Änderungen der Trinkwasserverordnung schützen besser vor Legionellen und Stoffen aus Installationsmaterialien Mehrere Neuerungen in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) stärken die Qualitätsstandards für Trinkwasser. Im Fokus stehen die Trinkwasser-Installationen in Gebäuden. Diese dürfen die Qualität des Trinkwassers nicht beeinträchtigen. So müssen ab November die Trinkwasser-Installationssysteme auch in gewerblich genutzten Gebäuden wie Mietshäusern auf Legionellen untersucht werden. Bisher bestand diese Pflicht nur für öffentliche Gebäude. „Diese wesentliche Verbesserung des Verbraucherschutzes wird dazu beitragen, Legionellenkontaminationen im Trinkwasser zu verhindern.“, sagte Thomas Holzmann, der Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Verbindlich sind nun auch technische Regeln für den Bau und Betrieb von neuen Trinkwasserversorgungs-anlagen. Dadurch soll vermieden werden, dass für Trinkwasser-Installationen ungeeignete Materialien verwendet werden, aus denen sich Stoffe in das Trinkwasser lösen könnten. Als erstes Land in der Europäischen Union (EU) führt Deutschland zudem einen Grenzwert für Uran im Trinkwasser ein. Trinkwasser-Installationen in gewerblich genutzten Gebäuden, also entsprechend Trinkwasserverordnung auch in Mietshäusern, müssen ab November 2011 auf Legionellen untersucht werden. Das legt die 1. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 3. Mai 2011 fest. Bisher galt diese Regelung nur für Gebäude, in denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird. Die Verordnung führt zudem für Legionellen erstmals einen so genannten „technischen Maßnahmenwert“ ein. Er liegt bei 100 „koloniebildenden Einheiten“ in 100 Milliliter Wasser. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, kann das Gesundheitsamt den Anlagenbetreiber dazu verpflichten, die Ursache der Belastung zu ermitteln und zu beheben. Legionellen können schwere, teils tödliche Lungenentzündungen sowie das grippeähnliche Pontiac-Fieber hervorrufen. Sie sind nicht von Mensch zu Mensch ansteckend, sondern gelangen durch das Einatmen von Aerosolen in den Körper. Gefährliche Legionellenmengen können im warmen Wasser entstehen, wenn zum Beispiel durch Baufehler in den Anlagen die erforderlichen Temperaturen (Kaltwasser < 25 und Warmwasser > 55 °C) nicht eingehalten werden. So können auch stillgelegte und regelwidrig nicht abgetrennte Stränge in der Trinkwasserleitung das Legionellenwachstum fördern, weil hier das Wasser stagniert. Um die Qualität des Trinkwassers in Deutschland noch besser vor Verunreinigungen zu schützen, regelt die Trinkwasserverordnung nun den Einsatz von Installationsbauteilen strenger: Installationsbetreiber werden auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik verpflichtet. Sie dürfen ab sofort nur Leitungen und Armaturen einsetzen, die allenfalls ein Minimum an Stoffen abgeben und nachweislich entsprechend geprüft wurden. Ein solcher Nachweis geht aus Prüfzeichen hervor. Wer nicht geprüfte Installationsbauteile neu einbaut, begeht ab jetzt eine Ordnungswidrigkeit. Der Hintergrund für die Neuregelung: Aus fehlerhaft ausgewählten Installationsmaterialien können sich Chemikalien lösen und ins Trinkwasser gelangen. Das kann seine Qualität beeinträchtigen und auch das Wachstum von Bakterien nach sich ziehen, etwa Legionellen. Hinzu kommt ferner ein besserer Schutz vor Verunreinigung mit Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat, wie Regenwasser oder Wasser aus der Heizungsanlage. Betreiber müssen durch Einbau einer so genannten „Sicherungseinrichtung“ nun dafür sorgen, dass kein Wasser minderer Qualität durch Rückfließen in das Trinkwassernetz gelangen kann. Eine weitere Änderung der TrinkwV betrifft das Schwermetall Uran. Ab dem 1. November führt Deutschland als einziges Land in der EU einen Uran-Grenzwert für Trinkwasser ein. Er legt eine Obergrenze von 10 Mikrogramm pro Liter Wasser fest. Relevant ist diese Änderung