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Untersuchungen zur Bestaendigkeit und Wanderungsfaehigkeit inhalierbarer kuenstlicher Mineralfasern (Glasfasern u.a.) gegenueber Asbestfasern Teil 2

Das Projekt "Untersuchungen zur Bestaendigkeit und Wanderungsfaehigkeit inhalierbarer kuenstlicher Mineralfasern (Glasfasern u.a.) gegenueber Asbestfasern Teil 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Umweltchemie und Ökotoxikologie durchgeführt. Das Ziel, die krebserzeugenden Asbestfasern nach Moeglichkeit durch nicht gesundheitsschaedliche kuenstliche Mineralfasern zu ersetzen, erfordert die Pruefung der infragekommenden Fasern auf ihr Verhalten im biologischen Milieu im Vergleich zu Asbestfaser. Die geplanten Untersuchungen sollen klaeren, inwieweit sich im Tierkoerper die Bestaendigkeit und die Wanderungsfaehigkeit der gebraeuchlichsten kuenstlichen Mineralfasern (Glaswolle, Schlackenwolle, Steinwolle u.a.) untereinander sowie von den gebraeuchlichsten Asbestfasersorten (Chrysotil und Krokydolith) unterscheiden. Die Ergebnisse sollen im Hinblick auf die Frage interpretiert werden, wie kuenstliche Fasern beschaffen sein sollten, um gesundheitlich weitgehend ungefaehrlich zu sein.

Untersuchungen zur Bestaendigkeit und Wanderungsfaehigkeit inhalierbarer kuenstlicher Mineralfasern (Glasfasern u.a.) gegenueber Asbestfasern

Das Projekt "Untersuchungen zur Bestaendigkeit und Wanderungsfaehigkeit inhalierbarer kuenstlicher Mineralfasern (Glasfasern u.a.) gegenueber Asbestfasern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Aerosolforschung, Institutsteil Grafschaft durchgeführt. Das Ziel, die krebserzeugenden Asbestfasern nach Moeglichkeit durch nicht gesundheitsschaedliche kuenstliche Fasern zu ersetzen, erfordert die Pruefung der in Frage kommenden Fasern auf ihr Verhalten im biologischen Milieu im Vergleich zu Asbestfasern. Die geplanten Untersuchungen sollen klaeren, inwieweit sich im Tierkoerper die Bestaendigkeit und die Wanderungsfaehigkeit der gebraeuchlichsten kuenstlichen Mineralfasern (Glaswolle, Schlackenwolle, Steinwolle) untereinander sowie von den gebraeuchlichsten Asbestfasersorten (Chrysotil und Krokydolith) unterscheiden. Die Ergebnisse sollen im Hinblick auf die Frage interpretiert werden, wie kuenstliche Fasern beschaffen sein sollten, um gesundheitlich weitestgehend ungefaehrlich zu sein.

Untersuchungen zur Erforschung von Gesundheitsrisiken durch Umwandlungsprodukte von kuenstlichen Mineralfasern unter industriellen Einsatzbedingungen

