Der Datensatz enthält die statistischen Kennzahlen (z.B. Mittelwert, Maximum) für bis zu 250 Messstellen in Fließ- und Übergangsgewässern (LAWA Messstellennetz - Link siehe INFO-LINKS) sowie Angaben zu den Messstellen. Die Daten sind Grundlage für die Anwendung (Dashboard) "Schadstoffkonzentration in Fließgewässern" (Link siehe INFO-LINKS) . Grundlage für die Auswertungen sind die rechtlich vorgegebenen Umweltqualitätsnormen (UQN) für Konzentrationen in Wasser, die in der Oberflächengewässerverordnung (Link siehe INFO-LINKS) festgeschrieben sind.
<p> <p>Nichtöffentliche Betriebe leiteten im Jahr 2022 rund 11,2 Milliarden Kubikmeter Wasser in Gewässer ein. Rund 74 Prozent davon gelangten als Kühlwasser unbehandelt in Flüsse und Seen. Das waren rund 5.203 Millionen Kubikmeter weniger als 2019.</p> </p><p>Nichtöffentliche Betriebe leiteten im Jahr 2022 rund 11,2 Milliarden Kubikmeter Wasser in Gewässer ein. Rund 74 Prozent davon gelangten als Kühlwasser unbehandelt in Flüsse und Seen. Das waren rund 5.203 Millionen Kubikmeter weniger als 2019.</p><p> Abwasser aus der Wirtschaft <p>Die Menge des Abwassers aus nichtöffentlichen Betrieben betrug im Jahr 2022 rund 11,2 Milliarden Kubikmeter (Mrd. m³). Der größte Anteil davon (9,1 Mrd. m³) waren Einleitungen aus Kühlsystemen, die weitgehend unbehandelt wieder in die Oberflächengewässer zurückgeleitet wurden (8,3 Mrd. m³). Knapp 70% davon stammten aus der Energieversorgung, knapp 30% aus Betrieben des verarbeitenden Gewerbes. (siehe Abb. „Abwassereinleitung nach Wirtschaftszweigen“). Gegenüber 2019 sank die gesamt eingeleitete Menge aus nichtöffentlichen Betrieben um rund 15 %.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_abwassereinleitung-wirtschaftszweige_2025-08-20.png"> </a> <strong> Abwassereinleitung nach Wirtschaftszweigen </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_abwassereinleitung-wirtschaftszweige_2025-08-20.pdf">Diagramm als PDF (128,60 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_abwassereinleitung-wirtschaftszweige_2025-08-20_0.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (31,17 kB)</a></li> </ul> </p><p> Kühlwassereinleitungen in deutsche Flüsse <p>Kühlwasser kann – besonders wenn es aus der Kreislaufkühlung kommt – problematisch sein: Dem Wasser werden zur Korrosionsverminderung, zur Härtestabilisierung und zur Bekämpfung von Mikro- und Makroorganismen Chemikalien zugesetzt. Die Einleitung von Kühlwasser kann zudem Gewässer erwärmen. Daten aus dem Jahr 2022 weisen für die meisten Flusssystemen einen Rückgang der Abwassermengen aus Kühlsystemen auf (siehe Abb. „Abwassereinleitungen aus Kühlsystemen nichtöffentlicher Betriebe in deutsche Flüsse“). Die größte Menge an Kühlwasser wurde 2022 mit etwa 4,4 Mrd. m³ in den Rhein eingeleitet. Dies ist ein Rückgang um etwa 37 % im Vergleich zum Jahr 2019.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_abwassereinleitungen-kuehlsysteme-fluesse_2025-08-20_0.png"> </a> <strong> Abwassereinleitungen aus Kühlsystemen nichtöffentlicher Betriebe in deutsche Flüsse </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_abwassereinleitungen-kuehlsysteme-fluesse_2025-08-20_0.pdf">Diagramm als PDF (45,52 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_abwassereinleitungen-kuehlsysteme-fluesse_2025-08-20_0.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (31,38 kB)</a></li> </ul> </p><p> Abwasserverordnung und Oberflächengewässerverordnung <p>Die Gewässerbelastung durch chemische Stoffe und zu warmes Kühlwasser wollen Bund und Länder in vertretbaren Grenzen halten. Daher wurden in der <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/abwv/gesamt.pdf">Abwasserverordnung </a>für verschiedene Stoffe Vorgaben für das eingeleitete Abwasser aus Kühlsystemen und der Dampferzeugung festgelegt. Dem Kühlwasser dürfen mit der Ausnahme von Phosphonaten und Carboxylaten nur leicht abbaubare <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/komplexbildner">Komplexbildner</a> zugesetzt werden. Nicht zulässig ist die Einleitung von Chrom-, Quecksilber- und metallorganischen Verbindungen (siehe Anhang 31 der Abwasserverordnung).