In diesem Dienst werden die zu mähenden Flächen des Straßenbegleitgrünes, die in der Zuständigkeit der Abteilung Stadtgrün liegen, angezeigt. Hierbei handelt es sich um georeferenzierte Polygone, welche im Rahmen der bezirklichen Verkehrssicherungspflicht gepflegt werden müssen. Jede Fläche beinhaltet fachliche Informationen: - Inhalt der Fläche: Um was für eine Fläche handelt es sich (Rasen/Baumscheibe etc.)? - Fremdeigentum und Patenschaft: Ist die Fläche in der Verantwortung anderer (ja) oder der FHH (nein)? - Bemerkungen zu der Fläche - Grünpflege: Wird die Fläche von der FHH gepflegt (ja) oder nicht (nein)? - Pflegemaßnahme: Wird die Fläche 2 mal jährlich (extensiv) oder 6 mal jährlich (intensiv) gemäht? - Vergabe: Wer führt die Pflegemaßnahmen durch?
Ziel der Maßnahme ist der Erhalt bestimmter naturschutzfachlich wertvoller und schutzbedürftiger Biotoptypen. Gefördert wird die Beweidung von montanen Wiesen, Magerrasen, Sand- und Moorheiden und die maschinelle Mahd von montanen Wiesen einschließlich Abtransport des Mähgutes.
Die freiwilligen KULAP-Maßnahmen sind in der Regel innerhalb von festgelegten Gebieten (Fachkulissen) beantragbar. Im folgenden erfahren Sie bei welchen Maßnahmen ein Antrag an die Fachkulissen des TLUBN gebunden ist, bzw. in welchen Fällen die Förderwürdigkeit auch außerhalb der Fachkulisse bestätigt werden kann. Für den Fall, dass der Umfang der Anträge die finanziellen Möglichkeiten übersteigt, wird anhand von Prioritäten eine Rangfolge der zu bewilligenden Anträge festgelegt. Die Prioritäten sind teilweise als Attribute in dem Datensatz der Maßnahme hinterlegt, aber auch im Folgenden angegeben. Informationen zu den Inhalten der Fördermaßnahmen, wie den Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf der Homepage des TLUBN: https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/landschaftspflege/kulap-vertragsnaturschutz-fuer-landwirte Weitere Informationen zur Agrarförderung und der KULAP-Antragstellung 2022 finden Sie auf der Homepage Thüringer Landwirtschaftsministeriums: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/kulap Hinweise zu den einzelnen Maßnahmen und deren Fachkulissen (Stand Mai 2022) Maßnahme R – Rotmilanschutz Anträge auf die Maßnahme Rotmilanschutz müssen innerhalb der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen in EU-Vogelschutzgebieten (SPA); 2. Flächen außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten (SPA). Maßnahme B - mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut Die Maßnahme mehrjährige Blühflächen wird ohne Kulissenbindung angeboten und ist somit thüringenweit beantragbar. Priorisierung: 1. Rebhuhn- und Grauammer-Kulisse des TLUBN, 2. Sonstige Flächen. Maßnahme RA - Ackerrandstreifen / Extensiväcker Anträge auf die Maßnahme RA sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen mit wertvoller Segetalflora; 2. Flächen mit hoher Bedeutung für den Feldvogelschutz; 3. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB (die im Datensatz dargestellte Priorität 3 stellt einen ersten Suchraum dar, in welchem die UNB die Möglichkeit hat, mit Kenntnissen zu aktuellen Art-Vorkommen die Förderwürdigkeit der Fläche zu bestätigen). Maßnahme ST - Schonstreifen / Schonfläche Anträge auf die Maßnahme ST sind an die Kulisse gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die in der Karte dargestellte Fachkulisse des TLUBN stellt nur die 1. Priorität (Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse) bei der Fördermittelvergabe dar. Entsprechend sind die Prioritäten 3 und 4 (Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG sowie Überschwemmungsgebiete) nicht in der Fachkulisse der Maßnahme ST dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer: Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘ und Überschwemmungsgebiete in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Natur und Umwelt‘; ‚Wasser‘. Priorisierung: 1. Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse, 2. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Natura 2000 Bezug, 3. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG im Überschwemmungsgebiet, 4. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG außerhalb Überschwemmungsgebiet, 5. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Insektenschutz. Maßnahme F – Feldhamsterschutz Die drei Maßnahmen zum Feldhamsterschutz sind an die Feldhamsterschutz-Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Hierzu muss die betreffende Fläche als Habitatfläche für den Feldhamster von Bedeutung sein. Priorisierung: 1. ausgewählte Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 2. restliche Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 3. Feldhamster-Verbreitungsgebiete; 4. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB. Maßnahme U - dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Anträge auf die Maßnahme U müssen innerhalb der Kulisse liegen. Die Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG (Teil der Priorität 2) sind nicht in der Fachkulisse dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete, Flächen der FFH- und SPA-Planung; 2. Überschwemmungsgebiete und Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG; 3. Sonstige sensible Gebiete. Maßnahme K2 Artenreiches Grünland 8 Kennarten (in Kulissen) Diese Maßnahme Artenreiches Grünland mit 8 Kennarten ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahmen M, W, H – Mahd, Weide und Hüteschafhaltung auf Biotop-Grünland Die KULAP-Biotopgrünlandmaßnahmen sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Die Auswahl der empfohlenen Nutzungsarten erfolgte anhand der vorkommenden Pflanzen- oder Tierarten und der für diese Arten förderlichen Nutzung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7: 1. Biotop-Grünland in FFH-Gebieten; 2. Grünland in Wiesenbrütergebieten; 3. Habitatflächen; 4. Biotopgrünland außerhalb von FFH-Gebieten; 5. Sonstiges Grünland in FFH- Gebieten; 6. Sonstiges Grünland innerhalb NSG, Pflegezonen der BR, FND, GLB und Grünes Band; 7. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB Maßnahme S - Streuobstpflege Diese Maßnahme ist an die Fachkulissen des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahme G - Ganzjahresbeweidung Die Maßnahme Ganzjahresbeweidung ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete; 2. Überschwemmungsgebiete; 3. Grünes Band; 4. Sonstige Zielflächen des Naturschutzes.
Schmetterlinge sind nicht nur faszinierend, sondern auch wichtig für die Artenvielfalt. Sie sind Nahrungsquelle für Fledermäuse und Vögel und als Bestäuber unverzichtbar. Die kostenlose VielFalterGarten-App ermöglicht es – ob bei einem unserer Spaziergänge oder auf eigene Faust – Schmetterlinge zu zählen und so einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu leisten: Download für Android Download für iOS Erklärfilm zur Nutzung der VielFalterGarten-App Wir laden Sie zu kostenlosen Schmetterlingsspaziergängen für Erwachsene und Familien mit Kindern ein. Wir zeigen, wie man Schmetterlinge mit einer einfachen Methode zählen und bestimmen kann und welche Futterpflanzen für sie geeignet sind. An unseren Spaziergängen, in Kooperation mit dem NABU Berlin und der Gartenarbeitsschule Tempelhof-Schöneberg, haben zwischen Juni und September 2024 viele Interessierte – groß und klein – teilgenommen. Wir waren im Park am Gleisdreieck, im Nelly-Sachs-Park, im Britzer Garten, in der Schönholzer Heide, im Schlosspark Biesdorf, auf dem Blühenden Campus FU Berlin in Dahlem und im Botanischen Garten. Freuen Sie sich auf die nächsten Spaziergänge ab Frühjahr 2025 und entdecken Sie mit uns die spannende Welt der Tagfalter. Nur mit vorheriger Anmeldung unter: LassBerlinaufleben@SenMVKU.berlin.de Wir empfehlen, die kostenlose VielFalterGarten-App vorher herunterzuladen. Den eigenen Lieblingsort im Grünen finden (z. B. Garten, Hinterhof oder Lieblingspark). Die Seele baumeln lassen und 15 Minuten Zeit nehmen. Schmetterlinge entdecken und zählen! Bei gutem Wetter für 15 Minuten alle am Lieblingsort beobachteten Schmetterlingsarten in der kostenlosen VielFalterGarten-App eintragen (Download für Android und für iOS ). Sie können auch den Datenerfassungsbogen nutzen und danach die Daten in der App eintragen. Den Ort registrieren und beschreiben. Gerne wiederkommen und über das Jahr Tagfalter beobachten. Zeitraum: Von März/April bis Ende September/Oktober sind verschiedene Falter in ganz Berlin zu finden und können gezählt werden! Tipp: Für das Beobachten heißt es: “Aller guten Dinge sind drei!