Web Feature Service (WFS) zum Thema Straßenbegleitgrün - Mähflächen der Grünunterhaltung Hamburg-Mitte. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
null Aktualisierte Rote Liste der Wildbienen in Baden-Württemberg Baden-Württemberg/Karlsruhe. „Rund 500 verschiedene Arten von Wildbienen sind aus Baden-Württemberg bekannt. Fast jede zweite Art ist in ihrem Bestand gefährdet“, fasst Dr. Ulrich Maurer, Präsident der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), die wichtigsten Erkenntnisse für die heute veröffentlichte aktualisierte Rote Liste der Wildbienen in Baden-Württemberg zusammen. Steigende Anteile ausgestorbener und vom Aussterben bedrohter Arten „Seit der Veröffentlichung der letzten Roten Liste im Jahr 2000 hat sich der Anteil der vom Aussterben bedrohten Wildbienen-Arten fast verdoppelt: Der Anteil liegt jetzt bei 16,3 Prozent, im Jahr 2000 waren es noch 8,3 Prozent. Diese Entwicklung muss uns alarmieren. Wildbienen spielen eine Schlüsselrolle für den Erhalt unserer Natur: Sie bestäuben unsere heimischen Pflanzen, tragen damit zu ihrer Vermehrung bei und sichern so die Lebensgrundlage zahlreicher Tierarten“, erläutert Maurer. Auch der Anteil der ausgestorbenen oder verschollenen Arten hat sich nun auf 6,9 Prozent erhöht gegenüber 5 Prozent im Jahr 2000 und auch der Anteil der gefährdeten Arten ist von 45,3 Prozent auf heute 48,2 Prozent gestiegen. „Diese Zahlen zeigen, der Trend zur Abnahme der Arten ist ungebrochen und schnell voranschreitend“, warnt Maurer. Intensive Landnutzung und Klimawandel setzen den Wildbienen zu Wildbienen haben hohe Ansprüche an ihren Lebensraum. Sie benötigen geeignete Nistplätze sowie häufig spezifische Nahrungspflanzen. Rund ein Drittel der Wildbienen ist auf Pollen einzelner Arten spezialisiert und lebt mit ihnen in Symbiose. Neue Siedlungen, Bauprojekte und Versiegelung zerstören viele Kleinstrukturen, die für Wildbienen essenziell sind. Überdüngung, zu häufige Mahd und der Einsatz von Pestiziden verschlechtern die Qualität verbleibender Habitate. Das Angebot blühender Kräuter nimmt dadurch ab – und damit die Nahrungsgrundlage der Bienen. „Durch den Klimawandel kommen weitere Probleme hinzu. Extreme Niederschläge und Dürren führen dazu, dass die Nester bodenbrütender Arten überschwemmt werden und benötigte Blüten verdorren“, erläutert Maurer die Herausforderungen für die Wildbiene. Artenschutz wirkt Die Ergebnisse der Roten Liste zeigt aber auch, dass Maßnahmen zum Schutz von Populationen wirken, wie sie beispielsweise im Rahmen des Artenschutzprogramms des Landes bereits seit 1993 für die Wildbienen durchgeführt werden. Das Programm ermöglichte den Fortbestand stark gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Arten, wie der Mohnbiene. Für eine Population dieser Art wurden bei Ellwangen im Ostalbkreis Teile einer Sandgrube bei der Wiederauffüllung als Lebensraum für die Mohnbiene erhalten. Durch den Landschaftserhaltungsverband-Ostalbkreis wird die Pflege gesichert und eine Wildbienenweide wurde angelegt, was den Fortbestand der Population ermöglicht. „Für eine Trendumkehr braucht es jedoch eine konsequente Umsetzung großräumiger Maß-nahmen, um die Vielzahl an Wildbienen im Land dauerhaft erhalten zu können“, so Maurer. „Die Umsetzung des landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030 und die 2023 verabschiedete EU-Initiative für Bestäuber setzen diesbezüglich relevante Weichen.