<br><br>Die Anlage 7 der <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/index.html">Oberflächengewässerverordnung </a>enthält Vorgaben, welche Temperaturwerte für die Fließgewässer eingehalten werden sollen: Für einen sehr guten ökologischen Zustand des Gewässers darf die Abwärme des Kühlwassers nicht dazu führen, dass die Temperatur unterhalb der Einleitungsstelle die in der Oberflächengewässerverordnung für unterschiedliche Fischgemeinschaften festgelegten Temperaturwerte überschreitet. <br><br>Für das Einleiten von Abwässern in Oberflächengewässer gelten für die unterschiedlichen Industriebranchen stoffliche Vorgaben der Abwasserverordnung. Die Einhaltung dieser Vorgaben überwachen die zuständigen Behörden der Bundesländer.</p> </p><p> Abwasservermeidung <p>Ziel der Abwasserbehandlung ist, Gewässer möglichst wenig zu belasten. Noch sinnvoller ist allerdings, die Schadstoffbelastung an der Quelle zu vermeiden oder reduzieren, damit Klärwerke nicht erst aufwändig Schadstoffe aus dem Abwasser entfernen müssen. Es gibt bereits eine Vielzahl etablierter technischer Verfahren. Einige Beispiele:</p> <ul> <li>abwasserfreie (und chlorfreie) Zellstoffherstellung,</li> <li>abwasserfreie Altpapier- und Papierherstellung,</li> <li>abwasserfreie Rauchgasreinigung,</li> <li>abwasserfreie Fahrzeugreinigung,</li> <li>abwasserfreie Metalloberflächenbehandlung (zum Beispiel Galvanik),</li> <li>abwasserfreie Mehrwegflaschenreinigung,</li> <li>abwasserfreier Siebabdruck,</li> <li>wasserfreie Stoffsynthesen,</li> <li>abwasserfreie Pulverlackierung.</li> </ul> <p>Viele dieser abwasserfreien oder abwasserarmen Verfahren gelten bereits als Stand der Technik. Neue aber auch bestehende Anlagen müssen diese Verfahren dann in der Regel anwenden.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> <p>Durch hohe Nährstoffeinträge sind europäische Meeresgewässer weiterhin eutrophiert und nicht im guten Zustand. Das internationale Forschungsvorhaben NAPSEA demonstriert den Vorteil eines integrierten Ansatzes von der Quelle bis zum Meer am Beispiel des Wattenmeeres. Der Policy Brief fasst Empfehlungen zusammen und zeigt, wie ambitionierte Reduktionsziele für Rhein und Elbe erreicht werden können.</p> </p><p>Durch hohe Nährstoffeinträge sind europäische Meeresgewässer weiterhin eutrophiert und nicht im guten Zustand. Das internationale Forschungsvorhaben NAPSEA demonstriert den Vorteil eines integrierten Ansatzes von der Quelle bis zum Meer am Beispiel des Wattenmeeres. Der Policy Brief fasst Empfehlungen zusammen und zeigt, wie ambitionierte Reduktionsziele für Rhein und Elbe erreicht werden können.</p><p> <p>Trotz jahrzehntelanger Anstrengungen sind die Nordsee und andere Meere weiterhin mit Nährstoffen, wie Stickstoff und Phosphor, überversorgt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3396">eutrophiert</a>). Nationale und regionale Zielwerte hinsichtlich Eutrophierungsindikatoren werden in deutschen und niederländischen Gewässern weitgehend verfehlt. Im Vergleich zu den 1990er Jahren sind die aktuellen Fortschritte bei der Reduktion von Nährstoffeinträgen nur noch gering.</p> <p>Das internationale Forschungsvorhaben NAPSEA („N and P – From Source to Sea“) untersuchte von 2022 bis 2025 unter Beteiligung des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>), effektive Maßnahmen zur Eintragsreduktion am Beispiel des Wattenmeeres und seiner größten Nährstoffzuflüsse Rhein und Elbe sowie dem kleinen, stark landwirtschaftlich geprägten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/einzugsgebiet">Einzugsgebiet</a> der niederländischen Hunze. Dazu wurden drei Perspektiven eingenommen:</p> <ul> <li>Ökosystemgesundheit: Wie hoch ist der Reduktionsbedarf basierend auf bestehenden und neuen, ökologischen Indikatoren?</li> <li>Eintragspfade und Maßnahmen: Sind die aktuellen Politikziele ausreichend? Wie kann dieser Reduktionsbedarf sonst erreicht werden?</li> <li>Governance und gesellschaftliche Akzeptanz: Wie gut stimmen die Politikinstrumente überein? Inwieweit unterstützen Öffentlichkeit und Landwirtschaft (weitere) Reduktionsmaßnahmen?