Das Projekt "Entwicklung von Standards und Normen im Naturschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit, Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse sofia e.V. durchgeführt.
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Medical Device Services Dr. Roßberger GmbH durchgeführt. Medizinprodukte bestehen zu einem sehr grossen Anteil aus polymeren Werkstoffen. Aufgrund der relativ inerten Eigenschaften polymerer Werkstoffe koennen bei der toxikologischen Pruefung von Medizinprodukten nicht das Produkt, sondern nur Materialextrakte eingesetzt werden. Doch selbst bei extremen Extraktionsbedingungen reichen die Konzentrationen oftmals fuer den spezifischen Nachweis toxikologisch relevanter Effekte am Tiermodell nicht aus. Da in den Normvorgaben keine 'Grenzen' fuer die Nichtdurchfuehrung bzw. Durchfuehrung von Tierversuchen definiert sind, werden daher bei der biologisch-toxikologischen Pruefung von Medizinprodukten derzeit eine Vielzahl von Tierversuchen eingesetzt, obwohl die Materialextrakte Substanzen in toxikologisch relevanten Konzentrationen nicht enthalten. Bei Anwendung optimierter Zellkulturtestsysteme in Kombination mit chemischen Analysen (Quantifizierung und Identifizierung von Polymerinhaltsstoffen und deren Uebergang in Kontaktmedien) sowie bekannter Nachweisgrenzen der Testmodell am Tier koennen anwendungsbezogene 'Ausschlussgrenzwerte' definiert werden. Bei einem Nachweis der 'Unloeslichkeit' eines Materials in dem Zellkulturtestsystem waeren dann weitere Untersuchungen am Tier nicht sinnvoll und nicht erforderlich. Die Anzahl der bei der Pruefung von Medizinprodukten eingesetzten Versuchstiere koennte dadurch deutlich reduziert und gleichzeitig die Produktsicherheit erhoeht werden.
Das Projekt "Sicherung forst- und holzwirtschaftlicher Interessen bei der Oekobilanz (F-95/03)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Gesellschaft für Holzforschung durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, die Mitarbeit eines Vertreters der Forst- und Holzwirtschaft in den nationalen und internationalen Normungsgremien sicherzustellen, um damit zu gewaehrleisten, dass die forst- und holzwirtschaftlichen Interessen bei der Erarbeitung der verschiedenen Normen beruecksichtigt werden. Gerade hier ist es notwendig, eine abgesicherte Gegenposition zu den Rohstoffvertretern aus amtlichen Ressourcen bzw auch zB chemischen Produktionsprozessen zu vertreten. Waehrend die Vertreter dieser Gruppierung bestrebt sind, den Bilanzraum so eng wie moeglich zu ziehen, muss im Interesse der Forst- und Holzwirtschaft sein, einen Bilanzraum von Beginn der Produktion im Wald unter Einbeziehung der Sozialfunktionen des Waldes bis hin zur Entsorgung und somit zur Schliessung des Stoffkreislaufes durchzusetzen. Nur ueber dieses Bewertungsmodell koennen die eindeutigen Vorteile der Verwendung von Holz und der daraus gefertigten Produkte mit ganz besonderen Vorteilen herausgearbeitet werden. Auf internationaler Ebene fuehrte das grosse oeffentliche Interesse im Jahr 1992 zur Gruendung des Technical-Committee 'ISO/TC 207', das aus folgenden fuenf Sub-Committees (SC) besteht: - SC 1 Environmental Management System (Umwelt-Management-System); - SC 2 Environmental Auditing (Umweltpruefung); - SC 3 Environmental Labelling (Umweltkennzeichnung); - SC 4 Environmental Performance Evaluation (Evaluierung von Umweltarbeiten); - SC 5 Life Cycle Assessment (Oekobilanzierung). Das fuer die Produkt-Oekobilanz zustaendige SC 5 setzt sich wiederum aus fuenf Arbeitsgruppen (Working Groups, WG) zusammen. In Deutschland sind die Arbeitsausschuesse des Normenausschusses 'Grundlagen des Umweltschutzes' (DIN - NAGUS) spiegelbildlich zur Gliederung des ISO-TC 207 organisiert. Der Arbeitsausschuss 3 (NAGUS-AA 3) ist der Spiegelausschuss zum ISO/TC 207/SC 5 und verfolgt die Arbeit der ISO-Gremien. Da einige NAGUS-Mitglieder gleichzeitig Mitglieder in den Arbeitsgruppen von SC 5 sind, ist ein direkter Austausch von Informationen und eine direkte Einwirkung auf die Arbeit der ISO-Gremien von deutscher Seite moeglich.