aber nur für wenige, meist kleine Trinkwassergewinnungsgebiete, in denen Uran lokal in höheren Konzentrationen vorkommen kann. Das Metall ist relativ giftig und unterliegt jetzt in Deutschland einem Trinkwasser-Grenzwert, der im weltweiten Vergleich sehr niedrig ist. Dieser schützt auch empfindliche Personen zuverlässig vor dem nierentoxischen Potenzial des Urans. Dagegen ist die Strahlungsaktivität von Uran erst ab einer etwa zehnmal höheren Konzentration gesundheitlich relevant. Stellungnahme der Trinkwasserkommission beim UBA (TWK) vom 03.11.2008 zu sechs häufig gestellten Fragen zu Uran im Trinkwasser: Uran im Trinkwasser - Stellungnahme der TWK zu sechs häufig gestellten Fragen PDF / 128 KB Ansprechpartner zu Fragen der Trinkwasserqualität in den Bundesländern Ansprechpartner Trinkwasserwerte PDF / 128 KB
42. BImSchV: Bis zum 20. August 2018 müssen Betreiber Informationen über bestehende Anlagen liefern Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können Quellen für gesundheitsschädliche Legionellen sein. Um dem vorzubeugen, wurde 2017 die 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (42. BImSchV) verabschiedet. Diese Verordnung enthält unter anderem eine Anzeigepflicht von Anlagen an die zuständige Behörde. Bis zum 20. August müssen Betreiberinnen und Betreiber von Bestandsanlagen den zuständigen Behörden Informationen über ihre Anlagen liefern. Dies kann bundeseinheitlich im Portal https://kavka.bund.de/ erfolgen. Außerdem enthält die 42. BImSchV Anforderungen an die Anlagen, sowie Prüf- und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser. Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Aerosole in die Außenluft freisetzen, die beim Einatmen zu schweren Lungenentzündungen und infolgedessen sogar zum Tod führen können. In den letzten Jahren ist es in Deutschland immer wieder zu solchen Legionellenausbrüchen mit Todesfällen gekommen, zum Beispiel 2013 in Warstein und 2010 in Ulm/Neu-Ulm. Am 19. August 2017 trat deshalb die 42. BImSchV in Kraft. Ziel ist es, solchen Ausbrüchen vorzubeugen. Sollte es dennoch zu einem Ausbruchsfall kommen, müssen die zuständigen Behörden über die notwendigen Informationen bezüglich der Anlagen verfügen, die möglicherweise den Ausbruch verursacht haben, um schnellst möglichst Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen zu können. In dieser Verordnung sind daher u.a. Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen enthalten, aus denen legionellenhaltige Aerosole emittiert werden können. Ergänzend definiert die 42. BImSchV Prüf- und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser und legt Anforderungen für den Fall der Überschreitung der Maßnahmenwerte und Anforderungen an die Überwachung der Anlagen fest. Weiterhin enthält sie eine Anzeigepflicht für Anlagen. Für bestehende Anlagen muss dieser Anzeigepflicht bis zum 20. August 2018 nachgekommen werden. Die Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Behörde und deren Umfang ergibt sich aus § 13 der 42. BImSchV. Für den Vollzug der 42. BImSchV und damit auch für die Umsetzung der Anzeigepflicht sind die einzelnen Bundesländer zuständig. Über das Portal KaVKA-42.BV (Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV), erreichbar unter https://kavka.bund.de/ , kann diese Anzeige an die zuständige Behörde in einem bundeseinheitlichen Format erfolgen. Dort sind auch weitere Informationen zu Ansprechpartnern in den zuständigen Behörden in den Bundesländern zu finden. Legionellen sind Bakterien, sie kommen in natürlichen Gewässern und Böden vor. Normalerweise stellen sie dort keine Gesundheitsgefahr dar. Werden Verdunstungsanlagen, Kühltürme oder Nassabscheider nicht ordnungsgemäß betrieben, können sich Legionellen in den Anlagen übermäßig vermehren und über die Abluft freigesetzt werden. Werden die Bakterien über kleinste Wassertropfen (Aerosole) inhaliert und gelangen so in die Lunge, kann dies zu schweren Lungeninfektionen bis hin zum Tod führen.
