Ökologische Grundeinheiten nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) in Baden-Württemberg. Bei der Ausbringung von dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen in der freien Landschaft werden bei der Beurteilung der gebietseigenen Herkunft die Ökologischen Grundeinheiten zugrunde gelegt. Ferner enthält der Datensatz sowohl die Zuordnung nach Vorkommensgebieten für gebietseigene Gehölze in Baden-Württemberg als auch nach der Einteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (2012). Die ökologischen Grundeinheiten lassen sich den Vorkommensgebieten gebietseigener Gehölze Baden-Württembergs bzw. des BMUBs zuordnen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren.
Ökologische Grundeinheiten nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) in Baden-Württemberg. Bei der Ausbringung von dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen in der freien Landschaft werden bei der Beurteilung der gebietseigenen Herkunft die Ökologischen Grundeinheiten zugrunde gelegt. Ferner enthält der Datensatz sowohl die Zuordnung nach Vorkommensgebieten für gebietseigene Gehölze in Baden-Württemberg als auch nach der Einteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (2012). Die ökologischen Grundeinheiten lassen sich den Vorkommensgebieten gebietseigener Gehölze Baden-Württembergs bzw. des BMUBs zuordnen.
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), des Bundesumweltministeriums (BMU - Deutschland), den Umweltbundesämtern Deutschlands (UBA-D) und Österreichs (UBA-A) und dem Lebensministerium (BMLFUW - Österreich) Drei Länder setzen sich ein für die Schonung der natürlichen Ressourcen Mit der Tagung Re-Source setzen Fachleute und Interessierte aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Industrie und Gewerbe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ihren fachlichen Dialog und ihre enge Zusammenarbeit fort und vertiefen das Thema nachhaltiges Ressourcenmanagement. Dies soll dazu beitragen, dass Strategien und Aktionsprogramme rascher umgesetzt werden und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen international Fortschritte macht. Die erste Tagung Re-Source hatte 2009 in Berlin stattgefunden. Drei Jahrzehnte lang stand der Kampf gegen Umweltzerstörung und -verschmutzung im Vordergrund. Gebote, Verbote, Grenzwerte und Anforderungen an Anlagen und ganze Systeme wirkten sich zwar positiv aus. Diese Maßnahmen hatten aber nur beschränkten Einfluss auf den Einsatz resp. die Verschwendung von Rohstoffen und nicht erneuerbaren Energieträgern. „Notwendig sei ein anderer Umgang mit den Materialien“, sagte Xaver Edelmann von der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) anlässlich der Eröffnung der Re-Source 2011 am 8. und 9. November 2011 in St. Gallen: „Wir müssen uns von der Wegwerfgesellschaft verabschieden.“ Karl Kienzl, stellvertretender Geschäftsführer des österreichischen Umweltbundesamtes, sagte: „Ohne Veränderungen zu nachhaltigeren Lebensstilen werden Effizienzsteigerungen von steigenden Bedürfnissen nach materiellen Gütern ausgeglichen werden.“ In den letzten Jahren rückten Maßnahmen zur Steigerung der Material- und Energieeffizienz vermehrt in den Vordergrund - in der industrialisierten Welt zur Erhaltung und Steigerung des Wohlstandes, in Entwicklungs- und Schwellenländern zum Erreichen eines befriedigenden Lebensstandards. Es zeigt sich, dass Effizienzsteigerungen zwar zwingend nötig sind, langfristig aber nicht ausreichen. Notwendig ist auch die Reduktion des Ressourcenverbrauchs. Dafür muss der Umgang mit den natürlichen Ressourcen den Grundsätzen der Nachhaltigkeit unterstellt werden. „Unser Bestreben auf