</li> </ul> <p>Anhand der Indikatoren wurden substanzielle Reduktionsbedarfe der Nährstofffrachten und -konzentrationen abgeleitet, die deutlich unter den aktuell in der nationaler <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3408">Oberflächengewässerverordnung</a> festgelegten Zielwerten liegen. Die Auswertungen ergaben, dass (neue) Zielwerte nachvollziehbar abgeleitet sein sollten. Anschauliche Indikatoren, wie die Rückkehr des Seegrases im Wattenmeer, könnten die Akzeptanz bei Betroffenen und der Öffentlichkeit befördern.</p> <p>Die Szenarien berücksichtigten mögliche Auswirkungen des Klimawandels bis 2050, verminderte Einträge durch die Einhaltung der Ziele der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/118961">Kläranlagen</a>- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/tags/nitratrichtlinie">Nitratrichtlinien</a> sowie der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/tags/nec-richtlinie">Luftreinhaltepolitik</a>, den Nährstoffrückhalt durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gewaesserrandstreifen">Gewässerrandstreifen</a> und Auen als „naturbasierte Lösungen“. In weitergehenden Szenarien wurden ambitioniertere (drastische) Ziele untersucht:</p> <ul> <li>Kläranlagen erreichen, größenabhängig, die heutigen mittleren Nährstoffrückhalte und Ablaufkonzentrationen</li> <li>Reduktion der Stickstoffüberschüsse in Deutschland durch standortspezifische Düngung (Beschränkung auf 80 % des Pflanzenbedarfs)</li> <li>Reduktion des Stickstoffeintrags in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> durch Umsetzung aller technisch möglichen Maßnahmen (und Umsetzung von Klimazielen mit deutlich geringerem Tierbestand)</li> <li>Erweiterung der Fläche der aktiven Auen um 20 % (Anschluss von 30 % der Altauen)</li> </ul> <p>Die Szenarien zeigten, dass die im Rahmen aktueller Politikziele geplanten Nährstoffeintragsreduktionen nicht für die in NAPSEA abgeleiteten Reduktionsbedarfe ausreichend wären. Stattdessen sind drastische Ziele und Maßnahmen, wie eine deutliche Verringerung des Düngereinsatzes und des Tierbestandes, erforderlich. Diese systemischen Umstellungen würden nicht nur dem Meeresschutz dienen. So wirken sich niedrige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/8798">Nährstoffeinträge</a> aus der Landwirtschaft in die Atmosphäre und die Gewässer auch positiv auf die menschliche Gesundheit, die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a> und den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> aus.</p> <p>Folgende besonders wichtige Empfehlungen ergeben sich aus den Untersuchungen:</p> <ul> <li>Ziele und Narrative von Nährstoffreduktionszielen sollten wissenschaftlich begründet und nachvollziehbar sein</li> <li>Meeresschutz beginnt an Land: Ableitung von Reduktionsbedarf und Zielwerten im Binnenland nicht nur zur Vermeidung lokaler Eutrophierungsprobleme, sondern auch aufgrund der Anforderungen aus Sicht des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3387">Meeresschutzes</a> (Guter Zustand)</li> <li>Unterschiedliche ökologische Indikatoren tragen zur Absicherung abgeleiteter Reduktionsbedarfe bei, dabei sollten nicht nur einzelne Nährstoffe, sondern auch deren Verhältnisse berücksichtigt werden</li> <li>Ökologische Indikatoren, die in der Öffentlichkeit Anklang finden, können die Akzeptanz erhöhen</li> <li>Umsetzung eines integrierten Ansatzes „von der Quelle bis zum Meer“ bei der Auswahl und Umsetzung von Maßnahmen zur Nährstoffreduktion, auch über Ländergrenzen hinweg</li> <li>Diese Maßnahmen müssen die zeitlich und räumlich variablen Folgen des Klimawandels auf Nährstoffeinträge berücksichtigen</li> <li>Diese Maßnahmen sollten mit Maßnahmen zur Klimaanpassung und dem Erhalt der Biodiversität gekoppelt werden sowie die Unterstützung bei der Umsetzung landwirtschaftlicher Maßnahmen berücksichtigen, wozu auch Planungssicherheit und bürokratischer Aufwand gehören</li> </ul> <p>Das Umweltbundesamt wird die Projektergebnisse aktiv in die nationalen und internationalen Diskussionen zur Bekämpfung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/eutrophierung">Eutrophierung</a> einbringen. Konkrete Ziele sind, dass ein integriertes Nährstoffmanagement etabliert und strengere Zielwerte für die Nährstoffeinträge der in die Nordsee mündenden Flüsse gesetzlich verankert werden.