, 5 million people in this area within the following 10-15 years. In order to avoid unplanned settlements in the area with a negative impact on natural resources a Comprehensive Development Plan for Aswan and Lake Nasser was developed in 2003 by the United Nations Development Program (UNDP) together with the Aswan Governorate.
Die Gentechnik ist ein moderner und zukunftsträchtiger, zugleich aber auch kontrovers diskutierter Zweig der Biotechnologie. In Deutschland setzt das Gentechnikgesetz (GenTG) den rechtlichen Rahmen für die Anwendung solcher gentechnischer Verfahren in Forschungs- und gewerblichen Einrichtungen. Als Technologie-Gesetz erfüllt es gemäß § 1 sowohl Schutz- und Präventionszwecke als auch Förderzwecke. Das Gesetz regelt das Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in gentechnischen Anlagen, die gezielte Freisetzung von GVO in die Umwelt sowie das Inverkehrbringen von GVO (Abgabe von GVO – Produkten an Dritte, z. B. den Anbau von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen). Das Landesamt für Umweltschutz (LAU) in Halle ist Fachbehörde des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). Die Mitarbeiter des Gentechnischen Überwachungslabors des LAU stehen dem Ministerium sowie den zuständigen Behörden als Ansprechpartner in fachlichen Fragen für den Bereich Gentechniksicherheit zur Verfügung. Im Land Sachsen-Anhalt existieren spezifische Zuständigkeiten nach Gentechnik-Recht. Die fachliche Federführung liegt hierbei beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) mit Sitz in Magdeburg. Es ist Mitglied der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG: www.blag-gentechnik.de/ ). Als Vollzugsbehörde ist das Landesverwaltungsamt (LVwA) in Halle für die Anzeige, Anmeldung und Genehmigung gentechnischer Anlagen und Arbeiten sowie für deren Überwachung und die Überwachung von Freisetzungen und des Inverkehrbringens im Rahmen des GenTG zuständig. Für die experimentelle gentechnische Überwachung, die das LAU im Auftrag des LVwA ausübt, steht in der Reilstraße eine moderne gentechnische Anlage der Sicherheitsstufe S2 zur Verfügung. In enger Zusammenarbeit mit dem LVwA werden planmäßige und anlassbezogene Probenahmen aus gentechnischen Anlagen, aus Freisetzungsflächen und ggf. aus der Umwelt durchgeführt. Molekular- und mikrobiologisch analysiert und bewertet werden im Gentechnik-Labor des LAU die verschiedensten Probenmatrizes. Nachweise gentechnischer Veränderungen erfolgen z. B. in Viren, Bakterien, Pflanzen, Tieren und menschlichen Zellkulturen. Aber auch konventionelles Saatgut, Wischproben von Laboroberflächen sowie Boden-, Wasser- und Luftproben werden bei Bedarf untersucht. Probenahme von Organismen und Oberflächenproben sowie von Umweltmatrizes Überprüfung der Betreiberangaben zu Organismen und gentechnischen Veränderungen Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen in gentechnischen Anlagen, z.B. des Containments (Arbeiten mit GVO im geschlossenen System) Analyse von konventionellem Saatgut auf GVO-Anteile Erarbeitung einer Amtlichen Sammlung von Untersuchungsmethoden für die Überwachung nach §28b GenTG beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Nukleinsäure-Extraktion (DNA/RNA) Qualitative und quantitative PCR-Verfahren (real-time PCR; digitale PCR) Zellkultur Mikrobiologische Verfahren ELISA weitere molekularbiologische sowie mikrobiologische und biochemische Verfahren Gen-Datenbankanalysen Seit 2005 ist die GVO-Saatgutanalytik im LAU nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert. P. Guertler, S. Pallarz, A. Belter, K. N. Eckermann, L. Grohmann (05/2023): Detection of commercialized plant products derived from new genomic techniques (NGT) - Practical examples and current perspectives. In: Food Control 152 (2023) 109869; https://doi.org/10.1016/j.foodcont.2023.109869 M. M. Voorhuijzen, T. W. Prins, A. Belter, J. Bendiek, C. Brünen-Nieweler, J. P. van Dijk, O. Goerlich, E. J. Kok, B. Pickel, I. M.J. Scholtens, A. Stolz, L. Grohmann (07/2020): Molecular characterization and event-specific real-time PCR detection of two dissimilar groups of genetically modified petunia (Petunia