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Vorkommensgebiet gebietseigener Gehölze

Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren.

Fachanwendung "Hydrologischer Atlas von Deutschland"

Das Standardkartenwerk Hydrologischer Atlas von Deutschland (HAD) wird herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Die Gesamtleitung des HAD-Projektes wurde vom BMU auf die BfG übertragen. Die interdisziplinäre Aufgabe wird als Gemeinschaftswerk verschiedener Bundesbehörden, Institute und der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) verstanden. Der Atlas liefert kartographische Übersichten zu gewässerkundlichen Grunddaten sowie zu den Themenbereichen Hydrometeorologie, Oberirdische Gewässer, Bodenwasser, Grundwasser, Wasserhaushalt und dem Themenkomplex Hydrologie-Ökologie-Mensch.

WFS Ökologische Grundeinheit

Ökologische Grundeinheiten nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) in Baden-Württemberg. Bei der Ausbringung von dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen in der freien Landschaft werden bei der Beurteilung der gebietseigenen Herkunft die Ökologischen Grundeinheiten zugrunde gelegt. Ferner enthält der Datensatz sowohl die Zuordnung nach Vorkommensgebieten für gebietseigene Gehölze in Baden-Württemberg als auch nach der Einteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (2012). Die ökologischen Grundeinheiten lassen sich den Vorkommensgebieten gebietseigener Gehölze Baden-Württembergs bzw. des BMUBs zuordnen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).

WFS Vorkommensgebiet gebietseigener Gehölze

Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).

Entwicklung der spezifischen Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommix in den Jahren 1990 - 2025

Das Umweltbundesamt berechnet jährlich für alle interessierten Nutzer*innen Indikatoren, die die Klimaverträglichkeit der Stromerzeugung und die spezifische Kohlendioxid-Entwicklung ab dem Jahr 1990 charakterisieren.Da gemäß internationalen Bilanzierungsvorgaben alle Emissionen der Stromerzeugung – also auch Stromhandelsüberschüsse – dem Land zuzurechnen sind, in dem sie entstehen, verringern sich die Emissionen des deutschen Strommix entsprechend dem Stromhandelssaldo, der von einem Exportüberschuss in den Vorjahren zu einem Importüberschuss in 2023 wechselt, der sich in 2024 und 2025 fortsetzt. Der diese Bilanzgrenzen berücksichtigende Indikator „direkte CO2-Emissionen je Kilowattstunde Strom“ wird als „Emissionsfaktor für den deutschen Strommix“ bezeichnet.

Ökologische Grundeinheit nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung

Ökologische Grundeinheiten nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) in Baden-Württemberg. Bei der Ausbringung von dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen in der freien Landschaft werden bei der Beurteilung der gebietseigenen Herkunft die Ökologischen Grundeinheiten zugrunde gelegt. Ferner enthält der Datensatz sowohl die Zuordnung nach Vorkommensgebieten für gebietseigene Gehölze in Baden-Württemberg als auch nach der Einteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (2012). Die ökologischen Grundeinheiten lassen sich den Vorkommensgebieten gebietseigener Gehölze Baden-Württembergs bzw. des BMUBs zuordnen.

Umbau von konventionellen Heizsystemen auf elektrisch betriebenen Heizsystem vorzugsweise Wärmepumpen

