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Programmkulisse des Aktionsprogramms Niedersächsische Gewässerlandschaften - Auen der WRRL-Prioritätsgewässer

Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • Überschwemmungsgebiete (ÜSG) (Stand August 2018)• Bodenkarte (BK50) - Bodenlandschaft 6 (LBEG - Stand 2017)• Bodenkarte (BK50) - Ergänzung zur Bodenlandschaft 6 / Puffer (Stand Oktober 2018) • Planungsräume der Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP) (IBP Elbe: Stand 2012/IBP Weser: Stand Februar 2012/IBP Ems: Stand 2011). Überschwemmungsgebiete (ÜSG):Bei der Kulissenerarbeitung wurden die aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge landesweiten Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf berücksichtigt. Dies sind u. a. rechtlich festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 115 Abs. 1 NWG. Für alle WRRL-Prioritätsgewässer wurde – unabhängig von ihrer Priorität – eine räumliche Abgrenzung der gewässertypischen Auenbereiche anhand der aktuellen Überschwemmungsgebiete durchgeführt. Bodenkarte (BK50) - Bodenlandschaft 6 (LBEG):Die Auswahl auentypischer Bereiche wurde für die Bodenlandschaft 6 vom LBEG anhand der Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet > 2000 ha vorgenommen, (Seiten-)Gewässer mit kleineren Einzugsgebietsgrößen wurden nicht berücksichtigt.Bodenkarte (BK50) - Ergänzung zur Bodenlandschaft 6:Für alle WRRL-Prioritätsgewässer unabhängig von ihrer Priorität (mit Einzugsgebiet Puffer:War eine Auenabgrenzung an den Prioritätsgewässern weder nach vorhandenen ÜSG noch nach BK50 möglich (z. B. in Bereichen von Quellgebieten und kleinen Oberläufen), so erfolgte aus pragmatischen Gründen eine gepufferte Darstellung von beidseitig 100 m Auenbereich. Marschgewässer liegen im Regelfall unter NHN und weisen daher keine eigentliche „morphologische“ Aue auf – eine Auenabgrenzung anhand der BK50 ist deswegen nicht möglich. Auch anhand der vorliegenden ÜSG ist dies nicht sinnvoll möglich. Soweit nicht durch die Einbeziehung der IBP-Planungsräume abgedeckt, wird daher hier unabhängig vom Verlauf von Deichlinien und ggf. bestehendem Tideeinfluss aus pragmatischen Gründen ein Schutzstreifen von beidseitig 100 m als „Auengrenze“ und somit als Ergänzung der Auswahl auentypischer Bereiche angenommen.Planungsräume der Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP):Nicht einbezogen in die landesweite Gebietskulisse wurden die Planungsräume der vorliegenden Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP) für die von den Gezeitenströmen und vom Tidegeschehen geprägten Unterläufe und Mündungsbereiche von Elbe, Weser und Ems (Ästuare). Für diese in weiten Teilen als FFH-Gebiete bzw. EU-Vogelschutzgebiete gemeldeten großräumigen und hochdynamischen Naturräume sollen die IBP als eigenständige, umfassende Gesamtplanungen die konzeptionellen Voraussetzungen für die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung dieser Räume liefern.

Biotopverbund der Feuchtlebensräume – nicht abgestimmte Fachgrundlage – Hamburg

Im Rahmen der fachlichen Untersuchungen zum Biotopverbund in Hamburg wurde 2012 eine gesonderte Biotopverbunddarstellung für die Feuchtlebensräume entwickelt. Hier werden für die Feuchtlebensräume die Kern- und Verbindungsflächen, die Hauptverbundachsen, länderübergreifenden Anknüpfungspunkte sowie die Verbindungsräume dargestellt. Feuchtlebensräume prägen größere Bereiche in den Hamburger Marschen, entlang von Gewässern oder auf feuchten Niederungs- und Moorstandorten. Kernflächen: Kernflächen sind die naturschutzfachlich wertvollen Lebensräume mit ihren oftmals seltenen Pflanzen- und Tierarten, die vorrangig dem Schutz der vorhandenen Populationen standorttypischer Arten, Lebensräume und Lebensgemeinschaften dienen. Von den Kernflächen gehen zudem Wiederbesiedlungsprozesse anderer Flächen aus. Verbindungsflächen und -elemente: Um die Kernflächen miteinander zu verbinden, werden zwischen ihnen geeignete Verbindungsflächen und -elemente identifiziert und dargestellt. Hauptverbundachsen: Mit den Hauptverbundachsen werden die wichtigsten Verbindungslinien gekennzeichnet, da diese eine herausgehobene Bedeutung für die räumlichen Zusammenhänge der einzelnen Biotopverbundflächen haben. Länderübergreifende Anknüpfungspunkte: Die Natur macht nicht vor Grenzen halt. Der Biotopverbund überschreitet von daher im Normalfall mehr oder weniger deutlich die Landesgrenzen. Die wichtigsten Übergangspunkte zu den Nachbarbundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen werden mit Punktsymbolen dargestellt. Verbindungsräume: Die Verbindungsräume sind Bereiche, die gewisse Verbundbeziehungen über die Kern- und Verbindungsflächen hinaus aufweisen. Diese sind jedoch so locker, dass diese Bereiche nicht als Biotopverbundflächen im engeren Sinne einzustufen sind.