nationaler und europäischer Ebene muss sein, Wohlstand und Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung unabhängiger zu machen und die Umstellung auf eine ressourcenschonende, emissionsarme und dauerhaft wettbewerbsfähige Wirtschaft zu erleichtern,“ sagte Thomas Rummler vom deutschen Bundesumweltministerium bei der Eröffnung der Tagung. Handlungsmöglichkeiten bestehen vorab auf lokaler Ebene: Konsumentinnen und Konsumenten, Politik und Wirtschaft können Einfluss nehmen. Die Herausforderungen sind aber global. Wollen die Staaten Marktverzerrungen und Wettbewerbsnachteile in den Regionen vermeiden, müssen sie sich untereinander koordinieren. Die Beanspruchung der natürlichen Ressourcen muss zwischen den Ländern sowie zwischen heutigen und künftigen Generationen ausgehandelt werden. Innovationen und Investitionen zur Ausrichtung der globalen Wirtschaft in diese Richtung bedingen: Anhand von besonders überzeugenden Projekten, sogenannten Leuchtturmprojekten, entlang der gesamten globalen Wertschöpfungskette vom Rohstoffabbau bis zur Produkt-Entsorgung bzw. -verwertung stellen die drei Länder an der Tagung ihre Ideen für nachhaltiges Ressourcenmanagement zur Diskussion. Während bei Rohstoffgewinnung, Produktion, Verteilung und Entsorgung technische und organisatorische Maßnahmen im Vordergrund stehen, sind es im Bereich des Konsums subjektive Aspekte, welche die Kaufentscheide beeinflussen. In Beiträgen aus der Schweiz wird erstmals darauf eingegangen, wie dazu objektive Kriterien bereitgestellt werden könnten. In der abschließenden Podiumsdiskussion stehen unsere Wachstums- und Wohlstandsmodelle im Fokus, welche die langfristigen Ziele eines neudefinierten Ressourcenmanagements maßgebend beeinflussen. Bundesamt für Umwelt BAFU, Sektion Medien, Rebekka Reichlin Tel.: +41 -(0)31 322 92 46 E-Mail: rebekka [dot] reichlin [at] bafu [dot] admin [dot] ch Österreich Umweltbundesamt Ingeborg Zechmann, Pressesprecherin Mobil: +43-(0)664 611 90 94 Tel: +43-(0)1-313 04/5413 E-Mail: ingeborg [dot] zechmann [at] umweltbundesamt [dot] at Deutschland Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Referat „Presse“ Tel. +49-(0)30-18-305-2015 E-Mail: presse [at] bmu [dot] bund [dot] de Umweltbundesamt Martin Ittershagen, Leiter “Presse- und Öffentlichkeitsarbeit” Tel: +49-(0)340-2103-2122 E-Mail: martin [dot] ittershagen [at] uba [dot] de
Gemeinsame Pressemitteilung des Umweltbundesamtes, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Blauen Engel Drei Unternehmen sind nominiert Die Auszeichnung „Blauer Engel-Preis“ wird in diesem Jahr für besonderes unternehmerisches Engagement im Umwelt- und Gesundheitsschutz vergeben. Die zuständige Jury nominierte drei Firmen für den Preis des wichtigsten deutschen Umweltzeichens: den Möbelhersteller hülsta, den Produzenten von Pelletheizkesseln KWB sowie den Druckerhersteller KYOCERA. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Die drei nominierten Unternehmen zeigen eindrucksvoll, dass Umwelt- und Gesundheitsschutz und Wirtschaftlichkeit Hand in Hand gehen können. Mit dem Blauen Engel geben die Unternehmen den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein glaubwürdiges und verlässliches Instrument an die Hand, das Orientierung bei der Auswahl von Produkten gibt.