Das Projekt "10 Thesen zur Zukunft der Kohle bis 2040" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Sachverständigenrat für Umweltfragen durchgeführt. In diesem Jahr werden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene wichtige energie- und klimapolitische Entscheidungen gefällt. Diese Entscheidungen sollten nach Ansicht des SRU auch im Hinblick auf die Langfristziele der Energiewende getroffen werden. Mit diesem Thesenpapier möchte der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) die Bundesregierung ermutigen, noch in dieser Legislaturperiode einen Konsensfindungsprozess zur Zukunft der Kohle zu beginnen. Am 8. Juni 2015 hat der G7-Gipfel der großen Industrieländer unter maßgeblichem Einfluss der Bundesregierung vereinbart, eine Dekarbonisierung der Weltwirtschaft im Laufe dieses Jahrhunderts anzustreben und dabei bis 2050 eine Treibhausgasreduktion am oberen Ende der jüngsten Empfehlungen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) von 40 bis 70 % zu erreichen. Die nationalen Klimaschutzziele und die Ausbauziele für die erneuerbaren Energien gehen noch deutlich darüber hinaus. Wer diese ernst nimmt, muss auch eindeutige Aussagen über die langfristige Entwicklung der Kohleverstromung treffen. Nur so ist Richtungssicherheit und Vertrauen in die Energiewende für Unternehmen und Gesellschaft sowie die Glaubwürdigkeit auf internationaler Ebene zu gewährleisten. Die Bundesregierung vermeidet in dieser Hinsicht bislang jedoch eine klare Positionierung.
Das Projekt "Teil 2: Ermittlung von Eignungsgebieten für die Umsetzung der Moorschutzstrategie des Bundes'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Institut für Agrarklimaschutz durchgeführt. Gemäß dem aktuellen Koalitionsvertrag (2018) soll eine Moorschutzstrategie erarbeitet und die ersten Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Auch schon im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung wird der Schutz von Moorböden als wichtige Maßnahme im Bereich Landnutzung genannt. Vor dem Hintergrund der dringenden Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ist eine rasche Identifizierung möglicher prioritärer Zielgebiete für den Moorschutz notwendig. Im BfN-Projekt 'Moorschutz in Deutschland' (FKZ 3511820500) wurden Indikatorensets entwickelt, die einerseits regionale und lokale Rahmenbedingungen für den Moorschutz beurteilen, andererseits aber auch eine Bewertung der Biodiversität und der Ökosystemleistungen erlauben. Diese Indikatoren sollen hier zum einen für ein überregionales Screening genutzt werden, zum anderen auch Diskussionsprozesse in ausgewählten potenziellen Zielgebieten anregen. Um Chancen und mögliche Konflikte im Moorschutz räumlich zu identifizieren, sollen diese naturräumlichen und sozioökonomischen Indikatoren deutschlandweit angewendet werden, wobei grundsätzlich alle Landnutzungen adressiert und folgende Fragen beantwortet werden sollen: - Wo sind die 'low hanging fruits', d.h. Gebiete, die sich vergleichsweise 'einfach' für Moorschutz und Ökosystemleistungen optimieren lassen? - Welche Gebiete haben klare k. o. Kriterien für eine schnelle Maßnahmenumsetzung (Hindernisse für Umsetzung im Bereich großer Potenziale)? Die entsprechenden Ergebnisse sollen in einer mit Landes- und lokalen Vertretern abzustimmenden Vorauswahl von Gebieten bzw. Regionen münden, die in einem zweiten Schritt näher analysiert werden.
Das Projekt "Begleitung der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Umweltrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Adelphi Consult GmbH durchgeführt. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist bis Ende 2009 in nationales Recht umzusetzen. Die Umsetzung betrifft umfangreiche Berichtspflichten gegenüber der EU-Kommission, Änderungen im nationalen Recht und die Anpassung von Verwaltungsverfahren. Ein Gesetz- und Verordnungsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie wird das parlamentarische Verfahren bis zum Ende der Legislaturperiode voraussichtlich nicht durchlaufen können. Um der Gefahr von Vertragsverletzungsverfahren entgegenzuwirken, müssen ein ArtikelG und eine ArtikelVO zur Umsetzung der Richtlinie mindestens das Kabinett passieren. In der neuen Legislaturperiode müssten die Entwürfe dann neu eingebracht werden.
