Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) mit ihren Bereichen Bank für Umweltproben und Bank für Humanproben ist eine Daueraufgabe des Bundes unter der Gesamtverantwortung des Bundesumweltministeriums sowie der administrativen und fachlichen Koordinierung des Umweltbundesamtes. Es werden für die Bank für Umweltproben regelmäßig Tier- und Pflanzenproben aus repräsentativen Ökosystemen (marin, limnisch und terrestrisch) Deutschlands und darüber hinaus für die Bank für Humanproben im Rahmen einer Echtzeitanalyse Blut-, Urin-, Speichel- und Haarproben studentischer Kollektive gewonnen. Vor ihrer Einlagerung werden die Proben auf eine Vielzahl an umweltrelevanten Stoffen und Verbindungen (z.B. Schwermetalle, CKW und PAH) analysiert. Der eigentliche Wert der Umweltprobenbank besteht jedoch in der Archivierung der Proben. Sie werden chemisch veränderungsfrei (über Flüssigstickstoff) gelagert und somit können auch rückblickend Stoffe untersucht werden, die zum Zeitpunkt ihrer Einwirkung noch nicht bekannt oder analysierbar waren oder für nicht bedeutsam gehalten wurden. Alle im Betrieb der Umweltprobenbank anfallenden Daten und Informationen werden mit einem Datenbankmanagementsystem verwaltet und aufbereitet. Hierbei handelt es sich insbesondere um die biometrischen und analytischen Daten, das Schlüsselsystem der UPB, die Probenahmepläne, die Standardarbeitsanweisungen (SOP) zu Probenahme, Transport, Aufbereitung, Lagerung und Analytik und die Lagerbestandsdaten. Mit einem Geo-Informationssystem werden die Karten der Probenahmegebiete erstellt, mit denen perspektivisch eine Verknüpfung der analytischen Ergebnisse mit den biometrischen Daten sowie weiteren geoökologischen Daten (z.B. Daten der Flächennutzung, der Bodenökologie, der Klimatologie) erfolgen soll. Ausführliche Informationen und eine umfassende Datenrecherche sind unter www.umweltprobenbank.de abrufbar.
The General Geological Map of the Federal Republic of Germany 1:200,000 (GÜK200) provides detailed information on the stratigraphy, petrography and genesis of the geological units shown. In this revised GÜK200-DN, the onshore surface geology is shown in up to two overlayers. The thin overlying soil is not shown. In the marine environment, only the petrography of the recent seabed is shown, which comprises the uppermost 20 cm of the seabed. In accordance with the original GÜK200 map sheets, the seabed is referred to stratigraphically as the recent seabed. According to the Data Specification on Geology (D2.8.II.4_v3.0) the content of the geological map is stored in three INSPIRE-compliant GML files: GUEK200_DN_GeologicUnit_BaseLayer.gml, GUEK200_DN_GeologicUnit_OverlayLayer1.gml, and GUEK200_DN_GeologicUnit_OverlayLayer2.gml contain the geologic units. The GML files together with a Readme.txt file are provided in ZIP format (GUEK200_DN-INSPIRE.zip). The Readme.text file (German/English) contains detailed information on the GML files content. Data transformation was proceeded by using the INSPIRE Solution Pack for FME according to the INSPIRE requirements.
The General Geological Map of the Federal Republic of Germany 1:200,000 (GÜK200) provides detailed information on the stratigraphy, petrography and genesis of the geological units shown. In this revised GÜK200-DN, the onshore surface geology is shown in up to two overlays. The thin overlying soil is not shown. In the marine environment, only the petrography of the recent seabed is shown, which comprises the uppermost 20 cm of the seabed. In accordance with the original GÜK200 map sheets, the seabed is referred to stratigraphically as the recent seabed. According to the Data Specification on Geology (D2.8.II.4_v3.0) the geological map provides INSPIRE-compliant data. A base layer and two overlay layers are displayed correspondingly to the INSPIRE portrayal rules. The geologic units are represented graphically by stratigraphy (GE.GeologicUnit.BaseLayer.AgeOfRocks, GE.GeologicUnit.OverlayLayer1.AgeOfRocks, and GE.GeologicUnit.OverlayLayer2.AgeOfRocks) and lithology (GE.GeologicUnit.BaseLayer.Lithology, GE.GeologicUnit.OverlayLayer1.Lithology, and GE.GeologicUnit.OverlayLayer2.Lithology). The user obtains detailed information via the getFeatureInfo request on the lithology, stratigraphy (age) and genesis (event environment and event process).
Schutz der Meere: Wie kann er gelingen? Meeresumweltsymposium Das Meeresumweltsymposium (MUS) wird jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) unter Mitwirkung vom Umweltbundesamt und Bundesamt für Naturschutz organisiert. Die hybride Veranstaltung informiert Wissenschaftler*innen und Behördenvertreter*innen über ak… weiterlesen Meeresumweltsymposium Das Meeresumweltsymposium (MUS) wird jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) unter Mitwirkung vom Umweltbundesamt und Bundesamt für Naturschutz organisiert. Die hybride Veranstaltung informiert Wissenschaftler*innen und Behördenvertreter*innen über ak… weiterlesen Das UBA setzt sich für intakte Meere ein; sie sind heute wichtiger denn je. Sie wirken global als "Puffer" für Klimaveränderungen, beherbergen eine faszinierende Artenvielfalt, sind Nahrungs- und Rohstoffquellen, Siedlungs- und Erholungsräume sowie Transportwege. Gleichzeitig ist die Meeresumwelt von Nord- und Ostsee zu vielen menschlichen Aktivitäten ausgesetzt und daher in keinem guten Zustand. Die Meere und Ozeane sind für alles Leben auf der Erde entscheidend. Sie produzieren die Hälfte des globalen Sauerstoffs, beheimaten etwa 80 Prozent aller Tierarten und bedecken fast Dreiviertel der Erdoberfläche. Die Meere spielen eine Schlüsselrolle im Klimasystem , da sie über den natürlichen Gasaustausch etwa ein Drittel des vom Menschen verursachten Kohlendioxids ( CO2 ) aus der Atmosphäre aufnehmen. Gleichzeitig sind sie wichtige Komponenten des weltweiten Wasserkreislaufs und verteilen Wärme über ihre Strömungen. Aus der Ferne erscheinen die Meere endlos und unberührt. Doch bei näherer Betrachtung wird klar, dass gerade in Küstennähe Pflanzen und Tiere und ihre Lebensräume durch menschliche Nutzungen erheblich beeinträchtigt sind. Viele Schadstoffe und zu viele Nährstoffe aus Kommunen, Industrie und der Landwirtschaft gelangen über die Flüsse, direkte Einleitungen und den Luftweg in die Meere und haben schädliche Auswirkungen auf das Meeresökosystem. Aber auch auf der hohen See wirken sich menschliche Aktivitäten, wie der globale Schiffsverkehr , die industrielle Aquakultur, der Tiefseebergbau oder der Ausbau der Offshore-Energiegewinnung negativ auf die Meeresumwelt aus. Abfälle, vor allem aus Kunststoffen einschließlich Mikroplastik, sind allgegenwärtig. Unterwasserlärm stört und schädigt insbesondere Wale, Delfine und Fische. In der Vergangenheit wurden unsere heimischen Meere auch als Halde für Altmunition genutzt, deren giftige Sprengstoffe und chemischen Kampfstoffe inzwischen im Meerwasser, Sediment und in den Lebewesen nachweisbar sind. Hinzu kommt der fortschreitende Klimawandel und die damit einhergehende zunehmende Erwärmung und Versauerung , die als zusätzliche globale Effekte auf die Meeresökosysteme wirken, genauso wie technologische Eingriffe durch marines Geo-Engineering mit ungewissen Folgen für die Meeresumwelt. Seit Jahrzehnten werden Veränderungen regelmäßig dokumentiert , was zu einem umfassenden Wissen über menschliche Aktivitäten und deren Auswirkungen auf die Meere geführt hat. Auf Basis der erhobenen Daten wird der biologische , chemische und physikalische Zustand der Meeresumwelt auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene bewertet. Es hat sich dabei gezeigt, dass ein schlechter Zustand der Meere und Küsten auch negative Auswirkungen auf deren Produktivität und andere, für die Menschheit wichtige, Funktionen hat. Dabei können intakte Meeres- und Küstenökosysteme eine wichtige Rolle sowohl beim Klimaschutz als auch für die Klimaanpassung spielen und wichtige Beiträge zum Wohlergehen der Menschen leisten, unter anderem im Sinne der Nahrungsversorgung, des Transports und der Erholung. Das trifft auch auf die Polarmeere zu, denen eine besondere Rolle im Klimasystem zukommt und die für die globale Meeresströmungen ein wichtiger „Motor“ sind. Das Umweltbundesamt arbeitet seit Jahrzehnten daran mit, den Zustand der Meere zu bestimmen und die Belastungen der Meere zu reduzieren und ist unter anderem auch Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für wissenschaftliche Projekte des marinen Geo-Engineerings. Besonders relevant sind Konzepte und Maßnahmen für den Schutz der Meere im Rahmen der regionalen Meeresschutzübereinkommen für die Ostsee ( HELCOM ) und den Nordostatlantik einschließlich der Nordsee ( OSPAR ). Auf europäischer Ebene zielt zudem die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) auf die Erreichung eines guten Umweltzustands ab. Dafür stellen sich die Behörden des Bundes und der Küstenbundesländer gemeinsam den unterschiedlichen Herausforderungen und Regelungen („ Meeresgovernance “), um den Schutz der Meere zu verbessern und Nutzungen nachhaltiger zu gestalten. Eine besondere Herausforderung wird es zukünftig sein, die stetig wachsende "blaue Wirtschaft" mit dem Schutz der Meere in Einklang zu bringen, um das Gleichgewicht zwischen Nutzung und Schutz unter dem Einfluss des fortschreitenden Klimawandels zu wahren oder wiederherzustellen. Nachhaltigkeit , Vorsorgeprinzip und ein ganzheitlicher, ökosystemarer Ansatz müssen die Grundlage unseres Handelns sein, und die verschiedenen Nutzungen müssen kumulativ, also gesamtheitlich, bewertet und reguliert werden. Der Schutz der Meeresumwelt ist nicht zuletzt auch für die Menschheit lebensnotwendig und jede Anstrengung wert.