“ Der Preis wird am 28.November im Rahmen der Gala zum Deutschen Nachhaltigkeitspreis durch die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger verliehen. „Ich wünsche mir noch mehr Unternehmen, die stetig ihre Produkte verbessern und dabei auf den Blauen Engel setzen“, sagt Maria Krautzberger. „Gerade bei Alltagsprodukten, mit denen wir ständig umgehen, brauchen wir Innovationen, die die Umwelt weniger belasten und gleichzeitig die Gesundheit schützen. Mit dem Blauen Engel zeigen die Unternehmen, dass sie ihre Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesundheit wahrnehmen." Die hülsta-werke Hüls GmbH ist zum zweiten Mal für die Auszeichnung „Blauer Engel-Preis" nominiert. Das Familienunternehmen aus dem Münsterland konnte bereits 1993 Produkte mit dem Blauen Engel kennzeichnen und war damit eines der ersten in der Möbelbranche. Seit 1996 trägt das gesamte Kastenmöbelsortiment das Umweltzeichen für emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen (RAL-UZ 38). Möbel können wegen ihrer großen Oberfläche eine wesentliche Quelle für Schadstoffe in Innenräumen sein. Diese stammen zumeist aus Beschichtungsstoffen, Lacken, Leimen und Klebstoffen. Genau an dieser Stelle setzt die umweltfreundliche Produktion der Hülsta-Werke an. Das Unternehmen treibt die Entwicklung umweltfreundlicher Lacke und Beschichtungen voran und trägt so dazu bei, Produkte seiner Branche umweltverträglicher und damit für den Verbraucher gesünder zu machen. Die KWB - Kraft und Wärme aus Biomasse GmbH aus Österreich entwickelt innovative Lösungen für Biomasseheizungen und kennzeichnet seit 2003 seine Heizkessel mit dem Umweltzeichen für emissionsarme und energieeffiziente Holzpelletheizkessel (RAL-UZ 112). Holzpelletfeuerungen mit dem Blauen Engel ermöglichen eine effiziente und emissionsarme Nutzung regenerativer Brennstoffe. Sie erfüllen strenge Anforderungen an den energetischen Wirkungsgrad, den Hilfsstrombedarf sowie an die Emissionen von Kohlenmonoxid, Staub, Kohlenstoff und Stickstoffoxiden. Mit einem eigenem Forschungs- und Entwicklungszentrum trägt die KWB Kraft und Wärme aus Biomasse GmbH maßgeblich dazu bei, dass die Emissionen von Feuerungsanlagen für Holzpellets kontinuierlich reduziert werden und verbessert so die Luftqualität. Die KYOCERA Document Solutions Deutschland GmbH, ist einer der weltweit führenden Druckerhersteller. Derzeit sind ca. 50 Systeme mit dem Umweltzeichen für energieeffiziente und emissionsarme Drucker und Kopierer (RAL-UZ 171) gekennzeichnet. 1997 produzierte KYOCERA weltweit den ersten Drucker, der mit dem Blauen Engel zertifiziert wurde. Um den Blauen Engel zu tragen, müssen Drucker und Multifunktionsgeräte mehr als 100 Umwelt- und Sicherheitskriterien einhalten. Hierzu zählen die Verwendung umweltfreundlicher Materialien, ein geringer Energieverbrauch sowie die recyclinggerechte Konstruktion. Für ein gesundes Raumklima stellt der Blaue Engel strenge Anforderungen an die Freisetzung von feinen und ultrafeinen Partikeln während des Druckbetriebes bei Laserdruckern. Die Nominierungen zum „Blauer Engel-Preis“ erfolgen durch die Jury des Deutschen Nachhaltigkeitspreises. „Aus der Flut von Labeln ragt der Blaue Engel weit heraus", sagt Stefan Schulze-Hausmann, Initiator des Deutschen Nachhaltigkeitspreises. „Wir freuen uns, mit dafür zu sorgen, dass er auch in Zukunft von Konsumenten geschätzt und von Herstellern begehrt wird." Die Auszeichnung „Blauer Engel-Preis“ wird in diesem Jahr zum dritten Mal verliehen. Zurzeit gibt es rund 12.000 Produkte mit dem Blauen Engel von 1.500 Unternehmen in zirka 120 verschiedenen Produktgruppen. Alle Produkte und die dahinter liegenden Kriterien sind frei zugänglich unter www.blauer-engel.de einsehbar. Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit garantieren die Jury Umweltzeichen, das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt und die RAL gGmbH. Mitglieder der Jury Umweltzeichen sind BDI, BUND, DGB, HDE, NABU, vzbv, ZDH, Stiftung Warentest, Medien, Kirchen, Wissenschaft, der Deutsche Städtetag und Bundesländer.
