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Trinkwasser: Auf die letzten Meter kommt es an!

Trinkwasserverordnung geändert -  Leitungen und Armaturen werden noch sicherer Die Trinkwasserverordnung führt erstmals verbindliche Regeln für Materialien und Werkstoffe ein, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Das sehen aktuelle Änderungen vor, die am 13. Dezember 2012 in Kraft treten. Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz kommt in der Regel überall in Deutschland mit sehr guter Qualität in den Häusern an. Dort wo Verunreinigungen des Trinkwassers festgestellt werden, entstehen diese meistens in der Trinkwasser-Installation im Gebäude, d.h. durch falsche Materialien für Rohre, Armaturen oder Schläuche. Falsche Materialien können unerwünschte Stoffe in das Trinkwasser abgeben. Fehler bei Planung, Einbau und Materialauswahl der Installation können zur Vermehrung von Krankheitserregern wie Legionellen führen, die für Lungenentzündungen verantwortlich sind. Beides passiert insbesondere dann, wenn das Wasser zu lange im Leitungssystem stagniert. Durch die Änderung der Trinkwasserverordnung kann das Umweltbundesamt (UBA) nun zur Bewertung der hygienischen Eignung von Werkstoffen und Materialien verbindliche Anforderungen festlegen. Diese werden die bisher unverbindlichen Leitlinien nach und nach ersetzen. Jeweils zwei Jahre nach deren Festlegung dürfen bei der Neuerrichtung und Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen (etwa Trinkwasser-Installationen) nur noch Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die diesen Anforderungen entsprechen. Die Novelle der Trinkwasserverordnung sieht weiterhin praktikablere Regelungen zum Legionellenschutz vor. Bereits jetzt sollten Eigentümer beim Bauen und Instandsetzen von Trinkwasser-Installationen darauf achten, dass der Installateur nur Produkte aus geprüften Werkstoffen und Materialien einbaut. Dafür veröffentlicht das Umweltbundesamt bislang unverbindliche Leitlinien und Empfehlungen, zum Beispiel für Kunststoffe, Elastomere (etwa Gummidichtungen und Membranen), Beschichtungen, Schmierstoffe und Metalle. Diese Leitlinien und Empfehlungen wird das Umweltbundesamt in den nächsten 1 bis 2 Jahren zu „Bewertungsgrundlagen“ nach dem neuen § 17 TrinkwV 2001 weiterentwickeln. Bei Bedarf kommen weitere Werkstoffgruppen hinzu. Spätestens zwei Jahre nach Veröffentlichung der Bewertungsgrundlagen müssen Hersteller ihre Produkte so umgestellt haben, dass sie diesen Anforderungen genügen. Werden dann Trinkwasser-Installationen neu errichtet oder Teile davon ausgetauscht, dürfen Betreiber von Wasserinstallationsanlagen keine Materialien mehr verwenden, die den Anforderungen widersprechen. Sofern Installateure oder Hauseigentümer schon jetzt Materialien und Werkstoffe einsetzen, die die Anforderungen der ⁠ UBA ⁠-Leitlinien erfüllen, werden sie keine Schwierigkeiten haben, diese auch zukünftig einzuhalten. Jeder und jede kann unabhängig davon selbst etwas dafür tun, damit die Installation die Trinkwasserqualität nicht beeinflusst: Für Lebensmittelzwecke oder zum direkten Trinken sollte kein abgestandenes Wasser verwendet werden, sondern nur frisches und kühles aus der Leitung. Daher ist es empfehlenswert, das Wasser aus dem Hahn ablaufen zu lassen, bevor es genutzt wird: meist genügt etwa eine halbe Minute, bis es frisch und kühl heraus kommt. Dadurch werden potenzielle Stoffe aus Installationsmaterialien aus den Leitungen gespült. Neubau, Instandhaltungen und Reparaturen an der Trinkwasser-Installation sollten nur Fachleute vornehmen, die beim Wasserversorger gelistet sind - nur diese kennen die Eigenschaften des Wassers vor Ort und wissen, welche Materialien im Versorgungsgebiet geeignet und welche technischen Regeln zu beachten sind, u.a. damit sich Legionellen nicht in der Installation vermehren können. Die Änderungen der Trinkwasserverordnung sehen auch praktikablere Regelungen für die Überwachung von Legionellen vor. So wird die zu überwachende „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ jetzt genauer definiert. Auch der Verwaltungsaufwand wurde reduziert. Ab sofort müssen diese Anlagen nur dann dem Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen, der 2011 in die Trinkwasserverordnung eingeführt wurde, überschritten ist. Die Besitzer von größeren Wohngebäuden müssen das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen. Die erste Untersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. 13.12.2012