Seevögel sind ein wichtiger Bestandteil mariner Ökosysteme und zunehmenden Belastungen durch anthropogene Aktivitäten wie Fischerei, dem Ausbau der Offshorewindenergie oder Meeresverschmutzung, ausgesetzt. Dieses FuE-Vorhaben erfasst die Bestände von Seevögeln und analysiert Verteilungsmuster, Habitatansprüche, sowie Beeinträchtigungen und Gefährdungen als Voraussetzung für ihren effektiven Schutz und ein sinnvolles Schutzgebietsmanagement.
Der Bericht richtet sich an Wissenschaftler, Behörden und die Öffentlichkeit. Er zeigt mittels Analysen an Meerestieren aus Nord- und Ostsee, ob diese mit krebserregenden Schadstoffen aus versenkter Weltkriegsmunition belastet sind. Dabei wurde die Entwicklung der zeitlichen Belastung von Miesmuscheln mit Sprengstoffen, die toxisch und krebserregend sind, s.g. sprengstoff-typischen Verbindungen, über die vergangenen 30 Jahre untersucht. Es konnte ein steter, geringfügiger Anstieg der Belastung gemessen werden. Bei Untersuchung der räumlichen Verteilung der Belastung von Sediment, Plattfischen und Muscheln in Nord- und Ostsee wurden diese Schadstoffe in Fischen und Sedimenten aus niedersächsischen Küstengewässern nachgewiesen. Bis auf die untersuchten Plattfische fanden sich keine Hinweise auf eine Anreicherung in der Nahrungskette. Dazu wurden Organe von Aalmuttern, Eiderenten, Schweinswalen und Seehunden untersucht. Als indirekter Nachweis für chemische Kampfstoffe wurde die Arsenbelastung der deutschen Nord- und Ostsee im Vergleich mit den Munitionsversenkungsgebieten analysiert und kein Zusammenhang festgestellt. Veröffentlicht in Texte | 129/2024.
Beteiligung des BfS am "Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit ( APUG )" Menschen brauchen eine Umwelt, in der sie gesund leben können. Um dieses Ziel zu unterstützen, kooperieren mehrere Ministerien und Bundesoberbehörden im Rahmen des "Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit" – kurz APUG . Die beteiligten Bundesoberbehörden sind das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS) , das Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ), das Robert Koch-Institut ( RKI ) und das Umweltbundesamt ( UBA ). Mit dem Aktionsprogramm werden Forschungsprojekte und Informationskampagnen in den Bereichen Umwelt-, Gesundheits- sowie Verbraucherschutz gefördert. Schwerpunkt des Programms sind Kinder und Jugendliche. Unter anderem erschien in diesem Zusammenhang der Ratgeber Umwelt und Kindergesundheit . Im Rahmen des Aktionsprogramms wird die Zeitschrift "UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst" (vormals "Umweltmedizinischer Informationsdienst – Informationen zu Umwelt Gesundheit Verbraucherschutz") herausgegeben. UMID aktuell: Ausgabe 1/2024 APUG Ziele Aktivitäten UMID UMID aktuell: Ausgabe 1/2024 Aktuelle Ausgabe des UMID (Um die aktuelle Ausgabe als PDF herunterzuladen, bitte auf das Bild klicken. Sie werden zum Internetangebot des Umweltbundesamtes weitergeleitet.) Im radiologischen Notfall ist das Informationsbedürfnis der Bevölkerung besonders hoch. Die Anzahl der Anfragen würde das BfS jedoch vor Herausforderungen stellen, denen mit dem Einsatz eines Chatbots begegnet werden kann. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die BfS -Mitarbeiterin Maren Gruß in ihrem Beitrag "Wir müssen reden! – Hilft ein Chatbot im radiologischen Notfall?" mit den Chancen und Herausforderungen automatisierter Krisenkommunikation im radiologischen Notfall. Weitere Themen in UMID 1/2024: Schadstoffe aus rostender Weltkriegsmunition im Meer – Eine Gefahr für Menschen und Meeresökosysteme? Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen und Möbeln – aktuelle Entwicklungen in Deutschland und der EU Europäische Partnerschaft zur Bewertung von Risiken durch Chemikalien (PARC) – Deutschlands Beitrag im Überblick Die Zeitschrift UMID : Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die Onlineversion des UMID 1/2024 erhalten Sie kostenfrei zum Download. Zeitschrift "UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst" APUG Das APUG wurde der Öffentlichkeit 1999 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ( BMU ) und vom Bundesministerium für Gesundheit ( BMG ) vorgestellt. Seit 2002 wirkt auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit. Die beteiligten Bundesoberbehörden sind das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), das Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) , das Robert Koch-Institut ( RKI ) und das Umweltbundesamt ( UBA ) . Die Geschäftsstelle ist im Umweltbundesamt angesiedelt. Das Aktionsprogramm vernetzt die Politikbereiche Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz auf Ebene der beteiligten Ministerien und Bundesoberbehörden. Die APUG -Botschaft lautet "Umwelt und Gesundheit gehören zusammen - Umweltschutz ist nachhaltige Gesundheitsvorsorge!". APUG enthält Strategien, Maßnahmen und Ziele für die umfassende Auseinandersetzung mit den gesundheitlichen Folgen von Umwelteinwirkungen auf den Menschen. Das Ziel Im Mittelpunkt des Aktionsprogramms stehen Aufklärung: Die Bevölkerung soll über umweltbedingte Gesundheitsrisiken und gesunde Ernährungsweisen verstärkt informiert werden. Forschung: Forschungsprojekte, zum Beispiel zur Schadstoffbelastung und –empfindlichkeit von Kindern und Jugendlichen oder zur chemischen und biologischen Belastung von Innenräumen sowie zu Lärm, Strahlung , Umweltmedizin, beschäftigen sich mit umweltbedingten Gesundheitsrisiken, um Kinder, Jugendliche und Erwachsene noch besser vor Gesundheitsrisiken durch Umwelteinflüsse zu schützen. Kinder und Jugendliche: Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen soll vor schädlichen Umwelteinflüssen geschützt und der Einfluss vor Schadstoffen auf den kindlichen Organismus untersucht werden. Denn Maßnahmen, die Kinder schützen, kommen gleichzeitig dem Schutz der gesamten Bevölkerung zu Gute. Damit unterstützt das Aktionsprogramm eine Politik der nachhaltigen Entwicklung. Ziele Der Staat will die Bevölkerung vor Gesundheitsrisiken schützen. Dafür braucht er gesicherte Erkenntnisse über den Gesundheitszustand der Bevölkerung sowie über die Wirkung von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit. Er muss Risiken erkennen, Standards festsetzen und die Bevölkerung über Gesundheitsgefahren informieren. Das Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) fördert Strategien und Maßnahmen, um Gesundheitsrisiken, deren Ursache Umwelteinflüsse sind, erfassen, bewerten und vermitteln zu können. Ziel ist, die Datenlage für die Einschätzung der Belastungssituation zu verbessern und repräsentative Daten über die bestehende Schadstoffbelastung der Bevölkerung sowie deren häuslicher Umgebung (Referenzwerte) zu ermitteln. Erfassen – Gesundheitsbeobachtung und –berichterstattung Die gegenwärtig vorliegenden Umweltdaten und Daten zur Gesundheit sind meist nicht zusammen auswertbar. Dies erschwert eine angemessene Beurteilung der Umwelteinflüsse