Stadtboden ist Boden des Jahres Am 5. Dezember ist traditionell der Internationale Tag des Bodens. Anlass für das Umweltbundesamt (UBA) auf die Bedeutung intakter Böden hinzuweisen: „Im Vergleich zu den Medien Wasser und Luft wird der Boden oft noch mit Füßen getreten. Der Mensch lebt aber nicht nur auf sondern von intakten und gesunden Böden. Fruchtbare Böden sind Rohstoff- und Nahrungsquelle, Speicher für Nährstoffe, Wasser oder Treibhausgase und Lebensraum zugleich. Altlasten, der Ausbau von Siedlungen und international die Ausbreitung der Wüsten gefährden die Rolle von Böden zunehmend. Effizienter Bodenschutz ist ein Gebot der Vernunft”, sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Obwohl die Bedeutung unser Böden in den letzten zehn Jahren durch vielfältige Aktionen von Bund und Ländern stärker ins Licht der Öffentlichkeit gerückt ist, seien noch viele Anstrengungen nötig. Boden des Jahres ist übrigens der „Stadtboden”, um das Bewusstsein auf die Böden unmittelbar unter unseren Füßen zu richten. Böden in Städten sind trotz teilweise höherer Belastungen für Wasserhaushalt und Klima besonders wichtig. Zum zehnjährigen Jubiläum der deutschen Bodenschutzgesetzgebung luden das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( BMU ) und das Umweltbundesamt ( UBA ) mit Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände und der Bodenfachverbände am 3. Dezember 2009 zu einer Fach-Tagung nach Berlin ein. Zwei Tage vor dem Internationalen Tag des Bodens diskutierten Fachleute aus Politik, Wissenschaft und Praxis Erfolge, Probleme und neue nationale und internationale Herausforderungen des Bodenschutzes. Die versammelten Fachleute waren sich einig, dass die Dringlichkeit eines effektiven Bodenschutzes auch daraus resultiert, dass sich Böden nicht vermehren und nur sehr begrenzt erneuern lassen. Eingetretene Schäden sind häufig nicht oder nur mit erheblichem Aufwand reparabel. „Gerade in Anbetracht der möglichen Klimaänderungen ist schnelles Handeln notwendig. Während die Wüstenbildung weltweit infolge des Klimawandels zunimmt, kann die Landwirtschaft in bestimmten Regionen Deutschlands von Klimaänderungen auch profitieren. Weniger Boden wird aber mehr Menschen ernähren müssen. Auch deshalb müssen wir unsere fruchtbaren Böden schützen.”, so UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Die Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU) empfahl Bund und Ländern zudem, den Flächenverbrauch einzudämmen: In einem Papier „Flächenverbrauch vermindern - jetzt handeln” schlagen die Wissenschaftler einen Handel mit Flächenkontingenten vor. Analog zum Emissionshandel sollten Obergrenzen für die Neuinanspruchnahme und die Möglichkeit zum Kauf und Verkauf von ungenutzten Flächen eingeführt werden. „Aktuell nehmen wir täglich 104 Hektar Fläche neu in Anspruch - weit weg von dem Ziel der Bundesregierung, dies bis 2020 auf 30 Hektar zu reduzieren. Mit unserem Konzept könnten wir es schaffen.”, so Prof. Franz Makeschin, Vorsitzender der KBU. Das Papier „Flächenverbrauch vermindern - jetzt handeln” wird dort in Kürze verfügbar sein.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 20 Beiträge sind nominiert – Preisverleihung am 27. November Eine Fachjury aus Umwelt- und Designexperten hat am 11. September über die diesjährigen Nominierungen für den Preis entschieden. Zwanzig Beiträge aus den Bereichen Architektur, Energie, Ernährung, Haushalt, Interieur, Mobilität und Mode können nun auf eine Prämierung bei der feierlichen Preisverleihung am 27. November hoffen. Mit dem Bundespreis Ecodesign zeichnen das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt seit sechs Jahren herausragende Leistungen in ökologischem Design aus. Der Preis ist die höchste deutsche Auszeichnung auf diesem Gebiet und als „Ökodesign-Oscar“ sehr begehrt. Insgesamt waren zum diesjährigen Wettbewerb 324 Beiträge eingereicht worden. Sie kamen von Unternehmen, Designbüros und Marketingagenturen, Architektur- oder Ingenieurbüros, Forschenden und Studierenden. 