s/nuclearmedizin/Nuklearmedizin/gi
Standorte von Krankenhäusern im Saarland und im Grenzbereich nach Rheinland -Pfalz. Erklärung der Attribute: - KREIS ---- : Landkreisnummer - RW ------- : Rechtswert - HW ------- : Hochwert - PLZ ------ : Postleitzahl - ORT NAME - : Ortsname - STR NAME - : Straßenname - HAUS NR -- : Hausnummer - KRANKENHAU : Name des Krankenhaus - KH TRAEGER : Krankenhausträger - BETTEN_GESAMT : Bettenanzahl Gesamt - Betten_Vollstationär : Bettenanzahl Vollstationär - Betten_Teilstationär : Bettenanzahl Teilstationär - Augenheilkunde : Augenheilkunde - CH_Allgemeine_Chirurgie : Chirurgie - CH_Gefäßchirurgie; - CH_Orthopädie_u__Unfallchirurgie; - CH_Plastische_Chirurgie_u__Ästhetische_Chirurgie; - CH_Kinderchirurgie; - CH_Herz__u__o__Thoraxchirurgie; - Frauenheilkunde; - Frauenheilkunde_u__Geburtshilfe; - HNO_Heilkunde; - Haut__u__Geschlechtskrankheiten; - IM_Innere_Medizin__allgemein; - IM_Kardiologie; - IM_Nephrologie; - IM_Pneumologie; - IM_Hämatologie_u__Onkologie; - IM_Gastroenterologie_u__Diabetologie_u__Endrokrinologie; - IM_Rheumatologie; - IM_Endokrinologie_u__Diabetologie; - Intensivmedizin; - Kinder__u__Jugendmedizin; - Kinder__u__Jugendpsychiatrie_u___psychotherapie; - Mund___Kiefer__u__Gesichtschirurgie; - Neurochirurgie; - Neurologie; - Nuklearmedizin; - Psychiatrie_u__Psychotherapie; - Spezielle_Schmerztherapie_Palliativmedizin; - Strahlentherapie; - Urologie; - Geriatrie; - Psychosomatische_Medizin_u__Psychotherapie; - TK_Dialyse; - TK_HNO_Cochlear; - TK_Kinder__u__Jugendpsychiatrie_u___psychotherapie; - TK_Kinderonkologie; - TK_Kinder__u__Jugendmedizin; - TK_Onkologie; - TK_Psychiatrie_u__Psychotherapie; - TK_Schwindelzentrum; - TK_Geriatrie; - TK_Innere_Medizin; - TK_Psychosomatische_Medizin_u__Psychotherapie; - TK_Orthopädie_u__Unfallchirurgie; - TK_Frauenheilkunde_u__Geburtshilfe; - TK_Innere_Medizin__Kardiologie;TK_Neurologie - Daten_Erfassung; - Stroke_Unit; - Rettungshubschrauber: - Standort_Notarzt_durchgehende_Versorgung; - Standort_Notarzt_teilweise_Versorgung; - IK-Nr.; Zusätzlich wurden im Grenzbereich nach Rheinland - Pfalz folgende Krankenhäuser mit erfasst: -- Krankenhaus der Barmherzigen Brüder,in Trier -- Klinikum Idar-Oberstein GmbH, in Idar-Oberstein -- Westpfalz - Klinikum VK Kaiserslautern / Kusel, Standort: Kusel -- Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH, Pirmasens
In vivo-Messung von Personen mit dem Ganzkoerperzaehler.
Im Institut fuer Medizin (IME) wurde ein 3-Compartmentmodell der Phagozytose eines 99m-Tc-markierten Testcolloids in v. Kupfferschen Sternzellen der Leber des Menschen entwickelt. Durch Compartmentanalyse koennen die entsprechenden Uebergangsraten sowie der Zeitverlauf der Phagozytose beim Menschen in vivo bestimmt werden. Es werden Patienten mit metastasierenden Tumoren und Erkrankungen, an denen das Immunsystem beteiligt ist, untersucht.
Im Institut fuer Medizin (IME) erfolgt die Untersuchung des Verhaltens von Spurenelementkonzentrationen in menschlichen Koerperfluessigkeiten in Antwort auf unterschiedliche Belastungen (koerperliche Arbeit, Ernaehrung, Medikamente) unter besonderer Beruecksichtigung spezieller Organleistungen wie z.B. Bauchspeicheldruese, zur Verbesserung der klinischen Diagnostik. - Messung der genetisch bedingten und umweltbedingten Spurenelementkonzentrationsaenderungen in Saeugetierorganen und Korrelation zu verschiedenen Erkrankungen.
