Die Internationale Karte der Eisenerz-Vorkommen in Europa 1 : 2 500 000 wurde 1977 fertig gestellt und von der BGR herausgegeben. Über 70 Geologen aus Europa, Nordafrika und dem Mittlerem Osten arbeiteten gemeinsam mit dem Redaktionsteam an der Kompilation der Karte und den Erläuterungen. Die Karte, die 42 Länder in 16 Kartenblättern abdeckt, zeigt mehr als 800 Eisenerz-Vorkommen. Alle bedeutenden Vorkommen (im Abbau oder stillgelegt) sind enthalten. Auch Vorkommen, die nur von genetischem oder historischem Interesse sind, wurden mit abgebildet. Detaillierte Informationen zur Internationalen Karte der Eisenerz-Vorkommen in Europa 1 : 2 500 000 - zu Struktur, Aufbau und Hintergrunddaten - sind in den Erläuterungen zur Karte zu finden.
"Carte Géologique Internationale de l'Europe et des Régions Méditerranéennes 1 : 1 500 000" - Anlässlich des 2. Internationalen Geologen-Kongresses in Bologna 1881 wurde von der neu gegründeten "Kommission für die geologische Karte von Europa" der Beschluss zur Herausgabe einer Internationalen Geologischen Karte von Europa im Maßstab 1 : 1 500 000 (IGK 1500) gefasst. In den Händen der Kommission lag die Kompilierung und Herausgabe des Kartenwerkes; Redaktion und Druck oblag der Preußischen Geologischen Landesanstalt und ihrer Nachfolger, sprich dem Reichsamt für Bodenforschung und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe. 1913 - 32 Jahre nach dem Beschluss zur Erstellung des Kartenwerks - wurde die 1. Auflage mit 49 Blättern fertig gestellt. Für eine 2. Auflage entschied man sich bereits 1910. Doch bedingt durch die beiden Weltkriege wurden zwischen 1933 und 1959 nur 12 Blätter gedruckt. 1960 fiel der Vorschlag für eine kombinierte 2. und 3. Auflage der Karte. Im Zuge dieser Neukonzeption erschien 1962 eine neue Legende, 1970 deren Erweiterung. 1964 wurden die ersten Blätter der Neuauflage gedruckt. Ende 1999 lagen alle 45 Kartenblätter der Neuauflage vor, wobei das letzte Blatt "AMMAN" bereits digital mit Freehand 8 erstellt ist. Titelblatt und Generallegende, die auf zwei Blättern des Kartenwerks platziert sind, wurden im Frühjahr 2000 - 87 Jahre nach Abschluss der 1. Auflage - gedruckt. Das vollständige Gesamtwerk der Internationalen Geologischen Karte von Europa im Maßstab 1 : 1 500 000 (IGK 1500) wurde auf dem Internationalen Geologen-Kongress in Rio de Janeiro im August 2000 vorgestellt. Die IGK 1500 zeigt auf 55 Blättern die Geologie des europäischen Kontinents vom Osten des Uralgebirges bis Island sowie der gesamten Mittelmeerregion. Die Geologie wird unterschieden nach Stratigraphie, magmatischen und metamorphen Gesteinen. Zusätzlich gibt es zwei Legendenblätter und ein Titelblatt. Die Sprache des Kartenwerks ist Französisch.
Die Idee, das Quartär Europas in einer Karte darzustellen, wurde erstmals 1932 auf dem 2. Kongress der INQUA (International Union for Quaternary Research) in Leningrad (St. Petersburg) diskutiert. Im Jahre 1995, also über 50 Jahre später, wurde unter Federführung der INQUA schließlich die Internationale Quartärkarte von Europa 1 : 2 500 000 (IQE2500) von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) fertig gestellt. Die gemeinschaftlich von der BGR und INQUA herausgegebene Karte bildet verschiedene quartäre Einheiten wie Endmoränen, Grundmoränen, Kames, Drumlins, Oser und Eisrandlagen ab. Zusätzlich sind die Richtungen der Eisbewegungen, Grenzen der marinen Transgressionen und tektonische Störungen eingetragen. Bedeutende Typlokalitäten der Quartärforschung, bathymetrische Linien und die rezente Sedimentverteilung am Meeresboden werden ebenfalls dargestellt. Die Legende auf jedem der 14 Kartenblätter ist in Deutsch und, in Anhängigkeit des abgebildeten Territoriums, in Englisch, Französisch oder Russisch. Auf Blatt 15 findet sich die Generallegende für das gesamte Kartenwerk.