129 Beiträge schafften es nach einer Vorauswahl durch Expertinnen und Experten des Beirates sowie des Umweltbundesamtes in die Endausscheidung, die von einer interdisziplinären Jury vorgenommen wurde. Am Ende nominierte die Jury insgesamt 20 Beiträge in den vier Wettbewerbskategorien Produkt, Service, Konzept und Nachwuchs. Sie sind in einer Online-Ausstellung unter https://bundespreis-ecodesign.de/de/wettbewerb/2017/nominierte.html zu sehen. Rita Schwarzelühr-Sutter, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium ( BMUB ), kommentierte den diesjährigen Wettbewerb: „Ich freue mich, dass sich der ecodesign-Preis etabliert hat. Auch in diesem Jahr gibt es zahlreiche Einreichungen mit hohem Qualitätsniveau. Gerade die Ausrichtung auf Langlebigkeit bei vielen Entwürfen hat mich beeindruckt. Die lange Nutzungsdauer ist ein wichtiges ökologisches Ziel.“ „Besonders hat mich in diesem Jahr gefreut, dass es mehr Projekte aus der Kategorie Service in die Jurysitzung geschafft haben. Neben Produkten mit einem guten Ökodesign spielen innovative Dienstleistungen sowohl für die Digitalisierung als auch für eine grüne Wirtschaft eine maßgebliche Rolle“, zeigte sich Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes ( UBA ), erfreut. Am 12. und 13. September sind die Nominierten sowie alle weiteren zur Jurysitzung zugelassenen Einreichungen in einer Sonderausstellung im Kunstgewerbemuseum Berlin für die Öffentlichkeit zugänglich. Öffnungszeiten und Anmeldung zur Führung: https://bundespreis-ecodesign.de/de/calendar . Der Bundespreis Ecodesign zeichnet Produkte, Dienstleistungen und Konzepte aus, die als Beispiele für eine herausragende ökologische Qualität, einen innovativen Ansatz und eine hohe Designqualität stehen. Seit 2012 wird der Preis jährlich vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Umweltbundesamt ausgelobt. Mit der Ausführung ist das Internationale Design Zentrum Berlin beauftragt. Werner Aisslinger (Produktdesigner) Prof. Anna Berkenbusch (Kommunikationsdesignerin, Professorin an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle) Andreas Detzel (Umweltexperte am ifeu in Heidelberg) Prof. Matthias Held (Produktdesigner, Professor an der HfG Schwäbisch Gmünd) Dr. Thomas Holzmann (Vizepräsident des Umweltbundesamtes) Prof. em. Günter Horntrich (Produktdesigner, em. Professor für Design und Ökologie an der KISD) Dr. Claudia Perren (Architektin, Direktorin der Stiftung Bauhaus Dessau) Rita Schwarzelühr-Sutter (Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium) Prof. Friederike von Wedel-Parlow (Modedesignerin, Professorin an der ESMOD Berlin)
Als Folge der aktuellen Diskussion um Dioxin- und dl-PCB -Funde (dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle) in der Umwelt hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz ( BMU WA) als Follow-Up der Diskussion in der 35. LABO-Sitzung kurzfristig zu einem Fachgespräch am 7.04.2009 in das BMU in Bonn eingeladen. Ziel der Veranstaltung war eine Bestandsaufnahme zum Thema Belastungen durch Dioxine / dl-PCB aus Sicht des Bodenschutzes (mit seinen Auswirkungen auf Futtermittelund Lebensmittelsicherheit) sowie die Koordinierung des weiteren Vorgehens von Bund und Ländern. Das UBA hatte zugesagt, die zu diesem Fachgespräch vorgelegten Länderberichte zu einem Bericht zusammenzufassen und länderübergreifende Aspekte herauszuarbeiten. Veröffentlicht in Texte | 12/2010.