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Gründächer 2016

Ahrendt, J. (2007): Historische Gründächer: Ihr Entwicklungsgang bis zur Erfindung des Eisenbetons, Teil I. Promotion an der Fakultät VI der TU Berlin. Internet: depositonce.tu-berlin.de/bitstream/11303/1846/1/Dokument_1.PDF (Zugriff am: 15.03.2017) Ansel, W., Zeidler, J., Esch, Th. (2015): Fernerkundliche Identifizierung von Vegetationsflächen auf Dächern zur Entwicklung des für die Bereiche des Stadtklimas, der Stadtentwässerung und des Artenschutzes aktivierbaren Flächenpotenzials in den Städten. Abschlussbericht des Entwicklungsprojekts des Deutschen Dachgärtner Verbands e.V. (DDV) und des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR), gefördert von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU, Az 30299), Nürtingen / Oberpfaffenhofen. Internet: www.dbu.de/OPAC/ab/DBU-Abschlussbericht-AZ-30299.pdf (Zugriff am: 03.02.2017) BauGB (Baugesetzbuch) Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist. Internet: www.gesetze-im-internet.de/bbaug/ (Zugriff am: 15.03.2017) Betz, C.: (2010): Methodenentwicklung für den Aufbau eines Gründachkatasters von Berlin am Beispiel des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg, Masterarbeit am Fachbereich Landschaftsarchitektur, Geoinformatik, Geodäsie und Bauingenieruwesen der Hochschule Neubrandenburg. Download: digibib.hs-nb.de/file/dbhsnb_derivate_0000000845/Masterarbeit-Belz-2010.pdf (Zugriff am: 04.05.2017) BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist. Internet: www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/ (Zugriff am: 15.03.2017) BWB (Berliner Wasserbetriebe) (o. J.): Tarifrechner. Internet: www.bwb.de/content/language1/html/12266.php (Zugriff am: 15.05.2017) BMUB (Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit)(Hrsg.) 2015: Grünbuch Stadtgrün. Internet: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/ministerien/bmub/verschiedene-themen/2015/gruenbuch-2015-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (Zugriff am: 11.07.2019) Coenradie, B.; Haag, L., Damm, A.; Kleinschmit, B.; Hostert, P. (2007): Hauptstudie „Entwicklung und Umsetzung eines hybriden Verfahrensansatzes zur Versiegelungskartierung in Berlin“. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.). Download: /umweltatlas/_assets/literatur/ab_versiegelung_2007.pdf (Zugriff am: 07.12.2016) Coenradie, B.; Haag, L. (2016a): Erhebung und Aufbereitung von Informationen zum Gründachbestand in Berlin. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Hrsg.). Download: /umweltatlas/_assets/literatur/ab_gruendaecher_2016.pdf (Zugriff am: 31.03.2017) Coenradie, B.; Haag, L. (2016b): Versiegelungskartierung Berlin – Anwendung und Weiterentwicklung des hybriden Auswertungsverfahrens für das Jahr 2016 sowie Kartierung von Veränderungen. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Hrsg.). Download: /umweltatlas/_assets/literatur/ab_versiegelung_2016.pdf (Zugriff am: 31.03.2017) DBU (Deutsche Bundesstiftung Umwelt) (2011): Leitfaden Dachbegrünung für Kommunen-Nutzen, Fördermöglichkeiten, Praxisbeispiele-. Abschlussbericht Oktober 2011. Download: https://cms.dbu.de/media/29071409182171pn.pdf (Zugriff am: 15.05.2023) DDV (Deutscher Dachgärtner Verband e. V.) (2016): Kommunale Gründach-Strategien. Inventarisierung, Potenzialanalyse, Praxisbeispiele. Reichmann, B. (2009): Stadtökologische Modellvorhaben und Gebäudebegrünung. In: Tagungsband – Internationaler Gründach-Kongress 2009 “Dachbegrünung in der modernen Städtearchitektur”, S. 135-144. SenJust (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz) (2016): Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung – NWFreiV). Vom 24. August 2001. Letzte berücksichtigte Änderung: §§ 1 bis 4 geändert durch Verordnung vom 28.04.2016 (GVBl. S. 248). Internet: gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/ys6/page/bsbeprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-NiedSchlWasVBEpELS&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint (Zugriff am: 13.01.2017) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (2007): Ökologische Kriterien für Bauwettbewerbe. SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (2010): Konzepte der Regenwasserbewirtschaftung. Gebäudebegrünung, Gebäudekühlung. Leitfaden für Planung, Bau, Betrieb und Wartung. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) (2016): Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Berlin – AFOK. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/anpassung-an-den-klimawandel/programm-zur-anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels/ (Zugriff am: 04.05.2021) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) (2016a): StEP Klima KONKRET – Klimaanpassung in der wachsenden Stadt Download: www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtentwicklungsplanung/download/klima/step_klima_konkret.pdf (Zugriff am: 04.05.2021) SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (o. J.): Liegenschaftskataster, Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Internet: www.berlin.de/sen/sbw/stadtdaten/geoportal/liegenschaftskataster/alkis/ (Zugriff am: 23.03.2023) SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (2017a): Ökologisches Bauen – Modellvorhaben, Projekte. KURAS „Konzepte für urbane Regenwasserbewirtschaftung und Abwassersysteme“. SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (2017b): Nachhaltiges Bauen. Ökologisches Bauen / Ökologische Gebäudekonzepte. Internet: www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/oekologisches_bauen/index.shtml (Zugriff am: 04.05.2017) SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (2017c): Ökologisches Bauen – Ökologische Gesamtkonzepte / Ökologische Bausteine. Baustein Grün. Internet: www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/oekologisches_bauen/de/bausteine/gruen.shtml (Zugriff am: 04.05.2017) SenUVK (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) (o. J.): Grüne Innenstadt – BFF – Biotopflächenfaktor. 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Forschungsinitiative Zukunft Bau - Forschungscluster 'Nachhaltiges Bauen/Bauqualität', Wissenschaftliche Auswertung ausgewählter Gebäude bezüglich der Nachhaltigkeit in der Nutzungsphase

