Das Projekt "Common-Law-Denken und sein Einfluss auf das öffentliche Recht der USA" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Öffentliches Recht Allgemeine und Vergleichende Staatslehre durchgeführt. Das öffentliche Recht knüpft subjektivrechtliche Pflichten entweder an Handlungen oder an Sachherrschaftsbeziehungen. Die Arbeit untersucht sachherrschaftsbezogene Pflichtenstellungen und konzentriert sich dabei besonders auf Sachherrschaftsstellungen, die nicht aus dem Eigentum folgen (z. B. Pflichten, die an Besitzbegriffe wie Inhaber, Halter, Betreiber, Produktverantwortlicher anknüpfen). Ihr Rechtsgrund und ihre verfassungsrechtliche Grenze waren bislang weitgehend ungeklärt. Verwaltungsrechtliche Probleme und ungenutzte rechtliche Gestaltungsspielräume waren die Folge. Die Untersuchung geht in drei Schritten vor: Zuerst behandelt sie die verfassungsrechtliche Verankerung und Rechtfertigung sachherrschaftsgebundener Pflichtenstellungen und ermittelt das ihnen korrespondierende verfassungsrechtliche Schutzgut. Am Beispiel der polizeirechtlichen Zustandsverantwortlichkeit entfaltet sie dann Grund und Grenze eines Modells sachherrschaftsbezogener Pflichtigkeit für das öffentliche Recht im allgemeinen. Schließlich entwickelt sie ein alternatives Zurechnungsmodell für das Umweltrecht im besonderen, das sich durch die Kanonisierung des Verursacherprinzips zu einseitig auf Handlungspflichten konzentriert hat. Die Erträge der Habilitationsdschrift liegen im Bereich der grundrechtlichen Eigentumstheorie, der Haftungssystematik des allgemeinen Polizeirechts und der Behandlung aktueller Zurechnungsprobleme im Umweltrecht.
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 229/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 229/07
Magdeburg, den 27. August 2007
Weiter keine NPD-Aufmärsche mit Hess-Bezug
Innenstaatssekretär
lobt konsequentes Handeln der Polizei gegen Rechtsextremismus
Seit dem 11. August 2007 wurden in
Sachsen-Anhalt, so in Burg, Magdeburg, Halle, Halberstadt, Wernigerode sowie
gestern und heute in Aken bzw. Gerbstedt zahlreiche Veranstaltungen der rechten
Szene, bei denen ein Bezug zum Todestag von Rudolf Hess hergestellt wurde, polizeilich
verboten. Soweit diese vor den Verwaltungsgerichten angegriffen wurden, hatten
diese vollumfänglich Bestand. In allen Fällen gelang es der Polizei diese
Verbote durchzusetzen und Versuche, Ersatzaufmärsche zu organisieren, bereits
im Entstehen zu verhindern. Durch die konsequente Anwendung des Versammlungs-
wie des Polizeirechts kam zu keinen nennenswerten Störungen.
Innenstaatssekretär Rüdiger Erben
(SPD): "Wenn Rechtsextremisten die Absicht hatten in Sachsen-Anhalt mit
Demonstrationen Rudolf Hess zu ehren und den Nationalsozialismus zu
verherrlichen, dann waren sie hier an der falschen Adresse. Die Gerichte haben
unser Handeln bestätigt. Die Polizei hat durch konsequentes Handeln dem braunen
Spuk in Sachsen-Anhalt keinen Raum gelassen. Sachsen-Anhalt ist kein
Aufmarschgebiet für diese Leute."