Biotopverbund der Feuchtlebensräume – nicht abgestimmte Fachgrundlage – Hamburg

Im Rahmen der fachlichen Untersuchungen zum Biotopverbund in Hamburg wurde 2012 eine gesonderte Biotopverbunddarstellung für die Feuchtlebensräume entwickelt. Hier werden für die Feuchtlebensräume die Kern- und Verbindungsflächen, die Hauptverbundachsen, länderübergreifenden Anknüpfungspunkte sowie die Verbindungsräume dargestellt. Feuchtlebensräume prägen größere Bereiche in den Hamburger Marschen, entlang von Gewässern oder auf feuchten Niederungs- und Moorstandorten. Kernflächen: Kernflächen sind die naturschutzfachlich wertvollen Lebensräume mit ihren oftmals seltenen Pflanzen- und Tierarten, die vorrangig dem Schutz der vorhandenen Populationen standorttypischer Arten, Lebensräume und Lebensgemeinschaften dienen. Von den Kernflächen gehen zudem Wiederbesiedlungsprozesse anderer Flächen aus. Verbindungsflächen und -elemente: Um die Kernflächen miteinander zu verbinden, werden zwischen ihnen geeignete Verbindungsflächen und -elemente identifiziert und dargestellt. Hauptverbundachsen: Mit den Hauptverbundachsen werden die wichtigsten Verbindungslinien gekennzeichnet, da diese eine herausgehobene Bedeutung für die räumlichen Zusammenhänge der einzelnen Biotopverbundflächen haben. Länderübergreifende Anknüpfungspunkte: Die Natur macht nicht vor Grenzen halt. Der Biotopverbund überschreitet von daher im Normalfall mehr oder weniger deutlich die Landesgrenzen. Die wichtigsten Übergangspunkte zu den Nachbarbundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen werden mit Punktsymbolen dargestellt. Verbindungsräume: Die Verbindungsräume sind Bereiche, die gewisse Verbundbeziehungen über die Kern- und Verbindungsflächen hinaus aufweisen. Diese sind jedoch so locker, dass diese Bereiche nicht als Biotopverbundflächen im engeren Sinne einzustufen sind.

Übergangsgewässer Biologische Qualitätskomponenten Fischfauna Qualitätskomponentenspezifische Typologie

Das entwickelte Verfahren FAT-TW wurde zunächst zur Bewertung des Übergangsgewässertyps T1 entwickelt und später auch für den Typ T2 genutzt. Die stromaufwärts gelegenen Süßwasserabschnitte der Ästuare sind den Fließgewässertypen Ströme der Marschen (Typ 22.3) sowie sandgeprägte Ströme (Typ 20) zugeordnet. Diese werden nicht mittels FAT-TW bewertet.

Fließgewässer Biologische Qualitätskomponenten Makrozoobenthos Qualitätskomponentenspezifische Typologie