x hybrida) sold on the market. In: Frontiers in Plant Science, Vol.11, Artikel 1047. doi: 10.3389/fpls.2020.01047 L. Grohmann; A. Belter; B. Speck; O. Goerlich; P. Guertler; A. Angers-Loustau; A. Patak (11/2016): Screening for six GM soybean lines by an event-specific multiplex PCR method: Collaborative trial validation of a novel approach for GMO detection. In: Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; doi: 10.1007/s00003-016-1056-y VDI (diverse Autoren) (05/2016): Gentechnische Arbeiten in geschlossenen Systemen - Leitfaden zur technischen und analytischen Prüfung von Sicherheitsmaßnahmen. In: VDI-6300-1 ( www.vdi.de/6300-1 ) R. Hochegger, N. Bassani, A. Belter, D. Villa sowie 13 weitere Autoren (01/2016): Report of the Working Group “Seed Testing” of the European Network of GMO Laboratories (ENGL). In: Technical Report; doi: 10.2788/418326 ; Report number: JRC99835, Affiliation: European Union Reference Laboratory for Genetically Modified Food and Feed A. Belter (01/2016): Long-Term Monitoring of Field Trial Sites with Genetically Modified Oilseed Rape (Brassica napus L.) in Saxony-Anhalt, Germany. Fifteen Years Persistence to Date but No Spatial Dispersion. In: Genes 2016, 7 (1), 3; doi: 10.3390/genes7010003 L. Grohmann, A. Belter, B. Speck, K. Westphal, G. Näumann, N. Hess, J. Bendiek (12/2014): Collaborative trial validation of a testing plan for detection of low level presence of genetically modified seeds. In: Seed Science & Technol., 42, 414-432; https://doi.org/10.15258/sst.2014.42.3.08 A. Belter, L.Grohmann (01/2011): Gentechniküberwachung - Neuer Band der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren. In: GIT Labor-Fachzeitschrift 01/2011 Gentechnik- Gesetz ( GenTG ) in der jeweils aktuellen Fassung EU-Richtlinie 2009/41/EC über die Verwendung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (contained use) EU-Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung von GVO in die Umwelt "Opt-Out"-Richtlinie 2015/412/EU zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeiten, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen Allgemeine Informationen zur Gentechnik: www.transgen.de Letzte Aktualisierung: 08.01.2025
Landwirtinnen und Landwirte, landwirtschaftliche Unternehmen und weitere Betriebsinhaber, die folgende Zahlungen erhalten (nachfolgend Begünstigte genannt): Direktzahlungen gemäß Titel III Kapitel II der Verordnung (EU) 2021/2115, jährliche Zahlungen gemäß Artikel 70, 71 und 72 der Verordnung (EU) 2021/2115, Unterstützung gemäß Kapitel IV der Verordnung (EU) Nr. 228/2013 oder Kapitel IV der Verordnung (EU) Nr. 229/2013 sind gemäß § 3 GAP-Konditionalitäten-Gesetz dazu verpflichtet ihren Betrieb nach den in der Unionsregelung bezeichneten Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) zu führen und die in der Unionsregelung bezeichneten Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (GLÖZ) einzuhalten. Halten die Begünstigten die Verpflichtungen nicht ein, ist grundsätzlich eine Verwaltungssanktion zu verhängen. Die Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei der Konditionalität im Jahr 2024 erläutert den Landwirtinnen und Landwirten, welche Anforderungen zu beachten sind. Die Informationsbroschüre ist hier einsehbar. Die Verpflichtungen hinsichtlich der Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) sowie der Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) ergeben sich aus dem Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 sowie deren Umsetzung in nationales Recht. Nach den folgenden GAB haben Begünstigte ihren Betrieb zu führen: Bereich Klima und Umwelt GAB 1 - Wasserrahmenrichtlinie Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Wasserpolitik : Artikel 11 Abs. 3 Buchst. e und h (Verschmutzung durch Phosphat) GAB 2 - Nitrat-Richtlinie Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen : Artikel 4 und 5 GAB 3 - Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten : Artikel 3 Abs.1, Artikel 3 Abs. 2 Buchst. b; Artikel 4 Abs. 1, 2 und 4 GAB 4 – Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen : Artikel 6 Abs. 1 und 2 Bereich Öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit GAB 5 - Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit : Artikel 14 und 15, Artikel 17 Abs. 1, Artikel 18, 19 und 20 GAB 6 - Richtlinie 96/22/EG des Rates vom 29. April 1996 über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler bzw. thyreostatischer Wirkung und von β-Agonisten in der tierischen Erzeugung und zur Aufhebung der Richtlinien 81/602/EWG, 88/146/EWG und 88/299/EWG : Artikel 3 Buchst. a, b, d und e, Artikel 4, 5 und 7 GAB 7 - Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG : Art. 55 Sätze 1 und 2 GAB 8 - Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden : Artikel 5 Abs. 2, Artikel 8 Abs. 1 bis 5, Artikel 12 (Beschränkungen in NATURA-2000-Schutzgebieten); Artikel 13 Abs. 1 und 3 Bereich Tierwohl GAB 9 - Richtlinie 2008/119/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern : Artikel 3 und 4 GAB 10 - Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen : Artikel 3 und 4 GAB 11 - Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere : Artikel 4 Die folgenden neun GLÖZ-Standards sind einzuhalten: Erhaltung von Dauergrünland (GLÖZ 1) Schutz von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2) Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern (GLÖZ 3) Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen (GLÖZ 4) Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung der Erosion (GLÖZ 5) Mindestbodenbedeckung um vegetationslose Böden in den sensibelsten Zeiten zu vermeiden (GLÖZ 6) Fruchtwechsel auf Ackerland (GLÖZ 7) Mindestanteil nichtproduktiver Flächen, Beseitigungsverbot von Landschaftselementen, Verbot des Schnitts von Hecken und Bäumen während der Brut- und Nistzeit von Vögeln (GLÖZ 8) Verbot der Umwandlung oder des Umpflügens von Dauergrünland, das als umweltsensibles Dauergrünland in Natura2000-Gebieten ausgewiesen ist (GLÖZ 9) Die nationale Umsetzung der GLÖZ-Standards in Deutschland erfolgt durch das GAP-Konditionalitäten-Gesetz vom 16. Juli 2021 und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung . Die Broschüre des BMEL zu den ab 2023 geltenden Direktzahlungen, zur Konditionalität und zum InVeKoS bietet ebenfalls nähere Informationen. Die entsprechenden Gebietskulissen zu den GLÖZ 2, 5 und 6 sind im Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Landwirtschaft und Forst > Gebietskulissen GLÖZ einsehbar. Unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Natur und Umwelt > Schutzgebiete Naturschutz finden Sie die Kulissen zu den Schutzgebieten, die für GLÖZ 9 relevant sind. Die Regelungen der Konditionalität gehen gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 von einem gesamtbetrieblichen Ansatz aus. Dies bedeutet, dass ein Begünstigter, der für die Konditionalität relevante Zahlungen erhält, in allen Produktionsbereichen (zum Beispiel Ackerbau, Viehhaltung, Gewächshäuser, Sonderkulturen) und allen seinen Betriebsstätten die Verpflichtungen der Konditionalität einhalten muss. Dabei ist es unerheblich, in welchem Umfang Flächen oder Betriebszweige bei der Berechnung der Zahlungen berücksichtigt wurden. Die im Rahmen der Konditionalität einzuhaltenden Verpflichtungen beziehen sich auf Maßnahmen, die im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit oder auf den Flächen des Betriebes (ohne nicht beantragte forstwirtschaftliche Flächen) zu erfüllen sind. Verstöße (das Ergebnis einer Handlung oder Unterlassung) gegen diese Verpflichtungen führen zu einer Kürzung folgender Zahlungen: Direktzahlungen: Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl (Öko-Regelungen) Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe, Mutterschafe und Mutterziegen Rückerstattung Haushaltsdisziplin Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes: Zahlungen für Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen inkl. Zahlungen für den ökologischen/biologischen Landbau Zahlungen für naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen (Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete) Zahlungen für gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben (im Rahmen von Natura 2000 und im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) ) Die