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Das Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 27. Juni 2014 die Beschwerde der Verbandsgemeinde Vorharz gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg ? 1. Kammer ? vom 25. Juni 2014, mit dem die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Veranstalters gegen das Verbot eines Skinheadkonzerts wiederhergestellt wurde, zurückgewiesen. Es spreche einiges dafür, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Skinheadkonzert um eine Versammlung im Sinne des Art. 8 GG handele, da solche Konzerte der rechtsextremen Szene als Propagandamittel und Kontaktbörse dienten. Veranstaltung und Besuch solcher Konzerte dienten der Bestärkung und Zur-Schau-Stellung rechtsextremistischer Gesinnung. Von solchen Veranstaltungen ausgehenden Gefahren sei daher in erster Linie mit Mitteln des Versammlungsrechts zu begegnen. Die Anwendung allgemeinen Polizeirechts sei jedoch bei entsprechender Gefahrenlage nicht ausgeschlossen sei. Eine konkrete Gefahr, die das vollständige Verbot der Veranstaltung rechtfertige, habe die Verbandsgemeinde jedoch nicht dargelegt. Den von ihr beschriebenen Gefahren könne auch durch Auflagen entgegen gewirkt werden.
Der Beschluss ist rechtskräftig.
OVG LSA, Beschluss vom 27. Juni 2014 ? 3 M 419/14 -;
VG Magdeburg, Beschluss vom 25. Juni 2014 ? 1 B 770/14 -; Impressum:Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-AnhaltPressestelleBreiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7089Fax: 0391 606-7029Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ovg.sachsen-anhalt.de
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 64/00
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 64/00
Magdeburg, den 19. Oktober 2000
1. Landespräventionstag Sachsen-Anhalts: Justizministerin Karin Schubert fordert besseren Schutz vor häuslicher Gewalt
Magdeburg. (MJ) Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD) fordert eine Verbesserung der Gesetze zum Schutz vor häuslicher Gewalt. "Wir brauchen klare und effektive Regelungen im zivilrechtlichen und polizeirechtlichen Bereich, die es ermöglichen, Opfer vor Tätern zu schützen. Dazu gehört auch die Möglichkeit eines Wegweisungrechtes nach österreichischem Vorbild", so die Ministerin anlässlich des 1. Landespräventionstages des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg.
Eine derartige Maßnahme, den Täter in schwer wiegenden Fällen häuslicher Gewalt für einen längeren Zeitraum aus der Wohnung zu verweisen, sei jedoch nur durch eine änderung des Polizeirechts zu erreichen. "Aus diesem Grund hat das Justizministerium Sachsen-Anhalts die Verankerung einer Wohnungsverweisung im Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes überprüft und einen Formulierungsvorschlag erarbeitet. ", erklärt die Ministerin. Zurzeit prüfe eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die auf Grund der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Mai dieses Jahres einberufen worden sei, eine änderung des Polizeirechts aller Bundesländer. "Das Ergebnis dieser Bund-Länder-Arbeitsgruppe wollen wir abwarten", so Karin Schubert.
Neben änderungen des Polizeirechts hält die Ministerin auch die Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten für erforderlich. Sie begrüßt daher einen entsprechenden Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), der für die Zivilgerichte neue und klare Rechtsgrundlagen für Schutzmaßnahmen der Opfer von Gewalttaten - insbesondere im häuslichen Bereich - vorsieht. Auf Grundlage des Gesetzentwurfs sollen künftig detaillierte Maßnahmen vom Gericht angeordnet werden können, die dem Täter zum Beispiel untersagen, Kontakt zu dem Opfer aufzunehmen ¿ egal ob per Telefon, E-mail oder über das Internet. "Ferner sieht eine überarbeitete Fassung des Gesetzentwurfes Schutzmaßnahmen für Opfer von Psychoterror, der sich in Form von Nachstellungen und Verfolgung von Personen äußert - dem so genannten stalking ¿ vor", erklärt Justizministerin Schubert.
