Das Projekt "Teilvorhaben 3: Entwicklung, Validierung und Implementierung eines QSAR-Systems mit dem Ziel, im Rahmen des REACH-Verfahrens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle, Department Chemische Ökotoxikologie durchgeführt. A) Problemdarstellung: Im Rahmen des REACH-Verfahrens sind für mehr als 10000 Stoffe Risikobeurteilungen vorzunehmen. Die dafür erforderlichen experimentellen Daten zur Beurteilung der aquatischen Toxizität fehlen jedoch weitgehend. Um die große Zahl an experimentellen Tests durchführen zu können, fehlen bei den Antragstellern und Laboratorien die Kapazitäten. Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt ist, dass Fische dem Tierschutzgesetz unterliegen. Es ist daher erforderlich, theoretische Vorhersagemethoden und Extrapolationstechniken als intelligente Hilfsmittel bei der Gefahrenbeurteilung einzusetzen. B) Handlungsbedarf: QSAR-Modelle sollen bei der behördlichen Stoffbewertung einbezogen werden (Entwurf REACH-Verordnung, Annex IX). Nach dem derzeitigen Kenntnisstand auf dem Gebiet der quantitativen Struktur/Wirkungsbeziehung kann die aquatische Toxizität eines Stoffes mit narkotischem Wirkungsmechanismus bestimmt werden. Es soll deshalb ein Verfahren entwickelt werden, welches zuverlässig zwischen Stoffen mit narkotischer Wirkung und Stoffen, die wegen spezifischer oder reaktiver Wirkung eine erhöhte aquatische Toxizität aufweisen, unterscheidet. Somit kann die Zahl an experimentellen Tests stark reduziert werden. Für Stoffe mit unspezifischem Wirkungsmechanismus können die Wirkungen mittels eines QSAR-Modells bestimmt werden. Es ist zu beachten dass die Identifizierungsmodelle trophiespezifisch ausgelegt sein müssen, d.h. für die drei verschiedenen Trophiestufen - Primärproduzenten (Algen), Primärkonsumenten (Daphnien) und Sekundärkonsumenten (Fische) - müssen jeweils spezifische Unterscheidungskriterien festgelegt werden. Weiterhin soll das Verfahren eine automatisierte Konsistenzprüfung experimenteller Toxizitätsangaben mit ggf. berechneten Wasserlöslichkeiten liefern. Während des Vorhabens sollte ein intensiver Dialog zwischen Fachbegleiter und Auftragnehmer und Unterstützung hei QSAR-Fragestellungen im Rahmen von REACH-Implementation (RIP) erfolgen. C) Ziel des Vorhabens: Entwicklung eines Verfahrens, welches im Rahmen von REACH eingesetzt werden kann und es erlaubt, zwischen Stoffen mit narkotischen Wirkmechanismus und Stoffen, die wegen spezifischer und reaktiver Wirkung eine erhöhte aquatische Toxizität aufweisen zu unterscheiden, so dass der experimentelle Testumfang stark reduziert wird.
Das Projekt "Teilvorhaben: Entwicklung und Implementierung eines QSAR-Systems zur zuverlässigen Identifizierung von Stoffen mit erhöhter Toxizität" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH, Department ökologische Chemie durchgeführt. A) Problemdarstellung: Die KOM hat am 29. Oktober 2003 nach mehrjähriger Vorbereitungszeit den Entwurf einer EG-Verordnung zur Neuordnung des Chemikalienrechts verabschiedet. Im Rahmen des REACH-Verfahrens sind für mehr als 10000 Stoffe Risikobeurteilungen vorzunehmen. Insbesondere fehlen die zur Abschätzung der aquatischen Toxizität erforderlichen Tests mit Fisch, Daphnie und Alge. Um die große Zahl an derartigen Tests durchrühren zu können, fehlen die entsprechenden Kapazitäten und finanziellen Mittel. Hinzu kommt die Tierschutzproblematik. Es ist daher erforderlich, theoretische Vorhersagemethoden und Extrapolationstechniken als intelligente Hilfsmittel bei der Gefahrenabschätzung einzusetzen. Entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand auf dem Gebiet der quantitativen Struktur/Wirkungsbeziehungsforschung kann die aquatische Toxizität eines Stoffes mit narkotischem Wirkungsmechanismus mit hoher Zuverlässigkeit abgeschätzt werden. Es ist daher wichtig und zielführend, vorhandene QSAR-Techniken zu nutzen, um zuverlässig zwischen Stoffen mit narkotischer Wirkung und solchen Stoffen, die aufgrund spezifischer Wirkungsmechanismen eine erhöhte aquatische Toxizität aufweisen zu unterscheiden. Die letzteren müssen prioritär getestet werden und sind Kandidaten für eine Evaluierung durch die zuständigen Behörden in der EU. Für die übrigen Stoffe mit unspezifischem Wirkungsmechanismus kann eine erste Beurteilung anhand der über QSAR abgeschätzten Wirkungsdaten erfolgen. B) Ziel und Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS oder UBA): Auf der Basis vorhandener QSAR-Modelle soll der Prototyp eines Verfahrens entwickelt werden, welcher es erlaubt, zwischen Stoffen mit einem narkotischen Wirkmechanismus und Stoffen, die aufgrund einer spezifischen Wirkung eine erhöhte aquatische Toxizität aufweisen und daher bevorzugt getestet werden müssen, zu unterscheiden (kostengünstiges Screeningsverfahren).