Antragstellung auf Genehmigung bis 30.06.2025 Die hier als Word-Dokument bereitgestellten Formblätter bilden (in Zusammenschau mit anderen Unterlagen zum Forschungsvorhaben wie z.B. dem Prüfplan) die Grundlage für die Antragsprüfung durch das BfS. Achtung: Die hier zur Verfügung gestellten Formblätter sind für Einreichungen von Erstanträgen seit dem 01.07.2025 nicht mehr gültig. Planen Sie eine Ersteinreichung ab dem 01.07.2025 oder die Änderung eines ab dem 01.07.2025 erstmalig eingereichten Verfahrens, finden Sie die entsprechenden Formblätter hier . Formblätter mit eigenmächtig abgeänderter Formblattmaske werden nicht zur Prüfung angenommen . Aufgrund der aktuellen Gesetzesänderung haben uns zu Ende Juni 2025 zahlreiche Anzeigen nach § 32 StrlSchG in der bis zum 30.06.2025 geltenden Fassung (a.F.) erreicht. Um diese Verfahren möglichst zügig prüfen zu können, bitten wir Sie von Sachstandsanfragen abzusehen. Wir weisen außerdem darauf hin, dass mit der angezeigten Anwendung erst begonnen werden darf, wenn die unter § 33 Absatz 3 StrlSchG (a.F.) genannten Voraussetzungen erfüllt und die gesetzlichen Fristen für die Prüfung abgelaufen sind. Welche Antragsunterlagen für welche Strahlenanwendung? Bitte ordnen Sie die von Ihnen geplanten studienbedingten medizinischen Strahlenanwendungen einer der aufgeführten Fallgruppen zu. Welche Antragsunterlagen für welche Strahlenanwendung? Diagnostische Strahlenanwendungen: Allgemeine Diagnostik (AD) - Formblatt (FB) Antrag auf Genehmigung FB Administrative Angaben zum Genehmigungsantrag FB Zentrumsbezogene Genehmigungsangaben FB Bestätigung des Strahlenschutzverantwortlichen FB Medizinisch-Wissenschaftliche Angaben-AD (MedWissAngaben–AD) Anlage 1 zu FB MedWissAngaben–AD Anlage 2 zu FB MedWissAngaben–AD (nur für Röntgenuntersuchungen) Anlage 3 zu FB MedWissAngaben–AD (nur für Durchleuchtungsuntersuchungen) Anlage 4 zu FB MedWissAngaben–AD (nur für CT-Untersuchungen) Anlage 5 zu FB MedWissAngaben–AD (nur für Knochendichtemessungen) Anlagen 6 a-c zu FB MedWissAngaben–AD (nur für offene radioaktive Stoffe): Anlage 6a Anlage 6b Anlage 6c FB Unterschrift Biostatistiker FB Unterschrift Fachkundiger Arzt Nuklearmedizin (je nach Anwendung) FB Unterschrift Fachkundiger Arzt Radiologie (je nach Anwendung) FB Unterschrift Studienkoordination Therapeutische Strahlenanwendungen - Nuklearmedizinische Therapie (NT) Strahlentherapie (ST) Formblatt (FB) Antrag auf Genehmigung FB Administrative Angaben zum Genehmigungsantrag FB Zentrumsbezogene Genehmigungsangaben FB Bestätigung des Strahlenschutzverantwortlichen FB Medizinisch-Wissenschaftliche Angaben-NT (MedWissAngaben–NT) Patienteninformation Prüfplan FB Unterschrift Biostatistiker FB Unterschrift Fachkundiger Arzt Nuklearmedizin FB Unterschrift Studienkoordination Formblatt (FB) Antrag auf Genehmigung FB Administrative Angaben zum Genehmigungsantrag FB Zentrumsbezogene Genehmigungsangaben FB Bestätigung des Strahlenschutzverantwortlichen FB Medizinisch-Wissenschaftliche Angaben-ST (MedWissAngaben–ST) Anlage 1 zu FB MedWissAngaben–ST Patienteninformation Prüfplan FB Unterschrift Biostatistiker FB Unterschrift Fachkundiger Arzt Strahlentherapie FB Unterschrift Studienkoordination Änderung einer genehmigten Anwendung - Formblatt (FB) Änderungsantrag / Sonstige Informationen über Veränderungen Hinweis zum Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten wie beispielsweise Name, Anschrift, E-Mailadressen werden im Rahmen der Bearbeitung der Verfahren durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet und bis zum Eintritt der strahlenschutzrechtlichen Verjährung aufbewahrt. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung . Ergänzende Unterlagen Ergänzen Sie die Antragsunterlagen durch: Unterlagen zur atomrechtlichen Deckungsvorsorge (Versicherungsbestätigung über den Abschluss einer (Zusatz-) Strahlen-Haftpflichtversicherung - die Vorlage eines Versicherungsangebotes ist nicht ausreichend - oder Bestätigung über die Anwendung des Prinzips der Selbstversicherung bei Einrichtungen des Bundes oder eines Landes - Deckungsvorsorgebefreiung - oder Nachweise zu sonstigen finanziellen Sicherheiten z. B. Garantieerklärung des Bundes und / oder eines Landes), die zustimmende Stellungnahme einer beim BfS gemäß § 36 Absatz 1 StrlSchG registrierten Ethikkommission zum Forschungsvorhaben, die Bestätigung des jeweiligen Strahlenschutzverantwortlichen, den Fachkundenachweis ( ggf. Aktualisierungen) für den Arzt, der die jeweilige Strahlenanwendung leiten soll (zum FB Zentrumsbezogene Genehmigungsangaben), die Umgangsgenehmigung für jeden radioaktiven Stoff, der im jeweiligen Studienzentrum zum Einsatz kommen soll (zum FB Zentrumsbezogene Genehmigungsangaben), den Nachweis zum befugten Betrieb für jede Röntgeneinrichtung bzw. jede Therapieeinrichtung, die im jeweiligen Studienzentrum zum Einsatz kommen soll (zum FB Zentrumsbezogene Genehmigungsangaben) und gegebenenfalls die Kostenübernahmeerklärung eines Dritten (Sponsor). Eine Übersicht der benötigten Antragsunterlagen finden Sie in der Checkliste zur Antrags- / Anzeigevervollständigung . Stand: 09.07.2025
Zweck: Erarbeitung experimenteller Grundlagen fuer die Festsetzung der Grenzwerte fuer die maximal zulaessige Belastung des Menschen sowie fuer die Therapie von Inkorporationsfaellen. Ziele: 1. Minidosimetrie zur Abschaetzung der Strahlenbelastung im kritischen Organ. 2. Extrapolation tierexperimenteller Daten auf die Verhaeltnisse beim Menschen. 3. Optimierung der Chelattherapie. 4.Studium der Absorption, Verteilung und Ausscheidung der Actiniden.
Kernkraftwerke, Wiederaufarbeitungsanlagen, Kernwaffen und Nuklearmedizin sowie die Wirtschaft geben zum Teil langlebige Nuklide an die Biosphaere ab. (Tc99, C-14, Actiniden Ni-59 usw.). Lager fuer radioaktive Abfaelle muessen auf eventuelle Abgaben von Radionukliden ueberwacht werden (Pu, Np). Im Rahmen des NAGRA-Projektes und unabhaengig davon werden die Gehalte von Quellen und Tiefenwaessern an natuerlichen Radionukliden (Uran, Thorium, Radon) und deren Isotopenverteilung bestimmt. Beim Abbruch von Kernkraftwerken muss eine Aktivitaetsbilanzierung des Bauschutts und der Komponenten durchgefuehrt werden. Fuer all diese Probleme muessen chemische Trennmethoden und eine apparative low-level-Spektrometrie entwickelt und betrieben werden. Die Hauptarbeit faellt im Laborbereich an. Dieses Projekt ist verknuepft mit anderen EIR- Projekten.