Alles klar zwischen Ozean und Wasserhahn

Neue UBA-Broschüre „Rund um das Trinkwasser“ In vielen Ländern gehört eine kostenlose Karaffe Leitungswasser auf dem Tisch zum guten Ton. Wer bei uns im Restaurant darum bittet, dem quittieren die Kellner dies oft mit einem Naserümpfen. Dabei ist das Leitungswasser in Deutschland im internationalen Vergleich Spitze: „Das deutsche Trinkwasser hat eine durchweg hohe Qualität. Es wird umfassend und regelmäßig kontrolliert, kostet wenig und ist vermutlich das einzige Lebensmittel, das man nicht mühsam nach Hause tragen muss“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Doch wo kommt das Trinkwasser her, wo geht es hin und warum ist bleifrei plötzlich super? Diese und viele weitere Fragen beantwortet jetzt umfassend die UBA-Broschüre „Rund um das Trinkwasser“ des UBA. Fragen ob das Trinkwasser sicher ist, erreichen das ⁠ UBA ⁠ immer wieder. Der neue Ratgeber informiert daher ausführlich und offen über alles Wissenswerte rund um die gesundheitliche Bewertung von im Trinkwasser gelösten Stoffen wie  Kalzium, Magnesium oder Nitrat. Er erklärt verständlich, wie es gelingt, Krankheitserreger aus dem Leitungswasser fernzuhalten. Der Ratgeber informiert auch über die technischen und logistischen Aspekte der Trinkwasser-Verteilung. Ein Baustein, der über die Qualität entscheidet, sind beispielsweise die Verteilungsnetze: In gerader Linie messen sie in Deutschland über 500.000 Kilometer und könnten damit die Erde über 12 Mal umspannen. Der Herausforderung, sie ständig dicht zu halten und vor Korrosion zu schützen, stellen sich die deutschen Wasserversorger auch im internationalen Vergleich mit großem Erfolg. Genauso wichtig wie ein intaktes Verteilungsnetz ist die richtige Abstimmung des Materials der Leitungen in Haus oder Wohnung auf die regionale Wasserqualität. So eignen sich blanke Kupferrohre beispielsweise nicht für alle Trinkwässer, hier ist Fachwissen gefragt. UBA-Präsident Flasbarth rät vor allem Heimwerkerinnen und Heimwerkern zur Umsicht: „Arbeiten an der Trinkwasser-Installation sollte man nur einem Fachbetrieb überlassen, der beim regionalen Wasserversorger gelistet ist. Nur dann ist auch sichergestellt, dass die richtigen Materialien verwendet werden und dass Krankheitserreger wie Legionellen in der Trinkwasser-Installation weder im Warm- und noch im Kaltwassersystem eine Chance haben.“ Und warum ist bleifrei jetzt super? Ab Dezember 2013 ist der neue Grenzwert für Blei im Trinkwasser von 0,010 Milligramm pro Liter einzuhalten und dies wird nur ohne Bleileitungen möglich sein. Diese gibt es aber ohnehin nur noch äußerst selten. Der Ratgeber des UBA „Rund um das Trinkwasser“ ist der erste einer Reihe von Broschüren, in denen das UBA die Öffentlichkeit in nächster Zeit ausführlich über das Trinkwasser in Deutschland informieren wird.