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Keller & Bohacek GmbH & Co. Kommanditgesellschaft durchgeführt. Eine mikrobiologische Gefahr für Menschen besteht, wenn pathogene Legionellen als Aerosole aus Kühltürmen entweichen und von Menschen inhaliert werden. So kam es immer wieder zu teils tödlich verlaufenden Legionellosen durch den Austrag von diesen kontaminierten Aerosolen. Um diese Legionellen-Ausbrüche zu verhindern soll in LeMoSe ein KI-basiertes Legionellen-Monitoringsystem für Kühltürme nach der 42- BImSchV zu entwickelt werden. Dieses LeMoSe-Monitoring-System soll kostengünstig, einfach zu handhaben sein und automatisch kontinuierlich vor Ort die Legionellen-Konzentration (= LegiKon) erfassen. Mit diesem System wird der Kühlturm Legionellen-unbedenklich gefahren. Hierbei wird die aktuelle LegiKon-Ist kontinuierlich ermittelt, eine zeitnahe LegiKon-Prognose prädiktiert und dem Kühlturmbetreiber angezeigt. Mittels KI-basierter Analyse in der LeMoSe-Cloud werden die LegiKon-Ursachen erarbeitet. Darauf aufbauend werden dem Kühlturmbetreiber Verbesserungsmaßnahmen im Modul LegiKon-Optimierung vorgeschlagen. Da die Legionellen nicht direkt erfasst werden können, wird hierzu ein LegiKon-Softsensor entwickelt. Hierbei detektieren mehrere Standard-Wassersensoren das Kühlturmwasser und mittels eines Modells wird dann die LegiKon-Ist und LegiKon-Prognose ermittelt. Dieser Softsensor, auch die LegiKon-Ursachen und LegiKon-Optimierung werden mittels KI-basiertem Vorgehen entwickelt. Hier wird überwachtes maschinelles Lernen eingesetzt. Da jeder Kühlturm in seinem Prozessverhalten ein Unikat darstellt, wird mit dem LegioTyper der LegiKon-Softsensor 'angelernt' und von Zeit zu Zeit überprüfend angepasst. Hier wird eine Entwicklung getätigt, um den LegioTyper für diesen Einsatz zu qualifizieren. Eine weitere Entwicklung dreht sich um den Einfluss des Biofilm auf die Legionellen-Bildung. Um den Einfluss der zudosierten Wasserbehandlungschemikalien zu ermitteln und hier die optimale Zusammensetzung und Dosierempfehlungen zu erstellen, erfolgt hier eine weitere Entwicklung.
Das Projekt "Teilprojekt 3" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Institut für Wasserchemie und Chemische Balneologie, Lehrstuhl für Analytische Chemie und Wasserchemie durchgeführt. Eine mikrobiologische Gefahr für Menschen besteht, wenn pathogene Legionellen als Aerosole aus Kühltürmen entweichen und von Menschen inhaliert werden. So kam es immer wieder zu teils tödlich verlaufenden Legionellosen durch den Austrag von diesen kontaminierten Aerosolen. Um diese Legionellen-Ausbrüche zu verhindern soll in LeMoSe ein KI-basiertes Legionellen-Monitoringsystem für Kühltürme nach der 42- BImSchV zu entwickelt werden. Dieses LeMoSe-Monitoring-System soll kostengünstig, einfach zu handhaben sein und automatisch kontinuierlich vor Ort die Legionellen-Konzentration (= LegiKon) erfassen. Mit diesem System wird der Kühlturm Legionellen-unbedenklich gefahren. Hierbei wird die aktuelle LegiKon-Ist kontinuierlich ermittelt, eine zeitnahe LegiKon-Prognose prädiktiert und dem Kühlturmbetreiber angezeigt. Mittels KI-basierter Analyse in der LeMoSe-Cloud werden die LegiKon-Ursachen erarbeitet. Darauf aufbauend werden dem Kühlturmbetreiber Verbesserungsmaßnahmen im Modul LegiKon-Optimierung vorgeschlagen. Da die Legionellen nicht direkt erfasst werden können, wird hierzu ein LegiKon-Softsensor entwickelt. Hierbei detektieren mehrere Standard-Wassersensoren das Kühlturmwasser und mittels eines Modells wird dann die LegiKon-Ist und LegiKon-Prognose ermittelt. Dieser Softsensor, auch die LegiKon-Ursachen und LegiKon-Optimierung werden mittels KI-basiertem Vorgehen entwickelt. Hier wird überwachtes maschinelles Lernen eingesetzt. Da jeder Kühlturm in seinem Prozessverhalten ein Unikat darstellt, wird mit dem LegioTyper der LegiKon-Softsensor 'angelernt' und von Zeit zu Zeit überprüfend angepasst. Hier wird eine Entwicklung getätigt, um den LegioTyper für diesen Einsatz zu qualifizieren. Eine weitere Entwicklung dreht sich um den Einfluss des Biofilm auf die Legionellen-Bildung. Um den Einfluss der zudosierten Wasserbehandlungschemikalien zu ermitteln und hier die optimale Zusammensetzung und Dosierempfehlungen zu erstellen, erfolgt hier eine weitere Entwicklung.
