Das wirtschaftliche Potential für mehr Klimaschutz und Energieeffizienz in deutschen Unternehmen ist riesig. Mit derzeit rentablen Technologien können erhebliche Energiekosten eingespart, die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und Treibhausgas-Emissionen vermindert werden. Klimaschutz- und Energieeffizienz-Netzwerke mit 10 bis 15 Unternehmen bieten ein optimales Preis- Leistungsverhältnis, um die vorhandenen Potentiale zu heben. Noch ist dieser Ansatz in Deutschland wenig verbreitet. Dies soll sich in Zukunft ändern. Mit Fördermitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Rahmen der Klimaschutzinitiative wird die Wirtschaft in den nächsten Jahren beim Aufbau regionaler Kompetenzen und beim Aufbau von bis zu 30 Netzwerken unterstützt. Dabei werden neu entstehende Netzwerke bezuschusst und deren Arbeit laufend wissenschaftlich begleitet. Moderatoren und beratende Ingenieuren werden in Hinblick auf die Netzwerkarbeit weitergebildet und elektronische Berechnungshilfen für Energieeffizienz-Investitionen und Investitionen in erneuerbare Energien verbessert und neu entwickelt.
Bearbeitet werden folgende Fragestellungen: Strahlenschutzmessungen, Sicherheit von Kernkraftwerken, Interessenlage von Gutachtern, biologische Strahlenwirkungen, Strahlenschutzgesetzgebung, Radiooekologie und (Strahlenschutzmessungen), Spurennachweis durch Roentgenfluoreszenz. Benutzte Unterlagen sind: Fachliteratur, behoerdliche und andere Gutachten, Gerichtsurteile.
Elasto-plastische Spannungsanalyse an Kerben und Rissen; Anwendung auf Bruchkriterien; Ermittlung von Spannungsintensitaetsfaktoren; Risswachstum; Anwendung der Finite-Element-Methode.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag den jährlichen Klimaschutzbericht nach Paragraf zehn Bundes-Klimaschutzgesetz vor. Dies ist am 07.08.2025 mit der Drucksache 21/1250 geschehen. Dieses Dokument liegt mir vor (https://dserver.bundestag.de/btd/21/012/2101250.pdf). In Kapitel 5.3.4 auf Seite 60 listen Sie die entscheidenden Faktoren zur Erreichung der Klimaziele auf. Dazu gehören "— verstärkte Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und nicht-motorisierten Verkehrsmitteln (Verkehrsverlagerung) — Die Stärkung öffentlicher Verkehrsmittel, der Schiene und von Fuß- und Radverkehr unterstützen diese Entwicklung weiter." Im Kapitel 5.3.5 Indikatorik nehmen Sie jedoch nur Bezug auf die Verkehrsverlagerung in Richtung ÖPNV. Eine Indikatorik bezüglich der Verlagerung in Richtung nicht-motorisierten Verkehr ist in dem Dokument nicht enthalten, obwohl dies ein entscheidender Faktor zur Erreichung der Klimaziele ist. bitte senden Sie mir Folgendes zu: — Dokumente aus denen Indikatoren für die Verkehrsverlagerung in Richtung nicht-motorisierten Verkehr hervorgehen. — Dokumente aus denen hervorgeht, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, um eine Verkehrsverlagerung in Richtung nicht-motorisierten Verkehr zu begünstigen. — Dokumente aus denen hervorgeht, an welchen Kennzahlen und Zielgrößen die geplanten Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung in Richtung nicht-motorisierten Verkehr gemessen werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Sachstand des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 6 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Sachstand Anrechnung von klimaschützenden Maßnahmen im Ausland bei der Klimabilanzierung © 2019 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 121/19[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 2 WD 8 - 3000 - 121/19 Anrechnung von klimaschützenden Maßnahmen im Ausland bei der Klimabilanzierung Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 121/19 Abschluss der Arbeit: 29. Oktober 2019 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 3 WD 8 - 3000 - 121/19 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Völkerrechtliche Grundlage – Kyoto-Protokoll 4 3. Anrechnung klimaschutzpolitischer Erfolge in Drittländern auf die nationale Klimabilanz 5 3.1. Clean Development Mechanism 5 3.2. Joint Implementation 5 4. Nationale Klimabilanzierung 6 5. Zusammenfassung 6