auf die Gesundheit, also eine Beurteilung, bei der Zusammenhänge weder unter- noch überschätzt werden. Forschungsprojekte im Rahmen des APUG sollen diese Lücke schließen: Diese sollen Wege aufzeigen, wie Verfahren und Methoden zur Abschätzung umweltbezogener Gesundheitsrisiken verbessert werden können. Bewerten – Umgang mit Risiken Die wissenschaftliche Bewertung und die gesellschaftliche Wahrnehmung von Gesundheitsrisiken durch Umwelteinflüsse können auseinanderliegen. Dies kann zu Verunsicherung in der Bevölkerung und zu Vertrauensverlust gegenüber Behörden führen. Wichtig ist deswegen, die Prozesse der Risikobewertung transparenter, effektiver und effizienter zu gestalten. Die im Rahmen des Aktionsprogramms eingerichtete "Risikokommission" hat hierzu Vorschläge erarbeitet, die im Abschlussbericht vorgestellt werden. Immer mehr Menschen leiden an Gesundheitsstörungen, deren Ursache sie selbst in der Umwelt sehen. Der zunehmende Bedarf an umweltmedizinisch ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten veranlasste die Ärztekammern, die Zusatzbezeichnung "Umweltmedizin" zu schaffen. Das Aktionsprogramm unterstützt umweltmedizinische Forschungsprojekte und Aktivitäten, die zur Qualitätssicherung in der Umweltmedizin beitragen, um die medizinische Versorgung und Betreuung betroffener Personen zu verbessern. Vermitteln – Information und Kommunikation Informationen zu umweltrelevanten Gesundheitsgefahren werden immer wichtiger. Um dem Bedarf nach allgemein verständlicher Information über die Wirkung von Umwelteinflüssen und Produkten auf die Gesundheit nachzukommen und das Vorsorgeverhalten der Bevölkerung zu unterstützen, verstärken die am APUG beteiligten Ministerien und Bundesoberbehörden ihre Öffentlichkeitsarbeit zu umweltbedingten Gesundheitsrisiken. Aktivitäten Die Forschungsprojekte sowie Informations- und Aufklärungsaktivitäten des Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit befassen sich insbesondere mit den Themen Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vor schadstoffbedingten Gesundheitsrisiken, Durchführung von umfangreichen Surveys zur Ermittlung der umweltbedingten Belastungen von Kindern und Jugendlichen, Förderung einer gesundheits- und umweltbewussten Lebensweise durch die Ermittlung und Darstellung von Risiken, zum Beispiel im Wohnbereich, sowie von Produkten, Ernährung oder Strahlung , Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen, Handlungsempfehlungen und Aufklärungsmaterialien zum Schutz vor umweltbedingten Gesundheitsrisiken sowie zur Information der Öffentlichkeit, Verbesserung der Risikobewertung und der Risikokommunikation , Erforschung umweltmedizinischer Zusammenhänge, Durchführung von Modellprojekten zu Umwelt und Gesundheit auf der lokalen Ebene. Die Finanzierung der Aktivitäten erfolgt aus Mitteln der beteiligten Bundesministerien und Bundesoberbehörden. Die internationale Einbindung Das Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit ist eingebunden in den europäischen Prozess für Umwelt und Gesundheit. „Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Umwelt, die ein höchstmögliches Maß an Gesundheit und Wohlbefinden ermöglicht“, so haben es die europäischen Staaten in der „Europäischen Charta Umwelt und Gesundheit“ formuliert. Die Charta wurde 1989 auf der von der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) initiierten Ersten Europäischen Konferenz Umwelt und Gesundheit in Frankfurt am Main verabschiedet. Fünf Jahre später wurde auf der Zweiten Europäischen Ministerkonferenz für Umwelt und Gesundheit in Helsinki beschlossen, dass jedes Land einen nationalen Aktionsplan für Umwelt und Gesundheit entwickeln soll. Diesen hat Deutschland auf der Dritten Konferenz für Umwelt und Gesundheit in London 1999 vorgelegt. Im Juni 2004 beschlossen auf der vierten Konferenz zu Umwelt und Gesundheit in Budapest die Gesundheits- und Umweltminister aus ganz Europa einen „Aktionsplan zur Verbesserung von Umwelt und Gesundheit der Kinder in der europäischen Region". UMID Im " UMID : Umwelt und Mensch – Informationsdienst" (vormals "Umweltmedizinischer Informationsdienst – Informationen zu Umwelt Gesundheit Verbraucherschutz") werden Kurzfassungen neuer Forschungsresultate und Erfahrungsberichte zu umweltbedingten Risikofaktoren und Gesundheitsstörungen, Übersichtsreferate, Kommentare, Empfehlungen, Merkblätter, Pressemitteilungen, Ergebnisse von Umfragen, Kasuistiken, Hinweise auf Publikationen und Veranstaltungen sowie Rezensionen veröffentlicht. Jährlich erscheinen zwei Ausgaben, die sich an Behörden und Institutionen, die im Bereich Umwelt und Gesundheit arbeiten, sowie an Ärzte und andere auf dem Gebiet der Umweltmedizin tätige Fachkräfte richten. Von 1992 bis 1999 wurde der UMID vom "Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene" im Umweltbundesamt ( UBA ) betreut und herausgegeben. Seit Anfang 2000 übernimmt diese Aufgabe ein Redaktionsteam, das sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der am Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) beteiligten Bundesoberbehörden (Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) , Robert Koch Institut ( RKI ) und Umweltbundesamt ( UBA ) ) zusammensetzt. Stand: 21.01.2025
Der vom Menschen ausgelöste globale Klimawandel ist eine in der Fachwelt anerkannte Tatsache. Die ersten Folgen des Klimawandels sind in Sachsen-Anhalt bereits spürbar. Die Auswirkungen des Klimawandels wird man in Sachsen-Anhalt in den kommenden Jahrzehnten vermehrt zu spüren bekommen. Der Themenkomplex Klimawandel lässt sich generell in zwei Bereiche aufteilen: Die Klimaanalyse umfasst alle Auswertungen von Klimadaten in der Vergangenheit. Im Themenbereich Klimaprojektion werden mögliche Klimaentwicklungen in der Zukunft auf der Grundlage von Klimamodellrechnungen betrachtet. Bei der Klimaanalyse ist es wichtig, von heute beginnend in der Geschichte zurückzuschauen, um die Klimageschichte des Planeten bewerten zu können. Nur so können aktuelle und künftige Entwicklungen in die Klimageschichte eingeordnet und Extremereignisse bewertet werden. Unterschied zwischen Wetter, Witterung und Klima Wetter: Als Wetter wird der physikalische Zustand der Atmosphäre zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem auch kürzeren Zeitraum an einem bestimmten Ort oder in einem Gebiet bezeichnet, wie er durch die meteorologischen Elemente und ihr Zusammenwirken gekennzeichnet ist. Witterung: Als Witterung wird der allgemeine, durchschnittliche oder auch vorherrschende Charakter des Wetterablaufs eines bestimmten Zeitraums (von einigen Tagen bis zu ganzen Jahreszeiten) bezeichnet. Klima: Das Klima ist definiert als die Zusammenfassung der Wettererscheinungen, die den mittleren Zustand der Atmosphäre an einem bestimmten Ort oder in einem mehr oder weniger großen Gebiet charakterisieren. Hierbei wird ein Zeitraum von mindestens 30 Jahren zugrunde gelegt. Die Weltorganisation für Meteorologie (World