“ Verlierer, Gewinner und Wiederentdeckte Einige Arten konnten sich in den letzten Jahren nicht mehr behaupten. Ausgestorben aufgrund des Verlusts ihrer Lebensräume sind beispielsweise die Samthummel oder die Flockenblumen-Blattschneiderbiene. Von den steigenden Temperaturen profitieren hingegen weniger anspruchsvolle, wärmeliebende Arten, wie die Gelbbindige Furchenbiene, die sich in den letzten Jahren im gesamten Land ausgebreitet hat und als nun als ungefährdet eingestuft wurde, im Jahr 2000 stand sie noch auf der Vorwarnliste. Besonders erfreulich sind sogenannte „Wiederfunde“, das sind Arten, die bereits als ausgestorben oder verschollen bewertetet wurden. Dazu gehören die Grüne Schneckenhausbiene und die Kleine Holzbiene, die nach über 50 Jahren erstmals wieder nachgewiesen werden konnten, in einem offen gelassenen Steinbruch auf der Ostalb und auf neu angelegten Böschungen in der Nähe des Isteiner Klotzes im Landkreis Lörrach. „Diese Beispiele zeigen, schon kleine Maßnahmen helfen weiter“, so Maurer. Die 4. Fassung der Roten Liste steht als kostenlose PDF-Datei zum Herunterladen im Publikationsdienst der LUBW bereit: https://pd.lubw.de/10628 . rd. 4.350 Zeichen Hintergrundinformation Publikationsdienst der LUBW: Rote Liste und Verzeichnis der Wildbienen Baden-Württembergs Die vorliegende Publikation ist die Fortführung der „Roten Liste der Bienen Baden-Württembergs“ aus dem Jahr 2000 und ersetzt damit die über 20 Jahre lang gültige Fassung. Die neue Rote Liste umfasst 493 im Land etablierte Wildbienenarten und bietet Faunenliste, Gefährdungssituation und Verbreitung ausgewählter Arten auf dem aktuellsten Kenntnisstand. Zudem werden neue Erkenntnisse zu Taxonomie und Ökologie aufgegriffen. Die aktualisierte Rote Liste basiert auf über 300.000 Einzelnachweisen und damit auf einer deutlich verbesserten Datengrundlage im Vergleich zur letzten Fassung aus dem Jahr 2000. In Kürze wird eine gedruckte Fassung vorliegen, welche über die Webseite https://pd.lubw.de/10628 kostenpflichtig bestellt werden kann. Wie entsteht die Rote Liste? Das siebenköpfige Autorenteam der Rote-Liste hat im Auftrag der LUBW mit großem Aufwand hunderttausende Funddaten ausgewertet. Quellen sind Erhebungen aus verschiedenen Projekten sowie Daten von ehrenamtlichen Kartiererinnen und Kartierern, die über die Datenbank des Arbeitskreises Wildbienenkataster (AKWK) gesammelt wurden. Ergänzend führt die LUBW für die Erstellung der Roten Liste Kartierungen durch, um noch vorhandene Datenlücken zu schließen. Vollständige Titelangabe Schwenninger, H. R., M. Haider, R. Prosi, M. Herrmann, M. Klemm, V. Mauss & A. Schanowski (2024): Rote Liste und Verzeichnis der Wildbienen Baden-Württembergs. – 4. Fassung, Stand 31.12.2023. – Naturschutz-Praxis Artenschutz 4, LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Karlsruhe, 88 Seiten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
In diesem Dienst werden die zu mähenden Flächen des Straßenbegleitgrünes, die in der Zuständigkeit der Abteilung Stadtgrün liegen, angezeigt. Hierbei handelt es sich um georeferenzierte Polygone, welche im Rahmen der bezirklichen Verkehrssicherungspflicht gepflegt werden müssen. Jede Fläche beinhaltet fachliche Informationen: - Inhalt der Fläche: Um was für eine Fläche handelt es sich (Rasen/Baumscheibe etc.)? - Fremdeigentum und Patenschaft: Ist die Fläche in der Verantwortung anderer (ja) oder der FHH (nein)? - Bemerkungen zu der Fläche - Grünpflege: Wird die Fläche von der FHH gepflegt (ja) oder nicht (nein)? - Pflegemaßnahme: Wird die Fläche 2 mal jährlich (extensiv) oder 6 mal jährlich (intensiv) gemäht? - Vergabe: Wer führt die Pflegemaßnahmen durch?