Aktueller Begriff des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Aktueller Begriff Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) Als Grundlagen für eine erfolgreiche Wirtschaft und die Sicherung der Lebensqualität sind Inno- vationen und eine fortlaufende Weiterentwicklung in den Bereichen Bildung und Technologie unabdingbar. Vor diesem Hintergrund hatte die Bundesregierung am 23. August 2006 beschlos- sen, die wissenschaftliche „Expertenkommission Forschung und Innovation“ (EFI) einzurichten, die im darauffolgenden Jahr ihre Arbeit aufnahm. Sie besteht aus derzeit sechs, in unterschiedli- chen Disziplinen wissenschaftlich tätigen Ökonomen, die für die Bundesregierung einmal im Jahr ein Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit in Deutsch- land erstellen. Am 15. Februar 2017 wird der zehnte Bericht vorgelegt. Zu den Aufgaben der Ex- pertenkommission zählen die umfassende Analyse des deutschen Forschungs- und Innovations- systems im nationalen und internationalen Vergleich, das Herausarbeiten von Defiziten und das Aufzeichnen von passenden zukünftigen Handlungsoptionen. Seit 2010 greifen die Jahresgutach- ten in drei Kapiteln detailliert jeweils unterschiedliche Aspekte deutscher Innovation und For- schung auf. In Kapitel A werden „aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen“ beleuchtet. Daran schließt sich in Kapitel B mit „Kernthemen“ eine detaillierte Untersuchung spezifischer Grundfragen an. Abschließend wird in Kapitel C anhand von acht Indikatorgruppen (Bildung und Qualifikation, Forschung und Entwicklung, Innovationsverhalten der Wirtschaft, Finanzie- rung von Forschung und Innovation, Unternehmensgründungen, Patente, Fachpublikationen so- wie Produktion, Wertschöpfung und Beschäftigung) die Entwicklung des deutschen Forschungs- und Innovationssystems dokumentiert. In den vergangenen drei Jahren wurden in den Kapiteln A und B beispielsweise folgende Sekto- ren als besonders wichtig diskutiert: Aspekte der Aus- und Weiterbildung sind mehrfach Gegen- stand der Analysen und Handlungsvorschläge. So wird angemahnt, Arbeitsplatzbedingungen und Karriereperspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses zu überarbeiten, wobei insbeson- dere Befristungsregelungen angesprochen werden (2016). In Hinblick auf die Finanzierung von Hochschulen werden klare Bund-Länder Regelungen gefordert (2015). Zudem hält die Kommis- sion mitunter vor dem Hintergrund des bevorstehenden Rückgangs der Schülerzahlen eine Mi- schung von insbesondere natur- und ingenieurwissenschaftlichen Hochschulabsolventen und Facharbeitern aus dem dualen Bildungssystem für die deutsche Innovationsleistung für wichtig. Bei dieser Ausgangslage sollten u.a. Karriereperspektiven klar definiert und Bildungsindikatoren entwickelt werden (2014). Eine besondere Chance für den Bildungsstandort Deutschland wird den sog. Massive Open Online Courses (MOOCs), qualitativ hochwertige Onlinekurse, beigemes- sen. Deren Potenzial sollte in der Hochschul- und Bildungspolitik stärker berücksichtigt und ihre Nutzung ausgeweitet werden (2015). Anlass zur Kritik ist die verbesserungswürdige Bilanz inter- nationaler Mobilität von Wissenschaftlern und Erfindern. Diesem kritischen Befund mangelnder Mobilität sollte im Sinne der Innovationsförderung entgegengewirkt werden (2014). Nr. 04/17 (27. Januar 2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Aktueller Begriff Seite 2 Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) Zudem hält die EFI Maßnahmen zur stärkeren Beteiligung von Frauen im Innovationssystem für notwendig (2014). Im Bereich der Forschungsförderung werden verstärkte Maßnahmen in den Bereichen der Robotik und der Hochschulmedizin eingefordert. Aufgrund der vergleichsweise ausbaufähigen Stellung Deutschlands in der Robotik sei eine spezifische Strategie wünschens- wert (2016). Medizinische Forschung ist im Hinblick auf die Innovationsleistung Deutschlands wichtig. Dem sollte durch breit angelegte Handlungsoptionen und Maßnahmen