Meteorological Organisation - WMO) empfiehlt den Zeitraum 1961 bis 1990 als Klimareferenzperiode zur langfristigen Betrachtung der Entwicklungen des Klimawandels. Klimawandel: Als Klimawandel werden die langfristigen Veränderungen dieses mittleren Zustandes der Atmosphäre (Klima) bezeichnet. Dabei ist es unerheblich, ob die Veränderungen natürlichen Ursprungs sind oder nicht. Das Klima unterliegt verschiedenen Einflüssen wie bspw. der Sonnenaktivität und den Erdbahnparametern, sowie Vulkanausbrüchen oder der Plattentektonik aber auch dem Einfluss des Menschen. Dabei kann festgehalten werden: Die durch den Menschen hervorgerufene Klimaerwärmung seit Beginn der Industrialisierung ist wissenschaftlicher Konsens. Der Treibhauseffekt Der Treibhauseffekt ist ein auch ohne den Menschen vorkommendes Phänomen: Die Erdoberfläche strahlt langwellige Wärmestrahlung ab. Diese langwellige, nach oben gerichtete Strahlung wird durch Bestandteile der Atmosphäre, die Treibhausgase, absorbiert (aufgenommen) und wieder emittiert (abgegeben). Diese Strahlungsemission geschieht dabei in alle Richtungen, sodass die eigentlich nach oben gerichtete langwellige (also Wärme-)Strahlung zum Teil in der Atmosphäre gehalten wird. Diese erwärmt sich somit. Treibhausgase kommen natürlicher Weise in der Atmosphäre vor. Natürlich in der Atmosphäre vorkommende Treibhausgase sind bspw. Kohlenstoffdioxid (CO 2 ), Methan (CH 4 ), Lachgas (N 2 O) und Wasserdampf (H 2 O). Im Fall des Wasserdampfes verdeutlicht ein einfaches Beispiel den Effekt: In einer sternenklaren Nacht kühlt die Atmosphäre wesentlich schneller aus als bei bedeckten Verhältnissen. Die Erdatmosphäre schützt die Erde somit vor dem Auskühlen: im Gleichgewicht des Strahlungshaushalts ohne Atmosphäre läge die mittlere Erdoberflächentemperatur bei -18 °C. Ausgehend von einer globalen Mitteltemperatur von rund 15 °C wäre es ohne den Treibhauseffekt auf der Erde somit um ca. 33 Kelvin kälter. Die Konzentrationen der Treibhause CO 2 , CH 4 und N 2 O steigen seit Jahrzehnten durch den menschlichen Ausstoß an. In den letzten 60 Jahren hat die CO 2 -Konzentration um 25% zugenommen. Die Konzentration von Methan hat sich mehr als verdoppelt. Dabei gilt zu beachten, dass Methan eine deutlich stärkere Treibhauswirkung hat als CO 2 . Die Atmosphäre ist ein komplexes System. So hängen die verschiedenen physikalischen Größen und Vorgänge wie bspw. Temperatur, Verdunstung sowie Niederschlag/Wasserkreislauf miteinander zusammen. Verändert sich eine Variable (im Falle des Klimawandels die Temperatur), verändern sich auch die anderen Prozesse und Zustände der Atmosphäre. Weiterhin hängen die verschiedenen Komponenten des Klimasystems (Atmosphäre, Hydrosphäre, Kryosphäre, Biosphäre, Lithosphäre/ Pedosphäre) miteinander zusammen. Um nur einige der prominentesten Beispiele zu nennen: Die Temperaturerhöhung der Atmosphäre hat bspw. Auswirkungen auf den Meeresspiegel der Ozeane (Hydrosphäre; z. B. Abschmelzen der Gletscher (Kryosphäre) sowie Dichteabnahme und damit Ausdehnung des Meerwassers) oder den Säuregehalt des Ozeans. Dies wiederum führt zu Beeinflussung des Ökosystems Meer (Biosphäre; bspw. Absterben von Korallenriffen). Weiterhin ist hiervon auch direkt der Lebensraum des Menschen betroffen: Besonders Inselstaaten sind vom Meeresspiegelanstieg bedroht. Zudem bricht mit den absterbenden Korallenriffen ein bedeutsamer Küstenschutz weg. Die globale Lufttemperatur hat seit 1850 um 1,1 K zugenommen. 2023 war global das erste Jahre, dass mehr als 1,5 K wärmer war als vorindustriell (Quelle: https://climate.copernicus.eu/global-climate-highlights-2023 ). Aber auch die Meerestemperaturen steigen an und puffern so einen Teil der Erwärmung der Atmosphäre zunächst ab. Der Anstieg der Temperaturen führt aber sowohl ober, als auch unterhalb der Wasseroberfläche zu Veränderungen von Gletschern, Eisschilden, Strömungen, Flora, Fauna und vielem mehr. Besonders empfindliche Systeme drohen irreversibel geschädigt zu werden, mit Folgen für den ganzen Planeten. Die Rede ist von sogenannten Kipppunkten im Klimasystem der Erde. Die Schnelligkeit der Erwärmung und der damit einhergehenden Veränderungen stellt eine besondere Herausforderung dar. Aus diesen Gründen ist sowohl die Anpassung an bereits stattgefundene oder nicht mehr vermeidbare Klimaveränderungen zwingend nötig, als auch der Schutz des Klimas insgesamt, um noch weiterreichende Veränderungen zu verhindern. Der Klimawandel wirkt sich auch auf regionaler Ebene aus. So steigt bspw. schon heute die Hitzebelastung in mitteldeutschen Sommern. Weiterhin können sich die Niederschlagsverhältnisse innerhalb des Jahres verschieben bzw. durch stabile Wetterlagen kann es immer häufiger zu länger anhaltenden Witterungsverhältnissen kommen, die unter Umständen zu Dürre oder Hochwassergefahr führen. Das Mittel der Temperaturverteilung verschiebt sich in Richtung warm bei zunehmender Bandbreite mit den Hitzeextremen. Globale Klimamodelle sind komplexe physikalische Modelle, die das Klimasystem der Erde anhand physikalisch-numerischer Gleichungen computergestützt und zeitabhängig beschreiben. Kalibrierte Modelle ermöglichen unter definierten Annahmen über die zukünftige Treibhauskonzentrationsentwicklung die Simulation möglicher zukünftiger Klimaentwicklungen (siehe Klimaszenarien). Modelle und ihre Eigenschaften Man nutzt zur Berechnung des zukünftigen Klimas globale Zirkulationsmodelle (General Circulation Model bzw. Global Climate Model - GCMs). Globale Modelle stellen ein unverzichtbares Instrumentarium für voraussichtliche Veränderungen der Häufigkeit und Dauer von charakteristischen Großwetterlagen dar und besitzen eine horizontale Auflösung von ca. 200 km x 200 km Gitterabstand (IPCC). Zeitliche Entwicklung der Modelle Die Entwicklung der globalen Zirkulationsmodelle ist wesentlich an die Entwicklung der Computerkapazitäten gebunden. Erst die Fortschritte in der Rechenleistung großer Computeranlagen haben es ermöglicht, dass sich die Komplexität der Modelle, die Länge der Simulation und die räumliche Auflösung steigern ließen. Die ersten Modellrechnungen wurden mit reinen Atmosphärenmodellen durchgeführt, die aus Wettermodellen abgeleitet wurden. Seit den 1960er Jahren wurden Atmosphären- und Ozeanmodelle miteinander gekoppelt, zunächst mit einer sehr rudimentären Dynamik. In den folgenden Jahren wurden Modelle der Atmosphäre und des Ozeans getrennt weiterentwickelt. Seit den 1990er Jahren wurden immer mehr Komponenten des Klimasystems miteinbezogen und die Modelle wurden immer komplexer. So wurden Anfang der 1990er Jahre Modellrechnungen durchgeführt, die auch die Wirkung der in der Summe abkühlend wirkenden Aerosole berücksichtigten. Außerdem wurden Modelle für den ozeanischen und terrestrischen Kohlenstoffkreislauf entwickelt und in gekoppelten Simulationen für den Bericht des Weltklimarates IPCC von 2007 genutzt. Eine dynamische Vegetation und die Chemie der Atmosphäre