Auftragsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung sowie Erstellung eines Rechtsgutachtens hinsichtlich der Identifikation, Bewertung sowie Handlungsempfehlungen zu lebensmittelrechtlichen und sonstigen rechtlichen Hemmnissen und Rahmenbedingungen bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen und Weitergabe von Lebens-mitteln (Spenden). Das Ziel ist es, Hürden und Barrieren sowie Zielkonflikte vor dem Hintergrund des rechtlichen und politischen Rahmens zu identifizieren und zu bewerten. Diese Bewertung hat insbesondere darzulegen, - wie Lebensmittelverschwendung vermieden sowie - eine Weitergabe von Lebensmitteln erleichtert werden kann. - Zugleich sind aus den gewonnenen Erkenntnissen Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu entwickeln sowie Handlungsoptionen und Lösungsansätze für Bund und Länder unter Berücksichtigung der rechtlichen Umsetzbarkeit abzuleiten. Konkret ist eine überblicksartige Bestandsaufnahme über die lebensmittelrechtlichen und sonstigen rechtlichen und politischen normativen Rahmenbedingungen in Deutschland auszuarbeiten, die die Vermeidung der Verschwendung von Lebensmitteln sowie eine Weitergabe von Lebensmitteln hemmen. Es sind sämtliche rechtlichen Regelungen und relevante Rechtsgebiete zu untersuchen, die mittelbar und unmittelbar Auswirkungen auf das Ausmaß der Lebensmittelverschwendung haben oder haben können. Darüber hinaus sind auch nichtregulatorische bzw. untergesetzliche Bestimmungen in die Analyse mit einzubeziehen. Die Gründe für die ausgewählten mate-riell-rechtlichen Rechtsvorschriften sind zu erläutern und abzuwägen, bevor - unter Berücksichtigung der Rechtslage sowie der Vollzugspraxis in den Bundesländern - konkrete Lösungsansätze erarbeitet werden.
Gesellschaften und das Verhalten von Menschen verändern sich ständig. Die Erwartungen und das Nutzungsverhalten, z. B. gegenüber Kommunikationsmedien unterliegen ebenfalls einem Wandel. Gerade durch die Veränderungen im Bereich Kommunikation (Digitalisierung) eröffnen sich völlig neue Möglichkeiten des Lebens, des Arbeitens und der Mobilität. Diese gesellschaftlichen Veränderungen schaffen neue Formen des Umgangs mit Eigentum, mit öffentlichem Raum, mit Verkehrsmitteln. Die Frage ist, inwieweit das vorhandene Rechtssystem und seine Auslegung diese gesellschaftlichen und technischen Innovationen adaptieren und ausreichend schnell befördern kann. Das Vorhaben soll am Beispiel Mobilität aufzeigen, inwieweit dem Recht - ggf. überholte - gesellschaftspolitische Prämissen zugrunde liegen können und dies dazu führen kann, dass das Recht eine umweltgerechte Entwicklung behindert oder fördert. Immer wieder wird in der Praxis vorgetragen, dass das bestehende Recht (und/oder dessen Anwendung) Maßnahmen zur Förderung der Diffusion wichtiger Innovationen im Verkehr in die Praxis erschwert. Das Vorhaben soll untersuchen, welche gesellschaftspolitischen Prämissen diesem Rechtsverständnis zugrunde liegen (Vorrang des motorisierten Individualverkehrs bei der Nutzung des öffentlichen Straßenraums) und Vorschläge entwickeln, wie ein modernes, flexibles Verkehrsrecht ausgestaltet werden könnte, das die Diffusion wichtiger Innovationen unterstützt. Beispielhaft können dafür die aktuellen rechtswissenschaftlichen Diskussionen um die Förderung von E-Mobilität und Car-Sharing herangezogen werden. Abschlussstudie, die in Fachveranstaltungen diskutiert und weiterentwickelt und dann auch verbreitet wird.