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von arteos GmbH durchgeführt. Eine mikrobiologische Gefahr für Menschen besteht, wenn pathogene Legionellen als Aerosole aus Kühltürmen entweichen und von Menschen inhaliert werden. So kam es immer wieder zu teils tödlich verlaufenden Legionellosen durch den Austrag von diesen kontaminierten Aerosolen. Um diese Legionellen-Ausbrüche zu verhindern soll in LeMoSe ein KI-basiertes Legionellen-Monitoringsystem für Kühltürme nach der 42- BImSchV zu entwickelt werden. Dieses LeMoSe-Monitoring-System soll kostengünstig, einfach zu handhaben sein und automatisch kontinuierlich vor Ort die Legionellen-Konzentration (= LegiKon) erfassen. Mit diesem System wird der Kühlturm Legionellen-unbedenklich gefahren. Hierbei wird die aktuelle LegiKon-Ist kontinuierlich ermittelt, eine zeitnahe LegiKon-Prognose prädiktiert und dem Kühlturmbetreiber angezeigt. Mittels KI-basierter Analyse in der LeMoSe-Cloud werden die LegiKon-Ursachen erarbeitet. Darauf aufbauend werden dem Kühlturmbetreiber Verbesserungsmaßnahmen im Modul LegiKon-Optimierung vorgeschlagen. Da die Legionellen nicht direkt erfasst werden können, wird hierzu ein LegiKon-Softsensor entwickelt. Hierbei detektieren mehrere Standard-Wassersensoren das Kühlturmwasser und mittels eines Modells wird dann die LegiKon-Ist und LegiKon-Prognose ermittelt. Dieser Softsensor, auch die LegiKon-Ursachen und LegiKon-Optimierung werden mittels KI-basiertem Vorgehen entwickelt. Hier wird überwachtes maschinelles Lernen eingesetzt. Da jeder Kühlturm in seinem Prozessverhalten ein Unikat darstellt, wird mit dem LegioTyper der LegiKon-Softsensor 'angelernt' und von Zeit zu Zeit überprüfend angepasst. Hier wird eine Entwicklung getätigt, um den LegioTyper für diesen Einsatz zu qualifizieren. Eine weitere Entwicklung dreht sich um den Einfluss des Biofilm auf die Legionellen-Bildung. Um den Einfluss der zudosierten Wasserbehandlungschemikalien zu ermitteln und hier die optimale Zusammensetzung und Dosierempfehlungen zu erstellen, erfolgt hier eine weitere Entwicklung.
Das Projekt "Nachweis von Legionellen in Luftproben von Rückkühlwerken" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung gemeinnützige GmbH durchgeführt. Ausgangslage: Nasse Rückkühlwerke werden seit vielen Jahren eingesetzt, um Wärmelasten, z.B. aus technischen Prozessen abzuführen. Ihre Kühlwirkung beruht auf dem Prinzip der Verdunstung von Wasser, wobei es auch zur Bildung von Wassertröpfchen (Aerosolen) kommt, die in die Umgebungsluft abgegeben werden. Aufgrund günstiger Vermehrungsbedingungen (Feuchte, Nährstoffangebot, Temperaturen) für Mikroorganismen im Wasser und insbesondere in Biofilmen auf den Verdunstungs-Oberflächen können die Wassertröpfchen auch Legionellen enthalten. Legionellen-haltige Aerosole stellen ein gesundheitliches Risiko dar, da sie im Falle des Einatmens zu Erkrankungen (schwere Lungenentzündungen) führen können. Da sich die Legionellen mit den Aerosolen über mehrere Kilometer ausbreiten können, kann es im Umkreis einer Anlage zu 100ten von erkrankten Personen kommen. Im Januar 2010 gab es auch in Deutschland in Ulm/Neuulm einen Legionellenausbruch mit 65 Erkrankten und 5 Toten durch Legionellen-haltige Aerosole aus einem Rückkühlwerk. Methode: Es soll untersucht werden, wie Legionellen von Biofilmen in Rückkühlwerken in die Luft gelangen und wie man sie in der Abluft (Emissionsmessung) und in der Umgebungsluft (Immissionsmessungen) nachweisen kann. Dabei sollen sowohl kulturelle als auch molekularbiologische oder serologische Methoden zum Einsatz kommen. Außerdem soll untersucht werden, wie Legionellen in Luftproben unter verschiedenen Bedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit) überleben. Ziel: In dem Vorhaben soll ein sensitives Nachweisverfahren erarbeitet werden, mit dem Legionellen in der Luft nachgewiesen werden können. Die zur Zeit verwendeten Verfahren sind dazu nicht geeignet. Im Ausbruchsfall kann damit schnell das Ausmaß der Gefährdung festgestellt werden. Außerdem soll untersucht werden, wie Legionellen in die Luft gelangen und wie lange sie dort überleben. Mit diesem Wissen können Strategien zur Risikominimierung erarbeitet werden.