sind weitere Bausteine der Modellentwicklung. Das Resultat sind sogenannte Erdsystemmodelle. In jüngster Zeit sind verbesserte biogeochemische Kreisläufe und dynamische Eisschilde, die mit Klimaänderungen in Wechselwirkung stehen, hinzugekommen. Das langfristige Ziel ist es, dass möglichst alle Komponenten des Klimasystems einschließlich ihrer Rückkopplungen und der externen Störungen simuliert werden können. Um Aussagen über das zukünftige Klima treffen zu können, werden Globale Klimamodelle in Verbindung mit Szenarien genutzt. Diese Klimaszenarien beinhalten Annahmen über die zukünftige Entwicklung von Treibhausgasen und ggf. die Gesellschaft. Sie stellen eine sogenannte Randbedingung von Klimamodellrechnungen für die Zukunft (= Klimaprojektionen) dar. Der 5. IPCC-Bericht verwendete Szenarien mit repräsentativen Konzentrationspfaden (RCP), die den möglichen zukünftigen Verlauf der absoluten Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre beschreiben. Im neueren 6. IPCC-Bericht fanden gemeinsame sozioökonomische Entwicklungspfade (Shared Socioeconomic Pathways, SSP) Anwendungen, die stärker den möglichen künftigen Einfluss der gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung der Menschheit als Ausgangspunkt für den Ausstoß von Treibhausgasen betrachten. Die unterschiedlichen RCP Szenarien sind in der Abbildung dargestellt. Der Zahlenwert hinter dem RCP entspricht dem zusätzlichen Strahlungsantrieb. Der anthropogene Strahlungsantrieb ist hierbei ein Maß für den Einfluss, den ein einzelner Faktor auf die Veränderung des Strahlungshaushalts der Atmosphäre und damit auf den Klimawandel hat. Er wird in Watt pro Quadratmeter angegeben. Ein positiver Strahlungsantrieb, z.B. durch die zunehmende Konzentration langlebiger Treibhausgase, führt zu einer Erwärmung der bodennahen Luftschicht. Ein negativer, z.B. durch die Zunahme von Aerosolen, hingegen bewirkt eine Abkühlung ( weitere Informationen ). Bei RCP2.6 würden also 2,6 W/m² mehr in der Atmosphäre verbleiben. Das Szenario des RCP2.6 ist dabei das Szenario mit konsequentem globalem Klimaschutz, dass das Ziel von 1,5 K Erwärmung bis 2100 einhalten könnte. Mit moderatem Klimaschutz rechnet das Szenario RCP4.5, hier würde man global rund 2 K Erwärmung bis 2100 erreichen. Das RCP6.0 ist das Szenario mit wenig globalem Klimaschutz. Hierbei würde sich die Erwärmung bis 2100 auf etwa 3 K belaufen. Ohne Klimaschutz (RCP8.5) würde die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre weiter ungebremst zunehmen. Die globale Temperatur würde bis 2100 um mehr als 4 K zunehmen mit entsprechend verheerenden Folgen für unseren Planeten. Die neuere Szenarienfamilie des 6. IPCC Berichts teilt sich recht ähnlich zu der Szenarienfamilie der RCPs auf, auch wenn sich diese im Detail unterscheiden. So wurden zunächst Narrative der sozioökonomischen Entwicklung aufgespannt, welche von „Nachhaltigkeit“ bis „Fossile Entwicklung“ reichen. Für diese verschiedenen Narrative (SSP1 bis SSP5) können verschiedene Strahlungsantriebe eintreten. Nach dem nachhaltigen Szenario mit konsequentem globalem Klimaschutz (SSP1-2.6) kann das 2-Grad-Ziel erreicht werden. Das Szenario SSP2-4.5 mit moderatem Klimaschutz geht von einer Erwärmung von knapp 3 K bis Ende des Jahrhunderts aus. Im Falle des SSP3-7.0 wird von einer Zunahme von Konflikten auf der Erde ausgegangen, die globalen Klimaschutz deutlich erschweren. Demnach würde die globale Temperatur um etwa 4 K ggü. dem vorindustriellen Wert ansteigen. Im SSP5-8.5 gelingt es der Menschheit nicht, Klimaschutz bis zum Ende des Jahrhunderts global umzusetzen. Dies führt zu einer Erwärmung von etwa 5 K. Die Szenarien zeigen, dass konsequenter globaler Klimaschutz bis hinunter auf die Ebene der Bundesländer in Deutschland alternativlos ist, wenn man tiefgreifende Veränderungen vermeiden will. Weiterhin stellen die Szenarien und Klimaprojektionen die Basis für die zu entwickelnden Maßnahmenkonzepte zur Anpassung an den zu erwartenden Klimawandel dar. Letzte Aktualisierung: 18.09.2024
Abschnitt 3 - Gebühren der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für gebührenpflichtige Leistungen auf dem Gebiet der Seeschifffahrt, ausgenommen die Schiffssicherheit Auslagen: Auslagen werden erhoben für die Ausstellung des Kanalsteurerausweises (Nummer 13 des Gebührenverzeichnisses) und für die Ausstellung des Seelotsanwärterausweises (Nummer 26 des Gebührenverzeichnisses) Gebührenreduzierung gemäß § 9 Absatz 4 BGebG Die Gebühr 7 wird für Veranstaltungen, an denen ausschließlich Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren teilnehmen, auf 50 Euro festgesetzt. Nummer Gegenstand Rechtsgrundlage Gebühr in Euro 1 Schriftlich erlassene schifffahrtspolizeiliche Verfügungen mit durchschnittlichem Aufwand (Schiffsabmessungen, Auflagen und Sachlage bekannt) § 56 Absatz 1 SeeSchStrO § 4 Absatz 1 SperrWarnGebB § 3 SeeAufgG § 11 Absatz 1 EmsSchEV 238 zuzüglich Zulage nach § 4 Erschwerniszulagenverordnung bei außerhalb der Dienstzeit erlassenen Verfügungen 1a Schriftlich erlassene schifffahrtspolizeiliche Verfügungen mit überdurchschnittlichem Aufwand (Schiffsabmessungen unbekannt, Auflagen müssen erarbeitet werden, Abstimmung mit anderen Ämtern/ GDWS , Befahrung von mehr als zwei Revieren) § 56 Absatz 1 SeeSchStrO § 4 Absatz 1 SperrWarngebV § 3 SeeaufgG § 11 Absatz 1 EmsSchEV 422 - 649 zuzüglich Zulage nach § 4 Erschwerniszulagenverordnung bei außerhalb der Dienstzeit erlassenen Verfügungen 2 Genehmigung des Verkehrs außergewöhnlich großer Fahrzeuge, Luftkissen-, Tragflächen-, Bodeneffekt- und Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge sowie von Wasserflugzeugen und Flugbooten mit durchschnittlichem Aufwand ( z. B. Überschreitung der Genehmigungsgrenzen um weniger als 50 %, Wiederholung bei typgleichem Schiff, Schleppverband mit nicht genehmigungspflichtigem Anhang) § 57 Absatz 1 Nummer 1 SeeSchStrO Artikel 28 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 1a EmsSchO 131 zuzüglich Zulage nach § 4 Erschwerniszulagenverordnung bei außerhalb der Dienstzeit erlassenen Genehmigungen 2a Genehmigung des Verkehrs außergewöhnlich großer Fahrzeuge, Luftkissen-, Tragflächen-, Bodeneffekt- und Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge sowie von Wasserflugzeugen und Flugbooten mit außergewöhnlichem Aufwand (z. B. Erforderlichkeit besonderer Maßnahmen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, Spezialtransporte mit Überbreite, Überhöhe oder außergewöhnlichem Anhang) § 57 Absatz 1 Nummer 1 SeeSchStrO Artikel 28 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 1a EmsSchEV 206 - 666 zuzüglich Zulage nach § 4 Erschwerniszulagenverordnung bei außerhalb der Dienstzeit erlassenen Genehmigungen 3 Genehmigung des Verkehrs außergewöhnlicher Schub- und Schleppverbände sowie des Schleppens außergewöhnlicher Schwimmkörper mit durchschnittlichem Aufwand (Schiffsabmessungen und Auflagen bekannt, kein genehmigungspflichtiger Anhang