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Aktive Lärmminderung in Wohn- und Schlafräumen

Das Projekt "Aktive Lärmminderung in Wohn- und Schlafräumen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmut-Schmidt-Universität, Universität der Bundeswehr Hamburg, Fakultät Maschinenbau, Professur für Mechatronik durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens. Für einen gesunden und erholsamen Schlaf ist es notwendig, Schlafräume mit Frischluft zu versorgen. Dies erfolgt im Allgemeinen durch Öffnen von Fenstern. Allerdings dringt durch geöffnete Fenster auch Lärm in den Schlafraum ein. Nach geltender Gesetzeslage ist Lärm eine Form der Umweltverschmutzung. Darüber hinaus ist eine Reduktion der Geräuschbelastung während des Schlafes erforderlich, um stressbedingten Gesundheitsschäden vorzubeugen. Die Zielsetzung des Projektes besteht darin, ein realitätsnahes Demonstrator-Modell zu entwickeln, um nachzuweisen, dass durch aktiven Gegenschall eine Ruhezone im Kopfbereich einer liegenden Person erzeugt werden kann. Hierbei wird im niederfrequenten Bereich (f kleiner als 1kHz) eine Pegelreduktion von bis zu 20 dB angestrebt. Der Beitrag zur Umweltentlastung besteht somit in der lokalen Reduktion der Umweltverschmutzung Lärm. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden. 1. Aufbau eines realitätsnahen Prüfstandes. Für die Untersuchung wird ein Schlafraum, in den durch ein geöffnetes Fenster Lärm eindringt, im Labor realitätsnah nachgestellt. 2. Ermittlung der initialen Lärmverteilung. Das ungeregelte Schallfeld im Labor wird als Referenz vermessen. Lokale Druckmaxima, deren Kenntnis für die Positionierung von Fehlermikrophonen und Gegenschallquellen erforderlich ist, werden identifiziert. 3. Entwicklung eines effektiven Regelalgorithmus Für Erfolg versprechende Anordnungen von Fehlermikrophonen und Gegenschallquellen wird ein schneller und robuster adaptiver Regler entwickelt und auf einem digitalen Signalprozessor implementiert. 4. Einrüstung eines Demonstrators und Ermittlung des Regelungserfolges. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen wird ein Demonstrator-Modell erstellt und in den Schlafraum eingerüstet. Der Regelungserfolg in Kopfnähe und die Rückwirkung.

Einfluss von Ernährungsunterricht auf die Motive und die Handlungsintention von Schülerinnen und Schülern bei der Auswahl von Lebensmitteln

Das Projekt "Einfluss von Ernährungsunterricht auf die Motive und die Handlungsintention von Schülerinnen und Schülern bei der Auswahl von Lebensmitteln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kiel, Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik durchgeführt. Fragestellung: Inwieweit führt Unterricht zum Thema Ernährung vor dem Hintergrund des Leitbilds einer nachhaltigen Entwicklung zu Veränderungen auf der Motiv-, Intentions- und Handlungsebene? Hypothesen (Auswahl): Die größten Veränderungen vom Vor- zum Nachtest ergeben sich auf der Motivebene (Wertebene), die geringsten Veränderungen auf der Handlungsebene. Bei Schülern lassen sich hinsichtlich ihrer Wertpräferenzen der Lebensmittelauswahl zwei Motivorientierungen unterscheiden und bei Schülern können hinsichtlich ihrer Handlungsintention zwei Intentionstypen identifiziert werden. Es gibt einen konsistenten Zusammenhang zwischen der Motivorientierung und den Intentionstypen. Der Zusammenhang zwischen der Motivorientierung und den Intentionstypen ist nach der Unterrichtseinheit stärker als vor der Unterrichtseinheit.

Teilvorhaben 3: Entwicklung und Erprobung integrierter Spül- und Peripheriesysteme zur Regeneration und vollständigen Rückführung von Prozessl

Das Projekt "Teilvorhaben 3: Entwicklung und Erprobung integrierter Spül- und Peripheriesysteme zur Regeneration und vollständigen Rückführung von Prozessl" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GOEMA AG durchgeführt. Die Aufgabe dieses Teilvorhabens besteht darin, für die Metallchemie eine umweltfreundliche Clean Technology zu entwickeln und zu erproben. Hierfür werden Peripheriesysteme benötigt, die man den Anlagen zur Durchführung der Nassprozesse zuordnet, um eine Stoffkreislaufschließung zu ermöglichen. Dazu sollen die Einschleppung von Wasser und die Ausschleppung von Prozesslösungen minimiert, die Spültechnik im Sinne einer optimalen und ressourcenoptimierten Verwendung des Wassers verbessert und die gesamte Wasserbilanz der Prozessstufe über einen Konzentrator ausgeglichen werden (zero-discharge). Um zu vermeiden, dass sich Fremdstoffe im Stoffkreislauf anreichern, sind Regeneratoren stoffspezifisch zu entwickeln und zu erproben. Diese Einrichtungen sollen als integrierte Peripheriesysteme mit Hilfe von Mess- und Regeleinrichtungen automatisiert, in technischem Maßstab aufgebaut und im praktischen Betrieb erprobt und optimiert werden.