Für die Bewertung anhand der Qualitätskomponente Makrozoobenthos sind einige der 25 deutschen Fließgewässertypen (= LAWA-Typen) weiter differenziert worden. Es werden 34 qualitätskomponentenspezifische Makrozoobenthos-Typen und -Subtypen für die Bewertung mit Perlodes unterschieden (Tab. 1). Die Marschengewässer des Typs 22 werden für die Bewertung mit jeweils unterschiedlichen Verfahren anhand des Makrozoobenthos in drei Subtypen unterteilt. Tab. 1: Bewertungsrelevante Makrozoobenthos-Typen und -Subtypen. Typen der Alpen und des Alpenvorlandes Typ 1: Fließgewässer der Alpen (nicht MZB bewertungsrelevant) Subtyp 1.1: Bäche der Kalkalpen Subtyp 1.2: Flüsse der Kalkalpen Typ 2: Fließgewässer des Alpenvorlandes (nicht MZB bewertungsrelevant) Subtyp 2.1: Bäche des Alpenvorlandes Subtyp 2.2: Flüsse des Alpenvorlandes Typ 3: Fließgewässer der Jungmoräne des Alpenvorlandes (nicht MZB bewertungsrelevant) Subtyp 3.1: Bäche der Jungmoräne des Alpenvorlandes Subtyp 3.2: Flüsse der Jungmoräne des Alpenvorlandes Typ 4: Große Flüsse des Alpenvorlandes Typen des Mittelgebirges Typ 5: Grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche Typ 5.1: Feinmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche Typ 6: Feinmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche Subtyp 6_K: Feinmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche des Keupers Typ 7: Grobmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche Typ 9: Silikatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse Typ 9.1: Karbonatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse Subtyp 9.1_K: Karbonatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse des Keupers Typ 9.2: Große Flüsse des Mittelgebirges Typ 10: Kiesgeprägte Ströme Typen des Norddeutschen Tieflandes Typ 14: Sandgeprägte Tieflandbäche Typ 15: Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse Typ 15_g: Große sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse Typ 16: Kiesgeprägte Tieflandbäche Typ 17: Kiesgeprägte Tieflandflüsse Typ 18: Löss-lehmgeprägte Tieflandbäche Typ 20: Sandgeprägte Ströme Typ 22: Marschengewässer (nicht MZB bewertungsrelevant) Subtyp 22.1: Gewässer der Marschen - nicht tideoffen Subtyp 22.2: Flüsse der Marschen - tideoffen Subtyp 22.2: Flüsse der Marschen - nicht tideoffen Subtyp 22.3: Ströme der Marschen - tideoffen Typ 23: Rückstau- bzw. brackwasserbeeinflusste Ostseezuflüsse Ökoregion unabhängige Typen Typ 11: Organisch geprägte Bäche Typ 12: Organisch geprägte Flüsse Typ 19: Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern Typ 21: Seeausflussgeprägte Fließgewässer (nicht MZB bewertungsrelevant) Subtyp 21_N: Seeausflussgeprägte Fließgewässer des Norddeutschen Tieflandes (Nord) Subtyp 21_S: Seeausflussgeprägte Fließgewässer des Alpenvorlandes (Süd) Zur Bewertung des Makrozoobenthos gemäß WRRL stehen für Bäche, Flüsse und Ströme sowie die verschiedenen Kategorien von Marschengewässer unterschiedliche Verfahren zur Verfügung (Tab. 2): Tab. 2: Übersicht über die Makrozoobenthos-Verfahren in den verschiedenen Fließgewässertypen. Makrozoobenthos-bewertungsrelevante Gewässertypen Hydrologie Hydrochemie Makrozoobenthos-Bewertungsverfahren* alle MZB-Typen und -Subtypen exkl. Ströme und Marschengewässer Perlodes 1 Ströme: Typ 10 und 20 PTI 2 Subtyp 22.1: Gewässer der Marschen nicht tideoffen limnisch (z. T. schwach oligohalin) MGBI 3 (nur Potenzialbewertung) Subtyp 22.2: Flüsse der Marschen tideoffen Tidehub < 2,5 m (limnisch) TOM 4 Tidehub > 2,5 m (limnisch bis oligohalin) AeTV+ 5 nicht tideoffen (nur in Schleswig-Holstein ausgewiesen) MGBI 3 (nur Potenzialbewertung) Subtyp 22.3: Ströme der Marschen tideoffen AeTV+ 5 1 Perlodes: ( Meier et al. 2006 ) 2 PTI: Potamon-Typie-Index ( Schöll et al. 2005 ) 3 MGBI: Marschengewässer-Benthos-Index ( Bioconsult 2015 ) 4 TOM: Bewertungsverfahren Makrozoobenthos für Tideoffene Marschengewässer ( Bioconsult 2009 ) 5 AeTV+ : Aestuar-Typie-Verfahren ( Krieg 2005 ) Da sich die kies- und sandgeprägten Ströme der Typen 10 und 20 hinsichtlich ihrer Größe sowie historisch-biozönotischer, hydrologischer und geomorphologischer Parameter maßgeblich von den Bächen und Flüssen unterscheiden, ist für sie zwar ein eigenständiges Bewertungsverfahren, der so genannte Potamon-Typie-Index (PTI) entwickelt worden (Schöll et al. 2005), welches aber in Perlodes implementiert ist.

Fließgewässer Biologische Qualitätskomponenten Makrophyten / Phytobenthos Makrophyten Qualitätskomponentenspezifische Typologie