bei Schleppverbänden, wiederkehrende SpG ) § 57 Absatz 1 Nummer 2 SeeSchStrO 150 zuzüglich Zulage nach § 4 Erschwerniszulagenverordnung bei außerhalb der Dienstzeit erlassenen Genehmigungen 3a Genehmigung des Verkehrs außergewöhnlicher Schub- und Schleppverbände sowie des Schleppens außergewöhnlicher Schwimmkörper mit außergewöhnlichem Aufwand (Schiffsabmessungen unbekannt, Auflagen müssen erarbeitet werden, Abstimmung mit anderen Ämtern/GDWS, Befahrung von mehr als zwei Revieren) § 57 Absatz 1 Nummer 2 SeeSchStrO 206 - 356 zuzüglich Zulage nach § 4 Erschwerniszulagenverordnung bei außerhalb der Dienstzeit erlassenen Genehmigungen 3b Genehmigung des Verkehrs außergewöhnlicher Schub- und Schleppverbände sowie des Schleppens außergewöhnlicher Schwimmkörper im Geltungsbereich der EmsSchO Artikel 28 Absatz 1 Nummer 2 SeeSchStrO nach Zeitaufwand 4 Genehmigung von Stapelläufen § 57 Absatz 1 Nummer 3 SeeSchStrO 167 - 314 5 Genehmigung der Bergung von Fahrzeugen, außergewöhnlichen Schwimmkörpern und Gegenständen, soweit dadurch Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt werden oder eine Gefahr für die Meeresumwelt entstehen kann § 57 Absatz 1 Nummer 4 SeeSchStrO Artikel 28 Absatz 1 Nummer 3 EmsSchO 630 zuzüglich Zulage nach § 4 Erschwerniszulagenverordnung bei außerhalb der Dienstzeit erlassenen Genehmigungen 6 Genehmigung der Erprobung und der Prüfung der Zugkraft von Fahrzeugen sowie Standproben, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können § 57 Absatz 1 Nummer 5 SeeSchStrO Artikel 28 Absatz 2 Nummer 4 EmsSchO 258 7 Genehmigung wassersportlicher Veranstaltungen § 57 Absatz 1 Nummer 6 SeeSchStrO Artikel 28 Absatz 1 Nummer 6 EmsSchO 213 - 435 zuzüglich Zulage nach § 4 Erschwerniszulagenverordnung bei außerhalb der Dienstzeit erlassenen Genehmigungen 8 Genehmigung des Parasailing in einem einfachen Fall (Fahrstrecken und Auflagen sind bekannt) § 57 Absatz 1 Nummer 6a SeeSchStrO Artikel 28 Absatz 1 Nummer 5 EmsSchO 148 zuzüglich Zulage nach § 4 Erschwerniszulagenverordnung bei außerhalb der Dienstzeit erlassenen Genehmigungen 8a Genehmigung des Parasailing in einem komplexen Fall (Fahrstrecken neu, Auflagen müssen erarbeitet werden, Abstimmung mit mehreren WSÄ /GDWS) § 57 Absatz 1 Nummer 6a SeeSchStrO Artikel 28 Absatz 1 Nummer 5 EmsSchO 178 - 208 zuzüglich Zulage nach § 4 Erschwerniszulagenverordnung bei außerhalb der Dienstzeit erlassenen Genehmigungen 9 Genehmigung sonstiger Veranstaltungen auf oder an Seeschifffahrtsstraßen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen oder eine Gefahr für die Meeresumwelt darstellen können § 57 Absatz 1 Nummer 7 SeeSchStrO Artikel 28 Absatz 1 Nummer 7 EmsSchO 213 - 351 zuzüglich Zulage nach § 4 Erschwerniszulagenverordnung bei außerhalb der Dienstzeit erlassenen Genehmigungen 10 Gestattung der Durchfahrt durch den Nord-Ostsee-Kanal unter Auflagen für Fahrzeuge, die die Voraussetzungen für die Durchfahrt nicht erfüllen § 42 Absatz 6 SeeSchStrO 111 - 148 zuzüglich Zulage nach § 4 Erschwerniszulagenverordnung bei außerhalb der Dienstzeit erlassenen Genehmigungen 11 Erteilung eines Fahrtausweises für Sportfahrzeuge, die ihren ständigen Liegeplatz im oder ihren Lagerplatz unmittelbar am beziehungsweise im Nord-Ostsee-Kanal zwischen den Schleusen haben, sowohl für muskelbetriebene Sportfahrzeuge als auch für sonstige Sportfahrzeuge § 51 Absatz 2 SeeSchStrO 19,80 12 Prüfung eines Kanalsteureranwärters für den Nord-Ostsee-Kanal § 14 Absatz 1 i. V. m. Absatz 2 Nummer 2 SeeAufgG § 42 Absatz 5 SeeSchStrO 150 13 Zulassung eines Kanalsteurers und Ausstellung eines Kanalsteurerausweises - nur im Zusammenhang mit der Gebühr nach Nummer 12 § 14 Absatz 1 SeeAufgG § 42 Absatz 5 SeeSchStrO 38,35 14 Ersatz eines Kanalsteureranwärter- oder Kanalsteurerausweises § 14 Absatz 1 SeeAufgG § 42 Absatz 5 SeeSchStrO 38,35 15 Befreiung von den Vorschriften der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung im Einzelfall § 59 SeeSchStrO oder § 12 EmsSchEV § 4 Absatz 1 SperrWarnGebV 217 - 431 16 Befreiung von den Vorschriften der Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See § 8 Absatz 2 Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See 315 - 420 17 Zuteilung des Kennzeichens einschließlich Ausstellung des Ausweises oder dessen Verlängerung oder Ausstellung eines Ersatzausweises § 4 Absatz 2 SeeSpbootV 29,70 18 Erteilung oder Verlängerung der Gültigkeit eines Bootszeugnisses einschließlich der Untersuchung eines Sportbootes oder Wassermotorrades, das für Fahrten binnenwärts der Basislinie oder in Strandnähe geeignet und bestimmt ist, kleine Sportboote, Wassermotorräder §§ 5, 6 Absatz 1 und § 18 Absatz 1 und 2 SeeSpbootV 118 - 162 18a Erteilung oder Verlängerung der Gültigkeit eines Bootszeugnisses einschließlich der Untersuchung eines muskelbetriebenen Sportbootes, das für Fahrten binnenwärts der Basislinie oder in Strandnähe geeignet oder bestimmt ist §§ 5, 6 Absatz 1, § 18 Absatz 1 und 2 SeeSpbootV 51,50 19 Erteilung oder Verlängerung der Gültigkeit eines Bootszeugnisses einschließlich der Untersuchung eines Sportbootes, das für Fahrten seewärts der Basislinie geeignet und bestimmt ist, große Sportboote §§ 5, 6 Absatz 1 und § 18 Absatz 1 und 2 SeeSpbootV 102 - 563 20 Erteilung oder Verlängerung der Gültigkeit eines Bootszeugnisses für Sportboote, die durch die BG Verkehr oder eine anerkannte Klassifikationsgesellschaft untersucht wurden § 6 Absatz 1, 2 und 3 SeeSpbootV 95 - 144 21 Bescheinigung der Fahrtüchtigkeit eines Sportbootes nach Veränderungen an dem Fahrzeug § 9 Absatz 2 SeeSpbootV 124 - 207 22 Erlass von Verboten oder Geboten sowie Zulassung von Ausnahmen jeweils im Einzelfall § 13 oder § 15 Absatz 1a SeeSpbootV 297 - 595 23 Beendigung der Gültigkeit eines Bootszeugnisses aus triftigem Grund im Anschluss an eine von der Zulassungsbehörde in Auftrag gegebene und von der BG Verkehr oder einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft durchgeführten Nachbesichtigung § 18 Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 5 Absatz 4 SeeSpbootV 446 24 Ersatz eines Bootszeugnisses bei Verlust 38,15 - 102 25 Übertragung eines Bootszeugnisses bei Veräußerung oder Umschreibung 49,50 - 117 26 Zulassung eines Seelotsenanwärters und Ausstellung eines Seelotsenanwärterausweises § 8 Absatz 2 Satz 1 SeeLG § 15 Absatz 1 SeeLAuFV 38,35 27 Erstprüfung eines Seelotsenanwärters für die Seelotsreviere § 10 SeeLG 193 28 Wiederholungsprüfung eines Seelotsanwärters für die Seelotsreviere § 10 SeeLG 181 29 Prüfung eines Bewerbers für die Tätigkeit eines Seelotsen über See oder auf Seeschifffahrtsstraßen außerhalb der Reviere § 42 Absatz 2 SeeLG § 2 SeelotRevierV 250 30 Bestallung eines Seelotsen und Ausstellung eines Seelotsenausweises zuzüglich der Gebühr nach Nummer 27 §§ 11, 17 SeeLG § 15 Absatz 1 SeeLAuFV 45,80 31 Erteilung der Erlaubnis zur Lotstätigkeit außerhalb der Reviere und Ausstellung eines Lotsenausweises für Überseelotsen bzw. Seelotsen auf