Das Projekt "Legionellen in der Trinkwasser-Installation - Auswertung von Trinkwasseruntersuchungen und epidemiologische Fall-Kontroll-Studie Kooperationsvorhaben mit UBA (s. FKZ 2515-FSB-753)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Robert Koch-Institut durchgeführt. Das Vorhaben gliedert sich in drei Teilprojekte: Im ersten Teilprojekt soll im Rahmen einer Fall-Kontroll-Studie im Raum Berlin-Brandenburg untersucht werden, ob sich das Auftreten von Legionellosen auf eine Belastung von Trinkwasser mit Legionellen, bauliche Risikofaktoren und/oder das Verhalten von Erkrankten zurückführen lässt. Dazu werden Trinkwasserproben sowohl aus Gebäuden untersucht, in denen an Legionellose erkrankte Personen wohnen, als auch aus Gebäuden, von deren Bewohnern keine Erkrankung mit Legionellen bekannt ist. In den untersuchten Gebäuden soll neben einer Ortsbegehung jeweils auch eine Gefährdungsanalyse durchgeführt werden, so dass verhaltensabhängige, bautechnische und sonstige Risikofaktoren identifiziert werden können. Im zweiten Teilprojekt sollen Daten zu in der Vergangenheit erfolgten Legionellenuntersuchungen aggregiert werden. Diese Daten liegen momentan in unterschiedlichen Formaten in den Labordatensystemen zahlreicher Labore in Deutschland vor. Die Daten sollen nach vom UBA definierten Kriterien in sechs großen Routinelaboren aggregiert und so in eine einheitliche und damit vergleichbare Form gebracht werden. Die Ergebnisse der Auswertung sollen Schätzungen über die tatsächliche Verbreitung von Trinkwasser-Installationen mit kritischer Legionellen-Kontamination ermöglichen. Zudem soll für den Einsatz bei Gesundheitsämtern ein einheitlicher Fragebogen für Infektionen mit Legionellen entwickelt werden.
Das Projekt "KMU-innovativ23: KI-basiertes Legionellen-Monitoring-System für Verdunstungskühlanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von arteos GmbH durchgeführt. Eine mikrobiologische Gefahr für Menschen besteht, wenn pathogene Legionellen als Aerosole aus Kühltürmen entweichen und von Menschen inhaliert werden. So kam es immer wieder zu teils tödlich verlaufenden Legionellosen durch den Austrag von diesen kontaminierten Aerosolen. Um diese Legionellen-Ausbrüche zu verhindern soll in LeMoSe ein KI-basiertes Legionellen-Monitoringsystem für Kühltürme nach der 42- BImSchV zu entwickelt werden. Dieses LeMoSe-Monitoring-System soll kostengünstig, einfach zu handhaben sein und automatisch kontinuierlich vor Ort die Legionellen-Konzentration (= LegiKon) erfassen. Mit diesem System wird der Kühlturm Legionellen-unbedenklich gefahren. Hierbei wird die aktuelle LegiKon-Ist kontinuierlich ermittelt, eine zeitnahe LegiKon-Prognose prädiktiert und dem Kühlturmbetreiber angezeigt. Mittels KI-basierter Analyse in der LeMoSe-Cloud werden die LegiKon-Ursachen erarbeitet. Darauf aufbauend werden dem Kühlturmbetreiber Verbesserungsmaßnahmen im Modul LegiKon-Optimierung vorgeschlagen. Da die Legionellen nicht direkt erfasst werden können, wird hierzu ein LegiKon-Softsensor entwickelt. Hierbei detektieren mehrere Standard-Wassersensoren das Kühlturmwasser und mittels eines Modells wird dann die LegiKon-Ist und LegiKon-Prognose ermittelt. Dieser Softsensor, auch die LegiKon-Ursachen und LegiKon-Optimierung werden mittels KI-basiertem Vorgehen entwickelt. Hier wird überwachtes maschinelles Lernen eingesetzt. Da jeder Kühlturm in seinem Prozessverhalten ein Unikat darstellt, wird mit dem LegioTyper der LegiKon-Softsensor 'angelernt' und von Zeit zu Zeit überprüfend angepasst. Hier wird eine Entwicklung getätigt, um den LegioTyper für diesen Einsatz zu qualifizieren. Eine weitere Entwicklung dreht sich um den Einfluss des Biofilm auf die Legionellen-Bildung. Um den Einfluss der zudosierten Wasserbehandlungschemikalien zu ermitteln und hier die optimale Zusammensetzung und Dosierempfehlungen zu erstellen, erfolgt hier eine weitere Entwicklung.