Zur Bewertung aller limnischen Fließgewässertypen mit Ausnahme der Ströme (Typ 10 und 20) sowie der Rückstau- bzw. brackwasserbeeinflusste Ostseezuflüsse (Typen 23) wird das PHYLIB-Verfahren angewendet. Zur Bewertung der Teilkomponente Makrophyten stehen hierzu folgende Makrophyten-Fließgewässertypen nach PHYLIB zur Verfügung (Tab. 1). Die Einstufung erfolgt anhand des geologischen Untergrundes (silikatisch-karbonatisch). Die Unterteilung in rhithrale (schnell fließende) und potamale (langsam fließende) Fließgewässer erfolgt anhand des Talbodengefälles unter Berücksichtigung des potenziell natürlichen Windungsgrades, der Größe des Einzugsgebietes und des Mittelgebirgsanteils (s. Tab. 2). Diese Methodik wurde 2017 ( van de Weyer et al. 2017 ) überarbeitet. Tab. 1: Makrophyten-Fließgewässertypen nach PHYLIB. Makrophyten-Fließgewässertypen MRK: karbonatisch-rhithral geprägte Fließgewässer der Mittelgebirge, Voralpen und Alpen MRS: silikatisch-rhithral geprägte Fließgewässer der Mittelgebirge, Voralpen und Alpen MP: potamal geprägte Fließgewässer der Mittelgebirge, Voralpen und Alpen MPG: potamal geprägte Fließgewässer der Mittelgebirge, Voralpen und Alpen (Grundwasser beeinflusst) TRk: kleine rhithral-geprägte Fließgewässer des Norddeutschen Tieflandes TRm: mittelgroße, rhithral-geprägte Fließgewässer des Norddeutschen Tieflandes TRg: große rhithral-geprägte Fließgewässer des Norddeutschen Tieflandes TNk: kleine potamale Fließgewässer des Norddeutschen Tieflandes TNm: mittelgroße potamale Fließgewässer des Norddeutschen Tieflandes TNg: große Niederungsfließgewässer des Norddeutschen Tieflandes Tab. 2: Kriterien zur Unterscheidung von rhithralen und potamalen Fließgewässern bzw. Fließgewässerabschnitten (aus: LANUV NRW 2008). rhithral = überwiegend schnell fließend, potamal = überwiegend langsam fließend. Größe des Einzugsgebiets (km ²) Talbodengefälle* Anteil des Mittelgebirges am Einzugebiet < 100 ≤ 1 Promill potamal > 1 Promill rhithral 100-10.000 ≤ 0,5 Promill potamal > 0,5 - 1 Promill < 50% potamal > 0,5 - 1 Promill > 50% rhithral > 1 Promill rhithral > 10.000 ≤ 0,5 Promill potamal > 0,5 Promill rhithral/potamal *unter Einbeziehung des potenziell natürlichen Windungsgrades bzw. der Laufkrümmung Der potenziell natürliche Windungsgrad kann aus dem Talbodengefälle, der Talbodenbreite und dem dominierendem Sohlsubstrat im Referenzzustand (siehe LAWA-Fließgewässertypen) abgeleitet werden. Die Zuordnung dieser Makrophyten-Fließgewässertypen zu den LAWA-Fließgewässertypen ist in Tabelle 3 zusammengestellt. Tab. 3: Zuordnung differenzierter LAWA-Typen (siehe Tab. 4) zu Makrophyten-Typen gemäß PHYLIB. LAWA-TYP Makrophyten-TYP 1 Fließgewässer der Alpen MRK 2, rhithral rhithrale Fließgewässer des Alpenvorlandes MRK 2, potamal potamale Fließgewässer des Alpenvorlandes MP(G) 3, rhithral rhithrale Fließgewässer der Jungmoräne des Alpenvorlandes MRK 3, potamal potamale Fließgewässer der Jungmoräne des Alpenvorlandes MP(G) 4 Große Flüsse des Alpenvorlandes MRK 5 Grobmaterialreiche, silikatische Bäche der Mittelgebirge MRS 5.1 Feinmaterialreiche, silikatische Bäche der Mittelgebirge MRS 6 Feinmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche MRK 7 Grobmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche MRK 9 Silikatische, fein-grobmaterialreiche Flüsse der Mittelgebirge MRS 9.1 Karbonatische, fein-grobmaterialreiche Flüsse der Mittelgebirge MRK 9.2, rhithral, silikatisch Silikatische, rhithrale, große Flüsse des Mittelgebirge MRS 9.2, rhithral, karbonatisch Karbonatische, rhithrale, große Flüsse des Mittelgebirge MRK 9.2, potamal Potamale, große Flüsse des Mittelgebirge MP(G) 11, rhithral, Tiefland Rhithrale, organisch geprägte Bäche des Tieflandes TRk 11, potamal, Tiefland Potamale, organisch geprägte Bäche des Tieflandes TNk 11, rhithral, Mittelgebirge Rhithrale, organisch geprägte Bäche der Mittelgebirge MRS 11, potamal, Mittelgebirge Potamale, organisch geprägte Bäche der Mittelgebirge MP(G) 12, Tiefland Organisch geprägte Flüsse des Tieflandes TNm 12, Mittelgebirge Organisch geprägte Flüsse der Mittelgebirge MP(G) 14, rhithral Rhithrale, sandgeprägte Tieflandbäche TRk 14, potamal Potamale, sandgeprägte Tieflandbäche TNk 15, rhithral Rhithrale, sand- & lehmgeprägte Tieflandflüsse TRm 15, potamal Potamale, sand- & lehmgeprägte Tieflandflüsse TNm 15g, rhithral Große, rhithrale, sand- & lehmgeprägte Tieflandflüsse TRg 15g, potamal Große, potamale, sand- & lehmgeprägte Tieflandflüsse TNg 16 Kiesgeprägte Tieflandbäche TRk 17, rhithral Rhithrale, kiesgeprägte Tieflandflüsse TRm 17, potamal Potamale, kiesgeprägte Tieflandflüsse TNm 18, rhithral Rhithrale, löss-lehmgeprägte Tieflandbäche TRk 18, potamal Potamale, löss-lehmgeprägte Tieflandbäche TNk 19, Tiefland, rhithral Rhithrale Niederungsfließgewässer des Tieflandes TRk 19, Tiefland, potamal Potamale Niederungsfließgewässer des Tieflandes TNk 19, Mittelgebirge, rhithral, silikatisch