Auch wenn der Grund des Schutzes von Umweltgütern und Kulturgütern jeweils hoch umstritten ist, so haben sie doch zumindest in Teilen einen gemeinsamen Ursprung und eine gemeinsame Funktion: Sie kompensieren Verlust. 'Der Mensch bedarf der geschützten Naturräume und der musealen Kultur bei seiner Vergewisserung der eigenen Identität in der Wirklichkeit der modernen Welt'. Wie wichtig dabei der raumbezogene Kulturgüterschutz und das Umwelt- und Planungsrecht in ihren wechselseitigen Beziehungen und in ihren supra- wie internationalen Dimensionen füreinander sind, zeigt sich nicht zuletzt am Beispiel des Kölner Doms, der allein wegen stadtplanerischer Entscheidungen im räumlichen Umfeld der UNESCO- Welterbestätte im vergangenen Jahr auf die 'Rote Liste' des gefährdeten Welterbes gesetzt wurde. Auch die UNESCO-Welterbekonvention selbst macht diese Zusammenhänge nachdrücklich deutlich. Schon ihrem Titel nach schützt sowohl das Kultur- als auch das Naturerbe der Welt. Auch um deutschen Recht wird der zwingende Zusammenhang beider Rechtsmaterien vor allen Dingen aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben in immer mehr Gesetzen offenbar. So umfasst die Umweltverträglichkeitsprüfung - in Übereinstimmung mit der UVP-RL - gem. Paragraph 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UVPG auch die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter. Darüber hinaus sind seit entsprechender Umsetzung der Plan-UP-Richtlinie im Juli 2004 im Bauplanungsrecht bei der Aufstellung der Bauleitpläne nicht mehr nur die Belange der Baukultur und des Denkmalschutzes, sondern gem. Paragraph 1 Abs. 6 Nr. / lit. d auch im Bundes-Immissionsschutzgesetz als einem der ältesten originären Umwelteinwirkungen, die auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirken. Weiter Berührungspunkte finden sich darüber hinaus im Bereich der durch Landesgesetz geschützten Garten- und Bodendenkmäler auf der einen, und den nach dem BNatSchG vorgesehen Naturdenkmälern auf der anderen Seite. In dem beantragten Forschungsprojekt sollen daher die Gemeinsamkeiten dieser beiden Rechtsgebiete analysiert und herausgearbeitet werden. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei auf der Analyse der verschiedenen Schutzmechanismen im Umwelt- wie im Kulturgüterschutzrecht sowie der Möglichkeit gegenseitiger Synergieeffekte liegen.
Im Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind die Prüf- und Maßnahmewerte für die Wirkungspfade Boden-Mensch, Boden -Pflanze und Boden-Grundwasser sowie die Vorsorgewerte festgelegt. Für die Analysenergebnisse wird im Anhang 1 der BBodSchV die Angabe der Messunsicherheit gefordert. Die Messunsicherheit eines Messergebnisses ist entscheidend für die Interpretation des Ergebnisses, da ansonsten ein Risiko einer Über- oder Unterinterpretation von Messergebissen gegeben ist. Ohne eine quantitative Angabe der Messunsicherheit kann nicht entschieden werden, ob die Differenzen zwischen den Ergebnissen mehr als die experimentelle Variabilität widerspiegeln, ob die Methoden ausreichend präzise den Prüfvorgang beschreiben und ob gesetzlich geregelte Werte überschritten werden. Aufgrund der Heterogenität der Bodenproben, Probennahme, Unterschieden in der Probenvorbehandlung sowie in den analytischen Methoden als auch aufgrund unvermeidbarer zufälliger Fehler wiesen Messergebnisse von Bodenanalysen eine hohe Spannbreite auf. Die Entwicklung eines Herangehens im Hinblick auf den Umgang mit der Messunsicherheit für den Vollzug des Bodenschutzes ist dringend erforderlich. Im Rahmen des geplanten F+E-Vorhabens sollen folgende Fragestellungen geklärt werden: Zusammenstellung und juristische Bewertung des Umgangs mit der Messunsicherheit in anderem Rechtsbereiche; Statistische Betrachtung von Wiederhol- und Vergleichsvarianz als Funktion des Konzentrationsniveaus und Werte der BBodSchV; Einschätzung der Leistungsfähigkeit der Verfahren der BBodSchV und Umgang mit der Messunsicherheit bei der Überschreitung von Maßnahme-, Prüf- und Vorsorgewerten; Entwicklung einer Handlungsanleitung für den Vollzug.
Der Feldgemüsebau im Eferdinger Becken ist gekennzeichnet durch eine große Vielfalt an Gemüse für den Frischmarkt und der Verarbeitungsindustrie. Die hohe Bewirtschaftungsintensität (Düngung, Beregnung, zwei bis vier Ernten pro Jahr) führte auf den zum Teil leichten und durchlässigen Böden zu hohen Nitratgehaltswerten im Grundwasser. Zur zukünftigen Sicherung des Gemüseanbaues im Eferdinger Becken sind Maßnahmen erforderlich, die mittelfristig die Menge der Nitratauswaschung ins Grundwasser in den bedeutendsten Gebieten unter den bestehenden Schwellwert bringen. Das kulturbegleitende N-Sollwert System (KNS System) in der Integrierten Gemüseproduktion dient als Basis im Produktionssystem zur Verminderung der Stickstoffauswaschung. Im weiteren werden Varianten mit einer 30 Prozent reduzierten N-Düngung (bezogen auf das KNS System), mit standortüblicher Düngung, sowie der Anbau von abfrostender und nichtabfrostender Zwischenfrucht mehrjährig bewertet. Beurteilt werden die Maßnahmen am verkaufsfähigen Ertrag, an ausgewählten Qualitätsparametern sowie an der anfallenden Menge und der NO3 Befrachtung des Sickerwassers in eingebauten Lysimetern.