Das Projekt "Vorbereitung, Durchführung sowie Nachbereitung von zwei Workshops zum Thema Moorschutz international" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Michael Succow Stiftung durchgeführt. Im Hinblick auf die Erreichung internationaler Biodiversitäts- und Klimaziele muss Mooren deshalb zukünftig mehr Bedeutung beigemessen werden. Darum bemühen sich internationale Übereinkommen (z.B. die Ramsar-Konvention, die CBD etc.) sowie internationale Organisationen und Akteure. Aber auch auf nationaler Ebene nimmt das Bewusstsein für die Bedeutung der Ökosystemleistungen von Mooren zu. So wurde im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschrieben: 'Wir wollen eine Moorschutzstrategie erarbeiten und die ersten Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode umsetzten'. Und auch in anderen europäischen Ländern gibt es Bestrebungen Moorschutzstrategien zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund sind im Jahr 2019 zwei Veranstaltungen zur Thematik des Moorschutzes durchzuführen. Somit wird ein Beitrag geleistet, um Mooren im Kontext internationaler Konventionen und Organisationen sowie in den Ländern Europas eine größere Bedeutung zu verleihen. Der erste Workshop dient dazu Synergien einer stärkeren Kooperation internationaler Abkommen und Organisationen zu identifizieren und für ihre Nutzung Instrumente und eine road map zu entwickeln. Der zweite Workshop dient zum Austausch der existierenden und geplanten Moorschutzstrategien in europäischen Ländern.
Das Projekt "Beitrag zum Umsetzungsbericht 2005 zum Klimaschutzkonzept Nordrhein-Westfalen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Im September 2001 hat die Landesregierung das Klimaschutzkonzept NRW vorgelegt, das auf der Grundlage des Nationalen Klimaschutzprogramms der Bundesregierung erarbeitet wurde und einen Teil des Agenda 21 NRW-Prozesses bildet. Dieses Konzept macht deutlich, 'dass Nordrhein-Westfalen das Ziel der Bundesregierung, insbesondere die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2005 gegenüber 1990 um 25% zu reduzieren, nachdrücklich unterstützt'. Es enthält 'konkrete Qualitäts- und Handlungsziele und quantitative Vorgaben inkl. Maßnahmebündel für alle Handlungsebenen'. An der Erstellung dieses Konzepts war das Wuppertal Institut als Gutachter beteiligt. Bereits bei der Vorlage des Klimaschutzkonzepts kündigte die Landesregierung an, die Umsetzung noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode zu evaluieren. Basierend auf der Evaluierung des nationalen Klimaschutzprogramms sollte dies mit dem Umsetzungsbericht zum Klimaschutzkonzept im Frühjahr 2004 erfolgen. Das Wuppertal Institut wurde beauftragt die entsprechenden Evaluationen für die Teilbereiche: Ökologische Steuerreform, Selbstverpflichtung der Landesregierung für den eigenen Geschäftsbereich, Private Haushalte, Erneuerbare Energien, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft, Emissionen weiterer Treibhausgase, sowie Emissionsmonitoring NRW durchzuführen. Für alle Bereiche wurden die bis 2005 zu erwartenden Emissionsminderungen ermittelt und weiterführende Empfehlungen entwickelt. Die Arbeiten erfolgten in enger Abstimmung mit dem Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), das die übrigen Maßnahmenbereiche evaluierte.
Das Projekt "Erarbeitung von Grundlagen für die Umsetzung einer nationalen Moorschutzstrategie sowie Erarbeitung fachlicher Grundlagen für die inhaltliche Ausgestaltung der Strategie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Ländliche Strukturforschung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main durchgeführt. Ca. 5 % der Treibhausgasemissionen Deutschlands stammen aus entwässerten Mooren. Um die Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen, ist auch eine Wiedervernässung der Moorböden erforderlich, die zudem weitere Ökosystemleistungen erbringt und für den Biodiversitätsschutz förderlich ist. Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung die Erarbeitung einer Moorschutzstrategie sowie Umsetzung der ersten Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode vorgenommen. Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung von fachlichen Grundlagen, die für die Umsetzung der Moorschutzstrategie und die Realisierung von Moorschutzprojekten benötigt werden. Gegenstand des Forschungsvorhabens ist erstens die systematische Analyse bestehender Moorschutzstrategien der Bundesländer und anderer EU-Staaten sowie weiterer relevanter Unterlagen, die Ansatzpunkte und relevante Inhalte für die Entwicklung einer nationalen Moorschutzstrategie bieten. Zweitens sollten in zwei Workshops mit Expertinnen und Experten relevante Eckpunkte für den Moorschutz herausgearbeitet werden. Der erste Workshop diente der Diskussion von Aktionsfeldern und der Erarbeitung von Ansatzpunkten. Im zweiten Workshop wurden Schwerpunktthemen im Hinblick auf eine Moorschutzstrategie des Bundes vertieft. Die Durchführung der Analysen sowie die Organisation und inhaltliche Konzeption der Workshops erfolgte in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz und dem Bundesumweltministerium.