Rhithrale, silikatische Niederungsfließgewässer der Mittelgebirge MRS 19, Mittelgebirge, rhithral, karbonatisch Rhithrale, karbonatische Niederungsfließgewässer der Mittelgebirge MRK 19, Mittelgebirge, potamal Potamale Niederungsfließgewässer der Mittelgebirge MP 21, rhithral Rhithrale, seeausflussgeprägte Fließgewässer TR/TRk/TRg 21, potamal Potamale, seeausflussgeprägte Fließgewässer TN/TNk/TNg Das "NRW-Verfahren" (LANUV NRW 2015 , 2017 ) berücksichtigt alle limnischen Fließgewässer mit Ausnahme der Ströme (Typ 10 und 20), der seeausflussgeprägten Fließgewässer (Typ 21) und der Fließgewässer der Alpen und des Alpenvorlandes (Typ 1, 2, 3 und 4). Da die Fließgeschwindigkeit die Makrophyten deutlich in rhithrale (schnell fließend) oder potamale (langsam fließend) Ausprägungen differenziert, ist für die Makrophyten-Typologie und Bewertung eine Differenzierung der LAWA-Fließgewässertypen in rhithrale (schnell fließende) und potamale (langsam fließende) Gewässertypen erforderlich (Tab. 4). Dies bezieht sich nicht auf die aktuelle Situation, sondern auf das Leitbild. Tab. 4: Differenzierte LAWA-Typologie in Bezug auf die Makrophyten. 5 Grobmaterialreiche, silikatische Bäche der Mittelgebirge 5.1 Feinmaterialreiche, silikatische Bäche der Mittelgebirge 6 Feinmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche 7 Grobmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche 9 Silikatische, fein-grobmaterialreiche Flüsse der Mittelgebirge 9.1 Karbonatische, fein-grobmaterialreiche Flüsse der Mittelgebirge 9.2, rhithral Rhithrale, große Flüsse des Mittelgebirge 9.2, potamal Potamale, große Flüsse des Mittelgebirge 11, rhithral, Tiefland Rhithrale, organisch geprägte Bäche des Tieflandes 11, potamal, Tiefland Potamale, organisch geprägte Bäche des Tieflandes 11, rhithral, Mittelgebirge Rhithrale, organisch geprägte Bäche der Mittelgebirge 11, potamal, Mittelgebirge Potamale, organisch geprägte Bäche der Mittelgebirge 12, Tiefland Organisch geprägte Flüsse des Tieflandes 12, Mittelgebirge Organisch geprägte Flüsse der Mittelgebirge 14, rhithral Rhithrale, sandgeprägte Tieflandbäche 14, potamal Potamale, sandgeprägte Tieflandbäche 15, rhithral Rhithrale, sand- & lehmgeprägte Tieflandflüsse 15, potamal Potamale, sand- & lehmgeprägte Tieflandflüsse 15g, rhithral Große, rhithrale, sand- & lehmgeprägte Tieflandflüsse 15g, potamal Große, potamale, sand- & lehmgeprägte Tieflandflüsse 16 Kiesgeprägte Tieflandbäche 17, rhithral Rhithrale, kiesgeprägte Tieflandflüsse 17, potamal Potamale, kiesgeprägte Tieflandflüsse 18, rhithral Rhithrale, löss-lehmgeprägte Tieflandbäche 18, potamal Potamale, löss-lehmgeprägte Tieflandbäche 19, Tiefland, rhithral Rhithrale Niederungsfließgewässer des Tieflandes 19, Tiefland, potamal Potamale Niederungsfließgewässer des Tieflandes 19, Mittelgebirge, rhithral Rhithrale Niederungsfließgewässer der Mittelgebirge 19, Mittelgebirge, rhithral Rhithrale Niederungsfließgewässer der Mittelgebirge 19, Mittelgebirge, potamal Potamale Niederungsfließgewässer der Mittelgebirge Die Unterteilung in rhithrale (schnell fließende) und potamale (langsam fließende) Fließgewässer erfolgt anhand des Talbodengefälles unter Berücksichtigung des potenziell natürlichen Windungsgrades, der Größe des Einzugsgebietes und des Mittelgebirgsanteils (s. Tab. 5). Diese Methodik wird gerade im Rahmen des Projektes „Anpassung und Aktualisierung des Bewertungsverfahrens für die PHYLIB-Teilkomponente Makrophyten, Projekt-Nr. O 9.16 des Länderfinanzierungsprogramms Wasser, Boden und Abfall 2016“ überarbeitet. Tab. 5: Kriterien zur Unterscheidung von rhithralen und potamalen Fließgewässern bzw. Fließgewässerabschnitten (aus: LANUV NRW 2008). rhithral = überwiegend schnell fließend, potamal = überwiegend langsam fließend. Größe des Einzugsgebiets (km ²) Talbodengefälle* Anteil des Mittelgebirges am Einzugebiet < 100 ≤ 1 Promill potamal > 1 Promill rhithral 100-10.000 ≤ 0,5 Promill potamal > 0,5 - 1 Promill < 50% potamal > 0,5 - 1 Promill > 50% rhithral > 1 Promill rhithral > 10.000 ≤ 0,5 Promill potamal > 0,5 Promill rhithral/potamal *unter Einbeziehung des potenziell natürlichen Windungsgrades bzw. der Laufkrümmung Der potenziell natürliche Windungsgrad kann aus dem Talbodengefälle, der Talbodenbreite und dem dominierendem Sohlsubstrat im Referenzzustand (siehe LAWA-Fließgewässertypen) abgeleitet werden. Bei den Marschengewässern des LAWA-Typs 22 ist das BEMA-Verfahren anwendbar für die nicht tideoffenen Marschengewässer der Subtypen 22.1: Gewässer der Marschen und 22.2: Flüsse der Marschen, wobei letztere nur in Schleswig-Holstein ausgewiesen sind. Da fast alle diese Gewässer als „erheblich verändert“ oder „künstlich“ eingestuft sind, ist das Verfahren auf die Bestimmung des ökologischen Potenzials ausgelegt. Das BMT-Verfahren ist anwendbar für die tideoffenen Marschengewässer der Subtypen 22.2: Flüsse der Marschen und 22.3: Ströme der Marschen.