Das Projekt "Untersuchungen zur Erforschung von Gesundheitsrisiken durch Umwandlungsprodukte von kuenstlichen Mineralfasern unter industriellen Einsatzbedingungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Fachbereich 08 Biologie, Chemie und Geowissenschaften, Institut für Angewandte Geowissenschaften durchgeführt. Zur Gruppe der kuenstlichen Mineralfasern (KMF) gehoeren Glas-, Stein- und Schlackewollen sowie keramische Fasern. Ihre Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen werden kontrovers diskutiert. In der MAK-Liste sind die Keramikfasern in die Gruppe III A 2 eingestuft worden. Dagegen wird fuer Steinwolle- und Glaswollefasern die 'als ob III A 2'-Einstufung vorgenommen. Somit wird eine Behandlung empfohlen als ob die Einstufung nach III A 2 erfolgt sei. Bei fraglichen experimentellen Befunden oder beim Fehlen von geeigneten Untersuchungen werden anorganische Fasern - wie z. B. die Schlackenwolle - als krebsverdaechtig angesehen und nach III B eingestuft. In einem vom BMFT gefoerderten Vorhaben wurden die Faserstaubverhaeltnisse an industriellen Arbeitsplaetzen und das Langzeitverhalten von kuenstlichen Mineralfasern untersucht. Ziel war die Abschaetzung eines moeglichen gesundheitlichen Risikos fuer Beschaeftigte in Bereichen, wo KMF eingesetzt werden. Im Rahmen des Vorhabens wurde das Rekristallisationverhalten von KMF im industriellen Einsatz und in Laborversuchen unter simulierten Betriebsbedingungen eingehend untersucht, insbesondere in bezug auf die Veraenderung der Faserdimensionen und der Rekristallisationsprodukte entsprechender Staeube. Die Ergebnisse bilden eine Grundlage fiir eine praeventiv-medizinische Bewertung potentiell tumorerzeugender Fasern und leisten einen Beitrag zur Grenzwertdiskussion fiir die Anwendung von KMF bzw. zur moeglichen Einstufungsaenderung in der MAKListe von der Gruppe III b nach III A2. Die an Arbeitsplaetzen gemessenen Konzentrationen faserfoermiger Staeube sind sehr viel hoeher als bisher angenommen. Bei Taetigkeiten mit gealtertem keramischem Fasermaterial werden extrem hohe Faserstaubbelastungen gemessen. Dabei sind die Anteile an Umwandlungsprodukten durch Rekristallisation, z.B. Cristobalit, ueberraschend hoch. Im Gegensatz zur bisher vertretenen Auffassung, dass die Faserdurchmesser von KMF im Verlauf ihrer Alterungsprozesse kuerzer und dicker werden, konnte gezeigt werden, dass sich die Faserdurchmesser nicht messbar veraendern, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit eher abnehmen. Die Untersuchungen ergaben ausserdem, dass die Rekristallisationstemperaturen beim industriellen Einsatz von KMF verhaeltnismaessig niedrig liegen. So konnte schon bei unter 950 Grad C Cristobalit in stark fehlgeordneten Strukturen nachgewiesen werden. Zur quantitativen Erfassung fehlgeordneter Phasen wurde eine neue Auswertemethode entwickelt, die auf Roentgenbeugung und Phasenkontrastmikroskopie beruht.

6 - Steine und Erden ( einschl. Baustoffe)