Höhe der Sanktionierung richtet sich nach Ausmaß, Dauer und Schwere des Verstoßes. Vorsätzliche oder wiederholt festgestellte Verstöße sind in der Regel mit einer höheren Sanktionierung belegt, als fahrlässige Verstöße. GAB 1: Verwendung von Wasser zur Bewässerung, Phosphat Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) Eine Orientierungshilfe zu kritischen Hangneigungen an Gewässern bietet der Sachsen-Anhalt-Viewer unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Landwirtschaft und Forst > Düngeverordnung (DüV) > Hangneigung nach DüV und WHG. Letztlich entscheidet aber die konkrete Situation vor Ort über die einzuhaltenden Abstände und Auflagen. Weitere Auskünfte erteilen: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) Untere Wasserbehörden GAB 2: Nitrat Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG) Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften (DüngRZusVO) vom 21. März 2023 für Sachsen-Anhalt Die Gebietskulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete ist im Sachsen-Anhalt-Viewer unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Landwirtschaft und Forst > Düngeverordnung (DüV) einsehbar. Eine Orientierungshilfe zu kritischen Hangneigungen an Gewässern bietet der Sachsen-Anhalt-Viewer unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Landwirtschaft und Forst > Düngeverordnung (DüV) > Hangneigung nach DüV und WHG. Letztlich entscheidet aber die konkrete Situation vor Ort über die einzuhaltenden Abstände und Auflagen. Weitere Auskünfte erteilen: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) Untere Wasserbehörden GAB 3 und GAB 4: Vogelschutz- und FFH -Richtlinie Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA vom 10.12.2010) Weitere Informationen und Rechtstexte finden Sie unter der Webseite „ Natura 2000 Sachsen-Anhalt “ und auf der Webseite des Landesverwaltungsamts . Weitere Auskünfte erteilen: Untere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte (PDF) Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) GAB 5: Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs Verordnung (EG) Nr. 183/2005 mit Vorschriften für die Futtermittelmittelhygiene Verordnung (EU) Nr. 37/2010 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs Verordnung (EG) Nr. 470/2009 Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs Weitere Auskünfte erteilen: Landesverwaltungsamt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten Informationen zur Registrierung und Zulassung von Futtermittelunternehmen finden Sie auf der Webseite des Landesverwaltungsamtes . GAB 6: Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe in der tierischen Erzeugung Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung (PharmStV) Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz) Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung) Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG) Weitere Auskünfte erteilen: Landesverwaltungsamt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten GAB 7 und GAB 8: Pflanzenschutz und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutz-Geräteverordnung) Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung) Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz (Wichtiger Hinweis: Die Grundsätze werden derzeit vom BMEL überarbeitet. Die Verweise im Dokument auf das PflSchG beziehen sich auf das nicht mehr gültige PflSchG vom 21.05.2010) Weitere Auskünfte erteilen: Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) zur Pflanzenschutz-Sachkunde auf der Webseite der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) GAB 9 bis GAB 11: Tierschutz Kälber, Schweine, landwirtschaftliche Nutztiere Tierschutzgesetz (TierSchG) Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung) Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz) Weitere Auskünfte erteilen: Landesverwaltungsamt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten Zusätzliche Informationen zu Direktzahlungen und bietet auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft .
Durchfuehrung von Tierversuchen mit bestimmten Stoffgruppen zur Erfassung von substanzbezogenen Stoffwechselstoerungen.