Herstellung zweier Pütten zur Kleibodenentnahme (Nacherhöhung Weserhauptdeich)

Dem Deichverband Osterstader Marsch wurde entsprechend seines Antrages eine Plangenehmigung für den Ausbau eines Gewässers erteilt. Die Maßnahme ist erforderlich für die Herstellung zweier Kleipütten zur Kleibodenentnahme für die Nacherhöhung des Weserhauptdeiches. Betroffen ist das Flurstück 42/3, Flur 5, in der Gemarkung Rade (Fläche 1) sowie in der Gemarkung Neuenkirchen, Flur 12, das Flurstück 100/3 (Fläche 2). Bei dem Plangebiet (siehe Kartenausschnitt) handelt es sich um zwei aneinandergrenzende Flurstücke mit einer Gesamtgröße von 4,86 ha. Hier wird deichbaufähiger Kleiboden entnommen und zur Nacherhöhung des Weserdeiches nördlich und südlich der Kleientnahmestellen verwendet. Die maximale genehmigte Entnahmemenge auf Fläche 1 beträgt 70.000 m³, auf Fläche 2 wiederum 12.000 m³. Hierbei entstehen zwei Stillgewässer mit Grundwasseranschnitt, die nach der Kleibodenentnahme nicht wieder verfüllt werden. Ergänzend verweise ich auf das beigefügte Dokument.

Tideoffene Gewässer – Subtyp 22.2 und 22.3

Die Zustands- und/oder Potenzialbewertung des Makrozoobenthos der tideoffenen (limnischen) Nebengewässer von Elbe, Ems und Weser (Subtyp 22.2) mit einem geringen bis hohen Tidehub (< 2,5 m) erfolgt mittels des auch mit Schleswig-Holstein abgestimmten TOM -Index (Bewertungsverfahren für das Makrozoobenthos t ide o ffener M arschengewässer), der im Auftrag des NLWKN entwickelt wurde (BIOCONSULT 2009, 2015). mit einem geringen bis hohen Tidehub (< 2,5 m) TOM t o M Entsprechende Bewertungstools mit Kurzanleitung en sind frei verfügbar. Zur Bewertung von HMWB-Gewässern liegen zwei Tools (je eines für niedrigen bzw. hohen Tidenhub) vor. Beide Tools liefern neben umfangreichen Bewertungsergebnissen auch Angaben z.B. zum Vorkommen von Neozoen und Brackwassertaxa und Werte zum „Biologischen Besiedlungspotenzial Makrozoobenthos“ (BBM). Während der größte Teil der tideoffenen Marschengewässer also mittels des TOM-Indexes bewertet werden kann, wurde für die Zustands-Bewertung der limnischen Tide-Abschnitte von Weser (Subtyp 22.3 Ströme der Marschen), Elbe (Subtyp 22.3 / Typ 20 sandgeprägte Ströme) und Ems (Subtyp 22.2 Flüsse der Marschen) mit einem Tidehub von mehr als 2,5 m im Auftrag des NLWKN das AeTV+-Verfahren entwickelt ( Ae stuar- T ypie- V erfahren „ + “; BIOCONSULT & KRIEG 2014). Auch liegt für die Verfahren und AeTV+ und TOM eine gemeinsame Ableitung zur Gewässerbewertung im Potenzial vor (BIOCONSULT 2015). mit einem Tidehub von mehr als 2,5 m Ae T V + Bewertungsergebnisse nach AeTV+ können auch auf die an die Hauptgewässer assoziierten Unterläufe der Nebengewässer des Subtyps 22.2 übertragen werden. Dies ist v.a. dann sinnvoll, wenn die entsprechenden Wasserkörper kurz sind und in der Charakteristik durch den benachbarten Wasserkörper des limnischen Ästuars maßgeblich beeinflusst werden [z.B. Unterläufe von Leda (WK 06039), Geeste (WK 26064) und Este (WK 29027)]. Für diese Gewässerabschnitte erscheint der Verzicht auf separate Untersuchungen plausibel, kann aber in Einzelfällen dennoch sinnvoll sein. Ein in „R“ programmiertes Bewertungstool zum AeTV(+), welches Zustands- und Potenzialbewertungen des Makrozoobenthos dieser Gewässertypen und von Teilen der Übergangsgewässer (T1) ermöglichen soll, wird seit einigen Jahren im Rahmen des Gütemessnetzes Übergangs- und Küstengewässer durch Herrn Dr. M. Wetzel (BfG) erstellt und liegt noch nicht abschließend vor.

