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Naturschutzgebiete Landkreis Lüneburg

Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) „rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist."

Ressortforschungsplan 2023, Einfluss impliziter konventioneller Randbedingungen auf die Freigabe

Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, Einfluss impliziter konventioneller Randbedingungen auf die Freigabe" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.

DAM Schutz und Nutzen: Küstenfischerei, Biodiversität, räumliche Nutzung und Klimawandel - Ein partizipativer Ansatz zur Navigation der westlichen Ostsee in eine nachhaltige Zukunft, Vorhaben: Regelungsmöglichkeiten der Meeresraumordnung für eine nachhaltige Küstenfischerei

Das Projekt "DAM Schutz und Nutzen: Küstenfischerei, Biodiversität, räumliche Nutzung und Klimawandel - Ein partizipativer Ansatz zur Navigation der westlichen Ostsee in eine nachhaltige Zukunft, Vorhaben: Regelungsmöglichkeiten der Meeresraumordnung für eine nachhaltige Küstenfischerei" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V..

Identifikation, Bewertung sowie Handlungsempfehlungen zu rechtlichen Hemmnisse bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen und Weitergabe von Lebensmittelspenden

Das Projekt "Identifikation, Bewertung sowie Handlungsempfehlungen zu rechtlichen Hemmnisse bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen und Weitergabe von Lebensmittelspenden" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: AFC Public Services GmbH.Auftragsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung sowie Erstellung eines Rechtsgutachtens hinsichtlich der Identifikation, Bewertung sowie Handlungsempfehlungen zu lebensmittelrechtlichen und sonstigen rechtlichen Hemmnissen und Rahmenbedingungen bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen und Weitergabe von Lebens-mitteln (Spenden). Das Ziel ist es, Hürden und Barrieren sowie Zielkonflikte vor dem Hintergrund des rechtlichen und politischen Rahmens zu identifizieren und zu bewerten. Diese Bewertung hat insbesondere darzulegen, - wie Lebensmittelverschwendung vermieden sowie - eine Weitergabe von Lebensmitteln erleichtert werden kann. - Zugleich sind aus den gewonnenen Erkenntnissen Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu entwickeln sowie Handlungsoptionen und Lösungsansätze für Bund und Länder unter Berücksichtigung der rechtlichen Umsetzbarkeit abzuleiten. Konkret ist eine überblicksartige Bestandsaufnahme über die lebensmittelrechtlichen und sonstigen rechtlichen und politischen normativen Rahmenbedingungen in Deutschland auszuarbeiten, die die Vermeidung der Verschwendung von Lebensmitteln sowie eine Weitergabe von Lebensmitteln hemmen. Es sind sämtliche rechtlichen Regelungen und relevante Rechtsgebiete zu untersuchen, die mittelbar und unmittelbar Auswirkungen auf das Ausmaß der Lebensmittelverschwendung haben oder haben können. Darüber hinaus sind auch nichtregulatorische bzw. untergesetzliche Bestimmungen in die Analyse mit einzubeziehen. Die Gründe für die ausgewählten mate-riell-rechtlichen Rechtsvorschriften sind zu erläutern und abzuwägen, bevor - unter Berücksichtigung der Rechtslage sowie der Vollzugspraxis in den Bundesländern - konkrete Lösungsansätze erarbeitet werden.

System elektrischer Kleinfahrzeuge zum privaten und gewerblichen Transport als ganzheitlicher Lösungsansatz urbaner Mobilitätsprobleme, Teilvorhaben: Rechtliche Begleitung

Das Projekt "System elektrischer Kleinfahrzeuge zum privaten und gewerblichen Transport als ganzheitlicher Lösungsansatz urbaner Mobilitätsprobleme, Teilvorhaben: Rechtliche Begleitung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Braunschweig, Institut für Rechtswissenschaften.

Übergreifende rechtliche Fragestellungen zur nuklearen Ver- und Entsorgung, einschl. Finanzierung, Kosten- und Beitragsrecht sowie weitere im Zusammenhang mit der nuklearen Ver- und Entsorgung zu bearbeitenden Rechtsgebiete

Das Projekt "Übergreifende rechtliche Fragestellungen zur nuklearen Ver- und Entsorgung, einschl. Finanzierung, Kosten- und Beitragsrecht sowie weitere im Zusammenhang mit der nuklearen Ver- und Entsorgung zu bearbeitenden Rechtsgebiete" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Lenz und Johlen - Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

Unterstützung bei der Prüfung von Einzelfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Strahlenschutzgesetzes, zum Notfallschutz und zum Recht der nichtionisierenden Strahlung

Das Projekt "Unterstützung bei der Prüfung von Einzelfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Strahlenschutzgesetzes, zum Notfallschutz und zum Recht der nichtionisierenden Strahlung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.