Mehr Sicherheit für die Trinkwasserqualität in Gebäuden

Änderungen der Trinkwasserverordnung schützen besser vor Legionellen und Stoffen aus Installationsmaterialien Mehrere Neuerungen in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) stärken die Qualitätsstandards für Trinkwasser. Im Fokus stehen die Trinkwasser-Installationen in Gebäuden. Diese dürfen die Qualität des Trinkwassers nicht beeinträchtigen. So müssen ab November die Trinkwasser-Installationssysteme auch in gewerblich genutzten Gebäuden wie Mietshäusern auf Legionellen untersucht werden. Bisher bestand diese Pflicht nur für öffentliche Gebäude. „Diese wesentliche Verbesserung des Verbraucherschutzes wird dazu beitragen, Legionellenkontaminationen im Trinkwasser zu verhindern.“, sagte Thomas Holzmann, der Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Verbindlich sind nun auch technische Regeln für den Bau und Betrieb von neuen Trinkwasserversorgungs-anlagen. Dadurch soll vermieden werden, dass für Trinkwasser-Installationen ungeeignete Materialien verwendet werden, aus denen sich Stoffe in das Trinkwasser lösen könnten. Als erstes Land in der Europäischen Union (EU) führt Deutschland zudem einen Grenzwert für Uran im Trinkwasser ein. Trinkwasser-Installationen in gewerblich genutzten Gebäuden, also entsprechend Trinkwasserverordnung auch in Mietshäusern, müssen ab November 2011 auf Legionellen untersucht werden. Das legt die 1. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 3. Mai 2011 fest. Bisher galt diese Regelung nur für Gebäude, in denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird. Die Verordnung führt zudem für Legionellen erstmals einen so genannten „technischen Maßnahmenwert“ ein. Er liegt bei 100 „koloniebildenden Einheiten“ in 100 Milliliter Wasser. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, kann das Gesundheitsamt den Anlagenbetreiber dazu verpflichten, die Ursache der Belastung zu ermitteln und zu beheben. Legionellen können schwere, teils tödliche Lungenentzündungen sowie das grippeähnliche Pontiac-Fieber hervorrufen. Sie sind nicht von Mensch zu Mensch ansteckend, sondern gelangen durch das Einatmen von Aerosolen in den Körper. Gefährliche Legionellenmengen können im warmen Wasser entstehen, wenn zum Beispiel durch Baufehler in den Anlagen die erforderlichen Temperaturen (Kaltwasser < 25 und Warmwasser > 55 °C) nicht eingehalten werden. So können auch stillgelegte und regelwidrig nicht abgetrennte Stränge in der Trinkwasserleitung das Legionellenwachstum fördern, weil hier das Wasser stagniert. Um die Qualität des Trinkwassers in Deutschland noch besser vor Verunreinigungen zu schützen, regelt die Trinkwasserverordnung nun den Einsatz von Installationsbauteilen strenger: Installationsbetreiber werden auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik verpflichtet. Sie dürfen ab sofort nur Leitungen und Armaturen einsetzen, die allenfalls ein Minimum an Stoffen abgeben und nachweislich entsprechend geprüft wurden. Ein solcher Nachweis geht aus Prüfzeichen hervor. Wer nicht geprüfte Installationsbauteile neu einbaut, begeht ab jetzt eine Ordnungswidrigkeit. Der Hintergrund für die Neuregelung: Aus fehlerhaft ausgewählten Installationsmaterialien können sich Chemikalien lösen und ins Trinkwasser gelangen. Das kann seine Qualität beeinträchtigen und auch das Wachstum von Bakterien nach sich ziehen, etwa Legionellen. Hinzu kommt ferner ein besserer Schutz vor Verunreinigung mit Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat, wie Regenwasser oder Wasser aus der Heizungsanlage. Betreiber müssen durch Einbau einer so genannten „Sicherungseinrichtung“ nun dafür sorgen, dass kein Wasser minderer Qualität durch Rückfließen in das Trinkwassernetz gelangen kann. Eine weitere Änderung der TrinkwV betrifft das Schwermetall Uran. Ab dem 1. November führt Deutschland als einziges Land in der EU einen Uran-Grenzwert für Trinkwasser ein. Er legt eine Obergrenze von 10 Mikrogramm pro Liter Wasser fest. Relevant ist diese Änderung aber nur für wenige, meist kleine Trinkwassergewinnungsgebiete, in denen Uran lokal in höheren Konzentrationen vorkommen kann. Das Metall ist relativ giftig und unterliegt jetzt in Deutschland einem Trinkwasser-Grenzwert, der im weltweiten Vergleich sehr niedrig ist. Dieser schützt auch empfindliche Personen zuverlässig vor dem nierentoxischen Potenzial des Urans. Dagegen ist die Strahlungsaktivität von Uran erst ab einer etwa zehnmal höheren Konzentration gesundheitlich relevant. Stellungnahme der Trinkwasserkommission beim ⁠ UBA ⁠ (TWK) vom 03.11.2008 zu sechs häufig gestellten Fragen zu Uran im Trinkwasser: Uran im Trinkwasser - Stellungnahme der TWK zu sechs häufig gestellten Fragen PDF / 128 KB Ansprechpartner zu Fragen der Trinkwasserqualität in den Bundesländern Ansprechpartner Trinkwasserwerte PDF / 128 KB