Bearbeitungsgebiet 29 Lühe/Aue-Schwinge

Das Gebiet Das Gebiet Das Bearbeitungsgebiet 29 Lühe/Aue-Schwinge ist Teil der Flussgebietseinheit Elbe und liegt im Koordinierungsraum Tideelbe. Es befindet sich linksseitig der Elbe. Die Gewässer sind mehrheitlich träge fließende bis stehende Marschgewässer. Fließgewässer im engeren Sinn befinden sich auf der Geest und in den Einzugsgebieten der Oberläufe von Schwinge und Aue. Die Unterläufe von Schwinge und Aue/Lühe sind Tide beeinflusst. Große Teile der Flussmarsch links der Bundeswasserstraße Tideelbe werden von alters her für den Obstbau genutzt: Hier liegt das Alte Land, Europas größtes zusammenhängendes Obstanbaugebiet mit seinem ursprünglich sehr engen Gewässernetz. Im weiter flussabwärts gelegenen Land Kehdingen bieten ausgedehnte Natura-2000-Gebiete Lebensräume für Wiesenvögel und rastende Zugvögel. Ständig auf der Tagesordnung und das nicht erst seit der Sturmflutkatastrophe von 1962: der Küstenschutz – insbesondere der Bau von Sperrwerken und Deichen. Ob Grünland oder Acker: Es wird intensive Landwirtschaft – nicht selten bis an die Gewässerböschung heran – betrieben. Gebietskooperation Gebietskooperation Die Gebietskooperation 29 Lühe/Aue-Schwinge wurde im Jahr 2005 gegründet. In ihr kommen regionale Interessengruppen zusammen, um bei der Umsetzung der WRRL vor Ort mitzuwirken. Die Gebietskooperation 29 setzt sich zusammen aus Vertretern des Landkreises Stade, des Wasser- und Schifffahrtsamts, der Unterhaltungsverbände Altes Land, Aue, Kehdingen und Schwinge, der Stadt Stade sowie weiterer Städte und Samtgemeinden aus der Region. Weitere Teilnehmer sind Institutionen und Firmen wie Landwirtschaftskammer, Landvolk, Obstbauversuchsanstalt, Wasserversorger, Fischereiverbände, Forstamt, Naturschutzverbände, die Firma Dow Chemical und die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Die Geschäftsleitung liegt beim Unterhaltungsverband Kehdingen, die Geschäftsführung ging im November 2012 vom Landkreis Stade auf den NLWKN über. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den angegebenen Ansprechpartner. In der rechten Infospalte finden Sie weitere Informationen über das Bearbeitungsgebiet. Für die Zielerreichung gemäß WRRL wurden für prioritäre Fließgewässer\ Wasserkörper sogenannte Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen zur Maßnahmenumsetzung erarbeitet, diese können Sie in dem darunter liegenden Verzeichnis „Wasserkörperdatenblatt“ für das Bearbeitungsgebiet aufrufen und einsehen.

EG Wasserrahmenrichtlinie Fließgewässer Seen Marschengewässer Typisierung Marschengewässer: Typisierung der Marschengewässer