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Seit dem 30.03.2023 ist die 'ordnungsbehördliche Verordnung des Kreises Herford zur Beschränkung der Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern in Trockenzeiten' in Kraft, um Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im Kreis Herford bei niedrigen Wasserständen zum Schutz der Gewässerökologie einzuschränken (weitere Informationen unter https://www.kreis-herford.de/UND-BEWEGEN/Umwelt-Natur-und-Klima-sch%C3%BCtzen-Abfall-entsorgen/Wasser/Niedrigwasser-in-Trockenzeiten-Beschr%C3%A4nkung-der-Wasserentnahme). In Zeiten niedriger Wasserstände ist die Wasserentnahme im Rahmen des Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauchs untersagt. Ebenso sind Wasserentnahmen auf Grund erteilter wasserrechtlicher Erlaubnisse einzustellen, sofern diese Erlaubnisse keine Regelungen für Entnahmen bei niedrigen Wasserständen enthalten (§ 3 Absatz 1 und 2 der Allgemeinverfügung). Wer eine Wasserentnahme beabsichtigt, die den oben genannten Einschränkungen unterliegt, muss eigenständig und tagesaktuell anhand des jeweils maßgeblichen Pegels prüfen, ob ein niedriger Wasserstand vorliegt.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat bis zur Übernahme durch die Autobahngesellschaft des Bundes in ihren Geschäftsbereichen Lüneburg und Wolfenbüttel im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in mehreren Abschnitten die Planungen für den Bau der ca. 105 km langen Bundesautobahn A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg betrieben. Mit dem 01.01.2021 ist die Planungszuständigkeit sowohl für die neuen als auch für die laufenden Autobahnplanungen auf die Autobahngesellschaft des Bundes übergegangen. Der 7. Planungsabschnitt der A 39 umfasst den Neubau der A 39 zwischen der Anschlussstelle L 289 nordwestlich von Ehra und der Anschlussstelle B 188 östlich von Weyhausen, den Neubau einer Tank- und Rastanlage zwischen Jembke und Tappenbeck sowie die Verlegung der B 248/L 289 zu der nördlich von Ehra geplanten Anschlussstelle des Abschnitts, so dass im Zuge der verlegten Straßen eine vollständige Umfahrung der Ortsdurchfahrten von Ehra entsteht. Der Abschnitt verläuft zwischen den Ortschaften Lessien und Ehra, führt westlich an den Ortschaften Barwedel und Jembke vorbei und endet östlich von Tappenbeck in der künftigen Anschlussstelle B 188 bei Weyhausen. Er weist eine Länge von 14,2 km (Bau-km 0+530 bis Bau-km 14+730) auf. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 09.10.2014 eingeleitet und mit der erneuten öffentlichen Auslegung von Planänderungsunterlagen 2017 fortgesetzt, bevor am 30.04.2018 der das Ausgangsverfahren abschließende Planfeststellungsbeschluss erging. Der im Ausgangsverfahren ergangene Planfeststellungsbeschluss vom 30.04.2018 wurde beklagt und durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.07.2019, Az. 9 A 13.18, für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt (vgl. hierzu auch die Presseinformation des BVerwG vom 11.07.2019, https://www.bverwg.de/pm/2019/55). Das Bundesverwaltungsgericht beanstandete, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbeziehung der L 289 und der B 248 als notwendige Folgemaßnahmen des Autobahnvorhabens nicht gegeben seien. Ferner sei das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot im Planfeststellungsbeschluss nicht ausreichend abgearbeitet worden. Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass Vorkommen des Lebensraumtyps 9190 „Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur“ und der Anhang-II-Art Hirschkäfer möglicherweise in das FFH-Gebiet „Vogelmoor“ (DE-3430-301) hätten einbezogen werden müssen. Die Rechtsfehler können im Wege des ergänzenden Verfahrens behoben werden. Insbesondere hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen sei, für die Teilvorhaben auf der Grundlage von § 17 Abs. 1 Satz 4 FStrG in Verbindung mit § 78 Abs. 1 VwVfG oder § 38 Abs. 6 NStrG ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchzuführen. In einem ergänzenden Verfahren könnte auch der Verstoß gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot geheilt sowie der Frage nachgegangen werden, ob