“ Sie können aber natürlich auch noch häufiger mitmachen. Wir freuen uns über jede Zählung! Alle Informationen zur Aktion finden Sie hier zum Downloaden, Ausdrucken und Weitergeben. Wir freuen uns, wenn Sie beim VielFalterGarten mitmachen oder sich anderweitig für den Schmetterlingsschutz engagieren! VielFalterGarten ist ein Projekt von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) und Deutsches Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig (Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Aletta Bonn, Dr. Guy Pe’er, Stefanie Henkel, Koordination Berlin: Vincent Kretschmer) Das Schmetterling Citizen Science-Projekt wird mit Freiwilligen in Deutschland und Europa in Zusammenarbeit mit mehreren Städten durchgeführt. Die Schmetterlingsdaten werden ausgewertet und sind auf der Webseite www.vielfaltergarten.de sichtbar. zur Webseite „VielFalterGarten“ Jede und jeder kann auch hier mitmachen. In fünf einfachen Schritten ist man dabei: entdecken, fotografieren, bestimmen, erfassen und von Expertinnen und Experten bestätigen lassen. So verbessern Sie Ihre Artenkenntnis und tragen mit jeder Meldung aktiv zum Schutz der Falter bei. Für Interessierte sowie Profis gibt es beim ArtenFinder außerdem Tipps und Veranstaltungshinweise zu den verschiedenen Artengruppen. ArtenFinder – Stiftung Naturschutz Berlin ArtenKenner – Stiftung Naturschutz Berlin Vielfalt bringt Vielfalt! Das heißt: Falter-Vielfalt entsteht dort, wo vielfältige Strukturen und Pflanzen zu finden sind. Nicht nur Blüten für die Falter, sondern auch Futterpflanzen und Verstecke für die Raupen sind wichtig. Außerdem hilft es, den Rasen zu einer blütenreichen Wiese mit Kleearten wachsen zu lassen und weniger zu mähen. Am besten nur 50 % der Fläche auf einmal mähen und einen Teil (z. B. 10 %) das ganze Jahr ungeschnitten lassen. Für die Pflanzenauswahl gilt: Falter mögen alles, was duftet. Astern oder Disteln bieten reichhaltige Nektarquellen im Spätsommer, Brennnesseln sind wichtige Falter-Puppenstuben. Ansonsten mögen Falter auch Bäume und Hecken wie Faulbaum und Weißdorn. Und für Artenvielfalt allgemein gilt natürlich: Pestizide vermeiden! Jeder Balkon kann für vorbeifliegende Falter zu einer Raststätte werden. Durch ein reichhaltiges Blütenangebot steht ihnen Nahrung für den Weiterflug zur Verfügung. Auch im Blumentopf mögen die Falter alles, was duftet, wie Lavendel, Steinkraut, Kapuzinerkresse und Stiefmütterchen. Küchenkräuter wie Oregano und Thymian oder Rucola einfach blühen lassen. Für einen guten Falterbalkon braucht es keine exotischen Wunderpflanzen. Faszination Falter (NABU Berlin) Mit der Kampagne “Faszination Falter” will der NABU-Berlin Raupen und Schmetterlinge wieder ins Bewusstsein der Berlinerinnen und Berliner rufen und neue Lebensräume für die Schmetterlinge schaffen. Auf der Webseite finden sich Faltblätter über falterfreundliches Gärtnern und über Futterpflanzen für Falter sowie für Raupen und Infos zu geplanten Mitmachaktionen. NABU Berlin: Faszination Falter Stiftung Naturschutz Die Stiftung Naturschutz Berlin hat im Rahmen der Kleingartenkooperation ein Merkblatt über die Förderung von Tagfaltern in Gärten erstellt. Stiftung Naturschutz Berlin: Merkblatt zu Tagfaltern Deutsche Wildtierstiftung Die Deutsche Wildtier Stiftung hat bereits über 90 Blühflächen in Berlin geschaffen. In Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin erforscht sie die Tag- und Nachtfaltervorkommen in der Stadt. Sie bietet Informationsmaterial und Veranstaltungen zu Bestäubern und insektenfreundlicher Grünflächenpflege an. Deutsche Wildtierstiftung: Steckbrief Schmetterling
Web Feature Service (WFS) zum Thema Straßenbegleitgrün - Mähflächen der Grünunterhaltung Hamburg-Mitte. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Bekanntmachung Antrag der N-ERGIE AG, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg auf Planfeststellung der Sanierung / Neuverlegung der Trinkwasserfernleitung Ursprung zwischen dem Wasserwerk Ursprung und dem Hochbehälter Schmausenbuck Anhörungsverfahren nach § 65 ff Umweltverträglickeitsprüfungsgesetz (UVPG) i. v. m. Art. 73 Abs. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen, Unterrichtung der Öffentlichkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung für das obengenannte Vorhaben nach §§ 18,19 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) i. V. m. § 7 Abs. 3 UVPG. 1. Beschreibung des Vorhabens Die vorliegende Planung umfasst den Ersatzneubau der Trinkwasserleitung zwischen dem Wasserwerk Ursprung und dem Hochbehälter Schmausenbuck einschließlich der Herstellung erforderlichen Einrichtungsflächen und temporärer Grundwasserabsenkungen. Die N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg, plant zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung die Ersatzerneuerung der im Jahr 1885 gebauten Trinkwasser-Fernleitung Ursprung, die zwischen dem