Gesundheitsgefahr durch Legionellen – neue Pflichten für Anlagenbetreiber

42. BImSchV: Bis zum 20. August 2018 müssen Betreiber Informationen über bestehende Anlagen liefern Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können Quellen für gesundheitsschädliche Legionellen sein. Um dem vorzubeugen, wurde 2017 die 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (42. BImSchV) verabschiedet. Diese Verordnung enthält unter anderem eine Anzeigepflicht von Anlagen an die zuständige Behörde. Bis zum 20. August müssen Betreiberinnen und Betreiber von Bestandsanlagen den zuständigen Behörden Informationen über ihre Anlagen liefern. Dies kann bundeseinheitlich im Portal https://kavka.bund.de/ erfolgen. Außerdem enthält die 42. BImSchV Anforderungen an die Anlagen, sowie Prüf- und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser. Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige ⁠ Aerosole ⁠ in die Außenluft freisetzen, die beim Einatmen zu schweren Lungenentzündungen und infolgedessen sogar zum Tod führen können. In den letzten Jahren ist es in Deutschland immer wieder zu solchen Legionellenausbrüchen mit Todesfällen gekommen, zum Beispiel 2013 in Warstein und 2010 in Ulm/Neu-Ulm. Am 19. August 2017 trat deshalb die 42. ⁠ BImSchV ⁠ in Kraft. Ziel ist es, solchen Ausbrüchen vorzubeugen. Sollte es dennoch zu einem Ausbruchsfall kommen, müssen die zuständigen Behörden über die notwendigen Informationen bezüglich der Anlagen verfügen, die möglicherweise den Ausbruch verursacht haben, um schnellst möglichst Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen zu können. In dieser Verordnung sind daher u.a. Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen enthalten, aus denen legionellenhaltige Aerosole emittiert werden können. Ergänzend definiert die 42. BImSchV Prüf- und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser und legt Anforderungen für den Fall der Überschreitung der Maßnahmenwerte und Anforderungen an die Überwachung der Anlagen fest. Weiterhin enthält sie eine Anzeigepflicht für Anlagen. Für bestehende Anlagen muss dieser Anzeigepflicht bis zum 20. August 2018 nachgekommen werden. Die Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Behörde und deren Umfang ergibt sich aus § 13 der 42. BImSchV. Für den Vollzug der 42. BImSchV und damit auch für die Umsetzung der Anzeigepflicht sind die einzelnen Bundesländer zuständig. Über das Portal KaVKA-42.BV (Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV), erreichbar unter https://kavka.bund.de/ , kann diese Anzeige an die zuständige Behörde in einem bundeseinheitlichen Format erfolgen. Dort sind auch weitere Informationen zu Ansprechpartnern in den zuständigen Behörden in den  Bundesländern zu finden. Legionellen sind Bakterien, sie kommen in natürlichen Gewässern und Böden vor. Normalerweise stellen sie dort keine Gesundheitsgefahr dar. Werden Verdunstungsanlagen, Kühltürme oder Nassabscheider nicht ordnungsgemäß betrieben, können sich Legionellen in den Anlagen übermäßig vermehren und über die Abluft freigesetzt werden. Werden die Bakterien über kleinste Wassertropfen (Aerosole) inhaliert und gelangen so in die Lunge, kann dies zu schweren Lungeninfektionen bis hin zum Tod führen.