Die Bundesregierung plant die Abschaffung bisheriger Heizsysteme wie Öl- und Gasheizungen, Holzheizungen (Stückholz, Pellets) usw. Stattdessen sollen schon sehr kurzfristig lediglich elektrisch betriebenen Heizsysteme eingesetzt werden, vorzugsweise Wärmepumpen. A) Dazu erbitte ich folgende Unterlagen, die ein realistisches Umsetzungsszenarium zeigen: 1. Der Zeitplan des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, zum Ausbau des dazu benötigten Stromes aus regenerativen Quellen in Deutschland zur Sicherheit der Stromversorgung für diese Heizsysteme auch in kalten Wintern. 2. Eine Übersicht welche regenerativen Energiequellen mit welcher Leistung dafür installiert werden müssen. 3. Eine Berechnung der Kosten die hierbei angesetzt werden und wie ist der Plan zur Finanzierung (einschließlich Inflation) aussieht. B) Die privaten Haushalte müssen die entsprechenden Wärmepumpen beschaffen. Senden Sie mir bitte dazu folgende Planungsunterlagen: 1. Den Plan, wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sicher stellt, dass genug Wärmepumpen jederzeit für den Ein- und Umbau zur Verfügung stehen. 2. Die Planungsunterlagen, wie eine nachhaltige und umweltgerechte Entsorgung der Altheizsysteme aussehen wird. 3. Die Berechnung, der benötigten Fachkräfte für den Einbau und die Wartung der neuen Heißsysteme und wie das Vorhandensein dieser Fachkräfte sichergestellt wird. 4. Die Einbeziehung von Denkmalbelangen für denkmalgeschützte Gebäude (z. B. welchen Vorrang hat der Umbau der Heizsysteme und eine evtl. benötigte Wärmedämmung vor Denkmalschutzbelangen usw.?). 5. Daten über den geplanten Ausbau von Entsorgungssystemen für Altheizsysteme. 6. Daten über die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. C) Im Eigentum des Bundes und der Länder befinden sich ebenfalls viele Gebäude, für die ein Umbau der Heizsysteme notwendig ist. Senden Sie mir bitte dazu folgende Planungsunterlagen: 1. Die Aufstellung, mit wie vielen Gebäude rechnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz im öffentlichen Bereich in diesem Zusammenhang rechnet. 2. Den Zeitplan für die Umsetzung in den öffentlichen Gebäuden in diesem Zusammenhang. 3. Den Finanzierungsplan für die Umsetzung in den öffentlichen Gebäuden in diesem Zusammenhang. 4. Den Plan, was mit öffentlichen Gebäuden passiert, für den der Einbau von Wärmepumpen nicht möglich ist (Abriss, Neubau?) 5. Die Einbeziehung von Denkmalbelangen für denkmalgeschützte Gebäude (z. B. welchen Vorrang hat der Umbau der Heizsysteme und eine evtl. benötigte Wärmedämmung vor Denkmalschutzbelangen usw.?). D) Des weiteren bitte um um die Zusendung der Ökobilanz gemäß ISO 14044 /14045 dieses Vorhaben, die Angaben über: Treibhauspotenzial / Carbon Footprint (GWP) Versauerungspotenzial (AP) Eutrophierungspotenzial (EP) Eingesetzte Ressourcen und die Ressourcenrückgewinnung Auswirkungen auf Wald und Flur- und Wassergebiete Ökoeffizienz Auswirkungen auf das Klima Humantoxizität Systemgrenzen Vergleichssystem usw. E) Berechnung, um wie viel ppm diese Maßnahmen den weltweiten CO2-Gehalt in der Atmospäre in den nächsten Jahren verringert und welche Auswirkungen auf die Verringerung des weltweiten Temperaturanstieges zu erwarten sind. Mir ist klar, dass zum jetzigen Zeitpunkt viele Daten noch keine finale Qualität erreicht haben können. Unabhängig davon müssen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Planungsdaten zu den oben genannten Fragestellungen vorhanden sein. Sollten vertraulichen Namen auf den Unterlagen vorhanden sein, so können diese gerne geschwärzt werden.

Umgebungsueberwachung von Kernkraftwerken (Versuchsatomkraftwerk Kahl, Kernkraftwerke Gundremmingen und Niederaichbach)

Ueberwachung der Umweltradioaktivitaet in Boeden und Pflanzen in der Umgebung der Kernkraftwerke. Probennahme von Boeden und Pflanzen, Aufbereitung und Messung der Rest-Beta-Aktivitaet. Bericht an die Auftraggeber (Betreiber).

Strahlenschaeden in Reaktorstrukturmaterialien

Hohe Neutronenfluesse, die im Inneren von Schnellen Bruetern oder an der ersten Wand der projektierten Fusionsreaktoren auftreten, fuehren zu Strahlenschaeden, von denen das Volumenschwellen, bedingt durch Porenbildung im Material, von hoher Bedeutung fuer die Sicherheit und Rentabilitaet bestimmter Reaktorkonzeptionen ist. In nahezu allen Staaten, die sich mit Kernenergie beschaeftigen, versucht man deshalb, die zur Porenbildung fuehrenden Prozesse besser zu verstehen und schwellresistente Materialien zu entwickeln. Als eine geeignete Untersuchungsmethode hierfuer erwies sich die Simulation von Neutronenschaeden mit hochenergetischen schweren Ionen. Damit ist es moeglich, innerhalb einiger Minuten bis Stunden Strahlenschaeden zu erzeugen, wie sie im Reaktor erst nach Jahren auftreten. Neue Experimente ueber Diffusionsvorgaenge und das Verhalten von Ausscheidungen in NiCrAl-Legierungen bei Schwerionenbestrahlung sind in Vorbereitung. Dazu wurde ein neuer Targethalter konzipiert und gebaut, der schnelle Aufheiz- und Abkuehlvorgaenge erlaubt. Hierdurch werden unerwuenschte Ausheileffekte vermieden. Zur Untersuchung der Materialien wurde ein 100kV-Elektronenmikroskop installiert.

Climate and environmental impact of nuclear power

The report assesses nuclear energy’s role in the transformation to net-zero greenhouse gas emissions by 2050. It contrasts top-down net-zero pathways from five integrated assessment models with a comprehensive bottom-up review of national programmes, including newcomer countries, and benchmarks these against the COP28/29 pledge to triple nuclear capacity. It further analyses system requirements in renewables-dominated grids, climate-change risks to plant reliability, and a harmonised cradle-to-grave environmental footprint of nuclear power across 40 regional life-cycle chains (2020 and 2030). Severe-accident impacts and proliferation risks are discussed, and life-cycle costs and GHG abatement costs of new nuclear (incl. SMRs) are compared with wind and solar.

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