Standorte von Krankenhäusern im Saarland und im Grenzbereich nach Rheinland -Pfalz. Erklärung der Attribute: - KREIS ---- : Landkreisnummer - RW ------- : Rechtswert - HW ------- : Hochwert - PLZ ------ : Postleitzahl - ORT NAME - : Ortsname - STR NAME - : Straßenname - HAUS NR -- : Hausnummer - KRANKENHAU : Name des Krankenhaus - KH TRAEGER : Krankenhausträger - BETTEN_GESAMT : Bettenanzahl Gesamt - Betten_Vollstationär : Bettenanzahl Vollstationär - Betten_Teilstationär : Bettenanzahl Teilstationär - Augenheilkunde : Augenheilkunde - CH_Allgemeine_Chirurgie : Chirurgie - CH_Gefäßchirurgie; - CH_Orthopädie_u__Unfallchirurgie; - CH_Plastische_Chirurgie_u__Ästhetische_Chirurgie; - CH_Kinderchirurgie; - CH_Herz__u__o__Thoraxchirurgie; - Frauenheilkunde; - Frauenheilkunde_u__Geburtshilfe; - HNO_Heilkunde; - Haut__u__Geschlechtskrankheiten; - IM_Innere_Medizin__allgemein; - IM_Kardiologie; - IM_Nephrologie; - IM_Pneumologie; - IM_Hämatologie_u__Onkologie; - IM_Gastroenterologie_u__Diabetologie_u__Endrokrinologie; - IM_Rheumatologie; - IM_Endokrinologie_u__Diabetologie; - Intensivmedizin; - Kinder__u__Jugendmedizin; - Kinder__u__Jugendpsychiatrie_u___psychotherapie; - Mund___Kiefer__u__Gesichtschirurgie; - Neurochirurgie; - Neurologie; - Nuklearmedizin; - Psychiatrie_u__Psychotherapie; - Spezielle_Schmerztherapie_Palliativmedizin; - Strahlentherapie; - Urologie; - Geriatrie; - Psychosomatische_Medizin_u__Psychotherapie; - TK_Dialyse; - TK_HNO_Cochlear; - TK_Kinder__u__Jugendpsychiatrie_u___psychotherapie; - TK_Kinderonkologie; - TK_Kinder__u__Jugendmedizin; - TK_Onkologie; - TK_Psychiatrie_u__Psychotherapie; - TK_Schwindelzentrum; - TK_Geriatrie; - TK_Innere_Medizin; - TK_Psychosomatische_Medizin_u__Psychotherapie; - TK_Orthopädie_u__Unfallchirurgie; - TK_Frauenheilkunde_u__Geburtshilfe; - TK_Innere_Medizin__Kardiologie; TK_Neurologie- Daten_Erfassung; - Stroke_Unit; - Rettungshubschrauber: - Standort_Notarzt_durchgehende_Versorgung; - Standort_Notarzt_teilweise_Versorgung; - IK-Nr.; Zusätzlich wurden im Grenzbereich nach Rheinland - Pfalz folgende Krankenhäuser mit erfasst: -- Krankenhaus der Barmherzigen Brüder,in Trier -- Klinikum Idar-Oberstein GmbH, in Idar-Oberstein -- Westpfalz - Klinikum VK Kaiserslautern / Kusel, Standort: Kusel -- Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH, Pirmasens
Anpassung des untergesetzlichen Regelwerks zu Qualitätssicherungsprüfungen Der Fachausschuss Strahlenschutz (FAS) hat beschlossen, die Richtlinien, die Anforderungen an die physikalisch-technische Qualitätssicherung festlegen, neu zu strukturieren. Unterhalb einer Rahmenrichtlinie (Rahmen-RL QS) finden sich in eigenen Richtlinien spezifische Anforderungen für die Qualitätssicherung für Abnahme- und Konstanzprüfungen bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung am Menschen (QS-RL Röntgendiagnostik), von Vorrichtungen und Geräten zur Anwendung in der Strahlentherapie (QS-RL Strahlentherapie), von Vorrichtungen und Geräten zur Anwendung in der Nuklearmedizin (QS-RL Nuklearmedizin). Abnahme- und Konstanzprüfungen dienen dazu zu überprüfen, ob die bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen erforderliche Qualität im Sinne des § 14 Absatz 1 Nummer 5 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) erreicht wird (§§ 115 Absatz 1, 116 StrlSchV). Demnach müssen Ausrüstungen vorhanden und Maßnahmen getroffen sein, um die für die Anwendung erforderliche Qualität bei Untersuchungen mit möglichst geringer Exposition und bei Behandlungen mit der für die vorgesehenen Zwecke erforderlichen Dosisverteilung zu erreichen. Abnahmeprüfungen (vor Beginn der Tätigkeit) und Konstanzprüfungen (während des Betriebes in regelmäßigen Abständen) tragen dazu bei, die einwandfreie technische Funktion von Vorrichtungen und Geräten zu gewährleisten. Die Rahmen-RL QS sowie die QS-RL Röntgendiagnostik sind seit dem 1. Dezember 2024 von den zuständigen Landesbehörden beim Vollzug des Strahlenschutzrechtes zugrunde zu legen. Die QS-RL Strahlentherapie befindet sich derzeit in Erarbeitung. Rahmenrichtlinie zur Qualitätssicherung bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen nach dem Strahlenschutzrecht (Rahmen-RL QS) Die Rahmenrichtlinie (Rahmen-RL QS) fasst Grundlagen und Konzepte von Qualitätssicherungsprüfungen nach dem StrlSchG und der StrlSchV