Gemeinsam mit den beiden Bauern- und Winzerverbänden, dem Landkreistag und der Landwirtschaftskammer unterschrieb Umweltstaatssekretär Michael Hauer einen Letter of Intent, um regionale Schlachtbetriebe zu unterstützen. Unter anderem soll es landesweit einheitliche Gebühren geben. Landwirtschaftliche Betriebe sollen dabei unterstützt werden, ihre Tiere regional schlachten zu lassen. Dies ermöglicht kurze Transportwege und eine regionale Vermarktung. Dazu hat am heutigen Mittwoch Staatssekretär Michael Hauer für das rheinland-pfälzische Umweltministerium gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Landkreistages Rheinland-Pfalz, der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau e.V. und des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. eine Absichtserklärung unterschrieben. Diese soll dem entgegenwirken, dass immer mehr kleinere Schlachthöfe schließen. Der Letter of Intent beinhaltet folgende Punkte: Die Unterzeichnenden * erklären ihr klares Bekenntnis zur landwirtschaftlichen Tierhaltung als eine prägende Säule unserer artenreichen Kulturlandschaft, * erkennen die Einhaltung der geltenden Vorgaben zum Tierschutz, zur Tiergesundheit und zur Lebensmittelsicherheit als Voraussetzung für eine tiergerechte Produktion und für den Erhalt des Vertrauens der Verbraucherinnen und Verbraucher an, * wissen um die Bedeutung einer funktionsfähigen amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung für Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz, * erachten in den heterogenen kommunal kalkulierten Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung eine Ursache für einen Strukturwandel, * setzen sich dafür ein, möglichst ab 1. Januar 2027 für Schlachtbetriebe mit einem Schlachtvolumen von weniger als 1000 Großvieheinheiten jährlich landesweit gleiche Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd und Farmwild in Anlehnung an das „Bayerische Modell“ festzusetzen, die im Gesamtaufkommen deutlich reduziert werden und dabei weiterhin in kommunaler Zuständigkeit verbleiben, * bitten das für die Lebensmittelüberwachung zuständige Ministerium um Erarbeitung einer Landesregelung, die ausreichende finanzielle Mittel bereitstellt, um diese Gebührenanpassung und -senkung für die Betriebe wirtschaftlich spürbar zu gestalten, auf Grundlage der in 2025 jeweils etablierten Gebührenstrukturen, * weisen darauf hin, dass das geltende EU-Recht bereits jetzt schon Möglichkeiten der Reduktion von Gebühren für bestimmte kleine, regional wirtschaftende Betriebe erlaubt und * bitten das für die Lebensmittelüberwachung zuständige Ministerium, diese Regelung EU-rechtlich so abzusichern, dass für alle Beteiligten Rechtssicherheit besteht. Die Umsetzung der Ziele des Letter of Intent steht unter Haushaltsvorbehalt.
Arbuscular Mycorrhizal Fungi (AMF) are recognized as important providers of ecosystem services, supporting soil health and key soil functions. Their ecological relevance and sensitivity to chemicals led the European Food Safety Authority (EFSA) indicate AMF as a potential group of non-target test organisms for future Ecological Risk Assessment schemes (ERA) for Plant Protection Products (PPPs). However, AMF sensitivity to chemicals is poorly understood and the impact of contaminants on the AMF life cycle, including on spore viability (AMF pre-symbiotic phase), root colonization and subsequent production of spores and soil mycelium (AMF symbiotic phase), are of growing concern due to the crucial importance of these microorganisms on soil ecosystems.The ERAMYC project included an extensive literature review on the effects of organic chemicals on the pre-symbiotic and symbiotic phases of the AMF life cycle which guided the development and refinement of test protocols for AMF testing for risk assessment. A series of laboratory experiments, including the use of different test methodologies, AMF species, host plants, test soils and test substances, culminated on the production of test protocols which were submitted to ring tests, with the objective of drafting a new OECD test guideline for AMF pre-symbiotic and symbiotic phase testing.Despite the steps given towards standardization of AMF testing, the tested methods within this project showed high variability of the estimated endpoints and a low number of valid data sets resulting from the ring test experiments. AMF intra-specific genetic variation and the technical knowledge needed for the measurement of AMF parameters (e.g. root colonization and hyphae measurements) could be the main factors contributing to the high variability of the results.Data produced in the ERAMYC project constitutes an undeniable contribution for the standardization of methods based on AMF colonization and highlights the current insufficiency of ERA of PPPs in European Union to protect this group of microorganisms in terrestrial systems.