Wasserwerk Ursprung in der Gemeinde Leinburg und dem Hochbehälter Schmausenbuck in Nürnberg verläuft. Die Wasserleitung ist zwingend notwendig, um die Wassergewinnungen Ursprung/Obermühle und Krämersweiher mit dem Hochbehälter Schmausenbuck zu verbinden. Die Leitung soll in den kommenden Jahren auf ihrer gesamten Länge ersatzerneuert werden. Die Länge der neuen Leitung beträgt 13,925 km. Die Fernleitung liegt zum Großteil im Gebiet des Landkreises Nürnberger Land und zu einem kleinen Teil im Stadtgebiet Nürnberg. Sie durchquert zu einem wesentlichen Anteil Bannwald, kreuzt mehrere Gräben und Bäche, die Autobahnen BAB A 3 und BAB A 9, das Naturschutzgebiet „Flechtenkiefernwälder südlich von Leinburg“ Landschaftsschutzgebiete, die FFH-Gebiete „Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck“ (6532-372), „Rodungsinseln im Reichswald“ (6533-371) und das Vogelschutzgebiet „Nürnberger Reichswald“ (6533-471). Im Untersuchungsgebiet (UG) kommen vereinzelt hochwertige Vegetations- und Biotoptypen vor (§ 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG). Der Bau der Leitung erfolgt überwiegend als offene Verlegung einer Stahlleitung DN 600, wobei eine Baufeldbreite von durchschnittlich 14 m erforderlich ist. Abschnittsweise ist eine grabenlose Erneuerung durch Einzug der neuen Rohrleitung in die Bestandleitung geplant. In Bereichen mit hohem Grundwasserstand ist eine bauzeitliche Wasserhaltung nötig. Der geplante Leitungsverlauf folgt i. d. R. der Bestandsleitung. In Teilbereichen ist davon abweichend eine Verlegung der Leitung in eine bestehende Hochspannungs-Freileitungstrasse geplant. Über der Leitung ist ein Schutzstreifen von 2 x 4 m Breite erforderlich, welcher dauerhaft gehölzfrei zu halten ist. Bauzeitlich werden darüber hinaus Flächen für Baustraßen, Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen in Anspruch genommen. Diese werden nach Bauende wieder in den ursprünglichen Zustand zurückgeführt. Betriebsbedingte Auswirkungen betreffen die regelmäßige Pflege (Mahd) des sog. Schutzstreifens, um ein Aufkommen von Gehölzen zu vermeiden. Die Bauausführung ist in Bauabschnitten über einen Zeitraum von voraussichtlich acht Jahren jeweils außerhalb der Wintermonate geplant. Die Unterquerung der BAB A9 ist bereits realisiert und nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Ein Großteil des Untersuchungsgebiets ist mit Wald bestockt. Zerschnitten und unterbrochen wird der Waldbestand von Verkehrswegen (Bundesautobahnen A 3 und A 9, Gemeindeverbindungsstraße Heiligenmühlstraße), einzelnen großen Lichtungen (Wiesen am Wasserwerk Forsthaus und im FFH-Gebiet „Rodungsinseln im Reichswald“ bei Brunn) und Schneisen (Hochspannungsleitung/ Freileitungstrassen). Die Waldflächen werden durch Forstwege erschlossen, welche als Rad- und Wanderwege genutzt werden. Von besonderer Bedeutung für die Naherholung von Nürnberg ist der knapp 3 km im Bereich der Maßnahme verlaufende „Sandweg“. Im Bereich des Vorhabens verläuft östlich der Autobahn A 3 in Süd-Nord-Richtung der Röthenbach, der durch die Leitung unterquert wird; von Westen fließt der Reingraben dem Röthenbach zu. Er verläuft im Bereich der Grünlandflächen bei Brunn südlich der Fernleitung, quert diese aber in den Waldflächen westlich davon. Westlich der BAB A 3 verläuft der Schneidersbach. Dieser ist von der geplanten Baumaßnahme selbst nicht berührt, da in diesem Abschnitt die Fernleitung Ursprung bereits mit Baumaßnahmen an der BAB A 3 erneuert wurde. Im Bereich der bestehenden Freileitung kommen stellenweise kleinflächige, temporär wasserführende Stillgewässer vor. 2. Bekanntmachung und Beteiligung der Öffentlichkeit Der Antrag liegt zusammen mit den zugehörigen Planunterlagen sowie dem UVP-Bericht in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 20.02.2025 • bei der Stadt Nürnberg, Umweltamt, Bauhof 2, 90402 Nürnberg, 1. Stock, Zimmer 112 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr, jeweils mit vorheriger Terminvereinbarung, • bei der Gemeinde Leinburg, Haidelbacher Straße 3, 91227 Leinburg 1. Stock, Zimmer 13, zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von15.00 bis 18.00 Uhr, • bei der Gemeinde Winkelhaid, Penzenhofener Str. 1, 90610 Winkelhaid, Rathaus, 1. OG Zimmer 19 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich Montag von 13.00 bis 15.30 Uhr und Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr, • beim Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, 2. OG Zimmer 233 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag und Dienstag 7.30 bis 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag 7.30 bis 18.00 Uhr, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zudem werden die Unterlagen im Internetauftritt des Landratsamtes Nürnberger Land unter www.nuernberger-land.de / Serviceleistungen / Bauen und Wohnen / Wasser und Gewässer / Wasserrechtliche Verfahren veröffentlicht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (Art. 27a BayVwVfG). Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist an der genannten Stelle des Internetauftrittes des Landratsamtes Nürnberger Land ebenso einsehbar. Ferner sind die genannten Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung über das zentrale Internetportal gemäß § 20 UVPG (https://www.uvp-verbund.de) zugänglich. Maßgeblich ist auch insoweit der Inhalt der ausgelegten Unterlagen (§ 20 Abs. 2 UVPG). 3. Einwendungen Die betroffene Öffentlichkeit im Sinne von § 2 Abs. 9 UVPG bzw. jeder/jede, dessen/deren Belange durch das obengenannte Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 21.03.2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei den unter Nr. 3 genannten Stellen Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern (Äußerungsfrist). Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen, können bis zum Ablauf der genannten Frist bei den genannten Stellen zu dem Plan Stellung nehmen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 UVPG). Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat das Landratsamt Nürnberger Land die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern. Beim Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen, können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, vom Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landratsamt Nürnberger Land) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch eine öffentliche Bekanntgabe ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Die Entscheidung zur Zulassung des beantragten Vorhabens wird in entsprechender Anwendung des Art. 74 Abs. 5 Satz 2 BayVwVfG bekannt gemacht sowie der Bescheid in entsprechender Anwendung des Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG zur Einsicht ausgelegt (§ 27 UVPG). 4. Umweltverträglichkeitsprüfung Die für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde ist das Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz. Dort erhalten Sie weitere relevante Informationen über das Verfahren und über die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Bestandteil des anhängigen Planfeststellungsverfahrens (§ 4 UVPG). Das Vorhaben wird auf Antrag der Vorhabensträgerin einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1/§ 7 Abs. 3 UVPG unterzogen. Die Planfeststellungsbehörde erachtete das Entfallen der Vorprüfung für zweckmäßig. Die Antragsunterlagen enthalten einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) gemäß § 16 UVPG. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die ausgelegten Planunterlagen enthalten den nach § 16 UVPG vorzulegenden UVP-Bericht. Weitere Informationen, die für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung sein können und dem Landratsamt Nürnberger Land erst nach Beginn des Beteiligungsverfahrens vorliegen, sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen gemäß § 19 Abs. 3 UVPG zugänglich zu machen. Die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen stellt auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG dar. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt hiermit gemäß § 19 UVPG. 5. Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Auf Grund der seit dem 25.05.2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz) erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an die Vorhabensträgerin und ihre beauftragten Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1c) DSGVO. Lauf a. d. Pegnitz, 23.12.2024 Zimmermann Landratsamt Nürnberger Land SB 21.2 Wasserrecht und Bodenschutz
Web Map Service (WMS) zum Thema Straßenbegleitgrün - Mähflächen der Grünunterhaltung Hamburg-Mitte. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Darstellung von besonders schutzwürdigen Flächen mit weiteren Bewirtschaftungseinschränkungen. Diese sind "Verzicht der Nachsaat", "Verzicht auf Einsatz von Pflanzenschutzmitteln", "Einschränkung der Frühjahrsbearbeitung", "Beschränkung auf zweimalige Mahd". Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.