zusammen und soll einen bundesweit einheitlichen Standard für Qualitätssicherungsprüfungen gewährleisten. Sie konkretisiert Grundsätze und Rahmenbedingungen der physikalisch-technischen Qualitätssicherung im Sinne der Abnahme- und Konstanzprüfungen nach den §§ 115 und 116 StrlSchV bei Vorrichtungen und Geräten, die bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen verwendet werden. Spezifische Anforderungen an die Prüfungen werden in den zugehörigen Qualitätssicherungs-Richtlinien für Abnahme- und Konstanzprüfungen gemäß den §§ 115, 116 und 117 StrlSchV von Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von Menschen (QS-RL Röntgendiagnostik), von Vorrichtungen und Geräten zur Anwendung in der Strahlentherapie (QS-RL Strahlentherapie) und von Vorrichtungen und Geräten zur Anwendung in der Nuklearmedizin (QS-RL Nuklearmedizin, siehe unten) ausgeführt. Qualitätssicherungs-Richtlinie für Abnahme- und Konstanzprüfungen gemäß den §§ 115, 116 und 117 StrlSchV von Vorrichtungen und Geräten zur Anwendung in der Nuklearmedizin (QS-RL Nuklearmedizin) Die QS-RL Nuklearmedizin konkretisiert Grundsätze, Rahmenbedingungen und Umfang der physikalisch-technischen Qualitätssicherung im Rahmen der Abnahme- und Konstanzprüfungen nach §§ 115, 116 und 117 StrlSchV im Anwendungsgebiet der Nuklearmedizin. Die allgemeingültigen Grundlagen und Konzepte werden in der übergeordneten Rahmenrichtlinie (Rahmen-RL QS) beschrieben. Für verschiedene Geräteklassen sind Anforderungen an deren Abnahme- und Konstanzprüfungen dargestellt. In Ergänzung dazu werden für diese Geräteklassen in der vorliegenden QS-RL Nuklearmedizin Beispiele für die im Regelfall durchführende Person sowie Änderungen und deren Einordnung hinsichtlich Abnahmeprüfung, Teilabnahmeprüfung oder Bezugswertfestlegung aufgeführt. Diese Richtlinie ist von den zuständigen Landesbehörden dem Vollzug des Strahlenschutzrechtes spätestens ab dem 15. Juni 2025 zugrunde zu legen. Qualitätssicherungs-Richtlinie für Abnahme- und Konstanzprüfungen gemäß den §§ 115, 116 und 117 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung am Menschen (QS-RL Röntgendiagnostik) Die vorliegende Richtlinie trifft als zugehörige Richtlinie zur "Rahmenrichtlinie zur Qualitätssicherung bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen nach den §§ 115, 116 und 117 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) (Rahmen-RL QS)" [1] Regelungen für die Abnahme- und Konstanzprüfung – gemeinsam im Folgenden Qualitätssicherungsprüfungen genannt – gemäß den §§ 115 und 116 StrlSchV [2] bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung am Menschen sowie zu deren Aufzeichnungen nach § 117 StrlSchV. Die Rahmen-RL QS und die QS-RL Röntgendiagnostik sind gemeinsam anzuwenden, indem die grundsätzlichen Regelungen der Rahmen-RL QS gemeinsam mit den spezifischen Regelungen dieser Richtlinie für die physikalisch-technische Qualitätssicherung zu beachten sind. Die QS-RL Röntgendiagnostik beschreibt Anforderungen an Prüfpositionen für Röntgeneinrichtungen, die Bedeutung für den Strahlenschutz des Patienten haben. Die Qualitätssicherung für Röntgentherapieeinrichtungen und für Röntgeneinrichtungen zur bildgesteuerten Strahlentherapie (IGRT) wird zukünftig in der "Qualitätssicherungs-Richtlinie für Abnahme- und Konstanzprüfungen gemäß den §§ 115 und 116 StrlSchV zur Anwendung in der Strahlentherapie" geregelt. Bis diese Richtlinie in den Vollzug geht, gelten die Angaben für Röntgeneinrichtungen zur IGRT in Anhang F.2 und für Röntgentherapieeinrichtungen in Anhang F.3 dieser Richtlinie.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 83 |
| Europa | 3 |
| Kommune | 2 |
| Land | 14 |
| Weitere | 19 |
| Wissenschaft | 16 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 61 |
| Gesetzestext | 3 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 24 |
| unbekannt | 24 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 39 |
| Offen | 73 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 111 |
| Englisch | 23 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 2 |
| Dokument | 30 |
| Keine | 52 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 36 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 30 |
| Lebewesen und Lebensräume | 76 |
| Luft | 26 |
| Mensch und Umwelt | 113 |
| Wasser | 30 |
| Weitere | 107 |