Inaktivierung von Bioziden bei der Probenahme zur Legionellenanalytik in Kühlwässern von Verdunstungskühlanlagenund Kühltürmen

Die Überwachung von Verdunstungskühlanlagen hinsichtlich des Legionellenrisikos erfolgt entsprechend der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung durch Messung der Legionellen-konzentration im Kühlwasser. In den meisten Verdunstungskühlanlagen werden Biozide im Kühlwasser eingesetzt, die bei der Probenahme inaktiviert werden müssen, damit es nicht zu falsch negativen Ergebnissen kommt. Die im Vorhaben entwickelte Neutralisierungsmischung ist prinzipiell geeignet, um bei der Probenahme von Kühlwasser zur Untersuchung von Legionellen die ggf. vorhandenen Biozide zu inaktivieren. Ein Problem besteht aber in der geringen Haltbarkeit einiger der eingesetzten Neutralisierungssubstanzen. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 05/2020.

Entwicklung eines sensitiven Verfahrens zum routinemäßigen Nachweis von Legionellen in Aerosolen von Verdunstungskühlanlagen

Die in dem Vorhaben entwickelte Vorgehensweise erlaubt eine zuverlässige Emissionsmessung legionellenhaltiger ⁠ Aerosole ⁠ in der Fortluft von Verdunstungskühlanlagen. Die Messungen sind aber sehr aufwändig und für eine engmaschige routinemäßige Überwachung nicht geeignet. Daher ist es sinnvoll, die routinemäßige Überwachung der Anlagen weiterhin durch Kühlwasser-untersuchungen durchzuführen. Die in diesem Vorhaben entwickelten Methoden zur Emissionsmessung und zur Abschätzung der Effizienz der Tropfenabscheider können aber für eine bessere Gefährdungsabschätzung herangezogen werden z.B. bei Überschreitung der Maßnahmenwerte, im Ausbruchsfall oder auch bei der Anlageninspektion durch Sachverständige. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 06/2020.

Trinkwarmwasserkonzepte für Gebäude mit einer Wärmepumpenheizung

Wird zur Beheizung eines Gebäudes eine Wärmepumpe eingesetzt, ist die Erwärmung von Trinkwasser aufgrund der notwendigen hohen Temperatur oft eine Herausforderung, insbesondere in Bezug auf den Schutz gegen Legionellen. Ziel ist es, ausreichend hohe Wassertemperaturen zur Verfügung zu stellen und die Verweilzeit des erwärmten Wassers im Trinkwassersystem zu reduzieren. Allerdings beeinträchtigen hohe Temperaturen insbesondere bei Wärmepumpen die Effizienz des Gesamtsystems. Insgesamt erfordert die Trinkwassererwärmung eine Verbindung von hygienischen Anforderungen und energetischer Effizienz.Die  effizientesten Ansätze vereinen niedrigere Wassertemperaturen mit gleichzeitig wirkungsvollem Legionellenschutz. Veröffentlicht in Fact Sheet.

LANUV stellt Legionellen-Labor in Düsseldorf vor

Vor drei Jahren starben Menschen durch Legionellen in Warstein. Auch vorher und nachher waren Legionellen immer wieder an verschiedenen Orten in NRW und darüber hinaus ein Thema. Für künftige Fälle hat das LANUV in Düsseldorf ein eigenes mikrobiologisches Labor aufgebaut. Aus diesem Anlass öffnen wir die sonst gut verschlossenen Türen des mikrobiologischen Labors und laden Sie ganz herzlich zu einem Foto- und Interviewtermin ein. Der Termin findet statt am Dienstag, den 08. November, um 11:00 Uhr im LIFE SCIENCE CENTER Düsseldorf, Mikrobiologisches S2 Labor des LANUV Merowingerplatz 1a, 40225 Düsseldorf) Es sind uneingeschränkt Fotos und Filmaufnahmen von Legionellen-Kulturen, Analysegeräten und verschiedenen Laborsituationen möglich. Für die Interviews stehen Ihnen die Fachgebietsleitung Frau Dr. Susanne Grobe und die Laborleitung Herr Dipl.Biol. Bernd Schwanke des LANUV zur Verfügung. Pressetelefon an dem Tag: 0173 5383775 Download Presseeinladung