Arbuscular Mycorrhizal Fungi (AMF) are recognized as important providers of ecosystem services, supporting soil health and key soil functions. Their ecological relevance and sensitivity to chemicals led the European Food Safety Authority (EFSA) indicate AMF as a potential group of non-target test organisms for future Ecological Risk Assessment schemes (ERA) for Plant Protection Products (PPPs). However, AMF sensitivity to chemicals is poorly understood and the impact of contaminants on the AMF life cycle, including on spore viability (AMF pre-symbiotic phase), root colonization and subsequent production of spores and soil mycelium (AMF symbiotic phase), are of growing concern due to the crucial importance of these microorganisms on soil ecosystems. The ERAMYC project included an extensive literature review on the effects of organic chemicals on the pre-symbiotic and symbiotic phases of the AMF life cycle which guided the development and refinement of test protocols for AMF testing for risk assessment. A series of laboratory experiments, including the use of different test methodologies, AMF species, host plants, test soils and test substances, culminated on the production of test protocols which were submitted to ring tests, with the objective of drafting a new OECD test guideline for AMF pre-symbiotic and symbiotic phase testing. Despite the steps given towards standardization of AMF testing, the tested methods within this project showed high variability of the estimated endpoints and a low number of valid data sets resulting from the ring test experiments. AMF intra-specific genetic variation and the technical knowledge needed for the measurement of AMF parameters (e.g. root colonization and hyphae measurements) could be the main factors contributing to the high variability of the results. Data produced in the ERAMYC project constitutes an undeniable contribution for the standardization of methods based on AMF colonization and highlights the current insufficiency of ERA of PPPs in European Union to protect this group of microorganisms in terrestrial systems. Veröffentlicht in Texte | 10/2026.
Spotlight on EMF Research Jeden Monat werden weit über 100 wissenschaftliche Artikel in begutachteten internationalen Fachzeitschriften veröffentlicht, die einen Bezug zu elektromagnetischen Feldern ( EMF ) und deren möglichen gesundheitsrelevanten Wirkungen haben. Mit "Spotlight on EMF Research" werden einzelne aktuelle Artikel vorgestellt, vom BfS in den bestehenden Kenntnisstand eingeordnet und in ihrer Relevanz für den Strahlenschutz bewertet. Abonnieren Sie den Spotlight-Newsletter mit Klick auf das Icon. Was "Spotlight on EMF Research" Ihnen bietet: Bewertung von wissenschaftlichen Publikationen, nachzulesen als PDF im DORIS Literaturhinweise zu weiterführenden Publikationen Eine Liste neuer Publikationen alle drei Monate Sie möchten diese Liste alle drei Monate per E-Mail? Dann melden Sie sich hier zum Spotlight-Newsletter an . Zur besseren Orientierung teilen wir die Texte für Sie in Kategorien ein. Alle weiteren Details erläutern wir hier: Spotlights und Literaturhinweise 1 2 3 … 14 Literaturliste 2026/2 (05.2026 bis 06.2026) Diese Liste zeigt die zwischen Mai und Juni 2026 gesichteten Publikationen, aus denen einzelne Artikel in "Spotlight on EMF Research" besprochen werden. Wenn Sie regelmäßig über neu erschienene Literaturlisten informiert werden und auch eine RIS-Datei mit den dazugehörigen Metadaten erhalten möchten, können Sie sich hier für den Spotlight-Newsletter anmelden. mehr anzeigen Literaturhinweis: "Commentary on the systematic review of radiofrequency field exposure and animal cancer by Mevissen et al. (2025) – Revisiting the evidence and a quantitative perspective" von Belenki et al. in Environment International (2026) Eine von der WHO beauftragte systematische Übersichtsarbeit schlussfolgerte mit hoher Sicherheit, dass hochfrequente elektromagnetische Felder das Risiko für Hirn- und Herztumoren bei Labortieren erhöhen. Belenki et al. stellten Abweichungen vom