Ziel des Forschungsprojektes ist die wissenschaftliche Auswertung von drei ausgewählten Bauten der öffentlichen Hand hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit in der Nutzungs- und Betriebsphase. Dies erfolgt anhand von 42 Schlüsselindikatoren in Vorbereitung der SB Challenge im Rahmen der globalen Konferenz 'World Sustainable Building WSB 2014' in Barcelona. Die Ergebnisse werden auf der WSB14 im Oktober in Barcelona vorgestellt. Anlass und Ziel: Seit Jahren macht die Bundesregierung Nachhaltigkeit zu einem Grundprinzip ihrer Politik. Um den zukünftigen Anforderungen an ganzheitlich optimierte Gebäude gerecht zu werden, hat das Bundesbauministerium für Bundesgebäude verbindliche Qualitätsvorgaben erarbeitet, die im Leitfaden Nachhaltiges Bauen und im Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) fortentwickelt werden. Dem Anwender stehen die BNB-Module 'Neubau', 'Nutzen und Betreiben' und 'Komplettmodernisierung' zur Verfügung, sodass ein Gebäude über den gesamten Lebenszyklus bewertet werden kann. Denn ein Gebäude ist nur so nachhaltig, wie es auch nachhaltig genutzt und betrieben wird. Mit der Teilnahme an der SB Challenge 2014 beteiligt sich das Bundesbauministerium am internationalen Diskurs zum nachhaltigen Nutzen und Betreiben. Die Veranstalter der SB Challenge haben für den internationalen Vergleich 42 Schlüsselindikatoren (Key Performance Indicators, KPI) entwickelt, anhand derer nachhaltig geplante Gebäude hinsichtlich ihrer entsprechenden Nachhaltigkeit in der Phase der Gebäudenutzung untersucht werden sollen. Für Deutschland werden die KPI für das Paul-Wunderlich-Haus in Eberswalde, das Hauptzollamt Hamburg und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Berlin ausgewertet. Einzelne Kriterien des Moduls 'Nutzen und Betreiben' sollen im Zuge der Erhebung ebenfalls berücksichtigt werden.