Verdunstungskühlanlagen sind auch in Deutschland als Quelle von Legionellenausbrüchen erkannt worden. Bisher gab es zwei größere Ausbrüche in Ulm/Neu-Ulm (2010) und in Warstein (2013) mit insgesamt 225 Legionellose-Erkrankungen und 7 Todesfällen. Als Konsequenz aus dem ersten in Deutschland bekannt gewordenen Ausbruch wurde 2010 durch den Verein Deutscher Ingenieure (VDI) eine Arbeitsgruppe gegründet, um technische Regeln für einen hygienegerechten Bau und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen zu erarbeiten. Die entsprechende VDI-Richtlinie 2047 Blatt 2 wurde im Januar 2014 als Gründruck veröffentlicht. Quelle: Szewzyk, Regine [Deutschland / Umweltbundesamt]: Anforderungen an den hygienischen Betrieb von Verdunstungskühlanlagen - VDI 2047 Blatt 2 als Gründruck erschienen = [Requirements for hygienic operation of cooling towers - Draft of technical guideline VDI 2047 Part 2 published] / Regine Szewzyk. In: UMID : Umwelt und Mensch - Informationsdienst ; Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin, Verbraucherschutz. - (2014), H. 1, S. 31
Das Projekt "Nachweis von Legionella pneumophila im Rohwasser zur Trinkwassergewinnung sowie im Trinkwasserleitungssystem unter besonderer Berücksichtigung der Warmwasserversorgung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesgesundheitsamt, Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene durchgeführt. Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollte untersucht werden, inwiefern Legionella pneumophila bereits in den Roh- und Reinwaessern der Trinkwassergewinnung auftritt, welche Veraenderungen sich moeglicherweise zwischen dem Wasserwerk und dem Eintritt in die Leitungssysteme von Gebaeuden sowie innerhalb von Gebaeuden ergeben. Besondere Beruecksichtigung sollte dabei die Warmwasserversorgung finden. In Ergaenzung dazu wird versucht, den Einfluss von ausgewaehlten Rohrleitungsmaterialien (Stahl, verzinkter Stahl, Kupfer und Polyethylen) unter verschiedenen Temperaturbedingungen auf das Wachstum von Legionella pneumophila zu untersuchen. Es konnte, weltweit erstmalig, gezeigt werden, dass L. pneumophila bereits im Grundwasser, wenn auch in sehr geringen Konzentrationen und nur selten vorhanden sein kann. Auch nach Verlassen des Wasserwerkes ist der seltene Nachweis von L. pneumophila fuer unsere Breiten auf jeden Fall kein Infektionsrisiko. Gleiches gilt auch bis zum Eintritt des Wassers in die Leitungssysteme von Gebaeuden. Hier kommt es jedoch, vorwiegend bei hoeheren Temperaturen und langen Stagnationszeiten zu unter Umstaenden sehr massiven Verkeimungen mit L. pneumophila, welche ein akutes Infektionsrisiko als nicht unwahrscheinlich gelten lassen. Dies gilt auch fuer eigentlich kalte Trinkwaesser, bei denen nicht selten kritische Temperaturen von 25 Grad C und darueber gemessen worden sind. In besonderem Masse gilt es natuerlich fuer den Bereich der zentralen Warmwasserversorgung, wo die Nachweishaeufigkeit fuer L. pneumophila erst bei Temperaturen zwischen oberhalb 55 und 60 Grad soweit sinkt, dass ein regelmaessiger Nachweis ausgeschlossen werden...