vorveröffentlichten Protokoll und von etablierten Leitlinien fest. Ihre quantitative und formale Analyse lässt auf eine geringere Sicherheit der Datenlage schließen und verdeutlicht, wie Unstimmigkeiten in der Methodik die Schlussfolgerungen zu möglichen Gesundheitsrisiken beeinflussen können. Mevissen et al. widersprechen dieser Neubewertung und der gewählten Methode. mehr anzeigen Spotlight on “The international collaborative animal study of the carcinogenicity and genotoxicity of mobile phone radiofrequency radiation” von Imaida et al. (japanische Studie) und Kim et al. (koreanische Studie) in Toxicological Sciences (2026) In der NTP-Studie wurde eine Zunahme an Tumoren in Labornagern beobachtet, wenn diese langfristig hochfrequenten elektromagnetischen Feldern ausgesetzt waren. Lassen sich diese Ergebnisse unabhängig reproduzieren? Das überprüften Imaida et al. und Kim et al. an männlichen Ratten. Außerdem untersuchten sie, ob die Langzeitbefeldung Erbgutschäden auslöst. Sie fanden weder eine Zunahme von Tumoren im Gehirn, Herzen oder Nebennieren noch Hinweise auf Erbgutschäden. In diesem Spotlight-Beitrag zeigen wir die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu der NTP-Studie und wie aussagekräftig die neuen Ergebnisse sind. mehr anzeigen Literaturhinweis: "Alvar whole-body model: impact of muscle anisotropy on computational dosimetry" von Kangasmaa et al. in Physics in Medicine and Biology (2025) Wie kann man verlässlich berechnen, welche Ströme und Felder im menschlichen Körper hervorgerufen werden, wenn der Mensch äußeren niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt ist? Diese Arbeit berücksichtigt erstmalig die Muskelfaserrichtung in einem dafür geeigneten Körpermodell. Kangaasma et al. stellen fest, dass die Einhaltung von Basisgrenzwerten damit genauer geprüft werden kann. Außerdem untersuchen sie, wie stark Ergebnisse aus älteren Modellen ohne Berücksichtigung der Muskelfaserrichtung davon abweichen. Diese Arbeit wurde mit Mitteln des Bundesumweltministeriums und im Auftrag des BfS im Rahmen des Forschungsvorhabens 3621EMF110 durchgeführt. mehr anzeigen Literaturliste 2026/1 (01.2026 bis 04.2026) Diese Liste zeigt die zwischen Januar und April 2026 gesichteten Publikationen, aus denen einzelne Artikel in "Spotlight on EMF Research" besprochen werden. Wenn Sie regelmäßig über neu erschienene Literaturlisten informiert werden und auch eine RIS-Datei mit den dazugehörigen Metadaten erhalten möchten, können Sie sich hier für den Spotlight-Newsletter anmelden. mehr anzeigen Spotlight on "Long-term residential magnetic field exposure and neurodegenerative disease mortality: An 18-year nationwide cohort study in Switzerland” by Sandoval-Diez et al. in Environment International (2026) Hängen Magnetfelder in der Nähe unseres Wohnorts mit der Sterblichkeit an neurodegenerativen Erkrankungen zusammen? Sandoval‑Diez et al. untersuchen diese Fragestellung anhand einer Kohorte aus der Schweiz. Hierzu schätzen sie die langzeitige Exposition (Ausgesetztsein) am Wohnort gegenüber niederfrequenten Magnetfeldern von Hochspannungsleitungen und Bahnlinien ab. Auf Basis von 18 Jahren Beobachtungsdauer, detaillierten Wohnortverläufen und validierten Distanzmodellen berichten Sandoval‑Diez et al. mögliche Zusammenhänge mit Alzheimererkrankungen und anderen Demenzformen, nicht jedoch mit Amyotropher Lateralsklerose ( ALS ), Parkinson oder Multipler Sklerose (MS). mehr anzeigen Spotlight on "Exposure to radiofrequency electromagnetic fields and IARC carcinogen assessment: Risk of Bias preliminary literature assessment for 10 key characteristics of human carcinogens" von Simkó et al. in Mutation Research (2025) Diese Übersichtsarbeit bündelt die Evidenz zur Karzinogenität von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern aus Tier- und Zellkulturstudien anhand von zehn Kriterien, die von der Internationalen Krebsagentur definiert wurden. Auffällig ist, dass vor allem Studien mit hohem Verzerrungsrisiko signifikante Effekte berichten. Durch die systematische