Einweihung neues Gewässerzentrum des LANUV in Duisburg

Nach zwei Jahren Bauzeit konnte der Neubau eines Labor- und Bürogebäudes des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) bezogen werden. Mit dem Neubau konnten zukunftsfähige Laboratorien auf dem neuesten technischen Stand und eine nachhaltige Arbeitsumgebung realisiert werden. Das neue LANUV-Gewässerzentrum in Duisburg hat zur Aufgabe die Qualität der nordrhein-westfälischen Gewässer zu überwachen. Dazu gehören beispielsweise Untersuchungen auf Schadstoffe oder wassergetragene Krankheitserreger wie Legionellen oder antibiotikaresistente Bakterien. Ebenfalls in Duisburg tätig sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NRW-Hochwasserzentrale. Zur offiziellen Einweihung des neuen LANUV-Standortes in Duisburg mit Umweltministerin Ursula Heinen-Esser, LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen, Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link und dem Leiter des Immobilienentwicklers Aurelis der Region West, Olaf Geist, sind die Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich eingeladen: Einweihung und Rundgang neues LANUV-Gewässerzentrum Duisburg Zeit:     Donnerstag, 14. März 2019, 10:00 Uhr Ort:      LANUV-Dienststelle Duisburg Wuhanstr. 6, 47051 Duisburg Im Anschluss an die Begrüßungsreden wird ab 10:50 Uhr der Presse- und Foto-Rundgang durch die Labore des LANUV-Gewässerzentrums mit Ministerin Ursula Heinen-Essern, LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen, Oberbürgermeister Sören Link und Olaf Geist vom Immobilienentwickler Aurelis beginnen. Der Rundgang wird folgende Stationen beinhalten: NRW-Hochwasserzentrale Biologische Untersuchungen von Gewässer-Kleinstlebewesen am Mikroskop Ausbildungslabore mit beispielhaften Untersuchungen auf chemische Gewässerqualität Untersuchungen auf Mikroschadstoffe mit Hilfe modernster hochauflösender Massenspektrografie Mit den besten Grüßen gez. Wilhelm Deitermann (Pressesprecher) Download: Presseeinladung