WD 8 - 108/18 Organisationseinheiten zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 4 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Organisationseinheiten zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung Im Folgenden werden Beratungsgremien, (Sonder-)Abteilungen, Kommissionen, Räte und Initia- tiven zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz in einzelnen Ressorts der Bundesregierung der vergangenen fünf Jahre aufgelistet. Die nachfolgende Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. 1. Geschäftsbereich Bundeskanzleramt: • Einrichtung Abteilung 6 „Politische Planung, Innovation und Digitalpolitik, Strategische IT-Steuerung“ • Einrichtung des Kabinettsausschusses Digitalisierung zur übergreifenden Koordinierung der gemeinsame Digitalpolitik der Bundesregierung • Digitalrat (22. August 2018) 2. Geschäftsbereich Auswärtiges Amt (AA): • Arbeitsstab Digitalisierung (August 2017) • Monatlich tagender Digitalisierungsausschuss • Sonderbeauftragter für internationale Digitalisierungspolitik und digitale Transformation (August 2018) • Arbeitsstab für Digitale Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft (August 2018) • Technologie-Fellow im Planungsstab (ab November 2018) 3. Geschäftsbereich Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): • Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 • Projektgruppe Reallabore (BMWi-intern) • Beirat zum "Barometer Digitalisierung der Energiewende" • Arbeitsgruppen zum Förderprogramm "Schaufenster intelligente Energie - Digitale Agenda für die Energiewende" • Plattform Industrie 4.0 • Beirat Digital Hub Initiative • Beirat Junge Digitale Wirtschaft (1. Januar 2013) WD 8 - 3000 - 108/18 (14. November 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Organisationseinheiten zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung • Beirat zur Dialogplattform Einzelhandel • Expertengremium XGewerbeanzeige • Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes 4. Geschäftsbereich Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI): • Abteilung Digitale Gesellschaft • Datenethikkommission der Bundesregierung • Projektgruppe Digitale Verwaltung 2020 (mittlerweile aufgelöst und in Abteilung DG auf- gegangen) • Projektgruppe Digitalisierung des Asylverfahrens • Projektgruppe IT-Konsolidierung Bund (heute: Stab IT-Konsolidierung Bund) • Kompetenzzentrum beim Amt für Bundesbau in Rheinland-Pfalz (zurzeit im Aufbau) zur sukzessiven Einführung von Elementen der digitalen Unterstützung beim Planen und Bauen im Bundesbau und zur Beratung der in Organleihe für den Bund tätigen Bauver- waltungen in den Ländern • Branchendialog digitaler Hochbau – gemeinsam mit BMWi, zentralen Verbänden und Kammern der Bauwirtschaft, planenden Berufen, Vertretern der Bausoftwarebranche und mit Teilnahme des BMVI, Unterstützung und Flankierung der Digitalisierung im Pla- nungs- und Baubereich • Beteiligung des BMI am nationalen BIM-Kompetenzzentrum des BMVI, das sich zurzeit in der Ausschreibungsphase befindet. 5. Geschäftsbereich Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): • Datenethikkommission • Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (Der SVRV wurde nicht ausdrücklich für den Bereich Digitalisierung geschaffen. In dem Gutachten "Verbraucherrecht 2.0, Datensouve- ränität“ und dem angekündigten Gutachten "Empfehlungen für Faires Verbraucher-Sco- ring" (Arbeitstitel) zeigt sich, dass Fragen der Digitalisierung einen wesentlichen Schwer- punkt der Arbeit bilden.) 6. Geschäftsbereich Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) • Seit 23. März 2018: Abteilung Digitalisierung und Arbeitswelt • Seit 23. März 2018: Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft • Seit September 2018: Digital-Gipfel-Plattform „Digitale Arbeitswelt“ • Seit April 2015: Beraterkreis „Arbeiten 4.0“ • Beraterkreis Digitalisierung, Safety/Security (Konstitution am 3. Dezember 2018) 7. Geschäftsbereich Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): • Zum 01.09.2018: Errichtung einer Unterabteilung "Digitale Innovation", Einrichtung von drei neu geschaffenen Referaten mit Digitalisierungsbezug, Einrichtung von Digitalisie- rungsreferenten in jeder Abteilung, Aufnahme der Aufgaben der Koordinierung von Digi- talisierungsfragen in einem Referat in jeder Abteilung des BMEL. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 3 Organisationseinheiten zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung • Zum 01.02.2017: Einrichtung eines Digitalisierungsbeauftragten in der „Landwirtschaft 4.0“ • Zum 06.12.2016: Errichtung einer Projektgruppe „IT-Konsolidierung Bund“ im BMEL zur Begleitung der IT-Konsolidierung Bund 8. Geschäftsbereich Bundesministerium der Verteidigung (BMVg): • Oktober 2016: Abteilung Cyber/Informationstechnik (CIT). Die Abteilung CIT verantwortet die Ausgestaltung der Cyber- und Digitalpolitik des Geschäftsbereiches BMVg. • 6. August 2015: Ernennung des Beauftragten des BMVg zur Umsetzung des Regierungs- programmes Digitale Verwaltung 2020 zum 1. Oktober 2015 sowie Einrichtung der Pro- jektgruppe Digitale Verwaltung (PG DiV) zum 1. November 2015. Die PG DiV ging am 1. Oktober 2016 in das damals neu aufgestellte Referat BMVg CIT I 4 über. • 12. Dezember 2017: Leitungsboard Digitalisierung unter der Leitung der Bundesministerin der Verteidigung. Es verantwortet im Sinne einer ganzheitlichen Ausgestaltung der Digita- len Transformation die strategisch-übergreifende Steuerung des Themenfelds Digitalisie- rung. Unterstützungs- und Koordinierungsaufgaben werden durch das Sekretariat Digitali- sierung in Zuordnung zum Referat BMVg CIT I 1 wahrgenommen. • 13. September 2018: Steuerungspanel Digitalisierung. Es koordiniert und steuert Aktivitä- ten im Themenfeld Digitalisierung. • Für das Thema Künstliche Intelligenz wurden in den vergangenen fünf Jahren keine Bera- tungsgremien, (Sonder-)Abteilungen, Kommissionen, Räte und Initiativen im Geschäftsbe- reich des BMVg geschaffen. 9. Geschäftsbereich Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): • Arbeitsgruppe der Achten Altersberichtskommission: "Ältere Menschen und Digitalisie- rung" • Runder Tisch: Aktives Altern und Fragen der Digitalisierung • Servicestelle "Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" bei der Bundesarbeitsge- meinschaft der Seniorenorganisationen • Fachbeirat zu Fragen der Digitalisierung beim BMFSFJ • Initiative "Gutes Aufwachsen mit Medien" • Projektbeirat "Digitalisierung familienbezogener Leistungen" (im Rahmen des Projekts El- terngeldDigital) 10. Geschäftsbereich Bundesministerium für Gesundheit (BMG): • Einrichtung Abteilung 5 "Digitalisierung und Innovation" durch Überführung bestehender Referate und Einrichtung eines neuen Referates "Cybersicherheit" • Arbeitsgruppe 3 "Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung" im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) 11. Geschäftsbereich Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU): • Koordinierungsstab Digitalisierung Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