In der Verbesserung von zivilrechtlichen Möglichkeiten zum Schutz vor häuslicher Gewalt sieht die Ministerin auch eine Chance der Prävention: "Mit derartigen Gesetzen macht der Staat deutlich, dass Gewalt nicht geduldet wird ¿ auch nicht in den eigenen vier Wänden." Ein erster, längst überfälliger Schritt in diese Richtung sei dem Bundesgesetzgeber kürzlich gelungen mit der Verabschiedung des Gesetzes zur ächtung der Gewalt in der Erziehung. "Nun gilt es, den Kreislauf der Gewalt mit weiteren gesetzlichen Regelungen zu durchbrechen. Denn es ist erwiesen, dass Kinder, die Gewalt gegen sich und andere Familienangehörige erleben mussten, später deutlich häufiger selbst zu Gewalt neigen", erklärt Justizministerin Schubert.
Zu Ihrer Information: Der 1. Landespräventionstag des Landes Sachsen-Anhalt findet heute im Palais am Fürstenwall (Hegelstr. 42) in Magdeburg statt. Unter dem Motto "Gemeinsam gegen Gewalt und Kriminalität" werden Gesetzesänderungen zum Schutz von Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie 30 Projekte aus ganz Sachsen-Anhalt und Beratungsmöglichkeiten für Opfer vorgestellt.
Veranstalter ist der 1999 gegründete Landespräventionsrat. Ihm gehören 30 Institutionen an, darunter fast alle Landesministerien, der Kinderschutzbund und das katholische Büro Sachsen-Anhalt. Vorsitzender des Landespräventionsrates ist der Staatssekretär des Ministeriums des Inneren, Dr. Rainer Holtschneider. Seine Stellvertreterin ist die Staatssekretärin des Ministeriums der Justiz, Mathilde Diederich.
Im Rahmen des Landespräventionstages findet das Informationsforum " Justizpolitische Aspekte der Gewalt" statt, das durch Justizministerin Karin Schubert eröffnet wird.
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Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 201/07
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 201/07
Magdeburg, den 13. August 2007
Versammlungsverbot landesweit durchgesetzt
Polizei verhindert am Wochenende mehrere
rechte Aufmärsche mit Hess-Bezug bereits im Ansatz
Innenstaatssekretär
lobt konsequentes Handeln der Polizei gegen Rechtsextremismus
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Magdeburg (OVG) das polizeiliche
Versammlungsverbot für alle rechten Aufmärsche am Samstag, 11. August 2007, in Sachsen-Anhalt
bestätigt hat, versuchte die rechte Szene in Magdeburg, Halle und Halberstadt
Ersatzveranstaltungen durchzuführen. Diese und eine Ersatzveranstaltung am
Sonntag, 12.08.2007 in Wernigerode wurden ebenfalls polizeilich verboten. Eine
weitere Veranstaltung der rechten Szene in Merseburg, die keinen Hess-Bezug
hatte, wurde vom Landratsamt des Saalekreises nur unter strengsten Auflagen
zugelassen und unter sehr geringer Beteiligung der rechten Szene durchgeführt.
Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) bedankte sich bei den
landesweit eingesetzten Polizeikräften: "Mit einer guten
Einsatzvorbereitung sowie konsequentem Handeln wurde dem braunen Spuk in
Sachsen-Anhalt kein Raum gelassen. Entgegen den Meinungsäußerungen einzelner
Politiker zur Polizeiarbeit hat jede Beamtin und jeder Beamte durch sein
aktives Handeln und seine Einsatzbereitschaft ein deutliches Zeichen gegen
Rechtsextremismus gesetzt. Wir haben eine gut funktionierende Polizei, auf die
sich die Menschen verlassen können."
Mit einem Großaufgebot hat die Polizei in Sachsen-Anhalt schnell
und entschlossen sowie mit flexibler Einsatzplanung ein versuchtes
Katz-und-Maus-Demonstrationsspiel der Rechtsextremisten an unterschiedlichen
Orten unterbunden. Durch die konsequente Anwendung des Versammlungs- wie des
Polizeirechts kam zu keinen nennenswerten Störungen.
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