Das Handbuch Gute Pflege berücksichtigt nicht nur Belange des Naturschutzes wie die Biodiversität. Auch die Aspekte Gartenkunst und Erholung sind Basis seiner Empfehlungen. Die Schwerpunkte variieren – je nach Art und Geschichte eines Freiraums. Grundsätzlich soll bei allen Pflegemaßnahmen auf die Bedürfnisse der Tier- und Pflanzenarten geachtet werden, die am Ort vorkommen. Nester und Brutplätze sollen geschützt werden. Dazu gehört, Pflegemaßnahmen zeitlich so umzusetzen, dass sie Brut und Aufzucht nicht stören. Pflanzen sollen möglichst so ausgewählt und gepflegt werden, dass sie in Struktur und Blüte Wildbienen und anderen Insekten einen reich gedeckten Tisch und zudem Überwinterungsmöglichkeiten bieten. Um die Biodiversität zu fördern, soll möglichst gebietsheimisches Saatgut zum Einsatz kommen. Weitere Informationen zum Handbuch Gute Pflege Berlins Fachbehörden haben das Handbuch Gute Pflege 2016 entwickelt. Seit 2018 wird es mit mindestens einem Pilotprojekt in jedem der 12 Bezirke getestet. Bei einigen dieser Projekte steht die Biodiversität im Vordergrund. Dabei wurde zunächst der Bestand kartiert, um die Effekte später dokumentieren zu können. Eins dieser Pilotprojekte ist der Park am Nordbahnhof in Berlin-Mitte. Dank seines naturnahen Charakters ist er schon lange ein Hotspot der Artenvielfalt. Das Besondere an diesem Park: Er besteht überwiegend aus Spontanvegetation. Ziel der Pflege ist es, das kleinteilige Mosaik unterschiedlicher Sukzessionsstadien zu erhalten. Dafür sollen immer wieder unbewachsene Stellen geschaffen werden, um dort die Sukzession neu zu starten und Arten wie einigen Wildbienen, die zum Nisten auf offenen Boden angewiesen sind, eine Heimat zu bieten. Einige Flächen im Park werden mit ausrangiertem Sand von Spielplätzen „ausgemagert“. Gemäht wird mosaikartig und zeitlich gestaffelt: So bleiben immer einige Teilflächen als Rückzugsbereiche erhalten. Nichtheimische invasive Arten und vor allem unliebsame Gehölze wie Stockausschläge von der Robinie werden entfernt. Wildwachsende Gehölze, die erwünscht sind, werden dagegen gefördert. Am Eingang zum Park entstand 2019 ein Blühstreifen für blütenbesuchende Insekten. Außerdem werden Strukturen gepflegt, in denen Insekten überwintern können. So bleiben etwa in Saumbereichen die Stängel von Stauden den Winter überstehen. Pilotprojekt Park am Nordbahnhof Umgang mit nichtheimischen invasiven Arten Eines der jüngeren Projekte ist die Entwicklung der zentralen Freiflächen in der denkmalgeschützten Hufeisensiedlung in Berlin-Neukölln. Seit 2020 wird der Rasen um den Teich so gepflegt, dass eine artenreiche Wiese mit vielen Blüten heranwächst. Pilotprojekt Freiflächen Hufeisensiedlung Pflege und Unterhaltung von Stadtgrün in Berlin Karte der Pilotprojekte des Handbuchs Gute Pflege
Erosionsschutz und Pufferzonen Ein Blühstreifen am Ackerrand verringert die Abschwemmung von Boden ins Wasser und auch die Abschwemmung von Düngemitteln und darin möglicherweise enthaltenen Tierarzneimitteln. Maßnahmen, die den Boden vor Erosion schützen, haben weitere positive Effekte. Sie fördern die Bodenfruchtbarkeit und den landwirtschaftlichen Ertrag. Pufferzonen mindern die Auswaschung von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln und den Eintrag von Tierarzneimitteln in Gewässern. Aufgrund ihrer vielfältigen Wirkungen werden sie im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik gefördert. Erosionsschutz steigert landwirtschaftlichen Ertrag und verringert Tierarzneimitteleinträge Maßnahmen des Erosionsschutzes verhindern den Abtrag fruchtbarer humoser Ackerkrume durch Wasser- und Winderosion und haben somit positive Auswirkungen auf den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und die Funktionalität von Böden. Ein intakter, gesunder Boden zeichnet sich durch eine natürliche Bodenstruktur, einen standortangepassten Humusgehalt und eine hohe mikrobielle Aktivität aus – Eigenschaften, die einerseits den landwirtschaftlichen Ertrag steigern und andererseits Rückhalt und Abbau von Stoffen wie Tierarznei- und Pflanzenschutzmitteln fördern. Zudem mindern Maßnahmen des Erosionsschutzes die Abschwemmung von Düngemitteln und den