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Gesucht: Besonderes Engagement für Umwelt und Klima Im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitspreises wird zum vierten Mal der "Blauer Engel-Preis“ ausgeschrieben. Die Auszeichnung prämiert Unternehmen, die sich in herausragender Weise für das Umweltzeichen Blauer Engel einsetzen und damit in besonderem Maße zum Umweltschutz beitragen. Den Preis loben die Jury Umweltzeichen, das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt sowie die RAL gGmbH aus. Die Bewerbungsfrist läuft ab sofort bis zum 15. Juli 2015. Bewerben können sich alle Unternehmen, die Produkte herstellen oder Dienstleistungen anbieten, die den Blauen Engel tragen. Besonderes Augenmerk legt die Jury in diesem Jahr auf positive Umwelt- und Klimaschutzeffekte durch unternehmerisches Engagement mit dem Umweltzeichen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Hinter dem Umweltzeichen stehen Unternehmen, die die Umweltbilanz ihrer Produkte mit Hilfe des Blauen Engels stetig verbessert haben. Mit diesem Preis wollen wir besonders engagierte Unternehmen auszeichnen und noch mehr Hersteller überzeugen, ihre Produkte mit dem Blauen Engel zu kennzeichnen. Der Blaue Engel gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern seit über 35 Jahren verlässliche Orientierung beim Einkauf umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen.“ Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Der „Blauer Engel-Preis“ 2015 zeichnet Unternehmen aus, die durch mit dem Blauen Engel gekennzeichnete Waren oder Dienstleistungen vorbildliche Beiträge zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Produkte mit dem Blauen Engel belasten die Umwelt und das Klima weniger, indem sie zum Beispiel besonders energiesparend sind, Emissionen in Boden, Wasser, Luft soweit wie möglich reduzieren oder besonders langlebig sind.“ Der Preis wird in diesem Jahr zum vierten Mal vergeben. Über die Nominierten und Sieger des Wettbewerbs entscheidet die Jury des Deutschen Nachhaltigkeitspreises, in der u.a. Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Forschung, Umweltverbänden und Politik sitzen. Die feierliche Vergabe des „Blauer Engel-Preises“ findet im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitstages 2015 am 27. November in Düsseldorf statt. Unternehmen können sich unter www.blauer-engel-preis.de bewerben. Zum Umweltzeichen Blauer Engel Zurzeit gibt es rund 12.000 Blauer Engel-Produkte von 1.500 Unternehmen in zirka 120 verschiedenen Produktgruppen. Alle Produkte und die dahinter liegenden Kriterien sind frei zugänglich unter www.blauer-engel.de einsehbar. Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit garantieren die Jury Umweltzeichen, das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt und RAL gGmbH. Mitglieder der Jury Umweltzeichen sind BDI, BUND, DGB, HDE, NABU, vzbv, ZDH, Stiftung Warentest, Medien, Kirchen, Wissenschaft, der Deutsche Städtetag und Bundesländer. Die Preisträger der vergangenen Jahre: Kyocera (2014) Heller-Leder GmbH (2013) J.W.Ostendorf GmbH & Co. KG (2012)
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Bund | 2354 |
Land | 111 |
Zivilgesellschaft | 9 |
Type | Count |
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Ereignis | 36 |
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Text | 255 |
unbekannt | 624 |
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