Das Projekt "Erstellung einer Norm fuer Umwelterklaerungen gemaess EG-Oeko-Audit-VO 1836/93 und DIN 820" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Doktoranden-Netzwerk Öko-Audit durchgeführt. In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Umwelterklaerung des Doktorandennetzwerks Oeko-Audit e.V. wurde ein Normvorschlag fuer Umwelterklaerungen erarbeitet und eine entsprechender Antrag beim DIN/NAGUS eingereicht. Zweck dieses Normvorschlags fuer Umwelterklaerungen ist es, die Vorgaben des Art. 5 der Oeko-Audit-Verordnung zu praezisieren. Dies ist insbesondere erforderlich zur: - Beseitigung der derzeit in der Praxis auftretenden Probleme bei der verordnungskonformen Erstellung und Ueberpruefung von Umwelterklaerungen; - Gewaehrleistung der Verordnungskonformitaet; - Anleitung bei der Erstellung und Ueberpruefung von Umwelterklaerungen; - Reduzierung der Transaktionskosten, insbesondere hinsichtlich der Interpretation und Informationsbeschaffung; - Unterstuetzung des Regelungssystems dahingehend, dass die Oeffentlichkeit die ihr von dem Verordnungsgeber zugedachte Funktion wirksam erfuellen kann. Die vorgeschlagene Norm kann einen entscheidenden Beitrag zum Erfolg der Oeko-Audit-Verordnung leisten, indem durch sie die Teilnahmebereitschaft der Unternehmen verstaerkt, die Transparenz des betrieblichen Umweltschutzes erhoeht und die Oeffentlichkeit fuer betriebliche Umweltschutzfragestellungen sensibilisiert wird.
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung durchgeführt. Medizinprodukte bestehen zu einem sehr grossen Anteil aus polymeren Werkstoffen. Aufgrund der relativ inerten Eigenschaften polymerer Werkstoffe koennen bei der toxikologischen Pruefung von Medizinprodukten nicht das Produkt selbst, sondern nur Materialextrakte eingesetzt werden. Doch selbst bei extremen Extraktionsbedingungen reichen die Konzentrationen oftmals fuer den spezifischen Nachweis toxikologisch relevanter Effekte im Tiermodell nicht aus. Da in den Normvorgaben keine 'Grenzen' fuer die Nichtdurchfuehrung bzw. Durchfuehrung von Tierversuchen definiert sind, werden daher bei der biologisch-toxikologischen Pruefung von Medizinprodukten derzeit eine Vielzahl von Tierversuchen durchgefuehrt, obwohl die Materialextrakte Substanzen in toxikologisch relevanten Konzentrationen nicht enthalten. Bei Anwendung optimierter Zellkulturtestsysteme koennen durch Abgleich mit chemischen Analysen (Quantifizierung und Identifizierung von Polymerinhaltsstoffen und deren Uebergang auf Kontaktmedien), sowie bekannter Nachweisgrenzen beider Testmodelle am Tier anwendungsbezogene 'Ausschlussgrenzwerte' definiert werden. Bei Nachweis der 'Unloeslichkeit' eines Materials in dem Zellkultursystem waeren dann weitere Untersuchungen am Tier nicht sinnvoll und nicht erforderlich. Die Anzahl der bei der Pruefung von Medizinprodukten eingesetzten Versuchstiere koennte dadurch reduziert und gleichzeitig die Produktsicherheit erhoeht werden.
Das Projekt "Sicherung des baulichen Holzschutzes (E-96/05)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Gesellschaft für Holzforschung durchgeführt. Bedingt durch das zunehmende Umweltbewusstsein in Politik und Bevoelkerung befindet sich auch der Holzbau in einer bedeutenden Umbruchphase. Bei den gefuehrten Diskussionen bildet dabei das Thema Holzschutz einen Schwerpunkt, wobei dem konstruktiven, baulichen Holzschutz zunehmend der Vorzug gegenueber dem chemischen Holzschutz gegeben wird. Dieser Trend wird auch von der Bauaufsicht durch einschneidende Aenderungen im zustaendigen Normungsbereich (DIN 68800 Teil 2 und Teil 3) unterstuetzt. In dem Vorhaben werden die zum Teil knapp und allgemein gehaltenen Aussagen der Normenreihe DIN 68800 auf der Grundlage wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse und praxisgerechte Erfahrungen fundiert ausgewertet, konkretisiert, ergaenzt, interpretiert und erlaeutert. Die Erarbeitung konstruktiver Details, ueber die in den Normen aufgefuehrten Beispielen hinaus mit Darstellung verschiedener alternativer, in der Praxis auftauchender Situationen ergeben den Schwerpunkt der Arbeit.