darin enthaltenen Tierarzneimitteln in oberirdische Gewässer. Maßnahmen des Erosionsschutzes sind bekannt, werden verbreitet eingesetzt und z. T. auch in unterschiedlichen Agrarumweltmaßnahmenprogrammen gefördert. Weniger bekannt sind ihre positiven Auswirkungen auf die Reduktion von Tierarzneimitteln in der Umwelt. Beispiele dieser Maßnahmen sind: Rückstände auf den Feldern belassen: Ernterückstände und Zwischenfruchtreste, die auf dem Feld verbleiben, verbessern die Bodenqualität und geben dem Boden Stabilität. Sie bilden eine mechanische Barriere, die die Geschwindigkeit des Oberflächenabflusses verringert, womit Bodenerosion verringert wird; Erosionsschutzstreifen (auch bekannt als „ökologische Vorrangflächen“ oder „Pufferstreifen“): Bepflanzte Streifen an den unteren Rändern landwirtschaftlicher Nutzflächen mindern die Fließgeschwindigkeit des Oberflächenabflusses, wodurch eine Verlagerung der partikelgebundenen Tierarzneimittel in Oberflächengewässer verringert wird; Direktsaat oder verringerte Bodenbearbeitung: Diese Maßnahme schützt die Rhizosphäre der zuvor angebauten Kultur, wodurch ihre bodenstützende Struktur erhalten bleibt und der Bodenabtrag verringert wird; Fruchtfolge mit mehrjährigen Kulturen oder Zwischenfruchtanbau: Durch die dauerhafte Bedeckung des Bodens durch Pflanzen können Bodenpartikel und daran anhaftende Tierarzneimittel weniger stark abgetragen werden; Hangparallele Fahrgassen: Fahrgassen, die für die Pflegemaßnahmen auf den Feldern befahren werden, sind ein Hauptpfad für den Abtransport von Wasser, Boden, Gülle und gelösten Tierarzneimitteln. Ihre Minderung bzw. ihre hangparallele Ausrichtung können diesen Abtransport verringern; Hecken oder Baumreihen zwischen den Äckern: Diese Strukturen setzen lokal die Windgeschwindigkeit und damit die Erosionskraft des Windes herab. Durch moderate Beweidung kann ebenfalls die Bodenstruktur verbessert und der Boden durch die Wurzeln der Weidepflanzen stabilisiert werden. Der Tritt der Tiere und das Rupfen an dem Bewuchs macht ihn widerstandsfähig und fördert die Infiltration von Wasser in den Boden. Das reduziert Oberflächenabfluss und damit die Erosion . Maßnahmen des Erosionsschutzes mindern den Abtransport von Bodenpartikeln auf verschiedene Art und Weise. Einige Maßnahmen fördern eine bessere Bodenstruktur, z. B. indem sie die Rhizosphäre, also die Zone um das Wurzelwerk der Pflanzen, schützen. Oberbodenpartikel sind in diesem Falle besser mit dem Bodenkörper verbunden und ihre Erosion z. B. durch Wasser oder Wind wird erschwert. Andere Maßnahmen leisten Erosionsschutz, indem sie die Intensität des Oberflächenabflusses verringern, z. B. durch den Verbleib von Ernterückständen auf den Feldern oder durch bewachsene Streifen an Ackerrändern. Wenn durch ein gestärktes Wurzelwerk der Abtransport von Bodenpartikeln vermindert wird, werden Tierarzneimittel, die an Bodenpartikel adsorbiert sind, nicht abfließen, sondern verbleiben längere Zeit auf dem Acker, so dass sich die Wahrscheinlichkeit ihres mikrobiellen oder chemischen Abbaus erhöht (siehe: Eintrag und Vorkommen von Tierarzneimitteln in der Umwelt ). Maßnahmen, die die Abflussintensität mindern, verlangsamen sowohl den Oberflächenabfluss partikelgebundener Tierarzneimittel als auch die Verlagerung von im Sickerwasser gelösten Tierarzneimitteln. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sich gelöste Tierarzneimittel an Bodenpartikeln anlagern. Die längere Verweilzeit des Wassers in den Bodenhorizonten der landwirtschaftlichen Nutzflächen erhöht die Wahrscheinlichkeit des Abbaus der gelösten Tierarzneimittel. Zudem verstärken diese Maßnahmen die Bodeninfiltration und dadurch die Interaktionen der gelösten Tierarzneimittel in den einzelnen Bodenhorizonten, was wiederum zu erhöhter Adsorption und erhöhtem biologischem und chemischen Abbau führen kann. Pufferzonen fördern Biodiversität und verringern Tierarzneimitteleintrag Mit Pufferzonen sind natürlich belassene oder mit Gras oder Blühpflanzen bepflanzte Streifen an den Rändern landwirtschaftlicher Flächen („Ackerrandstreifen“ bzw. „Blühstreifen“) wie auch Streifen unmittelbar neben und entlang von oberirdischen