Seeschifffahrtsstraßen außerhalb der Reviere zuzüglich der Gebühr nach Nummer 29 §§ 11, 17 SeeLG § 4 SeelotRevierV 38,35 32 Ersatz eines Seelotsenanwärter- oder Seelotsenausweises oder des Lotsenausweises für Überseelotsen bzw. Seelotsen auf Seeschifffahrtsstraßen außerhalb der Reviere § 15 Absatz 1 SeeLAuFV § 4 SeelotRevierV 38,35 33 Befreiung von der Lotsenannahmepflicht in besonderen Fällen § 12 Ems-LV § 12 Weser/Jade-LV § 12 Elbe-LV § 16 NOK-LV § 14 WIROST-LV 117 - 208 34 Ersatz einer Bescheinigung über die Befreiung von der Lotsenannahmepflicht § 12 Ems-LV § 12 Weser/Jade-LV § 12 Elbe-LV § 16 NOK-LV § 14 WIROST-LV 83,60 35 Anordnung der Lotsenannahme im Einzelfall § 14 Ems-LV § 14 Weser/Jade-LV § 14 Elbe-LV § 18 NOK-LV § 15 WIROST-LV 130 36 Prüfung des Schiffsführers Theoretische Prüfung § 9 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 2 Ems-LV § 9 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 2 Weser/Jade-LV § 10 Absatz 3 Nummer 2 Ems-LV § 10 Absatz 3 Nummer 2 Weser/Jade-LV § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 10 Absatz 3 Nummer 2 Elbe-LV § 11 Absatz 1 Nummer 1 und 2, § 12 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3, § 13 Absatz 1 und § 14 Absatz 3 NOK-LV § 9 Absatz 1 Nummer 2, § 10 Absatz 1 Nummer 4, § 11 Absatz 1 Nummer 4 und § 12 Absatz 3 Nummer 2 WIROST-LV 720 36 Prüfung des Schiffsführers Praktische Prüfung § 12 Absatz 1 Nummer 3 NOK-LV § 13 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 NOK-LV 1 784 37 Befreiung von der Lotsenannahmepflicht mit der Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung § 9 Absatz 1 bis 4 Ems-LV § 9 Absatz 1 bis 4 Weser/Jade-LV § 10 Absatz 1 bis 5 Ems-LV § 10 Absatz 1 bis 5 Weser/Jade-LV § 9 Absatz 3, § 10 Absatz 5 Elbe-LV § 12 Absatz 2, § 14 Absatz 4 NOK-LV § 9 Absatz 5, § 10 Absatz 5, § 11 Absatz 5 und § 12 Absatz 5 WIROST-LV 210 38 Verlängerung der Befreiung von der Lotsenannahmepflicht § 9 Absatz 5 Ems-LV § 9 Absatz 5 Weser/Jade-LV § 10 Absatz 6 Ems-LV § 10 Absatz 6 Weser/Jade-LV § 9 Absatz 4, § 10 Absatz 6 Elbe-LV § 11 Absatz 3, § 12 Absatz 3, § 13 Absatz 4 und § 14 Absatz 5 NOK-LV § 9 Absatz 6, § 10 Absatz 6, § 11 Absatz 6 und § 12 Absatz 6 WIROST-LV 110 39 Übertragung der Befreiung von der Lotsenannahmepflicht auf ein typgleiches Schiff § 8 Absatz 5 und § 9 Absatz 6 Ems-LV § 8 Absatz 5 und § 9 Absatz 6 Weser/Jade-LV § 10 Absatz 8 Ems-LV § 10 Absatz 8 Weser/Jade-LV § 9 Absatz 5, § 10 Absatz 7, 8 und 9 Elbe-LV § 11 Absatz 4, § 12 Absatz 4, § 13 Absatz 5 und § 14 Absatz 6, 7 und 8 NOK-LV § 9 Absatz 7, § 10 Absatz 7, § 11 Absatz 7 und § 12 Absatz 7, 8 und 9 WIROST-LV 110 40 Befreiung von Befahrensverboten § 2 Absatz 2 HgFSNatSchV 118 - 178 41 Befreiung von Befahrensverboten § 2 Absatz 4 OstseeSHNSGBefV nach Zeitaufwand 42 Befreiung von Befahrensverboten § 5 Absatz 1, 2 und 3 NPNordSBefV 74,40 - 297 43 Befreiung von Befahrensverboten § 7 Absatz 1 Nummer 1 und 2 NPBefVMVK 177 - 297 44 Erlaubnis eines Umpumpvorganges § 5 Absatz 2 Satz 2 SeeUmwVerhV 316 45 Übermittlung schiffsbezogener Daten § 2 Absatz 1 Satz 1 See-DatenÜbermittDV i. V. m. § 9e Absatz 2 Satz 5 SeeAufgG 331 46 Übermittlung schiffsbezogener Daten in besonderen Fällen § 2 Absatz 1 Satz 1 See-DatenÜbermittDV i. V. m. § 9e Absatz 2 Satz 5 SeeAufgG 293 47 Laufende Systemüberwachung für die regelmäßige Übermittlung schiffsbezogener Daten und schiffsbezogener Daten in besonderen Fällen § 2 Absatz 1 Satz 1 See-DatenÜbermittDV i. V. m. § 9e Absatz 2 Satz 5 SeeAufgG 133 48 Entzug der Fahrerlaubnis oder des Befähigungsnachweises (See und Binnen) § 13 Absatz 1 SpFV 768 49 Anordnung des Ruhens der Fahrerlaubnis (See und Binnen) § 14 Absatz 1 Satz 1 Absatz 3 SpFV 768 50 Vorläufige Sicherstellung des Sportbootführerscheins beziehungsweise des Befähigungszeugnisses (See und Binnen) § 15 Absatz 1 SpFV 768 51 Entziehung einer Berechtigung bzw. Ausspruch eines Fahrverbots mit einfacher Feststellung des Verschuldens § 50 Absatz 1 bis 4 SUG 923 52 Entziehung einer Berechtigung bzw. Ausspruch eines Fahrverbots nach einem Unfall mit aufwändiger Feststellung des Verschuldens (z. B. bei mehreren Beteiligten) § 50 Absatz 1 bis 4 SUG 2 241 - 4 836 53 Fertigung eines feststellenden Verwaltungsakts nach Zeitaufwand Stand: 01. Januar 2025
Flusseinträge und direkte Einträge in die Nordsee Die Nordsee wird unter anderem durch Einträge von Nährstoffen und Schwermetallen belastet. Sowohl die wasserbürtigen Nährstoff- wie auch die Schwermetallfrachten aus dem deutschen Nordseeeinzugsgebiet haben sich seit Mitte der 1990er Jahre bis heute deutlich verringert. In den letzten Jahren bleiben die Einträge von Nährstoffen und Schwermetallen jedoch auf einem gleichbleibenden Niveau. Flusseinträge in die Nordsee Nähr- und Schadstoffe werden sowohl aus der Luft als auch über Gewässer und Direkteinleiter in die Nordsee eingetragen. Im Wesentlichen tragen die deutschen Zuflüsse Elbe, Ems, Weser und Eider dazu bei. Diese werden ständig durch Messstellen überwacht (siehe dazu die Übersichtskarte „OSPAR-Meeresgebiet-Regionen“). Um die Schadstoffeinträge zu senken, haben 15 Staaten sowie die Europäische Kommission 1992 das überarbeitete aus dem Jahr 1972/74 stammende Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt im Nordostatlantik ( OSPAR ) unterzeichnet. Die Nord-Ost Atlantik Umweltstrategie ( The North-East Atlantic Environment Strategy ) wurde seit 1992 mehrfach aktualisiert und umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen: Biologische Vielfalt und Ökosysteme, Eutrophierung , gefährliche Substanzen, menschliche Aktivitäten, offshore Industrie und radioaktive Substanzen. Aufgaben sowie Ergebnisse werden über ein Assessment und Monitoring Programm gesteuert und abgebildet. Ziel der Strategie in Bezug auf Eutrophierung ist es, diese durch die Reduzierung des Eintrags von Nährstoffen und organischen Stoffen zu bekämpfen, sodass keine nachteiligen Auswirkungen auf die Meeresumwelt entstehen. Ein weiteres Ziel der Nord-Ost Atlantik Umweltstrategie ist es die Freisetzung und die Einleitung von gefährlichen Stoffen zu verhindern, um damit die Verschmutzung der Meere durch Schadstoffe zu reduzieren. Umweltkonzentrationen von natürlich vorkommenden Schadstoffen, wie beispielsweise Schwermetallen, sollen möglichst auf Konzentrationen gebracht werden, die nahe ihrem natürlichen Hintergrundwerten liegen. Damit unterstützt OSPAR auch Ziele der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/56/EG) , welche die EU Mitgliedstaaten vereinbart haben. Die Anliegerstaaten des Nord-Ost-Atlantiks berichten jährlich gegenüber OSPAR über Fortschritte beim Erreichen dieser Ziele. Weniger Nährstoffe gelangen in die Nordsee Die unter dem Berichtsformat OSPAR Riverine Input and Direct Discharge (RID) berichteten Stofffrachten deutscher Flüsse in die Nordsee zeigen einen deutlichen Abwärtstrend. In Jahren mit hohen Niederschlägen und hohen Abflüssen werden durch Mobilisierung akkumulierter Altlasten