Ziel der Maßnahme ist der Erhalt bestimmter naturschutzfachlich wertvoller und schutzbedürftiger Biotoptypen. Gefördert wird die Beweidung von montanen Wiesen, Magerrasen, Sand- und Moorheiden und die maschinelle Mahd von montanen Wiesen einschließlich Abtransport des Mähgutes.
Grassland mowing dynamics (i.e. the timing and frequency of mowing events) have a strong impact on grassland functions and yields. As grasslands in Germany are managed on small-scale units and grass grows back quickly, satellite information with high spatial and temporal resolution is necessary to capture grassland mowing dynamics. Based on Sentinel-2 data time series, mowing events are detected throughout Germany and annual maps of the grassland mowing frequency generated. The grassland mowing detection approach operates per pixel, including preprocessing of the Enhanced Vegetation Index (EVI) time series and a calibrated rule-based grassland mowing detection which is specified in more detail in Reinermann et al. 2022, 2023.
Die freiwilligen KULAP-Maßnahmen sind in der Regel innerhalb von festgelegten Gebieten (Fachkulissen) beantragbar. Im folgenden erfahren Sie bei welchen Maßnahmen ein Antrag an die Fachkulissen des TLUBN gebunden ist, bzw. in welchen Fällen die Förderwürdigkeit auch außerhalb der Fachkulisse bestätigt werden kann. Für den Fall, dass der Umfang der Anträge die finanziellen Möglichkeiten übersteigt, wird anhand von Prioritäten eine Rangfolge der zu bewilligenden Anträge festgelegt. Die Prioritäten sind teilweise als Attribute in dem Datensatz der Maßnahme hinterlegt, aber auch im Folgenden angegeben. Informationen zu den Inhalten der Fördermaßnahmen, wie den Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf der Homepage des TLUBN: https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/landschaftspflege/kulap-vertragsnaturschutz-fuer-landwirte Weitere Informationen zur Agrarförderung und der KULAP-Antragstellung 2022 finden Sie auf der Homepage Thüringer Landwirtschaftsministeriums: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/kulap Hinweise zu den einzelnen Maßnahmen und deren Fachkulissen (Stand Mai 2022) Maßnahme R – Rotmilanschutz Anträge auf die Maßnahme Rotmilanschutz müssen innerhalb der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen in EU-Vogelschutzgebieten (SPA); 2. Flächen außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten (SPA). Maßnahme B - mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut Die Maßnahme mehrjährige Blühflächen wird ohne Kulissenbindung angeboten und ist somit thüringenweit beantragbar. Priorisierung: 1. Rebhuhn- und Grauammer-Kulisse des TLUBN, 2. Sonstige Flächen. Maßnahme RA - Ackerrandstreifen / Extensiväcker Anträge auf die Maßnahme RA sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen mit wertvoller Segetalflora; 2. Flächen mit hoher Bedeutung für den Feldvogelschutz; 3. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB (die im Datensatz dargestellte Priorität 3 stellt einen ersten Suchraum dar, in welchem die UNB die Möglichkeit hat, mit Kenntnissen zu aktuellen Art-Vorkommen die Förderwürdigkeit der Fläche zu bestätigen). Maßnahme ST - Schonstreifen / Schonfläche Anträge auf die Maßnahme ST sind an die Kulisse gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die in der Karte dargestellte Fachkulisse des TLUBN stellt nur die 1. Priorität (Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse) bei der Fördermittelvergabe dar. Entsprechend sind die Prioritäten 3 und 4 (Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG sowie Überschwemmungsgebiete) nicht in der Fachkulisse der Maßnahme ST dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer: Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘ und Überschwemmungsgebiete in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Natur und Umwelt‘; ‚Wasser‘. Priorisierung: 1. Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse, 2. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Natura 2000 Bezug, 3. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG im Überschwemmungsgebiet, 4. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG außerhalb Überschwemmungsgebiet, 5. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Insektenschutz. Maßnahme F – Feldhamsterschutz Die drei Maßnahmen zum Feldhamsterschutz sind an die Feldhamsterschutz-Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Hierzu muss die betreffende Fläche als Habitatfläche für den Feldhamster von Bedeutung sein. Priorisierung: 1. ausgewählte Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 2. restliche Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 3. Feldhamster-Verbreitungsgebiete; 4. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB. Maßnahme U - dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Anträge auf die Maßnahme U müssen innerhalb der Kulisse liegen. Die Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG (Teil der Priorität 2) sind nicht in der Fachkulisse dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete, Flächen der FFH- und SPA-Planung; 2. Überschwemmungsgebiete und Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG; 3. Sonstige sensible Gebiete. Maßnahme K2 Artenreiches Grünland 8 Kennarten (in Kulissen) Diese Maßnahme Artenreiches Grünland mit 8 Kennarten ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahmen M, W, H – Mahd, Weide und Hüteschafhaltung auf Biotop-Grünland Die KULAP-Biotopgrünlandmaßnahmen sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Die Auswahl der empfohlenen Nutzungsarten erfolgte anhand der vorkommenden Pflanzen- oder Tierarten und der für diese Arten förderlichen Nutzung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7: 1. Biotop-Grünland in FFH-Gebieten; 2. Grünland in Wiesenbrütergebieten; 3. Habitatflächen; 4. Biotopgrünland außerhalb von FFH-Gebieten; 5. Sonstiges Grünland in FFH- Gebieten; 6. Sonstiges Grünland innerhalb NSG, Pflegezonen der BR, FND, GLB und Grünes Band; 7. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB Maßnahme S - Streuobstpflege Diese Maßnahme ist an die Fachkulissen des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahme G - Ganzjahresbeweidung Die Maßnahme Ganzjahresbeweidung ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete; 2. Überschwemmungsgebiete; 3. Grünes Band; 4. Sonstige Zielflächen des Naturschutzes.
Berichte der Behörden und Ämter über Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen. Sie beinhalten die von den Behörden und Ämtern sowie den direkten hamburgischen Mehrheitsbeteiligungen (öffentlichen Unternehmen) aus ihrem Zuständigkeitsbereich angenommenen privaten Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen ab 5.000 Euro im Einzelwert und die von bestimmten hamburgischen Mehrheitsbeteiligungen aus ihrem Zuständigkeitsbereich geleisteten Spenden und spendenähnlichen Zuwendungen ab 2.500 Euro im Einzelwert.
Das Projekt "Entwicklung und Evaluierung insekten- und spinnenfreundlicher Mähtechniken als Beitrag zu einer nachhaltigen Form der landwirtschaftlichen Grünlandnutzung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hohenheim, Institut für Biologie, Fachgebiet Chemische Ökologie.