Das Projekt "Kurzfristige Entwicklung von rechtlichen Instrumenten zum Erreichen der Energieeffizienzziele insbesondere der EU-Energieeffizienzrichtlinie und des Energiekonzepts der Bundesregierung mit Blick auf laufende bzw. kurzfristig geplante Rechtsetzungsvor" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten durchgeführt. Im Dezember 2012 ist die Energieeffizienzrichtlinie in Kraft getreten. Demnach sind EU-weit 20 Prozent Primärenergie bis 2020 einzusparen. Die Mitgliedstaaten müssen u.a. eine Endenergieeinsparung von 1,5 Prozent pro Jahr erreichen (Artikel 7). Die EU-Richtlinie ist bis 5. Juni 2014 in nationales Recht umzusetzen. Bereits zum 30. April 2013 mussten die Mitgliedstaaten der Kommission ihr indikatives nationales Energieeffizienzziel (Artikel 3) melden. Bis zum 5. Dezember 2013 sind der Kommission die strategischen Maßnahmen zum Erreichen der Einsparziele insbesondere nach Artikel 7 mitzuteilen. Das BMU benötigt für die Ausgestaltung der nationalen Rechtsetzung juristische Unterstützung. BMWi treibt die Verabschiedung von Eckpunkten voran. Unmittelbar mit Beginn der 18. Legislaturperiode erfolgen die Verhandlungen zur nationalen Umsetzung. Darin ist auch das Erreichen der anspruchsvolleren nationalen Ziele mit einzubeziehen. Das Vorhaben soll an das Vorhaben 'Ausgestaltung und mögliche Umsetzung des EU Effizienzvorschlages in nationales Recht' anknüpfen. Es wurde von der Kanzlei Görg bearbeitet und beinhaltet bereits erste Vorschläge für die Entwicklung einer komplexen, systematischen Rechtsetzung für Energieeffizienz. Wesentliche, für die Umsetzung...
Das Projekt "Clearingstelle nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (Clearingstelle EEG)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien durchgeführt. Die Clearingstelle EEG ist eine neutrale und unabhängige Einrichtung zur Klärung konkreter Streitigkeiten und abstrakter Anwendungsfragen im Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Sie wurde 2007 durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gemäß der Ermächtigung hierzu in § 19 des zu diesem Zeitpunkt gültigen EEG 2004 (§ 57 im EEG 2009, § 81 EEG 2014) errichtet und wird seit der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) betrieben. Ihre Dienstleistungen stehen allen natürlichen und juristischen Personen offen, die aus dem EEG berechtigt oder verpflichtet sind. Die Clearingstelle EEG steht bei konkreten Streitigkeiten zur Beilegung und Schlichtung zur Verfügung, wenn alle beteiligten Parteien dies wünschen. Dazu bietet sie insbesondere sechs Verfahrensarten an. Rechts- oder Projektberatung erbringt sie nicht. Um Konflikte von vornherein zu vermeiden, bietet die Clearingstelle EEG auf ihrer Internetpräsenz eine durchsuchbare Datenbank u.a. mit ihren Verfahrensergebnissen sowie Rechtsprechung, Fachaufsätzen und häufig gestellten Fragen im Bereich des EEG an.