Für Marschengewässer wird in Niedersachsen und Bremen daher aktuell aus fachlichen Erwägungen nachstehende Typisierung verwendet, die auch in den LAWA-Steckbrief zum Typ 22 eingearbeitet wurde, siehe Download hier . Niedersachsen Bremen Subtyp 22.1 „Gewässer der Marschen“: In Niedersachsen und Bremen werden all jene Gewässer der Marschen dem Subtyp 22.1. zugeordnet, deren Wasserhaushalt künstlich über ein Siel- und/oder ein Schöpfwerk gesteuert wird. Sie sind nicht mehr unmittelbar tidebeeinflusst und entwässern in die Ästuare oder deren größere Nebengewässer bzw. in das Wattenmeer. Durch die anthropogen regulierten und somit nur zeitweise auftretenden Abflüsse haben diese Gewässer einen überwiegend stehenden oder nur zeitweise fließenden Charakter. Die auftretenden Fließgeschwindigkeiten sind somit meist gering und der größte Teil der Gewässer des Subtyps 22.1 ist süßwassergeprägt. Brackwassereinfluss zeigt sich insbesondere im Bereich der Abschlussbauwerke – teilweise im Nahbereich der Küste ggf. auch großräumiger, z.B. durch Aufstieg versalzenden Grundwassers oder durch zeitweise Zuwässerung aus dem Brackwasserbereich von Tideströmen. Subtyp 22.1 „Gewässer der Marschen“: Die Lebensgemeinschaften der Marschengewässer des Subtyps 22.1, wie er hier definiert wird, weichen zumeist deutlich von denen kontinuierlich fließender Gewässer bzw. auch von denen tidebeeinflusster Marschengewässer ab. Alle Gewässer des Subtyps 22.1 werden in Niedersachsen als künstliche Gewässer (AWB – Artificial Water Bodies) eingestuft, wenn ihr Oberlauf nicht im Geestbereich liegt. Die vergleichsweise wenigen gesielten und/oder geschöpften Marschengewässer mit Oberläufen in der Geest sind alle als erheblich veränderte Gewässer (HMWB – Heavily Modified Water Bodies) eingestuft. Diese pauschalen Klassifizierungen sind allerdings letztlich weder für die Bewertung noch für Zielkriterien relevant. Allein in Niedersachsen gibt es ca. 1700 km Marschengewässer des Subtyps 22.1, die für die Umsetzung der EG-WRRL relevant sind. Bei der überwiegenden Anzahl der Marschengewässer handelt es sich also um nicht tideoffene Systeme. Neben den EG-WRRL-relevanten Gewässern besteht ein mehrere tausend Kilometer umfassendes Netz kleiner Marschengräben, die zumeist an Marschengewässer des Subtyps 22.1 angeschlossen sind. Diese Marschengräben sind, wenn auch nicht unmittelbar EG-WRRL-relevant, dennoch von großer Bedeutung für die biologischen Funktionen des gesamten Ökosystems. Gewässersubtypen 22.2 und 22.3 „Flüsse & Ströme der Marschen“ Gewässersubtypen 22.2 und 22.3 „Flüsse & Ströme der Marschen“ Ausgehend von dem Gedanken, dass „Flüsse“ und „Ströme“ u.a. durch (kontinuierliche) Wasser-Bewegungen und mehr oder weniger ausgeprägte dynamische Prozesse gekennzeichnet sind, werden in Niedersachsen und Bremen alle tideoffenen und somit frei zur Nordsee bzw. in die Elbe, Weser oder Ems entwässernden Marschengewässer dem LAWA-Subtyp 22.2 oder 22.3 zugeordnet. Charakteristisch ist der freie Einfluss der Tide, der allenfalls gelegentlich durch witterungsbedingtes Schließen der in den Mündungsbereichen der tideoffenen Marschengewässer vorhandenen Sturmflutsperrwerke unterbrochen wird. Während die als „Flüsse und Ströme der Marschen“ ausgewiesenen Wasserkörper (siehe Subtyp 22.3) im Übergangsbereich zur Geest enden, erstrecken sich die Einzugsgebiete der Gewässer noch deutlich weiter ins Binnenland. In den niedersächsischen Einzugsgebieten von Ems, Weser und Elbe sind etwa 480 km Fließstrecke den tideoffenen Marschengewässern zugehörig. Zumindest für die Bewertungen anhand des Makrozoobenthos werden die tideoffenen Gewässer in unterschiedliche Subtypen unterteilt: Subtyp 22.2 „Flüsse der Marschen“ mit einem geringen bis hohen Tidehub (< 2,5 m) : Hierbei handelt es sich in Niedersachsen und Bremen um tideoffene (limnische) Nebengewässer von Elbe, Ems und Weser (z.B. Jümme, Leda, Unterläufe von Hunte, Delme, Oste, Lühe und Este). Subtyp 22.2 „Flüsse der Marschen“ mit einem geringen bis hohen Tidehub (< 2,5 m) Subtyp 22.2 „Flüsse der Marschen“ mit einem Tidehub von mehr als 2,5 m : Diesem Subtyp sind in Niedersachsen die limnischen Abschnitte des Emsästuars zwischen dem Wehr Herbrum (Tidegrenze) und dem Übergangsgewässer (stromab Leer) zugeordnet. Er umfasst somit die Wasserkörper (WK) 03003 (Herbrum bis Papenburg) und 06037 (Papenburg bis Leer). Subtyp 22.2 „Flüsse der Marschen“ mit einem Tidehub von mehr als 2,5 m Subtyp 22.3 „Ströme der Marschen“: Als Ströme der Marschen werden in Niedersachsen und Bremen die limnischen Tide-Abschnitte der großen Unterläufe von Elbe und Weser mit einem Tidehub von mehr als 2,5 m eingestuft. An der Weser gehört der WK 26036 vom Tidewehr Hemelingen bis oberhalb Brake zu diesem Subtyp, an der Elbe der WK 33003 [Elbe (West)] zwischen Strom-km 634 bis zur Schwingemündung (Strom-km 654,9). Subtyp 22.3 „Ströme der Marschen“: Bei den fachlichen Analysen zu den „Strömen der Marschen“ wird der sich oberhalb anschließende limnische Gewässerabschnitt (LAWA-Typ 20 „Sandgeprägte Ströme“) ebenfalls berücksichtigt, sofern er tidebeeinflusst ist. Dies ist nur in der Elbe der Fall. Der limnische tidegeprägte Abschnitt erstreckt sich hier vom Tidewehr Geesthacht abwärts [WK Elbe (Ost) und WK Elbe (Hafen)] und grenzt stromab bei Strom-km 634 an den Subtyp 22.3 [Elbe (West)]. Die sich unterhalb der „Flüsse bzw. Ströme der Marschen“ bei Ems, Weser und Elbe anschließenden oligohalinen bis polyhalinen Übergangsgewässer (Typ T1) gelten als eigenständiger Gewässertyp und werden nicht zu den deutlicher limnisch geprägten Marschengewässern gezählt. Aufgrund ihrer vorrangigen Entwässerungsfunktion unterlagen bzw. unterliegen alle Marschengewässer massiven anthropogenen Beeinträchtigungen durch Siel- und Schöpfwerksbetrieb, Hochwasserschutzanlagen, Ausbau, Uferbefestigungen und z.T. intensiven Unterhaltungsmaßnahmen. Gewässer(abschnitte) der Subtypen 22.2 und 22.3 unterliegen oftmals zusätzlich einer Nutzung als (See-) Schifffahrtsstraße, die einen entsprechenden Ausbau bzw. eine entsprechende Unterhaltung bedingt. Von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Abschnitte der Wümme und Wischhafener Süderelbe) sind die großen tideoffenen Marschengewässer (Subtyp 22.2/3) daher ebenfalls als „erheblich verändert“ (HMWB) eingestuft.

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