Ökologische Grundeinheit nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung

Ökologische Grundeinheiten nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) in Baden-Württemberg. Bei der Ausbringung von dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen in der freien Landschaft werden bei der Beurteilung der gebietseigenen Herkunft die Ökologischen Grundeinheiten zugrunde gelegt. Ferner enthält der Datensatz sowohl die Zuordnung nach Vorkommensgebieten für gebietseigene Gehölze in Baden-Württemberg als auch nach der Einteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (2012). Die ökologischen Grundeinheiten lassen sich den Vorkommensgebieten gebietseigener Gehölze Baden-Württembergs bzw. des BMUBs zuordnen.

Vorkommensgebiet gebietseigener Gehölze

Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren.

Beamte in Besoldungsstufe B11 (Staatssekretäre)

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, derzeit schlägt die Bundesregierung eine Anpassung der Besoldung von Beamten vor mit Mehrkosten von ca. 3,5 Mrd pro Jahr. Enthalten ist offenbar trotz knapper Kassenlage auch, der Besoldungsstufe B11 (ausschließlich Staatssekretäre?) eine Steigerung von knapp 20% auf 19.831 Euro pro Monat zu gewähren. Bitte senden Sie mir vor diesem Hintergrund folgendes digital zu: - Anzahl Beamte in Besoldungsstufe B11 (oder vertraglich daran orientiert) in Ihrem Haus. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Forschungsprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt), Vernetzte Städte zum Thema städtische Energien in Deutschland, den USA und den BRICS-Staaten

Einige sind schon gut aufgestellt, andere können noch etwas lernen: Um Städte fit für die Zukunft zu machen, ist der internationale Austausch mit anderen Städten von großen Nutzen. Hier setzt ein neues Projekt des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) an, das in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und dem German Marshall Fund of the United States (GMF) durchgeführt wird. Ob klimagerechter Stadtumbau, Energieeffizienz, bürgerschaftliches Engagement oder soziale Integration - neue Strategien für die Stadtentwicklung sind gefragt und sollen den Projektpartnern und Deutschland neue Impulse für Gesetze und Förderpolitik geben. Ziel: Ziel ist es, das Memorandum STÄDTICHE ENERGIEN als eines der derzeit zentralen städtebau- und wohnungsbaupolitischen Themen mit dem Ansatz der integrierten Stadtentwicklung durch international ausgerichtete Formate der Kooperation mit zentralen Partnern des BMUB umzusetzen. Dies wird auch von der LEIPZIG CHARTA gefordert. Für die Bundesebene werden so auch wichtige Impulse zur kontinuierlichen Anpassung von Gesetzgebung und Förderpolitik an neue Herausforderungen generiert, denen sich insbesondere Kommunen gegenübersehen. Lebenslanges Lernen von unterschiedlichen Akteuren und Institutionen mit dem Ziel der nachhaltigen Stadtentwicklung sowohl in Deutschland als auch weltweit wird durch internationale Zusammenarbeit angereichert. Dies erfordert, neue Kooperationsformen einzugehen und gewinnbringend für kommunale Entwicklung zu nutzen.