Rechnung getra- gen werden (2014). Im vergangenen Jahr hatte die EFI herausgearbeitet, dass sozialen Innovatio- nen ein besonderes bislang vernachlässigtes Potenzial zur Entwicklung der Forschung und Inno- vation in Deutschland zukommt und diese daher in Zukunft im Förderwettbewerb verstärkt be- achtet werden sollten (2016). Die besondere Bedeutung von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) ist wiederholt Gegenstand der Analysen der EFI. Nachdem sich die Kommission bereits in ihrem ersten Gutachten (2008) für steuerliche Forschung- und Entwicklungs (FuE)-Maßnahmen ausgesprochen hatte, bekräftigt sie dies 2016 wiederum und spricht sich zugleich für eine Ab- schaffung von sog. Patentboxregelungen aus, die einen verringerten Steuertarif auf Einkünfte aus Patenten gewähren. Die EFI hält den KMU-Sektor im Hinblick auf Beschäftigung und Wirt- schaftswachstum in Deutschland für besonders bedeutsam, gegenwärtig konstatieren die Wissen- schaftler allerdings eine vergleichsweise niedrige Innovationsaktivitätsleistung und geringe Inno- vationsausgaben. Darum wird die Überarbeitung sowie Neuausrichtung der Fördermaßnahmen angemahnt (2015 und 2016). Weiteren Handlungsbedarf sieht die Kommission aufgrund verglei- chender Analysen im Bereich der Elektromobilität (2014). Zudem wurden Probleme bei der Aus- gestaltung von Rahmenbedingungen für Wagniskapital (2015) herausgearbeitet. Ein hohes Inno- vationspotenzial wird der sog. Additiven Fertigung zugesprochen, weshalb diese bei Bemühun- gen im Rahmen von Industrie 4.0 berücksichtigt werden sollte. Weitere politische Handlungsfelder, die in den vergangenen drei Jahren kritisch beleuchtet wur- den, betreffen verschiedene zentrale Aktionsfelder der deutschen Politik. Einzelne Handlungsop- tionen bei der Betrachtung der Hightech-Strategie (z.B. Monitoring) sowie eine Überarbeitung der Cluster-Initiativen wurden eingefordert (2015). Während die Digitale Agenda 2014-2017 der Bun- desregierung insgesamt begrüßt wird, werden einzelne Mängel beispielsweise in der Festlegung des Umsetzungszeitrahmens und des rechtlichen Rahmens in Hinblick auf Datenschutz und Transparenz aufgezeigt (2015). In diesem Zusammenhang wird 2016 bemängelt, dass Deutsch- land zu fokussiert im Bereich der Digitalisierung aufgestellt und eine breitere Förderung vonnö- ten sei. Auch die Entwicklung im deutschen Informations- und Kommunikationstechnologiesek- tor ist für die Expertenkommission Anlass, verbesserte Maßnahmen zu erarbeiten (2014). Das deutsche Evaluationswesen wird im Hinblick auf effektive Wirkungsanalysen zur Verbesserung der Innovationsförderung kritisiert (2014). Einen deutlichen Rückstand stellt die Kommission im Bereich des E-Governments fest (2016) und mahnt die Überarbeitung und Vereinfachung des Ur- heberrechts an (2015). Quellen: – Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI): Jahresgutachten 2008-2016 der Expertenkommission For- schung und Innovation sowie durch die EFI beauftragte Studien zum deutschen Innovationssystem, im Internet abrufbar unter: http://www.e-fi.de/ [17. Januar 2017]. Verfasserin: RDn Dr. Christine Steinhoff – Fachbereich WD 8, Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zu den Klimaschutzgesetzen und Klimaschutzzielen der Bundesländer Um die vereinbarten Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland zu erreichen, bedarf es nicht nur der Anstrengungen des Bundes, sondern auch der Länder und Kommunen. „Trotz der bun- desrechtlichen Rahmensetzungen bei der Förderung Erneuerbarer Energien haben die Länder er- hebliche Einflussmöglichkeiten, die Energiewende im Strom-, Wärme- Verkehrsbereich voranzu- bringen oder zu bremsen. Nicht nur mittels spezieller Klimaschutz- oder Energiegesetze kann die Veränderung der Versorgungssysteme gestaltet werden. Auch die Landesplanung oder die Bau- und Kommunalordnungen haben einen erheblichen Einfluss auf den Ausbau von Wind- und So- 1 larenergie, Wasserkraft, Bioenergie sowie Erd- und Umweltwärme.