6 - Steine und Erden ( einschl. Baustoffe) 61 Sand, Kies, Bims, Ton, Schlacken Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 611 Industriesand 6110 Formsand, Gießereisand, Glassand, Klebsand, Quarzsand, Quarzitsand, Industriesand, nicht spezifiziert A 612 Sonstiger natürlicher Sand und Kies 6120 Kies, auch gebrochen, Sand, sonstiger A 613 Bimsstein, -sand und -kies 6131 Bimsstein, Bimssteinmehl A 6132 Bimskies, -sand A 614 Lehm, Ton und tonhaltige Erden 6141 Betonit, Blähton, Tonschiefer, Kaolin, Lehm, Porzellanerde, Ton, Walkerde, roh und unverpackt, Dinasbrocken, Dinasbruch (Silikabrocken, -bruch) A 6142 Betonit, Blähton, Tonschiefer, Kaolin, Lehm, Porzellanerde, Ton, Walkerde, roh und verpackt, Schamotte, Schamottenmehl A 615 Schlacken und Aschen nicht zur Verhüttung 6151 Hochofenasche, Müllasche, Räumasche aus Zinköfen (Muffelrückstände), Aschen von Brennstoffen, Flugasche, Kesselasche, Rostasche, Bodenasche, nicht spezifiziert X X S 6152 Eisenschlacken, Hochofenschlacke, Kohlen-, Koksschlacken, Schlacken, eisenhaltig, manganhaltig, Schweißschlacke, Splitt von Hochofenschlacke, Schlacken von nicht spezifizierten Brennstoffen X A 18) 6153 Hüttenbims A 6154 Schlackensand (= Hüttensand) A 6155 Holzasche, Kohlen-, Koksasche (auch Flugasche oder Kesselasche davon) X A 18) 6156 Schlacken aus Blei- und Kupferöfen, Müllschlacken, Schlacken nicht spezifiziert X X S 62 Salz, Schwefelkies, Schwefel Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 621 Stein- und Salinensalz 6210 Natriumchlorid (Chlornatrium), Auftausalz, Siedesalz, Speisesalz, Steinsalz, Viehsalz, Salz, auch vergällt, nicht spezifiziert A 622 Schwefelkies, nicht geröstet 6220 Schwefelkies, nicht geröstet A 623 Schwefel 6230 Schwefel, roh A 63 Sonstige Steine, Erden und verwandte Rohmaterialien Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 631 Findlinge, Schotter und andere zerkleinerte Steine 6311 Feldsteine, Findlinge, Lavaschlacken, Schotter, Steine, Steinblöcke, roh, aus Steinbrüchen A 6312 Grubensteine, Schüttsteine, Steinabfälle, -grus, -mehl, -sand, Steinsplitt, bis 32 mm Durchmesser, Lavasplitt, Rohperlite A 6313 Lavakies A 632 Marmor, Granit und andere Naturwerksteine, Schiefer 6321 Basaltblöcke, -platten, Marmorblöcke, -platten, Phonolit, Schieferblöcke, -platten, Tuffsteinmaterial, Quadersteine und sonstige Steine, roh behauen A 6322 Phonolitgrus, -splitt, Schmelzbasalt, -bruch, -steine, Schiefer, gebrannt, gemahlen, zerkleinert, bis 32 mm Durchmesser A 633 Gips- und Kalkstein 6331 Dolomit (Calcium-Magnesiumcarbonat), Dunit, Kalkspat, Olivin A 6332 Dolomit (Calcium-Magnesiumcarbonat), Dunit, Kalkspat, Olivin, sämtlich zerkleinert, gemahlen, bis 32 mm Durchmesser A 6333 Gipssteine A 6334 Gipssteine, zerkleinert, gemahlen, bis 32 mm Durchmesser A 6335 Düngekalk, Düngemittel, kalkhaltig, (phosphatfrei), Kalkrückstände, Mergel A 634 Kreide 6341 Kreide, roh (Calciumcarbonat, natürlich) A 6342 Kreide, zum Düngen A 639 Sonstige Rohmineralien 6390 Asbest, roh (-erde, -gestein, -mehl, -fasern, -generat), Asbestabfälle X X S 6391 Asphalt (Asphaltite), Asphalterde, -steine, Asphalterzeugnisse, zum Straßenbau X X S 6392 Baryt (Bariumsulfat), Schwerspat, Witherit A 6393 Borax, Bormineralien, Feldspat, Kristallspat X B 6394 Bittererde, -spat, Magnesit, auch gebrannt, gesinert, Talkerde (Magnesia) A 6395 Erden, unbelasteter Schlamm, z. B. Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen, Abraum, Brackwasser, Gartenerde, Humus, Infusorienerde, Kieselerde, Molererde, Schlick X A 18) 6396 Belasteter Schlamm, z. B. Klärschlamm aus industriellen Kläranlagen, Bauschutt, verunreinigte Aushubmaterialien, Hausmüll, Hüttenschutt, Müll X X S 6397 Waschberge A 6398 Kalirohsalze, nicht zum Düngen, z. B. Kainit, Karnallit, Kieserit, Sylvinit, Montanal A 6399 Sonstige Rohmineralien, z. B. Farberden, Glaubersalz (Natriumsulfat), Glimmer, Kernit, Kryolith, Quarz, Quarzit, Speckstein, Steatit, Talkstein, Trass, Ziegelbrocken, Ziegelbruch, Flussspat (Fluorit) A 64 Zement und Kalk Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 641 Zement 6411 Zement B 6412 Zementklinker A 642 Kalk 6420 Kalk, in Brocken, auch gebrannt, Kalkhydrat, Löschkalk A 65 Gips Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 650 Gips 6501 Gips, gebrannt A 6502 Gips, roh, zum Düngen A 6503 Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen, sonstiger Industriegips A 69 Sonstige mineralische Baustoffe (ausgenommen Glas) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 691 Baustoffe und andere Waren aus Naturstein, Bims, Gips, Zement u. ä. Stoffen 6911 Faserzementwaren, z. B. Bausteine und -teile, Fliesen, Gefäße, Platten A 6912 Beton- und Zementwaren, Kunststeinerzeugnisse, z. B. Bausteine, Bauteile, Bordsteine, Fertigbauteile, Fliesen, Leichtbauplatten, Mauersteine, Platten, Schwellen, Stellwände, Werkstücke A 6913 Bimswaren, z. B. Bausteine, -teile A 6914 Gipswaren, z. B. Bauplatten, -steine, -teile A 6915 Mineralische und pflanzliche Isoliermittel, z. B. Bauteile aus Schaumstoffen, Dämmplatten, Formstücke, Glasvlies-Dachbahnen, Matten und Platten aus Mineralfasern, Glasseide, Glaswatte, Glaswolle, Perlite, Vermiculite, Wärmeschutzmasse A 6916 Natursteine (Werksteine), bearbeitet und Waren daraus, z. B. Bordsteine, Mosaiksteine, Pflasterplatten, -steine, Platten, Prellsteine, Verblendsteine, Werkstücke aus Stein A 6917 Asphalterzeugnisse X X S 6918 Steinholzerzeugnisse, Steinholzmasse B 6919 Waren aus anderen mineralischen Stoffen, Schlackenwolle A 692 Grobkeramische und feuerfeste Baustoffe 6921 Dach- und Mauerziegel aus gebranntem Ton, z. B. Backsteine, Bausteine, Dachziegel, Hohlziegel, Klinker, Verblendsteine, Ziegelsteine A 6922 Feuerfeste Bauteile und Steine, keramische Boden- und Wandplatten, z. B. Fliesen, Kacheln, Platten, Schammottekapseln, Schamotteplatten, -steine, -waren, Silikatsteine, Steinzeugwaren A 6923 Feuerfeste Mörtel und Massen, z. B. Ausstampfmasse, Gießereiformmasse, Gusshilfsstoffe, Mörtelmischungen A 6924 Brocken von feuerfesten keramischen Erzeugnissen, Schamottebrocken, -bruch A 6929 Sonstige Baukeramik aus gebranntem Ton, z. B. Drainröhren, Kabeldecksteine, Pflasterplatten, -steine A Bemerkungen: 18) Alternativ ist für den Fall, dass auf eine Reinigung in Verbindung mit dem geforderten Entladungsstandard verzichtet werden soll, auch ein Aufspritzen auf Lagerhaltung möglich. Stand: 28. Dezember 2022