Recht und Rechtsanwendung als Treiber oder Hemmnis gesellschaftlicher, ökologisch relevanter Innovationen - untersucht am Beispiel des Verkehrsrechts

Das Projekt "Recht und Rechtsanwendung als Treiber oder Hemmnis gesellschaftlicher, ökologisch relevanter Innovationen - untersucht am Beispiel des Verkehrsrechts" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Gesellschaften und das Verhalten von Menschen verändern sich ständig. Die Erwartungen und das Nutzungsverhalten, z. B. gegenüber Kommunikationsmedien unterliegen ebenfalls einem Wandel. Gerade durch die Veränderungen im Bereich Kommunikation (Digitalisierung) eröffnen sich völlig neue Möglichkeiten des Lebens, des Arbeitens und der Mobilität. Diese gesellschaftlichen Veränderungen schaffen neue Formen des Umgangs mit Eigentum, mit öffentlichem Raum, mit Verkehrsmitteln. Die Frage ist, inwieweit das vorhandene Rechtssystem und seine Auslegung diese gesellschaftlichen und technischen Innovationen adaptieren und ausreichend schnell befördern kann. Das Vorhaben soll am Beispiel Mobilität aufzeigen, inwieweit dem Recht - ggf. überholte - gesellschaftspolitische Prämissen zugrunde liegen können und dies dazu führen kann, dass das Recht eine umweltgerechte Entwicklung behindert oder fördert. Immer wieder wird in der Praxis vorgetragen, dass das bestehende Recht (und/oder dessen Anwendung) Maßnahmen zur Förderung der Diffusion wichtiger Innovationen im Verkehr in die Praxis erschwert. Das Vorhaben soll untersuchen, welche gesellschaftspolitischen Prämissen diesem Rechtsverständnis zugrunde liegen (Vorrang des motorisierten Individualverkehrs bei der Nutzung des öffentlichen Straßenraums) und Vorschläge entwickeln, wie ein modernes, flexibles Verkehrsrecht ausgestaltet werden könnte, das die Diffusion wichtiger Innovationen unterstützt. Beispielhaft können dafür die aktuellen rechtswissenschaftlichen Diskussionen um die Förderung von E-Mobilität und Car-Sharing herangezogen werden. Abschlussstudie, die in Fachveranstaltungen diskutiert und weiterentwickelt und dann auch verbreitet wird.

Umgang mit der Messunsicherheit bei der Überschreitung von Prüf- und Maßnahmewerten für den Vollzug der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Das Projekt "Umgang mit der Messunsicherheit bei der Überschreitung von Prüf- und Maßnahmewerten für den Vollzug der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: quo data Gesellschaft für Qualitätsmanagement und Statistik mbH.Im Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind die Prüf- und Maßnahmewerte für die Wirkungspfade Boden-Mensch, Boden -Pflanze und Boden-Grundwasser sowie die Vorsorgewerte festgelegt. Für die Analysenergebnisse wird im Anhang 1 der BBodSchV die Angabe der Messunsicherheit gefordert. Die Messunsicherheit eines Messergebnisses ist entscheidend für die Interpretation des Ergebnisses, da ansonsten ein Risiko einer Über- oder Unterinterpretation von Messergebissen gegeben ist. Ohne eine quantitative Angabe der Messunsicherheit kann nicht entschieden werden, ob die Differenzen zwischen den Ergebnissen mehr als die experimentelle Variabilität widerspiegeln, ob die Methoden ausreichend präzise den Prüfvorgang beschreiben und ob gesetzlich geregelte Werte überschritten werden. Aufgrund der Heterogenität der Bodenproben, Probennahme, Unterschieden in der Probenvorbehandlung sowie in den analytischen Methoden als auch aufgrund unvermeidbarer zufälliger Fehler wiesen Messergebnisse von Bodenanalysen eine hohe Spannbreite auf. Die Entwicklung eines Herangehens im Hinblick auf den Umgang mit der Messunsicherheit für den Vollzug des Bodenschutzes ist dringend erforderlich. Im Rahmen des geplanten F+E-Vorhabens sollen folgende Fragestellungen geklärt werden: Zusammenstellung und juristische Bewertung des Umgangs mit der Messunsicherheit in anderem Rechtsbereiche; Statistische Betrachtung von Wiederhol- und Vergleichsvarianz als Funktion des Konzentrationsniveaus und Werte der BBodSchV; Einschätzung der Leistungsfähigkeit der Verfahren der BBodSchV und Umgang mit der Messunsicherheit bei der Überschreitung von Maßnahme-, Prüf- und Vorsorgewerten; Entwicklung einer Handlungsanleitung für den Vollzug.