Neues Gewässerzentrum NRW: LANUV eröffnet Labor- und Bürostandort in Duisburg

66 Millionen Euro wurden in die neuen Labore zur Gewässerüberwachung und Büros für über 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den neuen Standort des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in Duisburg investiert. Nach zweijähriger Bauzeit konnten im Dezember letzten Jahres die Umzüge der Laborgerätschaften und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Düsseldorf nach Duisburg beginnen. Mit der offiziellen Eröffnung am heutigen Donnerstag (14. März 2019) durch Umweltministerin Ursula Heinen-Esser, LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen, dem Duisburger Oberbürgermeister Sören Link und dem Leiter des Immobilienentwicklers Aurelis der Region West Olaf Geist, wird nun die Überwachung und die Bewertung der nordrhein-westfälischen Gewässer von Duisburg aus organisiert und durchgeführt. „Ich freue mich, heute das neue LANUV-Gebäude mit dem Gewässerzentrum in Duisburg eröffnen zu dürfen. Die Überwachung unserer Gewässer auf Mikroschadstoffe wie Antibiotikarückstände oder Mikroplastik ist eine zentrale Aufgabe des Umweltschutzes. Daher war es auch so wichtig, Labore und Büroräume aufzubauen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LANUV in die Lage versetzen, die Überwachung unserer Gewässer nach höchsten Standards für die nächsten Jahre sicherzustellen", betonte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Mit dem Gewässerzentrum erweitert die größte Umweltbehörde eines deutschen Bundeslandes ihre professionellen Arbeitsbedingungen. Heinen-Esser dankte allen Beteiligten, die dieses innovative Neubauprojekt in dem vorgesehenen Zeitplan und Kostenrahmen realisiert haben. „Den Beschäftigen wünsche ich viel Freude und Erfolg in ihrem neuen, modernen und nachhaltigen Arbeitsumfeld“, so die Ministerin. Für den Präsidenten des LANUV Dr. Thomas Delschen war wichtig, nicht nur zukunftsfähige Laboratorien auf dem neusten technischen Stand zu erhalten, sondern auch eine nachhaltige Arbeitsumgebung für den neuen Standort zu schaffen: „Das Heizen mit Fernwärme, Stromerzeugung durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, eine energieeffiziente Dämmung, die zentrale Lage am Bahnhof oder die Nutzung von Regenwasser sind Beispiele für nachhaltiges Bauen und Arbeiten. Mit unseren neuen Gebäuden zeigen wir damit einen Weg auf in Richtung klimaneutrale und nachhaltige Landesverwaltung.“ Neben über 600 unterschiedlichen chemischen Wasserinhaltsstoffen einschließlich der Mikroschadstoffe können in den Duisburger LANUV-Laboren auch wassergetragene Krankheitserreger, wie zum Beispiel Legionellen oder antibiotikaresistene Bakterien analysiert werden. Das Labor der Gewässerökologie befasst sich mit der (taxonomischen) Bestimmung der Kleinstlebewesen, die die biologische Qualität eines Gewässer anzeigen. Aus allen Gewässerinformationen leiten dann LANUV-Fachleute den Gewässerzustand ab, identifizieren nachteilige Einflussfaktoren und überprüfen Wirkungen von Maßnahmen. In Duisburg ist zudem die mit modernster Technik ausgestattete Hochwasserzentrale angesiedelt, die die Wasserstände der rund 300 nordrhein-westfälischen Gewässerpegel- und 240 LANUV-Messstationen zu Niederschlagsmengen online erfasst, im Internet bereitstellt und Lageberichte bei Hochwassersituationen veröffentlicht. „Für Duisburg ist die Ansiedlung von über 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innenstadtbereich eine deutliche wirtschaftliche Stärkung“, freute sich der Duisburger Oberbürgermeister Sören Link. „Der Duisburger Hafen Homberg ist bereits Heimathafen des LANUV-Laborschiffs Max Prüß, das die NRW-Wasserstraßen überwacht. Mit den im Gewässerzentrum NRW vorhandenen Laborkapazitäten und gebündelten Fachkompetenzen ist Duisburg damit ein Schwerpunktstandort des Gewässerschutzes in NRW.“ Der Immobilienentwickler Aurelis hat den Neubau in Duisburg projektiert, gemeinsam mit der Firma Hochtief im gesetzten Kostenrahmen umgesetzt und pünktlich an den neuen Mieter LANUV übergeben. „Wir wünschen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viel Erfolg am neuen Standort in Duisburg“, erklärte Olaf Geist, Leiter der Aurelis Region West. „Wir werden jetzt weiter daran arbeiten, weitere Interessenten von der hervorragenden Qualität und Lagegunst der noch freien Baufelder im Quartier I zu überzeugen.“ Zahlen und Daten LANUV-Neubau Duisburg: 66 Millionen Euro Investitionssumme : Anmietung durch das LANUV für 20 Jahre Grundsteinlegung am 7. April 2017 10.000 Quadratmeter Grundstücksfläche 6944 Quadratmeter Bürofläche Maße Bürogebäude: 52 Meter lang, 31-45 Meter breit, 5 Geschosse 9619 Quadratmeter Laborfläche Maße Laborgebäude: 90 Meter lang, 16 Meter breit, 7 Geschosse Etwa 3,5 Kilometer lange Gasleitungen für zehn Gastypen 28,5 Kilometer Rohrleitungen 11.000 Quadratmeter Lüftungskanäle, Lüftungsleistung: 135.000 Kubikmeter pro Stunde 7.200 Kubikmeter Stahlbeton, 900 Tonnen Bewehrungsstahl, 1.850 Quadratmeter Naturstein, 26.400 Quadratmeter Trockenbau-Wand- und Deckenflächen 2.950 Beleuchtungskörper Etwa 255 Kilometer Kabel wurden verlegt 850 Fensterelemente und 860 Türen wurden verbaut Rund 400 Handwerker aus 85 Gewerken waren am Bau beteiligt Strombedarf der Büro- und Laborgebäude wird zum Teil durch die Photovoltaikanlage auf dem Dach gedeckt Auf eine gute Wärmedämmung wurde besonderen Wert gelegt, sodass der Primärenergiebedarf die Anforderungen der EnEV 2016 im Bürogebäude um 70 Prozent und im Laborgebäude um 50 Prozent unterschreitet Barrierefreies Gebäude für Menschen mit Behinderung Regenwassernutzung für Toilettenanlage im Bürogebäude Perfekte Anbindung an den Duisburger Bahnhof (und die BAB) Nachhaltige Kantinenbewirtschaftung Abfalltrennung Modernste Präsentationstechnik in den Konferenzräumen Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) wird angestrebt Download: Pressemitteilung

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