Öffnet PDF-Datei des Steckbriefes: Dämmmaterialien aus künstlich hergestellten Mineralfaserprodukten (KMF)

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg 25.1 Steckbrief „Dämmmaterialien aus künstlich hergestellten Mineralfaserprodukten (KMF)“ Dieser Steckbrief gilt nur im Zusammenhang mit dem Grundsatzpapier „Allgemeine Grundsätze für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, insbesondere „Grenzwertiger Abfälle“ (Stand: 09.09.2024)“. ABFALLSCHLÜSSEL 17 06 03* 17 06 04 (Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält) (Dämmmaterial, mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01* und 17 06 03* fällt) ZUSAMMENSETZUNG Mineralfaserprodukte wie Glaswolle, Steinwolle und Schlackenwolle wie auch Keramikfaserprodukte gehören zu den künstlich hergestellten anorganischen Faserprodukten (KMF). Sie finden Verwendung u.a. als Wärme- und Schallisolierung, als Brandschutzprodukt sowie als technische Isolierung, z. B. über abgehängten Decken, in Trennwänden und Fußböden, im Dachausbau und als Isolierungen von Rohrleitungen. Mineralfaserprodukte werden auch als Verbundsysteme in Verbindung mit Gipskartonplatten, Span- platten, Heraklithplatten sowie als Fassadensysteme, zusammen mit Putzen bzw. einer Verklinkerung verwendet. In Deutschland fallen rund 100.000 – 200.000 Tonnen dieser Dämmstoffe als Abfall an [1]. Mineral- fasern sind nicht brennbar. PROBLEMBESCHREIBUNG Wegen der Gesundheitsgefahren, die von den KMF-Produkten ausgehen können, sind die Produkte in so genannte „alte“ und „neue“ Produkte einzuteilen. Unter „alte“ Mineralfaserdämmstoffe werden Produkte zusammengefasst, bei denen nicht sichergestellt ist, dass eine Freizeichnung nach der Ge- fahrstoffverordung vorliegt. Für alte Mineralwollen gilt seit Juni 2000 das Herstellungs- und Verwen- dungsverbot nach Anhang II Nr. 5 Gefahrstoffverordnung [2]. Bei Mineralwolle, die davor eingebaut wurde, ist davon auszugehen, dass es sich um alte Mineralwolle handelt. Diese KMF gelten als krebs- erzeugend oder krebsverdächtig. Somit sind diese Dämmmaterialien aus künstlich hergestellten Mine- ralfaserprodukten und Verbundmaterialien mit Bestandteilen von KMF i.d.R. unter dem Abfallschlüs- LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.1 - Stand: 19.01.2017 1 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg sel 17 06 03* als gefährlicher Abfall zu entsorgen. ENTSORGUNGSWEGE Das Material fällt üblicherweise beim Abbruch bzw. beim Umbau von Gebäuden an [3]. Abschnitte bzw. nicht weiter verwendbare Teile fallen bei der Verwendung von Neumaterialien an und werden z.T. vom Hersteller zurückgenommen. Sofern die Produkteigenschaften bekannt sind und dies zulas- sen, ist bei vorhandener Freizeichnung eine Klassifizierung unter dem Abfallschlüssel 17 06 04 mög- lich. Es besteht in Deutschland derzeit keine Möglichkeit zur Verwertung von derartigen, gebrauchten Mi- neralfaserprodukten und von Verbundmaterialien mit organischen Anteilen. Eine Deponierung der Mineralfaserprodukte sowie von Verbundmaterialien (z.B. Ziegel mit KMF- Füllung) auf einer Deponie der Klasse I und II ist daher prinzipiell möglich (vergleichbar mit Asbest). Aufgrund der geringen Dichte der Abfälle und der „volumenweichen“ Eigenschaft in der Verpackung in Form von BigBags, besteht bei einem Einbau auf der Deponie die Notwendigkeit einer umfängli- chen Abdeckung und Konsolidierung durch das Aufbringen mineralischer Abfälle. Der damit verbun- dene Deponievolumenverbrauch sowie die bestehenden Risiken weicher Verfüllbereiche, die durch Setzungen gekennzeichnet sind, lassen sich durch eine Kompaktierung der Abfälle minimieren. Hierzu können stationäre als auch mobile „KMF-Ballierungspressen“, die die Materialien bereits am Anfallort mechanisch kompaktieren und verpacken, eingesetzt werden. Dadurch erhöht sich die Abfalldichte, sodass auch der Einbau auf der Deponie deutlich kompakter und ohne hohe Setzungsrisiken erfolgen kann. EMPFEHLUNGEN UND HINWEISE DER AG „GRENZWERTIGE ABFÄLLE“ Bei Mineralfasern kann organoleptisch nicht zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Fasern unterschieden werden. Daher empfiehlt es sich, nicht nur aus Arbeitsschutzgründen, alle mineral- faserhaltigen Abfälle grundsätzlich verpackt anzuliefern. Dämmmaterialien aus gefährlichen Mineralfaserprodukten können ohne weitere Untersuchung, insbesondere auf Glühverlust oder TOC, auf einer Deponie der Klasse I oder II in einem Monobe- reich (analog Asbest) deponiert werden, soweit keine Hinweise auf anderweitige Kontaminationen mit schädlichen Stoffen vorliegen. Bei einer Deponierung sollten die Abfälle so angeliefert werden, dass eine möglichst hohe, kom- paktierte Einbaudichte auf der Deponie zu erreichen ist. Hierzu sollten KMF-Abfälle, wenn mög- lich, bereits in kompaktierter Form angeliefert werden (KMF-Presse). Diese Einbautechnologie vermindert den Verbrauch von Deponievolumen und minimiert Risiken weicher, setzungsempfind- licher Einbaubereiche. Darüber hinaus gelten unabhängig vom Abfallschlüssel die Annahmebedin- gungen der jeweiligen Deponie (Arbeitsschutz). LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.1 - Stand: 19.01.2017 2 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Auch Verbundmaterialien (z.B. Ziegel, Spanplatten, Gipskartonplatten oder „Heraklithplatten“ mit KMF-Bestandteilen) können i.d.R. deponiert werden. Dämmmaterialien aus Mineralfaserprodukten (KMF) sind, soweit zu gegebenem Zeitpunkt ent- sprechende Verwertungskapazitäten zur Verfügung stehen, zu verwerten (insbes. Verbundmateria- lien, wie z.B. Ziegel mit KMF-Füllungen). Im Übrigen wird auf Nummer 2 des Grundsatzpapieres (§ 6 Abs. 6 Sätze 1, 2 DepV) verwiesen. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der Sonderabfallagentur Baden-Württemberg (SAA) anzu- dienen. BEZUGSDOKUMENTE [1]Abfallentsorgung Fachserie 19 Reihe 1 – 2013, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2015 [2]Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV), zuletzt ge- ändert am 15. November 2016 [3]Technische Regel für Gefahrstoffe 521. Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (TRGS 521), Ausgabe: Februar 2008 LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.1 - Stand: 19.01.2017 3

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