die Vorkommen des Lebensraumtyps 9190 und der Anhang-II-Art Hirschkäfer in das FFH-Gebiet Vogelmoor einbezogen werden müssen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Hieraus folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Zulassungsentscheidung im Übrigen in Bestandskraft erwachsen ist. Daher sind hinsichtlich des Autobahnvorhabens insbesondere die planfestgestellte Trassenführung, das Rastanlagenkonzept mit dem gewählten Standort der Tank- und Rastanlage zwischen Jembke und Tappenbeck, das Kompensationskonzept mit den planfestgestellten Umweltbegleitmaßnahmen sowie das Immissionsschutzkonzept mit den planfestgestellten Schutzvorkehrungen, soweit diese durch Planänderungen und Planergänzungen nicht berührt werden, rechts- und bestandskräftig festgestellt. Zur Beseitigung der Rechtsfehler hat der regionale Geschäftsbereich Wolfenbüttel der NLStBV vor diesem Hintergrund die Einleitung und Durchführung eines ergänzenden und Planänderungsverfahrens beantragt. Das beantragte ergänzende Verfahren bezieht sich entsprechend den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts auf die Durchführung einer ergänzenden habitatschutzrechtlichen Betrachtung, auf die Neuordnung der Straßenentwässerung, einschließlich der Umplanung der planfestgestellten Regenrückhaltebecken zu Retentionsbodenfiltern, sowie auf die Teilverlegungen der L 289 (im Auftrag des Landes) und der B 248 (im Auftrag des Bundes) im Zusammenhang mit der nördlich von Ehra planfestgestellten Anschlussstelle. Einbezogen wurde ferner die Verlegung der mit Ausgangsplanfeststellungsbeschluss vom 30.04.2018 in der Gemarkung Grußendorf vorgesehene und durch Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Az. 9 A 16.18) gesondert angefochtene Ersatzaufforstung (Maßnahmenblatt 12.1 E FCS) auf gleichwertige landeseigene Domänenflächen in der Gemarkung Oerrel. Darüber hinaus wurde die Maßnahmenfläche 6.7 A und 6.8 A auf demselben Flurstück verschoben. Für die Teilverlegungen der L 289 und B 248 im Zuge der Anschlussstelle Ehra wurden mit dem Ziel maßgeblicher Verkehrsentlastungen für die betroffenen Ortsdurchfahrten ein umfassendes Planungskonzept erarbeitet und eine Variantenuntersuchung neu durchgeführt. Die zu Grunde gelegte Abgrenzung des FFH-Schutzgebietes Vogelmoor (DE-3430-301) wurde unter Beteiligung des NLWKN überprüft. Die Straßenentwässerung entlang der planfestgestellten Baustrecke wurde auf der Grundlage aktualisierter wassertechnischer Unterlagen einschließlich eines Fachbeitrages, der die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen, insbesondere die Auswirkungen der Straßenentwässerung auf die betroffenen Wasserkörper nach den Qualitätsanforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und den hierzu ergangenen Verordnungen, insbesondere der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und der Grundwasserverordnung (GrwV) untersucht und bewertet, neugeordnet. Die vorzusehenden Retentionsbodenfilter zur bestmöglichen Minimierung stofflicher Einträge aus der Straßenentwässerung in die betroffenen Wasserkörper wurden in das Verfahren einbezogen. Weiterhin wird anstelle der Aufforstung einer privaten Fläche in der Gemeinde Sassenburg, Gemarkung Grußendorf, eine gleichwertige Fläche der öffentlichen Hand in der Samtgemeinde Hankensbüttel, Gemarkung Oerrel, als Kompensationsmaßnahme zur Aufforstung vorgesehen. Nach Durchführung des Anhörungsverfahrens ist der Planfeststellungsänderungs- und -ergänzungsbeschluss am 28.06.2024 ergangen. Der Beschluss, der zusammen mit dem Ausgangsplanfeststellungsbeschluss vom 30.08.2018 zu einer einheitlichen Zulassungsentscheidung verbunden ist, wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht durch eine Klägerin des Ausgangsverfahrens, eine anerkannte Umweltvereinigung, erneut beklagt (Az. 9 A 15.24). Mit Urteil vom 08.07.2026 hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage abgewiesen (vgl. Pressemitteilung Nr. 54/2026 des BVerwG). Damit ist die Planfeststellung für den 7. Bauabschnitt der A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg verbunden mit einer nördlichen Umfahrung von Ehra im Zuge der dortigen Autobahnanschlussstelle unanfechtbar.