Am 8. September 2015 beschloss aas Plenum strengere Regeln für das EU-Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen. Die neuen Bestimmungen weiten das Verbot auf Erzeugnisse aus der Jagd für den Schutz der Fischbestände aus. Robbenerzeugnisse aus der Jagd, die von Inuit oder anderen indigenen Gemeinschaften betrieben wird, bleiben zugelassen. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Vorfeld auf die neue Regelung geeinigt. Die Europäische Union hat im Sinne des Tierschutzes im Jahr 2009 ein Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen beschlossen. Das "Komplettverbot" trat 2010 in Kraft, beinhaltete jedoch zwei Ausnahmen: Erzeugnisse aus der Jagd durch Inuit oder andere indigene Gemeinschaften ( IG-Ausnahme) und Erzeugnisse aus der Jagd, die zu dem alleinigen Zweck der nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen in kleinem Umfang und auf nicht gewinnorientierter Basis betrieben wird (BMR-Ausnahme). Nachdem Kanada und Norwegen das EU-Verbot bei der Welthandelsorganisation angefochten hatten, entschied diese im Juni 2014, dass das generelle Verbot durch moralische Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere gerechtfertigt sei, forderte jedoch eine Klarstellung zu den beiden Ausnahmen. Im Februar 2015 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der derzeitigen Verordnung präsentiert, um die Entscheidungen und Empfehlungen der WTO umzusetzen. Die "IG-Ausnahme" wurde konkretisiert. Inuit dürfen Robbenerzeugnisse nur dann in der EU anbieten, wenn die Jagd traditionell von der Gemeinschaft betrieben wird und zum Lebensunterhalt der Gemeinschaft beiträgt. Die Jagd muss zudem in einer Weise betrieben werden, dass Schmerzen und andere Formen des Leidens der erlegten Tiere so weit wie möglich reduziert werden. Die "BMR-Ausnahme" wurde in ihrer Gesamtheit aus der Verordnung entfernt.
Das Europaparlament hat am 5. Mai 2009 ein weitreichendes Handelsverbot für Robbenprodukte verabschiedet. In geringem Umfang bleibt der Handel möglich, wenn die Erzeugnisse aus einer Jagd stammen, die von Inuit und anderen indigenen Gemeinschaften traditionsgemäß betrieben wird und zu deren Subsistenz beiträgt. Das Handelsverbot muss formal noch von den EU-Regierungen abgesegnet werden. Es soll aber noch vor der nächsten Jagdsaison 2010 in Kraft treten. Kanada und Norwegen kündigten an, gegen das Verbot eine Beschwerde bei der Welthandelsorganisation (WTO) einzulegen.
Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) mit ihren Bereichen Bank für Umweltproben und Bank für Humanproben ist eine Daueraufgabe des Bundes unter der Gesamtverantwortung des Bundesumweltministeriums sowie der administrativen und fachlichen Koordinierung des Umweltbundesamtes. Es werden für die Bank für Umweltproben regelmäßig Tier- und Pflanzenproben aus repräsentativen Ökosystemen (marin, limnisch und terrestrisch) Deutschlands und darüber hinaus für die Bank für Humanproben im Rahmen einer Echtzeitanalyse Blut-, Urin-, Speichel- und Haarproben studentischer Kollektive gewonnen. Vor ihrer Einlagerung werden die Proben auf eine Vielzahl an umweltrelevanten Stoffen und Verbindungen (z.B. Schwermetalle, CKW und PAH) analysiert. Der eigentliche Wert der Umweltprobenbank besteht jedoch in der Archivierung der Proben. Sie werden chemisch veränderungsfrei (über Flüssigstickstoff) gelagert und somit können auch rückblickend Stoffe untersucht werden, die zum Zeitpunkt ihrer Einwirkung noch nicht bekannt oder analysierbar waren oder für nicht bedeutsam gehalten wurden. Alle im Betrieb der Umweltprobenbank anfallenden Daten und Informationen werden mit einem Datenbankmanagementsystem verwaltet und aufbereitet. Hierbei handelt es sich insbesondere um die biometrischen und analytischen Daten, das Schlüsselsystem der UPB, die Probenahmepläne, die Standardarbeitsanweisungen (SOP) zu Probenahme, Transport, Aufbereitung, Lagerung und Analytik und die Lagerbestandsdaten. Mit einem Geo-Informationssystem werden die Karten der Probenahmegebiete erstellt, mit denen perspektivisch eine Verknüpfung der analytischen Ergebnisse mit den biometrischen Daten sowie weiteren geoökologischen Daten (z.B. Daten der Flächennutzung, der Bodenökologie, der Klimatologie) erfolgen soll. Ausführliche Informationen und eine umfassende Datenrecherche sind unter www.umweltprobenbank.de abrufbar.
Nachhaltigkeit gilt als ein ethisch begründetes und sich im ständigen Abwägungsprozess befindendes Leitprinzip für eine zukunftsorientierte gesellschaftliche Entwicklung. Der Tourismus wird dabei als Bündnispartner einer nachhaltigen Entwicklung und Mitverursacher von unerwünschten ökologischen und soziokulturellen Auswirkungen gleichermaßen eingeordnet. Nach unterschiedlichen alternativen Nischenansätzen hat sich ein integratives Verständnis von Nachhaltigkeit, bezogen auf Tourismus, als gesamte Branche herausgebildet, wobei sich eine tourismusspezifische Nachhaltigkeitsdefinition aufgrund der vielseitigen Wechselwirkungen mit unterschiedlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Prozessen nicht durchsetzen konnte. Daher wird für die Bezeichnung "Nachhaltigkeit im Tourismus" plädiert, die Tourismus als Bestandteil einer weiter gefassten nachhaltigen Entwicklung beschreibt und für die eine systemische Betrachtungsweise herangezogen werden kann, in der ein Wechselspiel von verschiedenen sich gegenseitig beeinflussenden Wirtschaftsbereichen und Akteursebenen stattfindet und in der die Prinzipien der Nachhaltigkeit durchgehend eingeordnet werden können. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Tagung: WTO II" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung Europäisches Naturerbe - EURONATUR durchgeführt.
Das Projekt "MEAs und WTO Regeln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Ecologic organisiert ein Seminar in Szentendre, Ungarn an dem 30 Vertreter der Zivilgesellschaft teilnehmen. Ziel des Seminars ist es, ein besseres Verständnis über die Beziehung von multilateralen Umweltabkommen und internationalem Handelsrecht zu vermitteln, Partizipationsmöglichkeiten an der EU-Handelspolitik aufzuzeigen und zu einer besseren Vernetzung der Zivilgesellschaft in Ungarn beizutragen.
Das Projekt "Concerted Action: Handel und Umwelt (CAT+E)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Die Ausweitung der Kompetenzen der WTO auf Themenbereiche wie z.B. Patentrecht, Investitionen oder Dienstleistungen hat weit reichende Auswirkungen auf Umweltpolitik und Nachhaltige Entwicklung. Ziel dieses Projekts ist es, den Forschungsstand auf diesem Gebiet zu analysieren und auf europäischer Ebene anzugleichen. Neben der Erstellung von wissenschaftlichen Artikeln organisiert das CAT+E Netzwerk, welches aus Instituten aus fast allen EU Mitgliedsstaaten besteht, über einen Zeitraum von drei Jahren internationale Seminare und Konferenzen, die ein weites Publikum ansprechen. Ecologic ist einer der drei Projektkoordinatoren von CAT + E.
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