“ Konkrete landespolitische Gesetze und Regelungen zu Klimaschutz und Erneuerbaren Energien (EE) sind auf der Website der von der Bundesregierung geförderten Agentur für Erneuerbare Energien, „foederal-erneuerbar“, unter dem in der Fußnote angegebenen link abrufbar. Hier fin- den sich nicht nur, nach Bundesländern geordnet, Regelungen, Gesetze und Programme zu EE, Energieerzeugung und Klimaschutz, sondern auch eine übersichtliche Zusammenfassung der Re- gelungen im jeweiligen Bundesland. Auf die gleiche Weise aufgebaut finden sich hier auch die einschlägigen Regelungen zu Raumordnung und Landesplanung, Bauordnung, Kommunalordnungen/-gesetze, Wassergesetzen, Fischereigesetzen und Wärmegesetzen. 1 https://www.foederal-erneuerbar.de/uebersicht/bundeslaen- der/BW%7CBY%7CB%7CBB%7CHB%7CHH%7CHE%7CMV%7CNI%7CNRW%7CRLP%7CSL%7CSN%7CST %7CSH%7CTH%7CD/kategorie/gesetze/#goto_302 WD 8 - 3000 - 021/19 (7. Februar 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Zu den Klimaschutzgesetzen und Klimaschutzzielen der Bundesländer Auf der Website lassen sich die Bundesländer darüber hinaus auch vergleichen unter den Aspek- ten TOP 10 – eine Auswahl wichtiger Daten und Statistiken zu Erneuerbaren Energien und der Energiewende in den Bundesländern; Wind, Solar, Bioenergie, Wasser, Erdwärme; Wirtschaft, Arbeitsplätze, Unternehmen, Forschung; Energiemix; Strom, Wärme, Mobilität; Klimaschutz (Datensätze zu Treibhausgasemissionen, nach Bundesländern geordnet und in einer Länderkarte, wahlweise in einem Diagramm, mit Angaben zu erreichten Minde- rungen); Politik (Zielvorgaben, Förderprogramme, Informationsangebote), Gesetze, Akzeptanz; Effizienz (hier zeigen die Datensätze, wie weit die Bundesländer in ihren Effizienzbemü- hungen sind). Unter dem Stichwort „Politik“ findet sich in der Rubrik „Klimaschutzziele (THG- bzw. CO2-Re- duktion)“ eine Auflistung der Klimaschutzziele, nach Bundesländern geordnet und mit Erläute- rungen versehen. Auch unter der Rubrik „Energie- und Klimaschutzkonzepte“ lassen sich die einschlägigen Konzepte, z. T. mit link zu den entsprechenden Gesetzen, ablesen. Einen Ausschnitt der Klimapolitik bildet die Energiepolitik. Hier gibt es eine neuere Studie (Stand November 2017), die die bisherigen Leistungen der Bundesländer vergleicht. Eine 32-sei- tige Zusammenfassung der Studie: „Vergleich der Bundesländer: Analyse der Erfolgsfaktoren für den Ausbau der Erneuerbaren Energien 2017 - Indikatoren und Ranking. Endbericht“ des Deut- schen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) findet sich unter folgendem link: https://www.foederal-erneuerbar.de/tl_files/aee/Bun- deslaendervergleich_2017/83_Renews_Bundeslaendervergleich_2017-web.pdf , die 236-seitige Langfassung ist abrufbar unter https://www.foederal-erneuerbar.de/tl_files/aee/Bundeslaender- vergleich_2017/AEE_DIW_ZSW_Bundeslaendervergleich_EE_Endbericht_nov17.pdf *** Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)
Ressortforschung Zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben lässt das Bundesumweltministerium technisch-wissenschaftliche Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den Schutz des Menschen vor den Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlung klären. Für die Erarbeitung der dazu erforderlichen wissenschaftlich-technischen und rechtlichen Grundlagen stehen dem Bundesumweltministerium einerseits Fachkapazitäten im BfS zur Verfügung und andererseits stellt das Bundesumweltministerium Haushaltsmittel für die Vergabe von Ressortforschungsvorhaben an externe Forschungseinrichtungen bereit. In der BfS -Schriftenreihe "Ressortforschungsberichte zur kerntechnischen Sicherheit und zum Strahlenschutz" sind Berichte von Forschungsprojekten veröffentlicht, die im Rahmen des Ressortforschungsplanes des Bundesumweltministeriums verfasst und vom BfS begleitet wurden. Um spezifische Fragestellungen im Strahlenschutz zu klären, konzipiert und initiiert das BfS im Auftrag des Bundesumweltministeriums Untersuchungen, Gutachten und Studien bei Universitäten, Forschungsinstituten, Sachverständigenorganisationen oder Firmen der freien Wirtschaft. Die Forschungsergebnisse