Die Revision der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (2008/105/EG) zieht eine Aktualisierung der Oberflächengewässerverordnung nach sich. In diesem Zuge erfolgt auch die Überarbeitung der Umweltqualitätsnormen für die national geregelten, flussgebietsspezifischen Schadstoffe. Im vorliegenden Bericht werden Vorschläge für Umweltqualitätsnormen für 18 Stoffe, darunter 17 Pestizide und ein Arzneimittel, dargelegt. Die abgeleiteten Umweltqualitätsnormen sowie weitere relevante Stoffeigenschaften werden zusammengefasst dargestellt. Veröffentlicht in Texte | 72/2026.
Die Uniper Kraftwerke GmbH (im Folgenden UKW) betreibt am Standort Staudinger in Hessen, Hanauer Landstraße 150, 63538 Großkrotzenburg ein Kraftwerk bestehend aus den Kraftwerksblöcken 4 und 5 und drei Hilfskesseln. Die Blöcke 1 bis 3 sind bereits seit einigen Jahren stillgelegt. Der erdgasbefeuerte Block 4 (622 MWel Nettoleistung) und der kohlebefeuerte Block 5 (522 MWel Nettoleistung) werden auf Anforderung des Übertragungsnetzbetreibers TenneT TSO GmbH der-zeit als Netzreserve zur Deckung von Lastspitzen eingesetzt. Für das Anfahren des Blocks 5 und die Besicherung der Fernwärme werden zusätzlich drei Hilfskessel zur Dampferzeugung mit einer genehmigten Feuerungswärmeleistung (FWL) von jeweils 13,38 MW (insgesamt ca. 40,14 MWth) betrieben. Außerdem werden am Standort zwei weitere mobile Hilfskessel mit jeweils 11 MWth (befristet bis zum 31. Dezember 2030) für die Auskoppelung von Fernwärme betrieben. Die Uniper Kraftwerke GmbH (UKW) plant eine H2-Ready GuD Anlage (Block 8) am Standort des Kraftwerk Staudinger (Hanauer Landstraße 150, 63534 Großkrotzenburg). Das Vorhaben beinhaltet eine Gasturbine mit nachgeschaltetem Abhitzekessel und eine Dampfturbine (in Deutsch daher auch Gas- und Dampfturbinen Anlage oder „GuD Anlage“, und in Englisch auch als Combined-Cycle-Gas-Turbine oder „CCGT“ benannt) sowie diverse Nebeneinrichtungen und weist eine elektrische Leistung von 890 MWel bzw. eine FWL von ca. 1.470 MWth auf. Das immissionsschutzrechtliche Verfahren gemäß BImSchG (vorerst nur für den Brennstoff Erdgas) wird als gestuftes Verfahren durchgeführt. Mit dem hiermit vor-gelegten Antrag wird zunächst ein Vorbescheid gemäß § 9 BImSchG beantragt, in dessen Rahmen auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet. Entsprechend dem Planungsfortschritt soll dann im anschließenden Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG die endgültige Zulassung für die Errichtung und den Betrieb der GuD Anlage beantragt werden. Für die GuD-Anlage (Block 8) am Standort Kraftwerk Staudinger soll im Rahmen des Vorbescheides nach § 9 BImSchG ab-schließend über den Standort und einzelne Genehmigungsvoraussetzungen wie folgt entschieden werden. Entscheidung über: - bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit, - immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit sowie - die Vereinbarkeit mit anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Im Einzelnen: i: für die Brennstoffe Erdgas und Wasserstoff A. Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens; es soll dabei entschieden werden über: den Standort des Vorhabens (Flächen für Gebäude und Komponenten mit maximalen Flächenbedarf und maximaler Höhe, maximale Höhe der Schornsteine, Zufahrtswege für den Lieferverkehr und die Brandbekämpfung, Feuerwehrflächen sowie Flucht und Rettungswege zu benachbarten Anlagen und öffentlichen Straßen); in bauordnungsrechtlicher Hinsicht soll explizit der Brandschutz geprüft werden. Vereinbarkeit mit den zugrundeliegenden Bebauungsplänen; Ausnahmen bzw. Befreiungen von den Festlegungen der für die temporären Baustelleneinrichtungsflächen zugrundeliegenden Bebauungspläne Nr. 30, 31 und 32, sofern erforderlich; Zulassung der Errichtung der gasisolierten Schaltanlage (GIS); B. Erfüllbarkeit der sich ergebenden rechtlichen Pflichten hinsichtlich des gewählten Anlagenkonzeptes (max. Feuerungswärmeleistung, Brennstoffart, effiziente Ener-gieverwendung, Kühlkonzept, Abwärmenutzung und -einleitung, Abwasser- und