Das Projekt "Angewandte Forschung zu Rechtsfragen des Klimaschutzes in Bezug auf Netzaus-/-umbau, dezentrale klimaschonende Energieerzeugung, Beitrag von Sektorenkopplung, KWK, Speichern und Bioenergie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Schweizer Franke Matzner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB durchgeführt. Der in der letzten Legislaturperiode beschlossene Klimaschutzplan der Bundesregierung muss mit konkreten mittel- und langfristig wirkenden Maßnahmen unterlegt werden. Zugleich wurden im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode zahlreiche Vorhaben und Änderungen die Energieversorgung betreffend vereinbart. Und auch auf europäischer Ebene findet derzeit ein Prozess zur Überarbeitung des energierechtlichen Rahmens statt. Dies alles erfordert umfangreiche Anpassungen für die Energieversorgung, die kontinuierlich zu einer THG-neutralen Versorgung entwickelt werden muss. In diesem Zusammenhang sind auch die neuen Stromverbraucher, besonders aus dem Verkehrs- und Wärmemarkt und die dadurch engere Verbindung der Sektoren zu betrachten. Zentrale Aufgaben der kommenden Jahre ist daher die Umsetzung dieser Ziele und Vereinbarungen und damit die Schaffung eines Rechtsrahmens, der den Aus- und Umbau der Stromnetze fördert, die notwendigen Rahmenbedingungen - auch für eine dezentrale Energieversorgung mit Bezug zu Sektorenkopplung und Speichern/Flexibilität - schafft und die notwendige Digitalisierung vorantreibt. Zudem muss der Rahmen für KWK fortentwickelt werden, so dass ein klimaschonender Beitrag der KWK weiterhin sichergestellt werden kann. Dies erfordert umfangreiche Änderungen der entsprechenden Gesetze und Rechtsverordnungen. Im Rahmen der begonnenen und weiter fortzuführenden Arbeiten zur Umsetzung der im Klimaschutzplan und im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziele besteht für BMU Bedarf an spezialisierter rechtswissenschaftlicher Unterstützung zu Fragen des Energiewirtschaftsrechts einschließlich der dazu ergangenen Rechtsverordnungen, des EEG und des KWKG sowie damit verbundener fachlicher Fragen. Das Vorhaben soll die Vorbereitung und Novellierung von Rechtsvorschriften durch angewandte rechtswissenschaftliche Forschung in Form von Analysen, Gutachten, Stellungnahmen und Regelungsentwürfen zu aktuellen Detailfragen unterstützen.
Das Projekt "CCS; Entwicklung ausgewählter Regelungsvorschläge zur Konkretisierung gesetzlicher Anforderungen bei Rechtsverordnungen zur CO2-Speicherung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Der Gesetzgeber wird den gesetzlichen Rahmen für die Abscheidung, den Transport und die Speicherung von CO2, auch wegen der Verpflichtung zur Umsetzung der Vorgaben des EG-Rechts, voraussichtlich in der 17. Legislaturperiode schaffen. Der gesetzliche Rahmen wird wegen der komplexen Materie durch ein untergesetzliches Regelwerk, d. h. Rechtsverordnungen, konkretisiert werden müssen. Die Rechtsverordnungen werden sowohl technische Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von CO2-Speichern als auch Anforderungen an die Pflichten der Betreiber der CO2-Speicher näher regeln. Daneben werden - je nach gesetzlicher Regelungstiefe - vor allem die Anforderungen und Ausgestaltung der Haftungsregelungen, der Deckungsvorsorge und der Nachsorge durch Rechtsverordnungen näher zu bestimmen sein. Aufgrund der Zuständigkeitsverteilung in der Bundesregierung - wie auch bei den Vorarbeiten für den gesetzlichen Rahmen geplant - ist zu erwarten, dass das Umweltressort für den Erlass der meisten Rechtsverordnungen federführend sein wird. Ziel des Forschungsprojektes ist es, unter Beachtung der fachlichen Grundlagen die Entwicklung der untergesetzlichen Regelungen für die CO2-Speicherung vorzubereiten sowie BMU und UBA bei der Erarbeitung des untergesetzlichen Regelwerkes für die CO2-Speicherung zu beraten. Das Forschungsprojekt dient dazu, relevante Rechts- und Fachfragen zu identifizieren und u. a. für ausgewählte Rechtsfragen Lösungsvorschläge sowie technische Anforderungen an die Speicher oder an den CO2-Strom entwickeln. Hierbei stehen die rechtssichere, sachgerechte und anspruchsvolle Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben auf Grundlage der fachlichen Anforderungen im Mittelpunkt.
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Bund | 13 |
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