werden vom BfS ausgewertet und liefern dem Bundesumweltministerium Entscheidungsgrundlagen und -hilfen, um rechtliche Regelungen vorzubereiten, umzusetzen und zu überprüfen beziehungsweise weiter zu entwickeln. Nur so kann das Bundesumweltministerium seine gesetzliche Verantwortung für den Strahlenschutz im Rahmen der Bundesaufsicht kompetent wahrnehmen. Unter Ressortforschung des Bundesumweltministeriums ist somit das Erarbeiten wissenschaftlicher Grundlagen für die Ressortaufgaben des Bundesumweltministeriums und die Beratung bei diesen Aufgaben zu verstehen. Das unterscheidet Ressortforschung von der allgemeinen Forschungsförderung, die generell in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ( BMBF ) fällt. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des BfS Eigene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben führt das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) durch in den Bereichen Biologische Strahlenwirkung, Medizinischer Strahlenschutz , Epidemiologie , Dosimetrie , Notfallschutz, Umweltradioaktivität und Risikokommunikation. Bei der Planung und Durchführung des Programms der Ressortforschung, deren Projekte an externe Forschungseinrichtungen zur Vergabe vorgesehen sind, unterstützt das BfS das Bundesumweltministerium fachlich und wissenschaftlich. Es ist insbesondere für die Planung, fachliche Vorbereitung, wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Untersuchungsvorhaben verantwortlich. Wie ist der Ablauf bei Projekten der Ressortforschung, mit denen externe Einrichtungen beauftragt werden? Planung der Forschung Die durchzuführenden Ressortforschungsvorhaben im Bereich des Strahlenschutzes werden jedes Jahr im Ressortforschungsplan des Bundesumweltministeriums festgelegt. Dabei geht der Anstoß für ein Ressortforschungsvorhaben in der Regel von den fachlichen Arbeitseinheiten des BfS oder denen des Bundesumweltministeriums aus, kann aber auch durch Dritte (zum Beispiel Universitätseinrichtungen) erfolgen. Der Ressortforschungsplan listet alle Neuvorhaben auf. Fachbegleitung von Vorhaben Die Vergabe von Forschungsvorhaben erfolgt in der Regel durch Ausschreibung. Die fachliche Vorbereitung der Vergabe und die wissenschaftliche Begleitung während der gesamten Laufzeit eines Vorhabens bis zu seinem erfolgreichen Abschluss ist eine wichtige Aufgabe der BfS -Fachbegleitung. Bewertung der Ergebnisse Damit die Ergebnisse der Ressortforschungsvorhaben zeitnah in die Facharbeit des Bundesumweltministeriums einfließen können, werden die wichtigsten Erkenntnisse von der Fachbegleitung des BfS zusammengefasst und im Hinblick auf Vorbereitung, Überprüfung, Weiterentwicklung oder Umsetzung von rechtlichen Regelungen bewertet. Dokumentation Die im Rahmen von Ressortforschungsvorhaben erarbeiteten Ergebnisse werden in elektronischer Form in der BfS-Schriftenreihe "Ressortforschungsberichte zur kerntechnischen Sicherheit und zum Strahlenschutz" oder in der BMUKN-Schriftenreihe "Reaktorsicherheit und Strahlenschutz" veröffentlicht. Ältere Veröffentlichungen der BMU-Schriftenreihe stehen als Druckfassungen zur Verfügung. Ergebnisse der Vorhaben zum Strahlenschutz sind zusätzlich im jährlich veröffentlichten Programmreport Strahlenschutzforschung zusammenfassend dargestellt. Stand: 25.11.2025
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1807 |
| Land | 84 |
| Zivilgesellschaft | 1391 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 11 |
| Ereignis | 35 |
| Förderprogramm | 841 |
| Gesetzestext | 15 |
| Text | 1811 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 553 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 1057 |
| offen | 2200 |
| unbekannt | 11 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 3225 |
| Englisch | 135 |
| andere | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 6 |
| Datei | 193 |
| Dokument | 899 |
| Keine | 2031 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 718 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2531 |
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