Niederschlagswassereinleitung, Brauchwasserbedarf, Abfallvermeidung und -entsorgung); C. Erfüllbarkeit der umweltrechtlichen Pflichten hinsichtlich der Emissionen und Immissionen von Lärm sowie der Anforderungen an die Lagerung von wasserge-fährdenden Stoffen etc.); D. Vereinbarkeit mit naturschutzrechtlichen Regelungen; E. Machbarkeit der Wasserentnahme aus und Kühlwasser- und Abwassereinleitung sowie der Wärmeeinleitung in den Main F. Vereinbarkeit mit naturschutzrechtlichen Regelungen und den wasserrechtlichen Vorschriften für die Entnahme von Oberflächenwasser und Einleitung von Kühlwasser, Abwasser und Niederschlagswasser; G. Ausnahme von den Orientierungswerten der Oberflächengewässerverordnung (OGewV); es wird die folgende Anzahl an Betriebsstunden beantragt, bei der die Orientierungswerte der OGewV für die Temperatur im Main überschritten werden dürfen: Monat März: 500 Stunden eine Aufwärmung des Mains von 1 K bei maximaler Misch-Temperatur von 13° C des Mains (die OGewV gibt einen Orientierungswert von 10°C vor); Sommermonate Juni bis August: insgesamt 1.000 Stunden eine Aufwärmung des Mains von 1 K bei maximaler Misch-Temperatur von 26° des Mains (die OGewV gibt einen Orientierungswert von 25°C vor; in der Vergangenheit und bisher gelten noch 28°C); H. Zulässigkeit der Errichtung der Regenwasserrückhaltung, die weitestgehend unter der künftigen Geländeoberkante (GOK) liegt, jedoch Geländer, bis zu 50 cm hohe Aufkantungen und eine Pumpstation über der GOK aufweisen kann, im nicht überbaubaren Teil der Versorgungsfläche 1 des Bebauungsplans Nr. 30, in Übereinstimmung mit § 23 Absatz 3 der BauNV (Zulassung von Ausnahmen) bzw. § 23 Absatz 5 der BauNV (Zulassung von Nebenanlagen); I. Erfüllbarkeit der Pflichten der Störfallverordnung; J. Ausnahmen gemäß § 32 der 44. BImSchV in Verbindung mit der Ausnahmeregelung der Technischen Anleitung Luft (Nr. 5.5.2.1 Absatz 9 TA Luft) hinsichtlich der Einzelfall-Betrachtung bei der Bestimmung der Schornsteinhöhen für Notstromaggregat, Gasvorwärmer, Hilfskessel und Gebäudeheizung; ii: für den Brennstoff Erdgas K. Erfüllbarkeit der umweltrechtlichen Pflichten hinsichtlich der Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen, der Pflichten im Hinblick auf Brandschutz, Explosionsschutz so-wie im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; L. Machbarkeit in Bezug auf die Betriebssicherheitsverordnung. Die jährlichen Betriebsdauer der geplanten Gas- und Dampfturbinen-Anlage Block 8 wird mit 8.760 Stunden (inkl. An- und Abfahrprozesse) beantragt. Für das Projekt wird die am Kraftwerksstandort bereits vorhandene Infrastruktur genutzt. So erfolgt zur Zuführung des Erdgases der Anschluss an eine bereits vorhandene Erdgasstichleitung des Standortes der Open Grid Europe (OGE). Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ist zur Anbindung an das 380 kV-Netz der TenneT auch die Errichtung einer erdverlegten 380 kV-Verbindungsleitung am Standort mit oder ohne einer zusätzlichen gasisolierten, eingehausten Schaltanlage (GIS) vorgesehen. Hierzu wurde ein Antrag nach § 9 BImSchG und die zugehörigen Unterlagen eingereicht. Die GuD-Anlage (Block 8) befindet sich im Kraftwerk Staudinger, Hanauer Landstraße 150, 63538 Großkrotzenburg, Gemarkung Großkrotzenburg, Flur 23, 22, 21 und 20, Flurstück 269/22 (Flur 23), 42/1 (Flur 23), 269/16 und 269/20 (Flur 23) und 269/21 (Flur 23), 220/6 (Flur 22), 220/7 (Flur 22), 55/3 (Flur 21), 520/10 (Flur 20), 564 (Flur 20), 565 (Flur 20), 77/2 (Flur 21), 78/3 (Flur 21), 80/2 (Flur 21), 82/3 (Flur 21), 83/2 (Flur 21), 84/2 (Flur 21), 87/5 (Flur 21), 93/2 (Flur 21), 94/2 (Flur 21), 95/2 (Flur 21), 100/7 (Flur 21), 114/6 (Flur 21), 129/6 (Flur 21), 132/5 (Flur 21), 134/5 (Flur 21). Bei der Anlage handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie. Zuständige Behörde für das beantragte Vorhaben ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt in Frankfurt. Für das Vorhaben besteht die Pflicht, nach § 6 i. V. m. Nr. 1.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt und ist dort im Kapitel 20 eingebunden.