in Sedimenten und durch Abschwemmen von Uferbereichen höhere Stofffrachten über die Flüsse in die Meere getragen als in niederschlagsarmen Perioden (siehe z.B. das Elbehochwasser 2002 oder 2013). Die Betrachtung der Eintragsfrachten in Relation zum Abfluss („Abflussnormalisierung“) kann diese hohen Messwerte ausgleichen. Für die Trendbetrachtung von Nährstofffrachten über die Zeit wurden die Frachten immer in Relation zum jährlichen Abfluss gesetzt („Abflussnormalisierung“ – siehe Kapitel Methode). Die Betrachtung der Frachten in Relation zum jährlichen Abfluss ist für ein aussagekräftiges Ergebnis wichtig, weil, bei hohen Niederschlägen Phosphorgehalte aufgrund des Verdünnungseffekts sinken und ergiebige Niederschläge die Stickstoffeinträge erhöhen. Es werden mehr Stickstoffverbindungen aus landwirtschaftlichen Flächen herausgewaschen und in die Flüsse geschwemmt. Die Entwicklung der deutschen Nährstoffeinträge ist in den Abbildungen „Gesamtstickstoffeinträge in die Nordsee“ und „Gesamtphosphoreinträge in die Nordsee“ dargestellt. Die abnehmenden Nährstofffrachten sind u.a. das Ergebnis von Maßnahmen, die Bund und Länder zur Senkung von Einleitungen aus kommunalen und industriellen Abwasseranlagen vereinbart haben. Weitere Regelungen werden unter anderem zur Verringerung von Erosion und atmosphärischen Depositionen wie auch zur Reduktion von Einträgen aus der Landwirtschaft getroffen, z.B. in der novellierten Düngeverordnung. Darüber hinaus verursacht die klimabedingte Trockenheit der letzten fünf bis zehn Jahre einen reduzierten flussbürtigen Eintrag von Gesamtstickstoff und Gesamtphosphor in die deutsche Bucht. Bei der über die Zuflüsse Elbe, Ems, Weser und Eider aggregierten Betrachtung der abflussnormalisierten Nährstoffeinträge in die deutsche Nordsee ist für beide Nährstoffe, Gesamtstickstoff und Gesamtphosphor, im Zeitraum 1990 – 2021 ein statistisch signifikanter Abwärtstrend zu verzeichnen. Die mittleren abflussnormalisierten Eintragsfrachten an Gesamtstickstoff der letzten Jahre sind ca. 37 % geringer als die mittlere Frachten Anfang der 1990er Jahre. Im jüngsten Betrachtungszeitraum 2011 – 2021 zeigt sich jedoch kein statistisch signifikanter Abwärtstrend mehr. Hier bleiben die jährlichen abflussnormalisierten Eintragsfrachten von Gesamtstickstoff und Phosphor auf einem gleichbleibenden Niveau. Aufgrund der Größe des Einzugsgebietes und der damit verbundenen Abflussmenge tragen die Elbe gefolgt von der Weser die höchsten Stickstoff- und Phosphorfrachten in die Nordsee ein. Die aus den Flussgebieten Eider, Ems, Weser und Elbe aggregierten und abflussnormalisierten Stickstofffrachten verringerten sich im Zeitraum zwischen den Jahren 1990 und 2021 um ca. 37 %, die Phosphorfracht sank um ca. 47 % Die stärkste prozentuale und reale Verringerung der Gesamtstickstoff- sowie auch der Gesamtphosphorfracht zeigte die Elbe. Die jährlichen Eintragsfrachten von Gesamtstickstoff und Phosphor bleiben im jüngsten Betrachtungszeitraum 2011 – 2021 auf einem gleichbleibend zu hohem Niveau. Gesamtstickstoffeinträge in die Nordsee Quelle: Umweltbundesamt Gesamtphosphoreinträge in die Nordsee Quelle: Umweltbundesamt Deutlich weniger Schwermetalle Bei den Schwermetallen stehen Cadmium, Blei und Quecksilber im Fokus. Die Anliegerstaaten der Nordsee vereinbarten, die Einträge von gefährlichen Stoffen (zum Beispiel Schwermetallen) durch die Verhinderung ihrer Emissionen, Einleitungen und Verluste zu verringern, um Werte zu erreichen, die keine nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Meeresumwelt haben. Auch diese Einträge werden maßgeblich vom Abfluss bestimmt und werden daher, wie die Nährstoffe Gesamtstickstoff und Gesamtphosphor, abflussnormalisiert betrachtet. Die über die Flussgebiete Eider, Ems, Weser und Elbe aggregierten und abflussnormalisierten Schwermetallfrachten verringerten sich im Zeitraum von 1990 bis 2021 bei Kupfer um ca. 50 %, bei Cadmium, Blei und Zink um ca. 60 % und bei Quecksilber um rund 90 %. Die zu beobachtende Frachtreduktion der Schwermetalle ist hauptsächlich durch Minderungsmaßnahmen bei staub- und gasförmigen Emissionen zu erklären. Diese entstehen überwiegend in Verbrennungs- und Produktionsprozessen, sowie durch Abrieb von Bremsen und Reifen im Verkehr. Emissionsminderungsmaßnahmen für Verbrennungs- und Produktionsprozesse, Stilllegungen veralteter Produktionsstätten nach der Wiedervereinigung, der Einsatz bleifreier Treibstoffe und Anwendungsverbote und -beschränkungen haben insbesondere in den 90er Jahren die Einträge deutlich gesenkt ( Schwermetall-Emissionen ). Jedoch setzten sich diese abnehmenden Trends, außer bei Quecksilber, in der letzten Dekade nicht fort. Die OSPAR Vertragsstaaten liefern regelmäßig Daten über Flussfrachten (Nährstoffe und Schwermetalle) sowie zu Direkteinleitungen, die entlang der Küste sowie in Flussmündungsgebieten erfolgen. In Deutschland werden diese Daten von den Flussgebietsgemeinschaften und zuständigen Behörden der Länder erhoben. Basierend auf den unter OSPAR RID berichteten Daten ist die Entwicklung der Nordseefrachten in den folgenden Abbildungen dargestellt. Zur Erreichung des guten Umweltzustandes unter der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) ist für Schadstoffe das operative Umweltziel festgelegt, die Schadstoffeinträge über die Flüsse weiter zu reduzieren. Wie die dargestellten Daten zeigen, sind für die Nordsee die Schadstoffeinträge über Flüsse ein maßgeblicher Eintragspfad. Insbesondere schwer abbaubare und bioakkumulierende Stoffe können sich in den Meeresökosystemen anreichern und weit verbreiten. Wirkungen können zeitlich verzögert auftreten. Der aktuelle Zustandsbericht für die Nordsee zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) zeigt, dass die Bewertungsschwellen für Blei und Quecksilber im Sediment überschritten werden, für Cadmium wird die Bewertungsschwelle eingehalten. Alle drei Metalle halten die Bewertungsschwellen im Wasser ein. Kupfer wird im Rahmen der MSRL nicht bewertet ( https://mitglieder.meeresschutz.info/de/berichte/zustandsbewertungen-art8-10.html ). Cadmiumeinträge in die Nordsee Quelle: Umweltbundesamt Kupfereinträge in die Nordsee Quelle: Umweltbundesamt Quecksilbereinträge in die Nordsee Quelle: Umweltbundesamt Bleieinträge in die Nordsee Quelle: Umweltbundesamt Zinkeinträge in die Nordsee Quelle: Umweltbundesamt Methode Die Abflussnormalisierung der Nährstofffrachten und Schwermetalle wurde nach Larsen, S.E, & Svendsen, L.M. (2021) mit den Daten, die im Rahmen der RID-Berichterstattung von Deutschland an OSPAR berichtet werden, durchgeführt. Für die statistische Analyse der Zeitreihe wurde eine Trendanalyse für den gesamten Zeitraum (1990 bis 2021) und für den Zeitraum 2011 bis 2021 durchgeführt. Die analysierten Trends wurden mit dem Mann-Kendall-Test auf statistische Signifikanz und abnehmenden oder zunehmenden Trend geprüft.
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