Studie zum aktuellen Forschungsstand neuer Reaktorkonzepte

Seit mehreren Jahrzehnten werden international 'neue Reaktorkonzepte' erforscht. Erklärtes Ziel solcher Entwicklungen ist es, in den Bereichen Sicherheit, Nachhaltigkeit, Ökonomie und Nukleare Nichtverbreitung gegenüber heutigen Kernkraftwerken deutliche Vorteile aufzuweisen. Dabei stellt neben der Weiterentwicklung von Reaktorkonzepten auch die gesamte Thematik der Brennstoffver- und -entsorgung einen integralen Bestandteil der Diskussion um neue Reaktorkonzepte dar. Im Rahmen dieser Studie werden der gegenwärtige Entwicklungsstand verschiedener ausgewählter Reaktorkonzepte dargestellt, ausgewählte historische Erfahrungen mit der Entwicklung solcher Reaktorsysteme zusammengefasst und eine grundsätzliche Bewertung der Erreichbarkeit der postulierten Vorteile der jeweiligen Systeme mit Blick auf verschiedene Bewertungskriterien (Sicherheit, Ressourcen und Brennstoffversorgung, Abfallproblematik, Ökonomie und Proliferation) vorgenommen. Bei den betrachteten System handelt es sich um Schnelle Brutreaktoren (FBR), Hochtemperatur-Reaktoren (HTR), Salzschmelze-Reaktoren (MSR) und kleine, modulare Reaktoren (SMR). Keines dieser Reaktorkonzepte konnte - trotz teilweise bereits jahrzehntelanger Forschung und Entwicklung - bisher erfolgreich am Markt etabliert werden. Übergeordnet kann festgestellt werden, dass zwar einzelne Reaktorkonzepte in einzelnen Bereichen tatsächlich potenzielle Vorteile gegenüber der heutigen Generation von Kernkraftwerken erwarten lassen. Kein Konzept ist jedoch in der Lage, gleichzeitig in allen Bereichen Fortschritte zu erzielen. Vielfach stehen die einzelnen Kriterien untereinander im Wettbewerb, so dass Fortschritte in einem Bereich zu Nachteilen bei anderen Bereichen führen. So führen beispielsweise häufig Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu Nachteilen im Bereich der Ökonomie, Vorteile bei der Ressourcenausnutzung stehen vielfach im Widerspruch zu einer Verbesserung im Bereich der Proliferation. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass ein Reaktorkonzept, welches nur in einzelnen Bereichen Fortschritte bietet, zu einer deutlich verbesserten gesellschaftlichen Akzeptanz der Kernenergienutzung beitragen könnte.

Nationale Umsetzung der RED II

Aufstellung der Kosten für die Inanspruchnahme für Beratung/Dienstleistungen im Rahmen der nationalen Umsetzung der überarbeiteten Erneuerbare Energien Richtlinie (RED II) durch Beauftragung Dritter/Externer für die Erstellung des Referenten- und Regierungsentwurfs zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Änderung des BImschG) und der dazu gehörigen untergesetzlichen Verordnungen (38. BImSchV) einschließlich etwaiger Vorarbeiten/Besprechungen/Beratungen des BMU. Bitte die Kosten einzeln aufschlüsseln für die Jahre 2019/2020/2021 und ggf. 2022 und nach Zuwendungsempfänger sowie mit Angabe der konkreten Beratungs- bzw. Dienstleistung.

Kontakte des Ministeriums zum Bundesverband Erdöl, Erdgas und Geoenergie e.V. im Vorfeld des Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG)

Dokumente (z.B. Protokolle, Vermerke und E-Mail Verkehr), die Aufschluss geben zum Kontakt zwischen Ihrem Ministerium und dem Bundesverbad Eröl, Erdgas und Geoenergie e.V. in Bezug auf die Kohlenstoffspeicherung in unterirdischen Endlagern in der Nordsee aus dem Jahr 2025 im Vorfeld des Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG).

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