Bei der ökologischen Bewertung von Fließgewässern auf Grundlage biologischer Qualitätskomponenten nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind nach der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) 2016 (https://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/BJNR137310016.html) allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten zur Einstufung unterstützend heranzuziehen. Anlage 7 trifft hierbei u.a. Zuordnungen zwischen Fließgewässertypen und Fischgemeinschaften und beschreibt fischökologische Temperaturanforderungen für die Bewirtschaftungsziele in Abhängigkeit von den Fischgemeinschaften. Zur Umsetzung der genannten Vorgaben wurde im Jahr 2020 die baden-württembergische Fließgewässerlandschaft anhand der natürlichen Temperaturansprüche der Fischarten sowie deren Anteile in den Referenz-Fischzönosen hinsichtlich der sie besiedelnden Fischgemeinschaften charakterisiert. Die Einstufung erfolgt durch die Fischereiforschungsstelle in Langenargen (https://lazbw.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Themen/Fischgemeinschaft+nach+OGewV). Eine ausführliche Erläuterung der Einstufung finden Sie im zugehörigen Bericht, der auf der Internetseite verlinkt ist. Das Thema Fischgemeinschaft basiert auf dem Amtlichen Digitalen Wasserwirtschaftlichen Gewässernetz (AWGN) mit Stand Mai 2019. Gegebenenfalls können sich dadurch Abweichungen zum jährlich aktualisierten AWGN ergeben.
Die in der Anwendung (Dashboard) dargestellten Diagramme zeigen die Auswertungen für bis zu 250 Messstellen in Deutschlands Flüssen (LAWA Messstellennetz - Link siehe INFO-LINKS). Grundlage für die Auswertungen sind die Umweltqualitätsnormen (UQN) für Konzentrationen in Wasser (Oberflächengewässerverordnung - Link siehe INFO-LINKS). Die Datengrundlage steht in der Anwendung (Dashboard) als Download (EXCEL-Datei) zur Verfügung. Die Gesamtauswertung aller Messstellen pro Stoff ist zusätzlich in Karten dargestellt (Download).
Die hier dargestellten Karten zeigen die Auswertungen für etwa 250 Messstellen in Deutschlands Flüssen (LAWA Messstellennetz). Grundlage für die Einstufung in die Klassen sind die rechtlich vorgegebenen Hintergrundwerte und Orientierungswerte (Zielwerte), die in der Oberflächengewässerverordnung festgeschrieben sind. Durch Auswahl der Messstelle werden in einem Fenster die Informationen zur Messstelle und ein Diagramm der Jahresmittelwerte angezeigt. Für Nitrat wird der 90-Perzentil verwendet. Die Datengrundlage steht als Download (siehe Link unter Info-Links) zur Verfügung.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 171 |
| Land | 82 |
| Weitere | 7 |
| Wissenschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 11 |
| Gesetzestext | 124 |
| Kartendienst | 19 |
| Text | 68 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 30 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 225 |
| Offen | 20 |
| Unbekannt | 11 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 256 |
| Englisch | 6 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 18 |
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| Keine | 141 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 93 |
| Lebewesen und Lebensräume | 144 |
| Luft | 80 |
| Mensch und Umwelt | 185 |
| Wasser | 148 |
| Weitere | 256 |