Gewässern („Gewässerrandstreifen“ oder „Gewässerschutzstreifen“) gemeint. Dank ihrer positiven Auswirkungen werden diese seit einigen Jahren als Maßnahmen für den Erhalt von Biodiversität (20) und für den Schutz gegen Wassererosion und darüber hinaus zum verbesserten biologischen Abbau von Pflanzenschutzmitteln und Tierarzneimitteln(21) eingesetzt. Blühstreifen werden vor allem zu Biodiversitätszwecken angelegt. Eine angepasste Blühpflanzenmischung und die Kontinuität des Anbaus sind aus Sicht der Biodiversität wichtige Aspekte. Eine gute Blühpflanzenmischung fördert auch eine vielfältige mikrobielle Fauna im Boden der Streifen, was wiederum den Abbau von Tierarzneimitteln fördert. Gewässerschutzstreifen unterscheiden sich von Ackerrandstreifen hauptsächlich in ihrer Platzierung. Sie werden zudem in der Regel breiter angelegt als Ackerrandstreifen und können auch Büsche und Bäume aufweisen. Da sich die Anlage dieser Pufferstreifen häufig nach den dafür gezahlten Förderungen als Agrarumweltmaßnahme richten, sind die Mindestbreiten der Streifen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wie Erosionsschutzmaßnahmen sind auch Pufferzonen weitverbreitet und werden vielerorts schon umgesetzt. Dauerhaft bewachsene Pufferstreifen werden in Agrarumweltmaßnahmenprogrammen gefördert(22). Die Funktionsweise von Pufferzonen ähnelt der von Maßnahmen des Erosionsschutzes. Sie mindern die Einträge von Tierarzneimitteln und weiteren organischen Schadstoffen (wie z. B. Phosphor) in Gewässern, indem sie: die Infiltration erhöhen, und somit die Boden-Wasser-Interaktionen steigern, was zu einer Sorption an Bodenpartikeln oder aber einem mikrobiellen Abbau von Tierarzneimitteln führen kann; die Abflussgeschwindigkeit mindern, was die Erosion partikelgebundener Wirkstoffe verringert; die Vielfalt der bodenmikrobiotischen Gemeinschaften fördern, die Tierarzneimittel abbauen können; diejenigen Bodeneigenschaften fördern, die zu einer verstärkten Sorption und Retention von Tierarzneimitteln führen; die Sorption der Tierarzneimittel an Grashalmen und Rasenfilz ermöglichen(23). Die Aufenthaltsdauer des Wassers in den Streifen ist entscheidend, um diese Prozesse zur Entfaltung zu bringen. Die Pufferzonen sind nur dann wirksam, wenn der Abfluss im Streifen flach ist und kein konzentrierter Rinnenabfluss entsteht. Durch Ackerrandstreifen werden organische Chemikalien effektiver abgebaut als durch Gewässerrandstreifen . Denn Ackerrandstreifen halten den belasteten Oberflächenabfluss (runoff) in direkter Nähe zur landwirtschaftlichen Fläche zurück(24).Die Pflege der Streifen (Mähen, ggf. Beseitigung von Sediment) ist sinnvoll, um den langsamen Abfluss „in der Fläche“ zu erhalten und somit den schnellen Abfluss durch Wasserrinnen zu vermeiden. Darüber hinaus wird die Effektivität bepflanzter Feldstreifen von folgenden Faktoren beeinflusst: Wirkstoffeigenschaften (z.B. schwach oder stark sorbierend), Pflanzenmischung, Bodeneigenschaften, Streifenbreite und -platzierung, Landschaftsstruktur, Klima und Wetter . Infografik: Tierarzneimittel in der Umwelt: Abbau, Verlagerung und Verbleib (function($, d) { $(document).ready(function() { var lastFocusElement; // init $('#interactive-tool-items-item-content-marker-26046').tooltip({ placement: 'auto', html: true, trigger: 'click', container: '.interactive-tool', template: '<div id="interactive-tool-marker-tooltip-26046" class="tooltip interactive-tool-marker-tooltip" data-style="' + $('#interactive-tool-items-item-content-marker-26046').attr('style') + '"><div class="tooltip-content tooltip-content-color-ci-blue"><a class="tooltip-close" href="#" arial-label="' + Drupal.t('Close tooltip') + '">X</a><div class="tooltip-inner" tabindex="0"></div></div></div>' }); var innerText = $('#interactive-tool-items-item-content-marker-26046').data('original-title'); // @debug: innerText = atob(innerText); innerText = decodeURIComponent(atob(innerText)); $('#interactive-tool-items-item-content-marker-26046').attr('data-original-title', innerText); $('#interactive-tool-items-item-content-marker-26046').attr('aria-label', Drupal.t('Open tooltip')); 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