Das Projekt "Kommentar zur DIN 68800 Teil 2 'Erarbeitung von konstruktiven Ausfuehrungsregeln zum baulichen Holzschutz' (F-95/18)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Gesellschaft für Holzforschung durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, die zum Teil knapp und allgemein gehaltenen Aussagen der Normenreihe DIN 68800 auf der Grundlage wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse und praxisgerechter Erfahrungen fundiert auszuwerten, zu konkretisieren, ergaenzen, interpretieren und zu erlaeutern. Die Erarbeitung konstruktiver Details, ueber die in den Normen ausgefuehrten Beispiele hinaus mit Darstellung verschiedener alternativer, in der Praxis auftauchender Situationen, ergeben den Schwerpunkt der Arbeit. Das Vorhaben soll die Trennlinien zwischen baulichen und chemischen Holzschutz klarer definieren und Planungs- und Rechtssicherheit schaffen. 1) Vorbemerkungen: Der Abschlussbericht stellt auf Grund eines Beschlusses der begleitenden Arbeitsgruppe zugleich den offiziellen Kommentar zu DIN 68800-2 Holzschutz (Vorbeugende bauliche Massnahmen im Hochbau), Ausgabe Mai 1996, dar und soll in Kuerze in den Gesamt Kommentar (Beuth-Kommentar) zu DIN 68800, Teile 2 bis 4, einfliessen. Im Kommentar zum Teil 2 werden behandelt: a) Erlaeuterungen der in der Norm enthaltenen Begriffe und Festlegungen. b) Die wesentlichen Grundlagen der Festlegungen in der Norm. c) Die bauteilspezifischen Konsequenzen (Entwurf, Herstellung, Bauablauf) als Voraussetzung fuer die Zuordnung zur Gefaehrdungsklasse GK O (ohne chemischen Holzschutz). d) Darstellung jener Konstruktionen, fuer die ein spezieller Nachweis fuer eine solche Zuordnung nicht mehr erforderlich ist. e) Die neuen Anwendungsbereiche von genormten Holzwerkstoffen mit weitgehendem Verzicht auf den Einsatz pilzgeschuetzter Werkstoffe der Klasse 100 G.
Das Projekt "Naturschutz und Normung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit, Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse sofia e.V. durchgeführt. Der Naturschutz stößt regelmäßig auf gegensätzliche Interessen, die nicht nur deutlich stärker organisiert sind, sondern häufig auch besser durch Standardisierungs- und Prozessnormen unterstützt sind. In diesem Forschungsvorhaben werden Normungsprozesse daraufhin untersucht, wie sie besser für den Naturschutz einsetzbar sind und welche Potentiale für zukünftige Standardisierungen nutzbar wären.
Das Projekt "Zusammenstellung, Sichtung und Bewertung des Regelwerkes zum Lärmschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durchgeführt. Ziel des Projektes ist, das komplexe System des Regelwerkes zum Lärmschutz so zu sichten und so zu ordnen, daß es handhabbar für die Praxis wird. Insbesondere soll das der Gesetzgebung zugrunde liegende System erläutert werden, wobei die Anwendung der Regelwerke für den Arbeitsplatz und die Maschine deutlich wird. Die Integration der europäischen Richtlinien und Normen wird vorgenommen.
Das Projekt "Umweltgerechte Tierhaltung: Entwicklung von Loesungsvorschlaegen fuer die Implementierung der besten verfuegbaren Technik (BVT) in Deutschland - Teil: intensive livestock farming" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. durchgeführt. Im Rahmen der IPPC-Richtlinie werden gegenwaertig fuer den Bereich 'intensive livestock farming' auf internationaler Ebene die 'best available techniques (BAT-Notes)' erarbeitet (vorgesehener Bearbeitungszeitraum ist 1999 - Mitte 2001). Diese sind durch geeignete Massnahmen national umzusetzen. Um die Einfuehrung der BVT in der deutschen Landwirtschaft zu unterstuetzen, soll ein entsprechendes Symposium vorbereitet, durchgefuehrt und dokumentiert werden. Auf dem Symposium sind die umweltrelevanten Emissionen aus genehmigungsbeduerftigen Tierhaltungsanlagen (Ammoniak (NH3), Methan (CH4), Lachgas (N2O)) zu diskutieren und Loesungswege zu deren Minderung im Sinne der EU-weit verabschiedeten BAT-Notes aufzuzeigen. Die Ergebnisse des Symposiums sollen die Ausgangsbasis fuer den im Vorhaben zu erarbeitenden Vorschlag fuer ein Regelwerk zur 'Guten fachlichen Praxis der Emissionsminderung aus der Tierhaltung' bilden. Zusaetzlich sind die fachlichen Grundlagen fuer den bislang nicht emissionschutzrechtlich geregelten Bereich der Rinderhaltung zu schaffen.
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