Das Projekt "Evaluierung der Wirksamkeit verschiedener Vergrämungsmaßnahmen zum Schutz von Wildtieren und zur Optimierung landwirtschaftlicher Produktionsprozesse" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Südwestfalen, Hochschule für Technik und Wirtschaft, Standort Soest, Fachbereich Agrarwirtschaft.Zielsetzung: Jedes Jahr werden bei der Mahd von Dauergrünland und Feldgras Rehkitze und Junghasen getötet sowie die Gelege von Bodenbrütern ausgemäht. Für die Landwirtschaft stellt dies ein hohes Risiko für die Nutztiere dar, denn durch Kadaver verunreinigte Silagen enthalten Clostridium botulinum, was insbesondere bei Wiederkäuern zu Botulismus führt. Des Weiteren ist der Landwirt dazu verpflichtet, die zu mähende Fläche abzusuchen, was bei Unterlassen zu hohen Strafen führen kann, sollte ein Jungtier zu Schaden kommen. Aus diesen Gründen wird in der Landwirtschaft darauf geachtet, Jungwild aus Flächen zu vergrämen. Trotz intensiver Bemühungen zur Vergrämung durch das Absuchen der Flächen mit brauchbaren Jagdhunden, dem Aufstellen von Wildscheuchen, akustischen Warnern und dem Verteilen von Duftstoffen hat sich die Situation in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Auch im Ackerbau gibt es innovative Technologien wie die Saat von Mais in eine unmittelbar vorher gewalzte Zwischenfrucht, die für Wildtiere ein hohes Risiko darstellen. Mit dem vorliegenden Projekt soll ein Beitrag zur Anwendung innovativer Technologien zur naturschutzgerechten Optimierung in landwirtschaftlichen Produktionsprozessen während der Grünlandmahd sowie im Ackerbau während der Maissaat in Zwischenfrüchte geleistet werden. Es ist davon auszugehen, dass verschiedene Vergrämungsmaßnahmen unterschiedlich schnell eine Wirkung entfalten und einen abweichenden Wirkungskreis haben. Ziel des Projekts ist die Evaluierung dieser Unterschiede. Aus diesem Grund wird innerhalb des Projekts unter Berücksichtigung der jeweiligen Umgebungsstruktur einer Fläche mit verschiedenen Vergrämungsmitteln gearbeitet. Da eine geordnete Kommunikation der gemachten Erfahrungen von ehrenamtlichen Wildrettern meist nicht stattfindet, können andere Wildtierretter davon nicht profitieren. Daher ist eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit mit Vorträgen in unterschiedlichen Personenkreisen, Beiträgen in Tageszeitungen, einschlägigen Fachzeitschriften und auf Tagungen sowie die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zu verschiedenen Methoden der Vergrämung und Risikoeinstufungen von Grünlandflächen mit einer Übersicht zu rechtlichen Grundlagen ebenso Ziel des Projekts.
Das Projekt "Langzeituntersuchungen zum Einfluss der ungestörten Sukzession und des Mulchens auf den Pflanzenbestand und Bodeneigenschaften einer feuchten Glatthaferwiese" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung II, Professur für Grünlandwirtschaft und Futterbau.Wiesen auf zeitweise vernässten, sommertrockenen Böden sind meist ein Produkt jahrzehntelanger landwirtschaftlicher Nutzung. Nur selten handelt es sich bei solchen Flächen um oligotrophe Biotope, die zu den am schützenswertesten mitteleuropäischen Landschaften gehören. Dennoch können solche Wiesen auch bei mittlerem und höherem Nährstoffstatus recht artenreich sein. Ziel dieses Projektes ist es, die mittel- und langfristigen Folgen der Nutzungsaufgabe auf solchen Grünlandstandorten aufzuzeigen. In welchen Zeiträumen ist mit einschneidenden Veränderungen der botanischen Zusammensetzung und der bodenchemischen Eigenschaften zu rechnen und welche Unterschiede bestehen zwischen der ungestörten Sukzession und einmaligem Mulchen pro Jahr? Der Freilandversuch wurde im Jahr 1979 in langjährig bewirtschaftetem Grünland etabliert, das pflanzensoziologisch als Arrhenatherion elatioris feuchter Ausprägung einzuordnen ist. Der Ausgangsbestand war dominiert von Leguminosen und anderen Kräutern. Der Versuch mit vier Wiederholungen beinhaltet drei Behandlungen, die über 25 Jahre unverändert geblieben sind: ungestörte Sukzession, einmaliges Mulchen pro Jahr im Juli und extensive Wiesennutzung (= moderate mineralische Düngung, ein bis zwei Schnitte pro Jahr, Erstnutzung in der Regel in der ersten Juni-Hälfte).
Origin | Count |
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