Erfassung und Strukturierung der heterogenen Evidenz schafft die Übersichtsarbeit eine Grundlage für die zukünftige Bewertung des karzinogenen Potenzials hochfrequenter Felder und zeigt zugleich, wo robuste Daten fehlen. mehr anzeigen Spotlight on "Residential exposure to magnetic field due to high-voltage power lines and childhood leukemia risk in mainland France – GEOCAP case-control study, 2002-2010" von Mancini et al. in Environmental Research (2025) Können Magnetfelder von Stromleitungen zu Krebserkrankungen bei Kindern führen? In der großen französischen Fall-Kontroll-Studie GEOCAP untersuchen Mancini et al., ob Leukämie im Kindesalter mit Nähe zu Hochspannungsleitungen bzw. der modellierten Exposition (Ausgesetztsein) von niederfrequenten Magnetfeldern zusammenhängt. Die Ergebnisse deuten auf ein erhöhtes Leukämierisiko bei Kindern unter fünf Jahren, die sehr nah an Hochspannungsleitungen wohnen, hin. Allerdings zeigt sich kein Zusammenhang mit der modellierten Magnetfeldexposition. Im Spotlight-Beitrag erfahren Sie Stärken und Limitationen der Studie und wie wir die Ergebnisse interpretieren. mehr anzeigen Literaturhinweis: "Exposure to 5G-NR electromagnetic fields affects larval development of Aedes aegypti mosquito" von De Borre et al. in Scientific Reports (2025) Bisher wurde die Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder ( HF - EMF ) auf Insekten vergleichsweise wenig untersucht. De Borre et al. setzten Larven der Gelbfiebermücke Feldern mit einer Frequenz von 3,6 Gigahertz ( GHz ) aus, um deren Entwicklung zu untersuchen. Bei schwacher Exposition (Ausgesetztsein) verzögerte sich das Wachstum bei ernährungsbedingt geschwächten Larven. Eine hohe Exposition verursachte Erwärmung und führte zu kleineren erwachsenen Tieren. Erstmals wurde eine Modenverwirbelungskammer zur kontrollierten Exposition von Insekten eingesetzt. Wegen der kontrollierten Exposition gegenüber diesen Feldern könnte diese Studie die Grundlage für künftige Untersuchungen zu Wirkungen auf Insekten bilden. mehr anzeigen Literaturhinweis: "OPINION of the French Agency for Food, Environmental and Occupational Health & Safety on the "radiofrequencies and cancer" expert appraisal" von ANSES (2025) Gibt es eine verlässliche wissenschaftliche Evidenz , dass die Exposition (Ausgesetztsein) gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern Krebs verursachen könnte? In dieser Stellungnahme bewertet die französische Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES) rund 250 Studien, darunter epidemiologische Untersuchungen, Tierstudien zu Tumoren sowie Arbeiten zu biologischen Mechanismen. ANSES kommt zu dem Schluss, dass auf Basis der derzeit verfügbaren Daten nicht abschließend beurteilt werden kann, ob die Exposition gegenüber diesen Feldern krebserzeugende Wirkungen beim Menschen hat oder nicht. mehr anzeigen 1 - 10 von 132 Ergebnissen 1 2 3 … 14 Stand: 24.06.2026
Bericht des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für 2018, Untersuchungsergebnisse aus Rheinland-Pfalz, Lebensmittel aus dem außereuropäischen Ausland, Herkunftsländer von belasteten Proben, Wirkstoffe mit Grenzwert-Überschreitung, Anbauweise, Verbesserung des Ansehens der Landwirtschaft; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 468 |
| Europa | 2 |
| Global | 1 |
| Kommune | 3 |
| Land | 97 |
| Weitere | 56 |
| Wissenschaft | 153 |
| Zivilgesellschaft | 13 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 11 |
| Förderprogramm | 401 |
| Gesetzestext | 3 |
| Text | 129 |
| unbekannt | 35 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 159 |
| Offen | 417 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 514 |
| Englisch | 117 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 8 |
| Bild | 16 |
| Datei | 12 |
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| Keine | 368 |
| Unbekannt | 3 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 319 |
| Lebewesen und Lebensräume | 543 |
| Luft | 275 |
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| Weitere | 563 |