Sonderabfallvermeidung in Hessen - Bariumsulfatschlaemme - Ersatz von Steinsalz durch Siedesalz

Das Projekt "Sonderabfallvermeidung in Hessen - Bariumsulfatschlaemme - Ersatz von Steinsalz durch Siedesalz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ECOTEC - Institut für chemisch-technische und ökonomische Forschung und Beratung durchgeführt. Im Bundesland Hessen waren jaehrlich maximal etwa 10 000 t quecksilberhaltige Bariumsulfatschlaemme zu beseitigen. Sie alleine repraesentieren bereits 5 Prozent des gesamten Sonderabfallaufkommens in Hessen. Die Abfaelle stammen ausschliesslich aus den Chloralkali-Elektrolysen (Amalgam-Verfahren) der Hoechst AG. Sie entstehen bei der Reinigung von rund 500 000 t Steinsalz. Bei Umstellung der Anlagen und Einsatz des reineren Siedesalzes koennte die Abfallmenge um 90 Prozent reduziert werden. Wie die Erfahrungen zweier Betriebe zeigen, koennten auch die restlichen 10 Prozent durch die geeignete Verfahrensweise vermieden werden, so dass ueberhaupt keine Sonderabfaelle mehr anfallen. Fuer eine nachtraegliche Anordnung nach Paragraph 5 Abs 1 Nr 3 BImSchG Umstellung auf Siedesalz ist die technische Machbarkeit und die wirtschaftliche Vertretbarkeit fuer die Anlagen der Hoechst AG festzustellen. Dazu waren folgende Aspekte zu pruefen: - Verfuegbarkeit des Rohstoffes Siedesalz unter Einbeziehung internationaler Maerkte und Kapazitaetsplanungen, - Preisdifferenz von Stein- und Siedesalz, - vergleichende Kennzeichnung der Kostenstruktur des Anlagenbetreibers bei Einsatz von Stein- bzw Siedesalz. Die erste Anlage mit 50 Prozent der Gesamtkapazitaet wurde Anfang 1991 umgestellt. Die zweite Anlage wird voraussichtlich ab Mitte 1992 mit Siedesalz betrieben. Damit wurde erstmals eine nachtraegliche Anordnung nach Paragraph 5 Abs 1 Nr 3 BImSchG zur Vermeidung erfolgreich umgesetzt.

Risikomanagement durch oeffentliches Ordnungsrecht: Die Freisetzung gentechnisch veraenderter Organismen

Das Projekt "Risikomanagement durch oeffentliches Ordnungsrecht: Die Freisetzung gentechnisch veraenderter Organismen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Darstellung des Rechts der Freisetzung gentechnisch veraenderter Organismen; Klaerung der rechtlichen Anforderungen an Freisetzungsvorhaben; Einordnung in das Recht der 'Risikoentscheidungen'. Dogmatische Folgerungen fuer ein Risikomanagement durch Recht. Insbesondere: Strukturen der Abwaegungsentscheidung, nachtraegliche Anordnungen, Beeinflussung durch Europarecht. Darstellung des Rechts der Freisetzung gentechnisch veraenderter Organismen. Verfassungsrechtliche und europaeische Vorgaben, einfachgesetzliche Ausgestaltung, unter der Perspektive des Risikomanagements durch oeffentliches Ordnungsrecht. Insbesondere: Strukturen der Abwaegungsentscheidung, rechtliche Steuerung unter Bedingungen von Ungewissheit.

Harmonisierung des oeffentlich-rechtlichen Schadenausgleichs bei Umweltschaeden

Das Projekt "Harmonisierung des oeffentlich-rechtlichen Schadenausgleichs bei Umweltschaeden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Juliane Kokott durchgeführt. Das Vorhaben soll dazu dienen, Eckpunkte fuer eine deutsche Verhandlungsposition im Blick auf kuenftige EG-Aktivitaeten betr. den Schadensausgleich bei Umweltschaeden vorzubereiten. Dies gilt zunaechst fuer ein bald zu erwartendes Weissbuch der Europaeischen Kommission. Erforderlich ist es hierzu die unterschiedlichen Reaktionen der deutschen Rechtsordnung auf Schaeden der Umwelt zu analysieren und zu bewerten. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden etwa anders ausgeglichen als Bodenveraenderungen nach Polizei- und Ordnungsrecht oder dem BodSchG. Systematisch sind drei Fallgruppen zu unterscheiden: a) die Umwelt wird ausserhalb der Bestimmungen einer Genehmigung beeintraechtigt (jetzt insbesondere: polizei- und ordnungsrechtliche Generalklausel und Bodenschutzrecht), b) die Umwelt wird innerhalb der Bestimmungen einer Genehmigung beeintraechtigt, die Beeintraechtigung wurde vor der Erteilung der Genehmigung als solche erkannt (jetzt: naturschutzrechtliche Eingriffsregelung), c) die Umwelt wird innerhalb der Bestimmungen einer Genehmigung beeintraechtigt, die Beeintraechtigung wurde vor der Erteilung der Genehmigung nicht als solche erkannt (jetzt: nachtraegliche Anordnung nach BImSchG). Diese Regelungen unterscheiden sich beim geschuetzten Rechtsgut, dem Ausmass des Schutzes und der Relativierung durch andere Schutzgueter. Der Auftragnehmer soll eruieren, ob fuer diese Unterscheidung ausreichende Gruende ersichtlich sind und ob diese Gruende auch auf der europaeischen Ebene tragen. Er soll dabei die bestehende Rechtslage sowie die Vorschlaege der SK-UGB bewerten und ggf. einen begruendeten Vorschlag entwickeln; wie den europaeischen Aktivitaeten begegnet werden kann. Vorliegende auslaendische Erfahrungen, insbesondere Untersuchungen der Europaeischen Kommission, sind mit einzubeziehen.

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