Teilvorhaben: Erforschung des human- und ökotoxikologisch relevanten Löslichkeits- und Reaktionsverhaltens von GaAs sowie verwandter Arsenide und Phosphide^Toxikologische, physikalisch-chemische und gesellschaftliche Erforschung innovativer Materialien und Prozesse der Optoelektronik (TEMPO)^Teilvorhaben: Lebenszyklusanalyse opto-elektronischer Halbleitermaterialien in der Produktion und im Produkt^Teilvorhaben: Stoffflussanalyse und Freisetzungen von Halbleiterstoffen über den gesamten Lebenszyklus^Teilvorhaben: Expositionspotenzialerforschung von GaAs, GaN und Sic im Rahmen einer industriellen Halbleiterherstellung^Teilvorhaben: Toxikologische Stoffdatenbank und Auswertung, Teilvorhaben: Erforschung der Stoffströme und Freisetzungspotentiale beim Recycling der Materialien GaAs und InP

Das Projekt "Teilvorhaben: Erforschung des human- und ökotoxikologisch relevanten Löslichkeits- und Reaktionsverhaltens von GaAs sowie verwandter Arsenide und Phosphide^Toxikologische, physikalisch-chemische und gesellschaftliche Erforschung innovativer Materialien und Prozesse der Optoelektronik (TEMPO)^Teilvorhaben: Lebenszyklusanalyse opto-elektronischer Halbleitermaterialien in der Produktion und im Produkt^Teilvorhaben: Stoffflussanalyse und Freisetzungen von Halbleiterstoffen über den gesamten Lebenszyklus^Teilvorhaben: Expositionspotenzialerforschung von GaAs, GaN und Sic im Rahmen einer industriellen Halbleiterherstellung^Teilvorhaben: Toxikologische Stoffdatenbank und Auswertung, Teilvorhaben: Erforschung der Stoffströme und Freisetzungspotentiale beim Recycling der Materialien GaAs und InP" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Dr. Jörg Schwar - III/V-Reclaim.Deutsche Unternehmen der Opto- und Elektronikindustrie sind auf den Einsatz von Spezialwerkstoffen der Hochtechnologie angewiesen. Deutschland hat sich im Bereich der Opto- und Elektronikindustrie aufgrund aufwendiger, langjähriger Forschungsarbeit eine herausragende internationale Position erarbeitet. Es folgt darin auch den Ansprüchen der europäischen und deutschen Chemikaliengesetzgebung an Gesundheits- und Umweltschutz sowie Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit. In den letzten Jahren wurden Verfahren zur Bewertung, Einstufung und Kennzeichnung solcher nach Tonnage eher kleiner, technologisch aber hoch bedeutender Materialien (z.B. Galliumarsenid, Indiumphosphid) durch die Fachbehörden der Europäischen Union nach REACh/CLP1 durchgeführt. Diese Materialien sind die Funktionswerkstoffe in Leuchtdioden, Lasern in Medizin und Materialbearbeitung, Datennetzen, Mobilfunktechnik, Auto- und Flugzeugradar und konzentrierter Photovoltaik. Die Einstufungsverfahren bilden die Grundlage für mögliche nachfolgende Regulierungs- und Beschränkungsprozesse unter REACH und die Ausstrahlung in ca.20 weitere Rechtsgebiete. Forschung und Industrie stimmen darin überein, dass die von den EU-Fachbehörden zur Umsetzung der CLP-Verordnung verwendete Informationsbasis für die Bewertung und Einstufung der Materialien in vielen Fällen unzureichend ist. So stehen beispielsweise Bewertungs- und Einstufungsergebnisse zum Schlüsselwerkstoff Galliumarsenid im Widerspruch zu übereinstimmenden Empfehlungen beteiligter Toxikologen wie auch aktuellen wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Die europäischen Ansprüche an nachhaltige Chemikaliennutzung, Gesundheits- und Umweltschutz als auch industrielle Wettbewerbsfähigkeit in Balance zu bringen, erfordert deshalb zwingend, weitere wissenschaftliche Grundlagen zu erarbeiten, die eine fachlich korrekte Bewertung und Einstufung der Materialien und Ihrer industriellen und gesellschaftlichen Anwendungspraxis ermöglichen. Das Ziel des vom Bundesforschungsministerium geförderten Verbundprojekts TEMPO (Toxikologische, physikalisch-chemische und gesellschaftliche Erforschung innovativer Materialien und Prozesse der Optoelektronik) besteht darin, diese wissenschaftliche Grundlage für die Stoffe Galliumnitrid, Galliumarsenid, Siliziumcarbid, Indiumphosphid, Indiumarsenid und Galliumantimonid substanziell mit einem ganzheitlichen Ansatz zu vertiefen. Dazu wird vorhandenes (Material-)Wissen konzentriert, es werden Wissensdefizite identifiziert und durch experimentelle Untersuchungen, u.a. zu toxikologischen Schlüsselfragen wie Lungenwechselwirkungen und Bioverfügbarkeit, geschlossen. Der Projektschwerpunkt liegt darüber hinaus auch auf der Analyse der Expositionsrisiken und der vorhandenen Risikomanagementpraxis während des ganzen Lebenszyklus der betreffenden Stoffe von den Arbeitsplätzen bei der Herstellung bis hin zum Produktrecycling.

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